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In der Kantonsverwaltung ist das notwendige Know how vorhanden

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M 178/2004 FIN 16. Februar 2005 47C Motion

0715 Kurt, Lenk (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 28.07.2004

Verantwortung kann und darf nicht an Headhunter delegiert werden

Der Regierungsrat wird beauftragt, Kaderleute – ausgenommen Generalsekretärinnen oder Generalsekretäre – nicht mehr über externe Personalvermittlungsfirmen (so genannte Headhunter) zu beschaffen.

Begründung

In den vergangenen Jahren hat die Praxis, Personal via sogenannte Headhunter zu beschaffen, in den bernischen Direktionen vermehrt Einzug gehalten.

Dabei verfügt die Kantonsverwaltung mit dem Personalamt und den eigenen Personaldiensten über versierte Spezialistinnen und Spezialisten, die solche Selektions- und Anstellungsprozedere sehr wohl selber durchführen können. In der Kantonsverwaltung ist das notwendige Know how vorhanden. Es muss nicht teuer extern eingekauft werden.

Denn diese Headhunter kassieren für ihre Dienste jeweils mehrere Monatsgehälter, obwohl bei einer Anstellung via Personalvermittlungsfirmen die Verantwortung beim Auftraggeber verbleibt. Zudem ist die Verwaltung, trotz „professionellem“ Anstellungsverfahren nicht davor gefeit, dass solcherart „beschaffte“ Mitarbeitende dem Stellenprofil nicht entsprechen bzw. bereits nach kurzer Zeit die Stelle wieder wechseln.

Es wird Dringlichkeit verlangt Abgelehnt: 09.09.2004

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt sich um eine so genannte Richtlinienmotion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates gemäss Artikel 53 Absatz 3 des Gesetzes vom 6. November 1988 über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG; BSG 151.21). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidsverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

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Begriffe

In der Motion werden die Begriffe „Headhunter“ und „externe Personalvermittlungsfirma“

synonym verwendet. Dies veranlasst den Regierungsrat dazu, sich zuerst zu den Begriffen zu äussern.

Unter Headhunting (Executive Search, Direktansprache) wird eine umstrittene Methode verstanden, bei welcher potenzielle Bewerberinnen und Bewerber durch eine Unternehmungsberatung direkt auf dem Arbeitsmarkt identifiziert und individuell angesprochen werden. Dabei handelt es sich meist um die Besetzung von Positionen für hochqualifizierte Spezialisten der ersten und zweiten Führungsebene.

Im Gegensatz dazu bieten externe Personalvermittlungsfirmen ihre Leistungen je nach Spezialisierung über den gesamten Personalgewinnungs- und -selektionsprozess an. Die Auftraggeber können den ganzen Prozess oder nur gewisse Abläufe an diese Firmen delegieren (z. B. Insertion, Vorselektion der Bewerbungsunterlagen, Einsatz von diagnostischen Verfahren). Die Leistungen dieser Firmen werden insbesondere bei Image- und Standortproblemen, bei mangelnder Bekanntheit und vor allem in Zeiten schwieriger Bewerbermarktlage in Anspruch genommen.

Der Regierungsrat weist darauf hin, dass er von der Methode der Direktansprache Abstand nimmt.

Problemstellung

Die Personalgewinnung und die Stellenbesetzung liegen in der Kompetenz und Verantwortung der Direktionen und der Staatskanzlei. Diese können den Personalgewinnungsprozess, die Personalgewinnungsstrategien und die Anwendung von Selektionsinstrumenten selber bestimmen.

Tatsächlich ist die Gewinnung und Selektion von Führungskräften auch in der öffentlichen Verwaltung eine Kernaufgabe der Führungsgremien. Bis heute haben die verschiedenen zuständigen Instanzen diese Kernaufgabe mit unterschiedlichen Methoden, gelegentlich mit und meist ohne Unterstützung von externen Beratern bewältigt. Eine grundsätzliche Praxis zum Einbezug von solchen Beratungsfirmen in der Kadergewinnung gibt es jedoch nicht.

Der Regierungsrat teilt die Meinung des Motionärs, wonach die Verantwortung keinesfalls an externe Berater delegiert werden kann und darf. Dies bedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie vertraglich klar geregelte Ziele und Rahmenbedingungen.

