Landkreis Schaumburg
2013
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
I. STATISTISCHE ANGABEN weiß I 3
II. HAUSHALTSSATZUNG weiß II 7
III. VORBERICHT weiß III 13
IV. HAUSHALTSSICHERUNGSKONZEPT grün IV 67
V. PRODUKTÜBERSICHT NACH PRODUKTRAHMENPLAN grün V 81
VI. BUDGETBERICHT grün VI 89
VII. INVESTITIONSPROGRAMM grün VII 97
VIII. ÜBERSICHT ÜBER DEN STAND DER SCHULDEN grün VIII 105 IX. ÜBERSICHT ÜBER DIE VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN grün IX 107
X. GESAMTHAUSHALT 109
- Gesamtergebnisplan weiß X 110
- Gesamtfinanzplan weiß X 111
- Querschnitte nach Teilhaushalten weiß X 113
- Querschnitte nach Produktrahmen weiß X 114
- Teilhaushalt Landrat weiß X 117
- Teilhaushalt Dezernat I weiß X 151
- Teilhaushalt Dezernat II weiß X 189
- Teilhaushalt Dezernat III weiß X 279
- Teilhaushalt Dezernat IV weiß X 299
- Teilhaushalt Jobcenter weiß X 333
XI. STELLENPLAN grün XI 343
XII. WIRTSCHAFTSPLÄNE 381
a) Wirtschaftsplan Klinikum Schaumburg blau 383
- Kreiskrankenhaus Stadthagen - Kreiskrankenhaus Rinteln
- Kindertagesstätte Kreiskrankenhaus Rinteln
b) Wirtschaftsplan JBF-Centrum Bückeberg blau 429
c) Wirtschaftsplan Hallenbäder Bad Nenndorf und Rinteln blau 435
d) Wirtschaftsplan Volkshochschule blau 447
e) Wirtschaftsplan Kreisaltenzentrum Schaumburg gGmbH blau 459 f) Wirtschaftsplan Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Schaumburg mbH blau 489 g) Wirtschaftsplan Schaumburger Beschäftigungs-GmbH blau 499
XIII. BETEILIGUNGSBERICHT gelb 507
Landkreis Schaumburg
Statistische Daten
Einwohnerzahlen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Stand 30.06. 2012
Einwohner Fläche Bevölkerungsdichte
Stadt Bückeburg 20.314 68,85 295
Stadt Obernkirchen 9.156 32,48 282
Stadt Rinteln 26.537 109,03 243
Stadt Stadthagen 22.268 60,27 369
Gemeinde Auetal 6.191 62,15 100
Samtgemeinde Eilsen
Gemeinde Ahnsen 1.138 3,43 332
Gemeinde Bad Eilsen 2.136 2,46 868
Gemeinde Buchholz 749 1,76 426
Gemeinde Heeßen 1.513 1,90 796
Gemeinde Luhden 1.110 4,35 255
6.646 13,90 478
Samtgemeinde Lindhorst
Gemeinde Beckedorf 1.503 9,83 153
Gemeinde Heuerßen 982 3,97 247
Gemeinde Lindhorst 4.352 7,88 552
Gemeinde Lüdersfeld 1.106 12,65 87
7.943 34,33 231
Samtgemeinde Nenndorf
Stadt Bad Nenndorf 10.613 23,23 457
Gemeinde Haste 2.758 11,13 248
Gemeinde Hohnhorst 2.137 12,00 178
Gemeinde Suthfeld 1.455 5,05 288
16.963 51,41 330
Samtgemeinde Niedernwöhren
Gemeinde Lauenhagen 1.414 9,73 145
Gemeinde Meerbeck 1.989 13,09 152
Gemeinde Niedernwöhren 1.962 11,06 177
Gemeinde Nordsehl 726 5,97 122
Gemeinde Pollhagen 1.143 12,87 89
Flecken Wiedensahl 1.054 11,71 90
8.288 64,43 129
Einwohner Fläche Bevölkerungsdichte
Samtgemeinde Nienstädt
Gemeinde Helpsen 1.942 7,77 250
Gemeinde Hespe 2.110 6,48 326
Gemeinde Nienstädt 4.627 8,31 557
Gemeinde Seggebruch 1.552 7,49 207
10.231 30,05 340
Samtgemeinde Rodenberg
Gemeinde Apelern 2.538 24,60 103
Gemeinde Hülsede 1.050 15,86 66
Flecken Lauenau 4.050 16,23 250
Gemeinde Messenkamp 745 6,78 110
Gemeinde Pohle 896 7,14 125
Stadt Rodenberg 6.043 15,60 387
15.322 86,21 178
Samtgemeinde Sachsenhagen
Gemeinde Auhagen 1.294 12,36 105
Flecken Hagenburg 4.495 16,24 277
Stadt Sachsenhagen 1.946 15,53 125
Gemeinde Wölpinghausen 1.669 18,33 91
9.404 62,46 151
Landkreis Schaumburg 159.263 675,57 236
Volkszählung/
Fortschreibung Einwohner Veränderung 17.05.1939 94.181
31.12.1950 156.092 +61.911 06.06.1961 138.842 -17.250 27.05.1970 149.369 +10.527 30.06.1977 152.086 +2.717 30.06.1978 152.296 +210 31.12.1979 152.554 +258 30.06.1981 152.889 +335 30.06.1982 152.660 -229 31.12.1983 152.098 -562 30.06.1984 151.980 -118 30.06.1985 151.562 -418 31.12.1986 151.023 -539 31.12.1987 150.762 -261 31.12.1988 150.393 -369 30.06.1989 150.573 +180 30.06.1990 153.788 +3.215 30.06.1991 155.604 +1.816 30.06.1992 157.506 +1.902 30.06.1993 158.979 +1.473 30.06.1994 160.192 +1.213 30.06.1995 161.474 +1.282 30.06.1996 162.835 +1.361 30.06.1997 163.875 +1.040 30.06.1998 164.239 +364 30.06.1999 165.056 +817 30.06.2000 165.675 +619 30.06.2001 166.163 +488 30.06.2002 166.721 +558 30.06.2003 166.299 -422 30.06.2004 166.167 -132 30.06.2005 165.682 -485 30.06.2006 165.419 -263 30.06.2007 164.636 -783 30.06.2008 163.550 -1.086 30.06.2009 162.555 -995 30.06.2010 161.125 -1.430 30.06.2011 160.175 -950 30.06.2012 159.263 -912
