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Archiv "Ärztlicher Stellenmarkt: Der Ärztemangel verfestigt sich" (29.01.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 4

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29. Januar 2010 A 161

D

ie Zahl der Stellenausschrei- bungen für Fachärztinnen und Fachärzte im Deutschen Ärzte- blatt (DÄ) ist im Jahr 2009 leicht um circa zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Allerdings sollte man diese Entwicklung nicht überbewerten. Auch nach dem letz- ten Ausschreibungshoch im Jahr 2002 ging die Nachfrage erst ein- mal zurück, bevor sie dann ab 2004 exponentiell anstieg.

Einen Vergleich der Nachfrage- situation in den Fachgebieten er- möglicht der Facharztindex (siehe Grafik). Für diesen wird die Zahl der für ein Fachgebiet im DÄ ver- öffentlichten Stellenanzeigen ins Verhältnis zur Zahl der in diesem Fachgebiet angestellt tätigen Ärzte gesetzt. So erhält man einen Index- wert, der angibt, wie viele Fachärz- te rechnerisch auf eine Stellenaus- schreibung entfallen. Je niedriger der Indexwert, desto kleiner ist für Fachärzte die Zahl potenzieller Mit- bewerber und desto weniger Be- werbungen werden voraussichtlich beim Krankenhaus eingehen.

Die Liste der Top Ten gibt an, in welchen Fachgebieten Stellenbeset- zungen besonders schwierig sind.

Für die Fachgebiete auf den folgen- den Plätzen bedeutet dies aber nicht, dass die Bewerbersituation hier entspannt wäre. Denn in den letzten Jahren hat sich die Nachfra- gesituation über alle Fachgebiete hinweg dramatisch verändert: Ka- men 2004 im Durchschnitt 24,3 Fachärzte auf eine Stellenausschrei- bung im DÄ, waren es vier Jahre später nur noch 14,1. 2009 lag der Vergleichswert mit 16 etwas höher.

Wie auch in den letzten Jahren wird der Index angeführt von Fach- arztbezeichnungen aus dem Spek- trum der Inneren Medizin und der Chirurgie. Hier zeigt sich, wie be- gehrt die Spezialisten unter den Fachärzten sind. Diese werden von den Krankenhäusern dringend be- nötigt, um die Profilierung ihres Leistungsspektrums voranzutreiben.

Die Thoraxchirurgie machte den größten Sprung nach vorn: Hier verdoppelte sich innerhalb des letz- ten Jahres die Zahl der Ausschrei-

bungen. Aber auch die Plastische Chirurgie und die Kinderchirurgie verzeichneten Zuwachsraten von 75 Prozent, die Hämatologie/Onko- logie von 48 Prozent.

Spezialisten sind extrem knapp.

Da hat sich die Situation gegenüber den Vorjahren nicht wesentlich ver- ändert. Besonders prekär sah es im vergangenen Jahr in der Kinderchir- urgie aus: Insgesamt wurden 30 Posi- tionen ausgeschrieben, die auch und gerade für junge Fachärzte infrage kamen. Im Jahr 2008 haben aber überhaupt nur 28 Ärzte ihre Weiter- bildung in diesem Fachgebiet abge- schlossen. Damit wurden weniger Kinderchirurgen ausgebildet als ei- gentlich benötigt. In der Gefäßchirur- gie sah es nicht viel besser aus: Auf die 109 Stellenausschreibungen 2009 konnten sich rein rechnerisch gera- de mal 135 frischgebackene Gefäß- chirurgen bewerben. Und auch in der Thoraxchirurgie, der Hämatolo- gie/Onkologie sowie der Gastroen- terologie kamen noch nicht einmal zwei Bewerber auf eine Stellenaus-

schreibung. ►

Kooperationen zwischen Ärzten und Angehöri- gen anderer Fachberufe, sei es handwerklicher oder gewerblicher Art, sind nach der Berufs- ordnung dann unzulässig, wenn nicht ärztliche Leistungen bezahlt werden, sondern die Ver- mittlung von Aufträgen. Das hat das Berufsge- richt für Heilberufe am Landgericht Nürnberg- Fürth entschieden.

