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Haushaltssatzung und Haushaltsplan / Landkreis Schaumburg:

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(1)

Landkreis Schaumburg

2013

Haushaltssatzung und Haushaltsplan

(2)

I. STATISTISCHE ANGABEN weiß I 3

II. HAUSHALTSSATZUNG weiß II 7

III. VORBERICHT weiß III 13

IV. HAUSHALTSSICHERUNGSKONZEPT grün IV 67

V. PRODUKTÜBERSICHT NACH PRODUKTRAHMENPLAN grün V 81

VI. BUDGETBERICHT grün VI 89

VII. INVESTITIONSPROGRAMM grün VII 97

VIII. ÜBERSICHT ÜBER DEN STAND DER SCHULDEN grün VIII 105 IX. ÜBERSICHT ÜBER DIE VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN grün IX 107

X. GESAMTHAUSHALT 109

- Gesamtergebnisplan weiß X 110

- Gesamtfinanzplan weiß X 111

- Querschnitte nach Teilhaushalten weiß X 113

- Querschnitte nach Produktrahmen weiß X 114

- Teilhaushalt Landrat weiß X 117

- Teilhaushalt Dezernat I weiß X 151

- Teilhaushalt Dezernat II weiß X 189

- Teilhaushalt Dezernat III weiß X 279

- Teilhaushalt Dezernat IV weiß X 299

- Teilhaushalt Jobcenter weiß X 333

XI. STELLENPLAN grün XI 343

XII. WIRTSCHAFTSPLÄNE 381

a) Wirtschaftsplan Klinikum Schaumburg blau 383

- Kreiskrankenhaus Stadthagen - Kreiskrankenhaus Rinteln

- Kindertagesstätte Kreiskrankenhaus Rinteln

b) Wirtschaftsplan JBF-Centrum Bückeberg blau 429

c) Wirtschaftsplan Hallenbäder Bad Nenndorf und Rinteln blau 435

d) Wirtschaftsplan Volkshochschule blau 447

e) Wirtschaftsplan Kreisaltenzentrum Schaumburg gGmbH blau 459 f) Wirtschaftsplan Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Schaumburg mbH blau 489 g) Wirtschaftsplan Schaumburger Beschäftigungs-GmbH blau 499

XIII. BETEILIGUNGSBERICHT gelb 507

(3)

Landkreis Schaumburg

(4)

Statistische Daten

(5)

Einwohnerzahlen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Stand 30.06. 2012

Einwohner Fläche Bevölkerungsdichte

Stadt Bückeburg 20.314 68,85 295

Stadt Obernkirchen 9.156 32,48 282

Stadt Rinteln 26.537 109,03 243

Stadt Stadthagen 22.268 60,27 369

Gemeinde Auetal 6.191 62,15 100

Samtgemeinde Eilsen

Gemeinde Ahnsen 1.138 3,43 332

Gemeinde Bad Eilsen 2.136 2,46 868

Gemeinde Buchholz 749 1,76 426

Gemeinde Heeßen 1.513 1,90 796

Gemeinde Luhden 1.110 4,35 255

6.646 13,90 478

Samtgemeinde Lindhorst

Gemeinde Beckedorf 1.503 9,83 153

Gemeinde Heuerßen 982 3,97 247

Gemeinde Lindhorst 4.352 7,88 552

Gemeinde Lüdersfeld 1.106 12,65 87

7.943 34,33 231

Samtgemeinde Nenndorf

Stadt Bad Nenndorf 10.613 23,23 457

Gemeinde Haste 2.758 11,13 248

Gemeinde Hohnhorst 2.137 12,00 178

Gemeinde Suthfeld 1.455 5,05 288

16.963 51,41 330

Samtgemeinde Niedernwöhren

Gemeinde Lauenhagen 1.414 9,73 145

Gemeinde Meerbeck 1.989 13,09 152

Gemeinde Niedernwöhren 1.962 11,06 177

Gemeinde Nordsehl 726 5,97 122

Gemeinde Pollhagen 1.143 12,87 89

Flecken Wiedensahl 1.054 11,71 90

8.288 64,43 129

(6)

Einwohner Fläche Bevölkerungsdichte

Samtgemeinde Nienstädt

Gemeinde Helpsen 1.942 7,77 250

Gemeinde Hespe 2.110 6,48 326

Gemeinde Nienstädt 4.627 8,31 557

Gemeinde Seggebruch 1.552 7,49 207

10.231 30,05 340

Samtgemeinde Rodenberg

Gemeinde Apelern 2.538 24,60 103

Gemeinde Hülsede 1.050 15,86 66

Flecken Lauenau 4.050 16,23 250

Gemeinde Messenkamp 745 6,78 110

Gemeinde Pohle 896 7,14 125

Stadt Rodenberg 6.043 15,60 387

15.322 86,21 178

Samtgemeinde Sachsenhagen

Gemeinde Auhagen 1.294 12,36 105

Flecken Hagenburg 4.495 16,24 277

Stadt Sachsenhagen 1.946 15,53 125

Gemeinde Wölpinghausen 1.669 18,33 91

9.404 62,46 151

Landkreis Schaumburg 159.263 675,57 236

(7)

Volkszählung/

Fortschreibung Einwohner Veränderung 17.05.1939 94.181

31.12.1950 156.092 +61.911 06.06.1961 138.842 -17.250 27.05.1970 149.369 +10.527 30.06.1977 152.086 +2.717 30.06.1978 152.296 +210 31.12.1979 152.554 +258 30.06.1981 152.889 +335 30.06.1982 152.660 -229 31.12.1983 152.098 -562 30.06.1984 151.980 -118 30.06.1985 151.562 -418 31.12.1986 151.023 -539 31.12.1987 150.762 -261 31.12.1988 150.393 -369 30.06.1989 150.573 +180 30.06.1990 153.788 +3.215 30.06.1991 155.604 +1.816 30.06.1992 157.506 +1.902 30.06.1993 158.979 +1.473 30.06.1994 160.192 +1.213 30.06.1995 161.474 +1.282 30.06.1996 162.835 +1.361 30.06.1997 163.875 +1.040 30.06.1998 164.239 +364 30.06.1999 165.056 +817 30.06.2000 165.675 +619 30.06.2001 166.163 +488 30.06.2002 166.721 +558 30.06.2003 166.299 -422 30.06.2004 166.167 -132 30.06.2005 165.682 -485 30.06.2006 165.419 -263 30.06.2007 164.636 -783 30.06.2008 163.550 -1.086 30.06.2009 162.555 -995 30.06.2010 161.125 -1.430 30.06.2011 160.175 -950 30.06.2012 159.263 -912

Bevölkerungsentwicklung

(8)

Haushaltssatzung

(9)

HAUSHALTSSATZUNG

des Landkreises Schaumburg für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund des § 112 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr. 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Kreistag in der Sitzung am 26.02.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf 271.598.900 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 271.598.900 €

1.3 der außerordentlichen Erträge auf 15.000 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 15.000 €

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen auf 274.994.100 €

2.2 der Auszahlungen auf 281.402.600 €

von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen

2.1.1 auf Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 264.552.300 € 2.2.1 auf Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 267.926.200 €

2.1.2 auf Einzahlungen für Investitionstätigkeit 3.828.100 € 2.2.2 auf Auszahlungen für Investitionstätigkeit 10.441.800 €

2.1.3 auf Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 6.613.700 €

2.2.3 auf Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 3.034.600 €

(10)

Der Wirtschaftsplan des Klinikums Schaumburg für das Haushaltsjahr 2013 wird festgesetzt:

Kreiskrankenhaus Stadthagen

Im Erfolgsplan mit

Erträgen in Höhe von 32.323.500 €

Aufwendungen in Höhe von 32.323.500 €

Im Vermögensplan mit

Einnahmen in Höhe von 1.298.000 €

Ausgaben in Höhe von 1.298.000 €

Kreiskrankenhaus Rinteln

Im Erfolgsplan mit

Erträgen in Höhe von 17.223.000 €

Aufwendungen in Höhe von 17.223.000 €

Im Vermögensplan mit

Einnahmen in Höhe von 4.698.000 €

Ausgaben in Höhe von 4.698.000 €

Kindertagesstätte Kreiskrankenhaus Rinteln

Im Erfolgsplan mit

Erträgen in Höhe von 607.000 €

Aufwendungen in Höhe von 607.000 €

Im Vermögensplan mit

Einnahmen in Höhe von 138.450 €

Ausgaben in Höhe von 138.450 €

(11)

