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Archiv "ABTREIBUNG: Eltern übernehmen Verantwortung" (05.11.1986)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

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Zum Leserbrief von Dr. Adam Kolb in Heft 21/1986, Seite 1493. Dr. Kolb hatte bei der Staatsanwaltschaft Ulm Anzei- ge gegen die in der Bundesre- publik geübte Abtreibungspra- xis aus sozialer Indikation er- stattet.

Bis zum BVG

... Eine ganze Reihe von Kollegen, die mich freund- lich anerkennend, zustim- mend angeschrieben ha- ben, interessieren sich für das weitere Schicksal mei- ner Anzeige. — Die Staats- anwaltschaft Ulm hat sie- ben Monate gebraucht, um mir dann mitzuteilen, daß .. der Anzeige keine Fol- ge gegeben wird". Gründe:

Aus dem Vorbringen des An- zeigeerstatters ergeben sich keinerlei Hinweise auf einen konkreten Fall, in dem unter Verletzung der geltenden ge- setzlichen Vorschriften der

§§ 218 ff StGB ein Schwanger- schaftsabbruch erfolgt ist."

„An der Verfassungsmäßigkeit und damit an der Gültigkeit des § 218 a StGB bestehen keine Zweifel ..."

„Die Voraussetzungen, die

§ 152 Abs. 2 StPO für ein Ein- schreiten der Staatsanwalt- schaft aufstellt, sind somit nicht erfüllt."

Dazu möchte ich betonen, daß es seit Monaten ein Gutachten vom Verfas- sungsrechtler Prof. Isen- see, Bonn, gibt: „Abtrei- bung als Leistungstatbe- stand der Sozialversiche- rung und der grundgesetz-

liche Schutz des ungebore- nen Lebens", aus dem ein- deutig die Verfassungswid- rigkeit der sozialen Indika- tion und die der Finan- zierung der Abtreibung durch die Sozialversiche- rung hervorgeht. (Der volle Wortlaut ist veröffentlicht in: Medizin und Ideologie, August 1986; zu beziehen durch die Europäische Ärz- teaktion, Postfach 11 23, 7900 Ulm.)

Auf der Grundlage dieses Gutachtens wird es wahr- scheinlich schon in Bälde zu einem Prozeß bis zum BVG gegen die KV kom- men.

Dr. med. Adam Kolb Sachsenweg 3 7910 Neu-Ulm 4

ABTREIBUNG

Zu dem „seite-eins"-Artikel

„Abtreibung — und so weiter", in Heft 41/1986, Seite 2729:

Eltern übernehmen Verantwortung

Die Diskussionen zur Abtreibung, so mein Ein- druck, haben bisher die Standpunkte unversöhn- licher, nicht kompromißbe- reiter werden lassen. Jeder, der die Diskussionen ver- folgt hat, weiß das. Jeder weiß auch, daß, wenn der alte Zustand wiederherge- stellt wird, Lieschen Müller auf den Küchentisch muß oder, wenn sie Geld hat, ins Ausland fährt, und Romy Schneider sich auf der er-

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Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 45 vom 5. November 1986 (13) 3077

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8132 TUTZING VERLA-PHARM

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

sten Seite des Stern abbil- den lassen kann mit dem freimütigen Bekenntnis:

„Ich habe abgetrieben!"

Dieser im Gesellschaftssta- tus fundierte Umstand ist untragbar, undemokra- tisch und rechtswidrig.

Darum sind zahlreiche Po- litiker für die Abtreibung.

Die anderen sind aus Ge- wissensgründen dagegen, ich auch. Wie ist dies aber zu lösen? Ich meine: relativ einfach. Das Gesetz muß weg, und die Abtreibung auf Krankenschein bleibt erhalten. Der Arzt bleibt straffrei, beide Eltern wer- den straffällig, nicht nur die Mutter . . . Der Arzt darf un- gestraft auf Krankenschein abtreiben. Damit ist die so- ziale Ungerechtigkeit vom Tisch.

Vom Tisch in jeder Hin- sicht; da die Eltern straffäl- lig werden, wenn sie ohne medizinische Indikation das Kind im Mutterleib tö- ten lassen, hat die Gesell- schaft keine Verantwor- tung. Verantwortlich han- deln lediglich der Arzt und die Eltern. Der Arzt muß aber straffrei bleiben und hat auch keine Anzeige- pflicht, er hat lediglich da- tengeschützte Melde- pflicht. Die Meldepflicht ist zentral zu regeln. Die Be- zahlung der ärztlichen Lei- stung geht aus dem Bun- desetat, nicht über die Kas- sen. Abtreibungswillige Ärzte werden dadurch be- kannt, aber nicht genannt.

Ärzte, die Abtreibungen durchführen, haben halb- jährige Weiterbildungs- pflichten, soweit etwa zum Verfahren, das durchaus verbessert werden könnte.

Dies sind nur einige Stich- worte, die mir einfallen....

Bei einem hochentwickel- ten ethischen Stand der Ärzteschaft, auf den wir im- mer alle pochen, der auch sicherlich vorhanden ist, man muß ihn nur wecken und mit Problemen kon- frontieren, damit er sich bewähren kann, müßte ein solches Prinzip machbar

'sein. Der Bundestag in sei- ner gesetzgeberischen Funktion wird aber seine Verantwortung an dem Mord von 200 000 Kindern jährlich los.

Die Eltern übernehmen die Verantwortung. Arme und reiche Leute werden nicht unterschiedlich behandelt, und wenn dann abgetrie- ben wird, ist das soziale Umfeld schuld oder mit- schuldig. Die Einwirkungs- möglichkeiten des Arztes werden potenziert. Heute ist er lediglich Erfüllungs- gehilfe des Gesetzes, und dagegen wehren sich viele anständige Ärzte.

Dr. med.

Otto Meyer zu Schwabedissen Internist

Am Stadtgarten 28 7590 Achern/Baden

BAYERN

Zu dem Schaubild „Geld für Krankenhäuser" sowie zur Ta- belle „Ausgaben der Länder nach dem Krankenhausfinan- zierungsgesetz", in Heft 39/1986, Seiten 2585 und 2596:

Korrektur

In dem Schaubild und der Tabelle mit den Haushalts- ansätzen der Länder für Krankenhausinvestitionen 1986 hat sich ein nicht un- beträchtlicher Fehler ein- geschlichen. Der Freistaat Bayern stellt gemäß dem vom Bayerischen Landtag noch 1985 beschlossenen Nachtragshaushalt im Jahr 1986 für Krankenhausinve- stitionen nicht (wie 1985) 1050,— Millionen DM, son- dern 1200 Millionen DM zur Verfügung (= + 14,29 Pro- zent, nicht ± 0 Prozent) .. . Dr. Miesbach

Ministerialdirigent Bayerisches Staatsministerium für Arbeit

und Sozialordnung Winzererstraße 9 8000 München 40 BRIEFE AN DIE REDAKTION

3078 (14) Heft 45 vom 5. November 1986 83. Jahrgang

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