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Archiv "Veranstaltungen der Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen" (12.04.2013)

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A 740 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 15

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12. April 2013 in Punkte umgerechnet, auf die Quartale des oben genannten

Zeitraums aufgeteilt und anschließend nach der Anzahl der im jeweiligen Abrechnungsquartal für die Bestimmung des Be - handlungsbedarfs der Krankenkassen im jeweiligen KV-Be- zirk verwendeten Versichertenzahl gemäß der Datenlieferung ANZVER87a-Statistik auf die Krankenkassen aufgeteilt. Die so ermittelte Punktzahl wird zu dem Behandlungsbedarf der jewei- ligen Krankenkasse im jeweiligen KV-Bezirk im jeweiligen Quartal des oben genannten Zeitraums ins Verhältnis gesetzt.

3. Empfehlung zur Anpassung der kassenspezifischen Auf- satzwerte des bereinigten Behandlungsbedarfs nach

§ 87a Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V ab dem 1. Januar 2015 Der Bewertungsausschuss beabsichtigt, folgende Empfehlun- gen zur Anpassung der kassenspezifischen Aufsatzwerte des be- reinigten Behandlungsbedarfs nach § 87a Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2015 zu beschließen, falls die in Teil B des Beschlusses Nr. 122 der Partner des Bundesmantel- vertrages-Ärzte bzw. des Beschlusses Nr. 939 der AG Ärzte/Er- satzkassen angekündigte zweite Stufe der Anpassung der Dia - lysewochen- und -einzelpauschalen mit Wirkung zum 1. Januar 2015 beschlossen wird:

Zusätzlich wird für das 1. Quartal 2015 bis einschließlich für das 4. Quartal 2015 zur Förderung der fachärztlichen Grundversor- gung der Behandlungsbedarf je Krankenkasse basiswirksam um einen prozentualen Wert erhöht, der wie folgt durch die Gesamt- vertragspartner bestimmt wird: Der Bewertungsausschuss wird bis zum 30. September 2014 für jeden KV-Bezirk den Betrag be- schließen und bekannt geben, der sich aus der Division von ins- gesamt 10 Mio. Euro durch die Anzahl aller Versicherten im 1. Quartal 2014 gemäß ANZVER87a-Statistik und anschließender Multiplikation mit der Anzahl aller Versicherten mit Wohnort im jeweiligen KV-Bezirk im 1. Quartal 2014 gemäß ANZVER87a- Statistik ergibt. Dieser Betrag wird von den jeweiligen Ge - samtvertragspartnern mit dem regionalen Punktwert nach § 87a Abs. 2 Satz 1 SGB V in Punkte umgerechnet, auf die Quartale des o. g. Zeitraums aufgeteilt und anschließend nach der Anzahl der im jeweiligen Abrechnungsquartal für die Bestimmung des Behandlungsbedarfs der Krankenkassen im jeweiligen KV-Be- zirk verwendeten Versichertenzahl gemäß der Datenlieferung ANZVER87a-Statistik auf die Krankenkassen aufgeteilt. Die so ermittelte Punktzahl wird zu dem Behandlungsbedarf der je - weiligen Krankenkasse im jeweiligen KV-Bezirk im jeweiligen Quartal des oben genannten Zeitraums ins Verhältnis gesetzt.

Beschluss

des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 302. Sitzung am 19. März 2013

zu Vorgaben zur Umsetzung des Beschlusses des Bewertungsausschusses

aus seiner 288. Sitzung zur Änderung und Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung

mit Wirkung zum 19. März 2013

Zeit- und Projektplanung

1. Die Umsetzung der gezielten Förderung im fachärztlichen Versorgungsbereich gemäß Nr. 2.2 des Beschlusses des Be- wertungsausschusses vom 22. Oktober 2012 erfolgt anhand der Einführung von Zuschlägen für zu fördernde Facharzt- gruppen der fachärztlichen Grundversorgung mit Wirkung zum 1. Juli 2013. Die AG EBM wird hierzu in ihren durch die Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 SGB V mit Schreiben vom 25. Oktober 2012 mitgeteil- ten Sitzungsterminen bis zum 31. Mai 2013 eine konkrete Be- schlussvorlage erarbeiten und den Arbeitsausschuss des Be- wertungsausschusses über den Fortgang der Beratungen infor- mieren.

2. Die Beschlussfassung des Bewertungsausschusses zur Um- setzung der Änderung und der Weiterentwicklung des EBM gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses (288. Sitzung) für den fachärztlichen Versorgungsbereich erfolgt gemäß dem in diesem Beschluss (288. Sitzung) definierten Zeit- plan.

3. Bis zum 31. Dezember 2013 analysiert das Institut des Bewer- tungsausschusses die Ursachen für unterschiedliche Ertragssi- tuationen in den Facharztgruppen. Im Zuge dieser Analyse wird auch überprüft, ob die Änderung und die Weiterentwick- lung des EBM gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses (288. Sitzung) eine weitere gezielte Förderung ausgewählter Arztgruppen der fachärztlichen Grundversorgung erforderlich macht, bzw. durch welche zusätzlichen Änderungen und Wei- terentwicklungen auf eine gezielte Förderung ausgewählter Arztgruppen der fachärztlichen Grundversorgung verzichtet werden kann.

4. Die Beratungen zu offenen Arbeitsthemen aus der AG EBM (insbesondere Gestationsdiabetes, Intravitreale Injekti- on, Kapselendoskopie, Holmiumlaser) werden in den durch die Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 SGB V mit Schreiben vom 25. Oktober 2012 mitgeteil- ten Sitzungsterminen der AG EBM ab dem 16. April 2013 mit dem Ziel fortgesetzt, diese Leistungen mit Wirkung zum 1. Ju- li 2013 (Gestationsdiabetes, Intravitreale Injektion) bzw. mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 (Kapselendoskopie, Holmium- laser) in den EBM einzuführen.

Vorbehalt:

Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministe- rium für Gesundheit (BMG).

13. und 14. Juni: Das deutsche Gesundheitssystem – Kompaktkurs für ausländische Ärztinnen und Ärzte

27. bis 30. November: Neues aus den Spezialfächern für haus- ärztlich tätige Allgemeinmediziner und Internisten – 102. Klinische Fortbildung Weitere Informationen: Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen, Frau Christine Schroeter, Robert- Koch-Platz 7, 10115 Berlin (Mitte), Telefon: 030 30888920, Fax: 030 30888926, c.schroeter@kaiserin-friedrich-stiftung.de, www.Kaiserin-Friedrich-Stiftung.de

Veranstaltungen der Kaiserin-Friedrich-Stiftung

für das ärztliche Fortbildungswesen

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