Die Haushaltspläne des JBF-Centrums Bückeberg, der Hallenbäder und der Volkshochschule für das Haushaltsjahr 2013 werden festgesetzt:

JBF-Centrum Bückeberg

im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

der ordentlichen Erträge auf 782.000 €

der ordentlichen Aufwendungen auf 1.022.000 €

der außerordentlichen Erträge auf 0 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €

im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

der Einzahlungen auf 834.200 €

der Auszahlungen auf 1.001.000 €

von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen

auf Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 782.000 € auf Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 861.000 € auf Einzahlungen für Investitionstätigkeit 52.200 € auf Auszahlungen für Investitionstätigkeit 140.000 €

Hallenbäder Bad Nenndorf und Rinteln

im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

der ordentlichen Erträge auf 726.000 €

der ordentlichen Aufwendungen auf 2.456.000 €

der außerordentlichen Erträge auf 0 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €

im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

der Einzahlungen auf 726.000 €

der Auszahlungen auf 2.397.000 €

von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen

auf Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 726.000 €

auf Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2.167.000 €

auf Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0 €

auf Auszahlungen für Investitionstätigkeit 230.000 €

(12)

Volkshochschule

im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

der ordentlichen Erträge auf 2.457.300 €

der ordentlichen Aufwendungen auf 3.071.200 €

der außerordentlichen Erträge auf 200 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €

im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

der Einzahlungen auf 2.500.100 €

der Auszahlungen auf 2.974.600 €

von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen

auf Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2.457.400 € auf Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2.944.600 € auf Einzahlungen für Investitionstätigkeit 42.700 € auf Auszahlungen für Investitionstätigkeit 30.000 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 6.613.700 € fest- gesetzt.

In dem Wirtschaftsplan des Klinikums Schaumburg und den Haushaltsplänen des JBF-Centrums Bückeberg, der Hallenbäder und der Volkshochschule werden Kredite für Investitionen nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

(13)

§ 4

Die Höchstbeträge, bis zu denen Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2013 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, werden festgesetzt

für die Kreiskasse des

Landkreises Schaumburg auf 115.000.000 €;

für die Sonderkasse beim

Kreiskrankenhaus Stadthagen auf 5.000.000 €;

für die Sonderkasse beim

Kreiskrankenhaus Rinteln auf 2.500.000 €;

für die Sonderkasse bei der

Volkshochschule auf 350.000 €.

§ 5

Die Umlagesätze für die Kreisumlage werden für das Haushaltsjahr 2013 festgesetzt:

51,8 v. H. der Steuerkraftzahlen der Grundsteuern A und B 51,8 v. H. der Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer

51,8 v. H. der Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Einkommens- steuer

51,8 v. H. der Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer 51,8 v. H. von 90 v. H. der Schlüsselzuweisungen von Gemeinden

51,8 v. H. von 90 v. H. der Schlüsselzuweisungen von Samtgemeinden

Der Kreisumlagehebesatz beträgt für die Stadt Rinteln einheitlich 53,40 v. H. und für die Samtgemeinde Nenndorf 60,60 v. H.

§ 6

Für die Befugnis des Landrates, über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zuzustimmen, gelten Aufwendungen bis zur Höhe von 26.000 € im Einzelfall als unerheblich.

Stadthagen, 28.02.2013

Landkreis Schaumburg

Der Landrat

(14)

Vorbericht

(15)

VORBERICHT

Inhalt

1. Ausgangslage der Haushaltsplanung ... 3

1.1 Finanzpolitische Entwicklung ... 3

1.1.1 Gesamtwirtschaft ...3

1.1.2 Arbeitsmarkt ...3

1.1.3 Öffentliche Finanzen ...3

1.1.4 Orientierungsdaten Steuerschätzung ...4

1.1.5 Wirtschafts- und Finanzsituation der Landkreise ...6

1.2 Situation beim Landkreis Schaumburg ... 6

1.2.1 Fehlbetragsentwicklung der Vorjahre ...6

1.2.2 Planungsvorgaben für die Ämter ...7

1.2.3 Wesentliche Planungsgrundlagen ...7

1.2.4 Demographischer Wandel/ Anpassung der öffentlichen Daseinsvorsorge ... 12

2. Haushalt nach NKR ... 14

3. Haushaltsentwicklung ... 15

3.1 Volumen des Haushalts ... 15

3.2 Entwicklung des Gesamthaushalts ... 15

3.2.1 Ergebnishaushalt ... 15

3.2.2 Finanzhaushalt ... 16

3.2.3 Wesentliche Abweichungen von der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den Zielvorgaben des Vorjahres ... 17

3.3 Entwicklung der einzelnen Ergebnispositionen ... 19

3.3.1 Entwicklung der Erträge (Ergebnishaushalt) ... 19

3.3.2 Entwicklung der Aufwendungen (Ergebnishaushalt) ... 25

3.3.3 Entwicklung des außerordentlichen Ergebnisses ... 30

3.4 Entwicklung der Liquidität (Finanzhaushalt) ... 30

3.4.1 Ein- und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit ... 30

3.4.2 Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ... 31

3.4.3 Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ... 33

3.5 Entwicklung der Verschuldung ... 33

3.5.1 Kredite für Investitionen ... 33

3.5.2 Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ... 34

(16)

4. Wesentliche bzw. neue Produkte in den Teilhaushalten ... 35

4.1 Teilhaushalt Landrat ... 35

4.1.1 Hauptamt ... 35

4.1.2 Personalamt ... 35

4.1.3 Gleichstellungsbeauftragte ... 36

4.1.4 Finanzsteuerung ... 36

4.2 Teilhaushalt Dezernat I ... 39

4.2.1 Sozialamt ... 39

4.2.2 Amt für Wirtschaftsförderung und Regionalplanung ... 41

4.3 Teilhaushalt Dezernat II ... 44

4.3.1 Amt für Schulen, Sport und Kultur ... 44

4.3.2 Kreisjugendmusikschule ... 46

4.3.3 Jugendamt ... 47

4.4 Teilhaushalt Dezernat III ... 48

4.4.1 Amt für Kreisstraßen, Wasser- und Abfallwirtschaft ... 48

4.5 Teilhaushalt Dezernat IV ... 49

4.5.1 Ordnungsamt ... 49

4.5.2 Kreisforstamt ... 50

4.6 Teilhaushalt Jobcenter ... 51

(17)

1. Ausgangslage der Haushaltsplanung 1.1 Finanzpolitische Entwicklung 1

1.1.1 Gesamtwirtschaft

Die Eurokrise belastete die Konjunktur auch in Deutschland. Im Frühjahr 2012 lösten neue Probleme in Krisenländern Turbulenzen an den Finanzmärkten aus und die Unsicherheiten über die Zukunft des Euroraumes nahmen wieder zu. Neben der sich eintrübenden Weltkon- junktur dämpfte dies die Zuversicht der Unternehmen in Deutschland; so haben sich die Geschäftserwartungen seit April 2012 von Monat zu Monat verschlechtert und befanden sich zuletzt auf dem niedrigsten Stand seit der Rezession 2008/2009. Profitieren konnten hinge- gen die deutschen Exporteure davon, dass sich aufgrund der Abwertung des Euro ihre preisliche Wettbewerbsfähigkeit bis zuletzt deutlich verbessert hat.

Alles in allem gehen die Institute für 2012 von einer Zunahme des realen Bruttoinlandspro- duktes um 0,8 % aus.

Im Verlauf des Jahres dürfte sich die deutsche Konjunktur beleben, da sich die Lage im Euroraum allmählich entspannen und die übrige Weltwirtschaft stärker Fahrt aufnehmen sollte. In einem so verbesserten Umfeld dürften die günstigen Finanzierungsbedingungen stärker zum Tragen kommen. In der zweiten Hälfte des kommenden Jahres wird der Zu- wachs des Bruttoinlandproduktes voraussichtlich wieder über der Wachstumsrate des Produktionspotentials liegen, welche die Institute auf etwas mehr als 1 % veranschlagen. Für den Jahresdurchschnitt wird gleichwohl nur einen Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes um 1,0 % erwartet.

1.1.2 Arbeitsmarkt

Nach Ansicht der Gutachter dürfte sich die Lage am Arbeitsmarkt bei der erwarteten ge- samtwirtschaftlichen Entwicklung zunächst kaum noch verbessern. Der Anstieg der Erwerbstätigkeit hat sich bereits in 2012 spürbar verlangsamt. Die Arbeitslosigkeit nimmt seit dem Frühjahr sogar in der Tendenz leicht zu, nicht zuletzt weil sich, auch aufgrund einer verstärkten Zuwanderung, das Erwerbspersonenpotential rascher erhöht. Im Prognosezeit- raum wird die Arbeitskräftenachfrage wohl kaum zunehmen, worauf u. a. die rückläufige Zahl offener Stellen hindeutet. Die Arbeitslosenquote wird in 2013 weiterhin 6,8 % betragen.

