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Archiv "Apels vorläufige Entscheidung zum „Sanitätsmodell“: Silberstreifen am Horizont?" (06.07.1978)

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nen Anregungen aufzugreifen. Dieser Appell des Bundesfor- schungsministE)rs scheint einst- weilen allerdings weitaus nötiger zu sein als die Hoffnung auf sinn- volle Ergebnisse aus Projekten, die nicht einmal vergeben sind, denn ein Volumen von 450 Millio- nen DM wäre selbst für eine aus- gebaute Forschungsindustrie nur mit Mühe zu verkraften. Das For- schungsministerium, gewohnt mit großen Zahlen und teuren Vorha- ben umzugehen, mag zwar in die Medizinforschung e1mges von dem Millionenkuchen reinstopfen können. Noch interessanter aber wird sein, wie das Bundesarbeits- ministerium seinen Anteil "unter- bringen" will. Denn, das gab auch Frau Fuchs zu, die Gesundheitssy- stemforschung steckt bei uns noch in den Anfängen {dazu auch unsere Meldung: "Symposium für Gesundheitsökonomen" auf Seite 1591 ).

Und hinzuzufügen wäre: Nicht al- le, die hierzulande auf diesem Ge- biet Erfahrungen haben, werden bereit sein, in der Absicht zu for- schen, die bei der Bundesregie-

rung gefragt ist. NJ

ZITAT

Hammer? Schraubstock?

Nägel mit Köpfen?

"Die Gesetzesbestimmun-

gen [des Kostendämpfungs- gesetzes] sind darauf ange- legt, den Werkzeugkasten der sozialen Krankenversi- cherung, die als Solidar- gemeinschaft nach dem Selbstverwaltungsprinzip or- ganisiert ist, besser auszu- statten, damit sie stärker auf die Entwicklung von Kosten und Strukturen im Gesund- heitswesen einzuwirken ver- mag."

Der Berliner Senator für Ar- beit und Soziales, Olaf Sund, vor der Vertreterversam m- lung des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen in Berlin am 6. Juni 1978

Die Information:

Bericht und Meinung DER KOMMENTAR

Apels vorläufige Entscheidung zum "Sanitätsmodell":

Silberstreifen am Horizont?

Es geht um ein Konzept,

das dem Wohl der Kranken und Verwundeten dient

Die in letzter Zeit oft gehörte Be- hauptung, der Sanitätsdienst der Bundeswehr strebe nur an, "vierte Teilstreitkraft" zu werden, war vielleicht ausschlaggebend für die einstweilige Entscheidung des neuen Bundesverteidigungsmini- sters, Hans Apel, das Sanitätsper- sonal der Bundeswehr grundsätz- lich den Teilstreitkräften des Trup- pendienstes unterstellt zu lassen, statt das als optimal angesehene Konzept des bundeswehrgemein- samen, raumdeckenden Sanitäts- dienstes zu realisieren.

..,. Bleibt es bei dieser Entschei-

dung, dann bleibt es bei der Auf-

teilung des Sanitätsdienstes auf fünf ungleiche, voneinander unab- hängige Organisationsbereiche. ..,. Es bliebe auch dabei, daß vor allem beim Heer die ärztliche Be- handlung der Soldaten aus- schließlich Truppenärzten vorbe- halten ist, die kurz nach der Ap- probation erst am Anfang ihrer ärztlichen Tätigkeit stehen.

..,. Und es bliebe weiter bei der unzulänglichen Vorbereitungs- möglichkeit des Sanitätsdienstes auf seine Hauptaufgabe in einem Verteidigungsfall, nämlich die Be- handlung der Verwundeten in frühzeitig betriebsfähigen Lazaret- ten abseits des Kampfgeschehens sicher- sowie die für die Gesamt- verteidigung so außerordentlich wichtige zivil-militärische Zusam- menarbeit hinsichtlich der medi- zinischen Versorgung herzustel- len.

