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3 KOSTEN; NEUE UND GEBUNDENE AUSGABEN

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Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll Canton de Berne des Regierungsrates

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

31. Oktober 2012 BVE C

Aarwangen

Kantonsstrasse Nr. 244: Niederbipp - Langenthal ' 5 4 z 24003055 Gehweg Jurastrasse, Aarwangen

Mehrjähriger Verpflichtungskredit

1 GEGENSTAND

Mit dem beantragten mehrjährigen Verpflichtungskredit von gesamthaft Fr. 1'114'000.~

für neue und gebundene Ausgaben (Gesamtkosten von Fr. 1'190'000.~ abzüglich Beiträge Dritter von Fr. 17'000.~ sowie abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten von Fr. 59'000.~) soll auf der Jurastrasse in Aarwangen die Verkehrssicherheit erhöht und die Strassenanlage erneuert werden. Das Projekt umfasst, nebst dem Erneuerungs- unterhalt, den Bau eines neuen Gehwegs, eines Fussgängerübergangs und die

Verbreiterung der Fahrbahn.

2 RECHTSGRUNDLAGEN

- Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 39, 49 und 95 in Verbindung mit dem Gesetz vom 2. Februar 1964 über Bau und Unterhalt der Strassen (SBG), Art. 31a-d und 36

- Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1 ), Art. 17 ff.

Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0), Art. 42 ff.

Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV, BSG 621.1), Art. 136 ff.

Strassenplan, genehmigt mit Beschluss vom 25. April 2012

- Strassenbauprogramm 2011 - 2013, Tätigkeitsliste Seite 5, Nr. 24003055

3 KOSTEN; NEUE UND GEBUNDENE AUSGABEN

Preisbasis 1.7.2012; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterver- bandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung

Gesamtkosten ri90'000.00 ./. voraussichtliche Beiträge Dritter - 17'000.00

Kosten zulasten Kanton Fr. 1'173*000.00

3055 Gehweg Jurastrasse 9-33

DOCP-#303099-v2-GRB_Aarwangen_Gehweg_Jurastrasse_Beschlussesentwurf_.DOC

(2)

Seite 2

davon

- gebundene Ausgaben für Erneuerungsunterhalt

durch den Reqierunqsrat zu bewilliqen - Fr. 120'000.00 - neue Ausgaben für alle andern Projektarbeiten Fr. 1'053'000.00 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kredit-

summe gemäss Art. 143 FLV und 147 FLV (neue Ausgaben und Projektierungskosten)

Fr. r053'000.00

abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten Fr. 59'00000 zu bewilligende Ausgaben

a) gebundene Ausgaben Fr. 120'000.00

b) neue Ausgaben Fr. 994'000.00

zu bewilligender Kredit Fr.

rii4'ooo.oo

Es handelt sich um einmalige Ausgaben im Sinne von Art. 46 FLG. Soweit sie für substanzerhaltende, bauliche Massnahmen anfallen, sind sie gebunden gemäss Art. 48 Abs. 1 Bst. d FLG. Im Übrigen sind die Ausgaben neu gemäss Art. 48 Abs. 2 Bst. a FLG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss bewilligt.

4 KREDITART/KONTO/RECHNUNGSJAHR Produktgruppe: 09.09.9110 Kantonsstrassen

Mehrjähriger Verpflichtungskredit gemäss Art. 50 Abs. 3 FLG; voraussichtliche Ablö- sung mit folgenden Zahlungen, die im Voranschlag und im Finanzplan enthalten sind:

Konto Budgetrubrik

1579 501000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen

Rechnungsjahr Betrag

Bisher Fr.

2013 2014 Total

Fr.

Fr.

Fr.

96'000.00 800'000.00 277'000.00 1'173'000.00

An den Grossen Rat

3055 Getiweg Jurastrasse,9-33

DOCP-#303099-v2-GRB_Aarwangen_Gehweg_Jurastrasse_Besctilussesentwurf_.DOC

Referenzen

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