1.1.3 Öffentliche Finanzen

Für die öffentlichen Finanzen wird festgestellt, dass die Struktur der gesamtwirtschaftlichen Expansion derzeit recht abgabenergiebig ist, da die Bruttolöhne und Gehälter und die nomi- nalen privaten Konsumausgaben deutlich zulegen. Dadurch sind die Einnahmen des Staates bis zuletzt kräftig gestiegen. Zudem war die Finanzpolitik in 2012 restriktiv ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund erwarten die Institute für 2012 einen ausgeglichenen Staatshaushalt. In 2013 Jahr dürfte sich die Haushaltssituation nicht weiter verbessern, zumal der Konsolidie- rungskurs voraussichtlich unterbrochen wird.

Die vorliegende Einschätzung der deutschen Konjunktur basiert auf der Annahme, dass sich die Lage im Euroraum allmählich stabilisiert. Dies ist keineswegs gesichert. Sollte sich die Lage im Euroraum weiter verschlechtern, wäre auch die deutsche Wirtschaft betroffen. Über den gesamten Prognosezeitraum gesehen überwiegen die Abwärtsrisiken, und die Gefahr ist groß, dass auch Deutschland in eine Rezession gerät.

1

(18)

Bundeshaushalt 2013 2

• Ausgaben 302,0 Mrd. €

Das strukturelle Plandefizit beträgt 8,8 Mrd. € (0,34 % des BIP). Damit wird die Schuldenre- gel 2016 bereits 2013 erfüllt. Nach der Schuldenregel darf das strukturelle Defizit max.

0,35 % des BIP betragen. Bei der Berechnung des strukturellen Defizits werden aus der Neuverschuldung konjunkturelle Effekte und finanzielle Transaktionen, die das Vermögen des Bundes nicht verändern, heraus gerechnet. Für das Jahr 2014 gilt das Ziel, über die Vorgaben der Schuldenbremse hinaus einen vollständigen Abbau des strukturellen Defizits anzustreben.

• Investitionen 26,1 Mrd. €

• Nettokreditaufnahmen 17,1 Mrd. €

Landeshaushalt 2012/2013 ─ Doppelhaushalt 3

• Ausgaben 27,2 Mrd. € / 27,5 Mrd. €

Das Land baut seine Neuverschuldung als Erfüllung der Verpflichtungen aus der grundge- setzlichen Schuldenregelung schrittweise ab.

Der Haushaltsausgleich im Sinne des Artikels 109 Abs. 3 Grundgesetz (ohne Nettokreditauf- nahme) wird bereits ab dem Jahr 2017 angestrebt.

• Investitionen 2,3 Mrd. € / 1,7 Mrd. €

• Nettokreditaufnahme 0,7 Mrd. € / 0,6 Mrd. €

1.1.4 Orientierungsdaten Steuerschätzung 4

Neben Steuerrechtsänderungen prägt insbesondere die erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung das Ergebnis der Steuerschätzung. Die Bundesregierung hat ihre Prognose für das nominale Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zur Frühjahrsprojektion 2012 für das Jahr 2012 von + 1,4 % auf + 2,4 % angehoben, für das Jahr 2013 jedoch von + 3,2 % auf + 2,8 % zurückgenommen. Für die Folgejahre wird ein Wirtschaftswachstum von nominal jeweils + 2,9 % prognostiziert. Dies entspricht gegenüber der Mai-Schätzung 2012 einer leichten Schätzkorrektur des nominalen BIP-Zuwachses um + 0,4 Prozentpunkte. Gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2012 wird das Steueraufkommen in den Jahren 2012 bis 2014 voraussichtlich um 28,1 Mrd. € höher ausfallen.

- 2012 um + 5,8 Mrd. € (auf 602,4 Mrd. €) - 2013 um - 0,2 Mrd. € (auf 618,0 Mrd. €) - 2014 um + 0,2 Mrd. € (auf 642,3 Mrd. €)

Die Schätzergebnisse der kommunalen Steuereinnahmen im Bund wurden gegenüber der Frühjahrsprognose korrigiert:

- 2012 um + 0,8 Mrd. € (auf 81,3 Mrd. €) - 2013 um - 0,3 Mrd. € (auf 83,9 Mrd. €) - 2014 um - 0,5 Mrd. € (auf 87,3 Mrd. €)

2

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

3

Quelle: Stabilitätsbericht Niedersachsen 2012

(19)

Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich

Der kommunale Finanzausgleich 2012 wurde noch im Dezember 2012 aufgrund des Geset- zes zur Rückführung der Nettoneuverschuldung 2012 und 2013 neu berechnet. Neben der Absenkung der Nettoneuverschuldung sieht das Gesetz auch das Vorziehen der Steuerver- bundabrechnung 2012 vor (Hintergrund: Mehreinnahmen aus der aktuellen Steuerschätzung im Haushaltjahr 2012).

Regionalisierte Ergebnisse der Steuerschätzung (MF)

Steuereinnahmen der Nds. Kommunen 2012 bis 2014 (in Mio. €)

2012 2013 2014

Nds. Kommunen AK 5/12 AK 11/12 Diff. AK 5/12 AK 11/12 Diff. AK 5/12 AK 11/12 Diff.

Gemeindesteuern

Grundsteuer A 66 66 0 66 66 0 66 66 0

Grundsteuer B 1.163 1.171 8 1.191 1.200 9 1.214 1.223 9 Gewerbesteuer 3.691 3.868 177 3.838 3.927 89 3.998 4.066 68 Gemeindeanteil an LSt und Est 2.307 2.392 85 2.458 2.533 75 2.594 2.680 86 Gemeindeanteil an der AbgSt 75 77 2 77 78 1 81 80 -1

Gemeindeanteil an der Ust 314 313 -1 325 324 -1 335 333 -2

Gewerbesteuerumlage (100 %) -336 -350 -14 -350 -355 -5 -364 -367 -3 Erhöhte Gewerbesteuerumlage -326 -338 -12 -339 -344 -5 -354 -356 -2

Zusammen 6.954 7.199 245 7.266 7.429 163 7.570 7.725 155 Quelle: Ergebnis AK November 2012 im Vergleich zur letzten Steuerschätzung Mai 2012 für die nds.

Kommunen; Stand: 6.11.2012

Gegenüber der „Steuerschätzung Mai“ sollen sich die Steuereinnahmen der Nieder- sächsischen Gemeinden verändern:

- 2012 um + 245 Mio. € - 2013 um + 163 Mio. € - 2014 um + 155 Mio. € Hierzu führt der NLT aus:

Die gemeindlichen Steuereinnahmen sollen sich weiter sehr positiv entwickeln. Für 2012 sind Mehreinnahmen von 245 Mio. € prognostiziert, so dass sie fast 7,2 Mrd. € erhalten sollen. Im nächsten Jahr soll der Zuwachs noch 163 Mio. € auf insgesamt 7,4 Mrd. € be- tragen. Auch für den mittelfristigen Zeitraum 2014 bis 2016 sind Mehreinnahmen in einer Größenordnung von 131 bis 155 Mio. € jährlich eingeplant. Im Jahr 2017 soll das gemeindli- che Steueraufkommen dann fast 8,6 Mrd. € betragen.

Ob solch optimistische Prognosen sich auch realisieren lassen, ist aber vor dem Hinter-

grund der leicht zurückgenommenen Konjunkturerwartungen fraglich.

(20)

1.1.5 Wirtschafts- und Finanzsituation der Landkreise

Auszug aus dem Rundschreiben des Nieders. Landkreistages vom 07.06.2012:

Kreishaushalte 2012

Hinsichtlich der Kreishaushalte 2012 liegen die Ergebnisse aller Gebietskörperschaften vor.

In diesem Jahr verfügen erstmals alle Landkreise und die Region Hannover über ein doppi- sches Rechnungswesen. Nach der Planung haben 9 Landkreise ihren Haushalt komplett ausgeglichen, 14 und die Region Hannover erreichen einen strukturellen Ausgleich, während noch 14 mit zusätzlichen Fehlbedarfen kalkulieren. In der Planung wird ein strukturelles Defizit von insgesamt 71,5 Mio. € erwartet (zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt waren es allerdings noch 314,5 Mio. €). Dabei ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend der Rege- lungen in § 15 GemHKVO Überschüsse in der Haushaltsplanung nicht darstellt werden.

