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Archiv "PID: Ethische Widersprüche" (20.05.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 20

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20. Mai 2011 A 1121

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

DI ABETIKER

Typ-2-Diabetiker, die kein Insulin spritzen, müssen Teststreifen in Zukunft in der Re- gel selbst bezahlen (DÄ 12/2011: „Test- streifen für Diabeti- ker: Ausschluss für zahlreiche Patienten“

von Marc Meißner und Sabine Rieser).

Ist Risikominimierung kein legitimes Ziel mehr?

Mich wundert, dass bei dem Pro- blem einer überschießenden Hauptwirkung (Hypoglykämie) Kriterien wie Morbidität oder Mor- talität gelten. Diese Kriterien ha- ben doch mit der hier zu erreichen-

den Risikominimierung nichts zu tun.

Es geht doch um die Vermeidung medikamentös bedingter Risikosi- tuationen im Berufs- und Alltags - bereich. Hypoglykämien sind pas- sager und ihre Wirkungen häufig weder als solche erkennbar noch kausal zuzuordnen. Medikament oder Patient als Ursache ist oft nicht entscheidbar.

Doch führt willkürlicher Präparate- wechsel zum erhöhten Risiko. Und dieses Risiko wird dem Patienten zugeschoben.

Tatsache aber ist, dass gerade bei dem risikoreichsten (Glibenclamid) die Wirkung verschiedener Zuberei- tungen sehr variabel sein kann.

Wurde vergessen, dass es bei Über-

dosierung reichlich Todesfälle gab und auch kurzzeitige Hypoglykä- mien Hirnschäden verursachen?

Nur sie entziehen sich dem direkten Nachweis – nicht zuletzt, weil der Zusammenhang nicht gesehen wird und nicht nachweisbar ist. Dann sind es eben zerebrale Störungen.

Nur hätten sie vermieden werden können. Teststreifen tragen hier be- sonders bei zur Risikominimierung, wenn man schon nicht bereit ist, riskante Substanzen aus Preisgrün- den zu vermeiden oder deren häufi- gen Wechsel zu unterbinden.

Das Beispiel mag nicht das aktu- ellste sein, doch die eigentliche Fra- ge lautet: Ist Risikominimierung kein legitimes Ziel mehr?

Reinhard Rodiger, Apotheker, 13465 Berlin T

k m i g ( s ker: Ausschlussfür z

PID

Der Vorstand der BÄK befürwortet ei- ne Zulassung unter engen Vorausset- zungen (DÄ 9/2011:

„Ethisch weniger problematisch als eine Schwangerschaft auf Probe“ von Gisela Klinkhammer und Eva Richter- Kuhlmann und DÄ 4/2011: „Wissen- schaftler ziehen Parallele zur Pränatal- diagnostik“ von Eva Richter-Kuhlmann).

Ethische Widersprüche

In ihrem vom Vorstand verabschie- deten Entwurf für ein Memorandum der Bundesärztekammer (BÄK) zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vom 17. Februar 2011 spricht sich die BÄK für eine begrenzte Zulas- sung der PID aus. Dreh- und Angel-

punkt der Argumentation ist die Vor- stellung, dass angesichts der breiten Akzeptanz der pränatalen Diagnos- tik das Aussortieren von Embryonen im Reagenzglas „ethisch weniger problematisch“ sei als eine

„Schwangerschaft auf Probe“. Diese Schlussfolgerung spiegelt ziemlich genau das Urteil des Bundesge- richtshofs vom 6. Juli 2010 wider, das mit dem Argument begründet wurde, dass ohne PID ein „schwer- krankes“ Kind geboren oder eine Spätabtreibung nötig würden . . . Auch verweist das BÄK-Memoran- dum darauf, „dass derzeit mit der Spirale und der ,Pille danach‘ in ei- nem weitaus umfangreicheren Ma- ße Embryonen an der weiteren Ent- wicklung gehindert werden“, als bei der PID zu erwarten wäre.

Diese Argumentation zeigt, dass die PID-Frage nicht in Isolation be-

trachtet werden kann, sondern nur ein Teilaspekt der großen Debatte um „reproduktive Technologien“

insgesamt ist. PID zu verbieten, aber Abtreibung gar bis direkt vor der Geburt straffrei zu stellen, ist in der Tat ein Widerspruch. Diese Ar- gumentation gilt jedoch in beide Richtungen: Genauso logisch ist es zu verlangen, dass die grundsätzli- chen ethischen Fragen, die durch die PID aufgeworfen werden, uns dazu verleiten, unsere Haltung ge- genüber der Abtreibung grundsätz- lich zu überdenken.

Eine sorgfältige Lektüre des Memo- randums zeigt, dass auch der BÄK die ethischen Widersprüche ihrer Position durchaus bewusst sind. So wird im Dokument mehrfach be- tont, dass die PID nach dem Acht- zellstadium, also an nicht mehr toti- potenten Zellen zu erfolgen habe.

D B n e z

„ p eineSchwangerscha

B R I E F E

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20. Mai 2011 Man darf fragen, warum die Kam-

mer hier zu spitzfindig ist, steht der Embryo vor der Einnistung sowieso grundsätzlich zur Disposition?

