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Archiv "Rettung ist Teamarbeit" (02.07.1982)

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Die Information:

Bericht und Meinung

Gründungsort Worcester, wo sich am 19. Juli 1832 50 Ärzte zur Gründung einer „kollegialen und wissenschaftlichen" Vereinigung versammelten. Heute hat die BMA in Großbritannien und im Ausland etwa 73 000 Mitglieder. Bei der Jahresversammlung Anfang Juli in London wird Prinz Charles für ein Jahr zum Präsidenten der BMA ge- wählt. gb

Gesundheitszeitung der „Times" erfolglos

Die im Herbst 1981 vom Verlag der Londoner Tageszeitung „Times"

gegründete Wochenzeitung für.

die Gesundheitsberufe „The Times Health Supplement" ist nach einem halben Jahr wieder eingestellt worden. Nach Angaben des Verlages hatte sich die Zei- tung zwar einen guten Ruf bei ih- rer Zielgruppe erworben, jedoch blieben die Auflage und insbeson- dere das Anzeigenaufkommen weit hinter den Erwartungen zu- rück. Statt der erhofften 15 000 Exemplare erreichte die Auflage nur 5000, und statt sieben Seiten Kleinanzeigen in jeder Ausgabe wurde nur jeweils eine Seite ver- kauft. Der entstandene Verlust wird auf mehr als 1,5 Millionen DM geschätzt. gb

ÖSTERREICH

Widerspruchslösung bei Transplantationen

Am 1. Juli trat in Österreich ein Gesetz in Kraft, das Organentnah- men und Transplantationen regelt.

Nach dem Gesetz dürfen einem Toten Organe nur dann entnom- men werden, wenn Gehirnströme nicht mehr feststellbar sind. Die Organentnahme darf nur in einem öffentlichen, nicht aber in einem privaten Krankenhaus erfolgen.

Das Gesetz geht von der Vermu- tung aus, daß eine Einwilligung zur Organentnahme vorhanden ist. Wer gegen eine Organentnah- me nach seinem Tod ist, muß dies schriftlich niederlegen. bt/dpa

Im Rahmen des 5. Rettungskon- gresses des Deutschen Roten Kreuzes vom 27. bis 30. April 1982 in Bremen fand erstmalig in Zu- sammenarbeit mit der Bundesär- tekammer und der Ärztekammer Bremen eine Fortbildungsveran- staltung für Ärzte im Rettungs- dienst statt. Zur Einleitung der ganztägigen Veranstaltung erklär- te vor dem bis auf den letzten Platz gefüllten Saal — 500 Teilnehmer hatten sich angemeldet — Dr. Kar- sten Vilmar, Präsident der Bun- desärztekammer, es könne ruhig öfter einmal gesagt werden, daß das Rettungswesen in der Bun- desrepublik Deutschland seine heutige Spitzenstellung weitge- hend auf Grund privater Initiative erreicht hat, wozu der Einsatz der Ärzte, vor allem aber der freiwilli- gen Hilfsorganisationen, ganz ent- scheidend beigetragen hat. Dabei verlange ein hochentwickeltes Rettungswesen gerade von den Ärzten viel Umdenken: Die ärztli- che Tätigkeit wird zunehmend an die Unfallstelle vorverlegt, und dort muß sie die gewohnten Bah- nen verlassen, weil häufig die The- rapie bereits vor der Diagnose be- ginnen muß.

Dr. Vilmar warnte davor, daß die Rettungsfahrzeuge mit ihrem Blaulicht und ihren „öffentlich- keitswirksamen Sirenen" die Er- wartungshaltung zu hoch steigern etwa in dem Sinne, man brauche nur noch mehr Geld und noch mehr Technik, um ein funktionsfä- higes Rettungswesen auszubau- en. Der materielle Aufwand werde gelegentlich schon kritisiert, weil er die Intensivmedizin in die Ge- fahr bringen kann, zur „Medizinal- artistik" auszuarten.

