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Haushaltssatzung und Haushaltsplan / Landkreis Osterholz:

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H a u s h a l t s s a t z u n g u n d H a u s h a l t s p l a n

2 0 0 8

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Landkreis Osterholz Inhaltsverzeichnis 3

STATISTISCHE ANGABEN 6

SCHULEN 6

HAUSHALTSSATZUNG 9

VORBERICHT 13

A. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 15

B. FINANZLAGE DES LANDKREISES OSTERHOLZ 18

C. HAUSHALTSKONSOLIDIERUNG 22

D. RÜCKBLICK AUF DAS HAUSHALTSJAHR 2006 25

E. ÜBERBLICK ÜBER DAS HAUSHALTSJAHR 2007 26

F. AUSBLICK AUF DAS HAUSHALTSJAHR 2008 27

G1. ERLÄUTERUNG ZU DEN WESENTLICHEN EINNAHMEN UND AUSGABEN DES VERWALTUNGSHAUSHALTS 32 G2. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN WESENTLICHEN HAUSHALTSANSÄTZEN IM VERMÖGENSHAUSHALT 39

H. ABWEICHUNGEN DES HAUSHALTSPLANES VON DER FINANZPLANUNG 44

I. INVESTITIONSPROGRAMM UND FINANZPLAN FÜR DEN PLANUNGSZEITRAUM 2007 BIS 2011 47

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4 Inhaltsverzeichnis Landkreis Osterholz

J. SONSTIGE BEMERKUNGEN 51

DECKUNGSVERMERKE 55

ENTWICKLUNG DES HAUSHALTSVOLUMENS - PLANANSÄTZE - 63

AUSGABEN DES VERWALTUNGSHAUSHALTS 2007 64

AUSGABEN DES VERWALTUNGSHAUSHALTS 2008 65

ENTWICKLUNG DER SCHULDEN UND DES VERMÖGENS- 66

ENTWICKLUNG DES SCHULDENDIENSTES 67

ENTWICKLUNG DER PERSONALKOSTEN 68

VERWALTUNGSHAUSHALT 69

VERMÖGENSHAUSHALT 279

QUERSCHNITT - EINZELPLAN 0-8 - 357

QUERSCHNITT - EINZELPLAN 9 - 361

ÜBERSICHT ÜBER DIE AUS VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN FÄLLIG WERDENDEN AUSGABEN 380

ÜBERSICHT ÜBER DEN STAND DER RÜCKLAGEN 381

ÜBERSICHT ÜBER DEN STAND DER SCHULDEN 382

(5)

Landkreis Osterholz Inhaltsverzeichnis 5

SAMMELNACHWEIS 1 -PERSÖNLICHE AUSGABEN- 383

SAMMELNACHWEIS 2 - SÄCHLICHE AUSGABEN - 387

SAMMELNACHWEIS 3 -SÄCHLICHE AUSGABEN (SCHULEN) - 391

INVESTITIONSPROGRAMM-EINZELVORHABEN 393

INVESTITIONSPROGRAMM NACH AUFGABENBEREICHEN 405

FINANZPLAN 407

STELLENPLAN 415

WIRTSCHAFTSPLAN KREISKRANKENHAUS 429

WIRTSCHAFTSPLAN KREISABFALLWIRTSCHAFT 463

WIRTSCHAFTSPLAN TAGUNGSHAUS BREDBECK 477

DIENSTWOHNUNGEN 489

BETEILIGUNGSBERICHT 491

STICHWORTVERZEICHNIS 499

(6)

