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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan / Landkreis Tübingen:

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Academic year: 2022

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(1)

Haushaltsplan

201 www.kreis-tuebingen.de 4

(2)

HAUSHALTSSATZUNG mit HAUSHALTSPLAN

2 0 1 4

(3)
(4)

___________________________________________________________________________

Vorbemerkungen... 01

Gebietsübersicht ... 02

Organisationsplan, bewirtschaftende Stellen ... 03

Haushaltssatzung ... 05

Vorbericht und Erläuterungen zum Haushaltsplan ... 07

Gesamtplan, Einzelpläne mit Unterabschnitten des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts ... 1

Gesamtplan, Haushaltsquerschnitt ... 29

Gesamtplan, Gruppierungsübersicht ... 41

Gesamtplan, Finanzierungsübersicht ... 47

Einzelpläne des Verwaltungshaushalts ... 49

Einzelpläne des Vermögenshaushalts ...173

Stellenplan ...215

Übersicht über die Personalausgaben ... Anlage 1...227

Übersicht über den sächlichen Betriebsaufwand ... Anlage 2...231

Übersicht über die Geschäftsausgaben ... Anlage 3...233

Übersicht über die Sozial- und Jugendhilfeleistungen ... Anlage 4...235

Finanzplanung 2013 – 2017 ... Anlage 5...271

Investitionsprogramm 2013 – 2017 ... Anlage 6...277

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben ... Anlage 7...283

Übersicht über den Stand der Rücklagen und des Geldvermögens ... Anlage 8...285

Übersicht über den Schuldendienst ... Anlage 9...289

Übersicht über die Bürgschaftsverpflichtungen und Verpflichtungen aus Gewährverträgen ... Anlage 10 ...295

Verzeichnis der Kreisstraßen ... Anlage 11 ...299

Übersicht über Einwohnerzahlen, Steuerkraftsummen, Kreisumlage Übersicht über die Kreisumlagehebesätze der Landkreise in Baden-Württemberg ... Anlage 12 ...303

Vorläufige Berechnung der Steuerkraftsummen 2014 ... Anlage 13 ...309

Vorläufige Berechnung der Finanzzuweisungen 2014 ... Anlage 14 ...311

Übersicht über die Internen Leistungsverrechnungen... Anlage 15 ...313

(5)
(6)

Vorbemerkungen:

1. Wohnbevölkerung des Kreises nach

a) der Volkszählung am 13.09.1950 100.583 Einwohner 06.06.1961 127.884 Einwohner 27.05.1970 152.156 Einwohner 25.05.1987 175.855 Einwohner der Fortschreibung auf 30.06.2000 207.588 Einwohner 30.06.2002 211.574 Einwohner 30.06.2004 214.784 Einwohner 30.06.2006 216.632 Einwohner 30.06.2008 217.408 Einwohner 30.06.2010 220.786 Einwohner

b) dem Zensus am 09.05.2011 211.915 Einwohner der Fortschreibung auf 30.06.2012 213.333 Einwohner 30.06.2013 215.416 Einwohner

2. Markungsfläche des Kreises 51.918 ha

3. Steuerkraftsumme der Gemeinden des Kreises

a) für das Haushaltsjahr 2013 (vorläufig) 234.329.743 Euro 1.098,42 Euro/EW b) für das Haushaltsjahr 2014 (vorläufig) 256.596.379 Euro 1.191,17 Euro/EW

4. Steuerkraftsumme des Landkreises Tübingen

a) für das Haushaltsjahr 2013 (vorläufig) 28.212.294 Euro 132,25 Euro/EW b) für das Haushaltsjahr 2014 (vorläufig) 29.991.387 Euro 139,23 Euro/EW

5. Kreissumme insgesamt

a) für das Haushaltsjahr 2013 (vorläufig) 262.542.037 Euro 1.230,67 Euro/EW b) für das Haushaltsjahr 2014 (vorläufig) 286.587.766 Euro 1.330,39 Euro/EW

(7)

02

L a n d k r e i s

T ü b i n g e n

(8)

(Stand 01.09.2013)

Abt. 16 IT und Organisation Joachim Wellhäußer Telefon 07071/207-1020

Erster Landesbeamter Hans-Erich Messner

Telefon 07071/207-4000

Abt. 01 Eigenprüfung Gabriele Mezger Telefon 07071/207-5101

Landrat Joachim Walter

Telefon 07071/207-5000

Abt. 43 Verkehr und Straßen Dieter Braun

Telefon 07071/207-4301 Abt. 42 Vermessung und Flurneuordnung

Erich Barth

Telefon 07071/207-4201 Abt. 41 Umwelt und Gewerbe Frank Wolters

Telefon 07071/207-4101

Abt. 40 Landwirtschaft, Baurecht und Naturschutz

Michael Bilger

Telefon 07071/207-4001

Abt. 35 Kommunalaufsicht Karl-Heinz Raidt

Telefon 07071/207-3501 Abt. 34 Forst

Alexander Köberle Telefon 07071/207-1401 Abt. 33 Gesundheit Dr. Peter-Joachim Oertel Telefon 07071/207-3301 Abt. 32 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Dr. Peter Behrens

Telefon 07071/207-3201 Abt. 31 Ordnung Karl-Heinz Meier Telefon 07071/207-3101 Abt. 30.1 Recht und Bußgelder Elisabeth Barner

Telefon 07071/207-3001

Geschäftsbereich 4 Umwelt und Verkehr Hans-Erich Messner Telefon 07071/207-4000 Geschäftsbereich 3

Gesundheit, Ordnung, Forst Karlheinz Neuscheler Telefon 07071/207-3000 Geschäftsbereich 2

Jugend und Soziales Ulrike Dimmler-Trumpp Telefon 07071/207-2000 Geschäftsbereich 1

Zentrale Verwaltung, Finanzen Betriebe

Werner Walz

Telefon 07071/207-1000

Abt. 20 Soziales Iska Dürr

Telefon 07071/207-2001 Abt. 21 Jugend

Bernd Hillebrand Telefon 07071/207-2101

Abt. 15 Öffentlichkeitsarbeit, Archiv und Kultur

Dr. Wolfgang Sannwald Telefon 07071/207-5201

Abt. 13 Abfallwirtschaftsbetrieb Dr. Sibylle Kiefer

Telefon 07071/207-1301 Abt. 12 Kreisschulen und Liegenschaften

Anke Armbrust

Telefon 07071/207-1201 Abt. 10 Personal Renate Fischer

Telefon 07071/207-1010 Abt. 11 Finanzen Kai-Peter Michels Telefon 07071/207-1101

Abt. 30.2 Sozialrecht Jörg Fetzer

Telefon 07071/207-3010 Stabsstelle EU-Strukturförderung

Christa Hintermair Telefon 07071/207-5301

03

(9)

Bewirtschaftende Stellen im Landratsamt Tübingen

Bewirt.

Stelle Abteilung 0000 Landrat

0010 Abteilung Eigenprüfung 0100 Abteilung Personal 0110 Abteilung Finanzen

0120 Abteilung Kreisschulen und Liegenschaften

0130 Abfallwirtschaftsbetrieb (ab 01.01.1999 Eigenbetrieb) 0150 Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Archiv und Kultur 0160 Abteilung IT und Organisation

0200 Abteilung Soziales 0210 Abteilung Jugend

0300 Abteilung Recht und Bußgelder und Abteilung Sozialrecht 0310 Abteilung Ordnung

0320 Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 0330 Abteilung Gesundheit

0340 Abteilung Forst

0350 Abteilung Kommunalaufsicht

0400 Abteilung Landwirtschaft, Baurecht und Naturschutz 0410 Abteilung Umwelt und Gewerbe

0420 Abteilung Vermessung und Flurneuordnung 0430 Abteilung Verkehr und Straßen

0800 Personalrat

1000 Geschäftsbereich Zentrale Verwaltung, Finanzen, Betriebe 2000 Geschäftsbereich Jugend und Soziales

3000 Geschäftsbereich Gesundheit, Ordnung, Forst 4000 Geschäftsbereich Umwelt und Verkehr

Die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in der Spalte "Bewirtschaftende Stelle" aufgeführten Nummern sind folgenden Geschäftsbereichen / Abteilungen zugeordnet:

(10)

HAUSHALTSSATZUNG des

LANDKREISES TÜBINGEN für das

HAUSHALTSJAHR 2 0 1 4

Aufgrund von§ 48 der Landkreisordnung i. d. F. vom 19.06.1987 (GBI. S. 288) in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung i. d. F. vom 24.07.2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698) mit den jeweils für die Kameralistik geltenden Änderungen dieser Gesetze hat der Kreistag am 11.12.2013 folgende

Haushaltssatzung

für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1.

