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Archiv "Bremen: Entwicklungsplan für das Krankenhauswesen" (05.02.1976)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

BADEN-WÜRTTEMBERG

Eine Zumutung für Kranke

Die Baden-Württembergische Kran- kenhausgesellschaft hat sich an ihre Mitglieder gewandt, um zu erfahren, welche Häuser bereit sind, sich an Modellversuchen über die Einführung der vorstationären Diagnostik und nachstationären Behandlung zu beteiligen. Beden- ken gegen solche Experimente meldete der Präsident der Landes- ärztekammer Baden-Württemberg, Dr. med. Dietrich Maiwald, an. Es sei eine Zumutung — so Mai- wald —, wenn Kranke, die von ih- rem Arzt in das Krankenhaus über- wiesen würden, sich noch eine Wo- che lang vor der endgültigen Auf- nahme täglich zur Durchführung diagnostischer Maßnahmen ins Krankenbett begeben müßten. Die doppelte Belastung der Kranken- hausärzte durch Behandlung der stationären Patienten und zusätzli- che Ambulanztätigkeit müsse sich abträglich auf den Arbeitsablauf im Krankenhaus auswirken. DÄ-BW

Heilbronn kündigt den Chefärzten

Die „vorsorgliche" Kündigung der Anstellungsverträge aller neun Chefärzte in den Krankenanstalten Heilbronns durch den Gemeinderat ist nach Ansicht des Chefarztver- bandes Baden-Württemberg recht- lich nicht begründet und daher un- wirksam. Die Betroffenen wollen Widerspruch erheben und notfalls

beim Arbeitsgericht klagen.

Der Gemeinderat der Stadt Heil- bronn hatte den Chefärzten zum Jahresende 1975 vorsorglich die formale Kündigung ausgespro- chen, um ihre Verträge dem im Dezember 1975 verabschiedeten Krankenhausgesetz des Landes anzupassen. Dies entspricht zwar, wie der Vorsitzende des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Baden-Württembergs, Dr. Herbert

Würdinger, feststellt, § 28 Absatz 4 des Gesetzes, in dem die Anpas- sung im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten vorgesehen ist.

Gleichzeitig werde jedoch in Ab- satz 3 ausdrücklich festgelegt, daß Verträge, die vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden, nicht berührt werden. us

BREMEN

Entwicklungsplan für das Krankenhauswesen

Auf Grund eines Beschlusses der Bürgerschaft von Ende 1972 hat der Senator für Gesundheits- und Umweltschutz einen Entwicklungs- plan für das Krankenhauswesen in Bremen vorgelegt. Der Bericht ent- hält eine umfassende Bestandsauf- nahme der gegenwärtigen Verhält- nisse sowie Überlegungen für kurz-, mittel- und langfristige Maßnah- men zur Umstrukturierung, Sanie- rung und zum Ausbau des Kran- kenhauswesens im Lande Bremen.

Zunächst wird ausgeführt, daß Bre- men mit 11,6 Krankenhausbetten je 1000 Einwohner sowie auch mit den in der letzten Zeit getätigten Investitionen für das Krankenhaus- wesen pro Kopf der Bevölkerung nach Berlin an der Spitze aller Länder der Bundesrepublik liegt.

Dazu sei jedoch zu bedenken, daß die bremischen Krankenhäuser zahlreiche Patienten aus dem Um- land aufnehmen. Ihr Anteil betrug im Jahre 1974 einschließlich Psychiatrie 31 Prozent aller Kran- kenhauspatienten.

Für die Beurteilung der Wirtschaft- lichkeit erinnert der Senator daran, daß in den kommunalen Kliniken Bremens die Einführung des kauf- männischen Rechnungswesens be- reits 1964 beschlossen wurde und daß seitdem auch untersucht wird, welche Ersparnisse auf dieser Ba- sis durch Anwendung moderner Methoden der Datenverarbeitung durchgeführt werden können. Die Einführung eines geschlossenen Systems für das Rechnungswesen und die Verwaltung stehe kurz be-

vor. Während der Vorarbeiten für den Bericht hätten das Kranken- hausfinanzierungsgesetz und die Bundespflegesatzverordnung sowie die Preis- und Personalkostenstei- gerungen erhebliche Änderungen gebracht, die im Jahre 1974 zum Anstieg des Pflegesatzes in den Kliniken der Freien und Hansestadt Bremen um 30 Prozent führten. Für 1975 habe die Steigerung auf 13,5 Prozent begrenzt werden können.