Bevölkerungsentwicklung
Haushaltssatzung
HAUSHALTSSATZUNG
des Landkreises Schaumburg für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des § 112 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr. 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Kreistag in der Sitzung am 26.02.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 271.598.900 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 271.598.900 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 15.000 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 15.000 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen auf 274.994.100 €
2.2 der Auszahlungen auf 281.402.600 €
von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen
2.1.1 auf Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 264.552.300 € 2.2.1 auf Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 267.926.200 €
2.1.2 auf Einzahlungen für Investitionstätigkeit 3.828.100 € 2.2.2 auf Auszahlungen für Investitionstätigkeit 10.441.800 €
2.1.3 auf Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 6.613.700 €
2.2.3 auf Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 3.034.600 €
Der Wirtschaftsplan des Klinikums Schaumburg für das Haushaltsjahr 2013 wird festgesetzt:
Kreiskrankenhaus Stadthagen
Im Erfolgsplan mit
Erträgen in Höhe von 32.323.500 €
Aufwendungen in Höhe von 32.323.500 €
Im Vermögensplan mit
Einnahmen in Höhe von 1.298.000 €
Ausgaben in Höhe von 1.298.000 €
Kreiskrankenhaus Rinteln
Im Erfolgsplan mit
Erträgen in Höhe von 17.223.000 €
Aufwendungen in Höhe von 17.223.000 €
Im Vermögensplan mit
Einnahmen in Höhe von 4.698.000 €
Ausgaben in Höhe von 4.698.000 €
Kindertagesstätte Kreiskrankenhaus Rinteln
Im Erfolgsplan mit
Erträgen in Höhe von 607.000 €
Aufwendungen in Höhe von 607.000 €
Im Vermögensplan mit
Einnahmen in Höhe von 138.450 €
Ausgaben in Höhe von 138.450 €
Die Haushaltspläne des JBF-Centrums Bückeberg, der Hallenbäder und der Volkshochschule für das Haushaltsjahr 2013 werden festgesetzt:
JBF-Centrum Bückeberg
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge auf 782.000 €
der ordentlichen Aufwendungen auf 1.022.000 €
der außerordentlichen Erträge auf 0 €
der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der Einzahlungen auf 834.200 €
der Auszahlungen auf 1.001.000 €
von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen
auf Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 782.000 € auf Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 861.000 € auf Einzahlungen für Investitionstätigkeit 52.200 € auf Auszahlungen für Investitionstätigkeit 140.000 €
Hallenbäder Bad Nenndorf und Rinteln
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge auf 726.000 €
der ordentlichen Aufwendungen auf 2.456.000 €
der außerordentlichen Erträge auf 0 €
der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der Einzahlungen auf 726.000 €
der Auszahlungen auf 2.397.000 €
von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen
auf Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 726.000 €
auf Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2.167.000 €
auf Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0 €
auf Auszahlungen für Investitionstätigkeit 230.000 €
Volkshochschule
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge auf 2.457.300 €
der ordentlichen Aufwendungen auf 3.071.200 €
der außerordentlichen Erträge auf 200 €
der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der Einzahlungen auf 2.500.100 €
der Auszahlungen auf 2.974.600 €
von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen
auf Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2.457.400 € auf Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2.944.600 € auf Einzahlungen für Investitionstätigkeit 42.700 € auf Auszahlungen für Investitionstätigkeit 30.000 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 6.613.700 € fest- gesetzt.
