Der Regierungsrat des Kantons Bern
Le Conseil
du canton de Berne
Letzte Bearbeitung: / Version: 7 / Dok.- Nicht klassifiziert
02|17|O|1
Regierungsratsbeschluss
RRB Nr.: 120/2014
Datum RR-Sitzung: 5. Februar 2014 Direktion: Erziehungsdirektion Geschäftsnummer: 651084
Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Produktgruppe Erziehungsberatung und Saldoüberschreitung 2013.
Nachkredit
1 Gegenstand
Nachkredit für nicht budgetierte Zusatzaufwendungen bei den Tagesschulen aufgrund höh rer Betreuungsstunden.
2 Rechtsgrundlagen
- Artikel 14 d und Artikel 14e des Volksschulgesetzes vo
- Artikel 57 Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Lei tungen (FLG)
- Artikel 160 Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV)
3 Kreditsumme und Produktgruppe Voranschlagskredit
Nachkredit Kompensation 1:
Produktgruppe „Führungsunterstützung“ (08.01.9100) Kompensation 2:
Produktgruppe „Bildung Mittelschulen“
Kompensation 3:
Produktgruppe „Berufsbildung, Weiterbildung und Berufs Beratung“ (08.05.9100);
Somit kann dieser Nachkredit vollumfänglich in der Erziehungsdirektion kompensiert werden.
Da in der Produktgruppe „Beruf
schlagskredit um über CHF 6 Mio. nicht ausgeschöpft wurde und davon lediglich
Le Conseil-exécutif du canton de Berne
-Nr.: 4810.100.100.13/7 / Geschäftsnummer: 651084
Regierungsratsbeschluss
120/2014 5. Februar 2014 Erziehungsdirektion 651084
Nicht klassifiziert
Produktgruppe Erziehungsberatung und Schulergänzende Angebote;
Saldoüberschreitung 2013.
Nachkredit für nicht budgetierte Zusatzaufwendungen bei den Tagesschulen aufgrund höh
Artikel 14 d und Artikel 14e des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992
Artikel 57 Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Lei Artikel 160 Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen
Kreditsumme und Produktgruppe
CHF CHF
Produktgruppe „Führungsunterstützung“ (08.01.9100) CHF
Produktgruppe „Bildung Mittelschulen“ (08.06.9110) CHF
Produktgruppe „Berufsbildung, Weiterbildung und Berufs-
CHF
Somit kann dieser Nachkredit vollumfänglich in der Erziehungsdirektion kompensiert werden.
Da in der Produktgruppe „Berufsbildung, Weiterbildung und Berufsberatung“ der Vora schlagskredit um über CHF 6 Mio. nicht ausgeschöpft wurde und davon lediglich
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Schulergänzende Angebote;
Nachkredit für nicht budgetierte Zusatzaufwendungen bei den Tagesschulen aufgrund höhe-
m 19. März 1992
Artikel 57 Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leis- Artikel 160 Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen
36‘854‘912.12 CHF 2‘946‘767.58
600‘000.00
1‘000‘000.00
1‘346‘767.58 Somit kann dieser Nachkredit vollumfänglich in der Erziehungsdirektion kompensiert werden.
sbildung, Weiterbildung und Berufsberatung“ der Voran- schlagskredit um über CHF 6 Mio. nicht ausgeschöpft wurde und davon lediglich
Der Regierungsrat des Kantons Bern
Letzte Bearbeitung: / Version: 7 / Dok.- Nicht klassifiziert
CHF 3‘067‘754.31 für die Kompensation des Nachkredits der Produktgruppe Kindergarten und Volkschule verwendet wurden, können
CHF 1‘346‘767.58 zur Kompensation herangezogen werden.
Der Grund für die Nichtausschöpfung ist dabei
len“ aufwandseitig vor allem auf ein striktes Kostenmanagemen
Berufsschul- und Klassenorganisation, Nichtbesetzung vakanter Stellen sowie Ausgabenm ratorium) und ertragsseitig auf Mehreinnahmen (Entgelte, Schulgeldbeiträge und Bundesbe träge) zurückzuführen. Die Ursache für die Nichtaus
Produktgruppe Führungsunterstützung liegen zum einen in unbesetzten Stellen und andere seits bei weniger Aufträgen im Bereich Dienstleistungen Dritter.
