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Modellversuch Integrierte Versorgung in der Geriatrie Neuer, mehrjähriger Verpflichtungskredit

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Academic year: 2022

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Referenz-Nr.:

VORTRAG DER GESUNDHEITS- UND FÜRSORGEDIREKTION DES KANTONS BERN an den Regierungsrat

zuhanden des Grossen Rates

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Modellversuch Integrierte Versorgung in der Geriatrie Neuer, mehrjähriger Verpflichtungskredit

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1. ZUSAMMENFASSUNG

Im Rahmen der „Versorgungsplanung 2007-10 gemäss Spitalversorgungsgesetz“ hat der Regierungsrat beschlossen, einen Modellversuch „Vernetzte1 Versorgung in der Geriatrie“

durchzuführen: Es soll geprüft werden, ob sich mit einem umfassenden Konzept ‚Vernetzte Versorgung’ die Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung (hoch)betagter Patientinnen und Patienten verbessern lässt. Eine Vernetzung der Leistungserbringer aus den verschiedenen

Versorgungsebenen – d.h. aus ambulanter haus- und fachärztlicher Versorgung, Spitalversorgung, Rehabilitation sowie ambulanter und stationärer Langzeitpflege – mit einem gemeinsamen

Management soll die Kontinuität der medizinischen Versorgung gewährleisten. Ziele des Modellversuchs sind die Klärung von organisatorischen Voraussetzungen und von praktisch- planerischen und finanziellen Konsequenzen für den Kanton. Die Ergebnisse sollen in künftige Leistungsaufträge und die kommende Versorgungsplanung einfliessen.

Der Modellversuch ist für eine Laufzeit von 3 Jahren und mit einem Kostendach von CHF 1‘474‘400.- geplant, davon CHF 595‘400.- für die wissenschaftliche Begleitung durch das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern sowie 880‘000.- für die Interventionen im Versuchsspital Thun, STS AG (CHF 1‘100.- pro PatientIn bei ca. 800 in den Versuch einbezogenen).

2. BESCHREIBUNG DES GESCHÄFTS 2.1 Ausgangslage

Integrierte Versorgung zielt auf Vermeidung von Unterbrüchen in der Behandlung, Betreuung und Verantwortlichkeit für den Patienten, auf Vermeidung von Belastung der Patientinnen mit unnötiger Diagnostik, von Therapieunterbrüchen mit der Gefahr des Wirkungsverlustes, Informationsdefiziten bei den Beteiligten, nicht optimal aufeinander abgestimmten Behandlungen, unzureichender oder fehlender Nachsorge, unnötiger paralleler Vorhaltung medizintechnischer Kapazitäten und

Vergeudung menschlicher und sachlicher Ressourcen.

Mit seinem Beschluss vom 16. März 2010 stimmte der Grosse Rat der Entwicklung einer kantonalen Managed Care-Strategie zu (Motion 025/07; RRB 2042): Der Kanton wird sich künftig an den

Grundsätzen der Integrierten Versorgung orientieren. Dazu sollen in Modellversuchen neue Versorgungselemente entwickelt, ihre Kosten und Qualität ermittelt und ihre Wirkungen mit geeigneten Indikatoren beurteilbar gemacht werden.

Ebenso ist mit der anstehenden Revision des Spitalversorgungsgesetzes vorgesehen, dass die dem Kanton unterstehenden Leistungserbringer zur Koordination, Vernetzung oder Integration im Sinne einer übersektoralen Versorgung angehalten werden.

1Zur klareren Bezeichnung des mit dem Modellversuch Gemeinten verwenden wir neu anstatt der sehr weiten Bezeichnung

„Vernetzung“ den Begriff „Integrierte Versorgung“ – grossgeschrieben im Sinn eines feststehenden Begriffs, wenn damit das Idealbild im Sinn des Modell-Konzepts gemeint ist.

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2.2 Projekt

Ziele des Modellversuchs Integrierte Versorgung in der Geriatrie sind es,

a) das Verbesserungspotenzial durch Integrierte Versorgung (hoch)betagter Patienten bzgl.

Qualität, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit quantifizieren zu können,

b) hemmende wie fördernde Bedingungen für eine Integration zu identifizieren und strukturell- institutionelle Voraussetzungen zu klären.

Der Modellversuch wird an einem der Regionalen Spitalzentren – und dort begleitend zum Aufbau seines Geriatrischen Stützpunktes – durchgeführt, und untersucht die Wirkung folgender neuer Massnahmen (Interventionen):

• Bildung eines Teams aus den verschiedenen den Patienten betreuenden Organisationen, Professionen und dem informellen Sektor – zuständig für die Bedarfserhebung und Einsatzplanung beim Spitaleintritt und für die Austrittsplanung;

• Einsatz einer persönlichen Bezugsperson für den Patienten und für alle ihn aktuell und

potenziell betreuenden Organisationen, Professionen und Laien – hauptverantwortlich für das Prozessmanagement innerhalb des Spitals, für das Austrittsmanagement und vor allem für die Kontinuität der Betreuung jenseits der Spitalgrenzen.

Die Wirkung dieser Interventionen wird gemessen

quantitativ: durch Erhebungen zu gesundheitlich funktionellem Status des Patienten,

Rehospitalisierungen, Art, Häufigkeit und Kosten der erbrachten Leistungen, Bedarf an integrierter geriatrischer Versorgung;

qualitativ: mit Instrumenten zur Qualitätsmessung, z.B. zur Patientenzufriedenheit, sowie durch Interviews zum jeweiligen Stand der Versorgungsintegration, zu ihren organisatorischen, strukturell- institutionellen Voraussetzungen, zu Hemmnissen und/oder fördernden Bedingungen.

