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Archiv "Ortskrankenkassen: Beitragsstabilität - oberster Grundsatz" (12.07.1985)

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DEUTSCHES itRZTEBLATT

Preisverg Ieichsiiste

Dabei soll es sich bei den Mit- teln, die unter b) oder c) einge- ordnet werden, keineswegs um solche handeln, die der Kassen- arzt etwa zukünftig nicht ver- schreiben dürfe.

Die Überschrift zu Gruppe b) sagt ausdrücklich, daß es sich hier um Mittel handelt, die in be- sonderen Fällen verschrieben werden, weil möglicherweise die Kombination auf bestimmte Fälle zugeschnitten ist. Es be- deutet also keineswegs etwas Negatives, wenn Mittel in diese Gruppe b) eingeordnet sind.

Auch die Mittel, die der Gruppe c) zugeordnet werden, sind kei- neswegs solche, die zukünftig nicht mehr verordnungsfähig sind, sondern die wegen ihrer Zusammensetzung aus mehre- ren Stoffen bei der Verordnung einer besonderen Aufmerksam- keit bedürfen.

Der Bundesausschuß hat sich am 2. Juli nur mit der neuen Sy- stematik der Preisvergleichsli- ste vom Grundsatz her befaßt und entsprechende Beschlüsse gefaßt.

Die Bearbeitung der einzelnen Indikationsgebiete obliegt nun dem zuständigen Arbeitsaus- schuß des "Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen", der sich der Hilfe der Arzneimit- telkommission der deutschen Ärzteschaft bedienen kann, wo- bei zurückgegriffen wird auf die umfangreichen Vorarbeiten der Transparenzkommission.

..,.. Die Mitglieder des Bundes- ausschusses der Ärzte und Krankenkassen hoffen, daß durch diese neue Preisver- gleichsliste dem Kassenarzt künftig eine praktikable Hilfe für eine medizinisch sinnvolle und sparsame Verordnungsweise an die Hand gegeben wird. Sie wird für sich allein keineswegs ein In- strument für Regreßforderun- gen gegen einen Kassenarzt

werden! HJW

KURZBERICHTE

Ortskrankenkassen:

Beitragsstabilität - oberster Grundsatz

Die Ortskrankenkassen wollen an den Prinzipien der einnahmen- orientierten Ausgabenpolitik, der Verpflichtung zur Beitragsstabili- tät festhalten. Angesichts der Tat- sache, daß in den ersten drei Mo- naten dieses Jahres gegenüber dem Vorjahresquartal die Aufwen- dungen der Krankenkassen pro Mitglied um rund 6,2 Prozent ge- stiegen sind (Ermittlungen nach der Statistik KV 45), befürchten die Ortskrankenkassen, daß be- reits Mitte dieses Jahres ebenso wie in anderen RVO-Kassenberei- chen eine neue Welle von Bei- tragssatzerhöhungen bevorsteht.

Wie der (alternierende) Vor- standsvorsitzende Dr. Detlef Bai- zer, Hannover, anläßlich der Ver- treterversammlung des AOK-Bun- desverbandes in Cuxhaven (am 21. Mai) erklärte, halten die Orts- krankenkassen jedoch nichts von einem absoluten Beitragssatz- stop, wie er gelegentlich im politi- schen Raum diskutiert wird. Die- ses "Nonplusultra" schaffe nur neue Probleme und stelle letzt- endlich das System der geglieder- ten Krankenversicherung infrage, mutmaßt Balzer. Dagegen erwar- tet der AOK-Bundesverband, daß der Gesetzgeber die notwendigen Rahmenbedingungen schafft, da- mit die Selbstverwaltung ausrei- chenden Aktions- und Reaktions- spielraum erhält, um dem Stabili- tätsziel möglichst nahe zu kom- men. Ein Handlungsbedarf für den Gesetzgeber sei auch in struktureller und ordnungspoliti- scher Hinsicht gegeben, nämlich das Leistungsvolumen und den Leistungskatalog der Krankenkas- sen auf das Notwendige, Wirt- schaftliche und langfristig Finan- zierbare zurückzuführen.