Dr. Vilmar erinnerte daran, daß die Bundesärztekammer bei ihren Fortbildungskongressen großes

Gewicht auf die Fortbildung in Notfall- und Katastrophenmedizin legt. Er ging in diesem Zusammen- hang auch auf die „perversen Vor- würfe" ein, welche die Katastro- phenmedizin mit einer gedankli- chen Kriegsvorbereitung in Ver- bindung bringen wollten. Wer die Triage als „unärztlich" ablehne, der zeige damit, daß er ein wesent- liches Grundprinzip aller Notfall- medizin nicht begriffen habe:

Schon bei einem heutzutage ziem- lich „normalen" Verkehrsunfall mit nur drei Verletzten müsse der Arzt eine Sichtung nach der Be- handlungsbedürftigkeit, also eine Triage, vornehmen. Die ethische Verpflichtung des Arztes liege ge- rade darin, auf jeden Notfall und jede Katastrophe vorbereitet zu sein. Nicht das Üben der Triage, sondern das Nichtvorbereitetsein wäre unärztlich und inhuman, sag- te Dr. Vilmar.

Der Bundesarzt des DRK, General- oberstabsarzt a. D. Dr. Eberhard Daerr, der zusammen mit Dr. Vil- mar die Schirmherrschaft über die Veranstaltung übernommen hatte, begrüßte diese erstmalige Form der Zusammenarbeit zwischen der Bundesätzekammer und dem Deutschen Roten Kreuz. Der Arzt stelle nun einmal ein zentrales Glied der Rettungskette dar.

Zur Einführung machte Privatdo- zent Dr. P. Sefrin vom Institut für Anästhesiologie der Universität Würzburg darauf aufmerksam, wie weit sich der Rettungsdienst vom Transport von Kranken und Ver- letzten weiterentwickelt hat bis zur heutigen „präklinischen Versor- gung". Diesen neuen Möglichkei- ten müsse eine entsprechende Qualifikation des Arztes gegen- überstehen. Dr. Sefrin wandte sich jedoch dagegen, in der Notfallme- dizin ein neues medizinisches

TAGUNGSBERICHT

Rettung ist Teamarbeit

Zum ersten Mal: Ärztliche Fortbildung

beim Rettungskongreß des Deutschen Roten Kreuzes AUS EUROPA

Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 26 vom 2. Juli 1982 19

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Die Information:

Bericht und Meinung DRK-Rettungskongreß

Fachgebiet sehen zu wollen: „Not- fallmedizin ist vielmehr ein Betäti- gungsfeld, das unter den Voraus- setzungen einer ausreichend qua- lifizierten Assistenz und dem Vor- handensein des nötigen Rettungs- materials den Arzt in die Lage ver- setzt, einer seiner originären Auf- gaben unter den Augen der Öf- fentlichkeit nachzukommen."

Bei der Diskussion des ersten The- menkreises — Reanimation, Schmerzbehandlung und Infu- sionsbehandlung am Notfallort — wurden besonders die Ausführun- gen von Privatdozent Dr. K. S. Sa- ternus vom Institut für Rechtsme- dizin der Universität Köln beach- tet, der bei einer retrospektiven Studie von Unfallopfern eine „er- schreckende" Zahl von Verletzun- gen durch die Reanimation (Hals- Wirbel-Säule, Arterien), durch die Intubation und durch die Herz- massage (Rippenfrakturen) fest- gestellt hat. Eine bessere Aus- und Fortbildung könnten Hektik und Übereifer und damit auch Verlet- zungen vermeiden.

Zum zweiten Themenkreis über spezielle Therapien im Notfall hob Professor Dr. H. Hochrein vom Ru- dolf-Virchow-Krankenhaus Berlin hervor, daß der häufigste Anlaß für den Einsatz des Notarztwagens entgegen landläufigen Vorstellun- gen in der Bevölkerung nicht der Verkehrsunfall ist, sondern der Myokardinfarkt. Der Notarztwagen als „vorgeschobene Intensivsta- tion" sollte mit Defibrillatoren aus- gerüstet werden, um die häufige Komplikation des Kammerflim- merns oder -flatterns bekämpfen zu können. Die im Notfalldienst eingesetzten Ärzte müßten unbe- dingt EKG, Defibrillator, Intuba- tion und Beatmung beherrschen.

Dr. E. Thiemens von der Abteilung für Anästhesiologie des Ketteler-

Krankenhauses in Offenbach be- richtet zum Thema „Organisation im Rettungsdienst", daß die DIN- Norm 75 080 für Rettungswagen vom Juli 1967 nun endlich überar- beitet wird. Man müsse auch ein- mal die Bemühungen der Geräte-

industrie herausstellen, die in den letzten Jahren viele neue, handli- che und vor allem leichtere Geräte entwickelt hat. Für Notarzt-Ein- satzwagen wird zur Zeit eine neue DIN-Norm 75 079 entwickelt.

