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Archiv "Arzneimittelverordnung: Neue Informations-Karten für den Kassenarzt" (26.11.1987)

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unächst war es nicht viel mehr als ein von Optimis- mus begleiteter Versuch ge- wesen. Doch inzwischen sprechen die Erfolge für sich: Die Arzneimittel-Informationskarten der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung haben ihr Ziel nicht verfehlt.

Im September 1985 erreichten die ersten fünf Karten ihre Adressa- ten: rund 40 000 Praktischen Ärzte, Allgemeinärzte und Internisten.

Seither zeichnet sich ein erfreulicher Ausgabentrend ab — der Ausgaben- zuwachs für Arzneimittelverordnun- gen ist in diesen drei Arztgruppen deutlich gebremst.

Für den KBV-Vorsitzenden Professor Dr. Siegfried Häußler be- deutet dies: Sein Appell für eine wirtschaftliche Verordnungsweise ist nicht auf taube Ohren gestoßen. Die Karten haben sich in der Tat als zweckmäßige Orientierungshilfe er- wiesen.

Es ist also nur konsequent, daß die Kassenärztliche Bundesvereini- gung den eingeschlagenen Weg fort- setzt. Dies um so mehr, als die jüng- sten Debatten um die Strukturre- form im Gesundheitswesen deutlich zeigten, wie wichtig vorausschauen- des Handeln für die Kassenärzte- schaft ist.

Häußler schreibt in diesem Zu- sammenhang in seinem Begleitbrief an die Ärzte: „Unser gemeinsames Ziel kann es nur sein, durch medizi- nisch sinnvolles Handeln den wirt- schaftlichen Druck auf uns Kassen- ärzte zu mildern und damit auch ge- setzgeberischen Eingriffen vorzu- beugen."

Die aktualisierte und umfangrei- cher gestaltete Kartensammlung will nun im verstärkten Maße an die Erfol- ge der ersten Auflage anknüpfen. Im Klartext: Sie will den Bemühungen der Kassenärzte um Kostendämp- fung weiteren Aufwind verleihen.

Welches Arzneimittel ist zweckmäßig und wirtschaft- lich zugleich? Mit dieser Frage sieht sich der verordnende Kassenarzt in zunehmendem Maße konfrontiert. Eine stän- dig wachsende Zahl von Medi- kamenten macht ihm dabei die Entscheidung nicht leichter.

Seit zwei Jahren arbeiten rund 40 000 Praktische Ärzte, Allge- meinärzte und Internisten al- lerdings mit einer Orientie- rungshilfe, die sich in der täg- lichen Praxis durchaus be- währt hat: mit Arzneimittel-In- formationskarten.

• Die Kassenärztliche Bun- desvereinigung legt in diesen Tagen eine neue, erweiterte Auflage der handlichen Kar- ten-Sammlung vor. Dem Arzt stehen damit künftig Entschei- dungshilfen für die wichtigsten zehn Indikationsgebiete zur Verfügung.

Waren es zunächst fünf Indika- tionsgebiete, auf denen sich der Arzt mit Hilfe der Karten einen ebenso raschen wie fundierten Überblick verschaffen konnte, so sind es künf- tig zehn. Und zwar die zehn Felder, die mehr als zwei Drittel aller Ver- ordnungen ausmachen.

Was sich jetzt in übersichtlicher Form vom Arzt mühelos lesen läßt, war für die Arzneimittel-Kommis- sion der deutschen Ärzteschaft frei- lich ein hartes Stück Arbeit. Immer- hin haben die Mitglieder der Kom-

mission unter der Federführung ih- res Geschäftsführers Dr. Karl H.

Kimbel ein Paket von Empfehlun- gen geschnürt, das 625 Präparate umfaßt.

Die neuen Karten vermerken auf der Vorderseite Leitsätze zur ra- tionalen Verordnung der Arznei- mittel, auf der Rückseite finden sich Hinweise zur Wirtschaftlichkeit — ausgedrückt in vergleichenden Preis- angaben.

■ Im einzelnen sind folgende Indikationsgebiete aufgeführt:

Nicht-steroidale Antirheumatika, Koronarmittel, Analgetika/Antipy- retika, Tranquillantien und Sedati- va, Mittel gegen mäßig erhöhten Blutdruck (alt); Hypnotika, Anti- bakterielle Arzneistoffe für die Pra- xis, Mittel zur Behandlung pepti- scher Ulzera, Mittel gegen Bron- chospastik und Orale Antidiabetika (neu).

Bestandteil der Arzneimittel-In- formationskarten sind natürlich auch Zweitanbieterpräparate. Mitt- lerweile haben diese Präparate einen Anteil von 40,8 Prozent der Verord- nungen bei den umsatzstärksten Wirkstoffen erreicht. Gleichwohl bleiben Fragen nach einer hinrei- chenden pharmazeutischen Qualität bei einzelnen Arzneimitteln unbe- antwortet, was einen Wechsel auf ein preisgünstigeres Zweitanbieter- präparat erschweren kann.

Doch auch auf dieses Problem geht die Kassenärztliche Bundesver- einigung ein: Den neuen Arzneimit- tel-Informationskarten liegen so- wohl die Resolution des KBV-Vor- standes „Was muß der Kassenarzt über Arzneiqualität wissen?" als auch ein Sonderdruck aus der „Arz- neiverordnung für die Praxis" mit Informationen zur pharmazeuti- schen Qualität von Zweitanbieter- präparaten bei.

Fazit: Die erweiterten Arznei- mittel-Informationskarten der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung bieten den rund 40 000 Praktischen Ärzten, Allgemeinärzten und Inter- nisten — und damit dem Gros der deutschen Kassenärzte — mehr denn je die Chance, aus eigener Kraft ei- nen wirksamen Beitrag zur Kosten- stabilität im Arzneimittelbereich zu leisten. JM/KBV

Arzneimittelverordnung

Neue Informations-Karten für den Kassenarzt

KBV-Orientierungshilfen umfassen nun zehn Indikationsgebiete

A-3280 (16) Dt. Ärztebl. 84, Heft 48, 26. November 1987

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