Die Krankenkassen sind davon überzeugt, daß sich auch ohne Beitragssatzerhöhungen die lau- fenden gesetzlich und satzungs- 2086 (18) Heft 28/29 vom 12. Juli 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

bedingt vorgegebenen Ausgaben bestreiten ließen und auch der medizinisch-technische Fort- schritt abgefangen werden könne. Für 1985 veranschlagt der AOK- Verband die Mehreinnahmen der Krankenkassen insgesamt auf 2,5 bis 3 Milliarden DM.

AOK-Chef Baizer bestreitet, daß allein mit den Mitteln der Preispo- litik und der Festsetzung der Lei- stungen, die von Ärzten und Zahn- ärzten sowie von den übrigen Lei- stungsträgern erbracht werden, stabile Beitragssätze erreicht wer- den könnten. Ursache der Kosten- explosion seien vor allem Überka- pazitäten und Disparitäten in den Versorgungsstrukturen sowie die vielfach nicht extern steuerbaren tradierten Kostenstrukturen so- wohl im ambulanten als auch im stationären Sektor. Als ein "ern- stes" Problem auch für die Kran- kenkassen bezeichnete Baizer die

"Ärzte-, Zahnärzte- und Pharma-

zeutenschwemme".

Laut Dr. Detlef Balzer:

Keine Heckenschnitte bei den Honoraren

Die honorarpolitische Strategie des AOK-Bundesverbandes umriß Dr. Baizer so: "Wir wollen uns in Verhandlungen mit den Ärzten darum bemühen, auch bei einem am Grundlohn orientierten Zu- wachs der Ausgaben für ambulan- te ärztliche Behandlung- ohne ei- nen Heckenschnitt bei den Vergü- tungen und nachträgliche Rück- zahlungen- zu einer Balance zwi- schen Einnahmen und Ausgaben zu kommen. Unwirtschaftlichkeit und Überversorgung dürfen aber nicht zu Lasten der Krankenversi- cherung gehen. Notwendig ist es, durch gesetzliche Maßnahmen die Qualität der ärztlichen Lei- stungen zu sichern. Dies schließt die Vergabe von Studienplätzen ebenso ein wie die Bedarfspla- nung und die Zulassungsvoraus- setzungen für die Niederlassung als Kassenarzt. Voraussetzung für diese Kassenarztzulassung muß entweder die Facharztanerken-

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

KURZBERICHTE

nung oder eine dreijährige Wei- terbildung zum Allgemeinarzt sein, wobei die Zeit als AiP ange- rechnet werden kann."

Der Bundesverband der Ortskran- kenkassen setzt sich dafür ein, auch im Bereich der Zahntechnik und Kieferorthopädie weitere Ein- sparungen vertraglich zu verein- baren. Die Krankenkassen wollen jedoch sicherstellen, daß in der Prothetik, bei der Verwendung neuer Legierungen und der Fest- legung notwendiger Verblendun- gen auch vollwertiger Zahnersatz garantiert bleibt. Balzer bemän- gelte die Haltung der Zahnärzte, die auch durch Protestaktionen das Verhandlungsklima mit den Krankenkassen deutlich ver- schlechtert hätten.

> Die vom Bundesausschuß der Krankenkassen und Ärzten wei- terzuentwickelnde „Preisver- gleichsliste" für Medikamente halten die Ortskrankenkassen für nicht ausreichend. Der Gesetzge- ber müßte weitere Rahmenbedin- gungen schaffen. Es sei darüber hinaus zu prüfen, ob nicht zusätz- liche unmittelbare Preisverhand- lungen mit den einzelnen Phar- ma-Unternehmen realisiert wer- den könnten.

Der BdO befürchtet, daß mit der Novelle zur Bundespflegesatzver- ordnung zusätzliche Kosten in Hö- he von rund 400 Millionen DM jährlich auf die Krankenkassen verlagert würden. Dieser Betrag resultiert nach überschlägigen Schätzungen der Ortskrankenkas- sen aus der Tatsache, daß die Äquivalenzziffern bei Inanspruch- nahme eines Ein- oder Zwei-Bett- Zimmers um jeweils fünf Prozent- punkte gesenkt werden sollen (Mehrkosten für die GKV: 200 Mil- lionen DM), Betriebsmittel-Kredit- zinsen über die Pflegesätze (100 Millionen DM jährlich) finanziert werden dürfen, und aus der Ver- pflichtung der Krankenkassen, die Pflegesätze in Teilzahlungen den Krankenhausträgern zu beglei- chen (Zusatzkosten: ebenfalls 100 Millionen DM jährlich). HC

Pflegesatzverordnung:

„Öffnungsklausel" kann kostentreibend sein

Kostentreibende Wirkungen pro- phezeit der Sozialwissenschaftler und Gesundheitsökonom, Prof.

