Die Information:
Bericht und Meinung
einer Allgemeinpraxis. Die vorge- sehene Änderung der Approba- tionsordnung sei also nicht nur für die ambulante Versorgung schäd- lich, sondern sie sei auch für die Vorbereitung auf das medizinische Schlußexamen unnötig. KV-H
NIEDERSACHSEN
Kassenärzte widersprechen Sozialminister
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat sich gegen Er- klärungen des Sozialministers Hel- mut Greulich gewandt, die kassen- ärztliche Versorgung der Bevölke- rung in den Regionen Emsland und Osnabrück sei „unzureichend und geradezu katastrophal". Der Mini- ster hatte erklärt, diese beiden Re- gionen hätten unter insgesamt 38 Regionen in der Bundesrepublik die geringste Arztdichte. Die bishe- rigen Maßnahmen der Kassenärzt- lichen Vereinigungen führten offen- bar nicht zum Erfolg. Deshalb un- terstütze er den Gesetzentwurf zur Änderung des KAsenarztrechts;
der Minister forderte außerdem, auch Krankenhausärzte sollten an der ambulanten Versorgung betei- ligt werden.
Die KV Niedersachsen weist dem- gegenüber darauf hin, daß bei ih- ren mit den Krankenkassen in den Jahren 1973 und 1974 in den Be- zirken Aurich und Osnabrück ge- führten Sicherstellungsgesprächen übereinstimmend festgestellt wur- de, daß die ambulante kassenärztli- che Versorgung in diesen Berei- chen gesichert ist. Auf der Grund- lage des Schwerpunktprogramms der KV, welches sich eng an das Landesraumordnungsprogramm an- lehnt, wurde über den gegenwärti- gen und den zukünftigen Bedarf an Kassenärzten in diesen Bereichen volles Einvernehmen erzielt.
Die Aussagen des Sozialministers über die Regionen Emsland und Osnabrück müßten als falsch be- zeichnet werden, erklärt die KV
weiter. Für die Landkreise Lingen, Meppen und Aschendorf weisen die der KV zur Verfügung stehen- den Zahlen eine um 50 Prozent hö- here Arztdichte aus als die vom Mi- nister genannte Zahl von vier nie- dergelassenen Ärzten auf je 10 000 Einwohner.
Die Forderung nach einer stärke- ren Beteiligung der Krankenhaus- fachärzte an der ambulanten Ver- sorgung sei längst erfüllt. Zur Zeit sind 379 leitende Krankenhausärz- te an der kassenärztlichen Versor- gung beteiligt. Hinzu kommen wei- tere 492 Nicht-Kassenärzte, die durch Vertrag mit der KV für be- stimmte Leistungen der kassen- ärztlichen Versorgung ermächtigt worden sind. Die KV Niedersach- sen habe darüber hinaus den Kata- log der Sicherstellungsmaßnahmen inzwischen dahingehend erweitert, daß auch Arzthäuser an Schwer- punktorten aus Mitteln der Kassen- ärzte errichtet werden sollen. In Meppen ist soeben die Errichtung eines solchen Hauses mit fünf Arzt- praxen beschlossen worden.
Die Bemühungen der KV Nieder- sachsen würden wesentlich er- leichtert werden, heißt es abschlie- ßend, wenn die Landesregierung endlich die wiederholte Forderung auf Errichtung von Lehrstühlen für Allgemeinmedizin an den medizini- schen Fakultäten des Landes erfül- len würde. KV-N
HAMBURG
Modell-Projekt für Querschnittgelähmte
Ein Behandlungszentrum für Quer- schnittgelähmte, das für die Bun- desrepublik Modellcharakter haben soll, wird in Hamburg entstehen. Es ist als Erweiterungsbau des Berufs- genossenschaftlichen Krankenhau- ses Boberg geplant und wird 100 bis 120 Behandlungsplätze umfas- sen. Mit dem Projekt soll späte- stens 1976 begonnen werden; die Kosten sind auf 24 Millionen DM veranschlagt. DÄ-N
NORDRHEIN-WESTFALEN
Reduziert KV Nordrhein Verwaltungsstellen?
Die Überschrift „KV Nordrhein re- duziert Verwaltungsstellen" in Heft 48 vom 28. November 1974, Seite 3460, interpretierte — worauf so- wohl die Bezirksstelle Linker Nie- derrhein (Krefeld) als auch die Be- zirks- und Abrechnungsstelle Duis- burg der KV Nordrhein die Redak- tion dankenswerterweise aufmerk- sam machten — einen meinungs- bildenden Beschluß der Vertreter- versammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein von Ende Oktober fälschlicherweise als fest- stehende Änderung des Verwal- tungsgefüges. Um dem entstande- nen falschen Eindruck zu begeg- nen, veröffentlichen wir nachste- hend den Wortlaut des Beschlus- ses, den die Vertreterversammlung der KV Nordrhein mit 277 Stimmen, bei 195 Gegenstimmen von insge- samt 477 abgegebenen Stimmen, gefaßt hatte:
„1. Zum Zwecke der Rationalisie- rung der Verwaltung der Kassen- ärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie der Einsparung von Verwal- tungskosten soll die Zahl der nach
§ 10 der Satzung gebildeten Be- zirksstellen und Abrechnungsstel- len unter gleichzeitiger Zusammen- legung auf vier verringert werden.
2. Der Vorstand wird beauftragt, unverzüglich mit den Vorarbeiten zur Schaffung der sächlichen und personellen Voraussetzungen für die Verwaltungskonzentration zu beginnen und der Vertreterver- sammlung einen gemeinsam mit dem Finanz- und Organisationsaus- schuß erarbeiteten Entwurf einer Satzungsänderung zur Beschluß- fassung vorzulegen."
Die in dem zuletzt zitierten Satz er- wähnte Satzungsänderung bedarf dann einer satzungsändernden Mehrheit in der Vertreterversamm- lung, worauf die KV-Bezirksstelle Linker Niederrhein (Krefeld) die Redaktion hingewiesen hat. DÄ
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 50 vom 12. Dezember 1974 3595