In dem Wirtschaftsplan des Klinikums Schaumburg und den Haushaltsplänen des JBF-Centrums Bückeberg, der Hallenbäder und der Volkshochschule werden Kredite für Investitionen nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Die Höchstbeträge, bis zu denen Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2013 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, werden festgesetzt
für die Kreiskasse des
Landkreises Schaumburg auf 115.000.000 €;
für die Sonderkasse beim
Kreiskrankenhaus Stadthagen auf 5.000.000 €;
für die Sonderkasse beim
Kreiskrankenhaus Rinteln auf 2.500.000 €;
für die Sonderkasse bei der
Volkshochschule auf 350.000 €.
§ 5
Die Umlagesätze für die Kreisumlage werden für das Haushaltsjahr 2013 festgesetzt:
51,8 v. H. der Steuerkraftzahlen der Grundsteuern A und B 51,8 v. H. der Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer
51,8 v. H. der Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Einkommens- steuer
51,8 v. H. der Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer 51,8 v. H. von 90 v. H. der Schlüsselzuweisungen von Gemeinden
51,8 v. H. von 90 v. H. der Schlüsselzuweisungen von Samtgemeinden
Der Kreisumlagehebesatz beträgt für die Stadt Rinteln einheitlich 53,40 v. H. und für die Samtgemeinde Nenndorf 60,60 v. H.
§ 6
Für die Befugnis des Landrates, über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zuzustimmen, gelten Aufwendungen bis zur Höhe von 26.000 € im Einzelfall als unerheblich.
Stadthagen, 28.02.2013
Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Vorbericht
VORBERICHT
Inhalt
1. Ausgangslage der Haushaltsplanung ... 3
1.1 Finanzpolitische Entwicklung ... 3
1.1.1 Gesamtwirtschaft ...3
1.1.2 Arbeitsmarkt ...3
1.1.3 Öffentliche Finanzen ...3
1.1.4 Orientierungsdaten Steuerschätzung ...4
1.1.5 Wirtschafts- und Finanzsituation der Landkreise ...6
1.2 Situation beim Landkreis Schaumburg ... 6
1.2.1 Fehlbetragsentwicklung der Vorjahre ...6
1.2.2 Planungsvorgaben für die Ämter ...7
1.2.3 Wesentliche Planungsgrundlagen ...7
1.2.4 Demographischer Wandel/ Anpassung der öffentlichen Daseinsvorsorge ... 12
2. Haushalt nach NKR ... 14
3. Haushaltsentwicklung ... 15
3.1 Volumen des Haushalts ... 15
3.2 Entwicklung des Gesamthaushalts ... 15
3.2.1 Ergebnishaushalt ... 15
3.2.2 Finanzhaushalt ... 16
3.2.3 Wesentliche Abweichungen von der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den Zielvorgaben des Vorjahres ... 17
3.3 Entwicklung der einzelnen Ergebnispositionen ... 19
3.3.1 Entwicklung der Erträge (Ergebnishaushalt) ... 19
3.3.2 Entwicklung der Aufwendungen (Ergebnishaushalt) ... 25
3.3.3 Entwicklung des außerordentlichen Ergebnisses ... 30
3.4 Entwicklung der Liquidität (Finanzhaushalt) ... 30
3.4.1 Ein- und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit ... 30
3.4.2 Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ... 31
3.4.3 Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ... 33
3.5 Entwicklung der Verschuldung ... 33
3.5.1 Kredite für Investitionen ... 33
3.5.2 Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ... 34
4. Wesentliche bzw. neue Produkte in den Teilhaushalten ... 35
4.1 Teilhaushalt Landrat ... 35
4.1.1 Hauptamt ... 35
4.1.2 Personalamt ... 35
4.1.3 Gleichstellungsbeauftragte ... 36
4.1.4 Finanzsteuerung ... 36
4.2 Teilhaushalt Dezernat I ... 39
4.2.1 Sozialamt ... 39
4.2.2 Amt für Wirtschaftsförderung und Regionalplanung ... 41
4.3 Teilhaushalt Dezernat II ... 44
4.3.1 Amt für Schulen, Sport und Kultur ... 44
