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Archiv "Berichtigung: PID" (28.07.2000)

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cherungen gleichermaßen beklagt.

Insgesamt glaube ich, dass Privatpatienten mehr und mehr zu Patienten erster Klasse werden, während ge- setzlich Versicherte das „ge- rade noch medizinisch Not- wendige in zunehmend abge- speckter Form“ erhalten werden. Diese Entwicklung ist in Ansätzen schon deut- lich erkennbar. Privatpatien- ten erhalten in Praxen und in der Klinik in aller Regel eine weitaus umfangreichere Ver- sorgung als gesetzlich Versi- cherte, zum Teil geht die Ver- sorgung sogar über das medi- zinisch Notwendige

hinaus . . .

Dr. med. Rainer Hakimi,Hallesche- Nationale Krankenversicherung a.G., Reinsburgstraße 10, 70178 Stuttgart

Kinderwunsch

Zu dem Beitrag „Fortpflanzungsmedi- zin: Absage an jede Art eugenischer Zielsetzung“ von Gisela Klinkhammer in Heft 22/2000:

Gesetzgebung leistet Vorschub

Unter eugenischer Zielset- zung versteht man das Be- streben, unter Anwendung medizinischer, insbesondere genetischer Erkenntnisse den Fortbestand günstiger Erb- anlagen in einer menschli- chen Population zu fördern und zu sichern.

Wenn auch im genannten Ar- tikel schon in der Titelzeile vermittelt werden soll, dass es sich hierbei um ein unter allen Umständen aus morali- schen Erwägungen abzuleh- nendes Verhalten handelt, so lautet doch der nüchterne Befund, dass die bundesdeut- sche Gesetzgebung ganz ein- deutig dieser Zielsetzung Vorschub leistet, indem sie de facto den gezielten Ab- bruch behinderter Föten straflos lässt. Denn wer woll- te bestreiten, dass Frucht- wasseruntersuchungen bei Schwangeren deshalb durch- geführt werden, um Fehlbil- dungen frühzeitig zu erken-

nen und den betroffenen Fö- tus abzutreiben, weswegen von dieser Methode ausgie- big Gebrauch gemacht wird.

Der Einwand unserer Ge- sundheitsministerin, dass die

„Möglichkeit der vorgeburt- lichen Auswahl von Embryo- nen nicht mit einer tatsäch- lich eingetretenen Schwan- gerschaft verglichen werden könne“, entbehrt jedlicher Beweiskraft . . .

Wenn in dem Artikel außer- dem die Rede davon ist, dass der Fötus nicht gegen den Willen der Frau geschützt werden könne, ohne ihre Würde zu verletzen, so muss sich der Urheber einer sol- chen Theorie (Braun) fragen lassen, warum dies nach der Geburt durchaus möglich sein soll: Eine nach der Ge- burt vom Vater des Kindes verlassene Frau, die darauf- hin sich außerstande sieht, das Kind alleine aufzuziehen beziehungsweise dies als ge- gen ihre Würde gerichtet sieht, hat jedenfalls keine Möglichkeit, ihr Kind straflos zu töten . . .

Dr. Martin Klein, Hermann-Hesse-Weg 2, 97276 Margetshöchheim

Arzneimittel

Zu der Meldung „Arzneimittel für Kin- der: Studie der GEK“ in Heft 18/2000:

Frage zu Bettnässern

Nachdem sich Imipramin bei Bettnässen seit Jahrzehnten bewährt hat und vielen Kin- dern wirklich gut hilft, möch- te ich Herrn Glaeske fragen, ob er denn etwas besser Funktionierendes zu bieten hat oder ob er das Bettnässen

zur Gänze auf die psychody- namische Schiene schieben will? . . .

Thomas Wirth, Benzengasse 11/1, 71636 Ludwigsburg

Qualitätssicherung

Zu dem Beitrag „Qualität in der Medi- zin: Keine Repressionen!“ von Dr.

med. Robert Schäfer in Heft 17/2000:

Zusammenarbeit endlich beginnen

Der Landesvorstand der ASG der SPD hat mit großem Befremden die Kla- ge von Herrn Dr. Schäfer, dass die Qualitätssicherungs- maßnahmen in Deutschland als repressive Kontrollinstru- mente missbraucht werden könnten, zur Kenntnis ge- nommen.

