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Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte sowie

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Academic year: 2022

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Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte sowie

Aufwendungen für den privaten Konsum in Bayern 2018

Statistische Berichte

O II 4 5j 2018

Hrsg. im September 2020

Bestellnr. O2400C 201851

(2)

Zeichenerklärung

0 mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleins- ten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit

– nichts vorhanden oder keine Veränderung / keine Angaben, da Zahlen nicht sicher genug · Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht

rechenbar

... Angabe fällt später an

X Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll ( ) Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert

erhebliche Fehler aufweisen kann p vorläufiges Ergebnis

r berichtigtes Ergebnis s geschätztes Ergebnis D Durchschnitt

‡ entspricht

Impressum

Auf- und Abrunden

Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die End summen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum mierung von Einzelangaben geringfügige Ab- weichun gen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben.

Bei der Aufglie derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzel werte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen. Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allge- meinen nicht.

©

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Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2020 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

Statistische Berichte

bieten in tabellarischer Form neuestes Zahlen material der jeweiligen Erhebung. Dieses wird, soweit erforderlich, methodisch erläutert und kurz kommentiert.

Herausgeber, Druck und Vertrieb Bayerisches Landesamt für Statistik Nürnberger Straße 95

90762 Fürth Papier

Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier, chlorfrei gebleicht.

Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Wer- bemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

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www.statistik.bayern.de/produkte

(3)

Inhaltsverzeichnis

Textteil Seite

Vorbemerkung ... 6

Begriffserläuterungen und methodische Hinweise ... 7

Beschreibung der in den Tabellen nachgewiesenen Einkommen, Einnahmen und Ausgaben ... 11

Tabellenteil Übersicht über die erfassten und hochgerechneten Haushalte ... 21

1 Einkommen und Einnahmen sowie Ausgaben privater Haushalte in Bayern 2018 1.1 … nach Haushaltsgröße und sozialer Stellung des/der Haupteinkommens- beziehers/-bezieherin 1.1.1 Haushalte insgesamt ... 22

1.1.2 Landwirte ... 23

1.1.3 Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige ... 24

1.1.4 Arbeitnehmer/-innen ... 25

1.1.5 Arbeitslose ... 26

1.1.6 Nichterwerbstätige ... 27

1.2 … nach sozialer Stellung des/der Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin und monatlichem Haushaltsnettoeinkommen 1.2.1 Haushalte insgesamt ... 28

1.2.2 unter 500 EUR ... 29

1.2.3 500 bis unter 900 EUR ... 30

1.2.4 900 bis unter 1 300 EUR ... 31

1.2.5 1 300 bis unter 1 500 EUR ... 32

1.2.6 1 500 bis unter 1 700 EUR ... 33

1.2.7 1 700 bis unter 2 000 EUR ... 34

1.2.8 2 000 bis unter 2 600 EUR ... 35

1.2.9 2 600 bis unter 3 600 EUR ... 36

1.2.10 3 600 bis unter 5 000 EUR ... 37

1.2.11 5 000 bis unter 7 500 EUR ... 38

1.2.12 7 500 bis unter 10 000 EUR ... 39

1.2.13 10 000 bis unter 18 000 EUR ... 40

1.3 … nach monatlichem Haushaltsnettoeinkommen und Haushaltstyp 1.3.1 Haushalte insgesamt ... 41

1.3.2 Allein lebende Frau ... 42

1.3.3 Allein lebender Mann ... 43

1.3.4 Allein Erziehende mit ledigem Kind/ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 44

1.3.5 Allein Erziehende mit 1 ledigen Kind unter 18 Jahren ... 45

1.3.6 Allein Erziehende mit 2 ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 46

1.3.7 Paare insgesamt ... 47

1.3.8 Paare ohne Kind ... 48

1.3.9 Paare mit ledigem Kind/ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 49

1.3.10 Paare mit 1 ledigen Kind unter 18 Jahren ... 50

1.3.11 Paare mit 2 ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 51

1.3.12 Paare mit 3 ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 52

(4)

1.3.13 Sonstige Haushalte ... 53

1.4 … nach Alter des/der Haupteinkommensbeziehers/bezieherin und Haushaltstyp 1.4.1 Haushalte insgesamt ... 54

1.4.2 Allein lebende Frau ... 55

1.4.3 Allein lebender Mann ... 56

1.4.4 Allein Erziehende mit ledigem Kind/ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 57

1.4.5 Allein Erziehende mit 1 ledigen Kind unter 18 Jahren ... 58

1.4.6 Allein Erziehende mit 2 ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 59

1.4.7 Paare insgesamt ... 60

1.4.8 Paare ohne Kind ... 61

1.4.9 Paare mit ledigem Kind/ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 62

1.4.10 Paare mit 1 ledigen Kind unter 18 Jahren ... 63

1.4.11 Paare mit 2 ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 64

1.4.12 Paare mit 3 ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 65

1.4.13 Sonstige Haushalte ... 66

1.5 … nach Alter des/der Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin und Geschlecht 1.5.1 Weiblich ... 67

1.5.2 Männlich ... 68

2 Konsumausgaben privater Haushalte in Bayern 2018 2.1 … nach Haushaltsgröße und sozialer Stellung des/der Haupteinkommens- beziehers/-bezieherin 2.1.1 Haushalte insgesamt ... 69

2.1.2 Landwirte ... 70

2.1.3 Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige ... 71

2.1.4 Arbeitnehmer/-innen ... 72

2.1.5 Arbeitslose ... 73

2.1.6 Nichterwerbstätige ... 74

2.2 … nach sozialer Stellung des/der Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin und monatlichem Haushaltsnettoeinkommen 2.2.1 Haushalte insgesamt ... 75

2.2.2 unter 500 EUR ... 76

2.2.3 500 bis unter 900 EUR ... 77

2.2.4 900 bis unter 1 300 EUR ... 78

2.2.5 1 300 bis unter 1 500 EUR ... 79

2.2.6 1 500 bis unter 1 700 EUR ... 80

2.2.7 1 700 bis unter 2 000 EUR ... 81

2.2.8 2 000 bis unter 2 600 EUR ... 82

2.2.9 2 600 bis unter 3 600 EUR ... 83

2.2.10 3 600 bis unter 5 000 EUR ... 84

2.2.11 5 000 bis unter 7 500 EUR ... 85

2.2.12 7 500 bis unter 10 000 EUR ... 86

2.2.13 10 000 bis unter 18 000 EUR ... 87

2.3 … nach monatlichem Haushaltsnettoeinkommen und Haushaltstyp 2.3.1 Haushalte insgesamt ... 88

2.3.2 Allein lebende Frau ... 89

2.3.3 Allein lebender Mann ... 90

2.3.4 Allein Erziehende mit ledigem Kind/ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 91

2.3.5 Allein Erziehende mit 1 ledigen Kind unter 18 Jahren ... 92

(5)

2.3.6 Allein Erziehende mit 2 ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 93

2.3.7 Paare insgesamt ... 94

2.3.8 Paare ohne Kind ... 95

2.3.9 Paare mit ledigem Kind/ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 96

2.3.10 Paare mit 1 ledigen Kind unter 18 Jahren ... 97

2.3.11 Paare mit 2 ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 98

2.3.12 Paare mit 3 ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 99

2.3.13 Sonstige Haushalte ... 100

2.4 … nach Alter des/der Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin und Haushaltstyp 2.4.1 Haushalte insgesamt ... 101

2.4.2 Allein lebende Frau ... 102

2.4.3 Allein lebender Mann ... 103

2.4.4 Allein Erziehende mit ledigem Kind/ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 104

2.4.5 Allein Erziehende mit 1 ledigen Kind unter 18 Jahren ... 105

2.4.6 Allein Erziehende mit 2 ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 106

2.4.7 Paare insgesamt ... 107

2.4.8 Paare ohne Kind ... 108

2.4.9 Paare mit ledigem Kind/ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 109

2.4.10 Paare mit 1 ledigen Kind unter 18 Jahren ... 110

2.4.11 Paare mit 2 ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 111

2.4.12 Paare mit 3 ledigen Kindern unter 18 Jahren ... 112

2.4.13 Sonstige Haushalte ... 113

2.5 … nach Alter des/der Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin und Geschlecht 2.5.1 Weiblich ... 114

2.5.2 Männlich ... 115

(6)

Vorbemerkungen

Alle fünf Jahre werden in Deutschland private Haushalte im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zu ihren Einnahmen und Ausgaben, zur Vermögensbildung, zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern und zur Wohnsituation befragt. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 708-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1768), in Verbindung mit Artikel 2 der Verordnung vom 26. März 1991 (BGBl. I S. 846) und dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1648).

Erhoben werden Angaben zu § 2 des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte.