Die Fehlbeträge insgesamt in den kommunalen Bilanzen belaufen sich auf rund 1,94 Mrd. €.

Hierin fehlen zum Teil noch die Jahresabschlüsse 2011 und auch einzelner Vorjahre bei einigen Landkreisen. Während sich die Finanzlage insgesamt damit im laufenden Jahr weiter verbessert hat, ist das Problem der Altdefizite weiterhin nicht gelöst.

Entwicklung der Liquiditätskredite

Die Liquiditätskredite (Kassenkredite) der kommunalen Gebietskörperschaften sanken zum 30.09.2012 um rd. 0,23 Mrd. € gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt. Vergli- chen mit dem 30.06.2012 sind sie auf ca. 4,89 Mrd. € gesunken. Bei den Landkreisen und der Region Hannover gingen die Liquiditätskredite um gut 110 Mio. € auf 1,82 Mrd. € gegen- über dem vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt zurück.

1.2 Situation beim Landkreis Schaumburg 1.2.1 Fehlbetragsentwicklung der Vorjahre

Die in der Bilanz ausgewiesenen kameralen Sollfehlbeträge in Höhe von 47.288.403,04 sind in den Haushaltsjahren 2003 – 2009 entstanden. In der Entstehung sind dabei knapp 20 Mio. € auf den Verlustausgleich für das Krankenhaus Rinteln zurückzuführen.

Für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 liegen zurzeit nur vorläufige Ergebnisse vor. Insbe- sondere fehlt hier der Abschreibungsaufwand aus den zu aktivierenden Anlagen und der Auflösungsertrag aus den ggf. korrespondierenden Sonderposten (aus Konjunkturpaket II).

Nach heutigem Stand ergibt sich folgende Entwicklung:

HH- Jahr Ergebnis nach

HH-Plan Vorläufiges

Ergebnis Differenz 2010 -15.542.500 -10.781.948 4.760.552 2011 -12.289.000 -10.883.781 1.405.219 Aufgelaufene

Fehlbeträge: -27.831.500 -21.665.729 6.165.771 2012 -3.794.700,00

Aus den Haushaltsjahren 2010 und 2011 ergibt sich voraussichtlich ein Fehlbetrag von 21,7

Mio. €. Gegenüber dem Plan bedeutet dies eine Verbesserung um 6,2 Mio. €. Zuzüglich des

Planfehlbetrag von 2012 i. H. v. 3,8 Mio. € ergibt sich zum Jahr 2013 ein vorgetragener

Fehlbetrag von voraussichtlich 25,5 Mio. €. Die aufgelaufenen doppischen Fehlbeträge

werden im Ergebnishaushalt aufgeführt.

(21)

Insbesondere die ständig wachsenden Ausgaben im sozialen Bereich haben in den letzten Jahren dazu beigetragen, dass der Landkreis Haushaltsdefizite ausweisen musste. Die intensiven Konsolidierungsbemühungen wurden hierdurch immer wieder konterkariert.

2013 wird erstmals wieder ein ausgeglichener Etat vorgelegt. Dies ist sicherlich auf die gute konjunkturelle Situation im Jahre 2012 aber auch auf die Konsolidierungsmaßnahmen der letzten Jahre zurückzuführen.

Zur merklichen Haushaltsverbesserung hat im sozialen Bereich aber auch die vom Bund beschlossene Entlastung der Kommunen durch die Übernahme der Aufwendungen für die Grundsicherung (2012 = 45 %; 2013 =75 %; 2014 = 100 %) beigetragen. Zu begrüßen ist, mit Blick auf die weiterhin ungebremst steigenden Ausgaben in diesem Bereich, zudem die Zusage des Bundes, ab 2013 jeweils die Nettoausgaben des lfd. Jahres zu erstatten (bisher war Basis das Vorvorjahr). Dadurch treten die Entlastungseffekte früher ein. Dies wird sich auf die zu leistenden Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite dauerhaft positiv auswirken.

Allerdings bleibt abzuwarten, ob die Entlastung durch den Bund ab 2014 vom Land komplett an die Kommunen weitergeleitet oder ein „Eigenanteil“ einbehalten werden wird.

Ein weiterer Schritt in Richtung Konsolidierung der Finanzen könnte sich aus der sich ab- zeichnenden Entlastung bei der Eingliederungshilfe ergeben. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Fiskalpaktes hat der Bund u. a. zugesagt, die Kommunen von Aufwendun- gen der Eingliederungshilfe durch ein neues Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen zu entlasten. Daten zum konkreten Umfang und zum zeitlichen Eintreten der Entlastungen gibt es derzeit aber noch nicht.

Aus der Liquiditätsplanung resultiert der in der Haushaltssatzung 2013 vorgesehene Höchstbetrag der Liquiditätskredite. Dieser sinkt gegenüber dem Vorjahr geringfügig auf 115 Mio. €. Er überschreitet allerdings mit 43 % weiterhin die in § 122 Abs. NKomVG festge- setzte

Grenze von einem Sechstel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus lau- fender Verwaltungstätigkeit deutlich und bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichts- behörde.

Als Folge ist der Bestand an Liquiditätskrediten mittlerweile auf rd. 107 Mio. € und damit auf rund 53 % der Gesamtverschuldung des Landkreises angewachsen (davon ca. 40 Mio. € Verlustausgleich/Liquidität Klinikum).

1.2.2 Planungsvorgaben für die Ämter

Vor diesem Hintergrund wurden für die Mittelanmeldungen 2013 erneut enge Vorgaben gesetzt. Ziel dieser Planungsvorgaben war es, den Zuschussbedarf aller Produkte des Kreishaushalts auf die Höhe des Vorjahres zu begrenzen. Damit sollten die zu erwartenden inflationsbedingten Preissteigerungen und die Personalkosten soweit wie möglich aufgefan- gen werden.

Die auf der Grundlage der Mittelanmeldungen und der mit den Ämtern geführten Gespräche eingeplanten Ansätze stellen den unabweisbaren Bedarf dar.

1.2.3 Wesentliche Planungsgrundlagen Bereich Soziale Sicherung

Seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 ist das System der

Leistungen zur Existenzsicherung mehrstufig aufgebaut:

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Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

Erwerbsfähige bedürftige Menschen haben Anspruch auf Leistungen der Grundsiche- rung für Arbeitssuchende nach dem SGBII (Arbeitslosengeld II).

Sicherung des Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt

Vorübergehend nicht erwerbsfähige bedürftige Menschen haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII.

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit

Dauerhaft erwerbsunfähige bedürftige Menschen haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem 4. Kapitel SGB XII.

Daneben bestehen für den Haushalt des Landkreises zwei weitere bedeutende Planungs- größen im Bereich Soziale Sicherung:

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII

Bildungs- und Teilhabepaket

Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II

Zum Arbeitslosengeld II zählen zum einen die über den Haushalt des Landkreises abgewi- ckelten Regelleistungen und die Leistungen für die Kosten der Unterkunft. Zum anderen werden über die Jobcenter AÖR auch Eingliederungsleistungen ausgezahlt. Die beim Land- kreis eingehenden Erträge aus Zuweisungen und Kostenerstattungen für diese Leistungen werden vollständig an die AÖR weitergeleitet.

Regelleistungen

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II zum 01.01.2005 wurde den Arbeitsgemeinschaften, bestehend aus kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit, die Aufgaben nach dem SGB II übertragen. Ab dem 01.01.2012 ist der Landkreis Schaumburg als „zugelassener kommunaler Träger“ (zkT) allein für die Erbringung der Leistungen nach dem SGB II zuständig.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringe- rung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhalten ALG II. Anspruchsbe- rechtigte Nichterwerbsfähige, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld.

Der Regelbedarf und das Sozialgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts umfassen insbe- sondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizkosten) sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Er liegt bei Alleinstehenden oder Allei- nerziehenden bei monatlich 382 €. Sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfs- gemeinschaft unter 18 Jahren erhalten 289 Euro, über 18 Jahren 306 € monatlich.

Die Aufwendungen für die Regelbedarfe und das Sozialgeld werden durch das JobCenter (Amt für Grundsicherung) an die Leistungsberechtigten ausbezahlt und dem Landkreis zu 100 % durch den Bund erstattet.