2.

3.

den Einnahmen und Ausgaben von je davon im Verwaltungshaushalt

im Vermögenshaushalt

200.996.750 Euro 8.311.040 Euro dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen

(Kreditermächtigung) von

dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von

§2

209.307.790 Euro

0 Euro 1.400.000 Euro.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 25.000.000 Euro festgesetzt.

§3

Der Hebesatz der Kreisumlage wird gern. § 35 FAG auf 32, 13 v. H. der Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Gemeinden festgesetzt.

Ausgef~t Jiihingeo. den 11.12

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13

(11)
(12)

V O R B E R I C H T z u m

H a u s h a l t s p l a n 2 0 1 4

I. R ü c k b l i c k a u f d a s H a u s h a l t s j a h r 2 0 1 2

Der Kreistag hat am 14.12.2011 die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012

mit Einnahmen und Ausgaben von je 182.291.760 Euro davon im Verwaltungshaushalt 175.339.060 Euro,

im Vermögenshaushalt 6.952.700 Euro,

beschlossen und den Hebesatz der Kreisumlage auf 33,06 v. H. festgesetzt.

Die am 03.05.2012 abgeschlossene Jahresrechnung weist nachfolgende Abschlusszahlen aus:

a) V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

Soll-Einnahmen 178.455.432,17 Euro

Soll-Ausgaben 174.278.355,28 Euro

Zuführung zum Vermögenshaushalt 4.177.076,89 Euro

Planansatz (Zuführung zum Vermögenshaushalt) 1.965.000,00 Euro Wenigerausgaben / Mehreinnahmen

des Verwaltungshaushalts 2.212.076,89 Euro

b) V e r m ö g e n s h a u s h a l t

Soll-Einnahmen 3.865.752,50 Euro

Zuführung vom Verwaltungshaushalt 4.177.076,89 Euro

Einnahmen insgesamt 8.042.829,39 Euro

Soll-Ausgaben 8.042.829,39 Euro

Veranschlagte Zuführung zur allgemeinen Rücklage 0,00 Euro

Endergebnis VmH 0,00 Euro.

(13)

Bereits zum Zeitpunkt des Finanzzwischenberichts 2012, der am 18.07.2012 im Kreistag beraten wurde, war ersichtlich, dass die zur Jahresmitte 2012 absehbaren Planabweichungen insgesamt bei einem rechnerischen Fehlbetrag von rd. 0,9 Mio. Euro zu einer relativ geringen Haushaltsmehrbelas- tung führen würden.

Daher wurde vom Kreistag in gleicher Sitzung beschlossen, die sich als Ergebnis der Jahresrechnung 2011 ergebenden freien Mittel der allgemeinen Rücklage für folgende Einzelmaßnahmen im Planjahr 2012 ergebniswirksam einzusetzen:

1. auf die Inanspruchnahme der Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2012 mit 1.576.000 Euro wurde verzichtet;

2. sechs Darlehen beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg mit einem Restschuldenstand auf Jahresende 2012 von insgesamt 357.259 Euro wurden vorzeitig abgelöst;

3. der somit voraussichtlich 2012 entstehende Fehlbetrag sollte beim Abschluss der Jahres- rechnung 2012 durch eine entsprechende überplanmäßige Rücklage-Entnahme abgedeckt werden.

Im Haushaltsverlauf des 2. Halbjahres 2012 ergaben sich gegenüber dem Finanzzwischenbericht insbesondere im kommunalen Finanzausgleich weitere Änderungen, die das Jahresergebnis noch- mals positiv beeinflusst haben. Beim Abschluss der Jahresrechnung 2012 war deshalb lediglich noch eine überplanmäßige Rücklagenentnahme von 495.206 Euro erforderlich, um den Ausgleich herbei- zuführen. Das Jahr 2012 schloss mit einer ausgeglichenen Jahresrechnung ab.

Die nicht zum Ausgleich erforderlichen freien Mittel der allgemeinen Rücklage belaufen sich auf rd.

1,4 Mio. Euro und stellen somit das verbesserte „Gesamtergebnis“ der Haushaltsrechnung 2012 dar.

(14)

II. H a u s h a l t s j a h r 2 0 1 3

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2013 wurden vom Kreistag am 12.12.2012 mit fol- genden Festsetzungen verabschiedet:

Gesamteinnahmen und -ausgaben von je 199.872.440 Euro,

davon im Verwaltungshaushalt 189.460.840 Euro, im Vermögenshaushalt 10.411.600 Euro,

Kreditaufnahmen 0 Euro,

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1.146.000 Euro,

Höchstbetrag der Kassenkredite 25.000.000 Euro,

Hebesatz der Kreisumlage 32,76 v. H. .

Der Finanzzwischenbericht 2013 (KT-Drucksache Nr. 006/13), wurde am 17.07.2013 im Kreistag beraten. Die zur Jahresmitte 2013 waren wesentliche Abweichungen im Haushaltsverlauf der Sozial- und Jugendhilfe sowie im Einnahmenbereich erkennbar:

• Im Reinaufwand der Sozialhilfe war mit Mehrausgaben von rd. 0,34 Mio. Euro zu rechnen.

Dagegen ließ die Jugendhilfe einen gegenüber der Haushaltsplanung um 1,58 Mio. Euro nied- rigeren Reinaufwand erwarten.

• Bei den Einnahmen musste davon ausgegangen werden, dass der Kreisanteil an der Grund- erwerbsteuer 2013 um 1,1 Mio. Euro unter dem Planansatz bleiben wird und bei den Bußgel- dern wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten 0,6 Mio. Euro weniger an Einnahmen zu verbu- chen sein werden.

Bei den Personalkosten konnte von einem Minderaufwand von rd. 0,32 Mio. Euro ausgegangen werden. In den übrigen Bereichen sind bei verschiedenen Abweichungen Weniger-Ausgaben von rd. 0,22 Mio. Euro zu erwarten, denen Weniger-Einnahmen mir rd. 0,20 Mio. Euro fast in gleicher Höhe gegenüber stehen.

Die zur Jahresmitte 2013 absehbaren Planabweichungen führten insgesamt zu Weniger- Ausgaben von 1,787 Mio. Euro und Weniger-Einnahmen von 1,903 Mio. Euro. Per Saldo heben sich die Planabweichungen damit nahezu auf und ergeben mit einem rein rechnerischen Fehlbe- trag von 0,116 Mio. Euro eine „rote Null“.

Im Haushaltsverlauf des 2. Halbjahres 2013 zeichneten sich gegenüber dem Finanzzwischenbe- richt bislang kaum wesentliche Änderungen ab, die das Jahresergebnis beeinflussen werden.

Das Jahresergebnis 2013 wird somit aller Voraussicht nach mit einem ausgeglichenen Ergebnis abschließen.

(15)

III. H a u s h a l t s j a h r 2 0 1 4

1. Vom 06. bis 08. Mai 2013 fand in Weimar die 142. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzun- gen“ statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2013 bis 2017.

Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. In dem Ergebnis spiegelt sich nicht zuletzt die gute Verfas- sung des Arbeitsmarktes mit einem historischen Höchststand an Beschäftigungsverhältnissen und steigenden Löhnen wieder. So wird für das laufende Jahr 2013 ein Anstieg des Bruttoin- landsprodukts (BIP) um real 0,5 % erwartet. Dabei wird davon ausgegangen, dass im 1. Quartal 2013 eine wirtschaftliche Stabilisierung eingetreten ist. Für den weiteren Jahresverlauf wird mit einer Stärkung der wirtschaftlichen Auftriebskräfte gerechnet. Im Schätzzeitraum 2013 bis 2017 werden für das nominale Bruttoinlandsprodukt nunmehr Veränderungsraten von 2,2 % für 2013, 3,3 % für 2014 und 3,0 % jeweils für die Jahre 2015, 2016 und 2017 erwartet.