4 Rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Es handelt sich um eine wiederkehrende gebundene Ausgabe (Art. 47 und 48 Abs. 1 Bst a FLG)
5 Auswirkungen auf die Leistungsrechnung
Die Kompensationen in den drei erwähnten Produktgruppen haben keine Auswirkungen auf das Erreichen deren Leistungsziele.
6 Auswirkungen auf die Finanzbu
Der ausgewiesene Mehraufwand wirkt sich voll in der Finanzbuchhaltung aus 7 Kreditart und Rechnungsjahr
Nachkredit 2013 8 Begründung
Der Nachkredit ist hauptsächlich auf die wesentlich höheren Betreuungsstunden bei den T gesschulen zurückzuführen.
Verteiler:
- Grosser Rat
- Erziehungsdirektion - Finanzdirektion - Finanzkommission
-Nr.: 4810.100.100.13/7 / Geschäftsnummer: 651084
CHF 3‘067‘754.31 für die Kompensation des Nachkredits der Produktgruppe Kindergarten und Volkschule verwendet wurden, können für den vorliegenden Nachkredit die fehlenden CHF 1‘346‘767.58 zur Kompensation herangezogen werden.
Der Grund für die Nichtausschöpfung ist dabei wie bei der Produktgruppe „Bildung Mittelsch len“ aufwandseitig vor allem auf ein striktes Kostenmanagement und Controlling (Optimierung
und Klassenorganisation, Nichtbesetzung vakanter Stellen sowie Ausgabenm ratorium) und ertragsseitig auf Mehreinnahmen (Entgelte, Schulgeldbeiträge und Bundesbe träge) zurückzuführen. Die Ursache für die Nichtausschöpfung der finanziellen Mittel in der Produktgruppe Führungsunterstützung liegen zum einen in unbesetzten Stellen und andere seits bei weniger Aufträgen im Bereich Dienstleistungen Dritter.
Rechtliche Qualifikation der Ausgabe
wiederkehrende gebundene Ausgabe (Art. 47 und 48 Abs. 1 Bst a
Auswirkungen auf die Leistungsrechnung
Die Kompensationen in den drei erwähnten Produktgruppen haben keine Auswirkungen auf das Erreichen deren Leistungsziele.
Auswirkungen auf die Finanzbuchhaltung
Der ausgewiesene Mehraufwand wirkt sich voll in der Finanzbuchhaltung aus Kreditart und Rechnungsjahr
Der Nachkredit ist hauptsächlich auf die wesentlich höheren Betreuungsstunden bei den T gesschulen zurückzuführen. Die eingestellten Budgetmittel wurden damit überschritten.
Im Namen des Regierungsrates Der Staatsschreiber
Auer
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CHF 3‘067‘754.31 für die Kompensation des Nachkredits der Produktgruppe Kindergarten für den vorliegenden Nachkredit die fehlenden
wie bei der Produktgruppe „Bildung Mittelschu- t und Controlling (Optimierung und Klassenorganisation, Nichtbesetzung vakanter Stellen sowie Ausgabenmo- ratorium) und ertragsseitig auf Mehreinnahmen (Entgelte, Schulgeldbeiträge und Bundesbei- schöpfung der finanziellen Mittel in der Produktgruppe Führungsunterstützung liegen zum einen in unbesetzten Stellen und anderer-
wiederkehrende gebundene Ausgabe (Art. 47 und 48 Abs. 1 Bst a
Die Kompensationen in den drei erwähnten Produktgruppen haben keine Auswirkungen auf
Der ausgewiesene Mehraufwand wirkt sich voll in der Finanzbuchhaltung aus.
Der Nachkredit ist hauptsächlich auf die wesentlich höheren Betreuungsstunden bei den Ta- Die eingestellten Budgetmittel wurden damit überschritten.
Im Namen des Regierungsrates