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Für den Veloverkehr wird ein Radweg gebaut

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I 238/2007 BVE 5. März 2008 BVE C Interpellation

0356 Struchen, Epsach (SVP)

Weitere Unterschriften: 1 Eingereicht am: 10.09.2007

Wird der Berner Jura für den Landwirtschaftsverkehr noch zugänglich sein?

Der Abschnitt zwischen Biel-Nord und Péry ist eine Nationalstrasse dritter Klasse und steht somit allen Fahrzeugkategorien, einschliesslich Fahrrädern und Traktoren, offen.

Ab 2009 werden auf diesem Abschnitt umfangreiche Sanierungsarbeiten stattfinden. Für den Veloverkehr wird ein Radweg gebaut. Der Langsamverkehr zwischen Ronchâtel und Biel wird über Lamboing, Orvin und einen neu gebauten Abschnitt umgeleitet.

Bereits heute ist klar, dass diese neue Route für landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht unproblematisch sein wird: starkes Gefälle, prekäre Kreuzungen, doppelte Distanzen gegenüber heute, Staus in Lamboing und Orvin.

Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Sind dem Regierungsrat die genannten Probleme bekannt?

2. Hat der Regierungsrat Lösungen für diese Probleme? Wenn ja, welche?

3. Ist der Regierungsrat bereit, sich für eine Lösung stark zu machen, die dem Landwirtschaftsverkehr entgegenkommt?

4. Könnte man die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass der Langsamverkehr weiterhin auf der A16 fahren kann, die ja ebenfalls eine Strasse dritter Klasse ist?

Antwort des Regierungsrates Zu Frage 1:

Das Gesamtprojekt "Verkehrsentflechtung Taubenloch" umfasst vier Teilprojekte (TP mit Angabe der Ausführungsjahre):

TP 1: Verkehrsentflechtung Taubenloch / Instandsetzung Bergspur (2008–2011) TP 2: Ausbau / Instandsetzung Talspur (2012–2013)

TP 3: Neubau Bergspur "Variante est"

(Baubeginn nach Fertigstellung der durchgehenden A16) TP 4: Umbau / Instandsetzung Bergspur zu Kantonsstrasse

(6 Jahre nach Beginn des TP 3)

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Die Realisierung des Teilprojektes 1 wird die Verkehrsentflechtung des Langsamverkehrs ermöglichen. Zu diesem Zweck sind separate Streckenführungen für den Veloverkehr einerseits und den motorisierten Landwirtschaftsverkehr andererseits vorgesehen. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die vorgesehene, provisorische Langsamverkehrsroute wegen ihrer Länge und der Steigungen mit ernsthaften Beeinträchtigungen verbunden ist. Die heutige Lösung mit dem motorisierten Landwirtschaftsverkehr auf der Hauptverbindung ist jedoch für alle Verkehrsteilnehmenden zu gefährlich, als dass sie länger als nötig beibehalten werden könnte. Eine alternative Streckenführung kommt andererseits aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht in Betracht. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hat in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen des Berner Juras und des Seelandes gezielt nach Lösungen gesucht, die es erlauben, die Beeinträchtigungen für die Landwirtschaft in einem verträglichen Rahmen zu halten.

Zu Frage 2:

Um die Unannehmlichkeiten möglichst gering zu halten, sind folgende Lösungen vorgesehen:

1. Während der Realisierung des Teilprojektes 1 wird der motorisierte landwirtschaftliche Verkehr auf der 1-spurigen Bergspur der A16 geführt.

2. Während der Realisierung des Teilprojektes 2 besteht allenfalls die Möglichkeit, den motorisierten landwirtschaftlichen Verkehr auf der Bergspur (Gegenverkehrsregime) der A16 zu führen. Dies wird allerdings noch näher zu prüfen sein.

3. Nach der Instandsetzung der Talspur im Jahr 2014 wird zu entscheiden sein, wie die A16 La Heutte–Bienne Nord signalisiert werden soll. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass der Bund die A16 aus Gründen der Verkehrssicherheit langfristig als Nationalstrasse 2. Klasse wird betreiben wollen.

Somit wird die A16 noch bis zum Jahr 2011 (Abschluss des Teilprojekts 1), eventuell sogar bis zum Jahr 2014 durch den motorisierten Landwirtschaftsverkehr benutzt werden können.

Zu Frage 3:

Ja, im Sinne der Antwort zu Frage 2.

Zu Frage 4:

Wie bereits ausgeführt, wird die A16 voraussichtlich langfristig als durchgehende Nationalstrasse 2. Klasse betrieben werden. Der motorisierte Langsamverkehr wird daher spätestens ab dem Jahr 2015 vorübergehend die im Rahmen des Teilprojektes 1 erstellte Langsamverkehrsroute über Lamboing / Orvin benutzen müssen.

Erst nach der Realisierung der Teilprojekte 3 und 4 wird es möglich sein, den motorisierten Landwirtschaftsverkehr wiederum auf der dann zur Kantonsstrasse umgebauten Bergspur aufzunehmen. Der Baubeginn des Teilprojektes 3 wird durch die Bundesbehörde ASTRA bestimmt. Er darf erst erfolgen, wenn die durchgehende A16 Boncourt–Biel in Betrieb genommen wurde.

Für den motorisierten Landwirtschaftsverkehr bedeutet dies, dass die Betroffenen im Interesse der Verkehrssicherheit während einiger Jahre gewisse unvermeidbare Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen müssen.

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An den Grossen Rat

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