2. Das Innenministerium und das Finanzministerium Baden-Württemberg haben am 17.06.2013 den Erlass zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2014 (Haushaltserlass 2014) herausgegeben. Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Finanzausgleichsleistun- gen basieren auf Berechnungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden- Württemberg. Sie berücksichtigen die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2013. Die Einwoh- nerzahlen des Zensus 2011 sind entsprechend der Regelung in § 39 Abs. 36 FAG ebenfalls be- rücksichtigt.

3. Der Zahlenteil wurde am 07.10.2013 abgeschlossen. Auf diesen Stichtag beziehen sich auch die Erläuterungen in diesem Vorbericht.

Der Haushaltsplanentwurf weist danach folgendes Volumen auf:

2 0 1 4 2 0 1 3

Euro Euro Euro %

Verwaltungshaushalt 200.386.450 189.460.840 + 10.925.610 + 5,77 Vermögenshaushalt 8.091.840 10.411.600 - 2.319.760 -22,28 Gesamthaushalt 208.478.290 199.872.440 + 8.605.850 + 4,31

+ Steigerung/

- Minderung

(16)

4. V e r w a l t u n g s h a u s h a l t 2 0 1 4 4.1 Steuerkraftsummen

Die Steuerkraftsumme des Landkreises sowie die seiner Städte und Gemeinden stellen die Be- messungsgrundlagen für die Berechnung verschiedener Umlagen dar (vgl. Pos. 4.2).

Die Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden wird gebildet aus der Grundsteuer, der Ge- werbesteuer, den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer, den Schlüsselzuweisungen und den Zuweisungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs ab- züglich der Gewerbesteuerumlage jeweils des zweitvorangegangenen Jahres.

Die Steuerkraftsumme des Landkreises setzt sich zusammen aus den Steuerkraftsummen der Städte und Gemeinden des Landkreises sowie den Schlüsselzuweisungen des Landes und der Grunderwerbsteuer jeweils des zweitvorangegangenen Jahres.

2011 sind die Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Tü- bingen gegenüber dem Vorjahr um fast -10 % regelrecht eingebrochen. Landesweit lag der Rückgang sogar bei knapp über -14 %. Der Grund waren die niedrigen Steuereinnahmen des Jahres 2009, nachdem die Finanz- und Wirtschaftskrise ab dem Winterhalbjahr 2008/2009 zu ei- nem der schärfsten Konjunktureinbrüche der gesamtdeutschen Volkswirtschaft geführt hatte. Ein Jahr später hatten sich die Steuereinnahmen im Rahmen des wirtschaftlichen Aufschwungs wie- der deutlich erholt und auch im Landkreis Tübingen stiegen die Steuerkraftsummen der kreisan- gehörigen Städte und Gemeinden seither wieder an (2012: +4,47% und 2013: +4,38%).

Auch für das aktuelle Plan-Jahr 2014 sind die Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gegenüber dem Vorjahreswert um weitere +9,50% gestiegen und liegen mit 256.596.379 Euro sogar deutlich über dem Vorkrisenniveau (2010: 237.729.148 Euro).

Die Entwicklung der vorläufigen Steuerkraftsummen 2014 im Landkreis Tübingen zeigt gegen- über 2013 folgende Veränderungen (vgl. auch Anlage 13):

Kreisangehörige Städte und Gemeinden 2014 256.596.379 Euro

2013 (Plan) 234.329.743 Euro

+ 22.266.636 Euro = + 9,51 % Summe Landkreise B.-W. = + 6,38 %

Landkreis Tübingen

(Schlüsselzuweisungen des Landes und der Grunderwerbsteuer) 2014 29.991.387 Euro

2013 (Plan) 28.209.998 Euro

+ 1.781.389 Euro = + 6,32 % Summe Landkreise B.-W. = + 5,15 %

Kreissumme

2013 286.587.766 Euro 2012 (Plan) 262.532.687 Euro

+ 24.055.079 Euro = + 9,16 % Summe Landkreise B.-W. = + 6,24 %

(17)

Die Steuerkraftsumme 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Tübingen steigt gegenüber 2013 um + 9,50 % (Vorjahr: + 4,38 %). Der Zuwachs liegt damit um 3,13 %- Punkte über dem Landesdurchschnitt aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Baden- Württemberg, der um 6,38 % über der Vorjahressumme liegt (Vorjahr: + 10,13 %). Allerdings reicht beim Landesdurchschnitt die Spannbreite von –10 % im Landkreis Heidenheim bis zum Spitzenwert von + 25 % im Hohenlohekreis.

Die Steuerkraftsumme 2014 des Landkreises – also zuzüglich der 2012 erhaltenen Schlüsselzu- weisungen des Landes und der Grunderwerbsteuer - steigt gegenüber dem Vorjahr um 1.781.389 Euro oder um + 6,32 % (Vorjahr: + 2,64 %). Auch hier liegt der Anstieg über dem Lan- desdurchschnitt der Landkreise von + 5,15 % (Vorjahr: + 9,63 %). Dies liegt daran, dass der Landkreis Tübingen 2012 gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,2 Mio. Euro höhere FAG- Zuweisungen erhalten hatte und das Ergebnis der Grunderwerbsteuer um rd. 0,6 Mio. Euro über dem des Vorjahres lag.

0 € 50.000.000 € 100.000.000 € 150.000.000 € 200.000.000 € 250.000.000 € 300.000.000 €

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Landkreis 16.238.301 14.020.628 18.972.616 22.716.144 25.869.953 26.031.771 25.925.658 31.296.463 28.209.998 29.991.387 Gemeinden 159.267.631 164.312.902 172.055.915 198.174.012 215.679.475 237.729.148 214.529.789 224.489.527 234.322.689 256.596.379

Entwicklung der Steuerkraftsummen im Landkreis Tübingen

(18)

Steuerkraftsummen der Gemeinden und Landkreise

Jahr Landkreis Kreissumme Einwohner am

Euro Euro/EW Euro Euro Euro/EW 30.06. d.Vj.

Landkreis Tübingen

2010 237.729.148 1.080,95 26.031.771 263.760.919 1.199,31 219.927 2011 214.529.789 974,53 25.925.658 240.455.447 1.092,30 220.136 2012 224.489.527 1.015,20 31.296.463 255.785.990 1.156,73 221.129 2013 234.322.689 1.056,12 28.209.998 262.532.687 1.183,27 221.871 2014 256.596.379 1.152,93 29.991.387 286.587.766 1.287,68 222.561 Vergleichszahlen benachbarter Landkreise:

Landkreis Reutlingen

2005 208.624.872 740,69 15.575.062 224.199.934 795,98 281.664 2010 296.945.398 1.056,71 33.593.025 330.538.423 1.176,25 281.010 2011 267.651.761 952,16 30.546.692 298.198.453 1.060,83 281.100 2012 279.737.989 995,58 38.060.536 317.798.525 1.131,04 280.979 2013 305.558.265 1.086,61 36.987.546 342.545.811 1.218,14 281.204 2014 337.035.483 1.197,94 40.489.125 377.524.608 1.341,86 281.345 Zollernalbkreis

2005 140.779.235 728,80 14.649.747 155.428.982 804,64 193.167 2010 196.870.575 1.036,96 25.251.015 222.121.590 1.169,96 189.854 2011 161.352.873 849,70 24.151.482 185.504.355 976,88 189.895 2012 181.295.850 963,64 26.761.586 208.057.436 1.105,88 188.137 2013 203.431.909 1.084,18 28.257.546 231.689.455 1.234,77 187.637 2014 207.340.702 1.105,63 26.840.337 234.181.039 1.248,75 187.532 Landkreis Böblingen

2010 481.013.417 1.290,82 39.764.287 520.777.704 1.397,53 372.641 2011 435.045.456 1.167,00 28.590.157 463.635.613 1.243,69 372.789 2012 398.888.346 1.071,82 31.404.491 430.292.837 1.156,20 372.160 2013 558.634.272 1.497,47 42.614.907 601.249.179 1.611,70 373.052 2014 502.854.550 1.345,12 47.272.582 550.127.132 1.471,58 373.835

1990 652,09 711,92

2010 1.114,31 1.233,93 8.763.691

2011 953,08 1.067,78 8.765.610

2012 989,11 1.114,45 8.758.673

2013 1.088,62 1.222,06 8.763.985

2014 1.155,79 1.295,83 8.780.679

Gemeinden

Landkreise in Baden-Württemberg

(19)

4.2 Umlagen

4.2.1 Kreisumlage

Nach § 2 LKrO verwaltet der Landkreis in seinem Gebiet in eigener Verantwortung alle die Leis- tungsfähigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden übersteigenden öffentlichen Aufga- ben, insbesondere die Sozialhilfe, die Jugendhilfe und seit 2005 auch die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Um seinen Finanzbedarf zu decken kann der Landkreis, soweit seine sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, für diese Ausgleichsfunktion von den kreisangehö- rigen Städten und Gemeinden eine Umlage erheben (§ 49 LKrO).

