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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr ... / Landkreis Kusel:

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(1)

Landkreis Kusel

Haushaltssatzung und

Haushaltsplan für das

Haushaltsjahr

2013

(2)

Inhaltsverzeichnis:

Haushaltssatzung 4 Seiten (weiß)

Vorbericht 44 Seiten (weiß)

Zweckbindungs- und Deckungsvermerke 1 Seite (rosa)

Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit 1 Seite (rosa) Ergebnishaushalt (Gesamt und mit Einzeldarstellung der Konten) 16 Seiten (weiß) Finanzhaushalt (Gesamt und mit Einzeldarstellung der Konten) 11 Seiten (grün)

Übersicht über die Teilhaushalte 1 Seite (orange)

Teilergebnishaushalte 1 Seite (weiß) Teilfinanzhaushalte 1 Seite (grün)

je Teilhaushalt: Deckblatt 1 Seite (orange)

Teilergebnishaushalt (weiß) Teilfinanzhaushalt (grün)

Investitionsplan 48 Seiten (gelb)

Gesamtschuldennachweis 1 Seite (gelb)

Stellenplan 36 Seiten (blau)

Anlagen:

vorläufige Festsetzung der Kreisumlage 2013 9 Seiten (rosa)

Übersicht Progressionsgemeinden 1 Seite (rosa)

endgültige Festsetzung der Kreisumlage 2012 9 Seiten (rosa)

§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO -Bilanz der letzten Haushaltsjahres,

für das ein Jahresabschluss vorliegt (Bilanz zum 31.12.2011) 3 Seiten (gelb)

§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO

Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 1 Seite (rosa)

§ 1 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten 1 Seite (rosa)

§ 1 Abs. 1 Nr. 6 GemHVO

a) Wirtschaftsplan 2013 Abfallwirtschaft 26 Seiten (weiß) b) Wirtschaftspaln 2013 Jobcenter 13 Seiten (rosa)

§ 1 Abs. 1 Nr. 7 GemHVO

Beteiligungsbericht 20 Seiten (weiß)

(3)

1

Haushaltssatzung des Landkreises Kusel für das Jahr 2013

Der Kreistag hat auf Grund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) in Verbin-

dung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), in seiner Sitzung vom 04.03.2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.

Mit Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, als Aufsichtsbehörde, vom wurde die Satzung genehmigt. Die Satzung wird hiermit bekanntgemacht:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 87.303.365 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf -100.567.911 Euro

der Jahresfehlbetrag auf -13.264.546 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 83.302.351 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf -94.097.262 Euro

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -10.794.911 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.864.950 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -3.763.350 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.898.400 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 15.113.551 Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -2.420.240 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 12.693.311 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 Euro

verzinste Kredite auf 1.977.286 Euro

zusammen auf 1.977.286 Euro

(4)

2

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushalts- jahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungser- mächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

1.670.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

597.500 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 145.000.000 Euro.

§ 5 Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen für das Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für das Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Abfallentsorgung Landkreis Kusel 0 Euro

Jobcenter Landkreis Kusel 0 Euro

zusammen: 0 Euro

2. Kredite zur Liquiditätssicherung

Abfallentsorgung Landkreis Kusel 6.000.000 Euro

Jobcenter Landkreis Kusel 3.500.000 Euro

zusammen: 9.500.000 Euro

3. Verpflichtungsermächtigungen

Abfallentsorgung Landkreis Kusel 0,00 Euro

Jobcenter Landkreis Kusel 0,00 Euro

zusammen: 0,00 Euro

§ 6 Kreisumlage

1. Die Kreisumlage, die der Landkreis nach § 58 Abs. 3 LKO in Verbindung mit § 25 Landes- finanzausgleichsgesetz (LFAG) von den Städten, Orts- und Verbandsgemeinden erhebt, beträgt 39,50 v.H. der Umlagegrundlagen nach § 25 LFAG.

2. Die Kreisumlage ist gem. § 31 Abs. 2 LFAG mit je einem Viertel des Jahresbetrages zum 15. Februar,

15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

(5)

3

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 betrug -75.119.437,55 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 beträgt -89.724.309,55 Euro und zum 31.12.2013 -102.988.855,55 Euro.

§ 8 Besetzung freier Stellen

Weitere Vorschriften gemäß § 57 LKO i.V.m. § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO:

Zu Beginn des Haushaltsjahres freie und im Laufe des Haushaltsjahres freiwerdende Stellen dürfen für die Dauer von drei Monaten nicht besetzt werden. Besteht ein unabweisbares Bedürfnis, die Stelle vorzeitig zu besetzen, kann der Kreisausschuss in besonders begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.

§ 9 Altersteilzeit

Im Haushaltsjahr 2013 werden keine bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit für tariflich Beschäftigte festge- setzt.

§ 10 Inkrattreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft.

66869 Kusel, den Kreisverwaltung Kusel

Dr. Winfried Hirschberger Landrat

Hinweise:

I.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 57 LKO i.V. mit § 97 Abs. 2 GemO vom Tage der Bekanntmachung an, an 7 Werktagen bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49, Zimmer Nr. 72, während der nachstehen- den Dienstzeiten:

Montag bis Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 08.30 – 12.00 Uhr öffentlich aus.

II.

Gemäß § 17 Abs. 6 der Landkreisordnung vom 31.01.1994 ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder aufgrund der Landkreis- ordnung in der Fassung vom 31.01.1994 zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt- machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49, 66869 Kusel, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1

genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

(6)

4

Bescheinigung

über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung und die Offenlegung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013

1. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wurde in der Sitzung des Kreistages vom 27.02.2013 beschlossen.

2. Die Haushaltssatzung wurde am der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier, gem. § 57 LKO i.V. mit § 97 Abs. 1 GemO vorgelegt.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier, hat die Haushaltssatzung am unter Az.: 17 4-LK KUS /21 a staatsaufsichtlich genehmigt.

3. Die Haushaltssatzung wurde am in den Tageszeitungen “Die Rheinpfalz”, Kusel,

“Rhein-Zeitung“, Kirn, sowie im Internet unter „http:\www.landkreis-kusel.de“ öffentlich bekannt- gemacht. Auf die Bestimmungen des § 17 Abs. 6 LKO wurde hingewiesen.

4. Der Haushaltsplan lag gemäß § 57 LKO in Verbindung mit § 97 Abs. 2 GemO vom Tage der Be- kanntmachung an sieben Werktagen in der Zeit vom bis bei der Kreis- verwaltung Kusel, Zimmer 72, während nachstehender Dienstzeiten

Montag bis Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 08.30 – 12.00 Uhr öffentlich aus.