Die Erteilung der Auskunft ist nach § 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 1 BStatG freiwillig.

2018 fand die EVS zum zwölften Mal statt. Die erste EVS wurde 1962/63 durchgeführt. Ab 1969 wurde dann der 5-Jahresrhythmus eingehalten.

In der Erhebung sind nur solche Haushalte vertreten, die sich auf Grund von Werbemaßnahmen der Statistischen Landesämter und des Statistischen Bundesamtes bereit erklärten, die mit den Erhebungsunterlagen abgefragten Angaben freiwillig zu machen.

Bei der EVS handelt es sich um eine Quotenstichprobe, bei der nicht alle, sondern nur etwa 0,2% aller privaten Haushalte, d.h. jeder fünfhundertste Haushalt, befragt wird. Als Quotierungsmerkmale wurden Bundesland, Haushaltstyp, die soziale Stellung der Haupteinkommensbezieher und das monatliche Haushaltsnettoeinkommen (Selbsteinstufung) verwendet.

Die Erhebung unterteilt sich in drei selbstständige Einheiten:

- das Heft Allgemeine Angaben einschließlich der Anlage Geld und Sachvermögen (Stichtag: 1. Januar), in dem neben den soziodemografischen und sozioökonomischen Grunddaten der Haushalte und Einzelpersonen die Wohnsituation sowie die Ausstattung mit Gebrauchsgütern und Angaben zur Vermögenssituation erfasst werden,

- das Haushaltsbuch, in dem jeweils ein Viertel aller teilnehmenden Haushalte drei Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben anschreiben sowie

- das Feinaufzeichnungsheft für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren, in dem jeder fünfte an der EVS beteiligte Haushalt einen Monat lang alle Ausgaben für Speisen, Getränke und Tabakwaren nach Mengen und Preisen auflistet.

Das vorliegende Heft enthält als Ergebnisse des Haushaltsbuches der EVS 2018: die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte. Bundesweit führten rund 52 800 Haushalte ein Haushaltsbuch. In Bayern lagen für etwa 8 300 Haushalte entsprechende Unterlagen vor, die jeweils auf die Grundgesamtheit von 6,268 Millionen Haushalten hochgerechnet wurden.

Im Rahmen der EVS 2018 werden weitere Statistische Berichte zu Geldvermögen und

Konsumentenkreditschulden, Haus- und Grundbesitz sowie Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und

Tabakwaren erscheinen. Bereits veröffentlicht sind die Ergebnisse zur Ausstattung privater Haushalte mit

ausgewählten Gebrauchsgütern und Versicherungen sowie zu Wohnverhältnissen.

(7)

Begriffserläuterungen und methodische Hinweise Haushalt

Als Haushalt wird eine Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl einkommens- als auch verbrauchs-mäßig zusammengehören, bezeichnet. Sie müssen in der Regel zusammen wohnen und über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Haus- und Betriebspersonal, Untermieter und Kostgänger zählen nicht zum Haushalt, in dem sie wohnen bzw. verpflegt werden, ebenso nicht Personen, die sich nur auf Besuch im Haushalt befinden.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen ohne festen Wohnsitz (Obdachlose), Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten, zu denen u.a. die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen gehören, sofern diese innerhalb dieser Einrichtungen über keinen eigenen Haushalt verfügen, sowie die Angehörigen der Bereitschaftspolizei, des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr, soweit sie nicht einen ständigen Wohnsitz außerhalb der Kaserne haben.

In die Ergebnisdarstellung nicht einbezogen sind Haushalte mit hohem monatlichen Einkommen (Haushaltsnettoeinkommen von 18 000 Euro oder mehr), da diese sich nicht in ausreichender Zahl an der Erhebung beteiligen. Ab 2018 gilt dies jedoch nur für jene Haushalte, die regelmäßig über ein so hohes monatliches Haushaltsnettoeinkommen verfügen. Haushalte, die ausschließlich aufgrund von Einmalzahlungen (z. B. Erbschaften, Steuerrückzahlungen oder Erstattungen der privaten Versicherungen, Abfindungen oder Sonderzahlungen des Arbeitgebers), Saisoneffekten (z. B. untypisch hohe Erlöse bzw. Entnahmen von Selbstständigen in den Berichtsmonaten) oder der imputierten Miete (bei Eigentümerhaushalten) über dieser

„Einkommensabschneidegrenze“ lagen, werden jedoch berücksichtigt.

Die aus dem Mikrozensus ermittelte, hochgerechnete Zahl der Privathaushalte liegt generell höher als die aus der EVS. Dies resultiert vor allem aus der Tatsache, dass im Mikrozensus alle Wohnsitze von Personen erfasst werden, in der EVS aber nur private Haushalte am Ort der Hauptwohnung (siehe auch unter „Hochrechnung“).

Haushaltstyp

Für folgende Haushaltstypen werden im vorliegenden Heft Ergebnisse nachgewiesen:

- Allein lebende(r) Frau Mann

- Alleinerziehende mit Kind(ern) mit 1 Kind mit 2 Kindern - (Ehe-)Paare ohne Kind

mit Kind(ern) mit 1 Kind mit 2 Kindern mit 3 Kindern - Sonstige Haushalte

Bei der Darstellung nach dem Haushaltstyp werden nur diejenigen Haushalte gezählt, denen außer den bei der Typisierung genannten Mitgliedern keine weiteren Personen angehören. Sind weitere Personen (z.B.

Schwiegermutter/-vater, Kind(er) über 18 Jahre, „Mehrgenerationenhaushalt“, Wohngemeinschaften

etc.) vorhanden, werden diese Haushalte stets der Gruppe „sonstige Haushalte“ zugeordnet. Als Kinder zählen

alle ledigen Kinder unter 18 Jahren des/der Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin oder dessen/deren (Ehe-

)Partner(in) bzw. gleichgeschlechtlichen Lebenspartners/-partnerin. Dies impliziert, dass bei der Auswertung die

nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften den Ehepaaren

gleichgestellt sind.

(8)

Haupteinkommensbezieher(in)

Durch die Festlegung eines/einer Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin wird es möglich, Mehrpersonenhaushalte nach unterschiedlichen Merkmalen (z.B. Alter, Geschlecht, soziale Stellung) einheitlich zu gliedern. Als Haupteinkommensbezieher(in) gilt in der Regel die Person (18 Jahre oder älter), die den höchsten Beitrag zum Haushaltseinkommen leistet.

Soziale Stellung des/der Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin

Die soziale Stellung des/der Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin richtet sich nach dem Bereich, aus dem der überwiegende Teil der Einkünfte fließt (Unterhaltskonzept). Für die Zuordnung eines Haushalts zu einer sozialen Stellung gilt bei der EVS, dass die im Folgenden genannten Personen stets den größten Anteil zum Haushaltsnettoeinkommen beitragen.

- Selbstständige:

- Landwirte/Landwirtinnen: Alle Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb wirtschaftlich oder organisatorisch als Eigentümer(in) oder Pächter(in) leiten. Den Haushalten von Landwirten/-wirtinnen zugerechnet wurden Haushalte, deren Einkommen überwiegend aus einem landwirtschaftlichen Betrieb stammen.

- Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige: Alle Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher Art wirtschaftlich oder organisatorisch als Eigentümer(innen) oder Pächter(innen) leiten.

Freiberuflich Tätige wie Ärzte/ Ärztinnen, Rechtsanwälte/-anwältinnen, Schriftsteller(innen), freischaffende Künstler(innen) usw. zählen ebenfalls dazu.

- Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen:

- Beamte/Beamtinnen (auch in Altersteilzeit): Beamte/Beamtinnen des Bundes (auch Berufs- und Zeitsoldaten/-soldatinnen, Beamte/Beamtinnen des Bundesgrenzschutzes, Wehrdienstleistende), der Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Beamtenanwärter(innen) und Beamte/Beamtinnen im Vorbereitungsdienst, auch Richter(innen), Geistliche und Beamte/Beamtinnen der Evangelischen Kirche und der römisch-katholischen Kirche.

Geistliche und Sprecher(innen) anderer Religionsbekenntnisse sind als Angestellte erfasst.

- Angestellte (auch in Altersteilzeit): Alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger(innen). Hierzu zählen auch kaufmännische und technische Auszubildende, Personen im Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.

- Arbeiter/Arbeiterinnen (auch in Altersteilzeit): Alle Lohnempfänger(innen), unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode, auch Heimarbeiter(innen) und gewerbliche Auszubildende.

- Arbeitslose: Personen, die arbeitslos oder arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, sowie Umschüler und Umschülerinnen, die Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten.

