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Mittwoch (Nachmittag), 22. Januar 2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion 32 2013.1396 Kreditgeschäft Rahmenkredit 2014–2015 zur Abgeltung weiterer Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes. Mehrjähriger Verpflichtungskredit

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Sitzungstitel7 2013.1396 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 22. Januar 2014

Gesundheits- und Fürsorgedirektion

32 2013.1396 Kreditgeschäft

Rahmenkredit 2014–2015 zur Abgeltung weiterer Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes. Mehrjähriger Verpflichtungskredit

Beilage Nr. 01, RRB 13/2014

Antrag FDP (Desarzens-Wunderlin, Boll)

Antrag auf Rückweisung an den Regierungsrat mit den nachfolgenden Auflagen:

Die Begründung der einzelnen budgetierten Beiträge ist detaillierter auszuführen:

1. Für die Kredite «Medizinische Innovationen (Art. 116 SpVG)» ist ein Projektantragskonzept auf- zuzeigen und die Liste der begünstigten Projekte vorzulegen.

2. Kredite für die Psychiatrie sind konkreter zu erläutern und als ein Kredit zu sprechen.

3. Für die Kredite «Ambulante Spitalversorgungsleistungen (Art. 59ff. und Art. 150 SpVG)», «Leis- tungen der integrierten Versorgung (Art. 63ff. SpVG)» und «Vorhalteleistungen (Art. 67ff. SpVG)»

sind Konzepte und Abgeltungsmechanismen zu beschreiben.

4. Die Kredite «Ärztliche und pharmazeutische Weiterbildung (Art. 105 SpVG)» sind dem Lasten- ausgleichskonzept der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK anzugleichen.

Planungserklärung Heuberger, Oberhofen (Grüne) / Sollberger, Bern (glp)

Im Rahmen des Kredits 2014–2015 zum SpVG sind für das Kapitel «ärztliche Weiterbildung (Art.

105 SpVG)» die notwendigen Mittel einzustellen, dass pro Ausbildungsplatz für Assistenten im Kan- ton Bern im Durchschnitt CHF 16 000 CHF 15 000 zur Verfügung stehen.

Eventualantrag SP-JUSO-PSA (Schär, Ins) zur Planungserklärung Heuberger / Sollberger

Der Rahmenkredit von CHF 151 000 000 wird um CHF 12 000 000 auf CHF 163 000 000 erhöht.

Jürg Schürch, Huttwil (SVP), Sprecher der Finanzkommission. Der Rahmenkredit 2014–2015 zur Abgeltung weiterer Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes basiert auf dem neuen Artikel 139. Er basiert ebenfalls auf dem Systemwechsel zu den Fallpauschalen und gewährt dem Kanton Flexibilität im Umgang mit der Abgeltung. Im Vorfeld der Sitzung des GEF-Ausschusses der FIKO haben wir der GEF einen ziemlich langen Fragenkatalog unterbreitet. Die Fragen wurden sehr ausführlich beantwortet, und an unserer Ausschusssitzung vom 5. Dezember haben uns Herr Ulleri, Frau Müller und Herr Althaus noch einmal kompetent Red und Antwort gestanden. Auch das Ple- num der FIKO hat sich am 10. Dezember noch einmal sehr intensiv mit der Vorlage befasst. Die anwesenden Personen der GEF, angeführt von Gesundheitsdirektor Philippe Perrenoud, konnten klar und deutlich aufzeigen, dass man dem Rahmenkredit von rund 151 Mio. Franken zustimmen kann, nachdem er sich sukzessive von 208 Mio. Franken auf 172 Mio. Franken und, nach der be- rühmten ASP-Debatte im November 2013, auf die erwähnten 151 Mio. Franken für die Jahre 2014 und 2015 eingependelt hatte. Man kann sich fragen, warum der Rahmenkredit nicht für vier Jahre gesprochen wird. Die Antwort ist klar: Aufgrund einiger in Veränderung begriffener Prozesse sind zwei Jahre das Richtige. Die FIKO hat dem Rahmenkredit einstimmig zugestimmt und bittet Sie ebenfalls um Zustimmung.

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rungsrat deutlich ab. Der Planungserklärung Heuberger und Sollberger können wir zustimmen, steht doch darin deutlich: «Im Rahmen des Kredits 2014–2015 zum Spitalversorgungsgesetz...» seien im Durchschnitt 15 000 Franken zur Verfügung zu stellen. Diese 15 000 Franken sind im Konkordat besprochen worden. Wir können diese Planungserklärung also unterstützen, aber das Kostendach von 151 Mio. Franken muss eingehalten werden.

Den Eventualantrag zur Planungserklärung konnte die FIKO nicht behandeln; er ist erst heute über Mittag eingereicht worden. Ich persönlich bin klar gegen diesen Eventualantrag, insbesondere nach all den Manövern und den Korrekturen im Rahmen der ASP-Debatte, die Mathias Tromp souverän managte. Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, dem Rahmenkredit von maximal 151 Mio.