Kusel, den Kreisverwaltung

Dr. Winfried Hirschberger

Landrat

(7)

Landkreis Kusel

V O R B E R I C H T zum

Haushaltsplan 2013

Seite 1 von 44

(8)

Seite 2 von 44

(9)

I. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2011

A. Ergebnisrechnung

1. Steuern und änliche Abgaben

3. Erträge der sozialen Sicherung

4. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5. privatrechtliche Leistungsentgelte

6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 9. sonstige laufende Erträge

10. Summe der lfd. Erträge 11. Personalaufwendungen 12. Versorgungsaufwendungen

13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14. Abschreibungen

16. Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufw.

17. Aufwendungen der sozialen Sicherung 18. sonstige laufende Aufwendungen 19. Summe der lfd. Aufwendungen

20. lfd. Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit 21. Zins- und sonstige Finanzerträge

22. Zins- und sonstige Finanzaufwendungen 23. Finanzergebnis

24. Ordentliches Ergebnis 24. Außerordentliche Erträge

26. Außerordentliche Aufwendungen 27. Außerordentliches Ergebnis 28. Jahresergebnis

170.000 €

2. Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige

Transfererträge 41.768.319 € 42.086.534,22 € 318.215,22 €

13.925.837,07 €

- 3.263.175,93 € In der Ergebnisrechnung wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -13.926 TEURO ausgewiesen, der um 3.263 TEURO unter dem im

Ergebnishaushalt geplanten Jahresfehlbetrag von -17.189 TEURO liegt.

17.189.013 € -

Plan 2011 Ist 2011 Abweichung

177.422,16 €

154.458,35 €

270.615,95 €

27.854.490 €

28.008.948,35 € 1.715.820 €

1.257.214,11 € -

712.287,42 €

62.066,56 € -

481.100 €

658.522,16 €

80.739.292 €

79.482.077,89 € 1.986.435,95 €

5.921.416,35 €

107.933,44 €

913.340,33 €

5.851.101 €

- - 6.019.014,60 € - 167.913,60 € 11.006.046 €

- 1.031.247 € - 10.092.705,67 € 68.232,25 € - - 963.014,75 €

1.215.945,65 € -

464.820,49 € -

15.867.534 € -

1.612.201 €

7.137.362 €

16.332.354,49 € -

899.913,58 € -

295.578,28 €

55.829.300 €

- - 54.558.002,76 € 1.271.297,24 € 1.986.881,72 €

- 2.282.460 €

-

579.576,21 €

95.736.455 €

- - 93.241.164,78 € 2.495.290,22 € 3.289.190,79 €

- 3.868.767 €

-

1.238.076,11 €

516.150 €

1.703.718,20 € 1.187.568,20 € 14.997.163 €

- - 13.759.086,89 €

837.530,89 €

2.191.850 €

- - 166.750,91 € 2.025.099,09 € 2.708.000 €

- - 1.870.469,11 €

-

0,73 € 0,73 € - €

- €

3.263.175,20 €

0,73 €

0,73 € - € 17.189.013 €

- - 13.925.837,80 € - €

Seite 3 von 44

(10)

B. Finanzrechnung

1. Steuern und änliche Abgaben

3. Einzahlungen der sozialen Sicherung 4. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5. privatrechtliche Leistungsentgelte

6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 9. sonstige laufende Erträge

10. Summe der lfd. Einzahlungen 11. Personalauszahlungen

12. Versorgungsauszahlungen

13. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen

14. Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufw.

15. Auszahlungen der sozialen Sicherung 16. sonstige laufende Auszahlungen 17. Summe der lfd. Auszahlungen 18. Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit

19. Zins- und sonstige Finanzeinzahlungen 20. Zins- und sonstige Finanzauszahlungen 21. Finanzsaldo

22./26. Saldo der ordentlichen Ein - und Auszahlungen

35. Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 36. Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände 37. Auszahlungen für Sachanlagen

38. Auszahlungen für Finanzanlagen

42. Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 43. Saldo Investitionstätigkeit

44. Finanzmittelfehlbetrag

- €

1.269.202,85 € -

16.906.630 €

- - 13.697.289,76 €

- € 2. Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige

Transfererträge

2.054.940 €

- 785.737,15 € 2.635.810 €

7.383,58 € -

654.952,76 €

1.571.953,09 €

13.312,16 €

40.500,05 €

794.899,67 €

30. Einzahlungen für Sachanlagen 500 € 2.635.310 €

2.625.776,93 € 27. Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

28. Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten - € - € 4.566,50 €

408.241,87 €

- €

791.203,72 €

3.209.340,24 €

3.560.058,13 € -

1.715.820 €

14.698.275,58 € -

10.351.093,24 € -

1.031.247 €

- - 990.746,95 € 7.137.362 €

6.232.004,87 € 75.365.176,65 €

394.379,61 €

11.006.046 € -

3.688.767 € -

481.100 €

590.503,71 € 338.100 €

75.868.872 €

109.403,71 €

14.690.892 € -

905.357,13 € -

27.854.490 €

170.000 €

136.338,72 € -

38.460.790,46 €

288.790,46 € 27.718.151,28 €

38.172.000 €

56.279,61 €

503.695,35 € -

105.601,31 €

- 64.398,69 €

1.863.745,41 €

Plan 2011 Ist 2011 Veränderung

12.659.840 €

- - 11.087.886,91 € 88.528.712 €

-

147.925,41 €

838.337,84 €

2.630.343,43 €

- 5.466,57 € 3.393.569,90 €

- 295.197,10 € 86.453.063,56 €

-

9.533,07 € -

4.066,50 €

851.650,00 €

2.423.603,09 €

2.708.000 €

- - 1.869.662,16 €

3.968.300 € -

4.690.750 €

- - 3.899.546,28 € - €

14.851.690 €

- - 12.428.086,91 € 2.191.850 €

- - 1.340.200,00 €

382.961,85 €

722.450 €

- - 339.488,15 €

2.075.648,44 €

55.829.300 €

- - 55.034.400,33 € 2.282.460 €

- - 1.984.977,56 € 297.482,44 €

516.150 €

529.462,16 €

Seite 4 von 44

(11)

47. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Inv. Krediten

50. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Liqu. Krediten

53. Veränderung der liquiden Mittel

In der Finanzrechnung 2011 wird die Einzahlung aus der Aufnahme von Investitionskrediten aus der Kreditermächtigung des Jahres 2010 dargestellt. Die geplante Aufnahme der Investitionskredite für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 2.055 TEURO konnte unterschritten werden, da einige Investitionen noch nicht voll oder gar nicht zur Ausführung kamen (44 TEURO). Durch die Inanspruchnahme der

Haushaltsermächtigungen 2011 im Wege der zulässigen Bildung von Verbindlichkeiten und der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.525 TEURO entstand ein Kreditbedarf für 2011 in Höhe von 2.011 TEURO. Hiervon wurde ein Betrag von 9 TEURO als zinsloses Darlehen des Landes als Verbindlichkeit bilanziert und ein Betrag von 2.002 TEURO als Ermächtigung ins Haushaltsjahr 2012 übertragen.

