• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Dazu nimmt die Arzneimittelkommission wie folgt Stellung:" (22.11.1984)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Dazu nimmt die Arzneimittelkommission wie folgt Stellung:" (22.11.1984)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Bekanntgaben

Bundesärztekammer

DIE ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT INFORMIERT:

Monographie-Entwürfe der Kommission nach § 25 Abs. 7 AMG

Das Bundesgesundheitsamt (BGA) hat nach § 25 Abs. 7 Arzneimittelgesetz 1976 (AMG) wissenschaftliches Erkenntnis- material für die Arzneimittel, die nicht der automatischen Verschreibungs- pflicht nach § 49 AMG unterliegen, durch Kommissionen aufbereiten zu las sen. Diese Aufbereitung bezieht sich auf die nach § 22 (3) AMG erforderlichen An- gaben zur Wirksamkeit und Unbedenk- lichkeit.

Die nachstehend aufgeführten Monogra- phie-Entwürfe wurden von der Aufberei- tungskommission für den humanmedizi- nischen Bereich, phytotherapeutische Therapierichtung und Stoffgruppe (Kommission E) erarbeitet:

Abietis sibiricae aetheroleum (Sibiri- sches Fichtennadelöl)

Agni casti fructus (Keuschlammfrüchte) Aloe (Aloe)

Chelidonii herba (Schöllkraut)

Hamamelidis folium et cortex (Hamame- lisblätter und -rinde)

Liquiritiae radix (Süßholzwurzel) Pini pumilionis aetheroleum (Latschen- kiefernöl)

Pini sylvestris aetheroleum (Kiefernna- delöl)

Salviae folium (Salbeiblätter) Scillae bulbus (Meerzwiebel)

Terebinthinae aetheroleum rectificatum (Gereinigtes Terpentinöl)

Farfarae folium (Huflattichblätter) Valerianae radix (Baldrianwurzel) Bevor das Bundesgesundheitsamt bei zukünftigen Zulassungsanträgen auf der Grundlage dieser Ergebnisse entschei- den wird, legt es die Monographie-Ent- würfe der Fachöffentlichkeit vor und stellt sie zur Diskussion. Die jeweiligen Monographie-Entwürfe können beim Bundesgesundheitsamt (GAN) angefor- dert werden. Es wird gebeten, Stellung- nahmen bis zum 1. Februar 1985 an das Bundesgesundheitsamt, Institut für Arz- neimittel, Seestr. 10, 1000 Berlin 65, ein- zusenden.

MMW-Editorial „Anämie:

Therapie mit zwei-

oder dreiwertigem Eisen?"

Zu der Information der Arzneimittelkom- mission der deutschen Ärzteschaft (Fachausschuß der Bundesärztekam- mer) in Heft 41 schrieb der MMW-Chef- redakteur an die Arzneimittelkommis- sion:

„Sehr geehrter Herr Dr. Kimbel, im ,Deutschen Ärzteblatt' Heft 41, S. 2998, erschien unter ‚Bekanntgaben` eine uns doch sehr verblüffende Information der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Darin wird der MMW vorge- worfen, sie habe einen Vorspann ver- fälscht — eine doch recht harte Beschul- digung.

Von Fälschung kann indes keine Rede sein. Tatsache ist, daß sich in MMW Heft Nr. 37 mehrere Artikel mit der Diskus- sion über die Therapie mit zwei- oder dreiwertigem Eisen befaßt haben. So auch das MMW-Editorial. Der Autor teilte die Auffassung der Arzneimittelkommis- sion nicht in allen Punkten. Zur Verdeut- lichung brachten wir den vollen Wortlaut der einschlägigen Kommissions-Be- kanntmachung. Unsere Leser konnten auf unsere Weise die Meinungsunter- schiede selbst nachvollziehen.