Franken zuzustimmen.

Eva Desarzens-Wunderlin, Boll (FDP). Wieso habe ich den Rückweisungsantrag gestellt? Bereits in der letzten Legislatur habe ich mich mit den Finanzen der GEF auseinandergesetzt. Wir haben damals Verschiedenes angeschaut. Dem Grossen Rat werden von den Direktionen immer wieder Rahmenkredite vorgelegt. Der vorliegende Rahmenkredit muss nicht so tief gehen wie jener für den öffentlichen Verkehr, in dessen Anhang zu jedem Projekt ausgewiesen wurde, wann wie viel aus- gegeben wird. Aber was in diesen zehn Seiten für die 151 Mio. Franken steht, ist zu wenig. Richtig ist, und das ist meine persönliche Meinung, dass Modellversuche in dem Rahmenkredit nicht mehr budgetiert werden, weil schlicht die Finanzen fehlen. Ob man für medizinische Innovationen so viel braucht, wissen wir noch nicht, weil kein vernünftiger Projektantragskredit vorliegt. Wie gibt man Projekte in der GEF ein, um nachher die richtigen Gelder zu erhalten und zu wissen, wie hoch diese Gelder sind?

Wieso verlangen wir eine Liste? Artikel 39 des Spitalversorgungsgesetzes besagt, das Inselspital, das heisst indirekt die Medizinische Fakultät Bern, sollte die Möglichkeit haben, mit anderen Spitä- lern zusammenzuarbeiten und sich an Forschungsprojekten zu beteiligen. Wenn man offenlegt, wo die Projektkredite hingehen, sieht man auch, wo das Universitätsspital eventuell ein Interesse hat mitzumachen oder Daten zu bekommen. Das zu machen ist kein Problem. Das könnte auch den Artikel 39 abdecken.

In der ambulanten Spitalversorgung haben wir riesige Probleme, weil die Tarife, die im Moment über Tarmed kommen, die Leistungen der Spitäler nicht vernünftig abdecken. Hier ist man an der Arbeit. Wenn man zwischenzeitlich in ein System hineinfunktionieren will, sollte man genauer auf- zeigen, wie man die Spitäler unterstützen will, ohne dass es Verzerrungen gibt. Das geht aus dem Vortrag schlicht nicht hervor. Dasselbe gilt für Leistungen der integrierten Versorgung: Es wird nur angetönt, 2015 werde ein Konzept entwickelt. Auch wenn das Spitalversorgungsgesetz erst im letz- ten Sommer verabschiedet worden ist, wusste man schon längst, dass man diese Sachen nachher über den Rahmenkredit mit einem Konzept wird vergeben müssen. Es geht nicht darum zu wissen, wer wie viel bekommt. Aber man sollte spüren, was man wie machen will. Es geht um das Wie. Ge- nau Dasselbe gilt für die zusätzlichen Leistungen. Da muss aus einem Konzept klar ersichtlich sein, dass es keine Verfälschung mit dem DRG gibt. Das sollte im Vortrag ablesbar sein, was aber nicht der Fall ist. Es ist gut möglich, dass die GEF-Gruppe in der FIKO die Informationen erhalten hat.

Aber ich erwarte, dass auch das Plenum ein Kreditgeschäft beurteilen kann.

Noch heikler wird es, wenn es um Vorhalteleistungen geht. Auch da muss es eine saubere Abgren- zung geben, damit es letztlich nicht noch Wettbewerbsverzerrungen gibt.

Bezüglich der ärztlichen und pharmazeutischen Weiterbildung wissen Sie, dass die Regierung in einer Nacht- und Nebelaktion die Weiterbildungsfinanzierung von 40 000 auf 10 000 Franken ge- senkt hat. Dieser Betrag ist zu tief. Die GDK ist daran herauszufinden, wie man einen interkantona- len Lastenausgleich machen könnte. Die Version von Juli 2013 ist leider nicht gegangen, weil zu viele Kantone die universitäre Weiterbildung nicht mitfinanzieren wollten. Jetzt liegt ein Konzept für 15 000 Franken vor. Aber wenn jetzt wieder 10 000 Franken eingestellt werden, haben wir das glei- che Problem wie beim KVG – es ist lediglich ein kleinerer Betrag –; dass es in der Finanzplanung nicht eingestellt wird. Und wieso gibt man es nicht weiter? Weil die Spitäler im Moment für die Wei- terbildung zu wenig mitfinanziert werden. Das sollte man irgendwie abbilden.

Uns geht es nicht per se darum, den Rahmenkredit als Ganzes nicht zu sprechen. Wir möchten aber, dass Konzepte vorgestellt werden, in einer Grossratstiefe, in welche Richtung es gehen soll.

