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Haushaltssatzung und Haushaltsplan / Landkreis Osterholz:

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Academic year: 2022

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(1)

H a u s h a l t s s a t z u n g u n d

H a u s h a l t s p l a n

2 0 0 9

(2)
(3)

Haushaltssatzung ... 3

Zahlen, Daten, Informationen ... 5

Vorbericht ... 7

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Auszahlungen ... 33

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden ... 34

Übersicht Produktgruppen... 35

Übersicht Ergebnishaushalt ... 41

Übersicht Finanzhaushalt ... 42

Gesamtplan ... 43

Teilhaushalt 1 -Verwaltungsleitung- ... 47

Teilhaushalt 2 -Wirtschaftsförderung, Kultur, Tourismus- ... 55

Teilhaushalt 3 -Gleichstellung- ... 87

Teilhaushalt 4 -Verwaltungsmodernisierung / Controlling- ... 95

Teilhaushalt 5 -Amt 10 Hauptamt-... 103

Teilhaushalt 6 -Amt 14 Rechnungsprüfungsamt-... 137

Teilhaushalt 7 -Amt 20 Kämmereiamt- ... 145

Teilhaushalt 8 -Amt 30 Rechtsamt- ... 165

Teilhaushalt 9 -Amt 70 Abfallwirtschaft- ... 173

Teilhaushalt 10 -Amt 39 Veterinäramt-... 181

Teilhaushalt 11 -Amt 40 Amt für Bildung-... 199

Teilhaushalt 12 -Amt 50 Sozialamt- ... 275

Teilhaushalt 13 -Amt 51 Jugendamt- ... 341

Teilhaushalt 14 -Amt 53 Gesundheitsamt- ... 391

Teilhaushalt 15 -Amt 32 Ordnungsamt- ... 409

Teilhaushalt 16 -Amt 36 Straßenverkehrsamt-... 437

Teilhaushalt 17 -Amt 61 Planungs- und Naturschutzamt-... 465

Teilhaushalt 18 -Amt 63 Bauordnungsamt-... 487

Teilhaushalt 19 -Amt 66 Umweltamt- ... 507

Stellenplan ... 527

Haushaltssicherungskonzept ... 541

Beteiligungsbericht ... 571

Wirtschaftsplan Kreiskrankenhaus ... 581

Wirtschaftsplan Kreisabfallwirtschaft Osterholz ... 607

Wirtschaftsplan Tagungshaus Bredbeck... 625

(4)
(5)

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

des Landkreises Osterholz für das Haushaltsjahr 2009

Aufgrund der §§ 36 und 65 der Niedersächsischen Landkreisordnung i.V. mit § 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Kreistag des Landkreises Osterholz in seiner Sitzung am 18. März 2009 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen:

§ 1 (1) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf 128.466.400 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 132.494.400 €

1.3 der außerordentlichen Erträge auf 13.600 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 13.600 €

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 125.971.900 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 123.626.000 € 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 8.368.600 € 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 13.692.000 € 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 5.323.400 € 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 3.991.900 € festgesetzt.

(2) Der Wirtschaftsplan für das Kreiskrankenhaus für das Haushaltsjahr 2009 wird

im Erfolgsplan mit Erträgen von 19.770.400 €

Aufwendungen von 20.188.800 €

im Vermögensplan mit Einnahmen von 621.800 €

Ausgaben von 621.800 €

festgesetzt.

(3) Der Wirtschaftsplan für die Kreisabfallwirtschaft Osterholz für das Haushaltsjahr 2009 wird

im Erfolgsplan mit Erträgen von 7.157.550 €

Aufwendungen von 7.157.550 €

im Vermögensplan mit Einnahmen von 997.130 €

Ausgaben von 997.130 €

festgesetzt.

(4) Der Wirtschaftsplan für das Tagungshaus Bredbeck für das Haushaltsjahr 2009 wird

im Erfolgsplan mit Erträgen von 1.076.055 €

Aufwendungen von 1.076.055 €

im Vermögensplan mit Einnahmen von 724.000 €

Ausgaben von 724.000 €

festgesetzt.

(6)

§ 2

(1) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.323.400 € festgesetzt.

(2) Der Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses weist keine Kreditaufnahme aus.

(3) Der Wirtschaftsplan der Kreisabfallwirtschaft Osterholz weist keine Kreditaufnahme aus.

(4) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen wird im Wirtschaftsplan des Tagungshauses Bredbeck auf 76.000 € festgesetzt.

§ 3

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 670.000 € festgesetzt.

(2) Der Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses weist keine Verpflichtungsermächtigungen aus.

(3) Der Wirtschaftsplan der Kreisabfallwirtschaft Osterholz weist keine Verpflichtungsermächtigungen aus.

(4) Der Wirtschaftsplan des Tagungshauses Bredbeck weist keine Verpflichtungsermächtigungen aus.

§ 4

(1) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2009 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 21.000.000 € festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2009 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen durch die Sonderkasse des Kreiskrankenhauses in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

(3) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2009 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen durch die Sonderkasse der Kreisabfallwirtschaft Osterholz in Anspruch genommen wer- den dürfen, wird auf 750.000 € festgesetzt.

(4) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2009 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen durch die Sonderkasse des Tagungshauses Bredbeck in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000 € festgesetzt.

§ 5

Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 51 % der Steuerkraftzahlen und der Schlüsselzuweisungen / Fi- nanzhilfen (90%-Anteil) der Gemeinden und der Samtgemeinde festgesetzt.

Osterholz-Scharmbeck, 18. März 2009

(Dr. Mielke)

Landrat

(7)

Zahlen, Daten, Informationen

Gesamtfläche des Kreisgebietes 650,67 qkm

Einwohnerzahlen am: 31.12.1995 105.576

31.12.1996 106.011

31.12.1997 106.899

31.12.1998 108.084

31.12.1999 109.538

31.12.2000 110.582

31.12.2001 111.473

31.12.2002 111.992

31.12.2003 112.502

31.12.2004 112.793

31.12.2005 112.741

31.12.2006 112.498

31.12.2007 112.679

davon: Stadt Osterholz-Scharmbeck 30.778

Gemeinde Grasberg 7.681

Samtgemeinde Hambergen 11.878

davon Mitgliedsgemeinde:

Axstedt 1.145

Hambergen 5.524

Holste 1.354

Lübberstedt 751

Vollersode 3.104

Gemeinde Lilienthal 18.217

Gemeinde Ritterhude 14.574

Gemeinde Schwanewede 20.087

Gemeinde Worpswede 9.464

Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Osterholz

Schüler/innen

Findorffschule Grasberg 331

Haupt- und Realschule Worpswede 258

Gymnasium Osterholz-Scharmbeck 1.396

Gymnasium Lilienthal 1.387

Gymnasium Ritterhude 534

Dammschule Schwanewede 43

Christoph-Tornée-Schule Lilienthal 91

Pestalozzischule Osterholz-Scharmbeck 150 Schule am Klosterplatz, Osterholz-Scharmbeck 104 Berufsbildende Schulen Osterholz-Scharmbeck 2.236

davon: Berufsschulen, BGJ, BVJ 993 Berufsfachschule, Fachschulen 603

Fachoberschulen 210

Fachgymnasien 430

Straßen- und Radwege in der Trägerschaft des Landkreises Osterholz

Kreisstraßen 197 km

Radwege 146 km

(8)
(9)

Vorbericht zum Haushaltsplan 2009

Inhaltsübersicht zum Vorbericht

1. Allgemeine Vorbemerkungen ... 8

2. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2007 ... 10

3. Überblick über das Haushaltsjahr 2008... 11

4. Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2009... 11

4.1 Aufbau des Haushaltsplanes ... 11

4.2 Ergebnishaushalt 2009 ... 12

4.3 Finanzhaushalt 2009... 13

4.4 Ergebnishaushalt 2009 -Ordentliche Erträge- ... 13

4.5 Ergebnishaushalt 2009 -Ordentliche Aufwendungen- ... 18

4.6 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen... 24

4.7 Finanzhaushalt 2009 -Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit-... 24

4.8 Finanzhaushalt 2009 -Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit-... 25

4.9 Finanzhaushalt 2009 -Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit- ... 27

5. Entwicklung der Kreditaufnahmen und Tilgungsleistungen ... 28

6. Finanzplanung ... 29

7. Haushaltsvermerke -Bildung von Budgets-... 31

(10)

1. Allgemeine Vorbemerkungen

Der Ende 2005 einsetzende gesamtwirtschaftliche Aufschwung hatte auch für den Landkreis Osterholz deut- lich positive Auswirkungen. Der Sollfehlbetrag im Haushaltsjahr 2006 konnte durch einen deutlichen Anstieg der steuerabhängigen Einnahmen und einen Rückgang der Sozialleistungen gegenüber der ursprünglichen Planung um mehr als 5,2 Mio. reduziert werden, wies jedoch, bei einem Gesamtfehlbetrag von knapp 16,6 Mio. € immer noch ein jahresbezogenes Defizit von rd. 3,7 Mio. € aus.