4.3.2 Kreisjugendmusikschule ... 46
4.3.3 Jugendamt ... 47
4.4 Teilhaushalt Dezernat III ... 48
4.4.1 Amt für Kreisstraßen, Wasser- und Abfallwirtschaft ... 48
4.5 Teilhaushalt Dezernat IV ... 49
4.5.1 Ordnungsamt ... 49
4.5.2 Kreisforstamt ... 50
4.6 Teilhaushalt Jobcenter ... 51
1. Ausgangslage der Haushaltsplanung 1.1 Finanzpolitische Entwicklung 1
1.1.1 Gesamtwirtschaft
Die Eurokrise belastete die Konjunktur auch in Deutschland. Im Frühjahr 2012 lösten neue Probleme in Krisenländern Turbulenzen an den Finanzmärkten aus und die Unsicherheiten über die Zukunft des Euroraumes nahmen wieder zu. Neben der sich eintrübenden Weltkon- junktur dämpfte dies die Zuversicht der Unternehmen in Deutschland; so haben sich die Geschäftserwartungen seit April 2012 von Monat zu Monat verschlechtert und befanden sich zuletzt auf dem niedrigsten Stand seit der Rezession 2008/2009. Profitieren konnten hinge- gen die deutschen Exporteure davon, dass sich aufgrund der Abwertung des Euro ihre preisliche Wettbewerbsfähigkeit bis zuletzt deutlich verbessert hat.
Alles in allem gehen die Institute für 2012 von einer Zunahme des realen Bruttoinlandspro- duktes um 0,8 % aus.
Im Verlauf des Jahres dürfte sich die deutsche Konjunktur beleben, da sich die Lage im Euroraum allmählich entspannen und die übrige Weltwirtschaft stärker Fahrt aufnehmen sollte. In einem so verbesserten Umfeld dürften die günstigen Finanzierungsbedingungen stärker zum Tragen kommen. In der zweiten Hälfte des kommenden Jahres wird der Zu- wachs des Bruttoinlandproduktes voraussichtlich wieder über der Wachstumsrate des Produktionspotentials liegen, welche die Institute auf etwas mehr als 1 % veranschlagen. Für den Jahresdurchschnitt wird gleichwohl nur einen Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes um 1,0 % erwartet.
1.1.2 Arbeitsmarkt
Nach Ansicht der Gutachter dürfte sich die Lage am Arbeitsmarkt bei der erwarteten ge- samtwirtschaftlichen Entwicklung zunächst kaum noch verbessern. Der Anstieg der Erwerbstätigkeit hat sich bereits in 2012 spürbar verlangsamt. Die Arbeitslosigkeit nimmt seit dem Frühjahr sogar in der Tendenz leicht zu, nicht zuletzt weil sich, auch aufgrund einer verstärkten Zuwanderung, das Erwerbspersonenpotential rascher erhöht. Im Prognosezeit- raum wird die Arbeitskräftenachfrage wohl kaum zunehmen, worauf u. a. die rückläufige Zahl offener Stellen hindeutet. Die Arbeitslosenquote wird in 2013 weiterhin 6,8 % betragen.
1.1.3 Öffentliche Finanzen
Für die öffentlichen Finanzen wird festgestellt, dass die Struktur der gesamtwirtschaftlichen Expansion derzeit recht abgabenergiebig ist, da die Bruttolöhne und Gehälter und die nomi- nalen privaten Konsumausgaben deutlich zulegen. Dadurch sind die Einnahmen des Staates bis zuletzt kräftig gestiegen. Zudem war die Finanzpolitik in 2012 restriktiv ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund erwarten die Institute für 2012 einen ausgeglichenen Staatshaushalt. In 2013 Jahr dürfte sich die Haushaltssituation nicht weiter verbessern, zumal der Konsolidie- rungskurs voraussichtlich unterbrochen wird.
Die vorliegende Einschätzung der deutschen Konjunktur basiert auf der Annahme, dass sich die Lage im Euroraum allmählich stabilisiert. Dies ist keineswegs gesichert. Sollte sich die Lage im Euroraum weiter verschlechtern, wäre auch die deutsche Wirtschaft betroffen. Über den gesamten Prognosezeitraum gesehen überwiegen die Abwärtsrisiken, und die Gefahr ist groß, dass auch Deutschland in eine Rezession gerät.