Es geht um den Vortrag und nicht um die Höhe des Kredits.

Wir nehmen an, dass es eine Verschiebung geben wird, wenn der Planungserklärung Heuberger und Sollberger zugestimmt wird – die FDP wird dies tun –, die für die ärztliche Weiterbildung die GDK-Kredithöhe vorsieht. Nicht zustimmen werden wir der Erhöhung des Rahmenkredits. Den

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Eventualantrag zur Planungserklärung werden wir also ablehnen.

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. La discussion sur le renvoi à la commission est ouverte.

Jakob Etter, Treiten (BDP). Wir lehnen den Rückweisungsantrag selbstverständlich ab; wir wollen auf das Geschäft eintreten.

Natalie Imboden, Bern (Grüne). Ganz so kurz wie mein Vorredner kann ich es nicht machen. Die grüne Fraktion wird die Rückweisung nicht unterstützen. Wir haben im Rahmen des Gesetzes über die Spitalversorgung verschiedene Konzepte intensiv diskutiert. In diesem Bereich ist es wichtig und richtig, zusätzliche Leistungen finanzieren zu können. Über Tarmed werden die Spitalleistungen nur sehr reduziert abgegolten. In der Psychiatrie gibt es noch keine äquivalente Regelung. Von daher ist es richtig, auf das Geschäft einzutreten. Natürlich kann man mehr Informationen wollen; man kann sie bei der GEF nachfragen, aber deshalb den ganzen Kredit zurückzuweisen, ist nicht der richtige Weg.

Margreth Schär, Lyss (SP). Die SP-JUSO-PSA-Fraktion lehnt den Rückweisungsantrag ab. Wir sehen in den aufgeführten vier Punkten jedenfalls keine Gründe für eine Rückweisung. Wir haben vor noch nicht langer Zeit das Spitalversorgungsgesetz und insbesondere den Rahmenkredit sehr intensiv diskutiert. Ausserdem gibt es zum Gesetz eine Verordnung, welche die Details klärt. Wie Eva Desarzens selber gesagt hat, gibt es den in Punkt 4 angesprochenen Lastenausgleich noch nicht, und wir wissen nicht, was die entsprechenden Diskussionen ergeben werden.

Barbara Mühlheim, Bern (glp). Auch unsere Fraktion wird die Rückweisung nicht unterstützen.

Man schlägt den Sack und meint den Esel. Das würde passieren, wenn die Rückweisung ange- nommen würde. Wir diskutieren hier nicht die Art, wie die FIKO das Geschäft angeschaut hat und ob es das Gelbe vom Ei sei. Aber das ist kein Vorwurf an die Adresse der FIKO. Wir sind in einem Turnaround mit dem Spitalversorgungsgesetz. Es gibt ganz neue Aufgaben, und diese Komplexität in aller Tiefe zu durchleuchten, ist zum heutigen Zeitpunkt schwierig. Die neue Gesundheits- und Fürsorgekommission wird sich, wenn der nächste Rahmenkredit vorgelegt wird, sehr genau und differenziert mit den Fragestellungen rund um die Spitalpolitik befassen. Daher ist es sinnvoll, jetzt dem Rahmenkredit grünes Licht zu geben, auch wenn wir vielleicht nicht mit allen Details einver- standen sind.

Was bedeutet eine Rückweisung? Das Geschäft könnte frühestens in der Junisession wieder vorge- legt werden. Somit hätten die ambulanten psychiatrischen Settings, die jetzt in den regionalen Spi- talzentren erfolgreich vollzogen werden, keine rechtliche Grundlage, ihre ambulanten Aufträge naht- los weiterzugeben. Das darf nicht sein, das wäre verantwortungslos. Deshalb wird unsere Fraktion die Rückweisung nicht unterstützen.

Hans Kipfer, Thun (EVP). Die EVP-Fraktion ist für Behandlung des vorliegenden Geschäfts und somit gegen die Rückweisung. Es liegt jetzt erstmals ein solcher Rahmenkredit vor. Insofern ist es vielleicht noch etwas ein Übungsfeld. Ihn zurückzuweisen ist nicht der Weg.

Fritz Wyss, Wengi (SVP). Auch die SVP-Fraktion wird die Rückweisung nicht unterstützen, was nicht heisst, dass wir keine Vorbehalte zum gesamten Rahmenkredit haben.

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. Mme Desarzens renonce à la parole.