Die positive Entwicklung setzte sich im Haushaltsjahr 2007 erfreulicherweise in nicht erwartetem Umfang fort. Der weitere Anstieg der steuerabhängigen Einnahmen, insbesondere der Kreisumlage und ein nochma- liger Rückgang des Zuschussbedarfes bei den Sozialleistungen führten dazu, dass erstmals seit 2003 nicht nur ein jahresbezogener Haushaltsausgleich sondern vielmehr ein vergleichsweise erheblicher struktureller Überschuss von über 2,7 Mio. € erreicht werden konnte. Der seit 2003 aufgelaufene Gesamtfehlbetrag 2007 konnte damit auf 13.864.948 € verringert werden.

Der Haushalt des Jahres 2008 und die damit verbundene Finanzplanung für den Zeitraum 2009-2011 wurde unter Berücksichtigung der von Bundes- und Landesregierung und führenden Wirtschaftsinstituten weiterhin positiv eingeschätzten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aufgestellt. Ausgangsbasis für die Planung waren ein weiterer -wenn auch abgeschwächter Anstieg der steuerabhängigen Einnahmen-, ein weiterer Rückgang der Sozialleistungen durch Abbau der Arbeitslosigkeit und den Anstieg sozialversicherungspflichtiger Be- schäftigungsverhältnisse sowie ein mäßiger Preisanstieg.

Nach der Finanzplanung konnte davon ausgegangen werden, dass strukturelle Fehlbedarfe ab 2008 konti- nuierlich reduziert und im Haushaltsjahr 2011 ein geringer jahresbezogener Überschuss erreicht werden könne.

Im Verlauf des Jahres 2008 zeichnete sich immer stärker ab, dass die Haushaltssituation des Landkreises Osterholz durch verschiedene Entwicklungen nicht den erwarteten positiven Verlauf nehmen werde. Zwar konnte auch 2008 ein weiterer Anstieg der steuerabhängigen Einnahmen erreicht werden, gleichzeitig waren jedoch auch deutliche -über die Planung hinausgehende- Ausgabensteigerungen zu verzeichnen. Die Tarif- abschlüsse führten zu einem deutlichen Anstieg der Personalausgaben in 2008, verbunden mit einer weite- ren Erhöhung in 2009. Weiter waren erhebliche Preissteigerungen beim Bezug von Bauleistungen und im Bereich der Energieversorgung zu verzeichnen.

Neben diesem nur teilweise zu kompensierenden Anstieg bei den Personal- und Sachausgaben stiegen bedauerlicherweise auch die Sozialleistungen erheblich an. Ursächlich hierfür war insbesondere eine stei- gende Zahl von Unterbringungsfällen im Bereich der Jugendhilfe.

Der Haushaltsplan 2009 - der erstmalig nach den Grundsätzen des „Neuen kommunalen Rechnungswesen“

(NKR) als doppischer Haushalt aufgestellt wurde - trägt der in 2008 im Ausgabebereich eingetretenen Ent- wicklung entsprechend Rechnung. Die gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegenen Einnahmen kompen- sieren im Wesentlichen nur die Mehrbelastungen, die durch die deutlich steigenden Ausgaben eintreten, und führen nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Gesamtfinanzsituation.

Die nach dem neuen Haushaltsrecht auszuweisenden zusätzlichen Aufwendungen für den Ressourcen- verbrauch (Abschreibungen für den Wertverlust des abnutzbaren Vermögens, Rückstellungen für zukünftige Belastungen) führen zu einer weiteren Verschlechterung des Gesamtergebnisses.

Nach der derzeitigen Planung ist für die Jahre 2009 – 2012 mit einem Anstieg der bislang aufgelaufenen Fehlbeträge um 15,1 Mio. € zu rechnen. Unter Berücksichtigung eines Gesamtfehlbetrages im Jahr 2007 von 13,9 Mio. € und des planerischen strukturellen Defizits 2008 von rd. 1,7 Mio. € ergibt sich danach zum Ende des Finanzplanungszeitraumes ein Gesamtdefizit von 30,7 Mio. €. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Defizit nicht zahlungswirksame Aufwendungen für Abschreibungen und Rückstellungen mit einem Netto-Gesamtbetrag von 27,2 Mio. € enthalten sind.

Die bisherige Finanzplanung - auf Basis des kameralen Haushaltsrechtes, also ohne Belastungen aus den

Aufwendungen für den nunmehr auszuweisenden Ressourcenverbrauch - ging davon aus, ab 2011 struktu-

relle Jahresüberschüsse erwirtschaften zu können und das kumulierte Gesamtdefizit bis Ende 2011 knapp

21,0 Mio. € zu begrenzen.

(11)

Diese Planungsdaten waren Grundlage für die bislang aufgestellten Haushaltssicherungskonzepte und die mit dem Kontrakt 2011 „Konsolidieren und gestalten“ vereinbarten Finanzziele.

Der Kontrakt 2011 sieht hinsichtlich der Begrenzung des Gesamtfehlbetrages folgendes vor:

„Die Obergrenze des Gesamtfehlbedarfs im Haushaltsjahr 2011 soll 28,0 Mio. € nicht übersteigen. Der Be- trag reduziert sich um eine 2006 erreichte Verbesserung des Jahresergebnisses entsprechend.“

Gegenüber der ursprünglichen Planung konnte das Rechnungsergebnis 2006 um 5.210.207 € verbessert werden. Der Gesamtfehlbetrag im Haushaltsjahr 2011 sollte demnach 22.789.800 € nicht übersteigen.

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand ist eine Einhaltung dieses Zieles nicht möglich.

Bei der Gesamtbeurteilung der finanziellen Entwicklung ist dabei weiterhin zu berücksichtigen, dass die Pla- nung der Einnahmen des Landkreises auf der Basis der im Herbst 2008 prognostizierten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Situation und der daraus hergeleiteten Steuerschätzungen erfolgt ist.

Die seither eingetretene Entwicklung der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise ist dabei nicht berücksichtigt.

Nach jüngsten Einschätzungen muss mit erheblichen Einbrüchen gerechnet werden. Die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen und die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und - in der Folge - auf die Einnahme- und Ausgabeentwicklung im Haushalt des Landkreises Osterholz sind gegenwärtig nicht einzuschätzen.

Es muss jedoch befürchtet werden, dass weitere Verschlechterungen gegenüber der Planung eintreten wer- den.

Gemäß § 82 Abs. 6 NGO ist der Landkreis verpflichtet ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn

der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. In diesem Haushaltssicherungskonzept sind Maßnah-

men darzustellen, durch die der ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut und das Entstehen neuer Fehlbedarfe

in künftigen Jahren vermieden werden soll.

(12)

2. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2007

Der Kreistag des Landkreises Osterholz hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 am 21.02.2007 beschlossen und die Endsummen des Haushaltsplanes wie folgt festgesetzt:

Verwaltungshaushalt

Einnahme 116.883.600 €

Ausgabe 140.480.600 €

Sollfehlbedarf 23.597.000 €

Vermögenshaushalt

Einnahme 12.722.500 €

Ausgabe 12.722.500 €

Der Sollfehlbedarf des Verwaltungshaushalts ergab sich aus einem strukturellen Fehlbedarf von 1.809.800 € und dem veranschlagten Sollfehlbedarf des Haushaltsjahres 2006 von 21.787.200 €.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung der investiven Ausgaben des Vermögenshaushal- tes wurde auf 3.352.400 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wurde auf 22.000.000 € festgesetzt.