Auch damit stehe das Land Bre- men im Vergleich zu anderen Län- dern der Bundesrepublik relativ günstig da.

Unter Berücksichtigung der Tatsa- che, daß in Bremen, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, bei der Bedarfsermittlung von einer Bet- tennutzung von 87,5 Prozent aus- gegangen wird, kommt der Senat zu der Feststellung, daß in den nächsten Jahren eine Erweiterung der Krankenhausbettenkapazität nicht erforderlich sein wird. Betten- defizite gibt es zur Zeit nur in der Stadt Bremerhaven; in Bremen nur im akut-psychiatrischen und neuro- logischen Bereich. Diese Defizite werden demnächst durch die be- reits in Bau befindlichen Projekte Bremerhaven-Reinkenheide sowie Bremen-Ost beseitigt werden kön- nen. Bis zum Jahre 1980 könnten sich also die Krankenhausinvesti- tionen im wesentlichen auf die Si- cherung der Leistungsfähigkeit und die Anpassung an die medizinische und technische Entwicklung kon- zentrieren. Hierfür stehen für die Jahre 1976 bis 1979 rund 230 Millio- nen DM zur Verfügung.

Als eine wesentliche Aufgabe für die Zukunft bezeichnet der Senat die Verabschiedung eines Landes- krankenhausgesetzes. Dieses Vor- haben mußte bisher zurückgestellt werden, weil noch Gutachten zur inneren Struktur und Rechtsform der Kliniken der Freien und Han- sestadt Bremen erwartet werden.

Hierfür hat die Gesundheitsverwal- tung bei einer Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft ein Gutachten über eine mögliche Verselbständigung der Kliniken in Auftrag gegeben.

Die Möglichkeit der Schaffung ei-

358 Heft 6 vom 5. Februar 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Aus den Bundesländern

ner Nachsorgeklinik in Bremen wird, wie es in dem Bericht weiter heißt, zur Zeit geprüft; gewisse Voraussetzungen innerhalb eines Krankenhauses seien möglicher- weise schon gegeben. Der Bericht begrüßt ausdrücklich den Beschluß des Deutschen Ärztetages 1974, in dem eine arbeitsteilige Koordinie- rung von Spezialeinrichtungen in verschiedenen Krankenhäusern insbesondere in Ballungsgebieten vorgeschlagen wird. Dieser Gedan- ke werde von den in den Kranken- hausbedarfsplan des Landes Bre- men aufgenommenen Krankenhäu- sern unterstützt. Für die Zusam- menarbeit des stationären Be- reichs mit der niedergelassenen Ärzteschaft hat sich in Bremen An- fang 1975 auf Vereinbarung des Gesundheitssenators, der Ärzte- kammer und der Kassenärztlichen Vereinigung eine Arbeitsgruppe konstituiert, die bereits positive Er- gebnisse erarbeiten konnte. gb

BERLIN

Schwerpunktaufgaben des Instituts

für Arzneimittel

Vier Schwerpunktaufgaben nannte der Direktor des im Juli 1975 beim Bundesgesundheitsamt in Berlin gegründeten Instituts für Arzneimit- tel, Prof. Dr. Bernhard Schnieders, bei der Einführung in sein Amt: Re- gistrierung von Arzneimitteln; Do- kumentation und Bewertung von unerwünschten Arzneimittelneben- wirkungen; Mitarbeit in der Zusam- menstellung nationaler und über- nationaler Arzneibücher; zentrale Überwachung des Verkehrs mit Be- täubungsmitteln und Psychophar- maka für das Bundesgebiet und Westberlin.