Philippe Perrenoud, Gesundheits- und Fürsorgedirektor. Moi aussi je vous propose de ne pas accepter cette proposition de renvoi. Tout d’abord, j’aimerais remercier la Commission des finances, avec laquelle nous avons fait un excellent travail. Mme Desarzens, je peux accepter la critique que le rapport n’est pas assez détaillé, mais j’aimerais insister sur une chose. Vous l’avez dit vous- même, c’est la première fois qu’on a ce crédit-cadre. La loi propose d’ailleurs qu’on ait un crédit- cadre en règle générale tous les quatre ans. Nous avons «bewusst», comme on dit en allemand, décidé de ne faire que deux ans, pour que l’on puisse, à la fois dans les réflexions qui auraient lieu avec le parlement et dans l’évaluation sur le terrain, réunir de l’expérience avant de continuer avec ces crédits. Cela me paraissait évident de disposer de cet élément-là pour pouvoir continuer. La

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commission a pu être informée de tous les détails tels qu’ils sont demandés ici. On pourra prévoir pour le prochain crédit-cadre d’avoir plus de détails et la Commission permanente de la santé et des affaires sociales qui siègera pourra aussi, à mon sens, accompagner ce processus. Par contre je n’apprécie pas du tout que Mme Desarzens dise que nous avons fait cela dans le cadre d’une action nébuleuse, qu’on a réduit les forfaits pour les médecins assistants: c’est archi-faux.

J’aimerais rappeler que Mme Desarzens a accepté cela avec le budget, quand il fallait faire un pa- quet d’économies. Je ne suis pas le seul directeur de la santé qui a actuellement dû baisser ces forfaits. Mon collègue zurichois a aussi dû descendre le forfait, qui était très élevé, à 12 000 francs cette année. Les budgets des cantons sont sous pression, et le processus qui existe au niveau de la Conférence des directeurs sanitaires n’est de loin pas terminé. Nous venons de lancer au mois de décembre la deuxième consultation avec la nouvelle estimation à 15 000 francs. La Conférence des directeurs sanitaires décidera au mois de mai, après la consultation, si on lance cela au niveau de tous les cantons. Je rappelle que c’est un concordat de 26 cantons qui devra accepter ces for- faits. C’est donc encore un processus qui n’est de loin pas terminé. En conclusion, je vous prie de ne pas accepter cette proposition de renvoi.

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. Nous passons au vote. Ceux et celles qui sou- tiennent la proposition du PLR de renvoi au Conseil-exécutif disent oui, ceux qui refusent disent non (Die Abstimmungsanlage funktioniert nicht). – Nous allons réessayer, mais je vous promets que je n’ai rien fait. Ceux qui acceptent la proposition du PLR de renvoyer ce crédit disent oui, ceux qui refusent disent non (Die Abstimmungsanlage funktioniert nicht). – Alors c’est effectivement moi la fautive, alors on recommence. – Donc ceux qui soutiennent la proposition du PLR de renvoyer ce crédit au Conseil-exécutif disent oui, ceux qui refusent disent non.

Abstimmung (Rückweisungsantrag FDP)

Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung

Ja 15

Nein 117

Enthalten 3

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. Vous avez refusé la proposition du PLR. Nous passons aux propositions Heuberger, Sollberger et SP-JUSO-PSA.

Thomas Heuberger, Oberhofen (Grüne). Die Ausbildungsförderung von Assistenten ist ein erklär- tes Ziel – Sie erinnern sich an den Bericht zur Hausarztmedizin, den wir letztes Jahr behandelt und beschlossen haben. Wir haben lange darüber geredet, die Notwendigkeit wurde damals nachge- wiesen. Dass wir zu dem, was wir beschlossen haben, nun Lei halten, scheint mir logisch zu sein.

Nach Meinung der Spitäler genügen 10 000 Franken Ausbildungsbeiträge an Assistentinnen und Assistenten nicht.

Meine Interessenbindung kann ich relativ rasch klären: Ich bin weder Assistent in Ausbildung noch bin ich Spitalbesitzer. Ich kann also von erhöhten Beiträgen nicht profitieren, aber als zum Teil Ver- antwortlicher des Berichts fühle ich mich verantwortlich, dass daraus etwas Reelles entsteht. Wir brauchen mehr und gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte; wir dürfen uns nicht darauf kaprizieren, sie im Ausland einzukaufen; wir müssen sie selber ausbilden. Das ist ganz wichtig, denn die Quel- len im Ausland können irgendeinmal versiegen, was effektiv zu einer Katastrophe führte, wenn man bedenkt, dass in den Spitälern 25 bis 30 Prozent Ausländer als Ärztinnen und Ärzte tätig sind.

Die Gesundheitsdirektorenkonferenz strebt eine einheitliche Verbesserung der heutigen Situation an. Abgeltungen für die Ausbildungsleistungen der Spitäler sollen einheitlich auf Grössenordnung 15 000 Franken definiert werden – im ersten Antrag nannte ich noch 16 000 Franken, weil ich nicht ganz auf dem Laufenden war. Die einheitliche Meinung in der GDK lautet auf 15 000 Franken pro Jahr. Damit sind offenbar auch die Spitäler einverstanden.