6 Inhaltsverzeichnis Landkreis Osterholz

Statistische Angaben

Gesamtfläche des Kreisgebietes 650,67 qkm

Kreisstraßen 196,612 km

Davon entfallen auf a) fremde Baulastträger 0,089 km

b) den Landkreis Osterholz 196,523 km

Einwohnerzahl am: 31.12.1994 104.574

31.12.1995 105.576

31.12.1996 106.011

31.12.1997 106.899

31.12.1998 108.084

31.12.1999 109.538

31.12.2000 110.582

31.12.2001 111.473

31.12.2002 111.992

31.12.2003 112.502

31.12.2004 112.793

31.12.2005 112.741

davon: Stadt Osterholz-Scharmbeck 30.942

Samtgemeinde Hambergen 12.030

mit den Mitgliedsgemeinden

Axstedt 1.175

Hambergen 5.573

Holste 1.386

Lübberstedt 726

Vollersode 3.170

Gemeinde Grasberg 7.726

Gemeinde Lilienthal 18.273

Gemeinde Ritterhude 14.366

Gemeinde Schwanewede 19.949

Gemeinde Worpswede 9.455

(7)

Landkreis Osterholz Schulen des Landkreises 7

Schulen

Schüler/innen

Findorffschule Grasberg 331

Gymnasium Osterholz-Scharmbeck 1.447

Gymnasium Lilienthal 1.315

Gymnasium Ritterhude 510

Haupt- und Realschule Worpswede 287

Schule am Klosterplatz, Osterholz-Scharmbeck 100

Pestalozzischule Osterholz-Scharmbeck 173

Dammschule Schwanewede 41

Christoph-Tornée-Schule Lilienthal 91

Berufsbildende Schulen Osterholz-Scharmbeck 2.149

davon: Berufsschulen, BGJ, BVJ 1.010

Berufsfachschule, Fachschulen 486

Fachoberschulen 233

Fachgymnasien 420

(8)
(9)

Landkreis Osterholz 9

Haushaltssatzung

H a u s h a l t s s a t z u n g

des Landkreises Osterholz für das Haushaltsjahr 2008

Aufgrund der §§ 36 und 65 der Nds. Landkreisordnung (NLO) in Verbindung mit den §§ 84 ff der Nds. Gemeindeordnung (NGO) hat der Kreistag des Landkreises Osterholz in der Sitzung am 05.12.2007 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird

im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 116.683.600,-- €,

in der Ausgabe auf 135.422.500,-- €,

im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 12.981.800,-- €,

in der Ausgabe auf 12.981.800,-- €

festgesetzt.

Der Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses wird

im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 19.091.600,-- €,

Aufwendungen in Höhe von 19.091.600,-- €,

im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von 512.200,-- €,

Ausgaben in Höhe von 512.200,-- €

festgesetzt.

Der Wirtschaftsplan für die Kreisabfallwirtschaft Osterholz wird

im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 6.569.450,-- €,

Aufwendungen in Höhe von 6.569.450,-- €,

(10)

10 Landkreis Osterholz

im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von 306.550,-- €,

Ausgaben in Höhe von 306.550,-- €

festgesetzt.

Der Wirtschaftsplan für das Tagungshaus Bredbeck wird

im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 977.000,-- €,

Aufwendungen in Höhe von 977.000,-- €,

im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von 67.000,-- €,

Ausgaben in Höhe von 67.000,-- €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2008 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 3.732.300,-- € festgesetzt.

Der Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses weist keine Kreditaufnahme aus.

Der Wirtschaftsplan der Kreisabfallwirtschaft Osterholz weist keine Kreditaufnahme aus.

Der Wirtschaftsplan des Tagungshauses Bredbeck weist keine Kreditaufnahme aus.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.085.000,-- € festgesetzt.

Der Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses weist keine Verpflichtungsermächtigungen aus.

Der Wirtschaftsplan der Kreisabfallwirtschaft Osterholz weist keine Verpflichtungsermächtigungen aus.

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Landkreis Osterholz 11

Der Wirtschaftsplan des Tagungshauses Bredbeck weist keine Verpflichtungsermächtigungen aus.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dür- fen, wird auf 21.000.000,-- € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben durch die Sonderkasse des Kreiskrankenhauses in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,-- € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben durch die Sonderkasse der Kreisabfallwirtschaft Osterholz in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 750.000,-- € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben durch die Sonderkasse des Tagungshauses Bredbeck in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000,-- € festgesetzt.