- Nichterwerbstätige: Zusammenfassung der Haushalte von Pensionären/Pensionärinnen, Rentner(innen), Sozialhilfeempfänger(innen), Altenteiler(innen), nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehende Personen, die vom eigenen Vermögen (Vermietung, Verpachtung) oder von privaten Unterstützungen und dergleichen leben, ferner Studenten, die einen eigenen Haushalt führen. Die Zuordnung zu den Nichterwerbstätigen erfolgte auch dann, wenn kleinere oder unregelmäßige Einkünfte aus Erwerbstätigkeit vorhanden waren.

Bei Haupteinkommensbeziehern/-bezieherinnen, die sich in Elternzeit (Erziehungsurlaub) befinden, eine Rückkehrgarantie des Arbeitgebers haben und ihren Arbeitsvertrag nicht gekündigt haben, gilt die soziale Stellung vor Antritt des Erziehungsurlaubes; ansonsten sind diese den „Nichterwerbstätigen“ zuzuordnen.

Haushaltsnettoeinkommen

Im Haushaltsbuch der EVS 2018 wurden die Einkommensquellen eines jeden Haushaltsmitgliedes erfasst. Das

monatliche Nettoeinkommen einer Person ist jeweils der Betrag, der sich durch die Summe aller erzielten

Einkünfte, inklusive Weihnachtsgeld, 13./14. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Einkünfte aus Vermietung,

Verpachtung, Vermögen, Sonderzahlungen und öffentlichen Zahlungen (Bruttoeinkommen) ergibt, abzüglich

Steuern, Solidaritätszuschlag und Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung. Das monatliche

(9)

Haushaltsnettoeinkommen ergibt sich aus der Summe der einzelnen monatlichen Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder.

Hochrechnung

Insgesamt lagen in Bayern bei der EVS 2018 von 8 272 Haushalten auswertbare Unterlagen zu den Einkommen, Einnahmen und Ausgaben vor. Die so ermittelten Ergebnisse wurden auf die Grundgesamtheit von rund 6,268 Millionen bayerischen Haushalten hochgerechnet.

Die Quotierung der Haushalte in der Stichprobe erfolgte nach dem Haushaltstyp, der sozialen Stellung des/der Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin und dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen.

Die Hochrechnung der EVS-Ergebnisse erfolgte in zwei Stufen: Zunächst wurden die freien Hochrechnungsfaktoren ermittelt. In einer zweiten Stufe wurden diese freien Hochrechnungsfaktoren an Eckwerte aus dem Mikrozensus angepasst. Hierbei wurde der Hochrechnungsrahmen zur Verbesserung der Ergebnisqualität neben den Quotierungsmerkmalen um die Merkmale Haushaltsgröße und Quartal erweitert.

Um zu schwach besetzte Anpassungsklassen zu vermeiden, wurden die Hochrechnungsfaktoren durch ein modernes Kalibrierungsverfahren (Generalized Regression Estimation) berechnet, das eine Anpassung an getrennte Randverteilungen ermöglicht.

Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Bayern-Ergebnisse können von den in diesem Bericht dargestellten Bayern-Ergebnissen abweichen, da für die Länderhochrechnung und die Bundeshochrechnung unterschiedliche Hochrechnungsfaktoren verwendet werden. Die vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlichten Ergebnisse basieren auf einer individuellen Hochrechnung, die auf die Genauigkeit des Ergebnisses für Bayern optimiert ist, während die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Bayern- Ergebnisse auf einer Bundeshochrechnung beruhen, die auf die Genauigkeit des Ergebnisses für das Bundesgebiet optimiert ist. Insofern sind für eine rein bayerische Betrachtung die Ergebnisse dieses Berichts realistischer, während für Vergleichszwecke mit dem Bund und anderen Ländern die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen verwendet werden können.

Dies hat folgenden methodischen Hintergrund: Die bayerischen Besetzungszahlen in den einzelnen Schichten der Stichprobe sind weitaus geringer als diejenigen der Bundesschichten. Deshalb muss für eine Reduzierung (bzw. Optimierung) des Stichprobenfehlers die Auswahl der Anpassungsmerkmale zum Mikrozensus individuell für Bayern erfolgen. Eine Optimierung für die bayerischen Ergebnisse bedeutet hier, dass im Vergleich zur Bundeshochrechnung weniger Anpassungsmerkmale einbezogen werden dürfen.

Im Vergleich zur EVS 2018 fällt die Größenordnung der hochgerechneten Zahl der Privathaushalte im Mikrozensus höher aus. Die Unterschiede resultieren vor allem aus der Tatsache, dass bei der EVS ausschließlich Privathaushalte am Ort der Hauptwohnung einbezogen werden, während beim Mikrozensus auch weitere Wohnsitze erfasst werden, was zu einer höheren Zahl der Privathaushalte führt. Außerdem werden in die EVS nur Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen bis 18 000 Euro einbezogen.

Fehlerrechnung

Stichprobenerhebungen erbringen im Allgemeinen nicht die gleichen Ergebnisse wie an ihrer Stelle durchgeführte Totalerhebungen. Zur Beurteilung der Genauigkeit von Zufallsstichproben wird üblicherweise der relative Standardfehler herangezogen. Auch wenn die EVS nicht auf einer Zufalls-, sondern einer Quotenstichprobe beruht, können für sie dennoch relative Standardfehler angegeben werden: Sie wird hierzu (wie allgemein üblich) bei der Fehlerrechnung wie eine proportional geschichtete Stichprobe behandelt.

Für die Ergebnisdarstellung wurde das bislang praktizierte Vorgehen beibehalten. Danach werden Ergebnisse, bei denen weniger als 25 Haushalte beteiligt waren, nicht veröffentlicht, da der relative Standardfehler über 20%

geschätzt wird. Das entsprechende Tabellenfeld ist mit „ / “ gekennzeichnet. Waren 25 bis unter 100 Haushalte

bei der Berechnung der entsprechenden Durchschnittswerte beteiligt, sind die Werte in Klammern gesetzt. Hier

kann von einem relativen Standardfehler zwischen 10 und 20% ausgegangen werden. Bei 100 oder mehr

(10)

beteiligten Haushalten (Werte ohne zusätzliches Symbol) kann der relative Standardfehler maximal 10%

betragen.

Auf- und Abrundungen

Die maschinell erstellten Ergebnisse sind bei der Hochrechnung ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw.

abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben.

Systematik der Einnahmen und Ausgaben

Grundlage ist das systematische Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte 2013 (SEA 2013). Es wurde in Anlehnung an die internationale Klassifikation der Verwendungszwecke (COICOP - Classification of individual consumption by purpose) der OECD bzw. von Eurostat festgelegt. Damit ist eine weitgehende internationale Vergleichbarkeit ohne längere Umschlüsselung sichergestellt.

Verwendete Kategorien und Aggregate Einkommen und Einnahmen

Alle Einnahmen der Haushalte aus (selbständiger und unselbstständiger) Erwerbstätigkeit, aus Vermögen, aus öffentlichen und nichtöffentlichen Transferzahlungen sowie aus Untervermietung bilden das Haushaltsbruttoeinkommen. Das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit enthält nicht die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. In die Einnahmen aus Vermögen wurde internationalen Gepflogenheiten folgend eine sogenannte unterstellte Eigentümermiete eingerechnet.

Das Haushaltsnettoeinkommen errechnet sich, indem vom Haushaltsbruttoeinkommen Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) abgezogen werden. Das so entstandene Haushaltsnettoeinkommen wird ergänzt um Einnahmen des Haushalts aus dem Verkauf von Waren (z. B. Verkauf von Gebraucht-Pkw) sowie sonstige Einnahmen. Die so ermittelten ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen werden auch als verfügbares Einkommen der Haushalte bezeichnet.

Einnahmen aus der Auflösung und Umwandlung von Sach- und Geldvermögen sowie aus Kreditaufnahme sind nicht Bestandteil des verfügbaren Einkommens.

Private Konsumausgaben

Im Wesentlichen wird darunter der private Konsum der Haushalte subsumiert. Neben dem Kauf von Gütern und Dienstleistungen sind unterstellte Käufe (selbstgenutztes Wohneigentum) enthalten. Nicht enthalten sind die Zahlungen von direkten Steuern, Versicherungen, Tilgung und Verzinsung von Krediten und Übertragungen an andere private Haushalte oder Organisationen. Ebenfalls nicht enthalten sind Käufe von Grundstücken und Gebäuden sowie die Ausgaben für die Vermögensbildung.