In Sektoren mit Arbeitskräftemangel und starker Fluktuation und in Zeiten schwieriger Bewerbermarktlage kann es einen zusätzlichen Nutzen bringen, wenn das Fachwissen und das Beziehungsnetz von spezialisierten externen Personalvermittlungsfirmen beigezogen werden. Die Kosten für diese Firmen werden über das Konto 3091 „Personalwerbung“

abgerechnet. Der Regierungsrat weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass der Personalwerbeaufwand der kantonalen Verwaltung im Jahr 2003 (2.2 Mio.) gegenüber dem Jahr 2001 (3.8 Mio.) um 1.6 Mio. Franken oder 41 Prozent gesunken ist. Dieser Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass immer mehr Vakanzen im Internet-Stellenmarkt der kantonalen Verwaltung ausgeschrieben werden und die relativ teuren Printinserate in Zeitungen nur noch selektiv als Rekrutierungskanal eingesetzt werden. Um dieses Vorgehen zu stärken hat das Personalamt eine Empfehlung zur Kostensenkung bei Stellenausschreibungen erarbeitet (z. B. Poolinserate, Kurzinserate mit Hinweis auf Internet-Stellenmarkt, Nutzung der Spontanbewerbungen) und den Direktionen zur

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Verfügung gestellt. Es wird in nächster Zeit geprüft, inwieweit der Stellenausschreibungsprozess auf Verwaltungsebene noch weiter optimiert werden kann.

Der Nutzen von externen Beratern liegt speziell bei der Kadergewinnung im fachspezifischen Wissen im Bereich diagnostischer Verfahren. Dazu gehören beispielsweise Assessment Center (AC), welche die Erstellung eines berufsbezogenen Stärken-Schwächen-Profils auf der Grundlage der Beobachtung des Verhaltens in verschiedenen Situationen (z. B. Präsentation, Gruppendiskussion, Fallstudie) erlauben.

Das Verhalten wird dabei anhand von bestimmten Anforderungskriterien, auch Schlüsselkompetenzen genannt, beurteilt. Der Einsatz solcher Assessment Center ist sehr wertvoll für die Potenzialbeurteilung von Personen und kann als zusätzliches Element für den Entscheid in einem Selektionsverfahren dienen. Um die Qualitätssicherung bei solchen Verfahren zu gewährleisten klärt das Personalamt zur Zeit ab, ob mit ausgewählten und geprüften Anbietern Rahmenverträge abgeschlossen werden können, und ob das Personalamt ein eigenes Angebot im Bereich diagnostischer Verfahren bereitstellen soll.

Zudem erarbeitet das Personalamt zusammen mit den Direktionen und der Staatskanzlei in einem Projekt einen systematischen Kader-Gewinnungsprozess. Ziel dieses Projektes ist, die zuständigen Personaldienste und Linieninstanzen bei der Umsetzung der einzelnen Schritte im Gewinnungsprozess und bei der Anwendung geeigneter Selektionsinstrumente noch stärker zu unterstützen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Gewinnung von Führungskräften in der gesamten Kantonsverwaltung möglichst nach einem systematischen, transparenten und damit überprüfbaren Verfahren durchgeführt wird.

Um die unterschiedlichen Gegebenheiten der kantonalen Verwaltungseinheiten zu berücksichtigen, soll es innerhalb dieses generellen Rahmens den zuständigen Instanzen überlassen sein, Schwerpunkte in der Personalgewinnung zu setzen, Empfehlungen zu berücksichtigen und autonome Einstellungsentscheide zu fällen. So sollen bei Bedarf auch externe Personalvermittlungsfirmen beigezogen werden können.

Schlussfolgerungen

Auch der Regierungsrat ist überzeugt, dass in der kantonalen Verwaltung bereits viel HR- spezifisches Fachwissen vorhanden ist. Mit dem geplanten systematisierten Kader- Gewinnungsprozess wird zudem bei der Gewinnung von Führungskräften die Verantwortlichkeit der zuständigen Instanzen und die Qualitätskontrolle gestärkt. Allerdings kann auch ein derartiger Prozess nie alleiniger Garant dafür sein, dass sich die rekrutierten Personen bewähren und längerfristig im Unternehmen verbleiben. Dabei spielen z. B.

arbeitsmarktpolitische und persönliche Faktoren eine grosse Rolle, die nicht unmittelbar durch den Gewinnungsprozess beeinflusst werden können.

Die kantonale Verwaltung muss auch in Zukunft schnell auf veränderte Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes reagieren können, wenn sie weiterhin geeignetes Personal rekrutieren will. Das bedingt, dass die Direktionen und die Staatskanzlei über flexible Personalgewinnungsstrategien verfügen. Der generelle Verzicht auf die Leistungen externer Personalvermittlungsfirmen in der Kadergewinnung würde diese Flexibilität stark einschränken.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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