Die Spitäler – Tanja Sollberger wird noch darauf eingehen – sind von ihren Verwaltungsräten gehal- ten, wirtschaftlich zu handeln. Wenn die Ausbildungsbeiträge zu tief sind, können sie den Leis-

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tungsauftrag nicht erfüllen oder müssen ihn zurückgeben, weil dieser an eine gewisse Summe ge- bunden ist, die effektiv höher liegt als die 10 000 Franken, die im Rahmenkredit vorgesehen sind.

Die Mittel sind zudem noch nicht einmal eingestellt, wie wir im Vortrag zum Rahmenkredit gelesen haben. Also muss ein Zeichen gesetzt und gesagt werden, wie hoch der Betrag sein soll. In unseren Augen, und offenbar auch in den Augen der Finanzkommission, sind die 15 000 Franken in etwa die richtige Summe. Die Spitäler müssen wirtschaftlich handeln, also müssen sie das Geld haben.

Wenn man mit dem Leistungsauftrag etwas einkauft, muss das auch bezahlt werden. Ich bitte Sie, der Planungserklärung zuzustimmen, damit die Spitäler seriöser und finanziell besser fundiert ihrer Ausbildungspflicht nachkommen können.

Tanja Sollberger, Bern (glp). Ich möchte zum Thema kurz Stellung nehmen und meine Interes- senbindung bekannt geben. Ich bin Oberärztin am Inselspital und bin täglich an der Ausbildung zu- künftiger Fachärzte und Fachärztinnen beteiligt. Es sind vielleicht nicht die zukünftigen Hausärzte, aber die zukünftigen Notärzte, REGA-Ärztinnen und Anästhesisten. Für uns bedeutet dies, jeden Tag neben dem normalen Programm, bei dem wir ohnehin schon sehr unter Druck stehen, unsere jungen Kolleginnen und Kollegen anzuleiten, ihnen die Prozeduren beizubringen, sie zu überwa- chen und auch die ganze Verantwortung zu tragen. Meine Kolleginnen und Kollegen und ich ma- chen dies sehr gerne, aber es ist ein grosses Engagement, das auch viel Zeit beansprucht. Aus unserer Sicht ist es wichtig und richtig, dass dieses Engagement der Spitäler, die Assistenzärztin- nen und Assistenzärzte ausbilden, finanziell besser entgolten wird, sodass die Qualität nicht schlechter wird, sondern gleich gut bleibt wie bis anhin. Die 15 000 Franken sind vielleicht noch nicht das Gelbe vom Ei, aber es ist sicher richtig, wenn sich der Kanton Bern den Empfehlungen der GDK anschliesst und den Betrag von 10 000 auf 15 000 Franken erhöht.

Margreth Schär, Lyss (SP). Ich rede zuerst zur Planungserklärung Heuberger und Sollberger und begründe anschliessend unseren Eventualantrag. Wir haben sehr viel Sympathie für den Antrag Heuberger und Sollberger. Die Ausbildung der Assistenzärzte haben wir immer unterstützt, und auch für uns sind die 15 000 Franken der richtige Betrag. Leider ist er in der Sparübung auf 10 000 Franken gekürzt worden – gegen unseren Willen. Deshalb rechnet die GEF im Rahmenkredit jetzt auch mit 10 000 Franken. Wir können die Planungserklärung aber in diesem Rahmen nicht unter- stützen. Wir finden es nicht richtig, dass eine einzelne Interessengruppe, auch wenn sie ein gutes Argument hat, ihren Anteil aufstocken kann – was immerhin 6 Mio. Franken pro Jahr ausmacht –, während allen anderen ihr Anteil um diese 6 Mio. Franken gekürzt würde. Wir finden das ziemlich willkürlich. Die GEF müsste sich überlegen, wer welchen Teil abgeben muss. Deshalb unser Antrag, den Rahmenkredit aufzustocken, sollte der Antrag Heuberger und Sollberger durchkommen.

Wenn Sie wirklich der Meinung sind, die Assistenzarztausbildung verdiene die 15 000 Franken pro Platz, bitte ich Sie, auch unserem Antrag zuzustimmen und den Rahmenkredit um 12 Mio. Franken zu erhöhen.

