Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll
Canton de Berne Reglerungsrates Extrait du procès-verbal du
Conseil-exécutif
24. Oktober 2012 BVE
Brienz / Schule für Holzbildhauerei Neubau Kulturgüterschutzraum
1 5 0 4 Sanierung und betriebliche Anpassungen
Ausführungs- und mehrjähriger Verpflichtungskredit
1 GEGENSTAND
Mit dem beantragten Kredit von Fr. 3'123'500.-- für neue Ausgaben und Fr. 4'839'000.-- für ge- bundene Ausgaben soll die Schule für Holzbildhauerei (SfHB) an der Schleegasse 1 in Brienz für die Unterbringung ihrer wertvollen Kulturgüter einen Schutzraum erhalten. Gleichzeitig wird zu- sätzlicher Schulraum für den Unterricht geschaffen und die Schulräumlichkeiten werden den gel- kifWl tenden Vorschriften angepasst und instand gesetzt.
2 RECHTSGRUNDLAGEN
- Gesetz vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG; BSG 435.11), Art. 38
- Gesetz vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (OrG; BSG 152.01), Art. 33
- Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Ver- kehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191), Art. 14
- Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0), Art. 42 ff.
- Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV;
BSG 621.1), Art. 136 ff.
- RRB Nr. 1885 vom 25. Oktober 2006: Strategische Grundsätze für das kantonale Immo- bilienmanagement
- RRB Nr. 1877 vom 22. Dezember 2010 betreffend Projektierungskredit Schule für Holzbild- hauerei Brienz
3 KOSTEN; NEUE UND GEBUNDENE AUSGABEN
Preisstand Oktober 2011, Hochbaupreisindex Espace Mittelland = 125.4 Punkte Basis Oktober 1998 = 100.0 Punkte
Gesamtkosten inklusive Reserven, Fr. 8'897'500.
Provisorien, Ausstattung und Umzüge
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davon:
a) Gebundene Ausgaben Fr. 5'522'000.~
Massnahmen für den baulichen Unterhalt, Ersatz überalterter Einrichtungen und Anlagen, Anpassungen aufgrund zwingender Vorschriften
durch den Reqierungsrat zu bewilligen
b) Neue Ausgaben Fr. 3'375'500.~
- Neubau Kulturgüterschutzraum, Ausbau Fr. 2'410'500.~
Dachgeschoss, Anbauten für die Haustechnik, Lüftungsanlage,
- Fotovoltaikanlage Fr. 260'000.~
- Provisorien Fr. 250'000.~
- Ausstattung und Umzüge der Erziehungsdirektion Fr. 455'000.~
Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme Fr. 3'375'500.-- gemäss Art. 143 und 147 FLV
abzüglich:
- bereits bewilligte Projektierungskosten für gebundene Ausgaben - Fr. 683'000.~
- bereits bewilligte Projektierungskosten für neue Ausgaben - Fr. 252'000.~
Zu bewilligende Ausgaben
a) Gebundene Ausgaben Fr. 4'839'000.
b) Neue Ausgaben Fr. 3'123'500.
Total zu bewilligender Kredit Fr. 7'962'500.
Es handelt sich um einmalige Ausgaben im Sinne von Art. 46 FLG. Soweit sie für die Umbauar- beiten und die neue Einrichtung anfallen, sind sie neu gemäss Art. 48 Abs. 2 Bst. a FLG. Im Üb- rigen sind die Ausgaben gebunden gemäss Art. 48 Abs. 1 Bst. d und f FLG, da sie für die bauli- che und technische Substanzerhaltung oder für Massnahmen erforderlich sind, die aus Sicher- heitsgründen beziehungsweise wegen zwingender Vorschriften vorzunehmen sind. Der Hand- lungsspielraum für die Ausführung dieser Massnahmen ist gering.
Die teuerungsbedingten Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 54 Abs. 3 FLG und Art. 151 FLV).
Gegenüber der Grobkostenschätzung über 6,75 Millionen Franken aus dem Jahre 2010 erga- ben sich Mehrkosten für die Erfüllung von Sicherheits- und Umweltschutzvorgaben in der Höhe von 1,24 Millionen Franken. Der vorliegende Kredit umfasst zudem auch die Kosten für Proviso- rien sowie Ausstattung und Umzüge sowie die seit 2010 aufgelaufene Teuerung.
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4 KREDITART / KONTO / RECHNUNGSJAHR
Die Ausgaben sind in der aktuellen Voranschlags-, Aufgaben- und Finanzplanung der Bau-, Ver- kehrs- und Energiedirektion sowie der Erziehungsdirektion eingestellt. Es handelt sich um einen Ausführungs- und mehrjährigen Verpflichtungskredit gemäss Art. 50 Abs. 3 FLG. Die Ablösung erfolgt, unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung, voraussichtlich mit den folgenden Zahlungen:
Ausgaben BVE:
Produktgruppe: AGG: Entwicklung des Liegenschaftsbestandes (Nr. 09.16.9120)
Konto
4980 503100
Amt für Grundstücke und Gebäude Umbau von Liegenschaften des VerwaltungsvermögensRechnungsjahr / Betrag 2010 Fr. 20'000.~
2011 Fr.. 130'000.- 2012 Fr. 760'000.~
2013 Fr. 2'882'500.~
2014 Fr. 4'400'000.- 2015 Fr. 250'000.~
Fr. 8'442'500.- Ausgaben ERZ:
Produktgruppe:
Konto
4816 506100
4816 318000
Berufsbildung, Weiterbildung und Berufsberatung
Erziehungsdirektion
Anschaffungen Mobilien, Apparate und Geräte Erziehungsdirektion
Entschädigung für Dienstleistungen Dritter
Rechnungsjahr / Betrag 2014 Fr. 380'000.-
2013 Fr.
2014 Fr.
40'000.
35'000.
Fr. 455'000.
5 FINANZREFERENDUIVI
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.
An den Grossen Rat
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