1
Bundeshaushalt 2013 2
• Ausgaben 302,0 Mrd. €
Das strukturelle Plandefizit beträgt 8,8 Mrd. € (0,34 % des BIP). Damit wird die Schuldenre- gel 2016 bereits 2013 erfüllt. Nach der Schuldenregel darf das strukturelle Defizit max.
0,35 % des BIP betragen. Bei der Berechnung des strukturellen Defizits werden aus der Neuverschuldung konjunkturelle Effekte und finanzielle Transaktionen, die das Vermögen des Bundes nicht verändern, heraus gerechnet. Für das Jahr 2014 gilt das Ziel, über die Vorgaben der Schuldenbremse hinaus einen vollständigen Abbau des strukturellen Defizits anzustreben.
• Investitionen 26,1 Mrd. €
• Nettokreditaufnahmen 17,1 Mrd. €
Landeshaushalt 2012/2013 ─ Doppelhaushalt 3
• Ausgaben 27,2 Mrd. € / 27,5 Mrd. €
Das Land baut seine Neuverschuldung als Erfüllung der Verpflichtungen aus der grundge- setzlichen Schuldenregelung schrittweise ab.
Der Haushaltsausgleich im Sinne des Artikels 109 Abs. 3 Grundgesetz (ohne Nettokreditauf- nahme) wird bereits ab dem Jahr 2017 angestrebt.
• Investitionen 2,3 Mrd. € / 1,7 Mrd. €
• Nettokreditaufnahme 0,7 Mrd. € / 0,6 Mrd. €
1.1.4 Orientierungsdaten Steuerschätzung 4
Neben Steuerrechtsänderungen prägt insbesondere die erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung das Ergebnis der Steuerschätzung. Die Bundesregierung hat ihre Prognose für das nominale Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zur Frühjahrsprojektion 2012 für das Jahr 2012 von + 1,4 % auf + 2,4 % angehoben, für das Jahr 2013 jedoch von + 3,2 % auf + 2,8 % zurückgenommen. Für die Folgejahre wird ein Wirtschaftswachstum von nominal jeweils + 2,9 % prognostiziert. Dies entspricht gegenüber der Mai-Schätzung 2012 einer leichten Schätzkorrektur des nominalen BIP-Zuwachses um + 0,4 Prozentpunkte. Gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2012 wird das Steueraufkommen in den Jahren 2012 bis 2014 voraussichtlich um 28,1 Mrd. € höher ausfallen.
- 2012 um + 5,8 Mrd. € (auf 602,4 Mrd. €) - 2013 um - 0,2 Mrd. € (auf 618,0 Mrd. €) - 2014 um + 0,2 Mrd. € (auf 642,3 Mrd. €)
Die Schätzergebnisse der kommunalen Steuereinnahmen im Bund wurden gegenüber der Frühjahrsprognose korrigiert:
- 2012 um + 0,8 Mrd. € (auf 81,3 Mrd. €) - 2013 um - 0,3 Mrd. € (auf 83,9 Mrd. €) - 2014 um - 0,5 Mrd. € (auf 87,3 Mrd. €)
2
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
3
Quelle: Stabilitätsbericht Niedersachsen 2012
Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich
Der kommunale Finanzausgleich 2012 wurde noch im Dezember 2012 aufgrund des Geset- zes zur Rückführung der Nettoneuverschuldung 2012 und 2013 neu berechnet. Neben der Absenkung der Nettoneuverschuldung sieht das Gesetz auch das Vorziehen der Steuerver- bundabrechnung 2012 vor (Hintergrund: Mehreinnahmen aus der aktuellen Steuerschätzung im Haushaltjahr 2012).
Regionalisierte Ergebnisse der Steuerschätzung (MF)
Steuereinnahmen der Nds. Kommunen 2012 bis 2014 (in Mio. €)
2012 2013 2014
Nds. Kommunen AK 5/12 AK 11/12 Diff. AK 5/12 AK 11/12 Diff. AK 5/12 AK 11/12 Diff.