Kosten der Unterkunft

Die Leistungen für die Kosten der Unterkunft umfassen die Kosten für Mieten und Heizkos- ten einschließlich Warmwasser. Diese werden durch das JobCenter (Amt für Grund- sicherung) an die Leistungsberechtigten ausbezahlt. Zur teilweisen Mitfinanzierung dieser Aufgabe erfolgt sowohl eine Kostenerstattung durch den Bund als auch ein Zuschuss durch das Land.

- Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung

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Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölf- ten Buches Sozialgesetzbuch vom 25.02.2011 ist die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 46 Abs. 5 SGB II neu strukturiert worden. Sie ist dauerhaft durch eine feste Quote an die Ist-Ausgaben und nicht mehr an die Zahl der Bedarfsgemein- schaften angeknüpft.

Damit entfallen auch dauerhaft bisher in § 46 Abs. 5 SGB II aufgeführte fiktive Gegenrech- nungen unterstellter Entlastungen.

Die Beteiligungsquote liegt bei 24,5 % zuzüglich der im Gesetzgebungsverfahren beschlos- senen Aufstockung für die Warmwasserbereitung von 1,9 %, mithin bei 26,4 % insgesamt.

Weiterer Bestandteil ist die Beteiligung an den Aufwendungen für Bildung und Teilhabe von 4,0 % (s. Ausführungen zum Bildungs- und Teilhabepaket).

Die in § 46 Abs. 5 SGB II genannten Anteile vermindern sich ab 2014 um die Erstattung aus dem Sonderprogramm für die Mittagsverpflegung für Hortkinder und für den Einsatz von Schulsozialarbeitern. Im Einzelnen ergeben sich folgende Anteile:

2011 - 2013 ab 2014

ursprgl. Bundesbeteiligung UK u. Heiz. 24,5 % Warmwasserbereitung UK u. Heiz. 1,9 % Verwaltungskosten Bildungspaket 1,2 %

Zwischensumme 27,6 % 27,6 %

Sonderprogramm Mittagessen Hort /

Schulsozialarbeiter 2,8 %

Bundesbeteil. § 46 Abs. 5 SGB II 30,4 % 27,6 %

Bildungspaket § 46 Abs. 6 SGB II * 5,4 % tats. Ausgaben Vorjahr Bundesbeteiligung insgesamt 35,8 % 27,6 % + Bildungspaket

*

) Tatsächliche Ausgaben für Bildung und Teilhabe bereits rückwirkend ab 2012

Die laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung sind netto mit 24.016.600 € veran- schlagt. Die Bundesbeteiligung von 26,4 % beläuft sich somit auf 6.383.000 €.

Die Beteiligung an den Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket von 4,0 % der Leis- tungen für Unterkunft und Heizung 2012 wird gemäß § 4 Abs. 2 Nds. AG SGB II nach einem Schlüssel verteilt, der sich an den leistungsberechtigten Schülerinnen und Schülern orientiert (siehe Ausführungen zum Bildungs- und Teilhabepaket). Es sind zusammen 1.803.800 € veranschlagt.

- Landeszuschuss an den Kosten für Unterkunft und Heizung

Bei dem Landeszuschuss handelt es sich um den bis zum Jahr 2004 an die Kommunen erstatteten Wohngeldanteil des Landes. Die Wohngeldausgaben wurden zu jeweils 50 % von Bund und Land getragen. Da das Wohngeld auf die Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) angerechnet worden ist und Leistungsberechtigte nach dem SGB II (ab 2005) keinen Wohngeldanspruch erwerben, gibt das Land seinen ehemaligen Wohngeldanteil an die Kommunen als Ausgleich weiter.

Der Landeszuschuss nach § 5 Abs. 2 AG SGB II wird bereits ab 2012 entsprechend den Ausgaben der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung festgesetzt und anteilig aus- geschüttet.

Nach dem Zuweisungsbescheid des Landessozialamtes vom 12.11.12 werden für 2013 insgesamt 2.417.400 € ausgezahlt.

Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB XII

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Hilfe zum Lebensunterhalt

Die eigentliche (Sozial-) Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 SGB XII kommt seit der Reform 2005 nur noch für einen sehr eng begrenzten Personenkreis in Frage; Erwerbsunfä- hige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente und längerfristig Erkrankte.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Den dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren sowie den älteren Menschen ab 65 Jahren wird der Lebensunterhalt im Bedarfsfall durch Leistungen nach Kapitel 4 SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) gesichert.

Die Bevölkerungsprognose für den Landkreis weist einen weiteren Anstieg der sich im Ren- tenalter befindlichen Bevölkerung aus. Mit Blick auf das fallende Netto-Rentenniveau sind daher weiterhin steigende Fallzahlen im Bereich der Grundsicherung zu erwarten.

Auch auf diese Entwicklung kann der Landkreis nur bedingt reagieren bzw. diese steuern.

Anhebung der Bundesbeteiligung

Das vom Bundestag am 08.11.12 beschlossene Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), mit dem die zweite und dritte Stufe der Kostenübernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum 01.01.2013 in Kraft tritt, hat am 14.12.12 den Bundesrat passiert. Somit werden im Jahr 2013 75 % und 2014 100 % der Nettoausgaben des laufenden Jahres erstattet.

Gegenüber der alten Erstattungsregelung (Nettoausgaben des Vorvorjahres) treten durch die Spitzerstattung im lfd. Kalenderjahr die Entlastungseffekte früher ein.

Das Land hat bisher noch nicht erklärt, seinen Erstattungsanteil an der Bundesbeteiligung über 2013 hinaus an die Kommunen weiterzuleiten.

Auswirkungen auf das Quotale System

Seit dem 01.01.2007 nimmt der Landkreis auf Beschluss des Kreisausschusses vom 28.11.2006 an einem Modellversuch zur erweiterten Heranziehung für zusätzliche Aufgaben des überörtlichen Trägers teil.

Die Landesquote ist für 2013 nach der Durchführungsverordnung zum Nds. AG SGB XII auf 76,5 % festgesetzt worden. Für 2012 betrug sie 75,5 %.

Die für 2013 vorgesehene Erhöhung der Abgeltung für die Ausgaben bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf 75 % der Nettoausgaben soll den Kommunen noch in voller Höhe (incl. Erstattungsanteil des Landes) zufließen. Der Abgeltungsbetrag steigt demnach von bisher 3,7 Mio. € auf 6,9 Mio. €.

Da diese Mehreinnahmen die Nettoausgaben der örtlichen Sozialhilfeträger vermindern, erhöht sich somit die rechnerische Landesquote nach dem Quotalen System von rd. 71,5 % (Prognose 2012) auf rd. 75,7 % für 2013. Die durch die Teilnahme am Modellversuch be- dingten deutlichen Mehreinnahmen der Vorjahre relativieren sich für 2013.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist finanziell die bedeutendste Leistung der Sozialhilfe. Dabei handelt es sich überwiegend um gesetzlich vom Landkreis zu leistende Aufwendungen in der Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers.

Die Zahl der Hilfeempfänger seit Inkrafttreten des BSHG ist immer weiter angestiegen. Wäh-

rend 1991 nur etwa 1 von 1.000 Einwohner in Deutschland Eingliederungshilfe für

Behinderte bezog, waren es 2009 rund 9 von 1.000 Personen.

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Die Ursachen für die steigenden Fallzahlen und Kosten trotz rückläufiger Bevölkerungsent- wicklung hängt insbesondere mit der Alterstruktur der hier in Rede stehenden Gruppe von Menschen mit Behinderung zusammen. Als weitere Faktoren sind der medizinische Fort- schritt, die gesetzliche Leistungserweiterung und eine angebotsindizierte Nachfrage zu nennen.

Möglichkeiten, diese Entwicklung zu steuern, bestehen für die kommunale Ebene nur in einem sehr begrenzten Rahmen (Stichwort: „Ambulant von stationär“)

Die Ausgaben sind seit 2005 von 26.217.104 € bis 2011 auf 36.603.997 € gestiegen.

Im Rahmen der Verhandlungen zum sog. „Fiskalpakt“ haben die Länder an den Bund die Forderung nach einer finanziellen Entlastung bei der Eingliederungshilfe herangetragen. Der Bund ist dieser Forderung mit der Zusage begegnet, ein neues Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen in der nächsten Legislaturperiode zu erlassen. Die Erwartungen, die Kommunen wurden an dieser Stelle mit Milliardenbeträgen entlastet, sind somit deutlich zu relativieren.