Eine vergleichende Darstellung der verschiedenen Notarztsysteme („Stationssystem", „Rendezvous- Systeme") gab Dr. A. W. de Pay, Medizinische Hochschule Lübeck.

Bedauerlicherweise werde in der Bevölkerung und in den Medien noch nicht überall zwischen dem Notarztdienst und dem kassen- ärztlichen Notfalldienst unter- schieden.

Zusammenarbeit am Unfallort

Eine lebhafte Diskussion löste Dr.

jur. H. D. Lippert aus Ulm mit sei- nem Referat „Rechtsprobleme aus der Stellung des Arztes im Ret- tungsdienst" aus. Der Rettungssa- nitäter ist dafür ausgebildet, not- falls völlig selbständig zu arbeiten.

Man müsse auch auf ärztlicher Seite offen zugeben, daß Ret- tungssanitäter zum Beispiel die In- tubation oft besser beherrschen als mancher Arzt Trotzdem dürfe es nie einen Streit darüber geben, daß bei Anwesenheit eines Arztes dieser — unabhängig von der ar- beitsrechtlichen Lage — dem Ret- tungssanitäter gegenüber wei- sungsberechtigt ist. — Die meisten Diskussionsteilnehmer waren sich darin einig, daß Schwierigkeiten sich am besten vermeiden lassen, wenn möglichst gut aus- und fort- gebildete Ärzte eingesetzt werden und wenn alle Beteiligten einen Rettungseinsatz als Teamarbeit verstehen.

In einer Pressekonferenz zum Ab- schluß des 5. Rettungskongresses des Deutschen Roten Kreuzes faß- ten Bundesarzt Dr. Daerr und an- dere führende Persönlichkeiten des DRK die Wünsche und Forde- rungen zusammen, die von den einzelnen Arbeitsgruppen des Kongresses auch in Resolutionen niedergelegt worden sind. Auf technischem Gebiet hält man die

möglichst weitgehende Einhal- tung von Normen, Standards und Richtlinien sowie weitere Standar- disierung für notwendig (zum Bei- spiel für Notfallkoffer und einheit- liche Farbgebung der Rettungs- mittel). Für den Massenanfall von Verletzten und für den Katastro- phenfall werden gesetzliche Rege- lungen, zusätzliche Ausbildung der Rettungssanitäter und Ärzte sowie die Einbindung der Kran- kenhäuser und verbindliche Kata- strophen-Alarmpläne gefordert.

Auf dem Gebiet der Qualifikation des rettungsdienstlichen Perso- nals begrüßt das Deutsche Rote Kreuz ausdrücklich das große In- teresse der Ärzte an der notärztli- chen Aus- und Fortbildung. Für Rettungssanitäter sollte endlich ein Berufsbild und ein anerkann- ter Ausbildungsgang geschaffen werden (wie er auch vom Berufs- verband der Rettungssanitäter e. V. gefordert wird). Bis dahin sollte aber wenigstens die jetzige 520-Stunden-Ausbildung mit staatlich anerkannter Prüfung und einer geregelten Fortbildung in al- len Bundesländern einheitlich ein- geführt werden.

Zur Finanzierung des Rettungswe- sens schätzt das Deutsche Rote Kreuz, daß bei Aufwendungen von insgesamt etwa 600 Millionen DM im Jahr rund 3 Milliarden DM Ko- sten für Intensivbehandlung ein- gespart werden. Angesichts dieser Größenordnung sei es unver- ständlich, warum der Rettungs- dienst nicht an der Konzertierten Aktion für das Gesundheitswesen beteiligt werde. Gefordert wird ei- ne solide ökonomische Basis. Die Tatsache, daß die Benutzungsent- gelte oft nicht die Kosten decken, führe zu der Gefahr, daß das Rote Kreuz und die anderen Hilfsorga- nisationen aus rein finanziellen Gründen noch mehr ehrenamtli- ches Personal einsetzen müssen.

Schließlich sollte die neue Ände- rung des Paragraphen 194 RVO (5 DM Kostenbeteiligung beim Kran- kentransport) möglichst bald wie- der aufgehoben werden, weil sie im Rettungsdienst einfach nicht anwendbar ist. gb

20 Heft 26 vom 2. Juli 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

Referenzen

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