Gemeindesteuern
Grundsteuer A 66 66 0 66 66 0 66 66 0
Grundsteuer B 1.163 1.171 8 1.191 1.200 9 1.214 1.223 9 Gewerbesteuer 3.691 3.868 177 3.838 3.927 89 3.998 4.066 68 Gemeindeanteil an LSt und Est 2.307 2.392 85 2.458 2.533 75 2.594 2.680 86 Gemeindeanteil an der AbgSt 75 77 2 77 78 1 81 80 -1
Gemeindeanteil an der Ust 314 313 -1 325 324 -1 335 333 -2
Gewerbesteuerumlage (100 %) -336 -350 -14 -350 -355 -5 -364 -367 -3 Erhöhte Gewerbesteuerumlage -326 -338 -12 -339 -344 -5 -354 -356 -2
Zusammen 6.954 7.199 245 7.266 7.429 163 7.570 7.725 155 Quelle: Ergebnis AK November 2012 im Vergleich zur letzten Steuerschätzung Mai 2012 für die nds.
Kommunen; Stand: 6.11.2012
Gegenüber der „Steuerschätzung Mai“ sollen sich die Steuereinnahmen der Nieder- sächsischen Gemeinden verändern:
- 2012 um + 245 Mio. € - 2013 um + 163 Mio. € - 2014 um + 155 Mio. € Hierzu führt der NLT aus:
Die gemeindlichen Steuereinnahmen sollen sich weiter sehr positiv entwickeln. Für 2012 sind Mehreinnahmen von 245 Mio. € prognostiziert, so dass sie fast 7,2 Mrd. € erhalten sollen. Im nächsten Jahr soll der Zuwachs noch 163 Mio. € auf insgesamt 7,4 Mrd. € be- tragen. Auch für den mittelfristigen Zeitraum 2014 bis 2016 sind Mehreinnahmen in einer Größenordnung von 131 bis 155 Mio. € jährlich eingeplant. Im Jahr 2017 soll das gemeindli- che Steueraufkommen dann fast 8,6 Mrd. € betragen.
Ob solch optimistische Prognosen sich auch realisieren lassen, ist aber vor dem Hinter-
grund der leicht zurückgenommenen Konjunkturerwartungen fraglich.
1.1.5 Wirtschafts- und Finanzsituation der Landkreise
Auszug aus dem Rundschreiben des Nieders. Landkreistages vom 07.06.2012:
Kreishaushalte 2012
Hinsichtlich der Kreishaushalte 2012 liegen die Ergebnisse aller Gebietskörperschaften vor.
In diesem Jahr verfügen erstmals alle Landkreise und die Region Hannover über ein doppi- sches Rechnungswesen. Nach der Planung haben 9 Landkreise ihren Haushalt komplett ausgeglichen, 14 und die Region Hannover erreichen einen strukturellen Ausgleich, während noch 14 mit zusätzlichen Fehlbedarfen kalkulieren. In der Planung wird ein strukturelles Defizit von insgesamt 71,5 Mio. € erwartet (zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt waren es allerdings noch 314,5 Mio. €). Dabei ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend der Rege- lungen in § 15 GemHKVO Überschüsse in der Haushaltsplanung nicht darstellt werden.
Die Fehlbeträge insgesamt in den kommunalen Bilanzen belaufen sich auf rund 1,94 Mrd. €.
Hierin fehlen zum Teil noch die Jahresabschlüsse 2011 und auch einzelner Vorjahre bei einigen Landkreisen. Während sich die Finanzlage insgesamt damit im laufenden Jahr weiter verbessert hat, ist das Problem der Altdefizite weiterhin nicht gelöst.
Entwicklung der Liquiditätskredite
Die Liquiditätskredite (Kassenkredite) der kommunalen Gebietskörperschaften sanken zum 30.09.2012 um rd. 0,23 Mrd. € gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt. Vergli- chen mit dem 30.06.2012 sind sie auf ca. 4,89 Mrd. € gesunken. Bei den Landkreisen und der Region Hannover gingen die Liquiditätskredite um gut 110 Mio. € auf 1,82 Mrd. € gegen- über dem vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt zurück.
1.2 Situation beim Landkreis Schaumburg 1.2.1 Fehlbetragsentwicklung der Vorjahre
Die in der Bilanz ausgewiesenen kameralen Sollfehlbeträge in Höhe von 47.288.403,04 sind in den Haushaltsjahren 2003 – 2009 entstanden. In der Entstehung sind dabei knapp 20 Mio. € auf den Verlustausgleich für das Krankenhaus Rinteln zurückzuführen.
Für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 liegen zurzeit nur vorläufige Ergebnisse vor. Insbe- sondere fehlt hier der Abschreibungsaufwand aus den zu aktivierenden Anlagen und der Auflösungsertrag aus den ggf. korrespondierenden Sonderposten (aus Konjunkturpaket II).