Sollte damit der Versuch un- ternommen werden, den be- rechtigten Offenlegungen medizinischen Handelns ins- besondere in der kassenärzt- lichen Versorgung entgegen- zutreten, ist dem klar und deutlich entgegenzutreten.

Alle vorgebrachten Beispiele stammen aus dem klinisch- stationären Bereich und ha- ben in der Tat deutliche Qua- litätsverbesserungen er- bracht. Der Beweis aller- dings, dass die heftig beteu- erten Qualitätssicherungs- maßnahmen in der ambulan- ten Medizin greifen, schei- nen, wie die Auseinanderset- zung um die Zunahme von Arbeitsunfähigkeiten, Ver- schreibungsverhalten, Unzu- friedenheit der Patientinnen und Patienten mit der Ver- sorgung und Verweigerung indizierter Untersuchung, eher zweifelhaften Charak-

ters zu sein. In diesem Zu- sammenhang gilt es auf Para- graph 137 b hinzuweisen, in dem sehr eindeutig auf eine Kooperation von Bundesärz- tekammer, KBV, Deutscher Krankenhausgesellschaft, aber auch den Spitzenver- bänden der Krankenkassen gesetzt wird. Standards und Richtlinien werden wissen- schaftlich zu setzen sein und müssen in Kooperation für die konkrete Praxis übersetzt werden.

Diese gesetzlichen Vorgaben der Einsetzung einer Ar- beitsgemeinschaft bestehen, eine Änderung der Bestim- mungen ist nicht notwendig.

Notwendig ist nun, dass die Zusammenarbeit endlich be- gonnen wird und Früchte trägt.

Anne Hirschmann MdL,Arbeits- gemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen, Alte Allee 2, 81245 München

Stundenhonorar

Zu der Meldung „Angemessene Ver- gütung für Gutachten gefordert“ in Heft 25/2000:

Abenteuerliche Kalkulation

Mit großem Interesse habe ich das Plädoyer von Herrn Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe zugunsten einer an- gemessenen Vergütung für ärztliche gutachterliche Tätigkeit gelesen. Unser al- ler Ärztepräsident geht von einer Regelvergütung von 180 DM pro Stunde (Höchst- satz 270 DM pro Stunde) aus. Ich würde mir wün- schen, dass diese Meinung zur Angemessenheit der Vergütung ärztlicher Lei- stungen auch auf Psychothe- rapeuten übertragen würde.

Bei einem Punktwert von 7 Pfennig arbeiten wir für 101 DM in der Stunde (zeit- gebundene, vorher genehmi- gungspflichtige Leistungen).

In vielen KV-Bereichen liegt der Punktwert noch weit un- ter 7 Pfennig. Mit der Um- setzung des im August 1999

Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 97½½Heft 30½½28. Juli 2000 AA2027

B R I E F E

Berichtigung: PID

In der Zuschrift von Dr. med. Rolf Klimm („Anspruchsdenken ver- schließen“), veröffentlicht im Rahmen der Dokumentation in Sa- chen Präimplantationsdiagnostik in Heft 28–29/2000, sind der Redaktion zwei Fehler unterlaufen. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses stammt aus dem Jahr 1933 (nicht 1955) und die Äußerung des Generalsekretärs der American Eugenics Society datiert aus 1930 (nicht 1950). DÄ

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ergangenen BSG-Urteils lässt sich zumindest die KV Nordrhein jede Menge Zeit und sucht nach Gründen, den vom BSG für angemes- sen erachteten Punktwert von 10 Pfennig sowohl für die Vergangenheit als auch für die Gegenwart herunter- zurechnen. Dabei ergibt auch dieser Punktwert erst ein Stundenhonorar von 145 DM. Besonders bei der abenteuerlichen neuen Kal- kulation des HVM für die Psychotherapeuten sollte man sich an der Auffassung des Präsidenten der Bundes- ärztekammer zur Angemes- senheit der Honorierung ori- entieren. Wie die Sache jetzt gehandhabt wird, entsteht der Eindruck einer Zwei- klassenärzteschaft.

Dr. med. Gabriele Friedrich-Meyer, Rheinaustraße 146, 53225 Bonn

Unangemessene Honorierung

Für die „unangemessene“

Vergütung ärztlicher Gutach- ten in Verwaltungsverfahren ein Beispiel aus dem Bereich des Versorgungsamtes Köln, das ich gerade bearbeite.

