• Keine Ergebnisse gefunden

3 KOSTEN; NEUE UND GEBUNDENE AUSGABEN

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "3 KOSTEN; NEUE UND GEBUNDENE AUSGABEN "

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll Canton de Berne tjes Reglerungsrates

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

26. Oktober 2011 BVE

Biel / Ländtestrasse 8-14, Schulanlage Strandboden, -, j ^ Seeland Gymnasium Biel und Gymnase Français,

' ' ^ ' Sanierung und Erweiterungsneubau n/lehrjähriger Verpflichtungskredit

1 GEGENSTAND

Mit dem beantragten Kredit von 29,845 Mio. Franken soll im Zusammenhang mit der drin- genden Sanierung der Schulanlage Strandboden in Biel ein Enweiterungsneubau für die räum- liche Zusammenlegung und betriebliche Optimierung der seit 2005 zum heutigen "Seeland Gymnasium Biel" fusionierten Gymnasien "Linde" und "Deutsches Gymnasium" erstellt wer- den. Die räumliche Konzentration des Seeland Gymnasiums an einem Standort erlaubt zu- dem die Zusammenführung der Berufsvorbereitenden Schuljahre BVS in der Schulanlage Linde.

Nebst dem Enrt/eiterungsneubau müssen die bestehenden Schulgebäude im Strandboden umfassend saniert und baulich angepasst werden. Die Sanierung ist dringend erforderlich, weil elementare Sicherheitsstandards heute nicht eingehalten werden, wegen des schlechten Gebäudezustands und wegen der völlig unverhältnismässig hohen Unterhalts- und Energie- kosten.

Der vom Grossen Rat zu bewilligende Kredit beträgt 29,845 Mio. Franken für die neuen Aus- gaben für den Erweiterungsbau. Die bereits bewilligten Ausgaben für die gesamten Planungs- und Projektierungsarbeiten betragen 5,555 Mio. Franken. Für die Bewilligung der gebundenen Ausgaben von 53 Mio. Franken für die Sanierung und bauliche Anpassung der bestehenden Gebäude im Strandboden ist der Regierungsrat zuständig.

Die Gesamtkosten betragen 88,4 Mio. Franken.

2 RECHTSGRUNDLAGEN

- Mittelschulgesetz vom 27. März 2007 (MiSG; BSG 433.12), Art. 33 und 59

Gesetz vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Venwal- tung (OrG; BSG 152.01), Art. 33

- Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191), Art. 14

- Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG;

BSG 620.0), Art. 42 ff.

- Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1), Art. 136 ff.

- GRB Nr. 1497 vom 21. November 2007, Projektierungs- und Verpflichtungskredit - RRB Nr. 1718 vom 1. Dezember 2010, Zusatz- und Verpflichtungskredit

HAmrl6\DOCP-#220543-v1 -Gymer_Biel SaniemngLund_Erweitenjngsneubau. DOC

(2)

Seile

3 KOSTEN; NEUE UND GEBUNDENE AUSGABEN

Preisstand April 2010, Hochbaupreisindex Espace Mittelland = 121.6 Punkte Basis Oktober 1998 = 100.0 Punkte

- Gesamtbaukosten Sanierung und Enweiterungsneubau

gemäss Kostenschätzungen vom 26. Juni 2010 und August 2011 (inkl. Planungs- und Projektierungskosten)

- Photovoltaikanlage

- Provisorien während Bauzeit

- Ausstattungskosten der Erziehungsdirektion Erstellungskosten ohne Reserven

zuzüglich

Bearbeitungsreserve A G G (Gesamtprojektleitung) 5 % Bearbeitungsreserve A G G (Kantonsbaumeister) 5 % Bearbeitungsreserve BVE (Regierungsrätin) 3 % Total Kosten

davon

- gebundene Ausgaben

Baulicher Unterhalt, Ersatz überalterter Einrichtungen und Anlagen sowie Anpassungen der Gebäude aufgrund zwingender Vorschriften durch den Regierungsrat zu bewilligen

Fr. 73'500'000.~

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

350'000.

rooo'ooo.

3'400'000.

Fr. 78'250'000.

3'900'000.

3'900'000.

2'350'000.

Fr. 88'400'000.~

Fr. 53'000'000.

