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Archiv "Fortbildungsnachweis: ... eben keine Reglementierung" (19.04.1990)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

D

ie Enquete-Kommission

„Strukturreform der ge- setzlichen Krankenversi- cherung" hat in ihrem Abschluß- bericht vom Februar ein Sam- melsurium unausgegorener Vor- schläge zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zusam- mengetragen — durchsetzt mit zahlreichen Mehrheits- und Minderheitsvoten, überwiegend festgefügte parteipolitische Pro- grammatik ohne innere Konsi- stenz, alles in allem „Makula- tur", eine mit 7,8 Millionen DM Steuergeldern finanzierte Fleiß- arbeit.

Das Kapitel „Kassenärztli- che Versorgung" ist allerdings mit einer Reform-Option „ver- ziert" worden, die es in sich hat.

Man hat bei der Enquete-Arbeit 1988/89 allerdings nicht entfernt daran gedacht, daß man derarti- ge Vorstellungen den Ärzten in der DDR noch weniger zumuten kann als denen im Westen. Kon- kret: Nach dem Vorschlag der Kommission sollten künftig nicht mehr alle Ärzte, die eine Zulassung als Kassenarzt anstre- ben, in die kassenärztliche Ver- sorgung der gesetzlich Versi- cherten aufgenommen werden.

Favorisiert wird mehrheitlich als

Enquete-Kommission

...ip—pem•-efam■

Ärzte in spe:

Bittsteller?

„Steuerungsinstrument" eine Art Ausschreibung von Kassen- arztsitzen. Danach sollten die Spitzenverbände der Kranken- kassen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesver- einigung zunächst einen Katalog der abrechenbaren ärztlichen Leistungen sowie die Punktzah- len der Vergütung festlegen. Die Versorgungsaufträge würden durch die Kassenärztlichen Ver- einigungen und die Krankenkas- sen gemeinsam ausgeschrieben, nachdem die Selbstverwaltung auf der Grundlage der Bedarfs- pläne die Zahl der notwendigen Arzte je Fach- und Versorgungs- gebiet festgelegt hätte. Jeder Arzt, der die Zulassungsvoraus- setzungen erfüllt hat, könnte dann, so die Enquete, an dieser Ausschreibung teilnehmen. Die sich „anbietenden" Ärzte gäben dabei an, zu welchem Punktwert sie bereit wären, die Kassen-

patienten zu versorgen. Die

„Selbstverwaltung" hätte dar- aufhin die Angebote nach der Rangfolge der Preisangebote (Motto: „Billiger Jakob") zu ordnen! Nach der Niedrigstpreis- folge würden pro Fachgebiet und Versorgungsregion die Lei- stungs„anbieter" zugelassen, die nach der gesundheitspolitischen Vorgabe bedarfsnotwendig sei- en. Die Kommission möchte sol- che Ausschreibungen etwa alle fünf bis zehn Jahre in regelmäßi- ger Folge wiederholt wissen wol- len . . .

Was da marktwirtschaftlich und liberal verbrämt als plan- wirtschaftliche „Marktregulie- rung" verkauft werden soll, ist weder originell noch neu. Der Vorschlag erinnert zu sehr an die Anfangsjahrzehnte dieses Jahrhunderts, als die meisten Kassenärzte einem Monopol

„Krankenkassen" gegenübertra- ten und als Bittsteller um einen Versorgungsvertrag anticham- brieren mußten. Damals war die Geburtsstunde ärztlicher Ver- bände und von „Kampfaktio- nen". Wer gedacht hat, solche Zeiten seien ein für allemal pas- s6, sieht sich eines anderen be- lehrt. HC

D

ie Bundesärztekammer wird den Deibel tun, den deutschen Ärzten und Ärztinnen eine Zwangsfortbil- dung nach angeblich östlichem Muster aufzuerlegen. In der Dis- kussion war und ist tatsächlich nur ein Punktesystem zur Er- möglichung des Nachweises der individuellen ärztlichen Fortbil- dung. Eine aus der Sicht jedes fortbildungsbeflissenen Arztes völlig überflüssige Unterneh- mung, die aber dem „Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung", um anhaltenden politischen An- griffen zu begegnen, in dieser oder auch anderer Form not- wendig erschien.

Im übrigen wird nichts so heiß gegessen wie gekocht: Die vom Deutschen Senat für ärztli- che Fortbildung beratenen und dem Vorstand der Bundesärzte-

Fortbildungsnachweis

• • • eben keine Reglementierung

kammer wie den Landesärzte- kammern vorgelegten Vorschlä- ge für ein System der Fortbil- dungsnachweise sollen, wenn der 93. Deutsche Ärztetag dies im Mai überhaupt so beschließt, erst regional und auf völlig frei- williger Grundlage — gleichzeitig mit anderen Vorschlägen — er- probt werden, um erst einmal Erfahrungen zu gewinnen.

Ein etwaiges Nachweissy- stem soll zudem keineswegs zu einer „Bestrafung" führen. Es soll im Gegenteil „eine motivie-

rende, die ärztliche Fortbildung durch Anerkennung stimulie- rende Maßnahme darstellen", wie es in einem Entschließungs- antrag der Bundesärztekammer an den Deutschen Ärztetag heißt. Nur in diesem Sinne sollte der Versuch einer Bewertung beraten und erprobt werden.

Nach gründlicher Vorbereitung und nach Durchführung dreijäh- riger regionaler Modellprogram- me und entsprechender kriti- scher Analyse wäre die Sache dann allenfalls beim Deutschen Ärztetag im Jahre 1995 spruch- reif.

Im übrigen: Keine Rede kann davon sein, daß die freie Entscheidung des Arztes, wie und wo er sich fortbilden will, nicht erhalten bleiben solle. Kri- tiker können also erst einmal ein bißchen Luft ablassen. roe

Dt. Ärztebl. 87, Heft 16, 19. April 1990 (1) A-1221

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