§ 5

Der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2008 wird auf 51 % der Steuerkraftzahlen und der Schlüsselzuweisungen / Finanzhilfen ( 90

%-Anteil ) der kreisangehörigen Gemeinden (Samtgemeinde) festgesetzt.

Osterholz-Scharmbeck, den 05.12.2007

(Dr. Mielke) Landrat

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Landkreis Osterholz 13

Vorbericht

Vorbericht

zum Haushaltsplan des Landkreises Osterholz für das Haushaltsjahr 2008

A. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN

B. FINANZLAGE DES LANDKREISES OSTERHOLZ C. HAUSHALTSKONSOLIDIERUNG

D. RÜCKBLICK AUF DAS HAUSHALTSJAHR 2006 E. ÜBERBLICK ÜBER DAS HAUSHALTSJAHR 2007 F. AUSBLICK AUF DAS HAUSHALTSJAHR 2008

G1. ERLÄUTERUNG ZU DEN WESENTLICHEN EINNAHMEN UND AUSGABEN DES VERWALTUNGSHAUSHALTS G2. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN WESENTLICHEN HAUSHALTSANSÄTZEN IM VERMÖGENSHAUSHALT

H. ABWEICHUNGEN DES HAUSHALTSPLANES VON DER FINANZPLANUNG

I. INVESTITIONSPROGRAMM UND FINANZPLAN FÜR DEN PLANUNGSZEITRAUM 2007 BIS 2011 J. SONSTIGE BEMERKUNGEN

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Landkreis Osterholz Vorbericht 15

A. Allgemeine Vorbemerkungen

1. Mit dem seit 2006 zu verzeichnenden gesamtwirtschaftlichen Aufschwung wurde vielfach die Erwartung einer deutlichen Verbesserung der kommunalen Haushaltslage verbunden. Die insbesondere durch einen deutlichen Anstieg des Steueraufkommens verbesserte Einnahmesitu- ation in 2006 und 2007 hat zwar zu einer gewissen Entlastung beigetragen, Haushaltsfehlbeträge reduziert und teilweise auch zu jahresbe- zogenen Überschüssen geführt. Die Quote der unausgeglichenen Verwaltungshaushalte verringerte sich bei den 465 niedersächsischen Kommunen von 263 (54,6%) auf 212 (45,6%). Eine nachhaltige und kurzfristig erreichbare Verbesserung der Gesamtsituation ist bislang jedoch nicht erkennbar.

2. Die erreichten Mehreinnahmen sind im Wesentlichen der aktuell noch günstigen Konjunkturphase geschuldet. Ein dauerhaft hohes Ein- nahmeniveau ist jedoch keinesfalls garantiert. Die Steuerschätzung vom Mai 2007 geht für den Zeitraum 2008-2011 zwar von weiteren jährlichen Zuwächsen bei den Steuereinnahmen der westdeutschen Länder und Kommunen aus, setzt zur Realisierung dieser kontinuierlich steigenden Einnahmeerwartungen jedoch eine weiterhin starke Dynamik der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung voraus.

In 2006 stieg das Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zum Vorjahr um 2,7%. Damit wurde die höchste Wachstumsrate seit 2000 erreicht.

Mit einer für 2007 erwarteten Wachstumssteigerung von 2,3% (2008 / 2,4%) bewegte sich die Bundesregierung im Frühjahr 2007 am unte- ren Ende des Prognosespektrums. Die EU-Kommission und verschiedene wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute gingen von ei- nem stärkeren Wachstum aus. Zur Jahresmitte 2007 zeigt sich die wirtschaftliche Lage zwar robust doch hat sich das Expansionstempo ge- genüber 2006 vermindert. Ursächlich hierfür war, als Folge der Mehrwertsteuererhöhung, in erster Linie ein deutlicher Rückgang der priva- ten Konsumausgaben zum Jahresbeginn. Deutlich positiven Einfluss auf das bisherige Wirtschaftswachstum hatte wiederum die Außen- wirtschaft mit einem nochmaligen Anstieg der Exporte.

