Magnesiocard
• Streßabschirmung
• Calcium-Antagonismus
• Lipidsenkung
Magnesiocard° Verla-Pharm
Zusammensetzung: 1 Kapsel/1 lackierte Tablette/1 Amp. i.m. zu 5 ml enthalten:
Magnesium-L-aspartat-hydrochlorid-trihydrat 614,8 mg, Magnesium-Gehalt: 5 mval (2,5 mmol). 1 Ampulle i.v. zu 10 ml enthält: Magnesium-L-aspartat-hydro- chlorid-trihydrat 737,6 mg, Magnesium-Gehalt: 6 mval (3 mmol). 5 g Granulat zum Trinken (1 Beutel) enthalten: Magnesium-L-aspartat-hydrochlorid-trihydrat 1229,6 mg, Magnesium-Gehalt: 10 mval (5 mmol). Verdauliche Kohlenhydrate 3,1 g.
Indikationen: Zur Behandlung des primären und sekundären Magnesium-Mangel- Syndroms, besonders zur Prophylaxe und Therapie der durch Magnesiummangei und Streß bedingten Herzerkrankungen. Bei Magnesium-Mangelzuständen, z. B.
infolge Fastenkuren, Hypercholesterinämie, Arteriosklerose, Leberzirrhose, Pan- kreatitis, Schwangerschaft, Stillzeit, Einnahme östrogenhaltiger Kontrazeptiva, zur Calciumoxalatstein-Prophylaxe.
Kontraindikationen: Exsikkose, Niereninsuffizienz mit Anurie.
MAGNESIOCARD° Ampullen sollen nicht angewandt werden bei AV-Block, Myasthenia gravis.
Die Injektion von MAGNESIOCARD ., bei gleichzeitiger Herzglykosid-Therapie ist nur in Fällen von Tachykardie bzw. Tachyarrhythmie angezeigt.
Nebenwirkungen: Ampullen: Bradykardie, Uberleitungsstörungen, periphere Ge- fäßerweiterungen.
Handelsformen und Preise: Kaps.: 25 DM 10,34, 50 DM 19,72, 100 DM 35,51.
Tabl.: 25 DM 10,09, 50 DM 19,37, 100 DM 34,70. Granulat zum Trinken: Btl.: 20 DM 13,46, 50 DM 30,02, 100 DM 50,39. Amp. i.m.: 2 DM 3,89, 5 DM 8,68. Amp.
i.v.: 3 DM 6,91, 10 DM 20,63.
WALDSTERBEN
Verse zu einem aktuellen Thema:
Geknüppelt
Tempolimit hundert hat mich sehr gewundert;
denn die Homöopathie hilft bei schweren Schäden nie.
Was vom Flugzeug runterfällt
und wohl auch den Wald vergällt,
ist gewiß kein Waldesdung bei der Baumbeerdigung.
Wenn wir halbe Sachen machen,
werden „Grüne" hämisch lachen,
die verantwortlich nichts tun.
Wie geht's weiter – frag ich nun!
Dr. Schaetzing Am Hochwald 17 8130 Starnberg
ABTREIBUNG
Zu der Meldung „Abtreibung:
Honorar nur bei Meldung?", in Heft 30/1984, Seite 2222:
Aufschlußreich
Ihr kleiner Artikel über die Dunkelziffer der nicht stati- stisch erfaßten Abtreibun- gen war für mich sehr auf- schlußreich. Es hat das be- stätigt, was mir etliche Kol- legen in persönlichen Ge- sprächen erklärten, daß sie aus Angst vor der statisti- schen Erfassung und damit der Kontrolle nicht alle Ab- treibungen melden wür- den. Exakt und ohne Ein- schränkung werden alle Abtreibungen gemeldet außer diejenigen, die im Rahmen der sozialen Indi- kation durchgeführt wer- den. Ist hier vielleicht das schlechte Gewissen daran schuld?! Ich glaube, zwei Maßnahmen würden die Indikationen zur sozialen Indikation erheblich ein-
schränken. 1. Honorar nur bei statistischer Meldung (wie Sie angeregt haben);
2. Erhebliche Strafandro- hung mit Haftungsfolgen bei leichtfertiger Stellung der sozialen Indikation zur Abtreibung.
Dr. med. W. Kröger Strichweg 187 2190 Cuxhaven-Döse
BEDARFSPLANUNG
Zu dem Editorial „So geht es"in Heft 40/1984 (beschrieben wurden darin Vorstellungen der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung, via Bedarfspla- nung u. a. eine strukturell aus- gewogene kassenärztliche Versorgung zu erreichen — das im Unterschied zu einem Vorhaben der SPD, die Pflicht- weiterbildung und „Pensions- grenze" für Kassenärzte vor- schreiben möchte):
Nicht so einfach
... Wer vorne zumachen will, muß sich die Frage ei- nes Erlöschens der Kas- senzulassung zum Bei- spiel zum 65. Lebensjahr auch gefallen lassen! Die KBV repräsentiert nach wie vor nicht alle Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland, dies sollte al- lerdings die Bundesärzte- kammer. Mit solchen Kom- mentaren geht es nicht.
Dr. med. Harald R. Schuler Mönchkopfstraße 21 7561 Michelbach
— BLUTENLESE
Bis daß der Tod . .
„Der Stand der Ehe gilt als geheiligt, weil er so viele Märtyrer hat."
Dumas im „Grafen von Monte Christo"