Für ein fachärztliches Gut- achten im Widerspruchsver-

fahren zur Feststellung einer Schwerbehinderung erhalte ich seit Jahren vom Versor- gungsamt Köln eine Pauscha- le von 90 DM, die das Akten- studium, gutachterliche Un- tersuchung, Erstellung des Gutachtens und alle Neben- kosten wie Schreibgebühren und Porto umfasst.

Bei einem Widerspruch im Verwaltungsverfahren er- hält dagegen der Rechtsan- walt des Antragstellers für einen Widerspruch gegen ei- ne Erstfeststellung des Ver- sorgungsamtes nach Akten- lage für ein Schreiben, das fünf Zeilen umfasst, in dem die subjektiven Beschwer- den des Antragstellers ge- schildert werden mit der Forderung nach einer Schwerbehinderung von 60 GdB und Nachteilsausgleich

„G“ einen Betrag von 588 DM als Erstattung für not- wendige Aufwendungen.

Gefordert waren von dem Rechtsanwalt 685 DM in- klusive Unkostenpauschale von 40 DM.

Dieses groteske Beispiel be- weist, wie unangemessen ärztliche Gutachten in Ver- waltungs- und Sozialge- richtsverfahren honoriert werden.

Dr. med. Ulrich Wettmann, Weststraße 22 a, 51643 Gummersbach

A

A2028 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 97½½Heft 30½½28. Juli 2000

B R I E F E / B Ü C H E R

Rehabilitation

Zu dem Artikel „Veränderungen in der Struktur der Antragsteller“ von Dr. phil. nat. Marianne Plhak et al. in Heft 22/2000:

Ortsnahe Verfügbarkeit von Bedeutung

Unzeitgemäße, nicht sachge- rechte oder überhaupt nicht in Anspruch genommene Re- habilitationsleistungen kön- nen zweifellos zu Langzeiter- krankung oder vorzeitigem Rentenverfahren führen.

Leider ist durch die traditio- nelle Beschränkung des An- gebots auf stationär erbrach- te medizinische Rehabilitati- onsleistungen mit dem An- trag auf ein Heilverfahren

zwangsläufig die „Ver- schickung“ in eine wohnort- ferne stationäre Behandlung verbunden. Für die Motivati- on zur Antragstellung (und damit den Erfolg) ist jedoch auch die ortsnahe Verfügbar- keit von ambulanten oder teilstationären Angeboten von Bedeutung.

Auch die aus Gründen der Praktikabilität und der Bud- getschonung gerne verordne- te ambulante orthopädisch- traumatologische Rehabilita- tion („ambulante Reha“) kann aufgrund ihrer Be- schränkung als erweiterte am- bulante Physiotherapie einer umfassenden Rehabilitation auch in sozialer und berufli- cher Hinsicht nicht genügen.

Dr. med. M. Günzel, Tucher- gartenstraße 7, 90409 Nürnberg

Neueingänge

Medizin/Wissenschaft G. Adler, C. Beglinger, M. P.

Manns, S. Müller-Lissner, W.

Schmiegel (Hrsg.): Klinische Gastroenterologie und Stoff- wechsel. Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg u. a., 2000, XVI, 1 103 Seiten, 329 Abbildungen, davon 177 in Farbe, 223 Tabellen, gebun- den, 298 DM

Günter Sieben, Martin Litsch (Hrsg.): Krankenhausbetriebs- vergleich. Ein Instrument auf dem Weg zu leistungsorientierten Preisen im Krankenhausmarkt.

Springer-Verlag, Berlin, Heidel- berg u. a., 2000, XVII, 200 Seiten, 22 Abbildungen, 35 Tabellen, ge- bunden, 98 DM

Rolf Meyer, Arnold Sauter: Ge- sundheitsförderung statt Risiko- prävention? Umweltbeeinflusste Erkrankungen als politische Her- ausforderung (Studien des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, Band 8). edition sigma, Rainer Bohn Verlag, Berlin, 2000, 289 Seiten, kartoniert, 36 DM