Jakob Etter, Treiten (BDP). Es geht um einen Rahmenkredit für zwei Jahre und um die erste Aus- wirkung des Spitalversorgungsgesetzes. Gemäss diesem Gesetz sollten allerdings in der Regel vierjährige Rahmenkredite vorgelegt werden. Trotzdem finden wir es richtig, den Kredit zunächst für zwei Jahre festzulegen, um quasi ein Übungsfeld zu haben, Erfahrungen zu sammeln und diese nach zwei Jahren auszuwerten. Es geht nach neuem Regime nicht mehr um einzelne Kreditanträ- ge. Seite 4 des Vortrags führt auf, wo die einzelnen Beträge in den nächsten zwei Jahren eingesetzt werden sollen. Die BDP ist mit den Vorschlägen grundsätzlich einverstanden. Bei genauerer Be- trachtung fällt zum Beispiel der recht grosse Betrag für die ambulante Psychiatrie auf. Das ent- spricht aber der Meinung des Grossen Rats im Rahmen der ASP-Debatte, die stationäre Psychiatrie zugunsten der ambulanten herunterzufahren.

Die Aufteilung der Beträge auf die einzelnen Spitäler geht nach dem Leistungserbringungsprinzip, ist also nicht mehr Sache des Grossen Rats. Nach zwei Jahren wird uns ein Rechenschaftsbericht aufzeigen, wohin das neue System führt.

Die Planungserklärung Heuberger und Sollberger finden wir sympathisch. Allerdings, und das möchte ich unterstrichen haben, darf der Rahmenkredit nicht erhöht werden. Es geht um 5 bis 6 Mio. Franken pro Jahr. Wie diese Beträge intern verteilt werden, ist der Gesundheitsdirektion überlassen. Auch für uns ist die ärztliche Aus- und Weiterbildung grundsätzlich wichtig. Im Kranken- versicherungsgesetz ist festgelegt, dass sie nicht über die Tarife abgegolten werden kann, sondern

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Aufgabe der Kantone ist. Den Eventualantrag SP-JUSO-PSA lehnen wir klar ab. Es wäre unseriös, zwei Monate nach der ASP den Kredit bereits zu erhöhen. Zudem ist der Kredit nicht im Budget eingestellt. Die BDP stimmt der Planungserklärung Heuberger und Sollberger zu und lehnt den Eventualantrag SP-JUSO-PSA ab.

Natalie Imboden, Bern (Grüne). Die grüne Fraktion unterstützt die Planungserklärung Heuberger und Sollberger. Der Grosse Rat hat einstimmig ein Postulat «Weiterbildung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten sichern» überwiesen. Es herrschte Konsens, dass etwas getan werden muss, weil mit der Streichung der 40 000 Franken die Weiterbildung nicht mehr gesichert wäre. All jene, die skeptisch sind, erinnere ich daran, dass es sich um eine Planungserklärung und nicht um einen direkten Finanzantrag handelt. Das heisst, wir geben der Regierung mit auf den Weg, bei der Wei- terbildung aufzustocken und näher an den Betrag der KGD zu gehen. Auch der Eventualantrag ist eine Planungserklärung. Natürlich braucht es finanzielle Ressourcen. Im Vortrag der Regierung ist zu lesen, dass im bisherigen Modell noch keine weiteren Ressourcen eingeplant sind. Selbstredend kann man Ausbildungsplätze nicht besser vergüten, ohne die Gelder zur Verfügung zu stellen. Des- halb die klare Rückmeldung an die Regierung, über die Bücher zu gehen, eine Lösung zu suchen und zur Kenntnis zu nehmen, dass die Weiterbildung einen gewissen Kostenfaktor darstellt. Inso- fern sind die beiden Ergänzungen für uns sehr wichtig.

Hans Kipfer, Thun (EVP). Die EVP ist für die Planungserklärung Heuberger und Sollberger, weil uns die Weiterbildung in diesem Paket ein prioritäres Anliegen ist. Wir nehmen in Kauf, dass gewis- se Mittel aus anderen Teilbereichen abgezogen bzw. hin- und hergeschoben werden. Da der Kredit- rahmen mit der Planungserklärung nicht erhöht wird, können wir dieser Priorisierung zustimmen.

Wichtig ist uns – wir haben dazu keinen Antrag gestellt, aber der Regierungsrat kann die Frage si- cher noch kurz erläutern: Wir erwarten ein klares Wirkungscontrolling über den Einsatz der 151 Mio.

Franken. Gerade durch den Umbau der Psychiatrie von stationär zu ambulant erwarten wir klare Kostensenkungen für die nächste Rahmenkreditperiode. Vielleicht lassen sich auch Mittel freispie- len. Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie ein solches Controlling vorgenommen werden soll.

Wir erwarten es vor dem nächsten vierjährigen Rahmenkredit, und wir bitten den Regierungsrat, in seinem Votum kurz zu erläutern, wie er das Controlling vornehmen will.