Andere Ausgaben

Sonstige Steuern (z.B. Kraftfahrzeugsteuer), freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, Versicherungsprämien/-beiträge (z.B. private Krankenversicherungsbeiträge, Kfz- Versicherung), sonstige geleistete Übertragungen, Ausgaben für die Tilgung und Verzinsung von Krediten sowie Ausgaben für die Bildung von Sach- und Geldvermögen.

Beschreibung der in den Tabellen nachgewiesenen Einkommen, Einnahmen und Ausgaben

In der folgenden Beschreibung finden sich detaillierte Hinweise zum Gegenstand der Nachweisung in den

Tabellen über Einkommen, Einnahmen sowie Ausgaben und über die Aufwendungen für den privaten Konsum.

(11)

Beschreibung der in den Tabellen nachgewiesenen Einkommen, Einnahmen und Ausgaben

Gegenstand der Nachweisung Begriffliche Abgrenzung Einnahmen

Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit

- Grundlohn/-gehalt (einschl. Orts-, Familienzuschlag, Überstunden-, Nachzahlungen, ohne einmalige Zahlungen, Arbeitgeberanteil zur

Sozialversicherung, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers sowie Kindergeld);

- Einmalige Zahlungen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld);

- Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers;

- Abfindungen;

- Gewinnbeteiligungen (z.B. Bonuszahlungen, Erfolgsprämien);

- Sonstige Einkommen (z. B. Fahr- und Essensgeldzuschüsse, private Nutzung des Dienstwagens, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld des Arbeitgebers);

- Zuschüsse zur befreienden Lebensversicherung;

- Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung bei freiwilliger oder privater

Krankenversicherung;

- Einnahmen aus Nebenerwerbstätigkeit (auch Aushilfs,- Ferien- und Minijobs, Aufwandsentschädigungen)

Bruttoeinkommen aus selbständiger Arbeit

- Privatentnahmen von Selbständigen und Landwirten (hauptberuflich) und sonstige Einnahmen von nebenberuflich Selbstständigen (z. B. als Vermögensverwalter/-in aus Aufsichtsratstätigkeit)

Einnahmen aus Vermögen

Einnahmen aus Vermögen - Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen (auch Mietwert von Eigentümerwohnungen, - häusern, Garagen und Stellplätzen)

- Unterstellte Mietzahlungen (Wohneigentum) für Eigentümerwohnungen, - häuser als Haupt-, Zweit- und Freizeitwohnungen (ohne Betriebskosten, Heizkostenpauschale und Garagenmiete)

- Zinsgutschriften abzüglich der evtl. Zinsabschlagsteuer - Dividenden, Ausschüttungen

Einnahmen aus Transferzahlungen

Einkommen aus öffentlichen Transfer- zahlungen

-- (Brutto-)/Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigenem Anspruch bzw. für Hinterbliebene

- (Brutto-)/Renten berufsständischer Versorgungswerke, landwirtschaftlicher Alterskassen, Landabgaberenten einschließlich Hinterbliebenenrenten - Zuschüsse der Rentenversicherungsträger zur freiwilligen oder privaten

Krankenversicherung

- (Brutto-)/Renten der Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes (VBL) aus eigenem Anspruch bzw. für Hinterbliebene

- Renten der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung aus eigenem Anspruch bzw. für Hinterbliebene

- Übertragungen der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Krankengeld)

(12)

Gegenstand der Nachweisung Begriffliche Abgrenzung noch: Einkommen aus öffentlichen

Transferzahlungen

- (Brutto-)/Pensionen aus eigenem Anspruch bzw. für Hinterbliebene (einschließlich einmaliger Zahlung, z. B. Weihnachtsgeld)

- Übertragungen der gesetzlichen Arbeitsförderung und sonstige

Übertragungen der Sozialversicherung (z. B. ALG I, ALG II (Hartz IV) und Sozialgeld, Kurzarbeitergeld, Umschulungsgeld)

- Übertragungen der Gebietskörperschaften, z. B. Kindergeld,

Mutterschaftsgeld, Wohngeld , Unterhaltsvorschussleistungen, Sozialhilfe , Elterngeld/Erziehungsgeld, BAföG, Auslandsrenten, Lastenausgleichsrenten, sonstige Zahlungen aus öffentlichen Kassen z. B. Heizkostenzuschuss, Erstattungen von Steuern, Beihilfen im öffentlichen Dienst

Einkommen aus nichtöffentlichen Transferzahlungen

- (Brutto-)/Werks- bzw. Betriebsrenten (einschließlich Hinterbliebenenrente) und -unterstützungen aus eigener früherer Erwerbstätigkeit und sonstigen Ansprüchen (auch Sachbezüge)

- Erstattungen und Leistungen privater Versicherungen (z. B. private Unfall-, Kranken-, Kfz- und Schadensversicherungen)

- Streikunterstützungen

- Geldgeschenke, Unterhaltszahlungen, sonstige Unterstützungen von anderen privaten Haushalten (auch Leibrenten), Beihilfen und Unterstützung von Kirchen, Gewerkschaften und anderen Organisationen und Einnahmen aus anderen Quellen(z. B. Lottogewinn, Blutspende)

- Kapitalauszahlungen aus Erbschaften

- Auszahlungen privater Alters-, Pensions- und Sterbekassen (ohne Lebensversicherungen)

Einnahmen aus Untervermietung Einnahmen aus Untervermietung.

Einnahmen aus Vermögens- umwandlung/Krediten

• Einnahmen aus der Auflösung bzw.

Verminderung von Sachvermögen

- Verkauf von privaten (nicht betrieblichen) Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen

- Veräußerung von Grundvermögen

- Privatentnahme aus dem Verkauf von Betriebsvermögen

- Verkauf von Gold u. a. Edelmetallen (Schmuck, Barren und Münzen, soweit gesetzliches Zahlungsmittel)

• Einnahmen aus der Auflösung bzw.

Verminderung von Geldvermögen

- Abhebungen vom Sparbuch, von Termin- und Festgeldkonten - Auszahlungen von Guthaben bei Bausparkassen

- Verkauf von Wertpapieren, Geschäfts- und Genossenschaftsanteilen - Laufende Einnahmen aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen - Einmalige und unregelmäßige Einnahmen aus Lebens-, Ausbildungs-,

Aussteuerund

Sterbegeldversicherungen

- Einnahmen aus der Rückzahlung von an Dritte ausgeliehenen Geldern

Einnahmen aus Kreditaufnahme - Aufnahme von Hypotheken, Grundschulden und sonstigen Baudarlehen zur Finanzierung von Haus- und Grundbesitz;

- Aufnahme von Raten- bzw. Konsumentenkrediten.

Ausgaben (Private Konsumausgaben) Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren

• Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke - Nahrungsmittel einschl. Deputate (ohne Speisen und Getränke in

Restaurants, Cafés, an Imbissständen sowie in Kantinen, Schulkantinen und Mensen);

- Alkoholfreie Getränke.

(13)

Gegenstand der Nachweisung Begriffliche Abgrenzung

• Alkoholische Getränke, Tabakwaren u. Ä. - Alkoholische Getränke;

- Tabakwaren;

- Drogen.

Bekleidung und Schuhe

Herrenbekleidung Alle Arten von Herrenbekleidung (Konfektion, Maßkleidung), Sportbekleidung (z.B. Reit- und Badebekleidung), Herrenwäsche, Arbeitsbekleidung (ohne Strumpfwaren).

Damenbekleidung Alle Arten von Damenbekleidung (Konfektion, Maßkleidung), Sportbekleidung (z.B. Reit- und Badebekleidung), Damenwäsche einschl. Miederwaren (ohne Strumpfwaren).

Bekleidung für Kinder und Jugendliche (bis unter 14 Jahren)

Alle Arten von Bekleidung für Kinder und Jugendliche bis unter 14 Jahren, auch Babyschuhe aus Stoff, Sportbekleidung, z.B. Reit- und Badebekleidung (ohne Windeln aus Papier und Strumpfwaren).

Herren-, Damen- und Kinderstrümpfe Alle Strumpfwaren, auch Babyschuhe aus Wolle.

Sonstige Bekleidung und Zubehör Bekleidungsstoffe (ohne Möbelbezugsstoffe), Krawatten, Stofftaschentücher, Gürtel, Kopfbedeckungen (auch Schutzhelme für Motor- und Fahrräder, Berufskopfbedeckungen), Kurzwaren, Schals, Handschuhe usw. (ohne Gummihandschuhe).

Schuhe und Schuhzubehör - Schuhe u. a. Fußbekleidung, auch Stiefel, Sandalen (ohne orthopädische Schuhe, Spezialsportschuhe, Schlitt- und Rollschuhe) für Herren, Damen, Kinder und Jugendliche (bis unter 14 Jahren);

- Schuhzubehör, z.B. Schnürsenkel, Einlegesohlen (ohne orthopädische) Schuhspanner, Schuhanzieher (ohne Schuhputzmittel).