Nach heutigem Stand ergibt sich folgende Entwicklung:
HH- Jahr Ergebnis nach
HH-Plan Vorläufiges
Ergebnis Differenz 2010 -15.542.500 -10.781.948 4.760.552 2011 -12.289.000 -10.883.781 1.405.219 Aufgelaufene
Fehlbeträge: -27.831.500 -21.665.729 6.165.771 2012 -3.794.700,00
Aus den Haushaltsjahren 2010 und 2011 ergibt sich voraussichtlich ein Fehlbetrag von 21,7
Mio. €. Gegenüber dem Plan bedeutet dies eine Verbesserung um 6,2 Mio. €. Zuzüglich des
Planfehlbetrag von 2012 i. H. v. 3,8 Mio. € ergibt sich zum Jahr 2013 ein vorgetragener
Fehlbetrag von voraussichtlich 25,5 Mio. €. Die aufgelaufenen doppischen Fehlbeträge
werden im Ergebnishaushalt aufgeführt.
Insbesondere die ständig wachsenden Ausgaben im sozialen Bereich haben in den letzten Jahren dazu beigetragen, dass der Landkreis Haushaltsdefizite ausweisen musste. Die intensiven Konsolidierungsbemühungen wurden hierdurch immer wieder konterkariert.
2013 wird erstmals wieder ein ausgeglichener Etat vorgelegt. Dies ist sicherlich auf die gute konjunkturelle Situation im Jahre 2012 aber auch auf die Konsolidierungsmaßnahmen der letzten Jahre zurückzuführen.
Zur merklichen Haushaltsverbesserung hat im sozialen Bereich aber auch die vom Bund beschlossene Entlastung der Kommunen durch die Übernahme der Aufwendungen für die Grundsicherung (2012 = 45 %; 2013 =75 %; 2014 = 100 %) beigetragen. Zu begrüßen ist, mit Blick auf die weiterhin ungebremst steigenden Ausgaben in diesem Bereich, zudem die Zusage des Bundes, ab 2013 jeweils die Nettoausgaben des lfd. Jahres zu erstatten (bisher war Basis das Vorvorjahr). Dadurch treten die Entlastungseffekte früher ein. Dies wird sich auf die zu leistenden Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite dauerhaft positiv auswirken.
Allerdings bleibt abzuwarten, ob die Entlastung durch den Bund ab 2014 vom Land komplett an die Kommunen weitergeleitet oder ein „Eigenanteil“ einbehalten werden wird.
Ein weiterer Schritt in Richtung Konsolidierung der Finanzen könnte sich aus der sich ab- zeichnenden Entlastung bei der Eingliederungshilfe ergeben. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Fiskalpaktes hat der Bund u. a. zugesagt, die Kommunen von Aufwendun- gen der Eingliederungshilfe durch ein neues Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen zu entlasten. Daten zum konkreten Umfang und zum zeitlichen Eintreten der Entlastungen gibt es derzeit aber noch nicht.
Aus der Liquiditätsplanung resultiert der in der Haushaltssatzung 2013 vorgesehene Höchstbetrag der Liquiditätskredite. Dieser sinkt gegenüber dem Vorjahr geringfügig auf 115 Mio. €. Er überschreitet allerdings mit 43 % weiterhin die in § 122 Abs. NKomVG festge- setzte
Grenze von einem Sechstel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus lau- fender Verwaltungstätigkeit deutlich und bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichts- behörde.
Als Folge ist der Bestand an Liquiditätskrediten mittlerweile auf rd. 107 Mio. € und damit auf rund 53 % der Gesamtverschuldung des Landkreises angewachsen (davon ca. 40 Mio. € Verlustausgleich/Liquidität Klinikum).
1.2.2 Planungsvorgaben für die Ämter
Vor diesem Hintergrund wurden für die Mittelanmeldungen 2013 erneut enge Vorgaben gesetzt. Ziel dieser Planungsvorgaben war es, den Zuschussbedarf aller Produkte des Kreishaushalts auf die Höhe des Vorjahres zu begrenzen. Damit sollten die zu erwartenden inflationsbedingten Preissteigerungen und die Personalkosten soweit wie möglich aufgefan- gen werden.
Die auf der Grundlage der Mittelanmeldungen und der mit den Ämtern geführten Gespräche eingeplanten Ansätze stellen den unabweisbaren Bedarf dar.
