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Archiv "PID: Ethische Grundsätze missachtet" (10.01.2011)

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A 42 Deutsches Ärzteblatt

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10. Januar 2011 in eine Gebärmutter ein Mensch

entwickeln kann. Von einem Men- schen zu sprechen, ist erst sinnvoll, wenn sich sein wichtigstes Organ, nämlich das Gehirn als Sitz von Wesen, Charakter, Geist oder Intel- lekt zu entwickeln beginnt, also frü- hestens nach der zweiten Schwan- gerschaftswoche.

4. Die PID ist keineswegs mit einer Verunglimpfung von Behinderten verbunden. Wenn ein behindertes Kind geboren wird, werden sich die Eltern mit aller Liebe um dieses Kind kümmern. Wenn man aber die Eltern zu Beginn der Schwanger- schaft vor die Wahl zwischen PID und dem Risiko eines behinderten Kindes stellen würde, würden sie sicherlich die PID wählen.

5. Wenn man aus Angst vor Miss- brauch auf neue Methoden verzich- ten will, müsste man auf jede Novi- tät verzichten. Missbrauch kann man durch Vorschriften oder Geset- ze entgegenwirken.

6. Es ist Eltern, die oft schon ein behindertes Kind haben und durch die Erwartung eines weiteren psy- chisch sehr belastet sind, nicht zu- zumuten, auch noch die physische Belastung einer PID im Ausland auf sich zu nehmen.

Somit ist es dringend geboten, dass laut dem Urteil des Bundesgerichts- hofs eine politische Entscheidung zur Legalisierung der PID – auch in Deutschland – getroffen wird.

Prof. Dr. med. Claus Werning, 50226 Frechen

Es geht nicht um Eugenik

Es ist traurig und zugleich beunru- higend, wenn ein Mitglied des Deutschen Ethikrates, Herr Dr. phil.

Michael Wunder, im DÄ den Ein- druck hinterlässt, nicht über die ba- salen Grundkenntnisse zum Thema Präimplantationsdiagnostik zu ver- fügen. Seine Auffassung, dass „Je- der Embryo trägt von Anfang an das ganze Potenzial eines individu- ellen Menschen in sich, womit ihm Menschenwürde zukommt“ ist grundsätzlich falsch. Das ist eben nicht der Fall, nicht alle Embryonen sind gleicher Qualität.

Jeder Zellhaufen, der aus Ei- und Samenzelle entstanden ist, ist nach Replikation des embryonalen Ge-

noms und Aktivierung der Zellma- schinerie nicht mit dem gleichen Entwicklungspotenzial behaftet.

Die Fehlerquote, besonders die der Eizelle und des Embryos, ist be- kanntlich sehr hoch. Dies ist weder zu dementieren noch zu ignorieren.

Bei welcher Aneuploidie beginnt oder hört die „Menschenwürde“

auf?

Weshalb wird beim Zellhaufen mehr auf Menschenwürde geachtet als nachher? Wird dann wegen feh- lender Antworten, möglicherweise aber auch durch den Religionshin- tergrund, ein Zellhaufen zum poten- ziellen Menschen erklärt?

Der Schwangerschaftsabbruch, das heißt nach der Implantation, ist auf- grund von lockeren Kriterien er- laubt. Ist es damit kein Verbrechen, von einer Frau zu verlangen, auf Probe schwanger zu werden und dann den emotional sehr belasten- den Abbruch durchführen zu müs- sen?

Im Gegensatz zur Aussage von Herrn Prof. Dr. Diedrich gibt es neuerdings durch den Einsatz von der CGH-Technik in Kombination mit der Chiptechnik die Möglich- keit, sehr effektiv euploide Em- bryonen auszuwählen. Dies gilt auch für Frauen über 40 Jahre. Über diese Technik wird man in Zukunft auch in Deutschland verfügen kön- nen. Euploidie darf nicht mit Euge- nik verwechselt werden. Darf man sich nicht wenigstens ein euploides Kind wünschen, was dadurch nicht automatisch gesund, hübsch und schlau ist! Der Staat sollte die Ent- scheidung, wie in anderen Ländern der EU üblich, seinen mündigen Bürgern nicht verbieten dürfen.