Reparaturen, Reinigung, Ausleihe Chemische Reinigung, Waschen, Bügeln, Färben, Reparaturen und Miete von Bekleidung und Schuhen.

Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung

Wohnungsmiete u.Ä. - Miete (einschl. Betriebskosten ohne Energiekosten, Heizkostenpauschale und Garagenmiete) für

- Hauptwohnungen,

- dauernd gemietete Zweit- und Freizeitwohnungen,

- kostenlos überlassene Wohnungen (Deputate, von Verwandtschaft u. Ä.);

- Untermiete für Haupt-, Zweit- und Freizeitwohnungen;

- Dauermiete in Hotels, Gasthöfen, Pensionen;

- Unterstellte Mietzahlungen (ohne Betriebskosten, Heizkostenpauschale und Garagenmiete) für Eigentümerwohnungen als

- Hauptwohnungen,

- Zweit- und Freizeitwohnungen;

- Laufende Kosten/Wohngeld ohne Heizkostenpauschale und ohne Instandhaltungsrücklage für die Hauptwohnung (ständig selbst genutztes Eigentum);

- Laufende Kosten für nicht ständig oder nicht selbst genutztes

(vermietetes/verpachtetes) Grundvermögen.

(14)

Gegenstand der Nachweisung Begriffliche Abgrenzung

Energie - Strom (auch Solarenergie), Gas, flüssige Brennstoffe (ohne Kraftstoffe), einschl. Abschlagszahlungen, Gebühren für Zähler, Grundgebühr, Umlagen für Gas- bzw. Ölheizungsanlagen, Deputate o. g. Art;

- Fern-/Zentralheizung und Warmwasser, auch Umlagen und Endabrechnungen einschl. Gebühren für Anlagen und Zähler;

- Feste Brennstoffe, Stein-, Press-, Braunkohle, Koks, Holzkohle, Deputate o.

g. Art;

- Eis für Kühl- und Gefrierzwecke.

Wohnungsinstandhaltung Ausgaben (Material /Handwerker) für die regelmäßige Instandhaltung und Reparatur der Wohnung (selbst genutztes Wohneigentum, Mieter/Untermieter).

Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände

Möbel und Einrichtungsgegenstände - Wohnungsmobiliar, auch Garten- und Campingmöbel, Regale,

Blumenständer, Kinderlaufställe, Matratzen (ohne Aufstellen von Möbeln);

- Ergänzungsmöbel, z.B. Leuchten, Gemälde, Kunstgegenstände, Spiegel.

Teppiche und sonstige Bodenbeläge - Handgeknüpfte oder gewebte Teppiche;

- Teppiche aus textilem Material;

- Textile und nichttextile Bodenbeläge (ohne Verlegen).

Kühl- und Gefrierschränke und -truhen Kühl- und Gefrierschränke, -truhen, bzw. -kombinationen (ohne Installation)

Sonstige größere Haushaltsgeräte - Waschmaschinen, Wäschetrockner, Bügel- und Geschirrspülmaschinen;

- Kochgeräte, z.B. Herde, Backöfen, Mikrowellenherde, Gaskocher, Grillgeräte;

- Raumheizgeräte, Warmwasserbereiter, Näh- und Strickmaschinen, Reinigungsgeräte, Dunstabzugshauben.

Kleine elektrische Haushaltsgeräte Toaster, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, elektrische Rühr- und Mixgeräte, Bügeleisen, Ventilatoren, Eierkocher, Waffeleisen u.Ä.

Heimtextilien u.Ä. - Möbelbezugsstoffe, Bettware und -wäsche, Gardinen, Vorhänge, Jalousien, Handtücher, Tischdecken, Badezimmer- und Fußmatten;

- Anfertigen sowie fremde Reparaturen von Heimtextilien.

Sonstige Gebrauchsgüter für die Haushaltsführung

- Glaswaren, Tafelgeschirr, Bestecke u. a. Gebrauchsgüter für die Haushaltsführung (z.B. Vasen, Kerzenständer, Eimer, Wannen, Wäschetruhen, Bügelbretter, Briefkästen);

- Reparaturen an Glaswaren, Geschirr und anderen Gebrauchsgegen-ständen für die Haushaltsführung;

- Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände für Haus und Garten, z.B. motor- und elektrobetriebene Geräte und Werkzeuge, Spaten, Hacken,

Gießkannen, Gartenschläuche (einschl. Miete und Reparatur);

- Andere Verbrauchsgüter für die Haushaltsführung, z.B. manuelle Werkzeuge

wie Hammer, Schraubendreher, Malerpinsel usw., Hobel- und Werkbänke,

Werkzeugschränke, Neon- und Taschenlampen, Batterien, Stecker, Kabel

u.Ä.

(15)

Gegenstand der Nachweisung Begriffliche Abgrenzung

Verbrauchsgüter für die Haushaltsführung Reinigungs-, Pflegemittel (auch Schuhputzmittel) und andere Verbrauchsgüter für die Haushaltsführung, z.B. Papierfilter, Mülltüten, Alufolie, Einweggeschirr, Nadeln, Nägel, Schrauben, Klebstoffe, Zündhölzer, Kerzen,

Gummihandschuhe.

Dienstleistungen für die Haushaltsführung - Lieferung, Installation sowie Reparatur von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Bodenbelägen;

- Reparaturen an Haushaltsgeräten, sowie fremde Installation von Großgeräten (einschl. Mieten);

- Dienstleistungen von Haushaltshilfen u. a. häusliche Dienstleistungen (z.B.

Löhne und Gehälter für Hauspersonal).

Gesundheitspflege

Gebrauchsgüter für die Gesundheits-pflege Therapeutische Geräte und Ausrüstungen, z.B. Hör-, Inhalier-, Massage-, Bestrahlungsgeräte, Blutzucker- und Blutdruckmessgeräte, Heizkissen, - decken, Brillen, -gläser, orthopädische Schuhe und Erzeugnisse,

Materialkosten für Zahnersatz, -spangen und -prothesen, Reparaturen und Miete (einschl. Eigenanteile).

Verbrauchsgüter für die Gesundheits-pflege - Pharmazeutische Erzeugnisse (ohne solche für Tiere), z.B. Medikamente, Salben, Impfstoffe, Vitaminpräparate, Antibabypille usw. (einschl.

Eigenanteile bzw. Rezeptkosten und –gebühren);

- andere medizinische Erzeugnisse, z.B. Verbandsstoffe, Spritzen,

Fieberthermometer, Wärmflaschen, Kondome, Schwangerschaftstests usw.

Dienstleistungen für die Gesundheits-pflege Ambulante Gesundheitsdienstleistungen, z.B.:

- ärztliche, zahnärztliche Dienstleistungen (ohne Tierärzte) (einschl.

Eigenanteile),

- sonstige medizinische Versorgung außerhalb von Krankenhäusern, z.B.

Dienstleistungen von Laboratorien, Röntgenzentren, Heilhilfsberufen, Massagen, Krankengymnastik, medizinische Bäder, Badbesuche, Heilpraktiker, Homöopathie, Physiotherapie (einschl. Eigenanteile), - Dienstleistungen der Krankenhäuser, auch Sanatorien, Kuraufenthalte,

einschl. Arztkosten (ohne Pflegeheime) (einschl. Eigenanteile).

Verkehr

Kraftfahrzeuge - Kauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge (PKW, LKW) ohne Käufe von Freizeitfahrzeugen, wie Wohnwagen, -mobilen, Caravans usw.;

- Kutschen von Tieren gezogene Fahrzeuge, z.B. Pferdekutschen.

Kraft- und Fahrräder Kauf von neuen und gebrauchten Fahrrädern, Motorrädern, Mofas, Motorrollern, Seitenwagen, Fahrrädern mit Hilfsmotor.

Ersatzteile und Zubehör Material-, Zubehör- und Ersatzteilkäufe für die eigene Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, Kraft- und Fahrrädern, z.B. Reifen, Schläuche, Beleuchtung, Felgen, Zündkerzen, Sicherungen, Anhänger.

Kraftstoffe und Schmiermittel - Kraftstoffe, z.B. Benzin, Dieselkraftstoff, Biotreibstoffe;

- Schmiermittel, -stoffe, -fette, Motorenöle;

- Wartungs- und Reinigungsmittel, Pflegemittel.

Wartung und Reparaturen an Kfz, Kraft- und Fahrrädern

Instandhaltungs- und Reparaturleistungen an Privatfahrzeugen, z.B. große

und kleine Inspektionen, Pannendienste, Autowäsche usw.