1.2.3 Wesentliche Planungsgrundlagen Bereich Soziale Sicherung
Seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 ist das System der
Leistungen zur Existenzsicherung mehrstufig aufgebaut:
• Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
Erwerbsfähige bedürftige Menschen haben Anspruch auf Leistungen der Grundsiche- rung für Arbeitssuchende nach dem SGBII (Arbeitslosengeld II).
• Sicherung des Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt
Vorübergehend nicht erwerbsfähige bedürftige Menschen haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
Dauerhaft erwerbsunfähige bedürftige Menschen haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem 4. Kapitel SGB XII.
Daneben bestehen für den Haushalt des Landkreises zwei weitere bedeutende Planungs- größen im Bereich Soziale Sicherung:
• Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII
• Bildungs- und Teilhabepaket
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
Zum Arbeitslosengeld II zählen zum einen die über den Haushalt des Landkreises abgewi- ckelten Regelleistungen und die Leistungen für die Kosten der Unterkunft. Zum anderen werden über die Jobcenter AÖR auch Eingliederungsleistungen ausgezahlt. Die beim Land- kreis eingehenden Erträge aus Zuweisungen und Kostenerstattungen für diese Leistungen werden vollständig an die AÖR weitergeleitet.
Regelleistungen
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II zum 01.01.2005 wurde den Arbeitsgemeinschaften, bestehend aus kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit, die Aufgaben nach dem SGB II übertragen. Ab dem 01.01.2012 ist der Landkreis Schaumburg als „zugelassener kommunaler Träger“ (zkT) allein für die Erbringung der Leistungen nach dem SGB II zuständig.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringe- rung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhalten ALG II. Anspruchsbe- rechtigte Nichterwerbsfähige, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld.
Der Regelbedarf und das Sozialgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts umfassen insbe- sondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizkosten) sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Er liegt bei Alleinstehenden oder Allei- nerziehenden bei monatlich 382 €. Sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfs- gemeinschaft unter 18 Jahren erhalten 289 Euro, über 18 Jahren 306 € monatlich.
Die Aufwendungen für die Regelbedarfe und das Sozialgeld werden durch das JobCenter (Amt für Grundsicherung) an die Leistungsberechtigten ausbezahlt und dem Landkreis zu 100 % durch den Bund erstattet.
Kosten der Unterkunft
Die Leistungen für die Kosten der Unterkunft umfassen die Kosten für Mieten und Heizkos- ten einschließlich Warmwasser. Diese werden durch das JobCenter (Amt für Grund- sicherung) an die Leistungsberechtigten ausbezahlt. Zur teilweisen Mitfinanzierung dieser Aufgabe erfolgt sowohl eine Kostenerstattung durch den Bund als auch ein Zuschuss durch das Land.
- Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung
Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölf- ten Buches Sozialgesetzbuch vom 25.02.2011 ist die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 46 Abs. 5 SGB II neu strukturiert worden. Sie ist dauerhaft durch eine feste Quote an die Ist-Ausgaben und nicht mehr an die Zahl der Bedarfsgemein- schaften angeknüpft.
Damit entfallen auch dauerhaft bisher in § 46 Abs. 5 SGB II aufgeführte fiktive Gegenrech- nungen unterstellter Entlastungen.
Die Beteiligungsquote liegt bei 24,5 % zuzüglich der im Gesetzgebungsverfahren beschlos- senen Aufstockung für die Warmwasserbereitung von 1,9 %, mithin bei 26,4 % insgesamt.
Weiterer Bestandteil ist die Beteiligung an den Aufwendungen für Bildung und Teilhabe von 4,0 % (s. Ausführungen zum Bildungs- und Teilhabepaket).
Die in § 46 Abs. 5 SGB II genannten Anteile vermindern sich ab 2014 um die Erstattung aus dem Sonderprogramm für die Mittagsverpflegung für Hortkinder und für den Einsatz von Schulsozialarbeitern. Im Einzelnen ergeben sich folgende Anteile:
2011 - 2013 ab 2014
ursprgl. Bundesbeteiligung UK u. Heiz. 24,5 % Warmwasserbereitung UK u. Heiz. 1,9 % Verwaltungskosten Bildungspaket 1,2 %
Zwischensumme 27,6 % 27,6 %
Sonderprogramm Mittagessen Hort /
Schulsozialarbeiter 2,8 %
Bundesbeteil. § 46 Abs. 5 SGB II 30,4 % 27,6 %
Bildungspaket § 46 Abs. 6 SGB II * 5,4 % tats. Ausgaben Vorjahr Bundesbeteiligung insgesamt 35,8 % 27,6 % + Bildungspaket
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