Dem verurteilten Arzt wurde zur Last gelegt, von einem Orthopädieschuhmachermeister Geldbeträge dafür erhalten zu haben, dass er diesem Aufträge vermittelte. Deshalb bestand der Verdacht der Vorteilsannahme/Bestechlich- keit nach §§ 331 und 332 Strafgesetzbuch (StGB) beziehungsweise der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB). Vorausset-

zung für eine Strafbarkeit nach diesen Delikten ist allerdings die sogenannte Amtsträgereigen- schaft. Diese hat das Berufsgericht verneint. Die Straftatbestände seien auf freiberuflich Tätige, wie niedergelassene Ärzte, nicht anwendbar.

Aber auch § 299 StGB sei keine einschlägi- ge Bestimmung. Voraussetzung für ein ent- sprechendes Vergehen ist, dass der niederge- lassene Vertragsarzt „Angestellter oder Beauf- tragter“ der gesetzlichen Krankenkassen ist.

Vertragsärzte unterliegen zwar den Bestim- mungen des Sozialgesetzbuchs V und sind an Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen gebunden. Sie sind gleichwohl als Freiberufler nicht Angestellte der Krankenkassen. Auch als deren Beauftragte sind sie nicht anzusehen, da

sie nicht unmittelbar wirtschaftliche Interessen der Kassen wahrnehmen und keine Möglich- keit haben, auf deren betriebliche Entschei- dungen Einfluss zu nehmen.

Schließlich sah das Berufsgericht auch den Tatbestand der Untreue (§ 266 StGB) nicht als erfüllt an, da den Vertragsärzten im Verhältnis zu den Krankenkassen keine besondere Ver- mögensbetreuungspflicht obliegt. Allerdings hat der Beschuldigte gegen die Berufsordnung der Ärzte verstoßen. Denn er ließ verordnete Hilfsmittel ohne Zustimmung der Patienten von dem Orthopädieschuhmacher anfertigen, von dem er eine Vergütung dafür erhielt. Dies ist Ärzten nicht gestattet. (Landgericht Nürnberg- Fürth, Berufsgericht für die Heilberufe, Be- schluss vom 1. Dezember 2008, Az.: BG-Ä

33/08) RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Verurteilung wegen verdeckter Provision von einem Orthopädieschuhmacher ÄRZTLICHER STELLENMARKT

Der Ärztemangel verfestigt sich

Die Situation auf dem ärztlichen Stellenmarkt hat sich nicht verschärft.

S T A T U S

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A 162 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 4

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29. Januar 2010 Dass mindestens zwei Fachge-

biete aus dem Spektrum Neurolo- gie/Psychiatrie/Psychosomatik un- ter den Top Ten vertreten sind, hat schon Tradition. Im letzten Jahr tauschten lediglich die Psychiatrie und die Psychosomatische Medizin die Plätze. Keine Veränderung gab es hingegen beim Fachgebiet Frau- enheilkunde und Geburtshilfe.

Sinkende Ausschreibungszahlen bedeuten nicht automatisch, dass der Bedarf an Fachärzten kleiner wurde.

Zuweilen ist eine (vorübergehende) Zurückhaltung bei der Schaltung von Stellenanzeigen auch eine Reaktion auf die zuvor gemachte Erfahrung, dass die Zahl der eingehenden Be- werbungen sukzessive gesunken ist.

Dies dürfte auch ein Grund dafür

sein, dass die Zahl der Ausschrei- bungen ab der Jahresmitte um rund 17 Prozent gesunken ist, gegenüber moderaten 3,6 Prozent im ersten Halbjahr.

Insgesamt verlief die Entwick- lung auf dem ärztlichen Stellen- markt im Jahr 2009 in den einzel- nen Tätigkeitsfeldern unterschied- lich. Während sich bei den Akut- krankenhäusern die Anzahl der Stellenausschreibungen um zehn Pro- zent verringert hat, gab es bei den Rehabilitationskliniken ein Minus von 23 Prozent. Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens schrieben dagegen etwas mehr Stel- len aus als im Vorjahr. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass sie bei der Personalgewinnung wenig Möglichkeiten haben, andere Such- wege zu nutzen (wie die Einschal- tung von Personaldienstleistern).

