• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "PID: Zu großer Pessimismus" (10.01.2011)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "PID: Zu großer Pessimismus" (10.01.2011)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 108

|

Heft 1–2

|

10. Januar 2011 A 41

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

P ALLI ATIVMEDIZIN

Ziel eines KBV-Kon- zepts ist es, dass mehr Menschen die letzten Stunden und Tage ihres Lebens zu Hause verbringen können (DÄ 46/

2010: „Alltag in der Hausarztpraxis“ von Eva Richter-Kuhlmann).

Falsche Zielgruppe

In dem Artikel wird zwischen AAPV (allgemeiner ambulanter Palliativversorgung) und SAPV (spezialisierter ambulanter Pallia- tivversorgung) unterschieden . . . Bei den meisten Patienten kann es eine klare Trennung zwischen AAPV-Patienten und SAPV-Patien- ten nicht geben . . .

Daher ist es sinnvoll, in einem Ver- trag zur palliativmedizinischen Ver- sorgung, wie von der KBV ange- dacht und in Westfalen-Lippe mit Erfolg seit zwei Jahren praktiziert, sowohl Phasen von AAPV als auch Phasen von SAPV abzudecken, da die meisten Patienten beides benöti- gen . . .

Ich persönlich arbeite als Palliativ- medizinerin mit großer Freude in einem multiprofessionellen Team, aber ich habe dafür meine komplet- te Praxisorganisationsstruktur auf die tägliche Behandlung von Pallia- tivpatienten umgestellt. Dieser Pro- zess hat mehrere Jahre in Anspruch genommen . . .

Der derzeitige Vertragsentwurf be- nennt Strukturen, die für die Versor- gung von Palliativpatienten zweifel- los erforderlich sind, aber er ver- langt die Bereitstellung dieser Strukturen von der falschen Ziel- gruppe, nämlich auch von den Hausärzten!

Z z m l T z k 2010: Alltaginder H

PID

Das Urteil des Bun- desgerichtshofs zur Präimplantations - diag nostik dürfte zur Aufschnürung des Embryonenschutz- gesetzes führen (DÄ 42/2010: „Präimplantationsdiagnostik:

Vom Kinderwunsch zum Wunschkind“

von Norbert Jachertz).

Zu großer Pessimismus

Aus dem Artikel über die Präim- plantationsdiagnostik (PID) spricht meines Erachtens ein zu großer Pessimismus. Zudem ist es bedau- erlich, dass die Kanzlerin ihre posi- tive Meinung zur PID aus Angst vor den Konservativen in ihrer Par- tei revidiert hat. Wenn man über die PID diskutiert, sollte man unter an- derem folgende Punkte berücksich- tigen:

1. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die PID verboten werden soll, wäh- rend die für die Mütter seelisch be- lastenderen Abtreibungen behinder- ter Föten straffrei bleiben. Insofern hat der Präsident der Bundesärzte- kammer recht, wenn er sich nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs über den Fortfall dieser unlogischen Diskrepanz erfreut zeigt.

2. Man sollte nicht immer fälschli- cherweise von Embryonen spre- chen, zumal der medizinische Laie damit die Vorstellung von entwi- ckelten Föten verbindet, die dann in den Medien durch entsprechende Fotos dargestellt werden. Medizi- nisch exakt handelt es sich bei der PID um Morula oder Blastozyste, die im Gegensatz zum Embryo fast nur mikroskopisch sichtbar sind.

3. Einer Morula Menschenwürde zu verleihen, ist schwer verständlich.

Sie ist eine menschliche Anlage, aus der sich nur nach Einpflanzen D

d P d A E g 42/2010: Präimplan Hausärzte sehen im Schnitt zwei Palliativpatienten pro Jahr und können unmöglich für diese weni- gen Patienten in einer Notfallsi- tuation neben ihrer normalen Pra- xistätigkeit aus dem Stand die Strukturen eines ausdifferenzier- ten, palliativmedizinischen Teams auf die Beine stellen. Dafür be- steht in der Praxis auch keine Not- wendigkeit. Den Hausärzten, die keine spezialisierten Palliativme- diziner sind, bleibt laut dem jetzi- gen Vertragsentwurf aber nur die Möglichkeit „weiterhin beratend als Vertrauter des Patienten bei wichtigen Entscheidungen hinzu- gezogen zu werden“. Dies ent- spricht de facto einer erzwungenen Ausgrenzung der Hausärzte aus

der palliativmedizinischen Versor- gung ihrer Patienten.