Die Grundlagen zur Berechnung der Kreisumlage bilden die Steuerkraftsummen der Städte und Gemeinden vervielfältigt mit dem vom Kreistag zu beschließenden Hebesatz (§ 35 FAG).

2013 lag die Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden des Landkreises Tübingen bei 234.329.743 Euro. Die vorläufige Steuerkraftsumme für das Jahr 2014 beträgt 256.596.379 Euro und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 22.266.636 Euro gestiegen.

Der Verwaltungsentwurf des Haushalts 2014 sieht vor, den Hebesatz der Kreisumlage von bisher 32,76 % um 0,58 %-Punkte auf 32,18 % zu senken. Dies ergibt für 2014 ein Kreisumlage- Aufkommen von rd. 82,573 Mio. Euro (2013: 76,766 Mio. Euro).

Die vorläufigen Steuerkraftsummen der Städte und Gemeinden und die anteilig auf sie entfallen- de Kreisumlage sind in Anlage 12 dargestellt.

4.2.2 Finanzausgleichsumlage

Das Land erhebt von den Gemeinden und Landkreisen jährlich eine Finanzausgleichsumlage.

Der Umlagesatz beträgt nach § 1 a FAG derzeit 22,10 %. Nach dem Haushaltserlass 2014 des Landes kann auch für das kommende Planjahr von diesem Prozentsatz ausgegangen werden.

Auf der Basis dieses Umlagesatzes und des Landkreisanteils an der Gesamt-Steuerkraftsumme des Landkreises Tübingen i.H.v. 29.991.387 Euro sind im Jahr 2014 somit 6.628.100 Euro an das Land abzuführen. Dies bedeutet aufgrund der höheren Steuerkraft des Landkreises Tübin- gen als Bemessungsgrundlage gegenüber 2013 einen Mehraufwand von 393.100 Euro (HSt.

1.9000.8310.000).

4.2.3 Umlage an Landeswohlfahrtsverband (LWV) in Abwicklung

Die beiden Landeswohlfahrtsverbände Württemberg-Hohenzollern und Baden wurden im Rah- men der Verwaltungsstrukturreform mit Ablauf des 31.12.2004 aufgelöst. Die ursprünglich ge- setzlich bestimmte Abwicklungsfrist der Verbände bis zum Abschluss der Jahresrechnung 2007 wurde bereits im Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetz zur angemessen Verwer- tung des Liegenschaftsvermögens des Landeswohlfahrtsverbands Württemberg-Hohenzollern i.

A. bis zur Abwicklung der Jahresrechnung 2010 verlängert.

Dem Abwicklungsverband sollte durch die Verlängerung ermöglicht werden, das weitere Vermö- gen vollständig und zu angemessenen Preisen zu veräußern und einen neuen Träger für die LWV.Eingliederungshilfe GmbH zu finden. Da jedoch ein erheblicher Teil der beabsichtigten Vermögensveräußerungen angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage nicht realisiert werden konnte, wurde die Abwicklungsfrist nochmals bis 2017 verlängert.

Gemäß § 39 Abs. 33 i.V.m. § 36 FAG kann für die LWV’s in Abwicklung weiterhin eine Landes- wohlfahrtsumlage erhoben werden, die für 2005 auf 0,3 % der Steuerkraftsumme der Stadt- und Landkreise festgesetzt wurde, worauf jedoch bereits seit 2006 wieder verzichtet werden konnte.

Auch für 2014 wird der LWV Württemberg-Hohenzollern i. A. keine Umlage erheben.

(20)

4.2.4 Umlage an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) Mit der Auflösung der beiden Landeswohlfahrtsverbände wurde zum 01.01.2005 der Kommu- nalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - KVJS - gegründet. Der neue Ver- band hat gemäß § 3 Jugend- und Sozialverbandsgesetz (JSVG) folgende Aufgaben:

- Überörtlicher Träger der Sozialhilfe, der öffentlichen Jugendhilfe (Landesjugendamt) und der Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle, Integrationsamt),

- Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger beim Abschluss von Leistungs-, Vergü- tungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen nach SGB VIII, XI und XII, bei der Pla- nung in der Alten- und Behindertenhilfe und der Planung der Hilfen nach SGB XII sowie im Rahmen von § 97 Abs.5 SGB XII (Weiterentwicklung von Leistungen der Sozialhilfe und Projekte),

- Errichtung eines Medizinisch-pädagogischen Fachdienstes, - Träger von Fortbildungsstätten.

Der KVJS erhebt von den Verbandsmitgliedern zur Deckung seines Finanzbedarfs eine allge- meine Umlage, deren Höhe in der Haushaltssatzung des KVJS für jedes Haushaltsjahr festzu- setzen ist. Sie wird je zur Hälfte nach der Einwohnerzahl (Stand 30.06. des Vorjahres) und nach den Steuerkraftsummen der Stadt- und Landkreise bemessen.

Mit Schreiben vom 20.09.2013 hat der KVJS mitgeteilt, dass sich nach dem Haushaltsentwurf des KVJS für 2014 ein Umlagevolumen von 45,115 Mio. Euro errechnet. In Fortführung des Be- schlusses des Verbandsausschusses vom 06.07.2010 (Entnahme aus der kameralen Allgemei- nen Rücklage zur Vermeidung von deutlichen Schwankungen in der Umlagehöhe) wird 2014 ein Defizit in Höhe von 3,8 Mio. Euro eingeplant, das nach 3 Jahren auf das Basiskapital zu verrech- nen ist.

Bei den für die Berechnung der Umlage zugrundeliegenden Einwohnerzahlen wurde die Bevölke- rungsfortschreibung auf Basis Zensus 2011 gemäß den Übergangsbestimmungen für das FAG berücksichtigt (jeweils 50% Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Volkszählung 1987 und auf Basis Zensus 2011).

Hieraus ergeben sich folgende Hebesätze für die allgemeine Umlage 2014:

nach der Einwohnerzahl 2,112 Euro (Vorjahr: 1,943 Euro) nach den Steuerkraftsummen 0,151 % (Vorjahr: 0,11 %).

Für den Landkreis Tübingen errechnet sich auf der Grundlage der mitgeteilten Hebesätze für 2014 folgende Umlage (HSt. 1.9000.8322.000):

218.704 EW x 2,112 Euro = 461.903 Euro 0,151 % aus 286.587.766 Euro = 432.748 Euro 894.651 Euro

Planansatz 2014: 895.000 Euro

(Plan 2013: 830.000 Euro)

(21)

4.3 Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich Auswirkungen des Zensus 2011 auf den Finanzausgleich

Am 31.05.2013 wurden die aktuellen Zensusergebnisse veröffentlicht. Zum Zensusstichtag, dem 09.05.2011, hatte Baden-Württemberg danach 10.486.660 Einwohner, knapp 274.000 weniger (–2,54 %) als nach den bisherigen Fortschreibungen auf der Grundlage der letzten Volkszählung von 1987. Der Landkreis Tübingen war von den Auswirkungen des Zensus 2011 mit einem Rück- gang um 9.177 Einwohner (-4,13%) auf 211.951 Einwohner überdurchschnittlich betroffen.