Konkrete Aussagen über den Umfang der finanziellen Entlastung können derzeit nicht erfol- gen.

Bildungs- und Teilhabepaket

Seit dem 01.01.2011 ist der Landkreis für die Bewilligung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II, § 34 SGB XII und § 6 b BKGG zuständig.

Dem Inhalt und der Form nach wurden neu eingeführt:

• Eintägige Schul- und Kitaausflüge,

• Persönlicher Schulbedarf in Höhe von 70 € + 30 € p. a.,

• Schülerbeförderung,

• Lernförderung,

• Aufwendungen für gemeinschaftliches Mittagessen in schulischer Verantwortung,

• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. Vereinsbeiträge i. H. v. 10 €/Monat.

Die Bewilligung der Leistungen wird vom Sozialamt „aus einer Hand“ abgewickelt. Dazu war eine Rückübertragung des BuT - Paketes vom Bund (JobCenter ist dem Grunde nach für die SGB II - Leistungen zuständig) zum 01.04.2011 an den Landkreis erforderlich.

Für den Landkreis Schaumburg wird derzeit von einer Gesamtzahl von 5.514 anspruchsbe- rechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus allen Rechtskreisen ausgegangen. Bis zum 30.11.2012 hatten 3.631 Personen diese Leistungen auch in Ans- pruch. Die Quote der Inanspruchnahme liegt damit bei 65,9 %.

Zur Deckung der damit verbundenen Personal- und Sachkosten werden ab dem Zeitpunkt der Rückübertragung die um 2,6 % - Punkte erhöhten KFA-Einnahmen des Job-Centers an den Landkreis zurückerstattet.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden rückwirkend ab dem 01.01.2012 nicht mehr in Höhe von 5,4 % der bundesweiten Beteiligung an den Ausgaben für Unterkunft und Hei- zung sondern spitz erstattet.

Die in 2011 erzielten Mehreinnahmen aus der pauschalierten Bundeszuweisung musste der Landkreis nicht zurückzahlen. Ab 2012 sind die überhöhten Zuweisungen dem Bund wieder gut zubringen.

Lediglich die Verwaltungskosten (1,2 %) und die Personalkosten für Schulsozialarbeiter

(2,8 % aus dem Sonderprogramm des Bundes bis 2013) werden weiter, anhand der bun-

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desweiten Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II, pauschal golten.

Durch die Einstellung von Schulsozialarbeitern zum 01.06.2012 ist die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungspaket von 44,3 % (2011) auf zuletzt 65,9 % (November 2012) gestiegen.

Bereich Schulen Inklusive Schule

Die inklusive Schule wird im Landkreis Schaumburg, wie in ganz Niedersachsen, ab Schul- jahresbeginn 2013/14 schrittweise bis 2018 eingeführt. Sie ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den Schulen.

Sie wird für die Schulträger erhebliche Kosten mit sich bringen, über deren Ausgleich durch das Land im Rahmen des Konnexitätsprinzips noch nicht entschieden ist.

Insgesamt müssen für die Einführung der inklusiven Schule für den Landkreis bis 2018 rund 10 Mio. € allein für die Barrierefreiheit in den Schwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung eingeplant werden. Die Schwerpunkte Lernen, Spra- che und emotionale und soziale Entwicklung sowie insbesondere Hören und Sehen werden auch Kosten verursachen, die allerdings weniger greifbar sind, da sie sehr vom Einzelfall abhängig sein werden. Dennoch sind auch hier nicht unerhebliche Kosten zu erwarten.

Bereits für die o.a. Schwerpunktschulen sind in den Haushalt 2013 577.500 € eingestellt worden. Ein Teil dieser Mittel ist direkt den Schulen zugeordnet und ein Teil der Mittel wird schwerpunktmäßig dort eingesetzt, wo darüber hinaus konkreter Bedarf an Zusatzausstat- tung entsteht.

Finanzausgleich

Vorgezogene Steuerverbundabrechnung 2012

Abweichend von den Regelungen im Niedersächsischen Finanzausgleich hat das Land die Leistungen im kommunalen Finanzausgleich 2012 durch das Vorziehen der Steuerverbund- abrechnung 2012 (Differenz zwischen den Haushaltsansätzen und dem Ist-Aufkommen des Vorjahres) um 104,3 Mio. € erhöht.

Die Erhöhung der Ansätze wurde bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden, die Samtgemeinden und den Landkreis 2012 berücksichtigt.

Dem Landkreis sind hierdurch in 2012 an Erträgen rd. 1 Mio. € zugeflossen.

Bei der Festsetzung der Kreisumlage des Jahres 2012 mussten diese erhöhten Zuweisun- gen aber unberücksichtigt bleiben und fließen den Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2013 hinzu.

Der hierauf entfallende Anteil an der Kreisumlage 2012 beläuft sich auf ca. 0,45 Mio. €.

1.2.4 Demographischer Wandel/

Anpassung der öffentlichen Daseinsvorsorge

Eine große Herausforderung besteht für den Landkreis weiterhin in der Anpassung von

Infrastruktur und Siedlungsentwicklung an den demographischen Wandel bzw. dem Erhalt

der öffentlichen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum.

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Auf der Grundlage des im Rahmen des REK-Modellprojektes „Planungskooperation“ ge- meinsam mit dem Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung (NIW), Hannover, erarbeiteten Gutachtens „Gestaltung der Daseinsvorsorge im demographischen Wandel für das Gebiet der Regionalen Entwicklungskooperation Weserbergandplus“ (veröffentlicht:

11/2009), wird in verschiedenen Fachbereichen an der Erarbeitung und Umsetzung der erforderlichen Anpassungs- bzw. Aktivierungsprozesse gearbeitet.

In Bezug auf die Siedlungsentwicklung wurden im REK-Folgeprojekt „Umbau statt Zuwachs“

Anpassungsstrategien und ein „Handlungsbaukasten“ zur Stärkung der Innenentwicklung der Städte und Gemeinden in enger Kooperation der Regionalentwicklung der Landkreise mit der Stadt- bzw. Dorfentwicklung am Projekt teilnehmender Kommunen entwickelt. Dazu wurde u. a. gemeinsam mit dem Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung Niedersachsen (LGLN) ein Leerstands- und Baulückenkataster erarbeitet, das inzwischen landesweite Beachtung und Anwendung findet. Mit diesem web-basierten Informationssys- tem können die Gemeinden Daten zu Leerständen und Baulücken erfassen und – unter Einhaltung des Datenschutzes – mit Einwohnermeldedaten (z. B. zum Alter der Bewohner)

„verschneiden“. Es dient somit sowohl als objektive Grundlage für kommunale Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse als auch der Vermarktung in einer Immobilienbörse.

Dieses Handlungsfeld bleibt auch weiterhin eine wichtige Aufgabe, um die zentralen Orts- kerne in ihrer Funktion als Kristallisationspunkte des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens zu erhalten.

Im Zusammenhang mit der Ausdünnung öffentlicher und privater Infrastruktur und der Zu- nahme älterer und immobiler Bevölkerungsgruppen sowie der Abnahme der Schülerzahlen kommt dem Erhalt der Mobilität im ländlichen Raum und somit dem Öffentlichen Personen- nahverkehr - der z. Zt. zu rund 85 % von der Schülerbeförderung getragen wird - eine besondere Bedeutung zu. Der im Entwurf vorliegende Nahverkehrsplan für den Landkreis zeigt dazu erforderliche Handlungsmöglichkeiten auf.

Die Prognose der Schülerzahlen und die Auswirkungen der Inklusion spielen aber auch bei der Nutzungsplanung kreiseigener Immobilien eine große Rolle. Dabei werden sowohl die Verkleinerung bestehender Schulstandorte durch Teilnutzungsänderungen als auch der Verkauf nicht mehr benötigter oder nicht rentabler Gebäude umgesetzt.

Dieser Prozess wird auch 2013 fortgesetzt werden.

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2. Haushalt nach NKR

Mit Beschluss des Kreistages über die Haushaltssatzung und den ersten doppischen Haus- halt hat der Landkreis Schaumburg zum 01.01.2010 die Haushaltswirtschaft auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) umgestellt. Seit 2012 werden auch die Nettoregiebe- triebe des Landkreises (Kreisvolkshochschule, JBF-Centrum, Hallenbäder Rinteln und Bad Nenndorf) unter Beibehaltung ihrer selbständigen Wirtschaftsführung nach dem NKR geführt.

