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3 KOSTEN, NEUE UND GEBUNDENE AUSGABEN

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Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll canton de Berne des Regierungsrates

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

3. November 2010 BVE

Kantonsstrasse Nr. H1 Murten - Bern - Zürich 1 5 6 0 Gemeinde: Langenthal

10272 / Definitiver Kreisel Hard Mehrjähriger Verpflichtungskredit

1 GEGENSTAND

Mit dem Verpflichtungskredit von gesamthaft Fr. 2'371'000.~ für neue und gebundene Ausgaben (Gesamtkosten von Fr. 2'552'000.~ abzüglich Beiträge Dritter von Fr. 12'000.~

sowie bewilligte Projektierungskosten von Fr. 169'000.~) soll der provisorische Kreisel Hard in Langenthal umgestaltet und definitiv ausgebaut werden. Der heutige Kreisver- kehrsplatz hat einen Durchmesser von ca. 32 m und wird als Unfallschwerpunkt einge- stuft. Der geplante Kreisel wird einen Durchmesser von 36 m aufweisen und soll die Si- cherheit aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere die des Langsamverkehrs, verbes- sern. Durch die Umgestaltung und Vergrösserung des Kreisverkehrsplatzes wird auch die Leistungsfähigkeit erhöht.

2 RECHTSGRUNDLAGEN

- Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 3, 38, 39, 49, 94 und 95 - Gesetz vom 2. Februar 1964 über Bau und Unterhalt der Strassen (SBG, BSG

732.11), Art. 31 a-d, Art. 36

- Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1 ), Art. 17 ff.

Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG, BSG 620.0), Art. 42 ff.

- Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistun- gen (FLV, BSG 621.1), Art. 136 ff.

Strassenplan, genehmigt mit Beschluss vom 29. Juni 2010

- Strassenbauprogramm 2009 - 2012 , Tätigkeitsliste Seite 8, Nr. 24010272

3 KOSTEN, NEUE UND GEBUNDENE AUSGABEN

Preisbasis 01.07.2010; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeister- verbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Sta- tistik - Indexteuerung

Gesamtkosten Fr. 2'552'000.00 ./. voraussichtliche Beiträge Dritter (Gemeinde) - Fr. 12'OOO.OQ Kosten zulasten Kanton Fr. 2'540'OOO.QO

10272 Definitiver Kreisel Hard

100917_240_We_GRB_Verpflichtungskredit_SG_Neue AusgaberM 00902_Vers_02 doc

(2)

Seite 2

davon

- gebundene Ausgaben für Substanzerhaltung durch den Regierungsrat zu bewilligen - neue Ausgaben

Fr. 160'000.00 Fr. 2'380'000.00

Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 143 und 147 FLV ./. bereits bewilligte Projektierungskosten Zu bewilligende Ausgaben

a) gebundene Ausgaben b) neue Ausgaben Total

Fr.

- Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

2'380'OOO.nO

169'000.00

160'000.00 2'211'000.00 2'371'000.00

Es handelt sich um einmalige Ausgaben gemäss Art. 46 FLG. Soweit sie für substanzer- haltende Massnahmen (Erneuerung des Deckbelags) verwendet werden, sind sie gebun- den im Sinne von Art. 48 Abs. 1 Bst. d. Im Übrigen sind die Ausgaben neu gemäss Art. 48 Abs. 2 Bst. a FLG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 54 Abs. 3 FLG und Art. 151 FLV).

KREDITART / KONTO / RECHNUNGSJAHR Produktgruppe: 09.09.9110 Kantonsstrassen

Mehrjähriger Verpflichtungskredit gemäss Art. 50 Abs. 3 FLG; voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Voranschlag und Finanzplan enthalten sind:

Konto Budgetrubrik

1579 501000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen

Rechnungsjahr Betrag bisher Fr.

2011 2012 2013

Total

Fr.Fr.

Fr.

Fr.

125'000.00

reoo'ooo.oo

785'000.00 SO'OOO.OO 2'540'000.00

5 FINANZREFERENDUM

Der Kreditbeschluss unterliegt nicht der fakultativen Volksabstimmung, da keines der in Art. 31 b Abs. 1 SBG erwähnten Kriterien erfüllt wird.

An den Grossen Rat

10272 Definitiver Kreisel Hard

100917_240_We_GRB_Verptlichtungskredit_SG_NeueAusgaben_100902_Vers_02.doc

Referenzen

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