Um die Auswirkungen der Zensus-Ergebnisse abzumildern, hat das Land in § 39 Abs. 36 FAG eine Übergangsregelung in den kommunalen Finanzausgleich aufgenommen:

• für die Jahre 2012 und 2013 bleibt die auf der Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung bestimmend;

• im Jahr 2014 wird die auf der Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführte Bevölkerungs- fortschreibung zum 30. Juni 2012 zu 50 % und die auf der Grundlage des Zensus 2011 weiter- geführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2013 zu 50 % berücksichtigt;

• im Jahr 2015 wird auf der Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführte Bevölkerungsfort- schreibung zum 30. Juni 2012 zu 25 % und die auf der Grundlage des Zensus 2011 weiterge- führte Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2014 zu 75 % berücksichtigt.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung lagen die auf 30.06.2013 fortgeschriebenen Zensus-Zahlen noch nicht vor. Die Berechnungen zum Haushaltsentwurf erfolgten daher auf der Basis der Bevölke- rungszahlen zum 31.03.2013; diese zeigen gegenüber dem Zensus-Ergebnis bereits einen leichten Anstieg bei den Einwohnerzahlen. Sobald uns die neueren Zahlen vom Statistischen Landesamt übermittelt werden, wird die Verwaltung die sich daraus ergebenden Änderungen als Verwaltungs- änderungen nachreichen.

Einwohner auf der Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführten Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2012

222.482 Einwohner

Einwohner auf der Grundlage des Zensus 2011 weitergeführten Bevölkerungsfortschreibung

(Stand 31.03.2013, da die Zahlen auf 30.06.2013 noch nicht vorliegen)

214.926 Einwohner

Maßgebliche Einwohnerzahl für den Finanzaus- gleich 2014

218.704 Einwohner

Trotz der abmildernden Übergangsvorschrift im FAG hat der Landkreis Tübingen für die Berechnung der einwohnerzahlabhängigen Finanzausgleichsleistungen mit 218.704 „FAG-Einwohnern“ 3.778 Einwohner weniger als nach der bisherigen Fortschreibung der Volkszählung von 1987.

Die größten finanziellen Auswirkungen ergeben sich durch die niedrigere Einwohnerzahl bei den Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG sowie – mit deutlich geringeren Auswirkungen - bei den Zu- weisungen nach § 11 Abs. 1 FAG:

Berechnung auf EW-Basis Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG

Zuweisungen nach § 11 Abs. 1 FAG

Einwohnerzahl auf der Grund- lage der Volkszählung 1987

25.704.000 € 2.184.500 € Maßgebliche Einwohnerzahl

für den Finanzausgleich 2014

24.118.000 € 2.151.400 €

Differenz: -1.586.000 € -33.100 €

Insgesamt betragen die Mindereinnahmen für den Landkreis Tübingen somit 1.619.100 Euro.

(22)

4.3.1 Schlüsselzuweisungen

Diese Zuweisungen nach § 8 FAG sind die wichtigste Einnahme der Landkreise, der Städte und Gemeinden aus dem Finanzausgleich. Sie sind Ersatz für fehlende eigene Steuereinnahmen.

Gleichzeitig soll durch Verteilung der Schlüsselzuweisungen ein Steuerkraftausgleich zwischen den Landkreisen erreicht werden. Dazu wird die Bedarfsmesszahl nach § 10 FAG der Steuer- kraftmesszahl des Landkreises nach § 9 FAG gegenüber gestellt.

Nach dem Haushaltserlass 2014 des Finanzministeriums vom 17.06.2013 wird der Kopfbetrag bei den Schlüsselzuweisungen an die Landkreise gegenüber dem Vorjahr von 556 Euro je Ein- wohner für das Jahr 2014 um 31 Euro je Einwohner auf 587 Euro je Einwohner angehoben. Die Ausschüttungsquote ändert sich gegenüber dem Vorjahr nicht und bleibt bei 71,5 %.

Die Zuweisungen für 2014 betragen somit insgesamt voraussichtlich 24.118.000 Euro (HSt.

1.9000.0410.000). Dies bedeutet gegenüber dem Planansatz 2013 Wenigereinnahmen i.H.v.

1.403.000Euro.

Die Zuweisungen sind auf dieser Basis in Anlage 14 berechnet.

Zum Vergleich:

2012 Rechnungsergebnis 20.310.824 Euro

2013 Planansatz 25.521.000 Euro

2014 Planansatz 24.118.000 Euro

4.3.2 Zuweisungen nach § 11 Abs. 1 FAG

Für die vom Land zu erfüllenden Pflichtaufgaben und Aufgaben der unteren staatlichen Verwal- tungsbehörde werden pauschale Zuweisungen nach § 11 Abs. 1 FAG - entsprechend der Einwoh- nerzahl - gewährt.

Nach dem Haushaltserlass 2013 ändern sich die Zuweisungen an die Landkreise nach § 11 Abs.

1 FAG im Jahr 2013 voraussichtlich nicht. Diese Zuweisungen betragen somit wie im Vorjahr:

- für Einwohner der Großen Kreisstädte sowie der Gemeinden, die einer Verwaltungsge- meinschaft angehören 8,30 Euro,

- für Einwohner der übrigen Gemeinden 13,92 Euro.

Die Zuweisungen belaufen sich nach den Berechnungen in Anlage 14 im Jahr 2014 auf 2.151.400 Euro (Plan 2013: 2.184.000 Euro) - HSt. 1.9000.0615.000.

4.3.3 Zuweisungen für eingegliederte untere Sonderbehörden nach § 11 Abs. 4 FAG (Sonderbehörden-Eingliederungsgesetz vom 12.12.1994)

Die Stadt- und Landkreise erhalten zum Ausgleich der ihnen durch das Sonderbehörden- Eingliederungsgesetz vom 12.12.1994 übertragenen Aufgaben pauschale Zuweisungen des Landes nach § 11 Abs. 4 FAG. Die Zuweisungen verändern sich jährlich entsprechend der Ent- wicklung der Steuerkraft der Stadt- und Landkreise.

Nach dem Haushaltserlass 2014 des Finanzministeriums betragen die pauschalen Zuweisungen nach dem Sonderbehörden-Eingliederungsgesetz im Jahr 2014 voraussichtlich 114,5 Mio. Euro (2013: 112,3 Mio. Euro).

(23)

Die pauschalen Zuweisungen werden auf die Stadt- und Landkreise nach den in § 11 Abs. 4 FAG festgelegten Quoten aufgeteilt. Danach erhält der Landkreis Tübingen einen Anteil von 1,78 %, sodass für das Jahr 2014 Zuweisungen von insgesamt 2.038.100 Euro erwartet werden (Plan 2013: 1.998.900 Euro).

Diese verteilen sich auf UA 1210 Wasserwirtschaft 560.500 Euro UA 5000 Abt. Gesundheit 1.306.400 Euro

UA 5460 Veterinärwesen 171.200 Euro

insgesamt 2.038.100 Euro

4.3.4 Zuweisungen nach § 11 Abs. 5 FAG - Ausgleich für übertragene Aufgaben durch Artikel 1 des Verwaltungsstruktur-Reformgesetz (VRG) vom 01.07.2004

Außerdem erhalten die Stadt- und Landkreise zum Ausgleich der ihnen durch das Verwaltungs- struktur-Reformgesetz ab 01.01.2005 übertragenen Aufgaben ebenfalls pauschale Zuweisungen.

Die Zuweisungen wurden ursprünglich im VRG festgelegt und werden entsprechend der Ge- haltsentwicklung der Beschäftigten und Beamten des Landes dynamisiert. Außerdem wurden sie in den Jahren 2005 – 2011 gestaffelt um einen ebenfalls dynamisierten Abschlag vermindert, bis die gesetzlich geforderte Effizienzrendite von 20 % im Jahr 2011 erreicht war.

Die pauschalen Zuweisungen nach dem FAG betragen im Jahr 2014 voraussichtlich 295 Mio.

Euro. Der Anteil des Landkreises Tübingen an den Zuweisungen beträgt 1,899 %. Im Haushalts- jahr 2014 entspricht dies einem Betrag von 5.608.000 Euro (Plan 2013: 5.488.100 Euro).