13.494,60 €

184.103 €

- - 686.736,49 € - 502.633,49 € 48. Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten 17.028.163 €

17.028.163 €

17.169.777,09 € 141.614,09 €

In der Finanzrechnung entsteht ein negativer Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -12.428 TEURO.

Das Ergebnis ist um 2.424 TEURO besser als der geplante Saldo von -14.852 TEUO. Diese Ergebnisverbesserung setzt sich zusammen aus einer Verbesserung des Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.572 TEURO und einer

Verbesserung des Saldos der Zins- und sonstigen Finanzein- und auszahlungen in Höhe von 852 TEURO.

516.128,09 € -

- € 46. Auszahlungen für Tilgung von Investitionskrediten

1.538.811,91 €

2.239.043 € -

2.054.940 €

45. Einzahlungen aus Investitionskrediten

49. Auszahlungen zur Tilgung von Liquiditätskrediten - 12.000.000,00 €

29.169.777,09 €

12.141.614,09 € 2.225.548,40 €

-

12.000.000,00 € -

816.964,55 € -

- €

- 816.964,55 €

Für Investitionen wurden in der Finanzrechnung 3.899 TEURO ausgezahlt. Durch Bildung von Verbindlichkeiten in Höhe von 1.071 TEURO und gleichzeitiger Aktivierung dieser Investitionen in der Bilanz 2011 abzüglich offene Posten aus Vorjahren in Höhe von 1.035 TEURO und

Zahlungen auf übertragene Auszahlungenermächtigungen (HAR) in Höhe von 1.643 TEURO belaufen sich die Bruttoinvestitionen auf 2.292 TEURO.

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden in Höhe von 2.630 TEURO verbucht. Durch die Bildung von Forderungen in Höhe von 2.402 TEURO bei gleichzeitiger Passivierung entsprechender Sonderposten in der Bilanz 2011 abzüglich offene Posten aus Vorjahren in Höhe von 2.226 TEURO belaufen sich die Bruttoinvestitionszuwendungen auf 2.806 TEURO.

62.570 €

632.173,34 € 569.603,34 € 247.361,21 € -

16.906.630 €

16.298.249,39 € - 608.380,61 € 184.791,21 €

-

56. Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern - € - 1.660.035,16 € - 1.660.035,16 € 1.784.927,32 €

51. Abgang der liquiden Mittel

55. Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern - € 1.784.927,32 € 62.570 €

54. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

52. Zunahme der liquiden Mittel

Seite 5 von 44

(12)

C. Bilanz

Die Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres weist ein negatives Eigenkapital in Höhe von 75.119 TEURO (Vorjahr: 61.194 TEURO) aus. Das negative Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr aufgrund des Jahresfehlbetrags der Ergebnisrechnung um 13.925 TEURO "erhöht".

Das Vermögen des Landkreises beträgt zum Bilanzstichtag 202.728 TEURO (Vorjahr: 203.170 TEURO). Beim Anlagevermögen ist ein Abgang von 913 TEURO zu verzeichnen. Bereinigt man diesen Abgang um die Zuschreibung des Beteiligungsbuchwertes der Abfallwirtschaft in Höhe von 1.174 TEURO hätte sich das Anlagevermögen um 2.087 TEURO (Vorjahr: 1.365 TEURO) reduziert. D.h. in dieser Höhe haben die

Abschreibungen die neuen Investitionen überschritten. Das Umlaufvermögen hat sich um 2 TEURO reduziert. Gleichzeit wurden 473 TEURO mehr aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Das Vermögen ist belastet mit Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von 168.812 TEURO (Vorjahr: 154.499 TEURO). Zum

vorhergehenden Haushaltsjahr haben sich die Verbindlichkeiten und Rückstellungen, insbesondere infolge der Steigerung der Liquiditätskredite, um 14.313 TEURO erhöht.

Die Bilanz zum 31.12.2011 ist als Anlage zum Haushaltsplan abgedruckt (3 Seiten, gelbes Papier).

Das Vermögen ist durch Zuwendungen und Ertragszuschüsse, die als Sonderposten in Höhe von 108.853 TEURO (Vorjahr: 109.654 TEURO) in der Bilanz ausgewiesen sind, finanziert. Zum vorhergehenden Haushaltsjahr haben sich die Sonderposten per Saldo um 801 TEURO vermindert.

D.h. die Auflösungsbeträgene übersteigen die neu erhaltenen Zuwendungen.

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(13)

II. Haushaltswirtschaft 2012

4.741.930 €

93.079.294 €

13.668.323 € -

11.646.883 € -

2.337.710 €

2.100.326 €

2.021.440 € -

Finanzmittelfehlbetrag

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

Rückzahlung von Liquiditätskrediten

Einzahlungen aus Investitionskreditaufnahmen

Saldo aus Investitionskrediten

Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten

Einzahlungen aus Liquiditätskrediten 13.943.206 €

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat die Haushaltssatzung 2012 mit Schreiben vom 28.08.2012 staatsaufsichtlich genehmigt.

Dabei wurde der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen zu verzinsenden Investitionskredite in Höhe von 2.100.326 € genehmigt.