Das Haushaltsjahr 2007 schloss mit folgendem Rechnungsergebnis:

Verwaltungshaushalt

Einnahme 119.314.309,94 €

Ausgabe 133.179.257,91 €

Sollfehlbetrag 13.864.947,97 €

Vermögenshaushalt

Einnahme 12.324.856,59 €

Ausgabe 12.324.856,59 €

In dem rechnungsmäßigen Sollfehlbetrag des Verwaltungshaushalts ist der Sollfehlbetrag des Vorjahres (2006) mit 16.576.993,19 € enthalten. Jahresbezogen ergab sich danach im Verwaltungshaushalt ein struk- tureller Überschuss in Höhe von insgesamt 2.712.045,22 €. Im Vergleich zur Haushaltsplanung konnte das Defizit insgesamt um 9.732.052,03 € verringert werden.

Die Verbesserung resultierte aus Mehreinnahmen von über 2,4 Mio. € und Minderausgaben von rd. 7,3 Mio.

€.

Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Kreiskasse mussten 2007 durchgängig Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden. Der Jahreshöchststand wurde im März mit einem Betrag von 20,3 Mio. € er- reicht. Der Tagesmittelwert belief sich auf nahezu 13,5 Mio. €. Für die in Anspruch genommenen Liquiditäts- kredite mussten Zinszahlungen in Höhe von 586.045 € geleistet werden.

Die für investive Maßnahmen veranschlagte Kreditermächtigung in Höhe von 3.352.400 € musste aufgrund

der Gesamtentwicklung des Vermögenshaushalts nicht in vollem Umfange ausgeschöpft werden. Gegen-

über der Planung konnte der Kreditbedarf um rd. 930.000 € reduziert werden.

(13)

3. Überblick über das Haushaltsjahr 2008

Der Kreistag des Landkreises Osterholz hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 am 05.12.2007 beschlossen und die Endsummen des Haushaltsplanes wie folgt festgesetzt:

Verwaltungshaushalt

Einnahme 116.683.600 €

Ausgabe 135.422.500 €

Sollfehlbedarf 18.738.900 €

Vermögenshaushalt

Einnahme 12.981.800 €

Ausgabe 12.981.800 €

Der Sollfehlbedarf des Verwaltungshaushalts ergibt sich aus einem strukturellen Fehlbedarf von 1.738.900 € und einem veranschlagten Sollfehlbedarf des Haushaltsjahres 2006 von 17.000.000 €.

Im Verwaltungshaushalt zeichnen sich nach dem bisherigen Verlauf deutliche Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung ab. Durch das verbesserte Jahresergebnis 2007 verringert sich der 2008 planmäßig erwartete Sollfehlbedarf um rd. 3,1 Mio. €. Einnahmeverbesserungen, insbesondere bei der Kreisumlage, und Minderausgaben bei Zinsaufwendungen und Bewirtschaftungskosten stehen jedoch erhebliche Mehr- ausgaben durch den tariflich bedingten Anstieg der Personalkosten und deutlich gestiegene Ausgaben im Sozialbereich gegenüber.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung der investiven Ausgaben des Vermögenshaushal- tes 2008 wurde auf 3.732.300 € festgesetzt. Aus Haushaltseinnahmeresten des Vorjahres resultiert eine zusätzliche Kreditermächtigung über 3.627.923,05 €. Unter Berücksichtigung der 2008 zu bildenden Haus- haltsausgabereste wird die Gesamtermächtigung voraussichtlich nicht in vollem Umfange in Anspruch ge- nommen.

4. Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2009

4.1 Aufbau des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan ist entsprechend der gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschriften in einen Er- gebnishaushalt und einen Finanzhaushalt zu unterteilen.

Im Ergebnishaushalt werden die Erträge (Ressourcenzuwachs) und Aufwendungen (Ressourcen- verbrauch) eines Haushaltsjahres dargestellt. Gegenüber der bisherigen kameralen Darstellung, die fast ausschließlich Einnahmen und Ausgaben (also Geldfluss) aufzeigte, sind damit auch nicht zahlungswirksame Veränderungen der Ressourcen wie z.B. Abschreibungen und Rückstellungen zu dokumentieren. Der Ergebnishaushalt ist insoweit mit einer kaufmännischen Gewinn- und Ver- lustrechnung vergleichbar.

Der Ergebnishaushalt ist darüber hinaus Gradmesser der dauernden wirtschaftlichen Leistungsfä- higkeit des Landkreises. Das Abschlussergebnis wirkt sich unmittelbar auf das als „Nettoposition“

bezeichnete und in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital des Landkreises aus.

Im Finanzhaushalt sind alle Einzahlungen und Auszahlungen (Geldfluss) aus der laufenden Ver-

waltungstätigkeit, für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für Finanzierungs-

tätigkeiten darzustellen. Der Finanzhaushalt gibt insoweit eine Vorschau der voraussichtlichen Ent-

wicklung der Liquidität des Landkreises.

(14)

Die Umstellung der bisherigen Haushaltssystematik führt zu neuen Planstrukturen und einem ver- änderten Aufbau. Entsprechend der gemeindehaushaltsrechtlichen Regelungen ergeben sich da- bei erhebliche Veränderungen gegenüber den bisherigen Darstellungen und Zuordnungen.

Die kameralen Haushaltsdaten der Vorjahre (Rechnungsergebnis 2007, Ansatz 2008) lassen sich nicht vollständig und vergleichbar in die neue Systematik überleiten und können des- halb nicht dargestellt werden.

Der Gesamthaushalt des Landkreises ist entsprechend der Verwaltungsgliederung in 19 Teilhaus- halte (Verwaltungsleitung, Stabsstellen, Fachämter) unterteilt. Für jeden Teilhaushalt werden der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt dargestellt.

Innerhalb der Teilhaushalte werden die Produkte der jeweiligen Organisationseinheit mit einer entsprechenden Produktbeschreibung, den Auftragsgrundlagen, den Zielen und Zielgruppen und entsprechenden Kennzahlen dargestellt. Für jedes Produkt werden ein Teilergebnis- und ein Teilfi- nanzhaushalt abgebildet.

In den Teilfinanzhaushalten auf Produktebene werden die jeweiligen Investitions- und Investitions- förderungsmaßnahmen dargestellt.

4.2 Ergebnishaushalt 2009

Der Gesamtergebnishaushalt weist folgende Erträge und Aufwendungen aus:

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Ordentliche Erträge 128.466.400

Ordentliche Aufwendungen 132.494.400

Ordentliches Ergebnis -4.028.000

Außerordentliche Erträge 13.600

Außerordentliche Aufwendungen 0

Außerordentliches Ergebnis 13.600

Gesamtergebnis -4.014.400

Trotz einer gegenüber 2008 nochmals verbesserten Einnahmeerwartung schließt der Ergebnis- haushalt mit einem jahresbezogenen Defizit von 4.014.400 €. Nach der mit dem Haushaltsplan 2008 aufgestellten (kameralen) Finanzplanung, wurde für 2009 ein strukturelles Defizit von knapp 1,5 Mio. € erwartet.

Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen wird unter Ziffer 4.4 ff dargestellt.

Nach § 82 Abs. 6 NGO ist, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ein Haus- haltssicherungskonzept aufzustellen. Darin ist festzulegen, innerhalb welchen Zeitraumes der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll.

Unter Berücksichtigung der im Ergebnishaushalt dargestellten voraussichtlichen Entwicklung des

Gesamtergebnisses in den Jahren 2010 – 2012 und einem daraus resultierenden weiteren Anstieg

der bislang aufgelaufenen Haushaltsdefizite müssen einschränkende Maßnahmen bei den steuer-

baren Aufwendungen intensiv geprüft werden.

(15)

4.3 Finanzhaushalt 2009

Der Gesamtfinanzhaushalt weist folgende Einzahlungen und Auszahlungen aus:

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 125.971.900 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 123.626.000 Finanzsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.345.900

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 8.368.600

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 13.692.000

Finanzsaldo aus Investitionstätigkeit -5.323.400

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.323.400

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.991.900

Finanzsaldo aus Finanzierungstätigkeit 1.331.500

Gesamtfinanzsaldo -1.646.000

Abweichungen zwischen den Erträgen des Ergebnishaushaltes und den Einzahlungen aus laufen- der Verwaltungstätigkeit bzw. den Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit resultieren aus nicht zahlungswirksamen Erträgen ( z.B. Auflö- sung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuweisungen für Straßenbaumaßnahmen) bzw.

nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (z.B. Abschreibungen auf Straßen) sowie nicht zah- lungswirksamen internen Leistungsverrechnungen zwischen einzelnen Produkten.