Die positive Entwicklung der Einnahmen in den Jahren 2006 / 2007 und die gestiegene Zahl strukturell ausgeglichener kommunaler Haus- halte ist jedoch kein Indiz für eine Konsolidierung der Haushaltslage. Trotz der Verbesserungen ist kein deutlicher Rückgang der kommuna- len Verschuldung aus Investitions- und Liquiditätskrediten zu verzeichnen. Bei den niedersächsischen Landkreisen ist insgesamt sogar ein deutlicher Anstieg der Liquiditätskredite gegenüber dem Vorjahr eingetreten.

Zum 31.12.2006 belief sich die Verschuldung der niedersächsischen Kommunen aus Liquiditätskrediten auf knapp 4,5 Mrd. €. Gegenüber 1993 (89 Mio. €) ist damit eine Steigerung um mehr als 5.000 % zu verzeichnen. Seit 2002 (~ 2,0 Mrd. €) haben sich die Liquiditätskredite mehr als verdoppelt. Bis zum 30.06.2007 stiegen die aufgenommenen Liquiditätskredite um weitere ~ 135 Mio. € auf 4,635 Mrd. € an. Al- lein auf die Landkreise und die Region Hannover entfallen dabei 2,12 Mrd. €. Diese bedenkliche Entwicklung der Kassenkredite zeigt deut- lich auf, dass die erfreulichen Steuermehreinnahmen der letzten beiden Jahre bei weitem nicht ausreichen, um die Schere zwischen Ein- nahmen und Ausgaben schließen zu können. Die kommunale Finanzsituation bedarf nach wie vor einer durchgreifenden Verbesserung

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16 Vorbericht Landkreis Osterholz

durch Aufgabenabbau und Leistungsreduzierungen um die durch Liquiditätskredite finanzierten Fehlbeträge der Vorjahre abbauen zu kön- nen.

3. Die Bundesregierung geht bei ihrer Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung von einer sich weiter fortsetzenden Belebung der wirtschaftlichen Aktivität in den kommenden Jahren aus. Aufgrund der bisherigen Entwicklung werden eine weitere Zunahme der Binnen- nachfrage und ein weiterer Anstieg der deutschen Außenwirtschaft erwartet. Auch wird davon ausgegangen, dass die Arbeitslosigkeit weiter abnehmen und die Erwerbstätigkeit in ähnlichem Umfange zunehmen werde.

Unter Berücksichtigung dieser Annahmen wird mit einem Zuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts und einem weiteren Anstieg der Steu- ereinnahmen gerechnet.

4. Die Landesregierung hat in ihrer mittelfristigen Planung (2007-2011) der bisherigen positiven Einnahmeentwicklung und den weiter günsti- gen Perspektiven Rechnung getragen. Innerhalb des Finanzplanungszeitraumes wird von einem kontinuierlichen Anstieg des Gesamtsteuer- aufkommens ausgegangen. Daraus resultierend ist auch ein Anstieg der im Rahmen des Steuerverbundes an die Kommunen zu zahlenden Finanzausgleichsleistungen berücksichtigt worden.

Die nach dem Beschluss der Landesregierung vom 29./30.06.2004 zur Entlastung des Landeshaushalts vorgenommene Verringerung der Steuerverbundquote (Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes) von 16,09 % um 1,05 Prozentpunkte auf 15,04 % wurde im Rahmen der erfolgten Neuordnung des Finanzausgleiches teilweise zurückgenommen. Die Verbundquote wurde ab 2007 auf 15,5%

festgesetzt. Die Teilrücknahme der Kürzung ist zu begrüßen. Gleichwohl bleibt festzustellen, dass unter Berücksichtigung der entsprechen- den Finanzausgleichsmasse eine Kürzung von weiterhin über 100 Mio. € jährlich verbleibt.

5. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) hat seit 2005 zu erheblichen Veränderungen im Sozialhaushalt geführt. Nach langwieri- gen Verhandlungen hat der Bund für das Jahr 2007 diese Beteiligung auf insgesamt 4,3 Mrd. € festgesetzt. Dies entsprach einem Anteil von durchschnittlich 31,8 % gegenüber vormals 29,1 %. Entsprechend der in den einzelnen Bundesländern unterschiedlichen Belastungen ergab sich für Niedersachsen eine durchschnittliche Bundesbeteiligung von 31,2 %. Die Neuregelung der Bundesbeteiligung für die Zeit bis 2010 sieht vor, dass sich die Quote der Bundesbeteiligung an der jahresdurchschnittlichen Zahl der Bedarfsgemeinschaften orientiert und dann per Gesetz festgelegt wird. Aufgrund der zu verzeichnenden Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften muss davon ausgegangen werden, dass die Quotenbeteiligung des Bundes 2008 verringert wird. Bei den Haushaltsplanungen wurde deshalb eine Quote von 30% berücksich- tigt.

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Landkreis Osterholz Vorbericht 17

6. Mit der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe haben sich die Bemessungsgrundlagen für die im Rahmen des Quotalen Systems vom Land gewährten Leistungen grundlegend verändert. Aufgrund der bisherigen Ausgabenentwicklung im Sozialbereich wurde bei der Haushaltsplanung eine Landesquote von 78% berücksichtigt.

7. Die Haushalts- und Finanzplanung des Landkreises Osterholz beruht auf den positiven Einschätzungen der Bundes- und der Landesregie- rung zu der zukünftigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die 2006 erreichte Verringerung des Haushaltsdefizits um über 5,2 Mio. € und die auch für 2007 erwartete Verbesserung des Jahresergebnisses zeigen deutlich auf, dass die Finanzlage der öffentlichen Haushalte ganz entscheidend mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verbunden ist. Hohe Arbeitslosigkeit und niedriges Wirtschaftswachstum führen zu geringeren öffentlichen Einnahmen, steigenden Sozialleistungen und damit zu steigenden Defiziten der öffentlichen Haushalte.

Bei einer geringeren Wachstumsdynamik als von der Bundesregierung angenommen, werden die der Haushalts- und Finanzplanung zugrunde gelegten positiven Einnahmeerwartungen nicht in dem erwarteten Umfang eintreten. Um langfristig eine deutliche Verbesserung der Finanzsituation zu erreichen, sind deshalb neben der Fortsetzung eigener Konsolidierungsmaßnahmen weitere gesetzgeberische Refor- men, insbesondere zum Abbau von Aufgaben und daraus resultierenden Ausgaben unverzichtbar. Nur dann wird es möglich sein, neben dem für 2011 erwarteten strukturellen Haushaltsausgleich die erforderlichen Überschüsse zum Ausgleich der bis dahin aufgelaufenen Haus- haltsfehlbeträge zur erzielen.

8. Die Finanzierung der Aufgaben und Ausgaben des Landkreises hängt seit jeher in sehr starkem Maße von der Ausstattung und Ausgestal- tung des kommunalen Finanzausgleichs ab. Die vom Land in den vergangenen Jahren vorgenommenen Kürzungen haben sich deutlich ne- gativ auf den Kreishaushalt ausgewirkt. Die vom Landkreis umgesetzten und nachhaltig wirkenden Konsolidierungsmaßnahmen der ver- gangenen Jahre (Stellenabbau, Reduzierung freiwilliger Leistungen, konsequente Begrenzung der Sachausgaben auf das erforderliche Min- destmaß u.a.) konnten die aus diesen Reduzierungen eintretenden Einnahmeverluste nicht ausgleichen. Mit der 2007 vorgenommenen Neu- ordnung des Finanzausgleiches erfolgte nunmehr zwar die Teilrücknahme der Kürzung der Verbundquote, gleichzeitig wurde jedoch für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ein zusätzlicher Flächenfaktor aufgenommen, der sich aufgrund der geringen Flächengröße des Landkreises zwangsläufig nachteilig auswirkt.