Dr. (NL) Michael C. W. Scholtes, Ph.D., Leiter der IVF Gruppe des Kinderwunschzentrums Düsseldorf, Zentrum für Reproduktionsmedizin,

40219 Düsseldorf

Unbegreiflich

Ich halte die Entscheidung der CDU bezüglich PID für eine Kata- strophe. Die Delegierten ahnen of- fenbar nicht, was sie den betroffe- nen Eltern antun. Die Politik eines Landes, in dem man gesunde Em- bryonen „abtreiben“ (= vernichten) darf, kranke Embryonen aber schüt- zen muss, ist mir unbegreiflich. Als

Gynäkologe schlage ich meinen Fachkollegen vor, sich verantwor- tungsbewusst zu zeigen und – ih- rem Gewissen folgend – die CDU- Entscheidung zu ignorieren.

Dr. med. Rolf Heister, 49377 Vechta-Langförden

Ethische Grundsätze missachtet

Beim Lesen Ihres Artikels läuft es einem eiskalt den Rücken herunter.

Hier wird ein Vokabular verwandt, das eine political Correctness sug- geriert, hinter der sich aber ein Ab- grund kalter menschenverachtender Ausdrucks- und Denkweise ver- birgt. Wie soll man etwa die Formu- lierung „Erzeugung von Rettungs- geschwistern“ verstehen. Das ist ei- ne harmlose Umschreibung von Menschen zweiter Klasse, die nur als lebendes Ersatzteillager gezüch- tet werden sollen, die im eigentli- chen Sinne keine Individuen mit Le- bensrecht und Menschenwürde sind und nur dazu dienen sollen, Men- schen erster Klasse einen Anspruch auf ein gesundes Leben auf deren Kosten zu ermöglichen. Die Grenze zwischen „wertem“ und „unwertem Leben“ ist bei solchen Formulierun- gen bereits überschritten . . . Offensichtlich ist bei der Diskussi- on um die Präimplantationsdiagnos- tik (PID) einigen sogenannten Fachleuten/Meinungsführern der ethische Blick über den Tellerrand bei ihrer reproduktionsmedizini- schen (was produziert hier eigent- lich ein Mediziner?) Arbeit verloren gegangen.

Die Profite, die heute schon mit den durchgeführten Schwangerschafts- induktionsverfahren erzielt werden, stehen im krassen Widerspruch zu einer Erfolgsquote von lediglich 17,5 Prozent! Prüft man dann noch nach, wie gesund die so gezeugten Kinder im Verhältnis zum Bevölke- rungsdurchschnitt sind, relativiert sich der „Erfolg“ noch deutlicher.

Aber mengenmäßig wurde hier ein bisher noch relativ kleines Klientel bedient. Mit Zulassung und Einfüh- rung der PID wird ein viel größerer Interessenkreis anvisiert mit noch höheren Gewinnaussichten. Ethi- sche Grundsätze scheinen in den Köpfen der Kollegen, die schon in

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Deutsches Ärzteblatt

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10. Januar 2011 A 43 den Startlöchern sitzen, nicht in

dem erforderlichen Maß vorzukom- men.

Den absoluten Vogel schießt der PID-Pro-Anwalt Prof. Dr. med.

Klaus Diedrich in seinem Kommen- tar ab: „Die Schwangerschaft auf Probe kann abgelöst werden durch Zeugung auf Probe.“ Schwanger- schaft ist Schwangerschaft, und Zeugung eines Menschen ist Zeu- gung eines Menschen. Jeder noch so dumme Teenager weiß schon, ein bisschen schwanger auf Probe gibt es nicht. Hier wird vorgegau- kelt, mit der PID würde Gutes für die Menschheit getan und Schlech- teres verhindert. Auch kranke Men- schen haben ein Recht auf Leben.

Was bitte sollen dann „qualitativ hochwertige Embryonen“ sein, wer maßt sich an zu bestimmen, was

„Qualität eines Embryos = Men- schen“ ist? Das entmenschlichte Vokabular entlarvt die wahre Ab- sicht, die Verwirklichung des per- fekten Designermenschen. Da möchte man erst gar nicht auf ihre Taten warten.

Da kann man sich nur ethisch reife und verantwortungsvolle Politiker wünschen, die sich nicht von irrege- leiteten medizinischen Lobbyisten die Gesetzesfeder führen lassen und diesem Begehren ein entschiedenes Veto entgegensetzen . . .