Aufwendungen / Auszahlungen

Die vom Kreistag in seiner Sitzung vom 29.02.2012 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wies folgende Endzahlen aus:

237.384 € -

13.668.323 €

80.916.261 €

2.598.600 €

81.432.411 €

97.762.680 €

90.480.694 € aus Zinsen

Ergebnishaushalt

1.168.013 €

aus lfd. Verwaltungstätigkeit 84.588.395 €

516.150 €

Finanzhaushalt

Sald aus Investitionstätigkeit (Kreditbedarf)

aus lfd. Verwaltungstätigkeit Erträge / Einzahlungen

85.756.408 €

2.598.600 €

14.604.872 € -

2.720.490 €

Summe:

aus Zinsen

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Summe:

Ergebnis

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

100.361.280 €

37.499 € -

Seite 7 von 44

(14)

III. Kreishaushalt 2013

*

*

405.455 € -

13.136.265 €

Auszahlungen zur Tilgung von Liquiditätskrediten

12.693.311 €

37.499 € -

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

2.256.800 €

6.470.649 €

1.977.286 €

- €

6.470.649 €

2.469.635 € -

Finanzhaushalt Differenz

4.001.014 €

3.493.471 €

507.543 €

82.756.251 €

546.100 €

91.840.462 €

83.302.351 €

Ergebnishaushalt Erträge / Einzahlungen

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

94.097.262 €

Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten - 2.382.741 € 1.898.400 € -

Finanzmittelfehlbetrag

aus lfd. Verwaltungstätigkeit 86.249.722 €

98.311.111 €

87.303.365 €

Summe:

aus Zinsen 1.053.643 €

aus lfd. Verwaltungstätigkeit Aufwendungen / Auszahlungen

Einzahlungen aus Liquiditätskrediten

Ergebnis

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

13.264.546 € -

Einzahlungen aus Investitionskreditaufnahmen

Sald aus Investitionstätigkeit (Kreditbedarf)

aus Zinsen 2.256.800 €

Summe: 100.567.911 €

1.864.950 €

3.763.350 €

12.693.311 € -

Saldo aus Investitionskrediten

10.794.911 € -

Seite 8 von 44

(15)

* Anmerkung zu den Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt:

Die Abweichung bei den "Einnahmen" in Höhe von ergibt sich aus dem Saldo folgender Positionen:

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ist Ertrag aber keine Einzahlung

Erträge aus dem Abgang von Sonderposten ist Ertrag aber keine Einzahlung

Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen ist Ertrag aber keine Einzahlung Erträge aus der Auflösung von Beihilferückstellungen ist Ertrag aber keine Einzahlung Erträge aus der Auflösung von Rückstell. für Altersteilzeit ist Ertrag aber keine Einzahlung Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagen (AWB) ist Ertrag aber keine Einzahlung Saldo:

Die Abweichung bei den "Ausgaben" in Höhe von ergibt sich aus dem Saldo folgender Positionen:

Abschreibungen: ist Aufwand aber keine Auszahlung

Zuführung zu Pensionsrückstellungen: ist Aufwand aber keine Auszahlung

Zuführung zu Beihilferückstellungen: ist Aufwand aber keine Auszahlung

Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit ist Aufwand aber keine Auszahlung Auszahlungen für Versorgungsrücklage n. § 14 a BBesG: ist Auszahlung aber kein Aufwand

Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen ist Aufwand aber keine Auszahlung

Saldo: 6.470.649 €

46.659 €

6.500 €

3.122.667 €

Im Ergebnishaushalt werden Erträge und Aufwendungen veranschlagt. Im Finanzhaushalt alle Ein- und Auszahlungen. Nicht alle Posten des Ergebnishaushaltes sind zahlungswirksam im Finanzhaushalt (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Abschreibungen). Genauso haben nicht alle Ansätze des Finanzhaushaltes Auswirkung auf den Ergebnishaushalt (z.B. investive Ein- und Auszahlungen die bilanziert werden).

507.543 €

4.001.014 €

210.500 €

248.227 €

6.470.649 €

107.145 €

4.001.014 €

Sonderposten werden für erhaltene Zuwendungen (i.d.R. Landeszuwendungen) für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegen- ständen des Anlagevermögens auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen (§ 38 Abs. 2 GemHVO). Diese werden ertragswirksam über den Abschreibungszeitraum des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufgelöst. Diese Auflösungen stellen Erträge dar, die zu keiner Einzahlung im Finanzhaushalt führen.

5.375.682 €

40.576 € -

812.316 €

65.000 €

10.000 €

Seite 9 von 44

(16)

Ergebnishaushalt

1. Steuern und änliche Abgaben

3. Erträge der sozialen Sicherung

4. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5. privatrechtliche Leistungsentgelte

6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 9. sonstige laufende Erträge

10. Summe der lfd. Erträge 11. Personalaufwendungen 12. Versorgungsaufwendungen

13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14. Abschreibungen

16. Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufw.

17. Aufwendungen der sozialen Sicherung 18. sonstige laufende Aufwendungen 19. Summe der lfd. Aufwendungen

20. lfd. Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit 21. Zins- und sonstige Finanzerträge

22. Zins- und sonstige Finanzaufwendungen 23. Finanzergebnis

24. Ordentliches Ergebnis 25. Außerordentliche Erträge

26. Außerordentliche Aufwendungen 27. Außerordentliches Ergebnis 28. Jahresergebnis

-

14.807.275 € -

480.754 €

341.549 € -

3.516.270 € -

46.250.300 €

- - 2.249.750 € 16.427.753 €

-

2.715.459 €

386.435 € -

76.588 € -

in %

57.435.001 €

Veränderung Ergebnishaushalt

211,7%

6,0%

20.798.250 €

7,1%

22.282.650 € 1.484.400 €

86.249.722 €

218.000 €

3.247.615 €

321.000 €

1.661.327 €

1.823.000 €

8.400 €

-

-1,5%

2.866.171 € -

-5,5%

99.800 € -

3.456.867 €

550.250 €

548.431 € -

2.256.800 € -

1.053.643 €

12.061.389 € -

98.311.111 € -

115.430 € -

2012 107.933,44 €

2013

94.138 € -

-9,2%

1.340.326 €

9,2%

0,6%

3,4%

1,4%

3,7%

5,1%

2,1%

1.340.326 €

-

- € -

1.112.896 €

114.370 € -

341.800 €

227.430 €

-15,9%

-13,2%

-8,4%

-9,2%

1.121.696 € -

1.203.157 € -

16.086.204 € -

2011 RE

1.986.435,95 €

5.921.416,35 €

10.425.700 € -

1.027.558 € -

13.264.546 € -

5.375.682 € -

10.812.135 € -

13.264.546 € -

-9,8%

79.482.077,89 €

- €

0,73 €

5.299.094 € -

1.723.200 €

1.870.469,11 € -

0,73 €

14.604.872 € -

14.604.872 € -

2. Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge

Ergebnishaushalt

103.000 €

54.187.386 €

-15,5%

2,0%

28.008.948,35 €

-39,5%

-45,3%

314.317 € -

84.588.395 €

795.071 €

13.759.086,89 €

- - 13.174.285 €

13.925.837,80 € -

2.598.600 € -

1.430.587 € -

- € 3.289.190,79 €

-

166.750,91 € -

13.925.837,07 € -

1.168.013 €

6.019.014,60 € -

42.086.534,22 €

712.287,42 €

1.703.718,20 €

97.762.680 € -

Ergebnishaushalt

3.400.840 € -

93.241.164,78 € -

54.558.002,76 €

- - 44.000.550 € 963.014,75 €

-

17.522.734 € -

6.323.038 €

658.522,16 €

10.092.705,67 € -

1.986.881,72 € -

16.332.354,49 € -

558.650 €

Seite 10 von 44

(17)