Mahnung

an die Verantwortlichen:

Schon einmal wurde eine große Chance verpaßt Die Erfahrungen der beiden Weit- kriege sprachen von vornherein für die Schaffung eines eigenver- antwortlichen Sanitätswesens; bei der Aufstellung der Bundeswehr 1955 blieben aber entsprechende Forderungen der Kriegsbeschä- digten-, Heimkehrer- und Ärzte- verbände und -Organisationen un- erfüllt, weil es zunächst darum ging, die der Nato zugesagten Kampfverbände aufzustellen.

Mit der jetzt bekanntgewordenen Vorentscheidung des Ministers Apel darf nicht die große politi- sche Chance verpaßt werden, mit einer Weiterentwicklung des Sani- täts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr beispielhaft auf die dringlich geforderten Initiativen der Länder und des Bundes im Be- reich des Zivilschutzes einzuwir- ken.

Täglich wird vom Wachsen der Be- drohung gesprochen. Unter den gegebenen Umständen kann man aber nur hoffen, daß es nicht eines Tages ein böses Erwachen gibt, wenn nichts zur Sicherung des Überlebens getan worden ist.

Auch ein hoffentlich bald kom- mendes "Gesundheitssicherstel- lungsgesetz" wird nichts nützen, wenn keine Organisation- wie ein

"bundeswehrgemeinsamer raum-

deckender Sanitätsdienst" - es

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 27 vom 6. Juli 1978 1585

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Die Information:

Bericht und Meinung Das „Sanitätsmodell"

zum Wohle verwundeter Soldaten und Zivilpersonen in die Tat um- setzen kann.

Erläuterung der Problematik im Tätigkeitsbericht 1977/78 der Bundesärztekammer

Worum es im einzelnen geht und warum die Bundesärztekammer in dieser Frage so sachverständig engagiert ist, wurde erst jüngst in deren Tätigkeitsbericht 1977/78 dem 81. Deutschen Ärztetag in Mannheim geschildert. Der nach- folgende Auszug aus diesem Tä- tigkeitsbericht der Bundesärzte- kammer führt allgemeinverständ- lich in die jetzt zur Disposition ste- hende Problematik ein:

„Zur Beratung von Fragen des Sa- nitätsdienstes der Bundeswehr und der ärztlichen Versorgung der zivilen Bevölkerung hat der Vor- stand der Bundesärztekammer ei- nen Ausschuß und eine Ständige Konferenz ,Sanitätswesen in der Bundeswehr und Zivilschutz' be- rufen. (In seiner Sitzung am 23.

Juni 1978 hat der Vorstand der Bundesärztekammer Dr. Gustav Osterwald, Oldenburg, zum neuen Vorsitzenden des Ausschusses und der Konferenz berufen.) Die nach intensiven politischen Bemü- hungen der ärztlichen Berufsorga- nisationen bei der Gründung der Bundeswehr errichtete Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswe- sens, die denen für Heer, Luftwaffe und Marine gleichberechtigt ist, wird seit dem 1. Oktober 1976 von Generaloberstabsarzt Prof. Dr.

Ernst Rebentisch geleitet. Der Ausschuß und die Ständige Konfe-

renz ,Sanitätswesen in der Bun- deswehr und Zivilschutz' sind ständig bemüht, alle Fragen, die für Berufsorganisationen und Bundeswehr von gleichem Inter- esse sind, in engem Zusammen- wirken zu lösen. Das gleiche gilt für die Bundesministerien, die fe- derführend für den Zivilschutz zu- ständig sind.