Der Finanzhaushalt entspricht durch die Darstellung der Einzahlungen und Auszahlungen in etwa dem bisherigen kameralen Haushalt. Der Gesamtfinanzsaldo wäre insoweit dem strukturellen Planergebnis eines kameralen Haushaltes vergleichbar. Hierbei zeigt sich, dass gegenüber der bisherigen Finanzplanung (-1,5 Mio. €) nur eine vergleichsweise geringfügige Verschlechterung um rd. 150 T€ eintritt. Diese Verschlechterung wäre auch bei Fortsetzung der kameralen Haus- haltssystematik eingetreten.

Die Entwicklung der Einzahlungen und Auszahlungen wird unter Ziffer 4.7 ff dargestellt.

4.4 Ergebnishaushalt 2009 -Ordentliche Erträge-

4.4.1 Steuern und Abgaben

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Jagdsteuer 53.000

Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für

moderne DL am Arbeitsmarkt 1.200.000

Gesamtbetrag 1.253.000

Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich bei den Leistungen des Landes eine geringfügige Reduzierung

des Ansatzes um 80.000 €.

(16)

4.4.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Zu den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen gehören die Kreisumlage, die Schlüsselzuwei- sungen und die Zuweisungen des Landes für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises im Rahmen des NFAG, welche mit einem Gesamtvolumen von rd. 59 Mio. € den größten Anteil bei dieser Art der Erträge ausmachen.

Bei den Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises im Rahmen des NFAG wird sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2008 voraussichtlich ein um 54.000 € vermindertes Aufkom- men ergeben.

Die dem Landkreis zufließenden Schlüsselzuweisungen gem. NFAG werden auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Hier ergibt sich jedoch durch die Aufhebung der Investitionsbindung eine wesent- liche Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Im Haushaltsjahr 2008 wurden Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 13,3 Mio. € für laufende Zwecke (Verwaltungshaushalt) und rd. 1,8 Mio. € für in- vestive Zwecke (Vermögenshaushalt) vereinnahmt. Durch die Aufhebung der Investitionsbindung werden die Schlüsselzuweisungen nunmehr in Höhe von 15,1 Mio. € im Ergebnishaushalt als or- dentlicher Ertrag zur Deckung der ordentlichen Aufwendungen veranschlagt.

Das Kreisumlageaufkommen wird gegenüber dem Haushaltsjahr 2008 nochmals deutlich anwach- sen. Grund hierfür sind erheblich gestiegene Steuereinnahmen der Gemeinden in dem für die Steuerkraftberechnung maßgeblichen Zeitraum. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist mit einer derartigen positiven Weiterentwicklung jedoch nicht zu rechnen.

Der Bereich der Zuweisungen und Umlagen auf Basis des NFAG weist seit 2002 folgende Ent- wicklung aus.

Haushalts- jahr

Schlüssel- zuweisungen

Zuw. f. Auftrags- angelegenheiten

Kreisumlage Gesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr

Hebe- satz KU

2002 16.822.208 3.334.936 32.129.742

52.286.88

6 52

2003 12.317.992 3.430.416 30.817.053

46.565.46

1 -5.721.425 52 2004 13.052.776 3.480.496 30.264.304

46.797.57

6 232.115 51

2005 12.643.248 3.537.032 30.122.167

46.302.44

7 -495.129 51

2006 12.921.337 3.548.352 31.397.903

47.867.59

2 1.565.145 51

2007 15.838.632 3.302.800 37.015.000

56.156.43

2 8.288.840 51

2008 14.699.700 3.296.900 37.790.000

55.786.60

0 -369.832 51

2009 15.133.600 3.242.700 42.176.400

60.552.70

0 4.766.100 51

2010 15.900.000 3.243.000 42.288.600

61.431.60

0 878.900 Schlüsselzuweisungen im Rahmen des Finanzausgleiches 15.133.600 Zuweisungen des Landes für Aufgaben des übertragenen Wir-

kungskreises 3.409.500

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 1.681.700

Kreisumlage 42.176.400 Leistungsbeteiligungen für die Umsetzung der Grundsicherung für

Arbeitssuchende 24.152.000

Gesamtbetrag 86.553.200

(17)

2011 16.695.000 3.244.000 43.007.600

62.946.60

0 1.515.000 2012 17.446.000 3.245.000 43.534.800

64.225.80

0 1.279.200

(18)

4.4.3 Auflösungserträge aus Sonderposten

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro- Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen und -

zuschüssen 2.152.900

Gesamtbetrag 2.152.900

Sonderposten sind die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenen investitionsbezogenen Zu- wendungen. Dies sind z.B. vom Land geleistete GVFG-Mittel für Straßenbaumaßnahmen.

Die jeweilige Investition (z.B. Straßenbaumaßnahme) wird zunächst auf der Aktivseite der Bilanz in Höhe ihres Vermögenswertes –unabhängig von der Finanzierung- aktiviert. Auf der Passivseite der Bilanz ist ihre Finanzierung darzustellen. Demzufolge sind für die Investition erhaltene Zuwendun- gen Dritter als Sonderposten auf der Passivseite einzustellen.

Der Vermögenswert ist in den folgenden Jahren abzuschreiben. Die jährlichen Abschreibungswer- te werden im jeweiligen Ergebnishaushalt als Aufwand veranschlagt (siehe hierzu auch die Erläu- terungen unter 4.5.5). Im gleichen Maße wie der Vermögenswert abzuschreiben ist, sind auch die in diesem Zusammenhang gebildeten Sonderposten aufzulösen („abzuschreiben“) und als Ertrag im Ergebnishaushalt zu veranschlagen.

Der größte Anteil am Gesamtbetrag entfällt mit 1,3 Mio. € auf die Auflösung der im Produkt 611001 (Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen) gebildeten Sonderposten für die in der Ver- gangenheit vereinnahmten Schlüsselzuweisungen für investive Zwecke. Rd. 488.000 € entfallen auf das Produkt 542100 (Kreisstraßen) und rd. 334.000 € entfallen auf diverse Bereiche wie z.B.

Naturschutzgroßprojekt Hamme-Niederung (57.600 €) und EU-Förderung/Regionalmanagemant (56.200 €).

4.4.4 sonstige Transfererträge

Bei den sozialen Ersatzleistungen handelt sich um reine Ersatzleistungen wie Kostenbeiträge, Unterhaltsbeiträge, Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rückzahlungen gewährter Hil- fen. Zu den Erstattungen von Bund und Land im sozialen Bereich siehe Punkt 4.4.7.

Bei den Schuldendiensthilfen handelt es sich fast ausschließlich um Erträge, die im Zusammen- hang mit der Abwicklung von Maßnahmen im Rahmen der Sonderfinanzierungen Kreisschulbau- kasse.

4.4.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Verwaltungsgebühren 2.492.300

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 3.289.200

Gesamtbetrag 5.781.500

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen 1.468.600 Ersatz von sozialen Leistungen innerhalb von Einrichtungen 1.704.300 Schuldendiensthilfen 211.500

Gesamtbetrag 3.384.400

(19)

Die öffentlich-rechtlichen Entgelte verteilen sich auf folgende Bereiche:

Bereich Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Ordnungsamt (einschließl. Rettungsdienst) 3.179.800

Straßenverkehrsamt (einschließl. Kommunale Verkehrsüberwa-

chung) 1.183.000

Bauordnungsamt 918.500

Sonstige 500.200

Gesamtbetrag 5.781.500

4.4.6 Privatrechtliche Entgelte

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Mieten und Pachten 240.000

Erträge aus Verkauf 19.900

Sonstige private Leistungsentgelte 254.500

Gesamtbetrag 514.400

Die Mieten und Pachten ergeben sich aus einer Vielzahl von Miet- bzw. Pachtverhältnissen. Grö- ßere Positionen sind die Verpachtung von Büroräumen an die ProArbeit und Verpachtungen von Flächen im Rahmen des GR-Projektes.

Bei den Erträgen aus Verkauf handelt es sich fast ausschließlich um Kostenbeteiligungen, die für die Verpflegung der Schüler der Schule am Klosterplatz geleistet werden.

4.4.7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Insgesamt wurden 27.088.600 € an Kostenerstattungen und Kostenumlagen veranschlagt. Über- wiegend handelt es sich dabei um Erstattungen im sozialen Bereich, wie auch aus der folgenden Übersicht ersichtlich wird.