Die Einbeziehung der Hausärzte ist aber für die Lebbarkeit des Vertra- ges der entscheidende Faktor, denn sie sollen ja künftig ihre Patienten in diesen Vertrag einschreiben. Und genau das werden sie nicht tun, wenn die Hürden für eine Teilnah- me am Vertrag zu hoch liegen. Sie werden stattdessen wie bisher ihre Patienten außerhalb des Vertrages nach bestem Wissen und Gewissen hausärztlich versorgen und der nächste Versuch zur Implementie- rung einer ambulanten flächende- ckenden palliativmedizinischen Versorgung wird scheitern, weil er in dieser Form scheitern muss! . . .

Dr. med. Bettina Claßen, 44867 Bochum

B R I E F E

(2)

A 42 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 108

|

Heft 1–2

|

10. Januar 2011 in eine Gebärmutter ein Mensch

entwickeln kann. Von einem Men- schen zu sprechen, ist erst sinnvoll, wenn sich sein wichtigstes Organ, nämlich das Gehirn als Sitz von Wesen, Charakter, Geist oder Intel- lekt zu entwickeln beginnt, also frü- hestens nach der zweiten Schwan- gerschaftswoche.

4. Die PID ist keineswegs mit einer Verunglimpfung von Behinderten verbunden. Wenn ein behindertes Kind geboren wird, werden sich die Eltern mit aller Liebe um dieses Kind kümmern. Wenn man aber die Eltern zu Beginn der Schwanger- schaft vor die Wahl zwischen PID und dem Risiko eines behinderten Kindes stellen würde, würden sie sicherlich die PID wählen.

5. Wenn man aus Angst vor Miss- brauch auf neue Methoden verzich- ten will, müsste man auf jede Novi- tät verzichten. Missbrauch kann man durch Vorschriften oder Geset- ze entgegenwirken.

6. Es ist Eltern, die oft schon ein behindertes Kind haben und durch die Erwartung eines weiteren psy- chisch sehr belastet sind, nicht zu- zumuten, auch noch die physische Belastung einer PID im Ausland auf sich zu nehmen.

Somit ist es dringend geboten, dass laut dem Urteil des Bundesgerichts- hofs eine politische Entscheidung zur Legalisierung der PID – auch in Deutschland – getroffen wird.

Prof. Dr. med. Claus Werning, 50226 Frechen

Es geht nicht um Eugenik

Es ist traurig und zugleich beunru- higend, wenn ein Mitglied des Deutschen Ethikrates, Herr Dr. phil.

Michael Wunder, im DÄ den Ein- druck hinterlässt, nicht über die ba- salen Grundkenntnisse zum Thema Präimplantationsdiagnostik zu ver- fügen. Seine Auffassung, dass „Je- der Embryo trägt von Anfang an das ganze Potenzial eines individu- ellen Menschen in sich, womit ihm Menschenwürde zukommt“ ist grundsätzlich falsch. Das ist eben nicht der Fall, nicht alle Embryonen sind gleicher Qualität.

Jeder Zellhaufen, der aus Ei- und Samenzelle entstanden ist, ist nach Replikation des embryonalen Ge-

noms und Aktivierung der Zellma- schinerie nicht mit dem gleichen Entwicklungspotenzial behaftet.

Die Fehlerquote, besonders die der Eizelle und des Embryos, ist be- kanntlich sehr hoch. Dies ist weder zu dementieren noch zu ignorieren.

Bei welcher Aneuploidie beginnt oder hört die „Menschenwürde“

auf?

Weshalb wird beim Zellhaufen mehr auf Menschenwürde geachtet als nachher? Wird dann wegen feh- lender Antworten, möglicherweise aber auch durch den Religionshin- tergrund, ein Zellhaufen zum poten- ziellen Menschen erklärt?

Der Schwangerschaftsabbruch, das heißt nach der Implantation, ist auf- grund von lockeren Kriterien er- laubt. Ist es damit kein Verbrechen, von einer Frau zu verlangen, auf Probe schwanger zu werden und dann den emotional sehr belasten- den Abbruch durchführen zu müs- sen?

Im Gegensatz zur Aussage von Herrn Prof. Dr. Diedrich gibt es neuerdings durch den Einsatz von der CGH-Technik in Kombination mit der Chiptechnik die Möglich- keit, sehr effektiv euploide Em- bryonen auszuwählen. Dies gilt auch für Frauen über 40 Jahre. Über diese Technik wird man in Zukunft auch in Deutschland verfügen kön- nen. Euploidie darf nicht mit Euge- nik verwechselt werden. Darf man sich nicht wenigstens ein euploides Kind wünschen, was dadurch nicht automatisch gesund, hübsch und schlau ist! Der Staat sollte die Ent- scheidung, wie in anderen Ländern der EU üblich, seinen mündigen Bürgern nicht verbieten dürfen.

