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Dezember 2003 die Verordnung über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen erlassen

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I 322/2007 ERZ 9. April 2008 ERZ C Interpellation

0598 Schnegg, Sonceboz-Sombeval (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.11.2007

Warum kostet die Dubs-Passerelle im Espace BEJUNE so viel?

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2003 die Verordnung über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen erlassen.

Seither können Personen mit einem Berufsmaturitätsausweis, die in fünf Fächern eine Zusatzprüfung bestanden haben, ebenso wie Personen mit einem gymnasialen Maturitäts- ausweis zu den schweizerischen Hochschulen zugelassen werden (Hochschulen, Universitäten, ETH).

Die Kandidatinnen und Kandidaten haben Ergänzungsprüfungen in folgenden Fächern abzulegen:

- erste Landessprache

- zweite Landessprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) oder Englisch - Mathematik

- Bereich Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)

- Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte, Geografie, Wirtschaft und Recht)

Angesichts der in der ganzen Schweiz bestehenden Nachfrage und auf der Grundlage der Anpassung des Bundesrechts an die neuen Bildungsprojekte sowie der in mehreren Kantonen gemachten Erfahrungen haben die Erziehungsdirektionen der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (BEJUNE) beschlossen, gemeinsam eine so genannte Passerelle anzubieten, die nach der Berufsmaturität zur Hochschulreife führt. Für das Schuljahr 2007 wurde eine Klasse eröffnet. Die Ausbildung dauert ein Jahr (3 Abende und ein paar Samstagvormittage während insgesamt 38 Wochen) und umfasst eine Intensivwoche zur Vorbereitung der Prüfungen, die Ende Sommer 2008 stattfinden werden. Diese Zusatzausbildung findet am Französischen Gymnasium Biel statt.

Alle Kantone kennen ähnliche Anmeldungs- und Prüfungsgebühren. Ganz anders sieht es hingegen bei den Schulgeldern aus. Die folgenden Beispiele zeigen, wie enorm die Unterschiede sein können:

Kanton Schule Schulgeld

Waadt Gymnase cantonal de la Cité, Lausanne 720 Franken

Wallis Ecole des Buissonnets, Siders 850 Franken

BEJUNE Französisches Gymnasium, Biel 4800 Franken

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Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie hoch ist das Schulgeld für die Dubs-Passerelle im deutschsprachigen Kantonsteil?

2. Kann eine Vergleichstabelle mit den Daten anderer Kantone erarbeitet werden?

3. Welche Parameter sind bei der Berechnung des Schulgelds massgebend?

4. Wie erklärt sich das gegenüber anderen welschen Kantonen derart unattraktive Angebot der BEJUNE-Kantone?

5. Wie gross ist die Klasse 2007/2008, die gegenwärtig die Zusatzausbildung am Französischen Gymnasium Biel absolviert?

6. Befürchtet der Regierungsrat nicht, dass eine derart hohe Gebühr zahlreiche Jugendliche davon abhält, eine solche Zusatzausbildung zu machen?

7. Befürchtet der Regierungsrat nicht, dass eine derart hohe Gebühr mögliche Studierende dazu verleitet, die Ausbildung in einem anderen Kanton zu machen?

Damit wäre das Hauptziel, diese Ausbildung im Espace BEJUNE anzubieten, allerdings nicht erreicht.

8. Ist der Regierungsrat bereit, die Höhe des Schulgeldes zu überprüfen?

Antwort des Regierungsrates

In den Jahren 2003 und 2004 wurde auf schweizerischer Ebene die Rechtsgrundlage geschaffen, damit Berufsmaturandinnen und –maturanden nach dem Bestehen einer Ergänzungsprüfung zu universitären Hochschulstudien zugelassen werden. An der Berner Maturitätsschule für Erwachsene BME wurde in der Folge ein deutschsprachiger, berufsbegleitender Lehrgang aufgebaut, welcher auf die erwähnte Ergänzungsprüfung vorbereitet. Die ersten Studierenden nahmen die Ausbildung im Sommer 2004 auf und schlossen ein Jahr später – im August 2005 – den Lehrgang mit der Ergänzungsprüfung ab. In der Zwischenzeit absolvieren jedes Jahr ca. 100 Studierende den Passerellenlehrgang an der BME.

Der Kanton Bern hat sich dafür eingesetzt, dass auch für den französischsprachigen Kantonsteil ein äquivalentes Angebot aufgebaut wird. Angesichts des kleinen Einzugsgebietes war es von Beginn weg gegeben, dass mit den benachbarten Kantonen Jura und Neuchâtel zusammengearbeitet werden muss. Im Sommer 2007 konnte der erste Jahrgang bestehend aus 22 Studierenden (Stichtag 15.09.07) aus den Kantonen Bern, Jura und Neuchâtel die Ausbildung am Gymnase français in Biel aufnehmen. Der Ausbildungsgang ist vergleichbar mit demjenigen an der BME organisiert und kann ebenfalls berufsbegleitend absolviert werden.

Für den Besuch solcher Passerellenangebote ist die Entrichtung eines Schulgeldes üblich.