Das Institut für Arzneimittel ist das siebente Forschungsinstitut des Bundesgesundheitsamtes. Es faßt auch organisatorisch alle bisheri- gen Fachgebiete des Bundesge- sundheitsamtes zusammen, die sich mit Arzneispezialitäten und Betäubungsmitteln befassen. zel

Krankenhausgesetz schafft Probleme

„Seitdem wir die Krankenhauskon- ferenz für das Krankenhaus Zeh- lendorf konstituiert haben, werden die Probleme, die das Landeskran- kenhausgesetz mit sich bringt, im- mer deutlicher", erklärte Dr. Anne- dore Müller-Hofstede, Gesund- heitsstadträtin im Bezirk Zehlen- dorf von Berlin.

Die erste Krankenhauskonferenz auf Grund des am 1. September 1975 in Kraft getretenen Landes- krankenhausgesetzes zeigte, daß die neue gesetzliche Regelung der Krankenhausleitung erhebliche Lücken aufweist. So ist ungeklärt, ob Abteilungsschwestern oder -pfle- ger nur leiten oder koordinie- ren oder selbst eine Station mitver- sorgen sollen. Auch ihre Bezah- lung und Rechtsstellung ist noch offen, so daß die Krankenhauskon- ferenz weder über Bewerbungen noch über Einstellungen verbind- lich befinden kann. Auch die Funk- tionsinhalte der Abteilungsleiter in den Verwaltungsbereichen sind noch nicht definiert, so daß die Ge- fahr besteht, daß qualifizierte Mit- arbeiter aus den Krankenhäusern in Positionen in der freien Wirt- schaft abwandern. zel

NIEDERSACHSEN

Prüfung

der Wirtschaftlichkeit in Krankenhäusern

Das Sozialministerium wird in Kür- ze in sechs Krankenhäusern Wirt- schaftlichkeitsprüfungen durchfüh- ren lassen. Dabei werden die Per- sonal- und Sachkosten überprüft sowie die Abgrenzung der Kosten für den stationären Bereich und die Ausnutzung von medizinisch-tech- nischen Anlagen kontrolliert. Der Umfang der Wirtschaftlichkeitsprü- fungen ist vom Sozialministerium mit der Nordwestdeutschen Kran- kenhausgesellschaft und der Ar- beitsgemeinschaft der Verbände

der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen abgestimmt wor- den. Für das Jahr 1976 sind in 20 niedersächsischen Krankenhäu- sern Wirtschaftlichkeitsprüfungen

vorgesehen. WZ

KV fördert Dialyse-

Partnerstationen

Mit Förderung durch die Kassen- ärztliche Vereinigung Niedersach- sen ist in Hannover bei einem Facharzt für innere Medizin die dritte „Dialyse-Partnerstation" des Landes in Betrieb genommen wor- den. Sie ist mit 14 künstlichen Nie- ren ausgestattet und betreut zur Zeit 28 Dialysepatienten; die Kapa- zität kann auf 52 Patienten ausge- weitet werden.

Nach einer Bedarfsanalyse wird sich die notwendige Kapazität der Dialysebehandlungen im Großraum Hannover von zur Zeit etwa 120 (davon 70 Klinik- und 50 Heim- dialysen) in den nächsten 10 Jah- ren auf etwa 400 erhöhen. Deshalb sind nach Ansicht der KV Nieder- sachsen neben der Klinik- und der Heimdialyse auch andere Möglich- keiten notwendig wie die Behand- lung durch Kassenärzte in Dialyse- Partnerstationen. Diese Stationen sollen eng mit Nierenkliniken zu- sammenarbeiten und Behandlun- gen bei solchen Patienten durch- führen, die nicht in einem Zentrum behandelt werden können und die für eine Heimdialyse nicht oder noch nicht geeignet sind. Damit können sich die Dialysezentren in Kliniken von Routinebehandlungen frei machen und sich auf die Trai- ningsdialyse (zur Vorbereitung der Patienten auf Heimdialyse) sowie auf die Behandlung akuter Fälle konzentrieren.

Eine weitere Dialyse-Partnerstation soll Ende 1976 in Hannover-Linden in einem Arzthaus in Betrieb ge- nommen werden, das von der KV Niedersachsen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung errichtet wird. ÄP-N

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 6 vom 5. Februar 1976 359

Referenzen

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