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363'000.- sowie abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten von Fr

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Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll

Canton de Berne Regierungsrates Extrait du procès-verbal du

Conseil-exécutif

19. Oktober 2011 BVE

Kantonaler Radweg abseits der Kantonsstrasse n A Gemeinde: Hasle b. Burgdorf

' ^ ^ 10204 / Radwegverbindung Hasle b.B. - Lützelflüh Mehrjähriger Verpflichtungskredit

1 GEGENSTAND

Mit dem beantragten Verpflichtungskredit von Fr. 2'264'000.- (Gesamtkosten von Fr. 2'743'000.- abzüglich voraussichtliche Beiträge Dritter von Fr. 363'000.- sowie abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten von Fr. 116'000.-) soll zwischen

Hasle b.B. und Lützelflüh ein wichtiger Teilabschnitt der Velotransitachse Emmental reali- siert werden. Es handelt sich dabei gemäss Richtplan Veloverkehr des Kantons Bern (KRP Velo) um einen Kantonalen Radweg.

Der neue Radweg soll als Schul- und Pendlerstrecke (S-Bahn-Station in Hasle b.B.) und gleichzeitig als Freizeitroute dienen. Im Projekt integriert sind zudem die Aufhebung von zwei bisher ungesicherten Bahnübergängen und die Erhöhung des Hochwasserschutzes.

Die Kosten der Zusatzmassnahmen werden durch die BLS und den Emmeverband getra- gen.

2 RECHTSGRUNDLAGEN

- Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 39, 45, 46, 49 und 95 in Verbindung mit dem Gesetz vom 2. Februar 1964 über Bau und Unterhalt der Stras- sen (SBG), Art. 31a-d

- Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1 ), Art. 17 ff.

Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG, BSG 620.0), Art. 42 ff.

- Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistun- gen (FLV, BSG 621.1), Art. 136 ff.

- Strassenplan, genehmigt mit Beschluss vom 14. Juni 2011

- Strassenbauprogramm 2011 - 2013, Tätigkeitsliste Seite 1, Nr. 24010204

10204 Radwegverbindung Hasle b.B - Lützelflüh 110912_RRB_Radweg_Hasle-Lflüh.doc

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Seite 2

3 KOSTEN; NEUE AUSGABEN

Preisbasis August 2011 ; Produktionskostenindex (PK!) des Schweizerischen Baumeister- verbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Sta- tistik - Indexteuerung

Gesamtkosten

./. voraussichtliche Beiträge Dritter

Kosten zulasten Kanton / für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 143 FLV ./. bereits bewilligte Projektierungskosten

zu bewilligender Kredit

Fr. 2'743'000.00 Fr. 363'000.00 Fr. 2'380'000.00 Fr. 116'000.00 Fr. 2'264'000.00 Es handelt sich um einmalige und neue Ausgaben gemäss Art. 46 und Art. 48 Abs. 2 Bst. a FLG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 54 Abs. 3 FLG und Art. 151 FLV).

4 KREDITART / KONTO / RECHNUNGSJAHR Produktgruppe: 09.09.9110 Kantonsstrassen

Mehrjähriger Verpflichtungskredit gemäss Art. 50 Abs. 3 FLG; voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Voranschlag und Finanzplan enthalten sind:

Konto Budgetrubrik

1579 501000 Tiefbauamt, Bau von Kantons- strassen

Rechnungsjahr Betrag

Bisher Fr. 87000.00

2011 Fr. 33'000.00

2012 Fr. riOO'000.00 2013 Fr. rooo'000.00

2014 Fr. 523'000.00

Total Fr. 2743"000.00 5 FINANZREFERENDUM

Der Kreditbeschluss unterliegt nicht der fakultativen Volksabstimmung, da keines der in Art. 31b Abs. 1 SBG enwähnten Kriterien erfüllt wird.

An den Grossen Rat

10204 Radwegverbindung Hasle b.B - Lützelfluh 110912_RRB_Radwea_Ha3le-Lflûh doc

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