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Archiv "Auch künftig muß der Truppenarzt zur Truppe kommen" (11.03.1976)

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Academic year: 2022

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Pockenbericht in fünf Jahren

Der Deutsche Bundestag hat in ei- ner Entschließung die Bundesre- gierung aufgefordert, dem Bundes- tag spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des neuen Geset- zes über die Pockenschutzimpfung einen Bericht über die Entwicklung der Pockenerkrankungen in der Bundesrepublik und über die Ent- wicklung der Weltpockenrage ins- gesamt zu geben. Das neue Pok- kenimpfgesetz enthält die Impf- pflicht für Kleinkinder nicht mehr, und auch die Impfpflicht für Kinder im zwölften Lebensjahr läuft prak- tisch nach dem Gesetz in dem Au- genblick aus, in dem keine als Säuglinge erstgeimpften Kinder mehr in dieses Alter hineinwach- sen und somit die Wiederimpfung im zwölften Lebensjahr entfällt. Es bleiben die Impfpflichten für ärztli- ches und anderes Personal in Krankenhäusern, für Personen, die in Laboratorien tätig sind, in denen mit Pockenviren gearbeitet wird, und für Personen, die bei Pocken- alarm eingesetzt und dabei mit der Krankheit konfrontiert werden können. Ferner wird vorgeschrie- ben, daß Erstimpfungen unter zu- sätzlicher immunbiologischer Be- handlung vorgenommen werden müssen, die als Teil der Impfung gilt. bt

Notendurchschnitt wieder 2,8

Die Abitur-Durchschnittsnote aller Zeugnisse, die in das Vergabever- fahren der „Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen" (ZVS) eingingen, beträgt wie im Vorjahr 2,8. Sie wurde für das Vergabever- fahren zum Sommersemester 1976 auf der Grundlage von 123 400 Rei- fezeugnissen errechnet, die in der Zeit vom 16. Januar 1975 bis 15. Ja- nuar 1976 erworben wurden. Bei bayerischen Abiturzeugnissen wur- de der Berechnungszeitraum 16.

Juli 1974 bis 15. Juli 1975 zugrunde gelegt.

Die Durchschnittsnoten, aufgeglie- dert nach Ländern, betragen:

Baden-Württemberg 2,9

Bayern 2,6

Berlin 2,8

Bremen 2,9

Hamburg 2,8

Hessen 2,8

Niedersachsen 2,9

Nordrhein-Westfalen 2,9

Rheinland-Pfalz 2,9

Saarland 2,8

Schleswig-Holstein 2,9 Bei den Durchschnittsnoten von Bewerbern aus sieben Ländern wurden entsprechend dem Länder- abkommen über die Studienplatz- Abgabe Wertveränderungen (Malus oder Bonus) vorgenommen. Einen Malusvon 0,2 Punkten erhielten Stu- dienaspiranten aus Bayern, wäh- rend die Studienbewerber aus Ba- den-Württemberg, Bremen, Nieder- sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig- Holstein einen Bonus von 0,1 erhal- ten. Die Durchschnittsnoten der Abiturienten aus den übrigen Län- dern blieben unverändert.

Das Bonus-Malus-Verfahren hatte bekanntlich der bayerische Verfas- sungsgerichtshof im Sommer 1975 für verfassungswidrig erklärt und gefordert, ab Sommersemester 1976 das Verfahren (zumindest für die Bayern) nicht mehr anzuwen- den.