Eine im Jahre 1974/75 vom Bun- desministerium• der Verteidigung eingesetzte unabhängige Korn-

mission ,Personalergänzung beim Sanitäts- und Gesundheitswesen' hatte Vorschläge für eine attrakti- ve Gestaltung der Laufbahn der Sanitätsoffiziere und der Medizi- nalbeamten in der Bundeswehr sowie insbesondere für die Perso- nalergänzung dieses Bereiches er- arbeitet. Danach soll der Sanitäts- dienst eine verständliche und überschaubare Organisation er- halten. Dies wird insbesondere da- durch möglich sein, daß die Struk- turvorschläge für einen bundes- wehrgemeinsamen, raumdecken- den Sanitätsdienst verwirklicht werden. Die geplanten Sanitäts- zentren werden den Truppenarzt aus seiner fachlichen Isolierung herausführen und einem Team von Kollegen die konsiliarische Tätigkeit erleichtern. Dazu sollen dem Arzt in Zukunft sowohl die erforderlichen diagnostischen und therapeutischen als auch perso- nellen und technischen Hilfen zur Verfügung stehen. Die Zahl der Ärzte in Stabsstellungen kann durch eine Vereinfachung des Or- ganisationsplanes verringert und ihr Einsatz in diagnostischen und therapeutischen Bereichen sicher- gestellt werden.

Ziel dieser Konzeption ist es, si- cherzustellen, daß die dem Sani- täts- und Gesundheitswesen der Bundeswehr gestellten Aufgaben in Zukunft besser erfüllt und daß durch Steigerung der Attraktivität der Personalbedarf langfristig ge- deckt werden kann. Herausragen- des Merkmal der neuen Überle- gungen ist dabei die Bestrebung, den ärztlichen Dienst in Friedens- und Kriegszeiten, von gewissen Ausnahmen abgesehen, an einem Ort zu belassen und die Zahl der Ärzte nicht mehr auf Einheiten, sondern auf eine bestimmte Zahl von Bundeswehrangehörigen ab- zustellen. Diese Gedankengänge wurden von der Konferenz be- grüßt, weil sie den Aufbau von Re- servelazarettgruppen im Verteidi- gungsfall erheblich erleichtern würden.

Bevor jedoch der bundeswehrge- meinsame, raumdeckende Sani-

tätsdienst in der gesamten Bun- desrepublik eingeführt werden kann, wird seine Effektivität durch einen Großversuch erprobt.

Seit dem 1. November 1975 wird in Schleswig-Holstein unter Leitung des Generalinspekteurs der Bun- deswehr, der zur Durchführung ei- ne besondere Arbeitsgruppe ein- gesetzt hat, der bundeswehrge- meinsame Sanitätsdienst prakti- ziert. Bei fast allen Beteiligten be- steht die Bereitschaft zur Mitar- beit, die Reaktion einiger Trup- penführer ist jedoch unterschied- lich. An diesem Versuch nehmen z. Z. fast 40 000 Soldaten und 15 000 Zivilangehörige der Bun- deswehr teil. Jedes der in Aussicht genommenen Sanitätszentren soll sich in einen ortsfesten Anteil und in eine sogenannte Sanitätsbereit- schaft gliedern, die im Verteidi- gungsfall die kämpfenden Trup- pen versorgen soll.

Die Mitglieder des Ausschusses und der Ständigen Konferenz ‚Sa- nitätswesen' haben sich im Juni 1977 während einer Informations- reise über das neue Modell der truppenärztlichen Versorgung in Schleswig-Holstein informiert.

Dabei hatten die Teilnehmer Gele- genheit, die unterschiedlichen Größen der Sanitätszentren ken- nenzulernen. Bei Gesprächen so- wohl mit Soldaten als Patienten, den Angehörigen des Sanitäts- dienstes und den Truppenführern der entsprechenden Einheiten kam zum Ausdruck, daß von allen Beteiligten dieses Modell als er- heblicher Fortschritt bei der ärztli- chen Versorgung der Bundes- wehreinheiten angesehen wird.

Dazu kommt, daß erhebliche fi- nanzielle Einsparungen durch die in Aussicht genommene Zentrali- sierung möglich sein werden ...

