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Archiv "NORDRHEIN-WESTFALEN: KV: Bäder und Massagen müssen begründet sein" (10.09.1982)

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Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

BERLIN

Selbsthilfegruppen unbürokratisch fördern

Der Berliner Senat hat auf Vor- schlag des Senators für Gesund- heit, Soziales und Familie, Ulf Fink, „Grundsätze der Förderung von Selbsthilfegruppen" zustim- mend zur Kenntnis genommen.

Nach diesen Grundsätzen sollen in Zukunft in Berlin für die Finan- zierung von sozial-, gesundheits- und familienpolitischen Projekten Zuschüsse an Trägervereine oder Arbeitskreise gewährt werden können. Dies entspreche der Grundüberzeugung des Senats, wonach die jeweils kleinere Ge- meinschaft (Gruppen, freie Träger, Familien, soziale Dienste) mehr er- reichen können als „gesamtge- sellschaftliche Betreuungsorgani- sationen".

Die Grundsätze enthalten unter anderem eine Liste von Kriterien, nach denen „Hilfe zur Selbsthilfe"

gegeben werden kann, nämlich für Projekte, die das Zusammenle- ben gesunder und kranker, behin- derter und nichtbehinderter, alter und junger Menschen oder das Zusammenleben mit ausländi- schen Mitbürgern fördern. Weiter müssen die zu fördernden Projek- te möglichst kleinräumig organi- siert sein und vorrangig die Selbsthilfe von jeweils Betroffe- nen fördern.

Neu ist, daß ein Zwischenträger mit der Verteilung der Mittel und somit auch mit der Überwachung der Einhaltung der Förderungskri- terien beauftragt wird. In dieser Fi- nanzierung aus nur einer Hand wird die Beseitigung einer

„Hemmschwelle" und damit eine Entbürokratisierung gesehen, da die Selbsthilfegruppen nunmehr nur noch einen Ansprechpartner haben. Als Zwischenträger soll zu- nächst der Berliner Zentralaus- schuß für soziale Angelegenheiten fungieren, dem Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und der kirchlichen Einrichtungen an- gehören. Für dieses Modell sind im Haushaltsplanentwurf für 1983

beim Sozialsenator 10 Millionen DM veranschlagt, zusätzlich zu der traditionellen Förderung von Wohlfahrtsverbänden, Selbsthilfe- gruppen und sozialen Hilfseinrich- tungen aus Haushaltsmitteln der einzelnen Ressorts.

Unter dem Vorsitz von Senator Ulf Fink hatte auch die Konferenz der Gesundheitsminister und -senato- ren der Länder auf ihrer 49. Sit- zung in München ausführlich über Selbsthilfegruppen im Gesund- heitswesen diskutiert. Eine von der Konferenz eingesetzte Arbeits- gruppe soll eine Bestandsaufnah- me der Selbsthilfegruppen in den einzelnen Bundesländern, ihrer Aktivitäten, ihrer erkennbaren Wir-

kungen auf die gesundheitliche Versorgung erarbeiten. gb

4000 Fahrtenberechtigte für den Telebus

Die Zahl der Behinderten, die in Berlin eine Fahrtberechtigung für den sogenannten Telebus haben, hat 4000 überschritten.

Der Telebus-Fahrdienst ist für Per- sonen bestimmt, die sich ohne be- sondere Vorkehrungen nicht oder nur unter nicht zumutbaren Bedin- gungen außerhalb der Wohnung bewegen können und somit von einer Teilnahme am gemeinschaft- lichen Leben ausgeschlossen wä- ren. Die Zahl dieser Personen wird für Berlin auf knapp 5000 ge- schätzt.

Betreiber des Telebus-Fahrdien- stes für Behinderte ist der Berliner Zentralausschuß für soziale Ange- legenheiten. Diesem gemeinnützi- gen Verein gehören u. a. das Deut- sche Rote Kreuz, der Caritasver- band, das Diakonische Werk, die Jüdische Gemeinde, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband sowie die Arbeiterwohlfahrt an.

Der Fahrdienst umfaßt insgesamt 75 Fahrzeuge: 30 Busse des Berli- ner Zentralausschusses, 23 gemie- tete Fahrzeuge sowie 20 Taxen und 2 Werkstattwagen. JK

NORDRHEIN-WESTFALEN

KV: Bäder und Massagen müssen begründet sein

„Bei allem Verständnis für den Kampf der medizinischen Bade- meister und Masseure um ihre be- rufliche Existenz und um die Ar- beitsplätze ihrer Mitarbeiter" hat der Vorsitzende der Kassenärztli- chen Vereinigung Westfalen-Lip- pe, Dr. Gert Rusche, zu Verlautba- rungen der Verbände der Bademei- ster und Masseure klargestellt, daß ein Rückgang der Verordnungen in diesem Bereich nicht den Kassen- ärzten angelastet werden kann.

Die neuen Richtlinien über die Verordnung von Heil- und Hilfs- mitteln in der kassenärztlichen Versorgung, die den Kassenarzt zu noch strengerer Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes zwin- gen, seien nicht von den Kassen- ärztlichen Vereinigungen allein, sondern vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen mit Zustimmung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung be- schlossen. Dr. Rusche erinnerte noch einmal daran, daß nach die- sen Richtlinien, die seit Mitte Juli in Kraft sind (DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT Heft 31/1982), Bäder und Massagen dann nicht mehr ver- ordnet werden dürfen, wenn das angestrebte Behandlungsziel durch andere Maßnahmen er- reicht werden kann, etwa durch sportliche Betätigung oder eine Änderung der Lebensführung.

Dr. Rusche wandte sich auch ge- gen Vorwürfe, von Kassenarztseite seien Bäder oder Massagen als unwirksam bezeichnet worden.

Der Kassenarzt müsse aber in je- dem Einzelfall die Verordnung me- dizinisch begründen können und daher von ihrer therapeutischen Wirksamkeit überzeugt sein.

Schließlich seien die Kassenärzte selbst Regressen ausgesetzt, wenn sie sich nicht an die Richtli- nien halten — unabhängig davon, ob die Leistung in eigener Praxis oder von einem Masseur oder Ba- demeister erbracht wurde. ÄP-WL

28 Heft 36 vom 10. September 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

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