Dr. (NL) Michael C. W. Scholtes, Ph.D., Leiter der IVF Gruppe des Kinderwunschzentrums Düsseldorf, Zentrum für Reproduktionsmedizin,

40219 Düsseldorf

Unbegreiflich

Ich halte die Entscheidung der CDU bezüglich PID für eine Kata- strophe. Die Delegierten ahnen of- fenbar nicht, was sie den betroffe- nen Eltern antun. Die Politik eines Landes, in dem man gesunde Em- bryonen „abtreiben“ (= vernichten) darf, kranke Embryonen aber schüt- zen muss, ist mir unbegreiflich. Als

Gynäkologe schlage ich meinen Fachkollegen vor, sich verantwor- tungsbewusst zu zeigen und – ih- rem Gewissen folgend – die CDU- Entscheidung zu ignorieren.

Dr. med. Rolf Heister, 49377 Vechta-Langförden

Ethische Grundsätze missachtet

Beim Lesen Ihres Artikels läuft es einem eiskalt den Rücken herunter.

Hier wird ein Vokabular verwandt, das eine political Correctness sug- geriert, hinter der sich aber ein Ab- grund kalter menschenverachtender Ausdrucks- und Denkweise ver- birgt. Wie soll man etwa die Formu- lierung „Erzeugung von Rettungs- geschwistern“ verstehen. Das ist ei- ne harmlose Umschreibung von Menschen zweiter Klasse, die nur als lebendes Ersatzteillager gezüch- tet werden sollen, die im eigentli- chen Sinne keine Individuen mit Le- bensrecht und Menschenwürde sind und nur dazu dienen sollen, Men- schen erster Klasse einen Anspruch auf ein gesundes Leben auf deren Kosten zu ermöglichen. Die Grenze zwischen „wertem“ und „unwertem Leben“ ist bei solchen Formulierun- gen bereits überschritten . . . Offensichtlich ist bei der Diskussi- on um die Präimplantationsdiagnos- tik (PID) einigen sogenannten Fachleuten/Meinungsführern der ethische Blick über den Tellerrand bei ihrer reproduktionsmedizini- schen (was produziert hier eigent- lich ein Mediziner?) Arbeit verloren gegangen.

Die Profite, die heute schon mit den durchgeführten Schwangerschafts- induktionsverfahren erzielt werden, stehen im krassen Widerspruch zu einer Erfolgsquote von lediglich 17,5 Prozent! Prüft man dann noch nach, wie gesund die so gezeugten Kinder im Verhältnis zum Bevölke- rungsdurchschnitt sind, relativiert sich der „Erfolg“ noch deutlicher.

Aber mengenmäßig wurde hier ein bisher noch relativ kleines Klientel bedient. Mit Zulassung und Einfüh- rung der PID wird ein viel größerer Interessenkreis anvisiert mit noch höheren Gewinnaussichten. Ethi- sche Grundsätze scheinen in den Köpfen der Kollegen, die schon in

B R I E F E

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Nur dann können sie sicherstellen, dass es ein geteiltes Verständnis und eine gemeinsame Vision des Projekts gibt, wozu auch die geplante Nutzung der durch RCTs generierten Evidenz

Der derzeit verhandelte Global Com- pact on Migration – aus dem die USA freilich ausge- stiegen sind – strebt eine (nicht-verbindliche) Kon- vention an, die im Sinne

bildung als Schlosser. In den fol- genden Jahren qualifizierte er sich beruflich weiter, musste dann aber 1961 eine für ihn un- erwartete Zurücksetzung in sei- nem Betrieb

Selbst wenn der Iran sich zur Es- kalation entscheiden sollte, sind sich die Befürworter eines Militärschlags sicher, dass der Westen iranische Ge- genangriffe abwehren

Zum Aufgabenprofil einer wikip-Geschäftsstelle könnte im Sinne einer Erweiterung und Vertiefung des Netzwerks (vgl. 10.3) auch der Kontakt und die Zusammenarbeit mit

© Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und Stiftung Pro Kind AlltagGewaltfreie Beziehungen/ 30308 Gestaltung: Marta Daul / www.creativejuice.eu?. Streit

© Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und Stiftung Pro Kind Kind und ElternPapa und Kind / 10222.. Mein Kind wächst Mein

Im Übrigen würde aber selbst der Ansatz eines Behindertenpauschbetrags in Höhe von 60 € monatlich (GdB 60 v.H.) für Oktober 2013 bis Juni 2014 nicht dazu führen, dass