Der Jahresfehlbetrag 2013 liegt mit rd. 1,340 Mio € unter dem Jahresfehlbetrag 2012. Dies begründet sich im wesentlichen wie folgt:

Verschlechterungen:

Nettobedarf der sozialen Sicherung:

Nettopersonalauszahlungen Zinserträge (insbs. Gewinn AWB)

Öffentlich Rechtliche Leistungsentgelte (Schülerbeförderungsentgelte) Sonstige Verschlechterungen

Summe Verschlechterungen

Verbesserungen:

Kreisumlage

Zuführungen zu Rückstellungen abzgl. Auflösung von Rückstellungen im Personalbereich Zinsaufwendungen

Summe Verbesserungen

Saldo (Verbesserung):

1,433

0,605

3,700

Mio €

0,342

1,340

0,018

Mio € 0,695

0,100

0,114

2,360

2,753

Seite 11 von 44

(18)

Die einzelnen Teilergebnishaushalte zeigen folgende Ergebnisse auf:

0 1 Abteilung Zentrale Aufgaben

0 2 Abteilung Kommunales, Schule, Kultur und Recht 0 3 Abteilung Ordnung und Verkehr

0 4 Abteilung Jugend und Soziales 0 5 Abteilung Umwelt und Bauen

0 6 Abteilung Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste 0 7 Zentrale Finanzdienstleistungen

Insgesamt

Plan 2013

-0,96%

-1.762 -7,87%

-7.352

3,93%

3.082

-9,18%

in % -72

Veränderung 2012/2013

1,18%

5,29%

25,80%

-1.704 -6.206

-567

72

-33.916

-116

T / € T / €

-30.093

-14.605 -13.926

31.825

1.340 -32.211

-13.265

35.340 8,72%

-1.812 -1.913

38.422

150 -71 -1.883

-430 RE 2011

-450 Plan 2012

-7.424

-1.567 -1.676 -6.376

-5.608 -6.134 Bezeichnung

Teil-

T / €

haushalt

T / €

Seite 12 von 44

(19)

Finanzhaushalt (ordentliche Ein- und Auszahlungen):

1. Steuern und änliche Abgaben

3. Einzahlungen der sozialen Sicherung 4. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5. privatrechtliche Leistungsentgelte

6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 9. sonstige laufende Erträge

10. Summe der lfd. Einzahlungen 11. Personalauszahlungen

12. Versorgungsauszahlungen

13. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen

14. Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufw.

15. Auszahlungen der sozialen Sicherung 16. sonstige laufende Auszahlungen 17. Summe der lfd. Auszahlungen 18. Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit

19. Zins- und sonstige Finanzeinzahlungen 20. Zins- und sonstige Finanzauszahlungen 21. Finanzsaldo

22. Saldo der ordentlichen Ein - und Auszahlungen 851.972 €

-13,2%

371.750 €

9,2%

-45,3%

6,5%

321.000 €

Finanzhaushalt

211,7%

99.800 € -

550.250 €

1.484.400 €

54.305.834 €

3.331.161 € 1.723.200 €

2013

-12,7%

-1,5%

-65,3%

219.200 € -

1.997.534 €

1.839.990 €

2,3%

2.866.171 € -

3.506.270 € -

91.840.462 € -

9.564.433 € -

11.646.883 € -

529.462,16 €

341.800 €

82.756.251 €

-17,9%

1.121.696 € -

Finanzhaushalt 2011 RE

50.974.673 €

335.650 €

3,7%

8.400 € -

9.084.211 € -

Veränderung

46.250.300 € -

13.722.308 € -

116.450 €

3.456.867 €

10.351.093,24 € -

80.916.261 €

15.719.842 € -

27.718.151,28 €

20.798.250 €

590.503,71 €

6.232.004,87 €

394.379,61 €

75.365.176,65 €

90.480.694 € -

55.034.400,33 € -

2. Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge

1.823.000 €

6.323.038 €

10.425.700 € -

558.650 €

1.027.558 € -

22.282.650 €

105.601,31 €

38.460.790,46 €

Finanzhaushalt 2012

7,1%

-5,5%

44.000.550 € -

16.427.753 € -

218.000 €

in %

5,8%

-7,3%

1.340.200,00 € -

29.950 €

1.869.662,16 € -

516.150 €

10.794.911 € -

5,1%

8,9%

1,5%

480.222 €

-5,0%

285.430 € -

2.249.750 € -

1.359.768 € -

386.435 € -

990.746,95 € -

103.000 €

10.812.135 € -

2,1%

94.138 € -

14.698.275,58 € -

1.863.745,41 €

341.549 € -

1.984.977,56 €

- - 16.086.204 € 3.220.840 € -

86.453.063,56 € -

546.100 €

12.428.086,91 € -

3.393.569,90 € -

11.087.886,91 € -

2.082.450 € -

2.598.600 €

- - 2.256.800 € 1.710.700 € -

Seite 13 von 44

(20)

Erträge / Einzahlungen Kreisumlage

Von dem Kreisumlageaufkommen entfallen - nach Verbandsgemeinden gegliedert - auf:

Verbandsgemeinde Altenglan

Glan-Münchweiler Kusel

Lauterecken

Schönenberg-Kübelberg Waldmohr

Wolfstein Summen:

Der Landesdurchschnitt beträgt im Haushaltsjahr 2013 voraussichtlich = 43,13 v.H.(2012: 42,39 v.H.).

2.762

2.364

3.551 3.709

T€

2.769

2.194

30.06.12 n.LFAG

9.487 2.639

2.726 10.024

2009 2012

13.319 12.387 8.445 7.950 72.458

3.310 2.324 2.605

2.169 2.086 3.061

20.228 22.949

10.846

20.417 18.933

2013 2010

K r e i s u m l a g e

Einwohner 2011

T€

3.049

2.420 T€

2.956 2.522

2.573 3.742

2.811

2.542 3.089

3.058

18.617

2.766 3.288

3.713

3.060 3.337

2.991

2.053 2.330 2.354

308,14

€ / Einwohner T€

3.763 4.456

299,73 334,56 303,15

316,72 354,14 296,13 Das geplante Kreisumlageaufkommen 2013 in Höhe von 22.949 T€ liegt mit rd. 2.721 T€ über dem Rechnungsergebnis 2012 in Höhe von rd.

