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Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG, BSG 620.0), Art

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Academic year: 2022

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Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll

Canton de Berne Regierungsrates Extrait du procès-verbal du

Conseil-exécutif

12. September 2012 JGK C 1 3 2 5 UNESCO Weltnaturerbe SCHWEIZER ALPEN Jungfrau-Aletsch (SAJA);

Rahmenkredit 2013 - 2015

1. Gegenstand

Dreijähriger Rahmenkredit für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen an Programme und Projekte der Stiftung UNESCO Weltnaturerbe SCHWEIZER A L P E N Jungfrau-Aletsch (SAJA) in den Jahren 2013 - 2015.

2. Rechtsgrundlagen

- Gesetz vom 1. Februar 2012 über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltna- turerbe (PWG; BSG 426.51), in Kraft ab 1.1.2013

- Gesetz vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG, BSG 620.0), Art. 46, Art. 48 Abs. 2 Bst a, Art. 53

- Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV. BSG 620.1), Art. 149

- Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG, BSG 641.1)

- Richtplan Kanton Bern vom 27. Februar 2002 (RRB 0684 vom 27.2.2002), Stand 15.

August 2011 (RRB 1000 vom 8.6.2011), Massnahme E_07.

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe Einmalige und neue Ausgabe (Art. 46 und Art. 48 Abs. 2 Bst. a FLG).

4. Kreditsumme

Rahmenkredit (Gesamtsumme) CHF 600'000.-

5. Kreditart, Konto, Rechnungsjahr

Mehrjähriger Verpflichtungskredit in Form eines Rahmenkredits für die Jahre 2013 - 2015.

Der Rahmenkredit wird voraussichtlich wie folgt durch jährliche Ausgabebeschlüsse in Form von Verfügungen des zuständigen Amtes abgelöst:

(2)

Jahr Konto / Funktionsbereich Kostenträger Betrag in CHF 2013 362000 (Betriebsbeiträge an

Gemeinden) /1759

05.06.910201 (kant. Raum- entwicklung)

175'000.- 2014 362000 (Betriebsbeiträge an

Gemeinden) /1759

05.06.910201 (kant. Raum- entwicklung)

175'000.- 2015 362000 (Betriebsbeiträge an

Gemeinden) /1759

05.06.910201 (kant. Raum- entwicklung)

250'000.-

Die jährlichen Ausgaben sind im Voranschlag des A G R für das betreffende Jahr und im Finanzplan eingestellt. In den jährlichen Verfügungen des A G R werden die erforderlichen Auflagen und Bedingungen festgelegt.

Gemäss RRB 3585/2002 gewährt der Kanton Bern der Trägerschaft des Weltnaturerbes SAJA in der Periode 2003 - 2014 aus den Mitteln des Lotteriefonds zusätzlich jährliche Sockelbeiträge in der Höhe von CHF 75'000.- (insgesamt CHF 900'000.-).

6. Zuständigkeit für den Kreditbeschluss

Nach Artikel 20 Absatz 1 PWG ist der Grosse Rat abschliessend für die Bewilligung des Rahmenkredits zuständig.

7. Verwendung des Rahmenkredits

Die zuständige Stelle der Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion (Amt für Gemeinden und Raumordnung) ist zur Venwendung des Rahmenkredits zuständig (Art. 20 Abs. 2 PWG).

An den Grossen Rat

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