Diese verteilen sich auf:

UA 1220 Gewerbeaufsicht /

Gewässerausbau 380.900 Euro

UA 4020 Versorgungsverwaltung 567.100 Euro UA 5010 Ärztlicher Dienst 6.200 Euro UA 5465 Lebensmittelüberwachung 518.000 Euro

UA 6120 Vermessung 754.500 Euro

UA 6510 Straßenbauverwaltung 642.500 Euro

UA 7810 Flurneuordnung 677.400 Euro

UA 7820 Landwirtschaftsverwaltung 895.100 Euro UA 8550 Forstverwaltung 1.166.700 Euro

insgesamt 5.488.100 Euro

4.3.5 Schullastenausgleich

Die kommunalen Schulträger erhalten aus dem kommunalen Finanzausgleich (Vorwegentnah- me aus der Finanzausgleichsmasse A) einen angemessenen Ausgleich ihrer laufenden sächli- chen Schulkosten. Auf Empfehlung der FAG-Kommission wurde ab dem Jahr 2000 festgelegt, dass mit dem Sachkostenbeitrag für alle Schulen (allgemeinbildende, berufliche und Sonder- schulen) ein Kostenausgleich von 90 % auf der Grundlage der vom Statistischen Landesamt erstellten laufenden Schulkostenauswertung erreicht werden soll.

Der Entwurf für die Schullastenverordnung 2014 und damit auch die Höhe der Sachkostenbei- träge für die jeweiligen Schularten wurde im August 2013 bekanntgegeben und enthält folgende Änderungen:

(24)

Schulart

Sachkosten- beitrag

2013

Sachkosten- beitrag

2014

Differenz Berufsfachschulen, Berufskol-

legs, Sonderberufsschulen und Sonderberufsfachschulen in Teilzeitunterricht

422 Euro 403 Euro - 19 Euro

Berufsfachschulen, Berufskol- legs, Sonderberufsfachschulen und Sonderberufsschulen in Vollzeitunterricht

1.032 Euro 987 Euro - 45 Euro

Schulen und Schulkindergär-

ten für Geistig Behinderte 5.022 Euro 5.137 Euro + 115 Euro Schulen und Schulkindergär-

ten für Erziehungshilfe 2.076 Euro 2.122 Euro + 46 Euro

Insgesamt haben die geänderten Sachkostenbeiträge beim Vergleich des Haushalts 2014 mit 2013 bei den vier kreiseigenen Berufsschulen (UA 2401, 2402, 2411, 2421) zusammen Minder- einnahmen in Höhe von 175.300 Euro und bei den beiden kreiseigenen Sonderschulen (UA 2711, 2712) Mehreinnahmen in Höhe von 14.100 Euro zur Folge. Dies ergibt für das Haushalts- jahr 2014 im Vergleich mit dem Haushaltsjahr 2013 über alle sechs kreiseigenen Schulen hin- weg betrachtet Mindereinnahmen von insgesamt 161.200 Euro.

Die Sachkostenbeiträge für das Jahr 2014 wurden mit den Schülerzahlen der Schulstatistik auf 21.10.2012 berechnet. Maßgebend ist jedoch die amtliche Schulstatistik, Stand Oktober 2013.

Die Statistik 2013 lag jedoch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsentwurfs noch nicht vor. Nach Vorliegen der neuen Schülerzahlen werden die Sachkostenbeiträge neu berechnet und ggf. berichtigt.

(25)

Entwicklung und Fortschreibung der für die Sachkostenbeiträge maßgebenden Schüler- zahlen:

UA Schule 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13

2401 Gewerbliche Schule Tübingen

Teilzeitschulen 2.030 2.012 1.993 1.892 1.863

Vollzeitschulen 694 684 700 713 726

davon Gymnasium (263) (276) (326)

2.724 2.696 2.693 2.605 2.589 2402 Berufliche Schule Rottenburg

Sondervollzeitschulen 1

Teilzeitschulen 104 104 91 92 88

Vollzeitschulen 637 687 678 650 612

davon Wirtschaftsoberschule (51) (51) (56)

davon Gymnasium (35)

741 791 769 742 701

2411 Wilhelm-Schickard-Schule Tübingen

Teilzeitschulen 838 806 807 810 817

Vollzeitschulen 650 628 661 661 634

davon Gymnasium (434) (445) (384)

1.488 1.434 1.468 1.471 1.451 2421 Mathilde-Weber-Schule Tübingen

Teilzeitschulen 123 103 91 84 84

Vollzeitschulen 691 725 713 722 718

davon Gymnasium (280) (313) (339)

814 828 804 806 802

Summe berufliche Schulen 5.767 5.749 5.734 5.624 5.543

2711 Kirnbachschule Tübingen

Schule für geistig Behinderte 93 91 91 88 83

Kindergarten für geistig Behinderte 6 6 4 4 4

99 97 95 92 87

2712 Lindenschule Rottenburg

Schule für geistig Behinderte 55 53 55 54 59

Kindergarten für geistig Behinderte 4 3 3 5 1

Kindergarten für Erziehungshilfe 3 4 6 7 4

62 60 64 66 64

Summe Sonderschulen 161 157 159 158 151

Gesamtschülerzahlen

(ohne Meister-/Fachschulen) 5.928 5.906 5.893 5.782 5.694

(26)

Die Sachkostenbeiträge nach § 17 FAG betragen im Einzelnen (gerundet):

UA 2014 2013

UA 2401 Gewerbliche Schule Tübingen 1.467.400 Euro 1.535.400 Euro

UA 2402 Berufliche Schule Rottenburg 640.500 Euro 669.800 Euro

UA 2411 Wilhelm-Schickard-Schule Tübingen 955.000 Euro 999.100 Euro

UA 2421 Mathilde-Weber-Schule Tübingen 742.500 Euro 776.400 Euro

UA 2711 Kirnbachschule Tübingen 446.900 Euro 436.900 Euro

UA 2712 Lindenschule Rottenburg 313.700 Euro 309.600 Euro

Summe 4.566.000 Euro 4.727.200 Euro

4.3.6 Straßenlastenausgleich

Nach § 25 Abs. 1 FAG erhalten die Landkreise für den Neu-, Um- und Ausbau von Straßen und für die Straßenunterhaltung laufende Zuweisungen vom Land. Maßstab für die Verteilung der Zuweisungen sind die Straßenlängen der Ortsdurchfahrten und der Kreisstraßen, die zusätzlich durch die Einwohnerzahl des Kreises gewichtet werden.

Nach dem Haushaltserlass 2014 ergeben sich für das vom Landkreis Tübingen zu unterhaltende rd. 122 km lange Kreisstraßennetz im Jahr 2014 folgende Werte:

75,5 km freie Strecke x 7.600 Euro = 573.800 Euro 18,4 km Ortsdurchfahrten x 9.500 Euro = 174.800 Euro 27,9 km abgestufte Landesstraßen x 12.900 Euro = 359.910 Euro

insgesamt 1.108.510 Euro.

(Plan 2013: 1.108.510 Euro)

Davon entfallen entsprechend der VwV Gliederung und Gruppierung auf den - Verwaltungshaushalt 1.108.510 Euro

- Vermögenshaushalt 0 Euro .

Die Zuweisungen nach § 25 FAG werden auch 2014 in voller Höhe zum Ausgleich der Maßnah- men im Verwaltungshaushalt benötigt, sodass kein Übertrag in den Vermögenshaushalt erfolgt.

(27)

4.3.7 Soziallastenausgleich

a) Soziallastenausgleich (§ 21 FAG)

Nach mehrjährigen Verhandlungen zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden wurden 2012 der bisherige Soziallastenausgleich nach § 21 FAG und der 2007 zusätzlich einge- führte Eingliederungshilfe-Ausgleich nach § 21a FAG zusammengefasst. Damit wurde u.a. das Ziel verfolgt, die äußerst differenzierte Verbuchungspraxis zu vereinfachen. Die Buchungsstellen, die in den neuen Soziallastenausgleich einbezogen werden, wurden durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Landkreisen, Stadtkreisen, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales und dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg einer umfangreichen Neuordnung unter- zogen. Diese neue Systematik wurde vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg ab der Haushaltsplanung 2013 verbindlich zugrunde gelegt.