20.228 T€. Diese Erhöhung des Aufkommens ist zum einen auf die gestiegenen Umlagegrundlagen (insb. Schlüsselzuweisungen A der Ortsgemeinden, Gewerbesteuer und Einkommenssteueranteile, Auswirkung: 1.850 T€) und zum anderen auf die Anhebung des

Kreisumlagesatzes um 1,5 Punkte (Auswirkung: 871 T€) zurückzuführen. Gegenüber den Plandaten 2012 steigt das Kreisumlageaufkommen 2013 um 2.753 T€.

T€

2013

Die Berechnung der Kreisumlage erfolgte in Jahren 1994 bis 2012 auf der Grundlage eines progressiven Kreisumlagehebesatzes nach § 25 Abs.

2 Nr. 2 LFAG. Der Eingangsumlagehebesatz wurde für diejenigen Gemeinden deren Steuerkraft über dem Landesdurchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden (für 2013 = 791,43 €/EW, 2012: 733,88 €/EW) liegt, progressiv erhöht.

Für das Haushaltsjahr 2013 wird ein einheitlicher Hebesatz von 39,5 v.H. für alle Gemeinden festgesetzt. Dies entspricht einer Anhebung von 1,5 v.H. gegenüber dem Eingangshebesatz 2012.

322,39

Seite 14 von 44

(21)

Die Umlagegrundlagen für die Berechnung der Kreisumlage haben sich wie folgt entwickelt:

Steuerkraftzahlen Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer

Einkommensteueranteile Umsatzsteueranteile

Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG Zusammen:

Schlüsselzuweisungen (umlagefähig) Schlüsselzuweisung A

Schlüsselzuweisung B 2

Umlagegrundlagen (insgesamt) Umlagegrundlagen pro Einwohner Umlagehebesatz v.H.

Umlagehebesatz v.H. - gewogen – Kreisumlageaufkommen

Kreisumlagemehraufkommen aus Progression

Erträge Ergebnishaushalt

1.616.933 €

6.606.732 €

48.988.977 €

8.019.697 €

34.362.548 €

20.533.048 €

81.255.442 €

Anteil der Kreisumlage an den

Erträgen des Ergebnishaushaltes v.H.

5.270.949 €

19.275.360 €

8.832.144 €

1.700.480 €

73.889

81.255.442 €

22,91%

25,41%

74.503.828 €

39,50%

58.099.021 €

73.118

24,89%

- € 18.617.292 €

5.825.781 €

5.601.100 €

19.964.087 €

2011 RE

5.426.433 €

2010 RE 2009 RE

1.613.297 €

34.883.713 €

27,26%

74.886.489 €

2.001.927 €

23.061 €

18.932.889 €

36,97%

2.070.876 €

730,87 €

2.252.738 €

36.560.250 €

53.191.640 €

9.838.313 €

51.149.257 €

7.433.400 €

2.072.392 €

2012 RE

7.720.463 €

7.807.405 €

10.177.151 €

5.899.934 €

5.779.054 €

1.751.704 €

8.823.985 €

55.126.240 €

685,87 €

36,97%

663,01 €

727,48 €

38,00% 38,00%

38,003% 38,028%

20.416.913 €

75.426

37,04% 37,015%

36.796 €

Einwohner zum 30.06. des Vorjahres 74.576

461 € - 301.133 €

298.844 € 298.383 €

1.531 €

20.227.815 €

15.041 €

7.213.026 €

273.461 €

38.074.901 €

7.321.719 €

21.382.129 €

1.698.513 €

5.328.203 €

276.869 €

660 -

86.942 € -

1.034.899 €

2.302.965 €

22.949.060 €

72.458

1,40%

120.880 € -

6.047.923 €

87.303.365 €

26,29%

2.626.148 €

8.501.354 €

1,472%

50.227 €

1,50%

2013 Plan 2013 u. 2012 im Vergleich

801,83 €

39,50%

5.875.206 €

21.567.947 €

40.201.407 €

51.224 €

1.353.166 €

74,35 €

2.721.245 €

3.641.157 €

4.907.381 €

15.041 € -

Seite 15 von 44

(22)

Der Kreisumlagehebesatz hat sich im Vergleich zum Landesdurchschnitt wie folgt entwickelt:

Kreisumlage-Hebesatz

Vergleich Landkreis Kusel mit dem Landesdurchschnitt

36,05

35,06 35,11

34,45

35,17 35,46

36,13

37 37,04 37,015

37,08

38,003 38,028

39,5

36,43

34,62 34,81

35,31

36,04

37,51

38,1

38,62

39,34 39,43

41,09

41,92

42,39

43,13

34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Haushaltsjahre

%-Punkte

Landkreis Kusel Landesdurchschnitt

(voraussichtlich)

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(23)

Das Aufkommen der Kreisumlage entwicklelte sich wie folgt:

17,42 17,95

19,08

20,42

18,93

18,62

20,23

22,95

0 5 10 15 20 25

Millionen €

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Haushaltsjahre

Kreisumlageaufkommen

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(24)

Jagdsteuer

Zuweisungen des Landes nach dem Finanzausgleichsgesetz

Schlüsselzuweisungen B 1

Schlüsselzuweisungen B 2 / Investitionsschlüsselzuweisung

Allgemeine Straßenzuweisung

2013

Haushaltsjahr 2009 2011

RE T€ RE T€ RE T€

2010

Jagdsteuer 93,6 90,8

Der Landkreis Kusel erwartet einen Betrag von rd. 1.260 T€. Die Allgemeinen Straßenzuweisungen reichen aber bei weitem nicht aus, um die im bei der Leistung 54201 "Bau / Unterhaltung von Kreisstraßen" veranschlagten Aufwendungen zu kompensieren. Im doppischen Ergebnishaushalt sind die allgemeinen Straßenzuweisungen als Erträge bei der Leistung 54201 "Bau / Unterhaltung von Kreisstraßen" veranschlagt.