Dr. rer. pol. Philipp Herder-Dorn- eich, Ordinarius für Sozialpolitik an der Universität Köln, falls die Vertragspartner Krankenkassen und Krankenhausträger künftig vermehrt von den im Kranken- haus-Neuordnungsgesetz (KHNG) und in der geplanten Novelle zur Bundespflegesatzverordnung enthaltenen „Öffnungsklauseln"

Gebrauch machen. Zudem beste- he die Gefahr, daß sich die Länder ihrer Finanzierungsverpflichtung für das Krankenhauswesen Zug um Zug entziehen, in dem Maße, wie die Vertragspartner — Kran- kenkassen und Krankenhausträ- ger — vermehrt besondere Investi- tionsverträge zugunsten von Ra- tionalisierungsmaßnahmen ver- einbaren (§ 18 b KHNG).

Herder-Dorneich äußerte anläß- lich eines Pressegespräches im Forschungsinstitut für Einkom- menspolitik und Soziale Sicher- rung an der Universität Köln (am 12. Juni aus Anlaß des 20jährigen

ZITAT

Viel Aufwand um nichts

„Das Krankenhausfinanzie- rungsgesetz und die geplan- te Novelle zur Bundespfle- gesatzverordnung sind ein Musterbeispiel dafür, wie man mit sehr viel politi- schem Aufwand und vielen Detailänderungen im Grun- de nichts bewirken kann."

Prof. Dr. rer. pol. Philipp Herder- Dorneich, Ordinarius für Sozial- politik, anläßlich einer Pressekon- ferenz über 20 Jahre gesund- heitsökonomische Forschung an der Universität Köln, Juni 1985

Bestehens des Instituts) die Ver- mutung, daß die Länder die Kran- kenkassen wegen der permanen- ten Haushaltsengpässe anhalten könnten, mit den Krankenhausträ- gern besondere Investitionsver- träge zur Erneuerung und zur Er- haltung der Bausubstanz und zur Renovierung sowie zur Rationali- sierung des Krankenhausbetrie- bes abzuschließen. Dadurch könnten sich die Länder quasi contra legem, und auf bequeme Weise ihren Einstandspflichten für die Investitionskostenförde- rung entziehen. Langfristig würde so das duale Finanzierungssystem auf die Monistik umgestellt wer- den.

Eine andere Gefahr, die Kranken- hauspflege zu verteuern, sieht Herder-Dorneich auch in der Mög- lichkeit, nach der neuen Bundes- pflegesatzverordnung (geplantes Inkrafttreten: 1. Januar 1986) ne- ben dem drei-gesplitteten allge- meinen Pflegesatz künftig auch Abteilungspflegesätze und beson- dere Entgelte für besonders teure Leistungen berechnen zu können.

Diese der Vertragshoheit der Part- ner „vor Ort" anheim gestellte Öffnungsklausel könne dazu füh- ren, daß Krankenhäuser der Maxi- malversorgung, insbesondere Krankenhäuser im Einzugsbe- reich von Großstädten und Hoch- schulkliniken, dazu übergehen, vermehrt besonders hoch vergü- tete, teure stationäre Leistungen anzubieten und über die von den Kassen zu erstattenden Entgelte zu berechnen. Die Separierung von Kosten in allgemeine Pflege- sätze und besonders berechenba- re Entgelte würde Krankenhäuser der Zentral- und Maximalversor- gung aus dem Angebots- und Konkurrenzmechanismus der üb- rigen Krankenhäuser heraushe- ben mit der Folge, daß ein über den Bedarf hinausgehender Wett- bewerb mit kumulativer Kosten- wirkung entfacht werden könnte.

Eine zu weit aufgesplittete Ent- geltgestaltung könne zu einer auf- wendigen Krankenhausgebühren- ordnung führen. HC Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 28/29 vom 12. Juli 1985 (19) 2087

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