Die Erste Eröffnungsbilanz hat der Kreistag in seiner Sitzung am 18.12.2012 gem. Artikel 6 Abs. 8 Satz 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Ände- rung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15. November 2005 beschlossen. Mit diesem Zahlenwerk wird erstmals ein vollständiger Überblick über das Vermögen und die Schulden des Landkreises gegeben. Sie weist zum Bilanzstichtag 01.01.2010 eine Bilanz- summe von 383,7 Mio. € bei einer Nettoposition von 124,1 Mio. € aus. Die derzeitige Prüfung der Eröffnungsbilanz wird voraussichtlich im 2. Quartal 2013 abgeschlossen sein. Soweit sich aus dem Prüfungsergebnis die Notwendigkeit bilanzieller Korrekturen ergibt, werden diese danach umgesetzt.

Parallel dazu werden die Jahresabschlussarbeiten der Haushaltsjahre 2010 und 2011 durchgeführt. Hier ist anzumerken, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Abschrei- bungsbeträge und die Erträge aus Auflösung von Sonderposten aufgrund der noch unvollständigen Datenlage nicht vollständig belastbar sind. Dieses betrifft insbesondere auch das vorläufige Ergebnis für das Haushaltsjahr 2011. Da es sich um zahlungsunwirksame Buchungen handelt, ergeben sich keine Auswirkungen auf den tatsächlichen Geldfluss.

Der Haushaltsplan enthält nach § 113 Abs.2 NKomVG einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt; d. h. für diese beiden „Bereiche“ müssen Planansätze festgesetzt werden.

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird gem. § 9 Abs. 1 GemHKVO in den Haushaltsplan einbezogen und schließt gem. Abs. 2 das Investitionsprogramm ein.

Der Haushaltsplan ist gem. § 4 Abs. 1 GemHKVO in Teilhaushalte gegliedert. Beim Land- kreis Schaumburg erfolgt die Einteilung generell auf Dezernatsebene, zusätzlich wird das Jobcenter als eigener Teilhaushalt dargestellt, so dass insgesamt 6 Teilhaushalte bestehen:

• LR – Landrat

• D I – Dezernat 1

• D II – Dezernat 2

• D III – Dezernat 3

• D IV – Dezernat 4

• JC – Jobcenter

Zum Gesamthaushalt gehören eine Darstellung des Gesamtergebnisplans und des Gesamt- finanzplans sowie ein Querschnitt über Gesamterträge/ -aufwendungen und über Gesamteinzahlungen/ -auszahlungen nach Teilhaushalten und nach Produktbereichen. In den Teilhaushalten werden zunächst der jeweilige Teilergebnis- und Teilfinanzplan abgebil- det. Anschließend werden alle enthaltenen Produkte mit Planwerten, nach Amtszugehörigkeit geordnet, dargestellt. Eine Zuordnung der beim Landkreis vorhandenen Produkte zu Produktbereich und Teilhaushalt findet sich in der Produktübersicht.

Ergebnis- und Investitionsplanung, ggf. erforderliche Verpflichtungsermächtigungen sowie

budgetrechtliche Besonderheiten (Budgets und Deckungsringe) werden auf Produktebene

dargestellt. Der Inhalt der Produkte, ihre Auftragsgrundlagen und Zielgruppen sind dazu in

der jeweiligen Produktbeschreibung aufgeführt. Die zu den Produkten geplanten Investitio-

nen werden im Investitionsprogramm zusammengefasst. Der Budgetbericht enthält eine

Übersicht über die verfügbaren Budgets und Deckungsringe. Eine Übersicht über die Ver-

pflichtungsermächtigungen und die daraus in den Folgejahren zu veranschlagenden

Auszahlungen fassen diese Ansätze zusammen.

(29)

3. Haushaltsentwicklung 3.1 Volumen des Haushalts

Für den Haushalt 2013 werden geplant Ergebnishaushalt

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 271.598.900 €

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 271.598.900 € davon Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 96.000 €

ordentliches Ergebnis 96.000 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 15.000 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0 €

außerordentliches Ergebnis 15.000 €

Finanzhaushalt

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 264.552.300 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 267.926.200 € Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -3.373.900 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten 3.828.100 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten 10.441.800 €

Saldo der Investitionstätigkeiten -6.613.700 €

Finanzierungsmittel-Überschuss / -Fehlbetrag -9.987.600 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 6.613.700 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.034.600 €

Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Netto-Neuverschuldung) 3.579.100 €

3.2 Entwicklung des Gesamthaushalts 3.2.1 Ergebnishaushalt

Nr. Bezeichnung vorl.

Erg. 2011 Ansatz

2012 Ansatz

2013 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 12. Summe ordentliche Erträge 197.159.479 263.816.900 271.598.900 276.988.300 281.396.700 286.244.800 20. Überschuss gem. § 15 Abs. 5

GemHKVO 96.000 2.967.300 6.179.400 9.944.100

21. Summe ordentliche Aufwen-

dungen 208.129.845 267.701.600 271.598.900 276.988.300 282.200.700 286.244.800 22. Ordentliches Ergebnis -10.970.365 -3.884.700 96.000 2.967.300 5.375.400 9.944.100

27. Außerordentliches Ergebnis 86.585 90.000 15.000

28. Jahresergebnis -10.883.781 -3.794.700 111.000 2.967.300 5.375.400 9.944.100 29. Summe Jahresfehlbeträge

aus Vorjahr(en) -21.805.134 -25.599.834 -25.488.834 -22.521.534 -17.146.134

Saldo nach Berücksichti-

(30)

Mit dem Überschuss von 111.000 € wird erstmalig in der Haushaltsführung nach NKR eine schwarze Null erreicht, wie bereits mit der Finanzplanung des Vorjahres prognostiziert.

Unter Berücksichtigung der Steuerschätzungen und der Orientierungsdaten wurde die mit- telfristige Finanzplanung fortgeschrieben. Unter Zugrundelegung dieser Annahmen werden die Überschüsse im Planungszeitraum deutlich steigen, so dass die aufgelaufenen Jahres- fehlbeträge der Vorjahre weiter abgebaut werden können.

Die deutlich optimistischere Finanzplanung des Vorjahres kann nicht eingehalten werden, da nach derzeitigem Stand die gewünschte Intensivierung der Verkehrsüberwachung nicht realisiert wird.

3.2.2 Finanzhaushalt

Nr. Bezeichnung vorl.

Erg. 2011 Ansatz

2012 Ansatz

2013 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 10. Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit 188.450.277 252.922.700 264.552.300 268.542.300 277.076.000 280.134.800 17. Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit 194.857.257 261.030.200 267.926.200 265.981.900 270.607.200 270.220.300 18. Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -6.406.980 -8.107.500 -3.373.900 2.560.400 6.468.800 9.914.500 24. Einzahlungen aus Investiti-

onstätigkeit 5.194.417 6.193.000 3.828.100 8.514.400 7.335.100 5.749.533 31. Auszahlungen für Investiti-

onstätigkeit 22.452.259 18.631.400 10.441.800 23.123.800 19.294.700 13.265.700 32. Saldo Investitionstätigkeit -17.257.842 -12.438.400 -6.613.700 -14.609.400 -11.959.600 -7.516.167 33.A Finanzmittelüberschuss/ -

fehlbetrag -23.664.823 -20.545.900 -9.987.600 -12.049.000 -5.490.800 2.398.333 34. Aufnahme von Krediten und

Darlehen für Investitionen 14.670.000 12.438.400 6.613.700 14.609.400 11.959.600 7.516.167 35. Tilgung von Krediten und

Darlehen für Investitionen 2.375.635 2.580.600 3.034.600 3.445.400 4.117.100 4.133.500 36.A Saldo aus Finanzierungstä- tigkeit 12.294.365 9.857.800 3.579.100 11.164.000 7.842.500 3.382.667

37. Summe der Salden aus 33

und 36 -11.370.457 -10.688.100 -6.408.500 -885.000 2.351.700 5.781.000

38. Vor. Zahlungsmittelbestand

Anfang HH-Jahr -95.000.000 -105.688.100 -112.096.600 -112.981.600 -110.629.900 39. Vor. Zahlungsmittelbestand

Ende HH-Jahr -105.688.100 -112.096.600 -112.981.600 -110.629.900 -104.848.900 Bei dem voraussichtlichen Stand der Zahlungsmittel in Höhe von ca. -95 Mio. € Anfang 2012 wurde der tatsächlich vorhandene liquide Bestand um haushaltsunwirksame Mittel (wie Verwahrungen und Liquiditätskredite) bereinigt. Demgegenüber standen etwa 18 Mio. €, die den Betrieben an Liquidität zur Verfügung gestellt wurden. Einschließlich 2013 liegt der kumulierte gezahlte Netto-Verlust- ausgleich an das Klinikum bei etwa 45 Mio. €, und an die Hallenbäder bei knapp 2 Mio. € so dass die gut 112 Mio. € Fehlbedarf Ende 2013 nur zu etwa 46 Mio. € aus der Kernverwaltung resultieren.

