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- Artikel 160 Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV)

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Der Regierungsrat des Kantons Bern

Le Conseil

du canton de Berne

Letzte Bearbeitung: / Version: 7 / Dok.- Nicht klassifiziert

02|17|O|1

Regierungsratsbeschluss

RRB Nr.: 120/2014

Datum RR-Sitzung: 5. Februar 2014 Direktion: Erziehungsdirektion Geschäftsnummer: 651084

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Produktgruppe Erziehungsberatung und Saldoüberschreitung 2013.

Nachkredit

1 Gegenstand

Nachkredit für nicht budgetierte Zusatzaufwendungen bei den Tagesschulen aufgrund höh rer Betreuungsstunden.

2 Rechtsgrundlagen

- Artikel 14 d und Artikel 14e des Volksschulgesetzes vo

- Artikel 57 Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Lei tungen (FLG)

- Artikel 160 Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV)

3 Kreditsumme und Produktgruppe Voranschlagskredit

Nachkredit Kompensation 1:

Produktgruppe „Führungsunterstützung“ (08.01.9100) Kompensation 2:

Produktgruppe „Bildung Mittelschulen“

Kompensation 3:

Produktgruppe „Berufsbildung, Weiterbildung und Berufs Beratung“ (08.05.9100);

Somit kann dieser Nachkredit vollumfänglich in der Erziehungsdirektion kompensiert werden.

Da in der Produktgruppe „Beruf

schlagskredit um über CHF 6 Mio. nicht ausgeschöpft wurde und davon lediglich

Le Conseil-exécutif du canton de Berne

-Nr.: 4810.100.100.13/7 / Geschäftsnummer: 651084

Regierungsratsbeschluss

120/2014 5. Februar 2014 Erziehungsdirektion 651084

Nicht klassifiziert

Produktgruppe Erziehungsberatung und Schulergänzende Angebote;

Saldoüberschreitung 2013.

Nachkredit für nicht budgetierte Zusatzaufwendungen bei den Tagesschulen aufgrund höh

Artikel 14 d und Artikel 14e des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992

Artikel 57 Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Lei Artikel 160 Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen

Kreditsumme und Produktgruppe

CHF CHF

Produktgruppe „Führungsunterstützung“ (08.01.9100) CHF

Produktgruppe „Bildung Mittelschulen“ (08.06.9110) CHF

Produktgruppe „Berufsbildung, Weiterbildung und Berufs-

CHF

Somit kann dieser Nachkredit vollumfänglich in der Erziehungsdirektion kompensiert werden.

Da in der Produktgruppe „Berufsbildung, Weiterbildung und Berufsberatung“ der Vora schlagskredit um über CHF 6 Mio. nicht ausgeschöpft wurde und davon lediglich

Seite 1 von 2

Schulergänzende Angebote;

Nachkredit für nicht budgetierte Zusatzaufwendungen bei den Tagesschulen aufgrund höhe-

m 19. März 1992

Artikel 57 Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leis- Artikel 160 Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen

36‘854‘912.12 CHF 2‘946‘767.58

600‘000.00

1‘000‘000.00

1‘346‘767.58 Somit kann dieser Nachkredit vollumfänglich in der Erziehungsdirektion kompensiert werden.

sbildung, Weiterbildung und Berufsberatung“ der Voran- schlagskredit um über CHF 6 Mio. nicht ausgeschöpft wurde und davon lediglich

(2)

Der Regierungsrat des Kantons Bern

Letzte Bearbeitung: / Version: 7 / Dok.- Nicht klassifiziert

CHF 3‘067‘754.31 für die Kompensation des Nachkredits der Produktgruppe Kindergarten und Volkschule verwendet wurden, können

CHF 1‘346‘767.58 zur Kompensation herangezogen werden.

Der Grund für die Nichtausschöpfung ist dabei

len“ aufwandseitig vor allem auf ein striktes Kostenmanagemen

Berufsschul- und Klassenorganisation, Nichtbesetzung vakanter Stellen sowie Ausgabenm ratorium) und ertragsseitig auf Mehreinnahmen (Entgelte, Schulgeldbeiträge und Bundesbe träge) zurückzuführen. Die Ursache für die Nichtaus

Produktgruppe Führungsunterstützung liegen zum einen in unbesetzten Stellen und andere seits bei weniger Aufträgen im Bereich Dienstleistungen Dritter.