Ärztliche Versorgung im Zivilschutz

Genauso wie die ärztliche Versor- gung in der Bundeswehr beobach- tet die Bundesärztekammer auch seit vielen Jahren aufmerksam die

1586 Heft 27 vom 6. Juli 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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ärztliche Betreuung der Bevölke- rung im Rahmen des Zivilschut- zes. Die bisher bekanntgeworde- nen Planungen können nur als äu- ßerst unzureichend bezeichnet werden. Der 78. Deutsche Ärztetag beauftragte den Vorstand der Bundesärztekammer ,über die Ständige Konferenz Sanitätswe- sen in der Bundeswehr und Zivil- schutz hinaus eine überregionale Kommission aus Vertretern der zi- vilen Ärzteschaft und Sanitätsoffi- zieren zu schaffen, die im Verbund mit den betreffenden Ländermini- sterien, der Deutschen Kranken- hausgesellschaft und den Wehr- bereichen sowie den regionalen Verteidigungskommandos ver- bindliche Richtlinien erarbeiten sollten, um eine reibungslose ärzt- liche logistische Versorgung von verletzten Zivilpersonen und Sol- daten im Verteidigungsfall zu gewährleisten.

Zur Begründung führte der Deut- sche Ärztetag an, daß zivile Kran- kenhäuser und der Sanitätsdienst der Bundeswehr bis hinab auf die Ebene der Verteidigungskomman- dos über bestehende allgemein gehaltene Richtlinien hinaus ver- bindliche Orientierungswerte und Richtlinien erhalten sollen, um ei- ne ärztliche und logistische Ver- sorgung von Verletzten zwischen zivilen und militärischen Stellen überhaupt erst einmal aufbauen zu können.

Die Ständige Konferenz erörterte diesen Themenkomplex zusam- men mit Vertretern der Sanitätsin- spektion und der Akademie für zi- vile Verteidigung in einer mehr- stündigen Aussprache. Dabei wur- de dem Vorstand der Bundesärz- tekammer empfohlen, zu diesem Themenkomplex erneut in einer Ärztetagsentschließung Stellung zu nehmen. Dementsprechend faßte der 79. Deutsche Ärztetag den nachfolgenden Beschluß.

,Der Deutsche Ärztetag stellt zum wiederholten Male fest, daß die für jeden Staat zwingend notwendi- gen Maßnahmen zur Sieherstel- lung der ärztlichen Versorgung im

Katastrophenfall in der Bundesre- publik bisher nur unzureichend verwirklicht worden sind. Der Deutsche Ärztetag fordert den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, daß bis ins einzelne ge- hende gesetzliche Regelungen zur Planung und Vereinheitlichung der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung im Katastrophenfall Vßrabschiedet werden. Das am 12. April 1976 im Deutschen Bundestag • einge- brachte Gesetz zur Änderung des ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Bundestags-Drucksache 7 /448) kann nur als ein erster Schritt hier- zu bezeichnet werden.

..,. Der Deutsche Ärztetag appel- liert an die gesetzgebenden Gre- mien, insbesondere auch das Zu- sammenwirken zwischen Zivil- schutz und militärischer Verteidi- gung nunmehr so zu regeln, daß auch im Verteidigungsfall die bestmögliche ärztliche Versor- gung der Bevölkerung gewährlei- stet wird.

Dem Vernehmen nach bereiten die zuständigen Ministerien zur Zeit den Entwurf eines sog. ,Gesund- heitssicherstellu ngsgesetzes' vor.

Einzelheiten hierüber sind bisher nicht bekanntgeworden.

Um den staatlichen Behörden ge- wisse Hinweise geben zu können und sich mit den Verhältnissen an- derer Länder vertraut zu machen, bereitet die Hans-Neuffer-Stiftung eine Studienreise für die Mitglie- der des Ausschusses und der Ständigen Konferenz ,Sanitätswe- sen in der Bundeswehr und Zivil- schutz' nach Schweden und Nor- wegen vor. Es ist in Aussicht ge- nommen, Einrichtungen des Zivil- verteidigungskorps zu besichtigen und sich insbesondere darüber zu informieren, in welcher Weise der Sanitätsdienst gestaltet ist und in Katastrophenfällen mit den Streit- kräften der Länder zusammenar- beitet. Hierüber eine Übersicht zu gewinnen erscheint insbesondere wichtig, um optimale Verhältnisse für Verwundete und Verletzte zu