Die Aufwendungen für den Passerellenkurs betragen pro Studierenden bzw. Studierende ca. Fr. 10'000.-, wobei dieser Betrag die Kosten für die Unterrichtsmittel wie Lehrbücher einschliesst. Die Studierenden entrichten inklusive die Kosten für die Lehrmittel ein Schulgeld von Fr. 4'800.- und decken mit dem Schulgeld also ca. 50 % der Bruttokosten.

Auf die Fragen des Interpellanten kann der Regierungsrat die folgenden Antworten geben:

1. Im deutschsprachigen Kantonsteil beträgt das Schulgeld für den Besuch des Passerellenlehrgangs an der BME ebenfalls Fr. 4'800.-, d.h. Fr. 2'400.- pro Semester, die Lehrmittel inbegriffen.

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2. Der Vergleich mit anderen Kantonen ergibt folgenden Überblick:

Kanton Total Schulgeld und Lehrmittel

Aargau Fr. 4'000.-

Basel Fr. 5'000.-

Bern/BME Fr. 4'800.-

Bern/BEJUNE Fr. 4'800.-

Bern/Feusi (privat) Fr. 10'900.-

Bern/WKS (privat) Fr. 7'800.-

Waadt Fr. 720.- zuzüglich Lehrmittel

Wallis/Ecole de Buissonets (privat)* Fr. 9'500.-

Zürich Fr. 1'000.-

* Gemäss den Angaben der Ecole de Buissonets beträgt das jährliche Schulgeld Fr. 9'000.- zuzüglich Fr. 500.- für die Lehrmittel und nicht Fr. 850.- wie im Interpellationstext erwähnt.

3. Die Schulgebühren sind so festgelegt worden, dass sie ca. 50 % der Kosten decken.

4. Die Passerellengebühren im Kanton Bern bewegen sich gemäss der obigen Zusammenstellung im Rahmen der Gebühren in den anderen Kantonen der Nordwestschweiz. Die kantonalen Unterschiede erklären sich durch unterschiedliche Traditionen im Bereich der Schulgeldfrage. Im Kanton Bern sind die Bildungsgänge bis zum ersten Abschluss der Sekundarstufe II (Gymnasien, Berufsbildung) unentgeltlich.

Für daran anschliessende Ausbildungsgänge oder Passerellenangebote wird ein Schulgeld erhoben. So sieht zum Beispiel der Gebührenrahmen für die höhere Berufsbildung Gebühren von Fr. 600.- bis Fr. 3'000.- pro Semester (oder Fr. 1'200.- bis Fr. 6'000.- pro Jahr) vor.

5. Am Stichtag für die schulstatistische Erhebung (15. September) haben 22 Studierende am Gymnase français den Passerellenkurs belegt.

6. Trotz den Kosten von jährlich Fr. 4'800.-, die Lehrmittel eingeschlossen, hat sich die BME zu einem der schweizweit grössten Anbieter für die Passerelle entwickelt. Es zeigt sich also, dass die Schulgebühr keine abschreckende Wirkung hat. Andere Faktoren wie die Möglichkeit, die Ausbildung mit dem Erwerbsleben verbinden zu können, die Stundenplangestaltung oder die Erreichbarkeit des Schulorts scheinen von grösserer Bedeutung zu sein.

7. Die Zahl von 22 Studierenden in der Passerelle des Gymnase français entspricht im Verhältnis zur Grösse des Einzugsgebiets etwa den 100 Studierenden am Passerellenkurs der BME. Berner Studierende können den Passerellenkurs im Kanton Waadt nur belegen, wenn der Kanton Bern dem Kanton Waadt ein Schulgeldbeitrag von Fr. 12'000.- bezahlt. Da der Kanton Bern ein eigenes Angebot führt, würde er das Schulgeld für den ausserkantonalen Schulbesuch nicht übernehmen. Es ist aber bisher auch kein entsprechendes Gesuch eines Berner Studierenden zur Schulgeldübernahme eingereicht worden.

8. Der Regierungsrat sieht keinen Anlass, die Höhe der Gebühr für den Besuch der Passerelle anzupassen. Den Antworten auf die vorherigen Fragen kann entnommen werden, dass die Gebühr den in der Nordwestschweiz üblichen Ansätzen entspricht und dass auch mit dieser Schulgebühr das Angebot im Kanton Bern attraktiv ist. Diese Attraktivität ist mitbegründet in der Tatsache, dass die Ausbildungen an der BME und am Gymnase français die Vereinbarkeit der Ausbildung mit einer Teilzeit- Erwerbstätigkeit erlauben. Die Gebühr wird aber ab dem nächsten Schuljahr um den Betrag für die Lehrmittel reduziert und gleichzeitig werden die Lehrmittelkosten den Studierenden

übertragen. Die finanzielle Belastung für die Studierenden und den Kanton bleibt

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unverändert, diese Praxis entspricht aber derjenigen bei den anderen nachobligatorischen und auch ausserkantonalen Ausbildungen.

Müsste der Kanton die Gebühren an die des Kantons Waadt oder Zürich anpassen, hätte dies Einnahmeausfälle von über Fr. 250'000.- zur Folge, welche anderweitig kompensiert werden müssten.

An den Grossen Rat

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