(16)

Gegenstand der Nachweisung Begriffliche Abgrenzung

Garagen- und Stellplatzmieten - Garagen- und Stellplatz- bzw. Unterstellkosten für Privatfahrzeuge, auch für Anhänger, Wohnmobile, Campinganhänger, Boote, Flugzeuge usw.; - - Mietwert der Eigentümergaragen und für mietfreie Garagen/Stellplätze

(Hauptwohnung).

Sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Privatfahrzeugen

Sonstige Dienstleistungen z.B. Benutzungsgebühren für Brücken, Autobahnen, Tunnels, Fähren usw., Mietkosten für Lkw, Pkw, Krafträder, Fahrräder, Fahrschulkosten , ASU, TÜV, Parkgebühren, Nutzungs-pauschalen für Dienstkraftwagen, Kraftfahrtunterrichtskosten, Führerschein- und Zulassungsgebühren, Güterbeförderung einschl. Möbeltransporte, Gepäckträger und -aufbewahrung, Botendienste.

Personenbeförderung, Verkehrsdienstleistungen

- Fremde Verkehrsdienstleistungen im Luftverkehr, für Fahrten und Ausflüge (ohne solche auf Reisen ohne Übernachtung und auf Reisen mit

Übernachtung)

z.B. Personenbeförderung im Luftverkehr (einschl. Kosten für Flughafengebühr, u.Ä.);

- Sonstige fremde Verkehrsdienstleistungen für Fahrten und Ausflüge (ohne solche auf Reisen ohne Übernachtung und auf Reisen mit Übernachtung)

z.B. Personenbeförderung im Öffentlichen Personennahverkehr, Schienen-, See- und Binnenschiffsverkehr, kombinierte Beförderungsleistungen, Zahnrad- und Seilbahnen, Sessellifte (auch Beförderung von Gepäck, Kfz, Motor- und Fahrrädern).

Nachrichtenübermittlung

Telefon- und Faxgeräte, Mobilfunktelefon, Anrufbeantworter

Käufe, Wartung und Reparatur von Telefon- und Telefaxgeräten, Mobilfunktelefonen, Anrufbeantwortern, PC-unabhängigen Modems.

Dienstleistungen für die Nachrichtenübermittlung

- Post- und Kurierdienstleistungen (außer Postbank), private Brief- und Paketzustelldienste;

- Kommunikationsdienstleistungen für Mobilfunk, Internet/Onlinedienste, Telefon, Fax, Telegramme, z.B. monatliche Grundgebühren, Telefonkarten, Anschluss- und Installationsgebühren (Btx usw.).

Freizeit, Unterhaltung und Kultur

Rundfunkempfangsgeräte, Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte

Geräte für den Empfang, die Aufnahme und Wiedergabe von Ton, z.B.

tragbare bzw. stationäre Rundfunkempfangs-, Tonaufnahme-, -wieder- gabegeräte einschl. Zubehör bzw. Installationskosten.

Fernseh- und Videogeräte, TV-Antennen Geräte für den Empfang, die Aufnahme und Wiedergabe von Bildern, z.B.

Fernsehempfangs-, Videogeräte, auch Bildplattenspieler, Foto-CD-Player, Antennen, SAT-Anlagen, -antennen (einschl. Installationskosten).

Foto-, Filmausrüstungen, optische Geräte,

- Fotoapparate, Videokameras, Camcorder, Filmaufnahmegeräte und -projektoren;

- Zubehör, Einzel- und Ersatzteile für die Foto- und Filmausrüstung;

- Optische Geräte, z.B. Ferngläser, Mikroskope, Kompasse usw.

Datenverarbeitungsgeräte und Software Informationsverarbeitungsgeräte, z.B. PC, PC-Zubehör einschl. Software,

Rechen-, Schreibmaschinen.

(17)

Gegenstand der Nachweisung Begriffliche Abgrenzung

Bild-, Daten- und Tonträger Videokassetten, Tonbänder, Musikkassetten, Compact- und Mini-Disc, Schallplatten, Filme und Zubehör für Fotoapparate und Filmkameras usw.

Sonstige langlebige Gebrauchsgüter und Ausrüstungen für Kultur, Sport, Camping u.

Ä.

- Langlebige Gebrauchsgüter und Ausrüstungen, z.B. Musikinstrumente, Campingwagen und -anhänger, Zelte, Campingartikel, Flugzeuge, Boote, Surfbretter, Taucherausrüstungen, Pferde und Ponys;

- Sportartikel, z.B. Sportbälle, Wintersportartikel, Fitnessgeräte, Waffen und Munition für Jagd, Sport und pers. Schutz, Angelausrüstungsgegenstände, Reitsportartikel, Boxhandschuhe, Sportspezialschuhe.

Spielwaren und Hobbys Spiele, Spielzeug, Hobbywaren auch PC-, Computer-, Videospiele, Festartikel, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter für die Freizeit und Unterhaltung.

Blumen und Gärten Gartenerzeugnisse und Verbrauchsgüter für Gartenpflege, Topfpflanzen, Schnittblumen, Gebühren für Blumen- und Pflanzenzulieferungen (ohne Gartenmöbel).

Haustiere einschl. Veterinär- u. a.

Dienstleistungen

- Haustiere, wie Nutztiere (Geflügel, Bienen, Kaninchen, Rinder, Schafe, Nutzfische usw.), Heimtiere (Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Zierfische, Zimmervögel usw.) ohne Pferde und Ponys für die Freizeitgestaltung;

- Gebrauchsgüter für die Tierhaltung;

- Verbrauchsgüter für die Tierhaltung;

- Pflegemittel, Tierarztkosten, Medikamente für Tiere jeder Art.

- Freizeit- und Kulturdienstleistungen - Außerschulischer Unterricht in Sport und musischen Fächern;

- Besuch von Sport- und Freizeitveranstaltungen bzw. -einrichtungen (einschl.

Mitgliedsbeiträgen und Geldspenden an Sport- und Kulturorganisationen);

- Sonstige Freizeit- und Kulturdienstleistungen, z.B. Dienstleistungen für Privatveranstaltungen, Gartenpflege, Dienstleistungen von Musikern, Clowns, Privatvorführungen, Fotolabors usw.;

- Fernsehgebühren (einschl. Kabelgebühren, auch Rundfunk- und Pay-TV u.Ä.);

- Ausleihgebühren (auch Miete für Tennisplätze, Kegelbahnen, Wohnmobile u.Ä.);

- Glücksspiele.

Bücher und Broschüren Bücher, Broschüren, Atlanten, Wörterbücher, Enzyklopädien, einschl.

Sammelbücher und -alben für Kinder u.Ä.

Zeitungen, Zeitschriften u. Ä. Zeitungen, Zeitschriften, Poster, Globen, Landkarten usw.

Sonstige Gebrauchsgüter für Bildung, Unterhaltung, Freizeit

Schreibwaren, Zeichenmaterialien, Büroartikel, Kalender, Münz- und

Briefmarkenalben und -sammlungen, andere Sammlungen und Sammelstücke, Festartikel, z.B. Weihnachtsschmuck, Seidenblumen usw.

Reparaturen für Freizeit, Unterhaltung, Kultur - Reparaturen von Geräten für Empfang, Aufnahme und Wiedergabe von Ton und Bild, von Foto- und Filmausrüstungen und von Geräten der

Datenverarbeitung;

- Reparaturen und Installationen von langlebigen Gebrauchsgütern und

Ausrüstungen für Kultur, Sport, Camping und Erholung.

(18)

Gegenstand der Nachweisung Begriffliche Abgrenzung Bildungswesen

Pauschalreisen Inlands-, Auslandspauschalreisen, auch Halbtags-, Tagesexkursionen

Nachhilfeunterricht Entgelte für Nachhilfeunterricht für Grund- und allgemeinbildende sowie weiterführende Schulen.

Gebühren, Kinderbetreuung - Kinderbetreuung;

- Studien- und Prüfungsgebühren an Schulen und Universitäten;

- Gebühren für Kurse; z.B. Erste Hilfe Kurs, EDV-Kurse u.Ä.

Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen

Verpflegungsdienstleistungen Speisen und Getränke in Restaurants, Cafes, Bars, Straßenverkauf, Kantinen, Mensen, Schulkantinen, Krankenhäusern (einschl. Deputate), auch Essensgeld in Kindertagesstätten u.Ä.

Beherbergungsdienstleistungen Übernachtungen (ohne Dauermieten) einschl. Deputate, auch Internatskosten.

Andere Waren und Dienstleistungen

Schmuck und Uhren Gold- und Silberwaren, auch Modeschmuck, Edelsteine (einschl. Reparaturen).