Fritz Wyss, Wengi (SVP). Die SVP-Fraktion unterstützt grossmehrheitlich den Antrag der FIKO, den Rahmenkredit von 151 Mio. Franken für zwei Jahre zu genehmigen. Wir haben jedoch ein leicht mulmiges Gefühl in der Magengegend, genehmigen wir doch immerhin mehr als 70 Mio. Franken im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes, die für uns leider zurzeit eine kleine Blackbox sind. Wir hoffen, der Kredit werde nicht dazu missbraucht, während des ASP-Prozesses beschlossene Kür- zungen wieder rückgängig zu machen. Aus diesem Grund wird ein kleinerer Teil der SVP-Fraktion den Rahmenkredit ablehnen.

Die SVP-Fraktion unterstützt einstimmig die Planungserklärung Heuberger und Sollberger. Die Fak- tenlage ist klar, der Beitrag ist gemäss Gesundheitsdirektorenkonferenz angemessen. Der ent- scheidende Punkt ist, dass die Erhöhung im Rahmen des Rahmenkredits bleibt. Das bedeutet, dass wir ebenso einstimmig den Eventualantrag SP-JUSO-PSA ablehnen werden.

Barbara Mühlheim, Bern (glp). Unsere Fraktion wird die Planungserklärung Heuberger und Soll- berger vollumfänglich unterstützen. Es ist eine Investition in die Zukunft, wenn wir die Ausbildung von Assistenzärzten mitfinanzieren. Nicht einverstanden sind wir, weil wir es finanzpolitisch nicht für opportun halten, den Gesamtkredit um diese Mehrkosten zu erhöhen. Es ist der falsche Zeitpunkt nach der grossen Diskussion im November und nachdem wir wissen, dass das Defizit im Kanton Bern in Anbetracht der ausfallenden Nationalbankgelder noch einmal um etwa 100 Mio. Franken zunehmen wird. Wir erwarten eine sorgfältige Kürzung der anderen Budgetposten, es dürfen nicht die gesamten 6 Mio. Franken zulasten der Psychiatrie gekürzt werden. Wir hoffen vielmehr auf eine klare, anteilmässige Kürzung der anderen Budgetposten.

Margreth Schär, Lyss (SP). Unsere Fraktion unterstützt selbstverständlich den Rahmenkredit. Ich komme aber nach vorne, weil jetzt immer gesagt wurde, es gehe um eine Planungserklärung, des- halb müsse der Rahmenkredit nicht erhöht werden. Aber, Hand aufs Herz, wenn Sie 50 Prozent pro Ausbildungsplatz mehr wollen, bezahlen das einfach die anderen, das heisst, sie bekommen weni- ger. Das finde ich nicht richtig, weil die Interessen anderer Bereiche vielleicht genau so wichtig sind.

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Unsere Haltung ist klar: wenn man mehr will, soll man auch das nötige Geld sprechen. Wir werden den Antrag Heuberger und Sollberger aus diesem Grund ablehnen, dem Rahmenkredit aber zu- stimmen.

Thomas Heuberger, Oberhofen (Grüne). Ich danke für die gute Aufnahme unserer Planungserklä- rung, die in meinen Augen sehr wichtig ist, weil sie Nägel mit Köpfen macht, was die Ausbildung unserer Assistentinnen und Assistenten auf längere Frist beeinflussen wird. So können wir eventuell wieder mehr eigene Leute ausbilden und müssen sie nicht im Ausland einkaufen, was ich auf lange Frist sehr schlecht finde.

Im Übrigen entschuldige ich mich dafür, den Antrag nicht geschlechtsneutral mit Assistentinnen und Assistenten formuliert zu haben.

Philippe Perrenoud, Gesundheits- und Fürsorgedirektor.

Tout d’abord, je suis un peu étonné

de certaines critiques concernant ce mécanisme du crédit-cadre que j’ai cru entendre de la

part de certains députés. J’aimerais rappeler que nous avons discuté assez longuement,

dans le cadre de la loi sur les soins hospitaliers, de la façon de mettre en valeur les presta-

tions d’intérêt général, die gemeinwirtschftlichen Leistungen, et avons décidé en commis-

sion qu’on pourrait faire cela justement dans le cadre d’un crédit-cadre et tous les quatre

ans. Après il y a bien sûr la question du controlling, comment va-t-on vérifier la manière

dont ces coûts sont dépensés. Si je regarde la liste que nous avons transmise à la Com-

mission des finances de tous les coûts relatifs à la psychiatrie, il s’agit de contrats de pres-

tations qui vont avoir lieu avec les différentes institutions; ce monitoring et ce controlling

vont se faire dans le cadre de la vérification des contrats de prestations et des résultats que

l’Office des hôpitaux fait avec chaque institution qui reçoit cet argent supplémentaire. Main-

tenant je m’étonne aussi de vous laisser croire ici par vos affirmations, M. Heuberger, qu’on

a encore six millions dans ce crédit avec lesquels on peut jouer. On a déjà réduit le crédit

suite aux décisions de l’EOS 14, maintenant je n’ai pas de marge de manœuvre. Le peu de