Bereich Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Grundversorgung u. Hilfen nach SGB XII (u.a. Quotales System) 16.668.000 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende 4.114.400 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 1.802.000 Unterhaltsvorschussleistungen 800.000

Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 603.800

Soziale Einrichtungen (Erstattungen nach dem NPflegeG) 435.000 Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 344.000 Landesblindengeld 170.000

Sonstige 2.151.400

Gesamtbetrag 27.088.600

4.4.8 Zinsen und ähnliche Finanzerträge

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Zinserträge 7.000

Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 550.000

Sonstige Finanzerträge 4.000

Gesamtbetrag 561.000

(20)

Unter die Position „Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen“ wurde die jährliche Gewinnausschüttung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband (EEW) veranschlagt.

4.4.9 aktivierte Eigenleistungen

Vermögen, welches mit eigenen Mitteln (z.B. Personal- oder Sachaufwand) hergestellt wird, ist ebenso in der Bilanz auszuweisen (zu aktivieren) wie erworbenes oder durch externe Firmen her- gestelltes Vermögen. Dieser Wert muss im Ergebnishaushalt als Ertrag verbucht werden, um die hier entstandenen Aufwendungen auszugleichen.

Erträge aus aktivierten Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt 2009 nicht vorgesehen, da Ei- genleistungen dieser Art nicht erbracht werden.

4.4.10 Bestandsveränderungen

Unter dieser Position sind Mehr- oder Mindererträge im Zusammenhang mit Herstellungs- und Absatzmengen bei Eigenerzeugnissen zu verbuchen. Da der Landkreis keine Eigenerzeugnisse in diesem Sinne herstellt, ist hier kein Ansatz zu bilden.

4.4.11 Sonstige ordentliche Erträge

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Bußgelder / Zwangsgelder 760.800

Auflösung von Pensionsrückstellungen –Versorgungsempfänger– 306.600 Säumniszuschläge, Mahn- und sonstige Gebühren –Kreiskasse– 75.000 Auflösung von Beihilferückstellungen –Versorgungsempfänger– 35.000

Gesamtbetrag 1.177.400

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betragen insgesamt 341.600 €. Dem stehen Zuführungen zu Rückstellungen in Höhe von 961.800 € als Aufwendungen gegenüber. Der Be- stand an Rückstellungen in der Bilanz wird sich demzufolge im Haushaltsjahr 2009 um rd. 620.000

€ erhöhen.

Zahlungsflüsse sind mit den Veränderungen bei den Rückstellungen nicht verbunden.

4.5 Ergebnishaushalt 2009 -Ordentliche Aufwendungen-

4.5.1 Aufwendungen für aktives Personal

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Dienstaufwendungen 13.958.700

Beiträge zu Versorgungskassen 2.226.600

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 2.431.300

Beihilfen und Unterstützungsleistungen 201.400

Zuführung zu Pensionsrückstellungen 630.400

Zuführungen zu Beihilferückstellungen 81.400

Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeit und andere Maß- nahmen

250.000

Gesamtbetrag 19.779.800

(21)

Der Aufwand für aktives Personal wurde nach den im Haushaltsjahr 2009 voraussichtlich besetz- ten Stellen im Stellenplan unter Berücksichtigung der besoldungs- und tarifrechtlichen Verände- rungen ermittelt.

Gegenüber den Planansätzen des Vorjahres (Sammelnachweis 1: 16.939.500 €) ergibt sich ein Mehrbedarf von 2.840.300 €. Davon entfallen insgesamt 961.800 € auf Zuführungen zu den nach dem neuen Recht zu bildenden Rückstellungen.

4.5.2 Aufwendungen für Versorgung

Als Aufwendungen für die Versorgung sind hier die vom Landkreis in Krankheitsfällen zu leisten- den Beihilfen an Versorgungsempfänger in Höhe von voraussichtlich 98.600 € ausgewiesen. Die Zahlung der Versorgungsbezüge der pensionierten Beamten erfolgt durch die Niedersächsische Versorgungskasse. Die vom Landkreis an die Versorgungskasse zu leistenden Umlagezahlungen sind bei den Aufwendungen für aktives Personal auszuweisen.

4.5.3 Personalaufwand insgesamt

Zur Entwicklung der Personalkosten trifft die zwischen Kreistag und Landrat getroffene Zielverein- barung - Kontrakt 2011 „Konsolidieren und gestalten“ - folgende Regelung:

„Die Personalausgaben verbleiben auf dem Stand der Brutto-Personalkosten (Ergebnis 2006:

16.265.700 €). Zugelassen wird lediglich eine jährliche Steigerungsrate in Höhe der vorgegebenen tarif- und besoldungsrechtlichen Vorgaben. Zusätzliche Personalausgaben sind nur möglich, wenn dadurch dauerhafte Mehreinnahmen oder Einsparungen in mindestens gleicher Höhe erreicht wer- den.“

Aus den tarif- und besoldungsrechtlichen Regelungen ergibt sich für 2009 ein zulässiger Steige- rungsbetrag von rd. 1.335.000 €. Die Personalausgaben der zusätzlich eingerichteten Stellen, für die Mehreinnahmen / Einsparungen in mindestens gleicher Höhe erreicht werden, belaufen sich auf rd. 1.402.300 €. Unter Berücksichtigung dieser Erhöhungsbeträge ergibt sich eine Personal- ausgaben –Obergrenze von insgesamt 19.003.000 €.

Der Gesamtaufwand für aktives Personal und Versorgung beläuft sich auf 19.878.400 € ein- schließlich der erstmals zu veranschlagenden Zuführungen zu Rückstellungen in Höhe von 961.800 €. Bei Abschluss des Kontraktes wurden diese gesetzlich bedingten Mehrbelastungen nicht berücksichtigt. Bei einer Einbeziehung dieser Rückstellungen in die Anpassungsklausel des Kontraktes ergibt sich eine Personalausgaben-Obergrenze von insgesamt 19.964.800 €. Diese Grenze wird mit dem veranschlagten Gesamtaufwand um 86.400 € unterschritten.

4.5.4 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 2.697.100

Unterhaltung des beweglichen Vermögens und Erwerb geringwerti-

ger Vermögensgegenstände 362.000

Mieten und Pachten 1.034.600

Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 2.681.600

Haltung von Fahrzeugen 223.200

Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 193.800

Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 5.216.200

Gesamtbetrag 12.408.500

Für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens entfallen knapp 1,3 Mio. € auf die bauliche

Unterhaltung der kreiseigenen Hochbauten und rd. 1,4 Mio. € auf die Unterhaltung der Kreisstra-

ßen und Radwege.

(22)

Für die Unterhaltung beweglicher Vermögensgegenstände und den Erwerb von beweglichen Aus- stattungsgegenständen mit einem Einzelwert bis 150 € werden 362.000 € bereitgestellt. Von dem Gesamtbetrag entfallen 125.000 € auf den Bereich der EDV-Ausstattung, rd. 115.000 € auf die kreisgetragenen Schulen sowie jeweils rd. 36.000 € auf die Geräteausstattung der Kreisstraßen- meisterei und der Feuerwehrtechnischen Zentrale.

Von den Mieten und Pachten entfallen rd. 970.000 € auf die Mietzahlungen für das Kreishaus so- wie 55.000 € auf Mietzahlungen für Mobilbauklassen an den Gymnasien in Osterholz-Scharmbeck und Lilienthal.

Für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen werden rd. 2,7 Mio. € bereitge- stellt. Davon entfallen 2.030.000 € auf Bewirtschaftungskosten für die kreisgetragenen Schulen und rd. 670.000 € auf die übrigen Einrichtungen des Landkreises. Gegenüber 2008 ist ein Mehr- bedarf von rd. 320.000 € eingeplant worden. Unter Berücksichtigung der schwankenden und unsi- cheren Entwicklung der Energiepreise wurde auf der Basis der Durchschnittsverbräuche mit mittle- ren Preissteigerungsraten kalkuliert. Erhöhend wirkt sich darüber hinaus der Ganzjahresbetrieb der gymnasialen Oberstufe Ritterhude aus.

Für die Haltung von Fahrzeugen werden insgesamt 223.200 € eingeplant. Davon entfallen 125.000

€ auf Fahrzeuge der Kreisstraßenmeisterei, 65.000 € auf Dienstwagen / Selbstfahrer, rd. 20.000 € auf Fahrzeuge im Bereich des Brand- / Katastrophenschutzes und rd. 13.000 € auf die kommunale Verkehrsüberwachung.