Bruno v. Bornhaupt, Akademische Lehrpraxis der Universität zu Köln für den Lehrstuhl Allgemeinme- dizin, 50931 Köln

Unrecht und Alter

Im hilfreichen Artikel von Norbert Jachertz wird dem Pro und Contra zur PID Raum gegeben. Die beiden dortigen Befürworter gebrauchen beide das immer wieder vorge- brachte Argument „Besser Zeugung auf Probe statt Schwangerschaft auf Probe“, was folgerichtig übersetzt werden kann mit: „Besser PID als Abtreibung“. So heißt es bei Prof.

Diedrich: „Die Schwangerschaft auf Probe kann abgelöst werden durch die Zeugung auf Probe.“ und bei Prof. Taupitz: „Lehnt man die PID in dieser Situation ab, lässt man die Abtreibung dagegen zu,

mutet man der Frau eine ,Schwan- gerschaft auf Probe‘ mit all den psychischen und physischen Belas- tungen einer späteren Abtreibung zu.“

Das zunächst plausible Argument, das dem menschlichen Empfinden einschließlich der sinnlichen Wahr- nehmung sicherlich entgegen- kommt, ist aber kein ethisches Ar- gument. Denn das Alter eines Men- schen, dem man Unrecht antut, ist für die ethische Bewertung uner- heblich. Ob winziger Embryo, ge- burtsnaher Fötus oder greiser Mensch, es mag Einfluss nehmen auf unser (mehr oder weniger gestörtes) Wohlbefinden bei der Planung und Ausführung einer in sich schlechten und (was zum Beispiel die Abtrei- bung in Deutschland betrifft) ge- setzwidrigen Handlung, aber es darf nicht ausschlaggebend sein. Ent- scheidend ist das, was unser Grund- gesetz in den ersten drei Artikeln je- dem Menschen zuerkennt, egal in welchem Stadium und in welcher Situation seines Lebens.

Dr. med. Andreas Kuhlmann, 50933 Köln

M AMM AS ONOGR APHIE

Die Mammasono- graphie mit hoch- auflösender Technik kann die Detektion von Brustkrebs um circa 30 Prozent ver- bessern (DÄ 46/

2010: „Mammakarzinomscreening: Zu- sätzlicher Ultraschall bei dichter Brust gefordert“ von Renate Leinmüller).

Anachronistisch

Die im Artikel wiedergegebenen Statements treffen den Kern des Problems.

Das Mammakarzinomscreening in vorgegebenen Zentren wurde hier- zulande flächendeckend installiert, weil man in einer zentralistisch ge- steuerten Karzinom-Früherken- nung nach amerikanischem Vor- bild einer Heilserwartung Aus- druck geben wollte, die allein mit Hilfe der Mammographie nicht er- füllbar ist. Brustkrebs-Detektions- raten von circa plus 25 Prozent mit

Hilfe einer zusätzlich zur Mammo- graphie eingesetzten Mammasono- graphie sprechen eine deutliche Sprache. Bei Dichtegraden ACR 3 und 4 ist die Mammasonographie der Mammographie eindeutig überlegen.

Von daher mutet es anachronistisch an, wenn den die Sonographie durchführenden Ärzten der Vorwurf gemacht wird, sie wollten sich mit der als IGeL-Leistung angebotenen Sonographie bereichern. Immer wieder werden Mammakarzinome im Zeitraum zwischen zwei Mam- mographien des Mammascreenings durch die Sonographie entdeckt.

Auch ist es anachronistisch, den Dichtegrad der Mammae beim Mammascreening nicht automa- tisch mit anzugeben, dadurch geht ein erhebliches Informationsdefizit mit der Befundung einher. Korres- pondenzen mit den Ärzten des Mammascreenings haben diesbe- züglich eine Hoffnung auf eine Än- derung der Befundung zunichtege- macht, da „die in Anwendung be-

findliche Software eine ACR-Dich- te-Angabe nicht vorgesehen“ hat.

Kaum glaublich, dass man die Soft- ware nicht unverzüglich abändern könnte, in einzelnen Bundeslän- dern, Baden-Württemberg zum Beispiel, wird der Dichtegrad über- mittelt.

Zudem werden die Frauenärzte nicht mehr vom durchgeführten Screening der einzelnen Patientin- nen informiert, in Zeiten der E-Mail dürfte die Begründung, man wolle auf diese Weise Porto sparen, wohl auch fehlgehen.

Dr. med. Stefan Wenzel, 65343 Eltville

S O

D g a k v c b 2010: Mammakarzi

Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und Orts- angabe gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namensnennung publiziert werden – aber nur dann, wenn der Redaktion bekannt ist, wer geschrieben hat.

ANONYM

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