Sonstige persönliche Gebrauchs- gegenstände

Taschen, andere Leder- und Täschnerwaren, Schirme, Spazierstöcke, Kinderwagen, Raucherartikel, Begräbnisartikel (auch Kränze und Grabsteine) (einschl. Reparaturen) u.Ä.

Dienstleistungen für die Körperpflege Friseurleistungen und andere Dienstleistungen für die Körperpflege, z.B.

Kosmetikbehandlungen, Maniküre, Pediküre, Saunabäder, Solarien, Massagen nichtmedizinischer Art usw.

Körperpflegeartikel und -geräte - Elektrische und nichtelektrische Gebrauchsgüter für die Körper-, Haar-;

Bartpflege (einschl. Installation und Reparatur dieser Geräte);

- Haarwasch- und Pflegemittel, Kämme, Bürsten, Lockenwickler, Perücken, Seifen, hygienische Papierwaren (auch Babywindeln aus Papier), Zahnpflegeartikel. u.Ä.;

- Sonstige Verbrauchsgüter für die Körperpflege, z.B. Parfüms, Badezusätze, Kosmetikartikel u.Ä.

Sonstige Dienstleistungen - Dienstleistungen der Prostitution;

- Dienstleitungen für die Betreuung von alten, behinderten und pflegebedürftigen Personen;

- Versicherungs- und Finanzdienstleistungen (Verwaltungsgebühren, Gebühren für Finanzanlageberatung und Kreditvermittlung u. Ä.) ; - Leasing von Kraftfahrzeugen und Krafträdern;

- Spenden und Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände, Parteien und sonstige Organisationen);

- Sonstige Dienstleistungen a.n.g., z.B. Rechtsberatung, Gerichtskosten,

Notargebühren, Geldstrafen, Zeitungsinserate, Rückzahlungen von

geleisteten Transferzahlungen.

(19)

Gegenstand der Nachweisung Begriffliche Abgrenzung Andere Ausgaben (ohne Private Konsumausgaben)

Sonstige Steuern a.n.g. - Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer;

- Kraftfahrzeugsteuer;

- Hundesteuer;

- Andere Steuern und Abgaben, a.n.g. (z.B. Fischerei- und Jagdsteuer).

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung u. Ä.

- Beiträge zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst;

- Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

- Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil)

Versicherungsprämien/-beiträge - Beiträge für Pensions-, Sterbe- und Alterskassen - Beiträge für private Krankenversicherung - Beiträge für Kraftfahrzeugversicherungen - Hausrat-, Haftpflichtversicherungen aller Art

- Private Unfall-, zusätzliche private Kranken- und Pflegeversicherungen - Risikolebensversicherungen

- Sonstige Versicherungen (z. B. Rechtsschutzversicherungen usw.) Sonstige geleistete Übertragungen - Mitgliedsbeiträge an Organisationen ohne Erwerbszweck;

- Geldspenden und sonstige unregelmäßige Übertragungen an Organisationen ohne Erwerbszweck;

- Unterhaltszahlungen;

- Gerichtskosten, Geldstrafen, gebührenpflichtige Verwarnungen u.Ä.;

- Spieleinsätze;

- Sonstige geleistete Übertragungen z.B.: Lohn/Gehaltspfändungen (haushaltsbezogen/personenbezogen);

- Ausgaben für geschäftliche und dienstliche Zwecke;

- Erbpachten, Pachten für Gärten und andere Grundstücke;

- Andere Ausgaben, a.n.g..

Tilgung und Verzinsung von Krediten

- Zinsen für Dispositionskredite/Kontoüberziehungen;

- Tilgung sowie Verzinsung von Baudarlehen und Hypotheken;

- Rückzahlung (Tilgung und Zinsen) von Konsumentenkrediten (ohne Dispositionskredite).

Ausgaben für die Bildung von Sachvermögen

- Kauf von Grundstücken, Gebäuden, Eigentumswohnungen, Ausgaben für Hausbau u. Ä.

- Rückzahlung von Ausgleichszahlungen wegen Rückübertragung von Immobilieneigentum

- Ausgaben für werterhöhende bauliche Maßnahmen an Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen oder nicht selbst genutztem Grundvermögen

- Private Einzahlungen auf Geschäftskonten

- Kauf von Gold u. a. Edelmetallen (Münzen, soweit gesetzliches Zahlungsmittel,und Barren)

Ausgaben für die Bildung von Geldvermögen

- Einzahlungen auf Sparbücher, Termingeldkonten - Verleihen von Geld an Dritte (Privatpersonen) - Einzahlungen auf Bausparverträge

- Sonstige Anlagen bei Banken/Sparkassen

(20)

- Instandhaltungsrücklagen bei Eigentumswohnungen - Kauf von Aktien und Bezugsrechten

- Kauf von sonstigen Wertpapieren und Vermögensbeteiligungen

- Beiträge für Lebens-, Ausbildungs-, Aussteuer- und Sterbegeldversicherung

- Private Altersvorsorge (Riester-Rente)

(21)

Übersicht über die erfassten und hochgerechneten Haushalte

1)

der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe in Bayern 2018

Gegenstand der Nachweisung Erfasst Hochgerechnet

Anzahl 1 000

Haushalte insgesamt 8 272 6 269

nach der Haushaltsgröße mit … Personen

1 Person ... 2 618 2 575 2 Personen ... 3 151 2 058 3 Personen ... 1 292 773

4 Personen ... 913 649 5 Personen oder mehr ... 298 212 nach der sozialen Stellung des/der

Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin

Selbständige

2)

... 358 415

Arbeitnehmer/-innen ... 4 927 3 696

Arbeitslose ... 189 172

Nichterwerbstätige ... 2 798 1 986

nach dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von … bis unter … EUR

unter 900 ... 266 229 900 - 1 300 ... 425 422 1 300 - 1 500 ... 202 219 1 500 - 2 000 ... 576 629 2 000 - 2 600 ... 758 751

2 600 - 3 600 ... 1 322 1 108 3 600 - 5 000 ... 1 633 1 127 5 000 - 18 000 ... 3 090 1 783 nach dem Haushaltstyp

Allein lebende Frau ... 1 538 1 541 Allein lebender Mann ... 1 080 1 035 Allein Erziehende(r) mit 1 Kind

3)

... 132 111

Allein Erziehende(r) mit 2 und mehr Kindern

3)

(57) (40)

Paare insgesamt... 4 437 2 675

Paare ohne Kind ... 2 809 1 754 Paare mit Kind(ern)

3)

... 1 628 921

Paare mit 1 Kind

3)

... 797 375 Paare mit 2 Kindern

3

) ... 642 422 Paare mit 3 Kindern

3)

... 161 103 Paare mit 4 Kindern oder mehr

3)

... (28) (20) nach dem Alter des/der

Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin von … bis unter … Jahren

unter 25 ... 321 216 25 – 35 ... 1 152 791 35 – 45 ... 1 391 961

45 – 55 ... 1 693 1 363 55 – 65 ... 1 593 1 381 65 – 70 ... 686 512

70 – 80 ... 1 081 784 80 oder mehr ... 355 261 nach dem Geschlecht

Weiblich ... 2 728 2 381 Männlich ... 5 544 3 887

1) Ohne Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 18 000 EUR oder mehr und ohne Personen in Anstalten und Gemeinschaftsunterkünften. – 2) Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige. – 3) Lediges Kind/ledige Kinder unter 18 Jahren.

