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Archiv "Berufsbild für Rettungssanitäter gefordert" (25.09.1980)

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NACHRICHTEN

Warnhinweise in der Zigarettenwerbung

Ab dem 1. Oktober 1981 wird auf jeder Zigarettenschachtel der Warnhinweis stehen: „Der Bun- desgesundheitsminister: Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit". Au- ßerdem wird wie bisher der durch- schnittliche Nikotin- und Konden- satgehalt der Zigarette genannt.

Darauf einigten sich jetzt nach zweijährigen Verhandlungen die deutsche Zigarettenindustrie und das Bundesgesundheitsministe- rium. Die Bundesrepublik ist eines der wenigen Länder, in denen bis- her ein solcher Warnhinweis der Industrie für Zigarettenwerbung fehlte. Bereits ab dem 1. Novem- ber 1980 gilt diese Regelung für Werbeanzeigen in Zeitungen und Illustrierten und ab Anfang Febru- ar 1981 auch in der Plakatwer- bung. zaw/AK

Berufsbild für Rettungssanitäter gefordert

Anläßlich der Übergabe eines neu- en Notarztwagens im Wert von 122 000 DM an das Stuttgarter Ro- te Kreuz hat der Vorsitzende der Rettungsdienst-Stiftung Björn Steiger, Siegfried Steiger, darauf hingewiesen, daß im statistischen Durchschnitt jeder Bundesbürger in seinem Leben mehr als einmal die Notfallhilfe in Anspruch neh- men müsse. Man sollte diese Tat- sache nicht vergessen, wenn man über das dafür notwendige Geld rede. Steiger bedauerte, daß es auch heute noch notwendig sei, überhaupt für Notarztsysteme zu werben. Dabei seien sich alle Fachleute ohne Einschränkung darüber einig, daß die Bundesre- publik ein flächenabdeckendes Notarztsystem braucht. Man sollte auch den Streit aufgeben, ob der Arzt im Notarztwagen mitfahren soll oder ob man ihn im Rendez- vous-System einsetzt. Nach Stei- ger haben sich beide Systeme be- währt, und die Entscheidung für

das eine oder andere hänge von den örtlichen Gegebenheiten ab.

Als „für die verantwortlichen Poli- tiker nicht entschuldbar" bezeich- nete Steiger die Tatsache, daß es bis heute noch kein Berufsbild für Rettungssanitäter gibt. Wenn heu- te in vielen Gebieten der Bundes- republik die Rettungswagen mit ausgebildeten Sanitätern besetzt sind, dann sei dies den großen An- strengungen der Hilfsorganisatio- nen zu danken, nicht aber dem Gesetzgeber.

Auch der rheinland-pfälzische In- nenminister Böckmann hat noch einmal nachdrücklich die Einbrin- gung eines Gesetzes über den Be- ruf des Rettungssanitäters gefor- dert.

In einem Schreiben an den Bun- desgesundheitsminister, Frau Ant- je Huber, verwies Böckmann dar- auf, daß in der Bundesrepublik für nahezu alle Berufe („bis hin zum Pferdewirt und Tierwirt") ausführ- liche Ausbildungsvorschriften be- stehen; dagegen fehlten nach wie vor Regelungen über den Ausbil- dungsgang eines Personenkrei- ses, dem bei Not- und Unglücks- fällen nicht selten das Leben von Menschen anvertraut sei. Das Ge- setz über den Beruf des Rettungs- sanitäters sollte zu Beginn der neuen Legislaturperiode des Bun- destages verabschiedet werden.

Auch beim 1. Bundeskongreß der Rettungssanitäter, den der Berufs- verband der Rettungsanitäter und die Fachzeitschrift „Der Ret- tungssanitäter" in Dormagen ver- anstalteten, wurde in einer Reso- lution gefordert, das Gesetz über den Beruf des Rettungssanitäters in der nächsten Legislaturperiode zu verabschieden. Dabei sollte ei- ne ausreichende Ausbildung von mindestens zwei Jahren garantiert werden.

Als Übergangsbestimmung sollten die Grundsätze des Bund-Länder- Ausschusses zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (520 Stunden als Minimalausbildung)

in allen Bundesländern und allen Organisationen sofort als verbind- lich durchgesetzt werden. Ferner müßte innerhalb von zwei Jahren erreicht werden, daß das Personal im Rettungsdienst eine Fortbil- dung von jeweils 30 Stunden pro Jahr erhält. gb

Doppel-Standard

der Krankenversicherten?

Eine sozialempirische Studie von Prof. Dr. Günter Neubauer und Frau Barbara Birkner, Bundes- wehrhochschule Neubiberg bei München, kommt zu dem Ergeb- nis, daß die Wartezeiten von privat Krankenversicherten deutlich kür- zer sind als die der gesetzlich Ver- sicherten. Bei letzteren wiederum warten die Ersatzkassen-Patienten weniger lang als die AOK-Versi- cherten. Mit höherem Honorar der PKV-Versicherten werde die Kürze der Wartezeit gleichsam als „Zu- satzservice" entlohnt. Dieser Un- terschied sei ökonomisch zu rechtfertigen und sozialpolitisch insofern hinnehmbar, als er für medizinische Notfälle nicht gelte, interpretieren die Autoren.

Die Unterschiede auf seiten der gesetzlich Versicherten führen die Verfasser darauf zurück, daß die

„Arztdichte" in Stadtbezirken mit überdurchschnittlichen Arbeiter- anteilen unter dem Durchschnitt liegt.

Die Behandlungsdauer verlängert sich mit der „Rangordung" der Krankenkassen. Die Inanspruch- nahme ambulanter Leistungen, gemessen an den Arztkontakten, liegt bei den Befragten in der AOK etwas höher als bei den Versicher- ten der Ersatzkassen und der pri- vaten Krankenversicherung. Fer- ner ermittelten die Münchener So- zialwissenschaftler: 80 Prozent der Privatpatienten konsultierten beim ersten Arztbesuch sofort den Facharzt, die gesetzlich Versicher- ten hingegen überwiegend den Haus- beziehungsweise Allge- meinarzt. EB

2274 Heft 39 vom 25. September 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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