Die Ministerpräsidenten der Län- der beschlossen jedoch im Sep- tember letzten Jahres — ohne Zu- stimmung Bayerns —, beim Bun- desverfassungsgericht eine einst- weilige Verfügung zu beantragen, um das Wirksamwerden dieses bayerischen Urteils hinauszuschie- ben. Bayern, das mit einer Klage beim Bundesverwaltungsgericht er- reichen wollte, daß die Bonus-Ma- lus-Regelung schon zum Sommer- semester 1976 nicht mehr bei der Studienplatzvergabe angewendet werden darf, ist mit seiner Auffas- sung nicht durchgekommen. Das Bundesverwaltungsgericht ent- schied soeben, daß das Verfahren vorerst weiterlaufen kann. NJ

Auch künftig

muß der Truppenarzt zur Truppe kommen

Der Sanitätsdienst wird im neue- sten Weißbuch der Bundesregie- rung unter der Überschrift "Bun- deswehrgemeinsame Aufgaben"

erwähnt. Bundeswehrgemeinsame Aufgaben werden entweder nach einem Strukturmodell A oder — wie der Sanitätsdienst — nach ei- nem Strukturmodell B künftig durchgeführt. Das Strukturmodell B sieht die organisatorische Zentrali- sierung bundeswehrgemeinsamer Aufgaben außerhalb der Teilstreit- kräfte vor. Diese Aufgaben, das Personal und das Material sollen von den Teilstreitkräften an eine zentrale Stelle abgegeben werden.

Das Modell enthält drei Organisa- tionselemente:

> Ein Streitkräfte-Unterstützungs- kommando, dem Führungsstab der Streitkräfte unmittelbar nachgeord- net, ist Führungsorgan für die zen- trale Wahrnehmung bundeswehr- gemeinsamer Aufgaben.

> Unter dem Streitkräfte-Unter- stützungskommando sind Fachäm- ter für die einzelnen Aufgaben zu- ständig.

D Die Fachämter verfügen über ei- gene Truppenteile und Dienststel- len für die jeweiligen Fachaufga- ben.

Das Strukturmodell B faßt gleichar- tige Aufgaben unter zentraler Ver- antwortung zusammen und ist ein erster Ansatz für die funktionale Organisationsgliederung der Streit- kräfte nach den Schwerpunkten Kampf und Unterstützung. Neben dem Sanitäts- und Gesundheitswe- sen sollen nach dem Strukturmo- dell B zunächst Fernmeldeweitver- kehr, elektronische Aufklärung, mi- litärisches Nachrichtenwesen und Logistik organisiert werden.

Nach dem Modell für den Sanitäts- dienst soll demnach das Sanitäts- personal der Bundeswehr in ei- nem bundeswehrgemeinsamen Sa- nitätsdienst zusammengefaßt und der Truppensanitätsdienst nach

702 Heft 11 vom 11. März 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung

Schwerpunkten gegliedert werden.

Rund 160 Sanitätszentren sollen das Bundesgebiet abdecken. Be- reits im Frieden sind sie so geglie- dert, daß sie im Verteidigungsfall die Aufgaben von Hauptverband- plätzen oder Lazaretten überneh- men können. Die Truppenteile wer- den, wenn sie ihre Garnisonen ver- lassen, durch mobile Sanitätsbe- reitschaften und Kranken-Kraftwa- gen-Gruppen versorgt. Trotz der Bundeswehrgemeinsamkeit werden aber die Sanitätsoffiziere und das Sanitätspersonal nicht aus ihren teilstreitkraftspezifischen Aufgaben losgelöst. So sollen beispielsweise Fliegerärzte, Schiffs- und Taucher- ärzte als „Bausteine des Bundes- wehrsanitätszentrums" ihrem Auf- gabenbereich voll erhalten bleiben.

Vor allem aber soll es trotz der Konzentration auf die Bundeswehr- sanitätszentren bei dem Grundsatz bleiben, daß der Truppenarzt zur Truppe und nicht umgekehrt die Truppe zum Arzt kommt. WZ/CK

Familienkrankenhilfe:

Einheitliche Altersgrenzen

Der Anspruch auf Familienhilfe für Kinder ist seit dem 1. Oktober 1975 in der gesetzlichen Krankenversi- cherung einheitlich geregelt. Die bisher von Kasse zu Kasse unter- schiedlichen Altersgrenzen sind jetzt durch eine für alle Kassenar- ten und Kassen geltende gesetzli- che Regelung ersetzt worden. Mit- versicherte Familienangehörige, für die durch diese Neuregelung der Krankenversicherungsschutz durch die Krankenversicherung der El- tern fortgefallen ist oder fortfällt, haben jedoch die Möglichkeit, bin- nen eines Monats als freiwillig ver- sicherte Mitglieder der Kranken- kasse beizutreten, bei der sie bis- her die Leistungen der Familienhil- fe in Anspruch nehmen konnten.