Die Information:

Bericht und Meinung

schaffen. Darüber hinaus ist von seiten der zuständigen nationalen Behörden in Aussicht genommen, einen Einblick in die Planung zur Errichtung von Hilfskrankenhäu- sern zu vermitteln sowie die Teil- nehmer der Reise darüber zu un- terrichten, wie die Fortbildung des im Ernstfall notwendigen Zivilper- sonals für die Krankenpflege erfolgt."

Soweit der im Mai abgeschlossene Tätigkeitsbericht der Bundesärz- tekammer. Die Studienreise hat mittlerweile in der ersten Junihälf- te stattgefunden und die Teilneh- mer aus Bundesärztekammer und Landesärztekammern in ihrem Vo- tum fur die Vorteile des .. raum- deckenden Sanitätsdienstes·· be- stärkt.

Die Bundesärztekammer steht mit.ihrem Votum nicht allein Mit diesem Votum stand und steht die Bundesärztekammer nicht al- lein: Das Konzept ist schließlich bereits 197 4/75 von einer Sachver- ständigenkommission einstimmig zur Verwirklichung empfohlen worden. Und nicht nur der ausge- schiedene Bundesverteidigungs- minister Georg Leber hat das Sa- nitätsmodell noch bei seiner Ver- abschiedung Anfang 1978 als "ein logisches Glied im Zuge der Kon- solidierung und Leistungssteige- rung des Sanitätsdienstes" positiv bewertet, weil es "eine der gleich- artigen Aufgaben für alle Angehö- rigen der Bundeswehr auch tat- sächlich bundeswehrgemeinsam gestaltet". Auch der Wehrbeauf- tragte des Deutschen Bundesta- ges, Kari-Wilhelm Berkhan, hat in seinem kürzlich veröffentlichten Jahresbericht 1977 ausdrücklich die beim Truppenversuch in Schleswig-Holstein durch ein bun- deswehrgemeinsames, raumdek- kendes Netz des Sanitätswesens erzielten Verbesserungen gewür- digt.

..,. Um so größer ist jetzt allenthal- ben die Enttäuschung, daß es bei der Zuordnung des Sanitätswe- sens zu den Teilstreitkräften bleibt

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 27 vom 6. Juli 1978 1587

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Die Information:

Bericht und Meinung Das „Sanitätsmodell"

und kein teilstreitkraftübergreifen- der und bundeswehrgemeinsamer Sanitätsdienst eingeführt wird. Die Bundesärztekammer hofft, daß die jetzt getroffene Entscheidung zur Einrichtung von Bundeswehr-Sa-

nitätszentren und Facharztgrup- pen einen ersten Schritt zur Ver- wirklichung der jahrelang vorbe- reiteten Konzeption des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bun- deswehr darstellt.

Mit Argumenten der Vernunft an Minister Apel appelliert

> Als erstes wird Minister Apel empfohlen, sich persönlich ein Bild von der Leistungsfähigkeit des seit Ende 1976 in Hamburg und Schleswig-Holstein praktizier- ten raumdeckenden Sanitätsmo- dells zu machen. Dabei wird er er- kennen, daß „Raumdeckung"

mehr ist als die Schaffung einiger imaginärer Sanitätszentren unter militärischer Verfügungsgewalt.

> Zweitens sollte erkannt wer- den, daß es bei einem bundes- wehrgemeinsamen Sanitätsdienst nicht um die Einrichtung einer vierten Teilstreitkraft geht, da es den Organisationsbereich der

„zentralen Sanitätsdienststellen der Bundeswehr" längst gibt und dieser nur zu erweitern ist.

