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Archiv "Apels vorläufige Entscheidung zum „Sanitätsmodell“: Silberstreifen am Horizont: Stellungnahme des Autors" (14.12.1978)

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Academic year: 2022

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Das „Sanitätsmodell"

Leider hält eine defätistische Politik und der systematische Abbau des Ansehens unseres Staates die Ver- teidigungsbereitschaft nahe dem Nullpunkt. Leider sind deshalb auch viele junge Ärzte gar nicht willens, ein positives Verhältnis zur Bundes- wehr und zur truppenärztlichen Tä- tigkeit als spezieller ärztlicher Auf- gabe zu finden.

Leider tut die Bundeswehr nichts, um diesem abzuhelfen. Im Gegen- teil: Für einen jungen Truppenarzt, der bereits in der Durchgangsarzt- ambulanz über die Arbeitsunfähig- keit oder als Betriebsarzt über inner- betriebliche Umsetzungen, über Eignung und Nichteignung für be- stimmte Tätigkeiten mehr oder min- der souverän zu entscheiden hatte, ist es unverständlich und verbit- ternd, wenn seine ärztliche Ent- scheidung erst vom Truppenführer (oder dessen Beauftragten) abge- segnet werden muß, einem Mann, der — bei allem Respekt — gewiß nicht über die medizinische Kompe- tenz verfügt, um die Verantwortung für den Einsatz eines in seiner Ge- sundheit geschädigten Soldaten zu tragen.

Auch mit der „unteilbaren Verant- wortung des Truppenführers" läßt sich diese Regelung nicht begrün- den, da sich Verantwortung nur auf Kenntnis, nicht auf Autorität stützen kann, auch nicht mit den Grundsät- zen moderner Menschenführung, auf die sich die Bundeswehr so viel zugute hält.

Einsatzbereitschaft gibt es nur dort, wo sich der Mensch in seinen Fähig- keiten gefordert fühlt, wo er nicht nur distanziert beraten, sondern in eigener Verantwortung Entschei- dungen treffen und durchsetzen kann. Daß es dazu im Bereich der Streitkräfte auch der Kenntnis der militärischen Zusammenhänge und Notwendigkeiten und einer positi- ven Einstellung zum Verteidigungs- auftrag bedarf, sollte beiden Seiten bewußt und für die Bundeswehr Auf- gabe ihrer Inneren Führung sein.

Dr. med. Wolfdietrich Krueger Finkenweg 23

6551 Hackenheim

Stellungnahme des Autors

Dr. Krueger muß einer Reihe von Fehlinformationen aufgesessen sein. Niemals hat es Vorstellungen gegeben, denen zufolge selbständig operierende Sanitätseinheiten vor- gesehen waren; ganz im Gegenteil.

Für den Verteidigungsfall ist keine grundsätzliche Änderung gegen- über dem Friedensmodell in Aus- sicht genommen gewesen. Durch das neue Modell wäre vielmehr eine wesentlich verbesserte Ausgangs- position mit erheblich erweiterten Sanitätsleistungen im Frieden mög- lich gewesen.

Bei dem geplanten „neuen Sanitäts- modell" hätte es nämlich gerade kein Nebeneinander von Truppe und Sanitätsdienst gegeben, vielmehr hätten beide Bereiche wie eine Ein- heit zusammengearbeitet. Der Trup- penarzt würde auch nicht etwa von der Truppe isoliert werden, sondern stände fortlaufend mit ihr in enger Verbindung. Dies wäre dadurch si- chergestellt worden, daß der in ei- nem Verteidigungsfall zuständige Truppenarzt auch im Frieden die er- ste ärztliche Versorgung bei der Truppe täglich selbst durchführt und die erkrankten Angehörigen der von ihm betreuten Einheit, die er in den Sanitätseinrichtungen der Trup- pe nicht versorgen kann, in das Sa- nitätszentrum mitnimmt, um dort die weitere insbesondere fachärztliche Behandlung und gegebenenfalls Überweisung sicherzustellen. Er nimmt an jeder Übung der Truppe teil und hat dadurch Gelegenheit, die Bedürfnisse und Belastungen der ihm anvertrauten Soldaten am eigenen Leibe selbst kennenzu- lernen.

Es ist bisher leider in der Mehrzahl der Fälle nicht so gewesen, daß der grundwehrdienstleistende Stabsarzt mangels entsprechender Erfahrung die erforderliche Vertrauensstellung innerhalb der Truppe bekleiden konnte, vielmehr wurde ihm das Le- ben durch zahlreiche langgediente Truppenoffiziere häufig schwerge- macht. Gerade im Zusammenwirken mit den in dem Sanitätszentrum täti- gen erfahrenen Sanitätsoffizieren

wird es ihm aber in Zukunft möglich sein, die ihm übertragenen Aufga- ben besser als bisher zu lösen. Wie schon ausgeführt, wird gerade die tägliche Arbeit in der Truppe den jungen Arzt in die Lage versetzen, die Einsatzbedingungen der Solda- ten kennenzulernen.

Der Kollege irrt ganz besonders bei seinen Überlegungen hinsichtlich des Kriegsbildes. Die Bundesrepu- blik Deutschland ist seit ihrer Grün- dung stets von einem Verteidi- gungs- und nicht von einem An- griffskonzept ausgegangen.

Es ist daher in der Tat geplant, daß der ortsfeste Anteil der künftigen Sanitätszentren auch bei einem schnellen Bewegungskrieg am Ort seiner bisherigen Tätigkeit verbleibt und zumindest versucht, die medizi- nische Versorgung des ihm unter- stellten Bereiches sicherzustellen.

Erst durch die in Aussicht genom- mene enge Verflechtung des zivilen und militärischen Sanitätsdienstes wäre im Verteidigungsfall eine in et- wa ausreichende Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mög- lich. Bisher gibt es praktisch kein Konzept für die Zusammenarbeit der beiden Bereiche.

Uns sind bisher nur einige wenige Fälle bekanntgeworden, in denen ärztliche Entscheidungen junger Truppenärzte durch die militäri- schen Einheitsführer nicht befolgt worden sind oder versucht wurde, sie wieder rückgängig zu machen. In Zukunft werden derartige Versuche mit Sicherheit zum Scheitern verur- teilt sein, da der Truppenarzt stets der Unterstützung des Leiters des Sanitätszentrums sicher sein kann.

Wir stimmen völlig mit der Auffas- sung von Dr. Krueger überein, daß eine optimale sanitätsdienstliche Versorgung der Truppe nur dann möglich ist, wenn der betreffende Sanitätsoffizier selbst über die mili- tärischen Zusammenhänge und Not- wendigkeiten informiert ist und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Truppenführer und Arzt besteht.

Dr. med. Heinz-Peter Brauer/BÄK

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 50 vom 14. Dezember 1978 3063

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