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Archiv "Mammographiescreening: Etwa jede zweite Frau folgt der Einladung" (28.05.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 21

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28. Mai 2010 A 1045 Ein positives Fazit hat die Koopera-

tionsgemeinschaft Mammographie nach fünf Jahren Screening in Deutschland gezogen. Etwa 9,2 Millionen Frauen seien bis Dezem- ber 2009 bundesweit zum Scree- ning eingeladen worden, hieß es bei einer Festveranstaltung in Berlin.

Am Programm teilgenommen hät-

ten circa 4,9 Millionen. Damit sei mehr als jede zweite Frau dem An- gebot gefolgt. Angestrebt wird al- lerdings eine Teilnahmequote von mindestens 70 Prozent.

„Bei der Bekämpfung von Brust- krebs haben wir große Fortschritte erzielt“, sagte Bundesgesundheits- minister Philipp Rösler (FDP). Er ergänzte, das Programm sei „ein gu- ter Anfang, aber wir müssen noch MAMMOGRAPHIESCREENING

Etwa jede zweite Frau folgt der Einladung

mehr Frauen überzeugen“. Er for- derte eine umfassende Information.

Wenn man undifferenziert nur auf die Vorteile des Screenings hinwei- se, erzeuge man eher Misstrauen.

„Mit dem Mammographie- screening kann Brustkrebs so früh- zeitig erkannt werden, dass Frauen beste Chancen auf eine Heilung ha-

ben“, betonte Dr. med.

Wolfgang Aubke, Beirats- vorsitzender der Koopera- tionsgemeinschaft. Mehr als drei Viertel der Frauen, bei denen Brustkrebs im Rahmen des Screenings entdeckt werde, hätten noch keine befallenen Lymphknoten und keine Metastasen. Über die bes- seren Heilungschancen hin - aus profitierten sie von einer weni- ger belastenden und meistens brust - e rhaltenden Therapie.

Im April 2005 starteten in Deutschland die ersten der mittler- weile 94 Screeningeinheiten. Bun- desweit werden etwa zehn Millio- nen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre schriftlich zur Teilnahme an der Früherken- nung eingeladen. hil, Rie Die Vorgaben zur richtigen Diagno-

severschlüsselung (ambulante Co- dierrichtlinien) sollen am 1. Januar 2011 bundesweit in Kraft treten.

Zuvor werden sie in den Praxen der bayerischen Ärzte und Psychothe- rapeuten getestet. Die Testphase ist für das dritte Quartal angesetzt. Im vierten Quartal werden die Ergeb- nisse ausgewertet. Darauf hatten sich die Vertreter der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes der ge- setzlichen Krankenversicherung ge- einigt. „Die Vorgaben gelten für Kollektiv- und Selektivverträge gleichermaßen“, erklärte der Vor- standsvorsitzende der KBV, Dr.

med. Andreas Köhler.

DIAGNOSECODIERUNG

Tests in Bayern

Köhler betonte, es sei von immen- ser Bedeutung, dass die niedergelas- senen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten ihre Leistungen richtig codierten. „Nur dann können wir die Veränderungen in der Mor- bidität gegenüber den Kassen nachweisen, um die notwendigen fi- nanziellen Mittel für die Versorgung der Versicherten zu erhalten.“ Mit den Codierrichtlinien wolle man den Ärzten eine Hilfe an die Hand geben, die das richtige Verschlüsseln er- leichtere. Sie sind abrufbar unter www.kbv.de/kodieren.html. Darüber hinaus will die KBV eine Checkliste sowie Beispiele für die Anwendung der Codierrichtlinien in der Praxis im Internet veröffentlichen. EB

Seit fünf Jahren läuft das Früherken-

nungspro- gramm gegen

Brustkrebs.

Foto: ddp

RANDNOTIZ

Falk Osterloh

Wenn man sich verliebt, ist das zu- nächst einmal etwas Schönes. Das wird wahrscheinlich auch die katho- lische Kirche so sehen. Auch gegen eine Heirat aus Liebe wird niemand etwas einzuwenden haben. Ist es je- doch die zweite Liebe, wird die Sa- che schon komplizierter. Denn der zweiten Liebe folgt bisweilen auch die zweite Ehe. Bei 63 183 Ehen –

und damit bei 16,8 Prozent aller ge- schlossenen Ehen – handelte es sich im Jahr 2008 um eine Wieder- verheiratung eines oder beider Ehe- partner, wie das Statistische Bun- desamt mitteilt.

Für eine solche Wiederverheira- tung hatte sich auch der abteilungs- leitende Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Nordrhein-West- falen entschieden. Deswegen hat ihm sein Arbeitgeber gekündigt.

Grund: die zweite Liebe. In welch glücklicher Lage muss ein Kranken- haus sein, denkt man, dass in Zeiten eines überbordenden Ärztemangels in deutschen Krankenhäusern – 80 Prozent haben Probleme, offene Stellen zu besetzen – seinen Chef- arzt feuert, weil er zum zweiten Mal heiratet. Wie herzerwärmend ana- chronistisch ist es, wenn es in der heutigen Krankenhauslandschaft nicht nur um knallharte monetäre Kalkulationen geht, sondern auch noch um christliche Werte.

Gleichwohl beschäftigt der Fall nun die Gerichte. Der Chefarzt ver- klagte seinen Arbeitgeber. Und be- kam vom Landesgericht Düsseldorf zu hören, dass er „nach den ihm nach kanonischem Recht obliegen- den Loyalitätspflichten durch die er- neute Eheschließung eine kündi- gungsrelevante Pflichtverletzung be- gangen haben kann“. Abschließend entscheiden mochte sich das Land- gericht jedoch noch nicht. Der Fall wurde vertagt.

Von Liebe und Ärztemangel

A K T U E L L

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