Nahezu konstant blieb die Zahl der Anzeigen der Medizinischen Diens- te der Krankenversicherungen und der Medizinischen Versorgungs-

zentren. ■

Dr. Wolfgang Martin E-Mail: mainmedico@t-online.de

Die Gebührenpositionen für die Abbildung der Leistungen der Nasenchirurgie sind in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) überwiegend im Abschnitt J. Hals-Nasen-Oh- ren-Heilkunde aufgeführt. Darüberhinaus er- folgt bei der Inrechnungstellung einzelner ope- rativer Maßnahmen vielfach auch ein Rückgriff auf Leistungen anderer Kapitel der GOÄ, zum Beispiel auf das Kapitel V. Knochenchirurgie.

Wie bereits unter dieser Rubrik erläutert, ist bei der Abrechnung der Rhinochirurgie häufig strittig, welche operativen Maßnahmen neben einer Operation am Nasenseptum nach Nr.

1447 GOÄ „Plastische Korrektur am Nasen- septum und an den Weichteilen zur funktionel- len Wiederherstellung der Nasenatmung …“

bzw. Nr. 1448 GOÄ „… und am knöchernen Nasengerüst …“ zusätzlich berechnungsfähig sind. Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärzte- kammer, in dem als stimmberechtigte Mitglie- der neben der Bundesärztekammer das Bun- desministerium für Gesundheit, das Bundesmi-

nisterium des Innern (für die Beihilfe) und der Verband für private Krankenversicherung e.V.

vertreten sind, hat im Jahr 2004 zu der Frage der gesonderten Berechnungsfähigkeit be- stimmter Leistungen, die im Rahmen rhinochir- urgischer Eingriffe anfallen können, unter an- derem auch nachstehende Beschlüsse gefasst (DÄ, Heft 25, vom 15. Juni 2004):

Die Knochenzerbrechung zur Begradigung der Restseptumanteile ist mit der Berechnung der Nrn. 1447 oder 1448 GOÄ abgegolten und kann nicht als selbstständige Leistung, z. B. nach Nr.

2267 GOÄ „Knochenzerbrechung“ (analog), ne- ben den genannten Nummern berechnet werden.

Die „Ausstopfung der Nase …“ nach Nr.

1425 GOÄ oder Nr. 1426 GOÄ kann ebenfalls nicht neben den Nrn. 1447 oder 1448 GOÄ berechnet werden. Als operationsabschließen- de Wundversorgung ist die Tamponade der Na- se mit der Berechnung der Gebühr für den operativen Eingriff abgegolten.

Für die postoperative Entfernung von Tam- ponaden nach Nasen- und/oder Nasenneben-

höhlen-Eingriffen ist Nr. 1427 GOÄ „Entfer- nung von Fremdkörpern aus dem Nasenin- nern, …“ analog berechnungsfähig. Dabei kann Nr. 1427 GOÄ analog gemäß Beschluss- fassung dieses Gremiums nur einmal berech- net werden, auch wenn aus beiden Nasen- haupthöhlen Tamponaden entfernt werden.

Die postoperative Entfernung von nasalen Schienen, Silikonfolien oder Splints ist mit der Nr. 1430 GOÄ „Operativer Eingriff an der Nase,

…“ analog berechnungsfähig. Allerdings kann Nr. 1430 GOÄ analog ebenfalls nur einmal be- rechnet werden, auch wenn Material aus bei- den Nasenhaupthöhlen entfernt werden muss.

Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärzte- kammer hat durch die Verabschiedung dieser Abrechnungsempfehlungen im Konsens mit den Kostenträgern einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, mehr Rechtssicherheit in den strittigen Fragen zur Abrechnung rhinochirurgi- scher Leistungen zu schaffen und Abrech- nungsauseinandersetzungen zwischen Arzt und Patient zu vermeiden.

Dr. med. Tina Wiesener

GOÄ-RATGEBER

Rhinochirurgie abrechnen – wie geht das? (II)

Der Durchschnittswert der Fachgebiete insgesamt beträgt 16.

FACHARZTINDEX 2009

Gastroenterologie Gefäßchirurgie Visceralchirurgie Hämatologie/Onkologie Thoraxchirurgie Kinder- und Jugendpsychiatrie Angiologie Kinderchirurgie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Psychiatrie und Psychotherapie

6,4 6,6

6,7 6,9

7,8 7,9

10,0 10,2

10,5 10,9

Der Facharztindex gibt an, wie viele Fachärzte rein rechne- risch auf ein Stellenangebot ent- fallen. Je niedriger der Wert ist, desto kleiner ist die Zahl der Be- werber auf eine Stelle.

S T A T U S

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