Leichenschau
Zu der Mitteilung der Bundesärzte- kammer „Abrechnung der Leichen- schau“ in Heft 25/2001:
Klärungsbedarf
GOÄ-GOP Nr. 50 Besuch, einschließlich Beratung und Untersuchung 320 Punkte.
Der Begriff „Besuch“ defi- niert sich hier nach dem ge- sunden Menschenverstand als das Sichhinbegeben zum Ort des Geschehens zum Zwecke der Leistungserbrin- gung. Wenn die Begriffe „Be- ratung“ und „Untersuchung“
in diesem Zusammenhang als obligater Bestandteil von je- dem Hausbesuch und nicht als Ausschlusskriterium für eine Parallelabrechnung zu verstehen wäre (wie tatsäch- lich historisch entstanden, siehe hierzu auch GOÄ I/2.
Allg. Bestimmungen c/in der Fassung vom 18. März 1965), dann könnte der Notarzt das Aufsuchen eines Bewusstlo- sen oder der Hausarzt den Besuch eines taubstummen Patienten zum Beispiel aus- schließlich zum Zwecke der Fädenentfernung auch nicht abrechnen.
Somit ist das pflichtgemäße Aufsuchen einer Leiche zwecks Leichenschau eine zumindest in analoger Weise abrechnungsfähige Leistung.
Hier sehe ich Klärungs- bedarf . . .
Michael Andor, Elisabethenstraße 9, 64521 Groß-Gerau
Rettungswesen
Zu dem Leserbrief „Dank an ADAC- Notruf“ von Dr. med. Otto Schneider in Heft 26/2001 mit den Erfahrungen nach Fremdkörperaspiration bei ei- nem zweijährigen Kleinkind auf Me- norca:
Wichtig: Vorbeugen
Vielen Dank für den ein- drucksvollen Bericht. Leider kommt nicht zur Sprache, dass HNO-Ärzte seit Jahr- zehnten dieses Problem an- prangern, da über 90 Prozent der Bronchialfremdkörper
bei Kindern bis zum achten Lebensjahr Erdnüsse sind.
Auch diverse Anfragen bei Krankenkassen ergaben kei- ne Unterstützung, um diesen Sachverhalt der Bevölkerung nahe zu bringen. Auch hier gilt, dass nur Vorbeugen sol- che teils lebensbedrohlichen Aspirationen verhindern kann.
Dr. med. Michael P. Jaumann, Deutscher Berufsverband der Hals- Nasen-Ohrenärzte e.V., Marktstraße 25, 73033 Göppingen
PID
Zu dem Leserbrief „Armutszeichen der PID-Verhinderer“ von Dr. rer. nat.
Manfred Schleyer in Heft 26/2001, den wir zusammen mit anderen Brie- fen zu dem Kommentar „PID: Motiv- suche“ von Dr. med. Frank Ulrich Montgomery (Heft 15/2001) zur Dis- kussion gestellt haben:
Mumpitz
„Wenn Frauen anderer Län- der die Möglichkeit zur PID haben, dann sind im Ver- gleich hierzu die Frauen in Deutschland nach der mir bekannten Logik in ihren Rechten eingeschränkt. Oder sehe ich da etwas falsch?“
fragt Manfred Schleyer in der Diskussion. Auch wenn die Frage rhetorisch und mit naiv-treuherzigem Augen- aufschlag gestellt ist und die Antwort „keineswegs“ allzu plump nahe legt: Herr Schleyer sieht da etwas falsch. Aus der Möglichkeit, in einem Land von einer be- stimmten Maßnahme Ge- brauch zu machen, lässt sich doch niemals ein Rechts- anspruch in einem anderen Land herleiten. Nach der Herrn Schleyer „bekannten Logik“ sind, verglichen mit Richtern anderer Länder, in denen die Todesstrafe ver- hängt werden kann, die Rich- ter hierzulande in ihren Rech- ten derbe eingeschränkt.
Niemand käme auf die Idee, solchen Mumpitz ernsthaft in die Welt zu trompeten. Oder sehe ich da etwas falsch?
Dr. med. Christof Goddemeier, Bauhöferstraße 127, 79115 Freiburg
A
A2342 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 37½½½½14. September 2001
B R I E F E