Die besonderen Aufwendungen für Beschäftigte umfassen neben den durch den Kontrakt 2011 vereinbarten Mitteln für die allgemeine Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter (180.000 €) auch An- sätze für spezielle Ausbildungen (Kommunale Verkehrsüberwachung / Katastrophenschutz (7.500

€) sowie Mittel für die Ausstattung der Mitarbeiter mit besonderen Dienst-/ Schutzbekleidungen.

Zu den besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen gehören die Aufwendungen, die keinem der bisher dargestellten Zwecke zuzuordnen sind. Insbesondere sind hier Aufwendungen für Lehr- und Lernmittel und Schulveranstaltungen kreisgetragener Schulen( 270 T€), Kosten der Datenverarbeitung (280 T€), Abführungen von Fremdgebühren (160 T€), Kosten des Rettungs- dienstes (2,5 Mio. €) berücksichtigt. Desweiteren werden hier auch Aufwendungen für die Wirt- schaftsförderung sowie das Regionalmanagement und verschiedene Projektmaßnahmen im Rah- men der Umsetzung von EU-Förderprogrammen mit insgesamt rd. 770.000 € erfasst.

4.5.5 Abschreibungen

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro- Abschreibungen auf immatrielle Vermögensgegenstände und Sach-

anlagen 7.906.600

Abschreibungen auf Finanzvermögen 0

Gesamtbetrag 7.906.600

Abschreibungen stellen die Wertminderung abnutzbarer Vermögensgegenstände dar und sind nach neuem Recht als Aufwand (Verbrauch von Ressourcen) im Ergebnishaushalt zu veran- schlagen. Berechnungsgrundlage für die Abschreibungen sind die in der Anlagenbuchhaltung mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten erfassten Vermögenswerte und die nach entspre- chenden Abschreibungstabellen ermittelten jeweiligen Nutzungsdauern.

Neben den abnutzbaren Vermögenswerten des Sachvermögens (Gebäude, Straßen, bewegliche

Vermögensgegenstände) sind künftig auch die vom Landkreis ab 2009 geleisteten Investitionszu-

wendungen abzuschreiben.

(23)

Die Abschreibungen verteilen sich nach dem Produktrahmen wie folgt:

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Zentrale Verwaltung 322.900

Schule- und Kultur 1.109.000

Soziales und Jugend 10.500

Gesundheit und Sport 96.300

Gestaltung und Umwelt 6.367.900

Zentrale Finanzleistungen 0

Gesamtbetrag 7.906.600

Von den rd. 6,4 Mio. € Abschreibungen im Bereich Gestaltung und Umwelt entfallen allein 5,98 Mio. € auf Kreisstraßen und Radwege. Knapp 180.000 € entfallen auf Gebäude- und Ausstattung der Kreisstraßenmeisterei.

Sofern die Vermögensgegenstände durch Investitionszuwendungen Dritter gefördert wurden (z.B.

GVFG-Mittel im Bereich des Straßenbaues) sind für diese Zuwendungen Sonderposten gebildet worden (siehe Ziffer 4.4.3). Diese Sonderposten werden entsprechend der Nutzungsdauer des ge- förderten Vermögenswertes aufgelöst und als Erträge im Ergebnishaushalt veranschlagt. Sie tra- gen insoweit zur teilweisen Gegenfinanzierung des Abschreibungsaufwandes bei.

2009 stehen aus der Auflösung entsprechender Sonderposten nach dem Produktrahmen insge- samt

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Zentrale Verwaltung 4.600

Schule- und Kultur 138.000

Soziales und Jugend 0

Gesundheit und Sport 4.400

Gestaltung und Umwelt 675.300

Zentrale Finanzleistungen 1.330.600

Gesamtbetrag 2.152.900

zur Verfügung. Bei dem unter „Zentrale Dienstleistungen“ veranschlagten Betrag handelt es sich um die Auflösungserträge aus den bis einschließlich 2008 erhaltenen und investitionsgebundenen Finanzausgleichsmitteln. Diese Mittel sind keinem speziellen Vermögenswert zuzuordnen.

Der den Ergebnishaushalt belastende Nettoaufwand (Abschreibungen abzüglich Erträge aus der Auflösung der Sonderposten) beläuft sich auf insgesamt 5.753.700 €.

4.5.6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Zinsaufwendungen an Land 300

Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 2.752.100

Zinsaufwendungen für kreditähnliche Rechtsgeschäfte 617.300

Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite 700.000

Sonstige Finanzaufwendungen 42.000

Gesamtbetrag 4.111.700

Die Zinsaufwendungen an Land und Kreditinstitute resultieren aus den bis einschließlich 2008

aufgenommenen Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Der Zinsauf-

wand für die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte resultiert aus den PPP-Projekten zum Neubau der

Pestalozzischule und der Sanierung des Gymnasiums Lilienthal.

(24)

Für die Verzinsung von Liquiditätskrediten wurde ein Betrag von 700.000 € eingeplant. Neben dem Anstieg des bislang aufgelaufenen Haushaltsdefizit durch den voraussichtlichen Sollfehlbetrag des Haushaltsjahres 2008 und einen weiteren Anstieg in 2009 wurde dabei auch berücksichtigt, dass der Landkreis die Umsetzung der verschiedenen EU-Förderprojekte in teilweise erheblichem Um- fange vorfinanzieren muss.

Bei den sonstigen Finanzaufwendungen handelt es sich um die Verzinsung von Bundes- und Lan- desmitteln im Rahmen des GR-Projektes.

4.5.7 Transferaufwendungen

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 8.314.500

Schuldendiensthilfen 946.900 Sozialtransferaufwendungen 68.665.900

Gesamtbetrag 77.927.300

4.5.7.1 Die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke entfallen auf folgende Produktbereiche:

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Zentrale Verwaltung 38.000

Schule- und Kultur 3.636.100

Soziales und Jugend 1.321.900

Gesundheit und Sport 290.700

Gestaltung und Umwelt 3.027.800

Gesamtbetrag 8.314.500

Bei den Aufwendungen im Bereich der Zentralen Verwaltung handelt es sich im Wesentlichen um die Umlage an das Niedersächsische Studieninstitut sowie um Zuweisungen an die Gemeinden bzw. das DRK im Bereich des Katastrophenschutzes.

Von den Zuweisungen und Zuschüsse im Bereich Schule und Kultur entfallen rd. 2.618.000 € auf Zuweisungen nach dem NSchG an die kreisangehörigen Gemeinden. Weiter werden hier die Zu- schüsse an die Kulturstiftung (400.000 €), an das Tagungshaus Bredbeck (242.500 €), die Kreis- musikschule (149.100 €), die Barkenhoffstiftung (120.000 €) sowie Zuschüsse für die Erwachse- nenbildung (40.800 €) veranschlagt.

Von den Aufwendungen im Produktbereich Soziales und Jugend entfallen 589.000 € auf Zuschüs- se an die Gemeinden für die Krippengruppen, 435.000 € auf die Zuschüsse an Pflegeeinrichtun- gen, rd. 100.000 € auf den Zuschuss für die Beratungsstelle (SOS-Kinderdorf), 69.000 € auf Zu- schüsse an Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege sowie 44.000 € auf Zuschüsse an die Gemeinden für den Betrieb der Jugendheime.

Die Aufwendungen im Produktbereich Gesundheit und Sport entfallen im Wesentlichen auf Zu- schüsse zur Suchtberatung (77.000 €), für Übungsleiter (112.300 €), die Spiel-Sport-Maßnahme (20.000 €) sowie die nicht-investive Krankenhausumlage (21.000 €).

Im Produktbereich Gestaltung und Umwelt entfallen knapp 1.900.000 € auf Ausgleichsleistungen

an den ZVBN und Zuschüsse an die Beförderungsunternehmen im ÖPNV, rd. 306.000 € auf den

Zuschuss an die ProArbeit, 206.000 € auf den Zuschuss für die Tierkörperbeseitigung, 112.700 €

auf den Zuschuss „NETZ“ sowie 47.500 € auf die Bezuschussung des Landeskompetenzzentrums

Breitbandtechnik. Weitere knapp 380.000 € entfallen auf Zuschüsse im Rahmen der Umsetzung

von EU-Förderprojekten.