Analoge Erhebungen werden parallel dazu in einem Referenz-Spital (ohne die genannten

Interventionen) durchgeführt. Der Vergleich der Daten beider Spitäler gibt Aufschluss über die mit den Interventionen erzielten Wirkungen.

Der Modellversuch ist auf 3 Jahre angelegt. Sämtliche Messungen sind während der gesamten Laufzeit des Modellversuchs 2011 bis 2012 bei allen (ca. 800) in den Versuch involvierten Patienten durchzuführen; Auswertung und Schlussbericht sind für den Verlauf von 2013 geplant.

Zudem werden in den beteiligten Regionen etwas über 50 Interviews zum jeweiligen Stand der Versorgungsintegration durchgeführt, mit VertreterInnen der beteiligten Einrichtungen, Personen- und Berufsgruppen, zudem Interviews mit 24 thematisch zusammengesetzten Focusgruppen sowie Angehörigen- und PatientInnen-Interviews.

Erhebungen und Analyse der Daten werden vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin (ISPM) der Universität Bern, Abt. Gesundheitsforschung durchgeführt.

Mit dem Institut für Sozial- und Präventivmedizin verfügt der Kanton über ein Forschungszentrum, das allen Anforderungen für die wissenschaftliche Begleitung des Modellversuchs genügt: Es bietet eine breite Erfahrung in empirischer Sozialforschung und in Health Services-Research und verfügt über die erforderliche Infrastruktur für die Durchführung der geplanten Interviews; auch dank seiner internationalen Vernetzung und Reputation ist das ISPM beste Wahl.

Auf eine Ausschreibung des Auftrags konnte aus einem weiteren Grund verzichtet werden: Bei der Vergabe des Auftrags an die Universität Bern handelt es sich um eine vom Beschaffungsrecht ausgenommene „In-House-Vergabe im weiteren Sinne“, als an eine vom Kanton kontrollierte Unternehmung. Zur Begründung beziehen wir uns auf die Stellungnahme des Rechtsamtes der Gesundheits- und Fürsorgedirektion zur „Relevanz des öffentlichen Beschaffungsrechts bezüglich des Forschungsprojekts Panorama Gesundheitsberufe“ vom 20. Januar 2010: Darin ging es um die Frage, ob die Vergabe eines Forschungsprojektauftrags seitens des Spitalamtes an die Berner Fachhochschule BFH als In-House-Vergabe im weiteren Sinne anzusehen und damit vom

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öffentlichen Beschaffungsrecht und einer entsprechenden Ausschreibungspflicht auszunehmen sei.

Dies wurde in Würdigung der Stellung der BFH im ihrem Verhältnis zum Kanton bejaht.

Die in der Stellungnahme des Rechtsamtes zur Begründung angeführten Normen kantonaler

Kontrolle über die BFH treffen sämtlich auch auf das Verhältnis des Kantons zur Universität Bern zu.

In Analogie ist somit festzustellen, dass es gerechtfertigt erscheint, das öffentliche Beschaffungsrecht in der vorliegende Situation nicht anzuwenden.

2.3. Weiteres Vorgehen

Der Regierungsrat befürwortet den Modellversuch „Integrierte Versorgung in der Geriatrie“ und leitet ihn dem Grossen Rat mit dem Antrag auf Bewilligung weiter.

3. FINANZIELLE UND PERSONELLE AUSWIRKUNGEN 3.1 Kosten und Finanzierung

Die Kosten für die Interventionen während 2 Jahren im Versuchs-Spital werden im Rahmen des Leistungsauftrags und des normalen Budgets finanziert, als Leistungsfinanzierung für zusätzliche Betriebsaufwände.

Dabei gehen wir von geschätzten Kosten von CHF 1‘100.- pro „integriert versorgtem/r“ PatientIn aus, bei ca. 800 in den Versuch einbezogenen Patienten (siehe Offerte Spital STS AG, CHF 880‘000.-, Kostendach).

Zusätzlich erforderlich ist die Finanzierung der wissenschaftlichen Begleitung des

Modellversuchs durch das Institut für Sozial- und Präventivmedizin (ISPM). Zu den Details bzgl.

erforderlichem Zeitaufwand und entsprechenden Kosten siehe beiliegende Offerte ISPM (Kostendach).

Offerte Spital STS AG, Kostendach CHF 880‘000.-

Offerte ISPM, Kostendach CHF 594'400.-

Zu bewilligender Kredit CHF 1‘474'400.-

Es handelt sich um eine einmalige, neue Ausgabe gemäss Artikel 46, und Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a FLG.

4. ABSEHBARE AUSWIRKUNGEN AUF DIE WIRTSCHAFT keine

5. AUSWIRKUNGEN AUF SANIERUNGSMASSNAHMEN Keine.

6. RECHTSGRUNDLAGEN

• Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG), Artikel 46, Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 50 Absatz 1 und 3

• Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV), Artikel 136ff.

• Spitalversorgungsgesetz (SpVG) vom 5. Juni 2005, Artikel 3 Absatz 3, Artikel 4, Artikel 32

• Spitalversorgungsverordnung (SpVV) vom 30. November 2005, Artikel 2

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7. ANTRAG

Wir ersuchen Sie um Zustimmung zum beiliegenden Beschlussesentwurf.

Bern, DER GESUNDHEITS- UND

FÜRSORGEDIREKTOR

Philippe Perrenoud Regierungspräsident

Ging zum Mitbericht an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, die Erziehungsdirektion, die Finanzdirektion, die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, die Polizei- und Militärdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Staatskanzlei

Beilagen:

• Beschlussesentwurf

• Modellversuchs-Konzept inkl. Offerten Auftragnehmer

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