crédit que j’ai par exemple pour l’innovation médicale – c’est très clairement aussi ce que le

parlement m’a toujours dit – soutient l’Hôpital universitaire, et c’est là qu’on a des forfaits

par cas qui ne sont pas suffisants pour l’innovation médicale. Si on veut renforcer le site

médical de Berne, renforcer l’Université et renforcer le progrès des universités pour certai-

nes innovations, il est certain qu’on aura besoin des crédits qui sont alloués ici. Je peux

diminuer au profit des médecins assistants un crédit de six millions, mais alors la planifica-

tion psychiatrique, comme l’a dit Mme Mühlheim, tombe. Il n’y a pas de marge de manœu-

vre pour les six millions. Moi j’ai beaucoup de sympathie pour les médecins assistants et je

rappelle que je souhaitais, dans la loi sur les soins hospitaliers – ce n’est pas une revanche

si je dis cela – avoir un fonds pour financer quelque chose. À l’époque tout le parlement

demandait sans arrêt pour quelle raison il fallait payer là où il n’y avait pas d’obligation léga-

le. Actuellement, je n’ai pas d’obligation légale de financement des médecins assistants,

tant que le concordat n’est pas accepté par l’ensemble des cantons. Et 15 000 francs, en-

core une fois, c’est une proposition qui vient de sortir au mois de décembre de la CDS. Cet-

te proposition est en consultation, sera-t-elle acceptée par tous les cantons d’ici le mois de

mai, je ne le sais pas. Une fois que le concordat est en place, c’est comme pour les crédits

de formation entre les cantons, il y a un échange d’argent, il y a une péréquation financière

qui a lieu entre les cantons. Le canton de Berne bénéficierait aussi d’une recette d’autres

cantons une fois que le concordat est signé. Ce concordat ne sera pas en vigueur avant

2017. Dès que le concordat est signé, j’ai une obligation quelque part légale et je dois

payer, je n’ai plus de marge de manœuvre. Je me souviens à quel point nous nous somme

battus ici lors de la session du mois de novembre pour chaque petit million, alors six mil-

lions, ce n’est pas facile à trouver. Nous sommes d’accord sur le principe que les hôpitaux

pleurent beaucoup maintenant qu’ils n’ont plus cet argent, mais ils pleurent pour beaucoup

de choses. Quand on regarde leurs comptes, certains s’en sortent pas mal. J’ai un peu

d’hésitation: si je suis la logique de la Commission des soins hospitaliers, je devrais leur

dire de prendre plus de patients privés afin d’avoir plus de moyens pour financer des mé-

decins assistants. C’était la logique de la Commission des soins hospitaliers à l’époque.

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Pour ce crédit, ce que je recommande fortement au parlement, c’est que la nouvelle Com- mission qui se met en place à partir de la nouvelle législature, la Commission permanente de la santé et des affaires sociales, puisse suivre régulièrement l’évolution de ces crédits dans la transparence que l’on a habituellement par rapport à tous les crédits qu’un gouver- nement, respectivement une Direction, doit dépenser. Dans ce sens-là, je vous recomman- de de ne pas accepter cette déclaration de planification. On peut l’accepter, mais je ne veux pas être hypocrite en vous disant de l’accepter et ne rien faire derrière. Je vous dis que je ne vois pas comment faire cela derrière, c’est mon problème. Je vous propose donc de refuser cette déclaration de planification et d’accepter le crédit tel qu’il est proposé.

Béatrice Struchen, Epsach (SVP),

Vizepräsidentin. Tout d’abord, nous allons voter sur la proposition Heuberger et Sollberger, puis sur la proposition du parti socialiste de Mme Schär et au final nous voterons sur le crédit. Ceux qui soutiennent la déclaration de planifi- cation Heuberger et Sollberger disent oui, ceux qui la rejettent disent non.

Abstimmung (Planungserklärung Heuberger, Grüne / Sollberger, glp) Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 126

Nein 9

Enthalten 7

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. Vous avez accepté la déclaration de planifica- tion de M. Heuberger et Mme Sollberger. Nous allons donc passer à la proposition subsidiaire de Mme Schär. Ceux qui soutiennent la proposition subsidiaire du parti socialiste, Mme Schär, à la déclaration de planification Heuberger et Sollberger disent oui, ceux qui refusent disent non.

Abstimmung (Eventualantrag SP-JUSO-PSA) Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung

Ja 43

Nein 95

Enthalten 2

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. Vous avez donc refusé d’augmenter ce crédit de 12 millions. Nous passons donc au vote final. Je rappelle que ce crédit est soumis au référen- dum facultatif. Ceux qui acceptent ce crédit de 151 millions disent oui, ceux qui refusent disent non.

Schlussabstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 135

Nein 6

Enthalten 2

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. Vous avez accepté ce crédit.

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