(25)

4.5.7.2 Schuldendiensthilfen

Hier handelt es sich um Schuldendiensthilfen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Son- derfinanzierungsmaßnahmen im Rahmen der Kreisschulbaukasse zu leisten sind. Die Höhe der Schuldendienstleistungen richtet sich nach dem Gesamtumfang der umgesetzten Maßnahmen.

4.5.7.3 Sozialtransferaufwendungen

Mit annähernd 68,7 Mio. € und damit knapp 52% des gesamten ordentlichen Aufwands stellen die Sozialtransferaufwendungen die mit deutlichem Abstand größte Aufwandsart dar.

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro- Grundversorgung und Hilfen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch

(SGB XII) 24.147.500

Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialge-

setzbuch (SGB II) 33.324.000

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 1.483.000

Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 689.000

Unterhaltsvorschussleistungen 1.000.000

Hilfen für Heimkehrer und politische Häftlinge 47.000

Landesblindengeld 170.000

Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 40.000

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege 597.400

Jugendarbeit 89.200

Sonstige Leistungen der Kinder-, Jugend und Familienhilfe 7.078.800

Gesamtbetrag 68.665.900

Neben den Sozialtransferaufwendungen und den unter Ziffer 4.5.7.1 ausgewiesenen Zuweisungen und Zuschüssen fallen im Sozialbereich Aufwendungen aus Sach- und Dienstleistungen (Ziffer 4.5.4) in Höhe von 241.300 € und sonstige ordentliche Aufwendungen (Ziffer 4.5.8) in Höhe von 4.390.200 € an.

Der Gesamtumfang der Sozialleistungen -ohne Personalaufwand- beläuft sich damit auf rd. 74,6 Mio. €. Gegenüber den Planansätzen des Haushaltsjahres 2008 (70,6 Mio. €) steigt der Mittelbe- darf in diesem Bereich um rd. 4,0 Mio. €. Die für 2009 erwarteten Erträge erhöhen sich gegenüber 2008 von 52,6 Mio. € jedoch nur um knapp 1,3 Mio. € auf etwa 53,9 Mio. €.

Der Zuschussbedarf im Bereich der Sozialleistungen erhöht sich danach von rd. 18,0 Mio. € auf insgesamt 20.758.600 €.

4.5.8 Sonstige ordentliche Aufwendungen

Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen gehören die Aufwandsarten, die keiner der bislang aufgeführten Art zugeordnet werden. Insbesondere gehören dazu: Aufwendungen für die Inan- spruchnahme von Rechten und Diensten (Aufwandsentschädigungen, Kosten der Schülerbeförde- rung, Mitgliedsbeiträge etc.), Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Post- und Fernsprechgebüh- ren etc.), Steuern, Versicherungen und Schadenfälle sowie Erstattungen an Dritte ((Gastschulgel- der etc.).

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen 27.400

Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diens-

ten 3.199.100

Geschäftsaufwendungen 1.172.400

Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 502.000

Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwal-

tungstätigkeit 5.361.000

(26)

Gesamtbetrag 10.261.900

Die sonstigen Personalaufwendungen umfassen insbesondere besondere Aufwandsentschädi- gungen/ -ersätze für besondere Funktionsträger (Kreisfeuerwehrausbilder etc.)

Von den Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten entfallen 2.770.000 € auf die Kosten der Schülerbeförderung sowie 280.500 € auf die Aufwandsentschädigungen für die politischen Mandatsträger. Für Beiträge an den NLT, den Arbeitgeberverband und den Touristik- verband wurden knapp 62.000 € eingeplant.

Die Geschäftsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Bürobedarf 155.400

Bücher und Zeitschriften 68.900

Post- und Fernsprechgebühren 326.400

Öffentliche Bekanntmachungen 62.500

Reisekosten 110.800

Gerichtskosten, Gutachten, Entwicklungskonzepte u.a. 427.400

Ehrungen, Gästebetreuung, usw. 21.000

Gesamtbetrag 1.172.400

In den Aufwendungen für Gerichtskosten, Gutachten, Entwicklungskonzepte u.a. sind u.a. 100.000

€ für das Entwicklungskonzept „Masterplan Worpswede“, 24.000 € für ein Gutachten im Bereich des Rettungsdienstes, 37.500 € für Landschaftspflegepläne, 23.000 € für das Regionale Raum- ordnungsprogramm sowie 20.000 € für eine gutachterliche Unterstützung im Rahmen der Ge- schäftsprozessoptimierung im Bereich des Jugendamtes enthalten.

4.6 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind ungewöhnliche und selten vorkommende sowie periodenfremde Aufwendungen und Erträge, die aus Geschäftsvorfällen resultieren, die sich deut- lich von der gewöhnlichen Tätigkeit der Kommune unterscheiden und von denen anzunehmen ist, dass sie nicht häufig oder regelmäßig wiederkehren. Nach der GemHKVO gehören insbesondere die Erträge und Aufwendungen aus Vermögensveräußerungen zu dieser Ertrags- / Aufwandsart.

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Außerordentliche Erträge 13.600

Außerordentliche Aufwendungen 0

Außerordentliches Ergebnis 13.600

Die außerordentlichen Erträge resultieren aus erwarteten Erlösen aus der Veräußerung eines ab- gängigen LKW (10.000 €) und abgängiger Kleingeräte (400 €) der Kreisstraßenmeisterei sowie aus der Veräußerung technisch überholter ADV-Ausstattungen und abgängigen Mobiliars der Kreisverwaltung.

4.7 Finanzhaushalt 2009 -Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit-

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 125.971.900 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 123.626.000

Saldo 2.345.900

(27)

Die Einzahlungen / Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beinhalten nur die zahlungs- wirksamen Geschäftsvorfälle des Ergebnishaushalts. Die nicht zahlungswirksamen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (2.152.900 €) bzw. aus der Auflösung von Rückstellungen (341.600 €) sowie die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen aus Abschreibungen (7.906.600 €) bzw. aus der Zuführung zu Rückstellungen (961.800 €) werden nicht berücksichtigt.

4.8 Finanzhaushalt 2009 -Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit-

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Einzahlungen für Investitionstätigkeit 8.368.600

Auszahlungen für Investitionstätigkeit 13.692.000

Saldo -5.323.400

Die Einzahlungen und Auszahlungen verteilen sich auf die Produktbereiche wie folgt:

Bezeichnung Einzahlungen

-Euro-

Auszahlungen -Euro-

Zentrale Verwaltung 15.400 622.100

Schule- und Kultur 4.366.900 6.460.600

Soziales und Jugend 168.200

Gesundheit und Sport 10.700 1.691.900

Gestaltung und Umwelt 3.745.600 4.749.200

Zentrale Finanzleistungen 230.000 0

Gesamtbetrag 8.368.600 13.692.000

Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in den Teilfinanzhaushalten auf Pro- duktebene einzeln dargestellt.

Als Positionen von besonderer Bedeutung sind im Bereich Zentrale Verwaltung die Auszahlungen für die Erneuerung der ADV-technischen Ausstattung in Höhe von insgesamt 240.000 € sowie die vorgesehene Beschaffung eines Übungsturmes für die Kreisfeuerwehrausbildung (85.000 €) und die Ersatzbeschaffung einer Hebebühne in der Feuerwehrtechnischen Zentrale (12.000 €) zu nen- nen. Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit der Anmietung des Kreishauses und der beste- henden Rückkaufsoptionen ein Betrag in Höhe von 162.300 € als Ausleihung (vom Mieter gewähr- tes Darlehen) zu veranschlagen. Um diesen Betrag verringern sich - im Vergleich zum Vorjahr- die im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Mietaufwendungen.

Die Einzahlungen in diesem Bereich resultieren aus Rückflüssen gewährter Darlehen (12.400 €) sowie Erlösen aus der Veräußerung von Altgeräten / Altmobiliar.

Im Produktbereich Schule und Kultur sind als wesentliche Positionen die Abwicklung der Kreis- schulbaukasse (in Einzahlung und Auszahlung jeweils 2.079.400 €) und die Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen an den kreiseigenen Schulen (1.241.000 €) zu nennen. Weitere 482.000 € entfallen auf die den Schulen zur Verfügung gestellten Mittel für den Erwerb beweglichen Anlage- vermögens.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wurden in Ergänzung der ursprünglichen Haushaltsplanung für 2009 die nachfolgend aufgeführten neuen Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II in den Haushalt aufgenommen.