Die Schlüsselzuweisung B 1 ersetzt die frühere Pauschalabgeltung für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. Die Schlüsselzuweisung B 1 wurde ab dem Haushaltsjahr 2002 von bisher 8,44 €/EW um 14,57 €/EW auf 23,01 € je EW erhöht. Mit der Änderung des

Landesfinanzausgleichsgesetzes wurde der Einwohnerbetrag ab 2009 von bisher 23,01 € auf 27 € erhöht. Bei einer Einwohnerzahl (30.06.2012) von 72.458 beträgt das Aufkommen für das Haushaltsjahr 2013 rd. 1.956 T€ (Vorjahr 1.974 T€).

88,3

Das Ministerium des Innern und für Sport hat mit dem Haushaltsrundschreiben vom 21.11.2012 einen Grundbetrag von 1064 € für die

Berechnung der Schlüsselzuweisung B 2 empfohlen (Vorjahr = 1.005 €). Das kalkulierte Aufkommen aus der Schlüsselzuweisung B 2 für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 10.258 T€ liegt mit rd. 444 T€ unter der Festsetzung 2012 in Höhe von 10.702 T€. Trotz der Anhebung des Grundbetrages durch das Land um 59 € erhält der Landkreis per Saldo weniger Schlüsselzuweisung B2 da sich die Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen A der Ortsgemeinden und der Steuerkraftmeßzahlen auf die sog. Finanzkraftmeßzahl auswirken.

Die Investitionsschlüsselzuweisung liegt mit 556 T€ um rd. 19 T€ über dem festgesetzten Vorjahreswert mit 537 T€. Sie wird in voller Höhe direkt im Ergebnishaushalt als Ertrag veranschlagt.

RE T€

2012

88,2 86,0

Plan T€

Die Jagdsteuer beträgt 20 v.H. des Jagdpachtpreises. Die Erträge aus der Jagdsteuer sinken, da die Jagdpachtpreise rückläufig sind. Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2012 können Gemeinden nicht zur Jagdsteuer herangezogen werden. In analoger Anwendung dieses Urteils würde eine Besteuerung der nicht verpachteten Staatsforsten der Forstämter nicht mehr in Betracht kommen. Im Gebiet des Landkreises Kusel beträgt die Jagdsteuer 2012 für diese Eigenjagdbezirke rund 2 T€. Diese Rückgang des Steueraufkommens wird für das Jahr 2013 einkalkuliert.

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(25)

Entwicklung der allgemeinen Landeszuweisungen:

Kommunaler Entschuldungsfonds

Folgende Maßnahmen sollen realisiert werden bzw. wurden bereits realisiert:

* Anhebung des Kreisumlagehebesatzes von 37,015% (gewogen) im Jahr 2011 auf 39,5 % im Jahr 2013 (Steigerung um 2,485 %)

* Umorganisation Reinigungsdienst

* Reduzierung Personalkosten

* Dienstleistungsvereinbarung Jobcenter

* Zusätzliche Mieteinnahmen

* Veränderung Turnus Kreisveranstaltungen

* Grundstücksveräußerungen 45.000 € erzielt in 2012 : 14 Jahre

* Erstattung vom Zweckverband Schienenpersonennahverkehr RLP Süd

239.460,63 €

170.000,00 €

2.037

2.014

RE T€ RE T€

RE T€

1.995 Investitionsschlüsselzuw.

3.333,33 €

1.260

13.794

14.981 15.294

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 26.10.2011 beschlossen am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz ab dem Haushaltsjahr 2012 teilzunehmen. Der im Rahmen des KEF maßgebliche Liquiditätskreditbestand des Landkreises beläuft sich auf 82.576.566 €. Die

Gesamtleistung des KEF würde über die Laufzeit von 15 Jahren ingesamt 64.624.421 € betragen. Die Jahresleistung wäre folglich 4.308.295 €, wovon nach Abzug der zwei Drittel Landeszuwendung (2.872.196 €) ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag des Landeskreises von 1.436.098 € verbleiben würde. Die ADD hat den vom Landkreis Kusel vorgesehenen Konsolidierungsbeitrag mit dem Verweis auf die Anhebung des

Kreisumlagehebesatzes nicht aktzeptiert. Der ADD wird jetzt ein neuer Vertrag vorgelegt, der vorsieht, dass der Landkreises Kusel erst ab dem Jahr 2013 am KEF teilnimmt. Dementsprechend beträgt die Laufzeit jetzt nur noch 14 Jahre und der Jahresleistung am KEF 4.616.030 €. Die zwei Drittel Landeszuwendung beträgt 3.077.353 € und der jährliche Konsolidierungsbetrag des Landkreises 1.538.677 € .

Allg. Straßenzuweisung Haushaltsjahr

2.100

2.273 Zuw. Beförderungskosten

Entschuldungsfonds Summe:

10.904

636

2.872

63 - 1.232

16.795

Schlüsselzuw. B 1 1.754 RE T€

1.254 378

2.646 2.281

361

1.256 1.240

2.484

556

19.816

205

112.523,68 €

288.872,24 €

1.974

Plan T€

2011 2012 2013 zu 2012

T€

2009 2010

336 -

2.268.664,17 €

7.500,00 €

80 -

3.077

3.214,29 €

19.753

1.443.760,00 €

Schlüsselzuw. B 2 8.369 9.135 9.389 408

2.169 1.165

406

10.258

18 - 1.956

2013

Veränderung T€

10.594

2008

4

162

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(26)

Seite 20 von 44

(27)

Aufwendungen / Auszahlungen

Im Haushalt 2013 sind folgende Personalkosten veranschlagt:

Die Abweichung bei den Personalkosten in Höhe von ergibt sich aus dem Saldo folgender Positionen:

Zuführung zu Pensionsrückstellungen: ist Aufwand aber keine Auszahlung

Zuführung zu Beihilferückstellungen: ist Aufwand aber keine Auszahlung

Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit ist Aufwand aber keine Auszahlung

Summe der zahlungsneutrale Aufwendungen ist Aufwand aber keine Auszahlung

Auszahlungen für Versorgungsrücklage n. § 14 a BBesG: ist Auszahlung aber kein Aufwand Saldo:

Erträge aus d. Auflösung v. Überstundenrückstellungen Erträge aus d. Auflösung v. Rückstellungen f. Altersteilzeit

Personalergebnis (= Aufwendungen abzgl. Erträge)