Da wir Stellungnahmen der Arzneimittel- kommission als Meinungsäußerung ei- nes renommierten wissenschaftlichen Gremiums begreifen und nicht als Ver- kündigung therapeutischer Gesetze, er- laubten wir uns, die Vorschaltzeile zur

Stellungnahme entsprechend zu formu- lieren, und zwar: ,Die deutsche Arznei- mittelkommission meint'. An der eigent- lichen Verlautbarung wurde nichts, aber auch gar nichts geändert. Es wäre uns freigestanden, die Auffassung der Kom- mission auch kurz und bündig zu referie- ren. Deshalb ist uns unverständlich, daß es die Kommission als richtig ansah, uns in einer offiziellen Bekanntgabe zu rü- gen. Ein bißchen Pressefreiheit sollte man auch den Fachzeitschriften zubilli- gen.

Dr. med. Jochen Aumiller"

• Dazu nimmt die Arzneimittel- kommission wie folgt Stellung:

„Die Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft berät seit 1912 die Ärzte bei der rationalen, das heißt ver- nünftigen Arzneiverordnung. Sie stützt sich dabei auf ein Beratergremium von 140 Fachleuten aus Klinik und Praxis.

Um ihre Empfehlungen allen verordnen- den Ärzten zugänglich zu machen, ist sie auch auf die Mithilfe der ärztlichen Fach- und Standespresse angewiesen.

Wie alles ärztliche Handeln muß auch die Arzneitherapie immer wieder auf ih- re Zweckmäßigkeit überprüft werden.

Das kann nur am Kranken unter Praxis- bedingungen geschehen. Neue Einsich- ten können erst dann in der Praxis ak- zeptiert werden, wenn ihre Richtigkeit von 'mehreren unabhängigen Autoren zweifelsfrei bestätigt wurde. Das ist Grundlage wissenschaftlichen Arbeitens und sollte es auch bleiben.

Tierexperimentelle Ergebnisse sind wichtige Hinweise, aber kein Beweis, daß es am Menschen auch so ist. In Fra- ge stellen international bestätigter The- rapieprinzipien in einer renommierten Fachzeitschrift erfordert unseres Erach- tens überprüfbare Ergebnisse kontrol- lierter klinischer Studien und nicht nur eloquente Darlegung eigener isolierter Meinung.

Die Information der Arzneimittelkommis- sion beruhte auf international akzeptier- ten klinischen Studien. Deswegen weh- ren wir uns dagegen, daß es nur eine ,Meinung' wie die des Editorials sein sollte. Es war nicht unsere Absicht, den uns Unbekannten, der ‚Information' in

‚Meinung` änderte, persönlich zu krän- ken. Doch Information muß Information und Meinung Meinung bleiben."

3524 (90) Heft 47 vom 22. November 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

85 unter An- gabe von Vor- und Zunamen, Geburtsda- tum und genauer Anschrift an die KV Schleswig-Holstein (obige Anschrift).. Teilnahmegebühr von 20,- DM wird vor Beginn des

Eine sechsmonatige Weiterbildung in Blutgruppenserologie kann angerech- net werden, sofern diese während der Weiterbildung im Gebiet absolviert wurde.. Von

§ 2 Anwendungsbereich (1) Dieser Gehaltstarifver- trag bestimmt unmittelbar und zwingend den Inhalt aller Ar- beitsverträge zwischen einem Mitglied der Arbeitsgemein- schaft

DM ist gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung auf das Konto der KV W-L — Landesstel- le —, Nr. Apotheker- und Ärztebank Dort- mund oder auf das Postscheck- konto Dortmund

Cor Forte-Injektopas — Ch.-B.: 1183 Die Firma Pascoe Pharmazeutische Präparate GmbH teilt mit: „In einzel- nen Packungen Cor Forte-Injektopas, Ch.-B.: 1183, können Angio

Weiterhin können bei Erfüllung bestimmter Vor- aussetzungen Kosten für erforderliche Umbaumaßnahmen bis zu einem Betrag.. von 20 000 DM übernommen

Wundversorgung Eröffnung des Bauchraums bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spülung und Drainage Naht der Magen- und / oder Darmwand nach Perforation oder nach

Weiterhin können bei Erfüllung bestimmter Vor- aussetzungen Kosten für erforderliche Umbaumaßnahmen bis zu einem Betrag von 20 000 DM übernommen werden.. Auf einen