Nach der neuen Regelung haben unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjah- res generell Anspruch auf die ge- setzlichen Leistungen, die in der Regel denen der Pflichtmitglieder

entsprechen. Darüber hinaus wer- den die Leistungen jenen Kindern gewährt, die sich in Schul- und Be- rufsausbildung befinden, jedoch höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Bei Wehr- und Ersatzdienst verlängert sich diese Frist um maximal 18 Monate.

Die Neuregelung gilt auch dann, wenn in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse bisher andere und unter Umständen für die Versicher- ten günstigere Altersgrenzen fest- gesetzt worden waren. Weiterhin ohne Altersgrenze in den Schutz der Familienkrankenhilfe einbezo- gen bleiben Kinder, die wegen kör- perlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten. DÄ

Eine halbe Million Kinderunfälle

Jährlich ereignen sich in der Bundes- republik Deutschland über eine halbe Million Kinderunfälle, teilte kürzlich die Aktion „Das sichere Haus" (DSH), München, mit. Etwa 80 Prozent aller Kinderunfälle geschehen im Bereich des Hauses. Mehr als 3300 Unfälle, in die Kinder verwickelt sind, enden töd- lich. Die Aktion „Das sichere Haus", die auch aus Bundesmitteln unterstützt wird, startete in diesen Tagen eine Unfallverhütungskampagne, die sich speziell dem Unfallschutz bei Kindern widmet. Die Initiatoren der Kampagne fordern, den Kindern schrittweise ein Si- cherheitsbewußtsein nahezubringen DÄ

Auch ohne Reform mehr Schwanger- schaftsabbrüche

Liberale Handhabung

in den meisten Bundesländern

Auch ohne eine Reform des heiß- umstrittenen „Abtreibungsparagra- phen" 218 ist die Zahl der Schwan- gerschaftsabbrüche in der Bundes- republik in den vergangenen Jah- ren stark angewachsen. Eine Um- frage des Deutschen Depeschen- Dienstes (ddp) ergab, daß 1974 fast 18 000 Frauen zwischen 15 und 45 Jahren einen „legalen" Eingriff vornehmen ließen. Im Vorjahr wa- ren es noch 13 000 Frauen, denen von Ärzten eirie Schwangerschafts- unterbrechung „auf Antrag" zuge- billigt wurde.

Über die Zahl der „illegal" vorge- nommenen Aborte gibt es nur un- genaue Schätzungen. Nach Ansicht vieler Ärzte dürften sie aber wegen des vermehrten Gebrauchs der

„Pille" stark zurückgegangen sein.

Allein in Schleswig-Holstein wurde nach Angaben der Landesärzte- kammer seit 1968 eine Zunahme bei Schwangerschaftsabbrüchen um 410 Prozent registriert. Die Zahl der Sterilisationen stieg danach sogar um das 15fache. Im nördlich- sten Bundesland wurden 1974 1747 Anträge auf Abbruch gestellt und 1496 bewilligt. In allen Bundeslän- dern spielte bei der Bewilligung hauptsächlich die medizinische In- dikation eine Rolle, die soziale In- dikation schied weitgehend aus.

„Das liegt weitgehend am Ge- brauch der Pille, die heute für fast jede Frau verträglich und relativ leicht erhältlich ist", erklärte ein Sprecher des baden-württembergi- schen Gesundheitsministeriums in Stuttgart.

Insgesamt wurden in der Bundes- republik 1974 nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Jugend und Gesundheit 19 678 An- träge auf Schwangerschaftsab-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 11 vom 11. März 1976 703

Referenzen

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