4 Rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Es handelt sich um eine wiederkehrende gebundene Ausgabe (Art. 47 und 48 Abs. 1 Bst a FLG)

5 Auswirkungen auf die Leistungsrechnung

Die Kompensationen in den drei erwähnten Produktgruppen haben keine Auswirkungen auf das Erreichen deren Leistungsziele.

6 Auswirkungen auf die Finanzbu

Der ausgewiesene Mehraufwand wirkt sich voll in der Finanzbuchhaltung aus 7 Kreditart und Rechnungsjahr

Nachkredit 2013 8 Begründung

Der Nachkredit ist hauptsächlich auf die wesentlich höheren Betreuungsstunden bei den T gesschulen zurückzuführen.

Verteiler:

- Grosser Rat

- Erziehungsdirektion - Finanzdirektion - Finanzkommission

-Nr.: 4810.100.100.13/7 / Geschäftsnummer: 651084

CHF 3‘067‘754.31 für die Kompensation des Nachkredits der Produktgruppe Kindergarten und Volkschule verwendet wurden, können für den vorliegenden Nachkredit die fehlenden CHF 1‘346‘767.58 zur Kompensation herangezogen werden.

Der Grund für die Nichtausschöpfung ist dabei wie bei der Produktgruppe „Bildung Mittelsch len“ aufwandseitig vor allem auf ein striktes Kostenmanagement und Controlling (Optimierung

und Klassenorganisation, Nichtbesetzung vakanter Stellen sowie Ausgabenm ratorium) und ertragsseitig auf Mehreinnahmen (Entgelte, Schulgeldbeiträge und Bundesbe träge) zurückzuführen. Die Ursache für die Nichtausschöpfung der finanziellen Mittel in der Produktgruppe Führungsunterstützung liegen zum einen in unbesetzten Stellen und andere seits bei weniger Aufträgen im Bereich Dienstleistungen Dritter.

Rechtliche Qualifikation der Ausgabe

wiederkehrende gebundene Ausgabe (Art. 47 und 48 Abs. 1 Bst a

Auswirkungen auf die Leistungsrechnung

Die Kompensationen in den drei erwähnten Produktgruppen haben keine Auswirkungen auf das Erreichen deren Leistungsziele.

Auswirkungen auf die Finanzbuchhaltung

Der ausgewiesene Mehraufwand wirkt sich voll in der Finanzbuchhaltung aus Kreditart und Rechnungsjahr

Der Nachkredit ist hauptsächlich auf die wesentlich höheren Betreuungsstunden bei den T gesschulen zurückzuführen. Die eingestellten Budgetmittel wurden damit überschritten.

Im Namen des Regierungsrates Der Staatsschreiber

Auer

Seite 2 von 2

CHF 3‘067‘754.31 für die Kompensation des Nachkredits der Produktgruppe Kindergarten für den vorliegenden Nachkredit die fehlenden

wie bei der Produktgruppe „Bildung Mittelschu- t und Controlling (Optimierung und Klassenorganisation, Nichtbesetzung vakanter Stellen sowie Ausgabenmo- ratorium) und ertragsseitig auf Mehreinnahmen (Entgelte, Schulgeldbeiträge und Bundesbei- schöpfung der finanziellen Mittel in der Produktgruppe Führungsunterstützung liegen zum einen in unbesetzten Stellen und anderer-

wiederkehrende gebundene Ausgabe (Art. 47 und 48 Abs. 1 Bst a

Die Kompensationen in den drei erwähnten Produktgruppen haben keine Auswirkungen auf

Der ausgewiesene Mehraufwand wirkt sich voll in der Finanzbuchhaltung aus.

Der Nachkredit ist hauptsächlich auf die wesentlich höheren Betreuungsstunden bei den Ta- Die eingestellten Budgetmittel wurden damit überschritten.

Im Namen des Regierungsrates

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