Landkreise, deren Sozialhilfenettoausgaben und Nettoausgaben für die Grundsicherung für Ar- beitsuchende je Einwohner den Landkreisdurchschnitt übersteigen, erhalten jährlich Zuweisun- gen in Höhe von 40 % des übersteigenden Betrags. Unberücksichtigt bleiben die Ausgaben für Eingliederungshilfe soweit sie bereits in den Status-Quo-Ausgleich nach § 22 FAG einbezogen werden.

Nach den vorläufigen Berechnungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg erhält der Landkreis Tübingen für 2014 Zuweisungen in Höhe von 60.900 Euro (Planansatz Vorjahr:

456.000 Euro). Dies bedeutet für den Haushaltsplan 2014 eine Weniger-Einnahme von 395.100 Euro.

Der Landkreis Tübingen erhält 2014 weniger Zuweisungen, da sich die Nettoausgaben 2012 des Landkreises Tübingen mit 128 Euro/EW (Vorjahr: 135 Euro/EW) dem Landkreisdurchschnitt von 127,5 Euro/EW (Vorjahr: 130 Euro/EW) weiter angenähert haben und damit bei 100,5 % (Vorjahr:

104 %) des Landkreisdurchschnitts liegen.

b) Status-Quo-Ausgleich (§22 FAG)

Durch das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz (VRG) wurde zum Ausgleich der von den Landes- wohlfahrtsverbänden ab 2005 auf die Stadt- und Landkreise übergehenden Zweckausgaben, insbesondere für die Behindertenhilfe, ein neuer Soziallastenausgleich geschaffen. Durch diesen Soziallastenausgleich nach § 22 FAG soll erreicht werden, dass auf der Basis des Jahres 2003 ein interkommunaler Status-quo-Ausgleich geschaffen wird.

Bemessungsfaktoren in diesem Ausgleich sind die übergehenden Zweckausgaben auf der Basis des Jahres 2003, die Mehreinnahmen durch die Umschichtung der bisherigen Schlüsselzuwei- sungen an die Landeswohlfahrtsverbände in die Schlüsselzuweisungen der Stadt- und Landkrei- se unter Berücksichtigung der FAG-Umlage sowie die Entlastungen durch den Wegfall der Lan- deswohlfahrtsumlagen.

Mit der Neuordnung der Soziallastenausgleiche 2012 wurde der Status-quo- Ausgleich dahinge- hend geändert, dass die (hohen) Zweckausgaben des Jahres 2003 nur dann die Basis für den Ausgleich bilden, wenn die durchschnittlichen Nettoausgaben der Jahre 2003 und 2008 mindes- tens in dieser Höhe angefallen sind, was im Landkreis Tübingen der Fall ist. Ansonsten wird der niedrigere Durchschnitt der Jahre 2003 und 2008 zugrunde gelegt. Damit soll eine gerechtere Ausgleichssystematik des § 22 FAG erreicht werden.

Die vorläufige Berechnung des Ausgleichs nach § 22 FAG durch das Statistische Landesamt Ba- den-Württemberg weist für den Landkreis Tübingen für 2014 einen zu zahlenden Ausgleich i.H.v.

1.468.800 Euro aus (Plan 2012: 1.397.930 Euro). Dies bedeutet für den Haushaltsplan 2014 eine Mehr-Ausgabe von 70.870 Euro.

(28)

4.3.8 Grunderwerbsteuer

Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer ist ausschließlich vom Immobilienmarkt sowie von we- sentlichen Veränderungen des Gesellschafterbestandes von Personenvereinigungen abhängig.

Zum 05.11.2011 hat die Landesregierung den seit 1997 konstant bei 3,5 %. liegenden Grunder- werbsteuersatz zur Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung und der frühkindlichen Bil- dung auf 5 % erhöht. Um den Anteil der Stadt- und Landkreise am örtlichen Grunderwerbsteuer- aufkommen wertmäßig beizubehalten wurde deren prozentuale Beteiligung ab 01.01.2012 von bisher 55,5 %.auf 38,85 % abgesenkt.

Der Anteil des Landkreises Tübingen am Aufkommen der Grunderwerbsteuer lag 2007 bei rd.

9,14 Mio. Euro. Dem gegenüber sind die Einnahmen 2008 und 2009 mit rd. 7,4 bzw. 7,2 Mio. Eu- ro regelrecht eingebrochen. 2010 und 2011 lagen die Jahresergebnisse dagegen wieder bei rd.

9,03 Mio. Euro bzw. 9,08 Mio. Euro.

2012 wurde der seither höchste Wert mit rd. 9,66 Mio. Euro erreicht. Der Planansatz für das Haushaltsjahr 2013 wurde in Erwartung eines weiteren Anstiegs mit 10,1 Mio. Euro veranschlagt.

Während der landesweite Trend bei der Grunderwerbsteuer mit einem Zuwachs von rd. + 17,5 % dieser Annahme entspricht, entwickeln sich die Einnahmen beim Landkreis Tübingen mit – 7,8 % gegenläufig negativ. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer belaufen sich in den Monaten Januar bis Oktober 2013 (Abrechnungsmonate Dezember 2012 - September 2013) auf insge- samt 7.375.770 Euro (vergleichbares Vorjahresergebnis: 7.996.144 Euro). Die Hochrechnung des bisherigen Grunderwerbsteueraufkommens auf Jahresende 2013 errechnet sich damit auf rd. 9,0 Mio. Euro.

Für das Planjahr 2014 wird von der Verwaltung ein Grunderwerbsteueraufkommen von 9,2 Mio. Euro eingeplant (HSt. 1.9000.0610.000).

Entwicklung des Grunderwerbsteueraufkommens im Landkreis Tübingen:

Jahr Planansatz Rechnungsergebnis

Euro Euro

2007 8.000.000 9.142.624

2008 8.000.000 7.413.262

2009 8.000.000 7.178.133

2010 7.500.000 9.032.609

2011 9.500.000 9.083.415

2012 9.500.000 9.662.796

2013 10.100.000 voraussichtlich 9.000.000

(29)

4.4 Soziale Sicherung

4.4.1 Sozialhilfe

Die „Soziale Sicherung“ beinhaltet die materielle Grundsicherung für Kreiseinwohner im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende und des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie die Hilfen für Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Pflegebedarf, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und die Landesblindenhilfe sowie den Bereich Bildung und Teilhabe.

Der Landkreis Tübingen wird im Jahr 2014 für den Bereich Soziales einschließlich Soziallasten- ausgleich rund 55 Mio. Euro aufwenden. Gegenüber 2013 ergibt sich eine Steigerung um ca. 2,7 Mio. Euro.

Übersicht der Aufgabeninhalte und Aufwendungen „Soziales“ 2014

Hilfeart Plan 2013 Hochrechn. 2013 Plan 2014

Hilfe zum Lebensunterhalt

Einnahmen 721.000 737.761 274.882

davon Soziallastenausgleich 456.000 540.488 60.882

Ausgaben 1.205.000 1.008.086 1.044.000

Saldo 484.000 270.325 769.118

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Einnahmen 6.624.250 7.172.927 10.818.000

Ausgaben 9.133.000 10.848.510 11.588.000

Saldo 2.508.750 3.675.583 770.000

Hilfe zur Pflege

Einnahmen 1.413.000 1.093.383 1.038.500

Ausgaben 6.585.000 6.523.676 6.650.000

Saldo 5.172.000 5.430.293 5.611.500

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Einnahmen 4.050.500 6.184.053 4.823.500

Ausgaben 34.758.930 35.446.743 36.774.500

davon Soziallastenausgleich 1.397.930 1.392.194 1.469.000

Saldo 30.708.430 29.262.690 31.951.000

Hilfen in besonderen Lebenslagen

Einnahmen 15.000 18.522 15.000

Ausgaben 513.900 507.197 556.000

Saldo 498.900 488.675 541.000

Asyl

Einnahmen 1.595.600 1.430.732 3.037.800

Ausgaben 3.284.000 3.805.062 6.086.250

Saldo 1.688.400 2.374.330 3.048.450

Grundsicherung für Arbeitssuchende (ohne Bildung und Teilhabe)

Einnahmen 6.499.000 7.745.857 6.431.000

Ausgaben 17.140.000 17.568.081 17.509.000

Saldo 10.641.000 9.822.224 11.078.000

Bildung und Teilhabe

Einnahmen 903.000 637.594 625.000

Ausgaben 685.000 1.063.894 1.068.700

Saldo -218.000 426.300 443.700

(30)

Hilfe zum Lebensunterhalt,

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (UA 4100/4104/4130)

In den Unterabschnitten Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung wird der Nettoaufwand ca. 1,5 Mio. Euro betragen. Der Betrag liegt erneut unter den Ansätzen der Vorjahre, da für das Jahr 2014 die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von 75 % auf 100 % steigt. Nicht übernom- men werden die Kosten der Krankenhilfe. Sie werden auf 770.000 Euro veranschlagt. Die Aus- gaben im Bereich der Krankenhilfe sind schwankend und von daher schwer voraus zu schätzen.