(22)

1 8 272 2 618 3 151 1 292 913 298

2 6 269 2 575 2 058 773 649 212

3 3 228 1 820 3 005 5 474 6 024 5 726

4 369 206 342 495 741 (1 025)

5 590 310 684 827 964 1 068

6 dar.: 135 70 156 221 192 (241)

7 965 692 1 446 717 775 1 084

8 dar.: 466 412 824 143 (53) /

9 171 113 338 (73) / /

10 14 (9) (19) (22) / /

11 21 33 (14) / / /

12 94 (6) 30 187 372 594

13 312 232 417 304 324 260

14 dar.: 56 38 115 (21) / /

15 51 36 68 49 61 (52)

16 180 133 212 214 224 189

17 (2) (2) (3) / / /

18 Haushaltsbruttoeinkommen ... 5 466 3 262 5 897 7 819 8 829 9 168

abzüglich:

19 708 439 715 1 058 1 176 1 199

20 712 427 736 1 100 1 167 1 138

zuzüglich:

21 45 24 43 77 87 (88)

22

4 3 8 / / -

23 Haushaltsnettoeinkommen ... 4 096 2 425 4 497 5 738 6 573 6 918

zuzüglich:

24 39 21 41 60 83 (29)

25 38 31 39 45 51 48

26 4 173 2 477 4 577 5 843 6 707 6 995

27 1 478 988 1 641 2 441 1 723 1 590

28 (70) / (92) / / /

29 1 033 806 1 296 973 1 052 1 391

30 376 (117) (253) (1 437) (602) /

31 3 009 1 907 3 317 4 034 4 585 4 830

32 376 215 420 524 592 695

33 134 76 139 194 236 249

34 988 727 1 072 1 226 1 339 1 406

35 156 83 174 253 244 232

36 140 83 202 142 146 189

37 462 246 471 701 885 826

38 72 52 73 98 107 111

39 334 209 380 440 486 555

40 27 8 12 59 87 90

41 200 126 238 245 289 295

42 121 81 135 153 174 182

43 2 597 1 559 2 822 4 131 3 828 3 669

44 17 8 20 21 36 24

45 dar.: 14 7 16 20 26 21

46 15 11 15 22 20 (28)

47 179 107 187 255 305 299

48 dar.: 30 18 41 32 36 34

49 50 29 54 71 88 80

50 178 124 268 166 130 161

51 dar.: 13 10 18 11 9 23

52 335 139 301 720 656 672

53 dar.: 78 26 68 173 173 171

54 8 6 8 12 10 (14)

55 486 231 388 1 294 848 (461)

56 1 387 938 1 643 1 652 1 832 2 024

Nachrichtlich:

57 644 289 615 1 041 1 431 1 382

Sonstige Übertragungen und Ausgaben ...

Geldspenden ...

Einnahmen aus Vermögen ...

aus Vermietung und Verpachtung ...

Einkommen aus nichtöffentlichen Transferzahlungen ...

Bekleidung und Schuhe ...

Leistungen aus privaten Versicherungen ...

Unterstützung von privaten Haushalten ...

Einnahmen aus Untervermietung ...

Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ...

Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung ...

(Brutto) Werks- und Betriebsrenten ...

Sonstige Einnahmen ...

Ausgabefähige Einkommen und Einnahmen ...

Einnahmen aus der Auflösung von Sachvermögen ...

Einnahmen aus der Auflösung von Geldvermögen ...

Einnahmen aus Kreditaufnahme ...

Zuschüsse der Rentenversicherungsträger zur freiwilligen oder

Einnahmen aus dem Verkauf von Waren ...

Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren ...

privaten Krankenversicherung ...

Zinsen für Konsumentenkredite 2) ...

Tilgung und Verzinsung von Krediten 2) ...

Ausgaben für die Bildung von Sachvermögen ...

nach Haushaltsgröße und sozialer Stellung des/der Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin

Haushalte insgesamt

Davon mit ... Person(en)

1 2 3 4

Lfd.

Nr.

Bruttoeinkommen aus selbständiger Arbeit ...

5 oder mehr

Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung ...

Einnahmen aus Vermögensumwandlung/Krediten ...

Einkommen aus öffentlichen Transferzahlungen ...

(Brutto) Renten der gesetzlichen Rentenversicherung ...

(Brutto) Pensionen ...

1.1.1 Haushalte insgesamt

Gegenstand der Nachweisung

Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit ...

Private Konsumausgaben ...

Erfasste Haushalte (Anzahl) ...

bei freiwilliger oder privater Krankenversicherung ...

Hochgerechnete Haushalte (1 000) ...

je Haushalt und Monat in EUR

Andere Ausgaben ...

Sonstige Steuern a.n.g. ...

Arbeitslosengeld I ...

Arbeitslosengeld II, Sozialgeld ...

Kindergeld, Kinderzuschlag ...

Ausgaben für die Bildung von Geldvermögen ...

Ersparnis ...

für zusätzliche private Kranken-/Pflegeversicherung ...

Freiw. Beiträge zur gesetzlichen Rentenenversicherung 1) ...

Versicherungsprämien und -beiträge ...

Kraftfahrzeugsteuer ...

Verkehr ...

Post und Telekommunikation ...

Freizeit, Unterhaltung und Kultur ...

Bildungswesen ...

Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ...

Zinsen für Baudarlehen u.Ä. ...

Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- u. Pflegeversicherung

für Kfz-Versicherung ...

Andere Waren und Dienstleistungen ...

Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. -gegenstände ...

Gesundheitspflege ...

(23)

1 (25) / / / / /

2 (33) / / / / /

3 / - / / / /

4 (3 427) / / / / /

5 / / / / / /

6 dar.: / - / - / /

7 / / / / / /

8 dar.: / - / / - /

9 - - - -

10 / - - - / -

11 - - - -

12 / - - / / /

13 / - / / / /

14 dar.: - - - /

15 / - - / / -

16 / - / / / /

17 - - - -

18 Haushaltsbruttoeinkommen ... (7 154) / / / / /

abzüglich:

19 / - / / / /

20 (790) / / / / /

zuzüglich:

21 / - - / - -

22

- - - -

23 Haushaltsnettoeinkommen ... (5 935) / / / / /

zuzüglich:

24 / - - / / /

25 / / / / / /

26 (6 030) / / / / /

27 / / / / / /

28 / / - - / -

29 / / / / / /

30 - - - -

31 (3 835) / / / / /

32 (490) / / / / /

33 / / / / / /

34 (1 585) / / / / /

35 / / / / / /

36 / / / / / /

37 / / / / / /

38 (91) / / / / /

39 (345) / / / / /

40 / / - - / /

41 / / / / / /

42 (143) / / / / /

43 (8 063) / / / / /

44 / - / - / /

45 dar.: / - / - / /

46 / - / - - -

47 / / / / / /

48 dar.: / - / / / /

49 / / - / / /

50 / / / / / /

51 dar.: / / / / / /

52 / - / / / /

53 dar.: / - / - / /

54 / - / / - /

55 / / / - / /

56 / / / / / /

Nachrichtlich:

57 / / / / / /

Einnahmen aus dem Verkauf von Waren ...

Sonstige Einnahmen ...

Ausgaben für die Bildung von Geldvermögen ...

Ersparnis ...

Gesundheitspflege ...

Verkehr ...

Post und Telekommunikation ...

Freizeit, Unterhaltung und Kultur ...

Bildungswesen ...

Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ...

Ausgaben für die Bildung von Sachvermögen ...

Kindergeld, Kinderzuschlag ...

Einkommen aus nichtöffentlichen Transferzahlungen ...

(Brutto) Werks- und Betriebsrenten ...

Einnahmen aus der Auflösung von Sachvermögen ...

Ausgabefähige Einkommen und Einnahmen ...

Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren ...

Bekleidung und Schuhe ...

Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung ...

Erfasste Haushalte (Anzahl) ...

nach Haushaltsgröße und sozialer Stellung des/der Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin

je Haushalt und Monat in EUR

Davon mit ... Person(en)

5 oder mehr

Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung ...

1.1.2 Landwirte

Zinsen für Konsumentenkredite 2) ...

Arbeitslosengeld II, Sozialgeld ...

3 4

Lfd.

Nr.

Leistungen aus privaten Versicherungen ...

Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit ...

Hochgerechnete Haushalte (1 000) ...

aus Vermietung und Verpachtung ...

Einnahmen aus Vermögen ...

Haushalte insgesamt Gegenstand der Nachweisung

Bruttoeinkommen aus selbständiger Arbeit ...

2 1

Arbeitslosengeld I ...

Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. -gegenstände ...

privaten Krankenversicherung ...

Einnahmen aus Untervermietung ...

Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ...

Zuschüsse der Rentenversicherungsträger zur freiwilligen oder Unterstützung von privaten Haushalten ...

Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- u. Pflegeversicherung bei freiwilliger oder privater Krankenversicherung ...

Einkommen aus öffentlichen Transferzahlungen ...

(Brutto) Renten der gesetzlichen Rentenversicherung ...

(Brutto) Pensionen ...

Einnahmen aus Kreditaufnahme ...

Private Konsumausgaben ...

Einnahmen aus der Auflösung von Geldvermögen ...

Einnahmen aus Vermögensumwandlung/Krediten ...

Andere Waren und Dienstleistungen ...

Kraftfahrzeugsteuer ...

Andere Ausgaben ...

Sonstige Steuern a.n.g. ...

Zinsen für Baudarlehen u.Ä. ...

Sonstige Übertragungen und Ausgaben ...

Tilgung und Verzinsung von Krediten 2) ...

Freiw. Beiträge zur gesetzlichen Rentenenversicherung 1) ...

für zusätzliche private Kranken-/Pflegeversicherung ...

für Kfz-Versicherung ...

Versicherungsprämien und -beiträge ...

Geldspenden ...

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