Fast entschuldigend wirkt das Ar- gument der BÄK, dass der Embryo vor der Einnistung weniger Schutz- rechte habe, weil nicht alle soge- nannten SKIP-Kriterien (Spezies-, Kontinuitäts-, Identitäts-, Indivi- dualitäts- und Potenzialitätskriteri- um) erfüllt seien. Einerseits erfolgen

„in dieser frühen Lebensphase epi- genetische Reprogrammierungen . . . (weshalb) die spätere Identität noch nicht endgültig“ feststehe.

Dar über hinaus vermag der „präni- dative“ Embryo „sich auch nicht allein ,aus sich selbst heraus‘ zum vollen Menschsein zu entfalten“.

Entgegen dem ersten Argument ist folgendes Zitat von Prof. Hermann Hepp aus München, der federfüh- rend das BÄK-Memorandum mit- verfasst hat, anzubringen: „Es gibt gute Gründe, bereits das Ende der zweiten Reifeteilung (Pronukleus- stadium) als den Anfang des neuen Menschen zu bezeichnen, weil von diesem Ereignis an das neue Ge- nom festliegt.“ Gegen das zweite Argument spricht, dass der Embryo sehr wohl ein sich selbst organisie- rendes Lebewesen ist. Nach der Be- fruchtung kommt von außen nichts Neues hinzu. Dass kein Mensch – übrigens auch kein erwachsener Mensch – in der Lage ist, sich „,aus sich selbst heraus‘ zum vollen Menschsein zu entfalten“, ist eine Banalität, die kaum eine Erwide- rung verdient.

Mit diesem Papier kapituliert die BÄK vor der Macht des Faktischen und vermeidet die nötige Grund- satzdiskussion um die neue Qualität der Selektion, die die PID darstellt.

Hier wird letztlich politisch argu- mentiert und nicht ethisch. Eine weitere Erosion der Menschenwür- de und der darauf basierenden Menschenrechte wird die Folge sein.

Literatur beim Verfasser

Prof. Dr. med. Paul Cullen, 48163 Münster

Nichts zu entscheiden

„Im Mittelpunkt müsse die Ent- scheidung der Frau stehen.“ Dieser

Aussage der Vertreter der Akademie Leopoldina muss widersprochen werden.

Im Begriff „Entscheidungsfrei- heit“ der Frau steckt das ganze Problem. Wo ein Mensch bereits existiert, da gibt es nichts mehr zu entscheiden. Und da auch nach dem Urteil des Bundesverfas- sungsgerichtes der menschliche Embryo bereits Mensch und, wie Kant sagt, als Person zu achten ist, da gibt es in Bezug auf das Leben- lassen nichts mehr zu entscheiden, sondern nur noch zu respektieren.

Keine Frau hat ein Recht auf eine Schwangerschaft, wenn der Preis für die Empfängnis eines Kindes die Tötung eines anderen Kindes ist. Alles, was mit einem Kind – auch in den frühesten Anfängen seines Lebens – geschieht, darf nicht nur im Interesse seiner El- tern, sondern muss vor allem in seinem eigenen Interesse liegen, und dieses ist niemals seine eigene Tötung.

Deshalb muss die PID verboten bleiben.

Dr. Raimund Renner, 32423 Minden

FIN A NZIERUNG

Der ökonomische Druck auf die weni- ger ertragreiche

„Normalversor- gung“ nimmt zwangsläufig zu (DÄ 7/2011: „Kranken- hausfinanzierung: Gestalten statt ver- walten“ von Thomas Gerst).

Zu Handlangern degradiert

. . . Neben einem Anteil von Früh- geborenen, bei denen trotz aller the- rapeutischer Bemühungen aufgrund von nicht hemmbaren Wehen die

„Natur“ den Lauf (und den Ge- burtszeitpunkt) bestimmt, gibt es die Fälle, bei denen durch eine akti- ve Entscheidung der Entschluss zur Beendigung der Schwangerschaft, zum Beispiel durch Kaiserschnitt, im Interesse der Mutter und/oder des Kindes, getroffen werden muss.

Zeit zur Lungenreifung mit Steroi- den und zur In-utero-Verlegung des Kindes in ein Perinatalzentrum ist dabei fast immer. Einer Entschei-

dung zum aktiven Vorgehen gehen dann im Perinatalzentrum gemein- same Gespräche mit (werdenden) Eltern, Pflege, Hebammen, Ge- burtshelfern, Neonatologen und ge- gebenenfalls auch anderen Fachab- teilungen (Genetik, Kinderchirur- gie, Anästhesie etc.) voraus.

Die Idee, dass ein „geldgeiler“

Neugeborenenmediziner all diese Beteiligten in „mafiöser“ Art und Weise zur Erlösoptimierung instru- mentalisieren könne, ist nicht nur

„Rufmord“ der Neugeborenen- und Kinder- und Jugendmedizin gegen- über, sondern degradiert auch die Kolleginnen und Kollegen der an- deren betroffenen Disziplinen zu

„Handlangern“. Die etwa 8 000 Frühgeborenen unter 1 500 g in Deutschland werden das Problem der Unterfinanzierung der Kinder- und Jugendmedizin im DRG-Sys- tem nicht lösen können!

Frühgeborene werden nicht im

„stillen Kämmerlein produziert“

(um bei Begriffen aus der Ökono- mie zu bleiben). DRG-System und Qualitätssicherung werden den Fachgesellschaften, aber auch den

U

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