Aus der weisungsfreien Pflichtaufgabe „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“

wurde im Jahr 2013 durch die Übernahme der Kosten zum überwiegenden Teil durch den Bund eine Bundesauftragsangelegenheit nach Art. 85 Grundgesetz (GG).

Hilfe zur Pflege (UA 4110)

Die Zahl der Pflegebedürftigen, die Leistungen zur Hilfe zu Pflege erhalten, nimmt nur wenig zu.

Dies trifft sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich zu. Die steigenden Ausgaben für den Bereich haben ihren Ursprung überwiegend in den Pflegesatzsteigerungen von etwa 2,5 % und wenigen neuen persönlichen Budgets im Bereich der Hilfe zur Pflege.

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (UA 4120)

Die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung steigen gegenüber dem Plan 2013 um etwa 1,2 Mio. Euro, somit um rund 4 %.

20.505.737 20.216.181 21.936.889 23.551.036 24.561.652 26.234.135 26.822.181 28.695.117 29.262.690 31.951.000

21.562.379 21.672.411 23.333.364 25.176.739 27.874.449 30.164.326 32.096.285 34.611.052 35.446.743 36.774.500

0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000 40.000.000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Hochrechn.

2013

Plan 2014

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Saldo Ausgaben

Hilfeart Plan 2013 Hochrechn. 2013 Plan 2014

Sonstiges

Einnahmen 312.200 118.153 347.000

Ausgaben 965.000 1.025.851 980.000

Saldo 652.800 907.698 633.000

Gesamtsumme

Einnahmen 22.133.550 25.138.982 27.410.682

Ausgaben 74.269.830 77.797.100 82.256.450

Saldo 52.136.280 52.658.118 54.845.768

(31)

Auf der Ausgabenseite ist mit ca. 1,2 Mio. Euro an Mehrausgaben im stationären und ca. 0,7 Mio.

Euro im ambulanten Bereich zu rechnen. Während im stationären Bereich überwiegend die Pfle- gesatzerhöhungen und Fallzahlensteigerungen zu den Mehrausgaben führen, sind die Ursachen im ambulanten Bereich überwiegend bei steigenden Ausgaben für die Integration im Kindergär- ten und in den Schulen und im Bereich des ambulant betreuten Wohnens zu finden.

Der Mehrausgaben von ca. 2 Mio. Euro werden teilweise durch höhere Einnahmen kompensiert.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird die Unterbringung von behinderten Schü- lern in Internaten beim BAföG berücksichtigt. Dadurch konnten für 211 Bewilligungszeiträume (Schuljahre) rückwirkend Erstattungen gelten gemacht werden.

Einmalige Nachzahlungen aus BAföG:

2012 1,7 Mio. Euro

2013 (voraussichtlich) 1,4 Mio. Euro 2014 (geplant) 0,5 Mio. Euro

ab 2015 keine weiteren Nachzahlungen.

Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten (UA 4190)

In diesem Unterabschnitt werden zum einen die Hilfen verbucht, die für Menschen mit besonde- ren sozialen Schwierigkeiten für Betreuung aufgewendet werden. Hierzu gehören auch die Per- sonen, die seit 01.09.2013 im Gebäude Wennfelder Garten in Tübingen wohnen. Dieses Gebäu- de hat 22 Einzelappartements für Männer aus dem Personenkreis des § 67 SGB XII. Des Weite- ren werden in diesem Abschnitt Bestattungskosten verbucht.

Asyl (UA 42)

Im Bereich Asyl ergeben sich hohe Zuwächse in Fallzahlen und Gesamtausgaben. Zum Ende August 2013 betrug die Zahl der Bewohner und Bewohnerinnen in den Gemeinschaftsunterkünf- ten 302. 36 Flüchtlinge waren anderweitig untergebracht und 120 Personen in der Anschlussun- terbringung. Die Gesamtzahl der Flüchtlinge im Landkreis Tübingen beträgt damit Ende August rund 460.

Die Landkreisverwaltung geht zur Kalkulation der Einnahmen aus der Kostenerstattungspauscha- le des Landes und der Ausgaben von monatlich 40 Zuweisungen aus.

Zur Neuausrichtung der Kostenerstattungspauschale und die zugrunde gelegte Aufenthalts- und Verfahrensdauer wird auf die Seiten 047 / 048 des Vorberichts verwiesen (UA 4360 - Einrichtun- gen der Aufnahmebehörden).

Grundsicherung für Erwerbsfähige (UA 4820)

Seit Januar 2013 liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei durchschnittlich 3.850 konstant.

Für das Jahr 2014 geht der Landkreis ebenso von durchschnittlich 3.850 hilfebedürftigen Haus- halten aus. Der Ansatz geht weiter von leicht steigenden Fallkosten aus, die zu den Mehrausga- ben führen.

Das Jobcenter Tübingen sieht die wirtschaftliche Entwicklung eher negativ und geht von 3.900 Bedarfsgemeinschaften aus. Die Zahl der langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten mit mehre- ren Vermittlungshemmnissen ist seit Jahren nahezu unverändert, aber doch mit Tendenz nach unten. So waren im Juni 2013 2.954 langzeitarbeitslose Menschen im Bezug von Leistungen nach SGB II, im Vergleichsmonat des Vorjahres 3.023 Personen.

Im Jahr 2014 sinkt die Beteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung von 34,4 % um 2,8 Prozentpunkte auf 31,6 %. Die Erstattung für Bildung und Teilhabe wurde bereits Mitte 2013 von

(32)

5,4 % um 1,7 Prozentpunkte auf 3,7 % abgesenkt und wird 2014 erneut angepasst. Dies bedeu- tet für den Kreis geringere Einnahmen in Höhe von ca. 760.000 Euro.

Bildung und Teilhabe (in UA 4100/4202/4820/4985 enthalten)

Seit 01.04.2011 werden die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets durch die Abteilung Soziales administriert. Die Inanspruchnahme der Leistung durch die Berechtigten kam 2011 zu- nehmend in Gang. Zum 31.07.2013 waren etwa 4.200 Kinder und Jugendliche im Bezug von Bil- dungs- und Teilhabeleistungen. Davon gehören etwa 60 % zum Leistungsbereich des SGB II, 40 % zum Leistungsbereich nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) einschließlich des Be- reichs SGB XII und AsylblG.

Die finanzielle Ausstattung des Landkreises Tübingen im Bereich BuT stellt sich seit 2011 wie folgt dar:

2011 (RE) 2012 (RE) 2013 (Hoch-

rechn.) Plan 2014

Einnahmen 883.000 € 893.000 € 637.000 € 625.000 €

Ausgaben

SGB II 245.000 € 391.000 € 662.000 € 640.000 €

§ 6 b

BKKG 153.000 € 256.000 € 400.000 € 429.000 €

gesamt 399.000 € 647.000 € 1.062.000 € 1.069.000 €

Saldo +484.000 € +246.000 € -425.000 € -444.000 €

Eine Rückerstattung der nicht ausgegebenen Mittel für 2012 erfolgt nach der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung nicht. Die Beteiligungsquote des Bundes für den BuT-Bereich ist für 2014 vorläufig festgesetzt und beträgt wie 2013 3,7 % der Ausgaben für Unterkunft und Heizung im SGB II und wird dort unter der HSt. 1.4820.1910.001 nachgewiesen.

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