Bezeichnung Einzahlungen

-Euro-

Auszahlungen -Euro- Haupt- und Realschule Grasberg

1) Energetische Sanierung des Anbaues 794.000 900.000

2) Energetische Sanierung des Flachdaches 317.000 360.000 Gymnasium Osterholz-Scharmbeck

1) Energetische Sanierung des Flachdaches 308.000 350.000

(28)

2) Erneuerung der Lüftung im Forum 35.000 40.000 Berufsbildende Schulen

1) Erneuerung Heizkesselanlage 247.000 280.000

2) Energetische Sanierung des Flachdaches 176.000 200.000

3) Grundsanierung Sporthalle 320.000 400.000

Christoph-Tornée-Schule Lilienthal

1) Energetische Sanierung des Daches 88.000 100.000

Gesamtbetrag 2.285.000 2.630.000

Der nicht durch Fördermittel des Bundes / Landes gedeckte Eigenanteil des Landkreises beläuft sich auf 345.000 € und führt zu einem entsprechend höheren Kreditbedarf.

Die Auszahlungen im Bereich Soziales und Jugend umfassen die Zuweisungen des Landkreises an die Gemeinden und andere Träger für investive Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Jugendheimen.

Im Produktbereich Gesundheit und Sport ist die an das Land Niedersachsen zu zahlende Kran- kenhausumlage (1.611.900 €) veranschlagt. Daneben werden 60.000 € für Investitionszuschüsse an Sportvereine und 20.000 € für den Erwerb beweglichen Anlagevermögens im Gesundheitsamt eingeplant. Die Einzahlungen resultieren aus Darlehensrückflüssen.

Die wesentlichen Einzahlungen und Auszahlungen im Produktbereich Gestaltung und Umwelt verteilen sich auf folgende Einzelbereiche:

Bezeichnung Einzahlungen

-Euro-

Auszahlungen -Euro-

Kreisstraßen 148.000 493.000

Naturschutz und Landschaftspflege 1.201.600 1.446.200

Wirtschaftsförderung 1.274.100 1.610.000

Tourismus 1.118.200 1.200.000

Gesamtbetrag 3.741.900 4.749.200

Im Bereich der Kreisstraßen wurden Auszahlungen für investive Maßnahmen an Kreisstraßen und Radwegen (Grunderwerb und Baumaßnahmen) in Höhe von 270.000 € veranschlagt. Diesen Aus- zahlungen stehen erwartete Einzahlungen aus Fördermitteln des Landes in Höhe von 138.000 € gegenüber. Für den Erwerb beweglichen Anlagevermögens (Fahrzeuge und Geräte der Straßen- meisterei) wurden Auszahlungen in Höhe von insgesamt 223.000 € eingeplant. Davon entfallen al- lein 175.000 € auf den Erwerb eines neuen LKW mit Ladekran als Ersatz für ein abgängiges Alt- fahrzeug. Für das Altfahrzeug wurde ein Verkaufserlös von 10.000 € eingeplant.

Im Bereich des Naturschutzes und der Landespflege entfallen die Einzahlungen und Auszahlun- gen größtenteils auf die Abwicklung des GR-Projektes. Auszahlungen für Grunderwerb (220.000

€), Hochbaumaßnahmen (160.000 €), sonstige Projektmaßnahmen (873.700 €) und Kosten des Flurbereinigungsverfahrens (110.000 €) - insgesamt 1.363.700 € - stehen Einzahlungen aus den Zuschüssen des Bundes und des Landes in Höhe von 1.137.600 € gegenüber.

Die Auszahlungen im Bereich der Wirtschaftsförderung resultieren aus der geplanten Abwicklung verschiedener Förderprogramme. Für Maßnahmen im Rahmen der KMU-Förderung wurden 1.100.000 €, für Projektmaßnahmen LEADER/ELER 200.000 € sowie für die Einzelprojektförde- rung nach EFRE/ESF 10.000 € eingeplant. Weitere 300.000 € werden für den Ausbau der Breit- bandversorgung (Vorbereitung einer Ausschreibung und eines Vergabeverfahrens) im Landkreis Osterholz eingeplant. Bei erwarteten Fördermitteln und Zuschüssen von insgesamt 1.274.100 € verbleibt ein Eigenfinanzierungsanteil von knapp 336.000 €.

In einem ersten Teilschritt werden zur Umsetzung „Masterplan Worpswede“ im Bereich Tourismus Investitionszuschüsse in Höhe von 1.200.000 € eingeplant. Bei erwarteten Fördermitteln und Kos- tenbeteiligungen der Gemeinde und der beteiligten Einrichtungen in Höhe von insgesamt

1.118.200 € verbleibt 2009 ein Eigenfinanzierungsanteil von 81.800 €.

(29)

4.9 Finanzhaushalt 2009 -Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit-

Bezeichnung Haushaltsansatz 2009

-Euro-

Einzahlungen -Aufnahme von Krediten für Investitionen- 5.323.400 Auszahlungen -Tilgung von Krediten für Investitionen- 3.991.900

Netto-Neuverschuldung 1.331.500

Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen werden 2009 Kreditaufnahmen aus der Kreisschul- baukasse in Höhe von 877.500 € und am Kreditmarkt in Höhe von 4.445.900 € eingeplant.

Die Summe der Kreditaufnahmen übersteigt die Tilgungsleistungen um 1.331.500 € und führt da-

mit zu einer entsprechenden Netto-Neuverschuldung.

(30)

5. Entwicklung der Kreditaufnahmen und Tilgungsleistungen

Die zwischen Landrat und Kreistag getroffene Zielvereinbarung Kontrakt 2011 „Konsolidieren und gestalten“ sieht zur Wiedererlangung und Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit folgendes Ziel vor:

„Für die Haushaltsjahre 2007 – 2011 soll die Gesamtsumme der Kreditaufnahmen zur Finan- zierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen die Gesamtsumme der Tilgungsleistungen um 1,5 Mio. € unterschreiten.

Die Finanzierung notwendiger Eigenanteile im Rahmen der Ziel 1 – Förderung wurde dabei nicht berücksichtigt.“

Nach dem gegenwärtigen Stand der Haushalt- und Finanzplanung zeichnet sich folgende Entwick- lung ab:

Insgesamt -Euro-

Neuverschuldung -Euro-

+ Neuaufnahmen für 2007* 800.000

-Tilgungsleistungen 2007 2.886.255

Neuverschuldung -2.086.255

+ Neuaufnahmen 2008 2.200.000

-Tilgungsleistungen 2008 3.160.558

Neuverschuldung -960.558

+ Neuaufnahmen 2009 5.323.400

-Tilgungsleistungen 2009 3.991.900

Neuverschuldung 1.331.500

+ Neuaufnahmen 2010 5.579.000

-Tilgungsleistungen 2010 4.254.800

Neuverschuldung 1.324.200

+ Neuaufnahmen 2011 3.863.400

-Tilgungsleistungen 2011 4.507.100

Neuverschuldung -643.700

+ Neuaufnahmen 2012 3.665.400

-Tilgungsleistungen 2012 4.645.800

Neuverschuldung -980.400

Neuverschuldung gesamt -2.015.213

* Bei der Ermittlung des Betrages wurden Kreditaufnahmen aus Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2006 (Ausschöpfung gebildeter Haushaltseinnahmereste) nicht be- rücksichtigt, da sie nicht für Investitionen des Haushaltsjahres 2007 aufgenommen wur-

den.

In dem maßgeblichen Zeitraum des Kontraktes (2007-2011) unterschreiten die Kreditauf- nahmen die Tilgungsleistungen somit um 1.034.813 €.

Zur Finanzierung notwendiger Eigenanteile im Rahmen von Förderprojekten sind nach der aktuel- len Haushaltsplanung für den Planungszeitraum 2009 – 2012 folgende Beträge zu berücksichti- gen:

2009 -Euro-

2010 -Euro-

2011 -Euro-

2012 -Euro-

KMU- Förderprogramm 119.900 26.500 23.300 15.300

Einzelprojektförderung

Landesprogramme EFRE/ESF 10.000 10.000 10.000 10.000

Leader / ELER Förderprogramm 58.000 29.000 29.000 29.000

Masterplan Worpswede 81.800 634.300 16.400 103.300

267.700 699.800 78.700 157.600

Auf den Kontraktzeitraum entfallen somit 1.046.200 €.

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