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PID
Bei Paaren mit ei- ner Veranlagung zu schweren Erbschä- den dürfen Ärzte künftig im Reagenz- glas befruchtete Ei- zellen auf Genschä- den untersuchen (DÄ 28–29/2010:
„Bundesgerichtshof zur Präimplantati- onsdiagnostik: Druck auf die Politik“
von Gisela Klinkhammer).
B n s d k g z denuntersuchen (DÄ
unzulässigen „Bewertung“ von Men- schenleben. Sie lässt zudem außer Acht, welcher Mensch aus einer erb- lich belasteten Vorbedingung hervor- gehen und sich entfalten wird. Somit bleibt für sie der Grad der Behinde- rung de facto unprognostizierbar.
Wenn schon bei den Reagenzglas- befruchtungen aus Gründen von Unfruchtbarkeit die Angaben zu sogenannten „überzähligen“ Em- bryonen bisher im Unklaren blie- ben, wird diese Ungeheuerlichkeit der Embryonenvernichtung weiter ansteigen. Wer zeichnet für Letzte- re verantwortlich? Ferner zeigt sich in der internationalen Praxis, dass sogenannte strenge Auflagen und als Ausnahme gedachte Zulassun- gen ein kurzfristiges Verfallsdatum und somit nur Beschwichtigungs- charakter haben. Das Weiterschrei- ten des genetischen Wissens zieht die „Wunschliste“ auf der Bürger- seite hinter sich her.
Um die zerstörende Auswirkung dieses Urteils auf die gesellschaft- lich angestrebte Inklusion von be- hinderten Menschen zu verhindern, muss verantwortliche Politik un- verzüglich durch gesetzgeberische Maßnahmen den vorbedingungslo- sen Schutz des ungeborenen Men- schen von seinem Anfang an im Geist unserer Verfassung dauerhaft garantieren.
Dr. med. Maria Overdick-Gulden, 54293 Trier
Bestürzend
Der 5. Strafsenat des BGH hat ein bestürzend enttäuschendes Urteil ge- fällt, das sowohl unserer Verfassung in Artikel 1 wie mehrfachen Ent- scheidungen des Bundesverfas- sungsgerichts diametral entgegen- steht. PID ist keine Diagnostik im ärztlichen Verständnis, sie dient kei- nem therapeutischen Ziel, ihr Zweck ist die eugenische Embryonenselek- tion. Sicher kann die Belastung durch eine erbliche Erkrankung eine persönliche Tragik bedeuten.
Ethisch ist davon aber zu unterschei- den, dass das medizinische Leis- tungsangebot der PID kein zusätzli- ches tragisches Geschick darstellt, sondern freiwillig und willkürlich zur sogenannten prophylaktischen Risikoabwehr erfolgt. Medizinwis- senschaftlich arbeitet PID auf der Basis von Einschätzung und einer Beruf einer „Landärztin“ aus.
Nicht jede strebt nach einer Ge- meinschaftspraxis oder einer An- stellung im MVZ. Es gibt Indivi- dualisten, bodenständige junge Menschen, Risikofreudige bezie- hungsweise solche, deren Pläne für ihr Leben oft anders aussehen, als
wir uns das pauschal vorstellen.
Und für alle muss eine Möglichkeit vorhanden sein, erfolgreich und zu- frieden in ihrem Beruf arbeiten zu können . . .
Dr. med. Annette Rommel, Mitglied des Vorstandes der Landesärztekammer Thüringen, Lehrarztpraxis für Allgemeinmedizin der Friedrich- Schiller-Universität Jena, 99880 Mechterstädt
Deutsches Ärzteblatt