Drittens sei der militärischen Führungsspitze der Bundeswehr gesagt, daß die von ihr gepriesene

„unteilbare Verantwortung des Truppenführers" stets dort endet, wo der Mensch wegen einer Ge- sundheitsschädigung nicht mehr einsatzfähig ist. Und der in letzter Zeit so oft gehörte Begriff der

„Präsenz" bedeutet für den Sani- tätsdienst, daß er im rückwärtigen Raum ebenso aktionsfähig sein muß wie im vermuteten Kampfge- biet.

> Viertens sei unterstrichen, daß die Realisierbarkeit dieses Sani- tätsmodells nicht nur an seinen Kosten, sondern auch an seinem Nutzen gemessen werden muß.

Auch die regionale Gesundheits- überwachung der Bundeswehr

und die Versorgung mit Sanitäts- material würden verbessert und kostengünstiger gestaltet.

Der Bundesärztekammer geht es nicht um „Rechthaberei". Sie wollte und will mit ihrer Unterstüt- zung des fortschrittlichen Sani- tätsmodells nur der Gemeinschaft dienen. Auch der Sanitätsdienst der Bundeswehr ist schließlich kein Selbstzweck, sondern steht im Dienste dieser Gemeinschaft.

Für die optimale Betreuung der er- krankten und verwundeten Solda- ten sowie für die Erhaltung von Menschenleben sollten keine An- strengungen gescheut werden.

Dr. Heinz-Peter Brauer/BÄK

ZITAT

Fragen und Antworten

„Die Fragen, ob der enorme Mitteleinsatz für das Medi- zinsystem zu einer entspre- chenden Verbesserung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung führt, sind lau- ter geworden. Wir werden uns diesen Fragen stellen müssen — nicht nur, weil der Gesetzgeber der Konzertier- ten Aktion den Auftrag gege- ben hat, sich mit der Effi- zienz und der Effektivität des Gesundheitswesens zu be- fassen. Die Notwendigkeit, das Verhältnis von Aufwand und Ertrag im Gesundheits- wesen kritisch zu überprü- fen, ergibt sich auch aus den enger gezogenen Finanzie- rungsspielräumen, die ein abgeschwächtes Wirt- schaftswachstum nun ein- mal mit sich bringt."

Bundesarbeitsminister Dr.

Herbert Ehrenberg in seinem Einleitungsreferat bei der Frühjahrssitzung der „Kon- zertierten Aktion im Gesund- heitswesen".

NACHRICHTEN

Eine sachliche Gegendarstellung zu „Spiegel"-

Falsch-

behauptungen

„Spiegel"-Redaktion verweigert den Abdruck der Stellungnahme des neuen BÄK-Präsidenten

Zwei in Nummer 21 des „Spiegel"

vom 22. Mai 1978 — also unmittel- bar vor dem 81. Deutschen Ärzte- tag — erschienene Artikel enthiel- ten neben unqualifizierten Wer- tungen von Organisation und Auf- gabenstellung der Bundesärzte- kammer und ihrer Vertreter etliche unwahre Behauptungen, zu denen der neue Präsident der Bundes- ärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Dr. bärsten Vilmar, dem „Spiegel" die nachfolgend wiedergegebene Gegendarstel- lung im Sinne des Pressegesetzes übersandte, das bekanntlich ledig- lich Gegendarstellungen zu (fal- schen) „Tatsachenbehauptun- gen" vorsieht.

Gegendarstellung

1.

In dem in Heft Nr. 21 des „Spiegel"

vom 22. 5. 1978 erschienenen Arti- kel „Entmündigung zur Herde"

wird behauptet, daß die „Arbeits- gemeinschaft der westdeutschen Ärztekammern", die sich 1950 den Titel „Bundesärztekammer" zuge- legt habe, lediglich einen „priva- ten Klub" darstelle. Diese Bezeich- nung wird in dem Artikel mehrfach zur Kennzeichnung der Bundes- ärztekammer verwandt. Diese Be- hauptung ist unwahr.

Wahr ist demgegenüber, daß die Bundesärztekammer, ebenso wie

1588 Heft 27 vom 6 Juli 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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