Monika Specht-Tomann, Doris Tropper: Hilfreiche Gespräche und heilsame Berührungen im Pflegealltag. Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg u. a., 2000, X, 182 Seiten, 51 Abbildungen, in 102 Teilabbildungen, 39 DM Heinz Böker (Hg.): Depression, Manie und schizoaffektive Psy- chosen. Psychodynamische Theo- rien, einzelfallorientierte For- schung und Psychotherapie. Rei- he: Forschung psychosozial. Psy- chosozial-Verlag, Gießen, 2000, X, 434 Seiten, kartoniert, 79 DM Ulrich Räth: Medikamenten- lehre für Altenpflegeberufe. Wis- senschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart, 1999, 286 Seiten, 56 Ab- bildungen, 80 Tabellen, karto- niert, 46 DM

Nachschlagewerke Bernhard Heile, Klaus Mertens, Günter Pottschmidt, Fritz Wandt- ke (Hrsg.): Sammlung von Ent- scheidungen der Berufsgerichte für die Heilberufe – HeilBGE. 9. Er- gänzungslieferung 1999, Band I, Deutscher Ärzte-Verlag, Köln, 1998, Loseblattausgabe, 150 DM Schweizerischer Apothekerver- ein (Hrsg.): Index Nominum 2000. International Drug Direc- tory/Internationales Arzneistoff- und Arzneimittelverzeichnis, 17., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, medpharm Scientific Publishers, Stuttgart, 2000, XLVIII, 1 932 Seiten, ge- bunden, 398 DM

Hanspeter Grigoleit, Ferdinand Schliehe, Manfred Wenig (Hg.):

Handbuch Rehabilitation und Vorsorge. 3. Ergänzungsliefe- rung, Stand Dezember 1999, As- gard-Verlag Dr. Werner Hippe, Sankt Augustin, 198 Seiten, Lose- blattausgabe, Umfang des Ge- samtwerkes 1 040 Seiten, Format DIN A5 im Ordner, Preis des Ge- samtwerkes 160 DM einschl.

MwSt. (zuzüglich Versandkosten) Dingfelders neues Handbuch Gebührenordnungen für Ärzte.

Teil II Privatabrechnung, 97. Er- gänzungslieferung zur 56. Aufla- ge, Stand 1. Januar 2000. Deut- scher Ärzte-Verlag, Köln, 2000, 936 Seiten, broschiert, 15 × 22,5 cm, 98 DM

DIMDI (Hrsg.): ICD-10 Dia- gnosenthesaurus: Sammlung von Krankheitsbegriffen im deutschen Sprachraum, verschlüsselt nach der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitspro- bleme, Verlag Hans Huber, Bern, Göttingen u. a., 2000, XX, 812 Seiten, kartoniert, 39,80 DM Stiftung Warentest (Hrsg.):

Handbuch Medikamente. Über 5000 Arzneimittel für Sie bewer- tet. Ärztlich verordnete Präpara- te: Wie sie wirken • Was sie nutzen

• Preise und Festbeträge. Stiftung Warentest, Berlin, 2000, 767 Sei- ten, gebunden, zum Preis von 78 DM (versandkostenfrei) zu be- stellen bei der Stiftung Warentest, Vertrieb, Postfach 81 06 60, 70523 Stuttgart

Sonstiges

Gustava Everding, Angelika Westrich: Würdig leben bis zum letzten Augenblick. Idee und Pra- xis der Hospiz-Bewegung. Beck- sche Reihe 1354, Verlag C. H. Beck, München, 2000, 136 Seiten, 8 Ab- bildungen, kartoniert, 16,90 DM Anne Fadiman: Der Geist packt dich und du stürzt zu Boden. Ein Hmong-Kind, seine westlichen Ärzte und der Zusammenprall zweier Kulturen. Berlin Verlag, Berlin, 2000, 310 Seiten, gebun- den, mit Schutzumschlag, 44 DM Paul Nolte, Manfred Hettling, Frank-Michael Kuhlemann, Hans-Walter Schmuhl (Hrsg.):

Perspektiven der Gesellschafts- geschichte. Verlag C. H. Beck, München, 2000, VI, 171 Seiten, broschiert, 58 DM

Norbert Lewandowski: Marco Polo „Die besten Weine in Deutschland“. Insider-Tipps. Die tollsten Adressen zum Probieren und Kaufen. Mairs Geographi- scher Verlag, 73760 Ostfildern (Kemnat), 1999, 204 Seiten, Druck durchgehend vierfarbig, Format 10,6 × 19 cm, 19,80 DM

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