Im Finanzhaushalt liegt der negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit bei 3.579.100 €. Die nicht zahlungswirksamen Erträge (Auflösung von Sonderposten, Entnahme aus Rückstellungen) und Aufwendungen (Abschreibungen, Zuführung zu Rückstellungen) finden hier keine Berücksichtigung. Zudem zeigt sich hier die zeitliche Differenz zwischen Aufwand und Zahlung des Verlustausgleiches (Klinikum, Hallenbäder) bzw. der Erstattung durch den Konsortialpartner.

Der Saldo aus Investitionstätigkeit entspricht dem Kreditbedarf in Höhe von 6.613.700 €.

Damit wurde dieser im Vergleich zum Vorjahr um die Hälfte verringert.

(31)

In der Finanzierungstätigkeit werden Kreditbedarf und Tilgung gegenüber gestellt; der Saldo entspricht der Netto-Neuverschuldung. Diese liegt 2013 bei 3.579.100 €.

Durch die negativen Salden aus lfd. Verwaltungstätigkeit und der nicht durch Kredite gedeck- ten Tilgungsleistung entsteht im Haushaltsjahr 2013 ein – nicht gedeckter – Liquiditätsbedarf i. H. v. von 6.408.500 €.

Zuzüglich der Finanzierungslücke nach Plan aus den Vorjahren i. H. v. ca. 105,7 Mio. € ergibt sich bis zum Ende des Planjahres ein voraussichtlicher Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 112,1 Mio. €, der über Liquiditätskredite gedeckt werden muss.

Ab 2014 ist ein positiver Rückfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit geplant. Die ordentli- chen Tilgungsverpflichtungen können damit allerdings noch nicht vollständig gedeckt werden, so dass der Liquiditätsbedarf um weitere 885 Tsd. € auf knapp 113 Mio. € steigt.

Ab dem Jahr 2015 können mit den Zahlungsmittelüberschüssen aus laufender Verwaltungs- tätigkeit sowohl die ordentliche Tilgung getragen als auch der bis dahin aufgelaufene Liquiditätsbedarf deutlich verringert werden.

3.2.3 Wesentliche Abweichungen von der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den Zielvorgaben des Vorjahres

Die im Vorjahr prognostizierten Werte der Finanzplanung sahen für 2013 einen Überschuss in Höhe von 294.100 € vor. Der Haushaltsplan 2013 weist einen Überschuss in Höhe von 96.000 € (zuzüglich 15.000 € außerordentlich) aus. Gegenüber der Finanzplanung ergibt sich somit eine Abweichung von 198.100 €.

Das Haushaltsvolumen ist im Vergleich zur Vorjahresplanung für 2013 von 268.012.700 € auf 271.598.900 € Ansatz (ordentliche Erträge) bzw. von 267.718.600 € auf 271.502.900 € (ordentliche Aufwendungen) gestiegen.

Dem liegen z. T. erheblich korrigierte Ansätze für Erträge und Aufwendungen und somit wesentliche Verbesserungen und Verschlechterungen zu Grunde.

Wesentliche Verbesserungen im Ergebnishaushalt gegenüber der Finanzplanung ergeben sich in folgenden Bereichen:

Mehrerträge:

• Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter 400.000 €

• Schlüsselzuweisungen 806.300 €

• Kreisumlage 1.920.000 €

• Rettungsdienst 500.000 €

• Privatrechtliche Entgelte der AWS 720.000 €

Minderaufwendungen:

• Aufwendungen für aktives Personal - 660.000 €

• Erstattungen fü die Aufw. Dritter aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 585.000 €

• Zinsen - 336.000 €

• Grundsicherung/ Leistungsbeteiligung - 820.000 €

• Hilfen nach SGB II - 3.600.000 €

• Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - 150.000 €

(32)

Gleichzeitig kommt es in folgenden Bereichen zu erheblichen Verschlechterungen gegenü- ber der Finanzplanung des Vorjahres:

Mindererträge:

• Zuweisungen für BUT - 463.700 €

• Abfallgebühren - 2.628.000 €

• Eingliederungsleistungen - 825.500 €

• Bußgelder - 2.650.000 €

• Zuweisungen für Arbeitslosengeld II - 4.166.100 €

• Mieten und Pachten - 228.000 €

Mehraufwendungen:

• Abschreibungen 391.700 €

• Abschreibungen 391.700 €

• Hilfen nach SGB XII 4.000.000 €

• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 480.000 €

• Kinder-, Jugend-, u. Familienhilfe 1.765.000 €

Die Gründe für diese Abweichungen liegen insbesondere in folgenden Aspekten:

• durch detailliertere Planung Neuzuordnung der Erträge und Aufwendungen des Job- centers nach der Übernahme der Aufgabe 2012

• gestiegene Schlüsselzuweisungen des Landes und Kreisumlage

• gestiegene Aufwendungen im Bereich Soziales und Jugend, u. a. durch gestiegenen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

• angehobene Beteiligung des Bundes an der GruSi im Alter/ Erwerbsminderung

• gestiegener Zuschussbedarf kreiseigener Einrichtungen

• keine zeitnahe Realisierung der Verkehrsüberwachung (BAB)

• Änderung der Abfallgebührensatzung

• Verkauf von Pachtflächen

• Mehrerträge im Bereich des Rettungsdienstes

• Weiterhin niedriges Zinsniveau

(33)

3.3 Entwicklung der einzelnen Ergebnispositionen

Im Ergebnishaushalt werden veranschlagt:

1. Ordentliche Erträge

2. Ordentliche Aufwendungen

3. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

3.3.1 Entwicklung der Erträge (Ergebnishaushalt)

Nr. Bezeichnung vorl.

Erg. 2011 Ansatz

2012 Ansatz

2013 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 01. Steuern und ähnliche Abga-

ben 1.265.045 2.454.900 2.489.400 2.513.600 2.538.000 2.562.600

02. Zuwendungen und allgemeine

Umlagen 104.465.010 155.706.800 165.085.800 169.918.500 174.797.800 179.943.500 03. Auflösungserträge aus

Sonderposten 4.143.305 4.006.800 5.835.600 6.054.300 6.247.200 6.415.500

04. Sonstige Transfererträge 5.972.645 6.323.500 8.998.900 9.073.400 9.146.100 9.219.700 05. Öffentlich-rechtliche Entgelte 16.227.118 16.040.900 13.499.100 13.634.000 13.770.500 13.908.000 06. Privatrechtliche Entgelte 9.299.717 7.577.100 8.651.700 8.738.600 8.824.900 8.913.800 07. Kostenerstattungen u.

Kostenumlagen 49.744.144 61.125.100 61.819.800 61.812.600 60.789.700 59.958.700 08. Zinsen und ähnliche Finanzer-

träge 1.241.318 1.289.300 1.448.200 1.450.400 1.452.200 1.454.300

09. Aktivierte Eigenleistungen 0

10. Bestandsveränderungen 0

11. Sonstige ordentliche Erträge 4.801.178 9.292.500 3.770.400 3.792.900 3.830.300 3.868.700 12. Summe ordentliche Erträge 197.159.479 263.816.900 271.598.900 276.988.300 281.396.700 286.244.800

01. Steuern und ähnliche Abgaben

Bezeichnung vorl.

Erg. 2011 Ansatz

2012 Ansatz

2013 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan

Jagdsteuer 71.910 72.000 72.000 72.000 72.000 72.000

Leistg. d. Landes a.d. Ums. d. 4.

Ges. f. mod. DL. a. Arbeitsmarkt 1.193.135 2.382.900 2.417.400 2.441.600 2.466.000 2.490.600 Steuern und ähnliche Abga-

ben gesamt 1.265.045 2.454.900 2.489.400 2.513.600 2.538.000 2.562.600

Die Jagdsteuer zählt mit einem Volumen von jährlich etwa 72 Tsd. € zu den „Bagatell- steuern“. Sie ist die einzige Steuer, die der Landkreis erheben darf. Es ist davon auszugehen, dass das Aufkommen innerhalb des Planungszeitraums in etwa konstant bleibt.

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