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3 KOSTEN; NEUE UND GEBUNDENE AUSGABEN

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Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll Canton de Berne d^s Regierungsrates

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

29. August 2012 BVE C

Burgdorf

Kantonsstrasse Nr. 240: Burgdorf - Langenthal

2 5 7 24004055 Radstreifen Steighilfe Grafenscheuren - Sommerhaus Mehrjähriger Verpflichtungskredit

1 GEGENSTAND

Mit dem beantragten mehrjährigen Verpflichtungskredit von netto Fr. 1'585'000.~

(Gesamtkosten von Fr. 2'350'000.- abzüglich Beiträge von Gemeinde und Bund von Fr. 401'100.--, abzüglich bewilligte Projektierungskosten von Fr. lOO'OOO.- sowie abzüg- lich gebundene Ausgaben von Fr. 263'900.~) soll die Kantonsstrasse Burgdorf - Langen- thal auf dem Gemeindegebiet Burgdorf zwischen dem Sommerhaus und Grafenscheuren für einen einseitigen Radstreifen verbreitert werden. Zudem soll der Abzweiger Richtung Bütikofen mit einer Linksabbiegespur gesichert werden.

2 RECHTSGRUNDLAGEN

- Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38, 39, 49 und 95 in Verbindung mit dem Gesetz vom 2. Februar 1964 über Bau und Unterhalt der Strassen (SBG), Art. 31a-d, 36

- Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1 ), Art. 17 ff.

Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG;

BSG 620.0), Art. 42 ff.

- Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistun- gen (FLV; BSG 621.1), Art. 136 ff.

Agglomerationsprogramm 1. Generation 2007, Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Bern vom 31.01.2011 (Kapi- tel 3.3, Massnahme Nr. 404.011

Strassenplan, genehmigt mit Beschluss vom 3. Mai 2012

- Strassenbauprogramm 2011-2013 , Tätigkeitsliste Seite 5, Nr. 24004055

3 KOSTEN; NEUE UND GEBUNDENE AUSGABEN

Preisbasis Juni 2012; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterver- bandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statis- tik - Indexteuerung

Gesamtkosten Fr. 2'350'000.00 abzüglich Gemeindebeitrag ~ Fr. 1'100.00 abzüglich Bundesbeitrag - Fr. 400'000.00 Kosten zulasten Kanton Fr. 1'948'900.00

DOCP-#297163-v5-GRB_Burgdorf_Radstreifen_Steighilfe_Grafenscheuren.DOC Seite 1 von 2

15.' 13-08 10

(2)

Seite 2

Davon

- gebundene Ausgaben für Erneuerungsunterhalt Fr. 263'900.00 durch den Regierungsrat zu bewilligen

- neue Ausgaben Fr. 1'685'000.00 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme Fr. 1'685'000.00 gemäss Art. 143 und Art. 147 FLV

(neue Ausgaben inkl. Projektierungskosten)

abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten - Fr. lOO'OOO.OO zu bewilligende Ausgaben

a) gebundene Ausgaben Fr. 263'900.00 b) neue Ausgaben Fr. 1'585*000.00 zu bewilligender Kredit Fr. 1'848'900.00

Es handelt sich um einmalige Ausgaben im Sinne von Art. 46 FLG. Soweit sie für sub- stanzerhaltende, bauliche Massnahmen anfallen sind sie gebunden gemäss Art. 48 Abs. 1 Bst. d FLG. Im Übrigen sind die Ausgaben neu gemäss Art. 48 Abs. 2 Bst. a FLG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss bewilligt.

KREDITART / KONTO / RECHNUNGSJAHR

Produktgruppe: 09.09.9110 Kantonsstrassen

Mehrjähriger Verpflichtungskredit gemäss Art. 50 Abs. 3 FLG; voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Voranschlag und Finanzplan enthalten sind:

Konto Budgetrubrik 1579 501000 Tiefbauamt, Bau von

Kantonsstrassen

Rechnungsjahr Betrag Bisher Fr. 130'000.00 2013 Fr. 800'000.00 2014 Fr. SOO'OOO.OO 2015 Fr. 218'900.00 Total Fr. 1'948'900.00

Der Gemeindebeitrag beinhaltet die geleisteten Zahlungen bis 31.12.2008.

Der Bundesbeitrag wird über das Konto 1579 660000 (Investitionsbeiträge des Bundes für Strassenbau) vereinnahmt.

5 FINANZREFERENDUM

Der Kreditbeschluss unterliegt nicht der fakultativen Volksabstimmung, da keines der in Art. 31b Abs. 1 SBG enwähnten Kriterien erfüllt wird.

An den Grossen Rat

DOCP-#297163-v5-GRB_Burgdorf_Radstreifen_Steighilfe_Grafenscheuren.DOC Seite 2 von 2

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