- neue Ausgaben

Erweiterungsneubau sowie diverse Neuinstallationen, Neueinbauten und Neuausbauten sowie Ausstattung und Umzüge

zuzüglich bereits bewilligte Planungs- und Projektierungskosten Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 143 und 147 FLV

(neue Ausgaben zuzüglich Projektierungskosten) abzüglich bereits bewilligte Planungskosten

(Ausgabenbewilligung Kantonsbaumeister vom 2. März 2007) abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten

(GRB 1497/2007 vom 21. November 2007 und

RRB 1718/2010 vom 1. Dezember 2010 [Zusatzkredit]) Neue Ausgaben netto

davon Kredit Bau (BVE): Fr. 26'445'000.~

davon Kredit Ausstattung (ERZ): Fr. 3'400'000.~

Zu bewilligende Ausgaben a) neue Ausgaben (Grosser Rat)

b) gebundene Ausgaben (Regierungsrat) Total zu bewilligende Kredite

Fr. 29'845'000.~

Fr. 5'555'000.- Fr. 35'400'000.~

Fr. lOO'OOO.--

Fr. 5'455'000.-

Fr. 29'845'000.—

Fr. 29'845'000.~

Fr. 53'000'000.- Fr. 82'845'000.~

H \mrl6\DOCP-#220543-v1-Gymer_Biel Sanienjng_und_Erweitemngsneubau DOC

(3)

Seite

Es handelt sich um einmalige Ausgaben im Sinne von Art. 46 FLG. Soweit sie für den Erweite- rungsneubau sowie Neuinstallationen, Neueinbauten und Neuausbauten und die neue Einrich- tung anfallen, sind sie neu gemäss Art. 48 Abs. 2 Bst. a FLG. Im Übrigen sind die Ausgaben gebunden gemäss Art. 48 Abs. 1 Bst. d + f FLG, da sie für die bauliche und technische Sub- stanzerhaltung oder für Massnahmen erforderlich sind, die aus Sicherheitsgründen bezie- hungsweise wegen zwingender Vorschriften vorzunehmen sind. Der Handlungsspielraum für die Ausführung dieser Massnahmen ist gering.

Die teuerungsbedingten Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 54 Abs. 3 FLG und Art. 151 FLV).

4 KREDITART/KONTO/RECHNUNGSJAHR

Mehrjähriger Verpflichtungskredit gemäss Art. 50 Abs. 3 FLG. Voraussichtliche Ablösung mit den folgenden Zahlungen, die in der Voranschlags- Aufgaben- und Finanzplanung 2012 - 2015 enthalten sind:

a) Produktgruppe BVE: Entwicklung des Liegenschaftsbestandes (Nr. 09.16.9120)

Konto Rechnungsjahr Betrag

4980 503100 Amt für Grundstücke und Gebäude bis 2011 Fr. 4'400'000.~

Umbau von Liegenschaften des 2012 Fr. r600'000.~

Venwaltungsvermögens 2013 Fr. 15'000'000.~

2014 Fr. 24'000'000.~

2015 Fr. 24'000'000.~

2016 Fr. 16'000'000.~

b) Produktgruppe ERZ: Bildung IM ittelschulen (Nr. 08.06.9110)

Konto Rechnungsjahr Betrag

4816 506100 Erziehungsdirektion 2014 Fr. r400'000.~

Anschaffung Mobilien, Maschinen, 2015

Fr. rooo'ooo.--

Fahrzeuge 2016

Fr. rooo'ooo.--

5 FINANZREFERENDUM

Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kan- tons Bern zu veröffentlichen.

An den Grossen Rat

H:\mrl6\DOCP-#220543-v1-Gymer_Biel Sanienjna_und_Erweiterungsneubau.DOC

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dann kann man auch dem Feldweibel die ihm gebührende Stellung als Vertrauensmann verschaffen und daraus ergibt sich folgerichtig eine andere Einschätzung und Behandlung

Bei 2D Konstruktionen verändert sich der Abschnitt für Ausgaben im Projektassistenten insofern, dass die Ausgaben für die Oberflächen nicht mehr angeboten werden (siehe Bild

Kantonsstrasse Nr. 401'100.--, abzüglich bewilligte Projektierungskosten von Fr. lOO'OOO.- sowie abzüg- lich gebundene Ausgaben von Fr. 263'900.~) soll die Kantonsstrasse Burgdorf

Soweit sie für die Ände- rungs- und Enweiterungsarbeiten sowie Neuinstallationen im Rahmen der neuen Sicherhelts- massnahmen anfallen, sind sie neu gemäss Art. Im Übrigen sind die

Kantonsstrasse Nr. 17'000.~ sowie abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten von Fr. 59'000.~) soll auf der Jurastrasse in Aarwangen die Verkehrssicherheit erhöht und

4'839'000.-- für ge- bundene Ausgaben soll die Schule für Holzbildhauerei (SfHB) an der Schleegasse 1 in Brienz für die Unterbringung ihrer wertvollen Kulturgüter einen

Franken (Gesamtkosten 39 Mio. Fran- ken abzüglich 2 Mio. Franken Eigenmittelanteil Inselspital, abzüglich durch den Regierungsrat zu bewilligende gebundene Kosten von 19 Mio.

- neue Ausgaben Fr. TOSS'OOO.OO Kreditsumme gemäss Art. bereits bewilligte Projektierungskosten - Fr. 135*000.00 Zu bewilligende Ausgaben. a) gebundene