1.125.543 €

- €

-38,34%

-6,36%

46.659 €

58.337,00 €

1.011.297,00 €

Zuführung zu Rückstellungen für Überstunden 16.643,41 €

Summe zahlungsneutrale Aufwendungen 1.578.153,42 €

Zuführung zu Rückstellungen für Altersteilzeit

Zuführung zu Beihilferückstellungen

Erträge

75.000 €

46.659 €

107.145 €

270.513,00 €

1.084.967 €

40.576 € -

1.084.967 €

135.165 € -

15.928.971 € -

RE 2011 2012

248.227 €

10.000 € -

699.993 € -

- €

- € - €

95.117 € -

364.304 €

65.000 €

345.000 €

604.876 €

- -44,28%

459.421 €

210.500 €

1.121.696 € -

Differenz

812.316 €

Finanzhaushalt

- € 1.084.967 €

114.421 €

21.382,00 €

2013

-13,33%

1.274.699,99 €

1.366.115 € 761.239 €

Personal

Versorgung

Ergebnishaushalt

- € 13.722.308 €

- Aufwendungen / Auszahlungen

Zuführung zu Urlaubsrückstellungen 37.901,61 € Zuführung zu Pensionsrückstellungen

14.844.004 € -

812.316 €

Ein Vergleich der zahlungsneutralen Personalaufwendungen stellt sich wie folgt dar:

241.798,40 €

65.000 €

Position des Ergebnishaushaltes

Erträge aus d. Auflösung v. Pensionsrückstellungen

- €

- €

248.227 €

803.055 €

947.481 €

Aufwendungen

1.125.543 €

1.121.696 €

- 1.084.967 € Summe:

14.807.275 € -

Erträge aus d. Auflösung v. Beihilferückstellungen

134.500 € -

- €

554.828 € -

303.453,43 €

Summe der zahlungsneutralen Erträge

- €

-69,09%

1.825.536 €

-38,99%

Diesen zahlungsneutralen Personalaufwendungen stehen zahlungsneutrale Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen gegenüber:

2011 zu 2012 Veränderung

-20,70%

7.276 € -

Die zahlungsneutralen Personalaufwendungen sind gegenüber 2012 um rd. 605 T€ gesunken (-44,28%). Dies liegt im wesentlichen an den Beihilferückstellungen. Zu den Beihilferückstellungen müssen gegenüber der Planung 2012 nicht mehr so viel zugeführt werden.

223.734,43 €

-14,27%

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(28)

Personalnebenkosten Beamte (Trennungsgeld, VL etc.)

1.681,83 € 17.874,81 €

238,74 € 485.571,19 € 562.921,90 € 987,50 € 15.480,94 €

2.132 €

Differenz 2013 zu 2012

5.545.126,27 €

3.362.572 €

260,50 €

36.619,94 €

178.100 € 189.819,56 €

109.763,19 € 7.826.083,22 €

153.682 €

15.499.202,97 €

4.023.320 €

695.218 € 6,90%

274.483,70 € 5.009.001,62 €

15.083.840,92 €

9.954.076,70 €

9,16%

879 €

13.476 €

-22.613 € -2.264 €

17.932 €

-3.572 €

Vergütungen der tarifl. Beschäftigten

2013

Sonstige Vergütungen (Honorare)

Leistungszulagen der tarifl. Beschäftigten

Sozialversicherung Arbeitnehmer 1.654.437,64 €

RE 2010 Auszahlungen

81.824,54 €

274.483,70 € 89.392,35 €

Sozialversicherung Beamte

713.625,21 € Dienstbezüge Beamte

150.170,32 € 2.887.841,54 €

8.034.456,32 €

3.256.501,09 €

2012 Ehrenamtliche Tätigkeit

Versorgungskasse Arbeitnehmer

Ein Vergleich der zahlungswirksamen Personalkosten stellt sich wie folgt dar:

Sonstige Vergütungen (1 € Jobs) 50.050 €

7.458.640 €

574.469 € 129.418,90 €

RE 2011

765.139 € 1.645.844,37 €

1.669,15 € 698.573,73 €

145.387 € 31.200 €

11.212 € 1.490.746 €

10.798 € 16.956 €

4.765 € 1.787.733 €

3.580 € 3.640 €

135.049,05 €

-1.160.422 €

94.344 €

3.017.765 € 92.212 €

Bruttopersonal- und Versorgungsauszahlungen

990.746,95 €

Personalnebenkosten Arbeitnehmer (VL etc.)

Beihilfen Beamte und Pensionäre

38.868,54 € Versorgungsrücklage § 14 a BBesG

Beihilfen Arbeitnehmer

13.598,73 € 13.251,89 € 53.052,39 €

15.719.842 € Personalauszahlungen

Versorgungsauszahlungen

22.644 € 66.000 €

Pauschale Lohnsteuer 56.591,57 €

14.698.275,58 €

-11,37%

-1.903.396 € 1.027.558 € 1.121.696 €

16.747.400 € 14.844.004 €

94.138 € 31.200,00 €

16.716.200 €

-2.617.464 € 10.770.634 €

18.850 € -1.922.246 €

10.075.416 €

3.362 € 1.193 €

601.842 €

14.793.954 €

40.576 €

-6.158 €

605.204 €

Sozialversicherung Sonstige

14.479.303,81 €

189.819,56 €

-11,50%

6.640.784 €

50.050,00 €

-39,41%

60,42%

Nettopersonal- und Versorgungsauszahlungen

abzgl. und 1 € Jobs *

Bereinigte Bruttopersonal- und Versorgungsauszahlungen * abzgl. Personalkostenerstattungen

10.074.839,30 €

1.625,04 €

-3.500 €

60,42%

-8.295 €

-24,92%

-190.670 € -296.987 €

* Die in den Bruttopersonalauszahlungen enthaltenen Auszahlungen für die 1 € Jobs werden zu 100 % vom Jobcenter erstattet. Für das Jahr 2013 wurden 50.050 € für Auszahlungen der 1€ - Jobs veranschlagt. Dieses sog. Hartz IV Programm wurde gegenüber den Vorjahren erheblich reduziert. Da durch diese Reduzierung das Bild der Bruttopersonalauszahlungen im Vergleich 2009 bis 2013 verzerrt wird, wurden die Bruttopersonalauszahlungen entsprechend bereinigt.

Per Saldo steigen die Nettopersonal- und Versorgungsauszahlungen um rd. 695 T€ gegenüber dem Vorjahr.

879.020,81 €

15.358.324,62 € 15.689.022,53 €

-16,61%

1,68%

60 €

-66,21%

-582 €

297 €

-36,32%

-1.997.534 €

0,56%

174.600 €

-13,46%

-10,25%

-1,97%

18.850 €

-5,40%

-344.807 €

2,31%

8.619.062 €

-12,71%

-74,96%

13.722.308 €

43.387 €

-16,80%

79,19%

-34,26%

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