Nach § 15 des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes haben die Landkreise die Möglichkeit, ihren durch andere Einnahmen nicht ge- deckten Finanzierungsbedarf durch die Kreisumlage auszugleichen. Bei der Festsetzung der Kreisumlage muss jedoch auch die Finanzsitua- tion der Gemeinden angemessen berücksichtigt werden. Die bedarfsdeckende Festsetzung der Kreisumlage -zur Vermeidung eines Defizits beim Landkreis- darf nicht zur finanziellen Handlungsunfähigkeit der Gemeinden führen. Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation der kreisangehörigen Gemeinden wurde von einer Anhebung der Kreisumlage abgesehen.

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18 Vorbericht Landkreis Osterholz

B. Finanzlage des Landkreises Osterholz

1. Der Landkreis Osterholz gehört seit jeher zu den finanzschwächeren Landkreisen in Niedersachsen. Diese Finanzschwäche wird hauptsäch- lich durch das im landesweiten Vergleich unterdurchschnittliche Gewerbesteueraufkommen hervorgerufen. Durch das Aufkommen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und aus der Grundsteuer B, das den Landesdurchschnitt relativ gering überschreitet, wird bei wei- tem kein Ausgleich erreicht. Die unterdurchschnittliche Steuerkraft wird nur in geringem Maße durch Schlüsselzuweisungen und Finanzhil- fen abgemildert. Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage je Einwohner haben sich im Vergleich zum Landesdurchschnitt wie folgt entwi- ckelt:

Haushaltsjahr Umlagegrundlagen je Einwohner Landkreis Osterholz Landesdurchschnitt

2004 529,77 € 593,93 €

2005 525,27 € 605,05 €

2006 546,10 € 625,94 €

2007 644,64 € 725,45 €

Bei einer Umlagekraft in Höhe des Landesdurchschnitts wäre das Kreisumlageaufkommen jährlich jeweils etwa 4,6 Mio. € höher gewesen.

2. Das Ausgabeverhalten hat sich beim Landkreis Osterholz immer nach der schwachen Einnahmekraft gerichtet; das Sparsamkeitsgebot ist immer sehr stark in den Vordergrund gestellt worden. Den Möglichkeiten, Ausgaben einzuschränken, werden allerdings durch die Pflicht zur Erfüllung der gesetzlich wahrzunehmenden Aufgaben Grenzen gesetzt. Das gilt vor allem für den Sozialhaushalt einschließlich der Kinder- und Jugendhilfe.

3. Beim Landkreis Osterholz sind in den Jahren 1995 bis 1998 durch den überaus hohen Zuschussbedarf im Sozialhaushalt bei einem gleichzei- tig sehr kräftigen Rückgang der Einnahmen aus dem Finanzausgleich Sollfehlbeträge im Verwaltungshaushalt von 11,25 Mio. € entstanden.

Durch konsequente Haushaltskonsolidierung wurde in den Jahren 1999 bis 2001 der vollständige Abbau der Fehlbeträge erreicht. Strukturel- le Überschüsse in den Jahren 2000 und 2001 von jährlich etwa 5 Mio. € wurden durch Einsparungen im Sozialhaushalt -insbesondere durch eigene Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung- und bei den Personalausgaben erwirtschaftet; weiter haben sich Einschränkungen bei den freiwilligen Leistungen und der Verzicht auf Kreditaufnahmen am Kreditmarkt von 1996 bis 1999 entlastend ausgewirkt. Die Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung durch weitere Ausgabenreduzierungen wurden hiermit aber auch weitestgehend ausgeschöpft.

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Landkreis Osterholz Vorbericht 19

Im Jahr 2002 konnte im Verwaltungshaushalt noch ein Betrag von 1,0 Mio. € über die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt hinaus als Überschuss erwirtschaftet werden.

4. Seit dem Jahr 2003 ist der Ausgleich des Verwaltungshaushalts nicht mehr erreichbar. Die Jahresrechnung 2003 hat mit einem Sollfehlbetrag von 3,81 Mio. € abgeschlossen. Ursächlich hierfür war der überaus hohe Rückgang der Steuerbeteiligungseinnahmen (Finanzausgleich und Kreisumlage) gegenüber 2002 um fast 5,2 Mio. €. Der beträchtliche Einnahmeausfall konnte rechnungsmäßig also noch um knapp 1,4 Mio.

€ ausgeglichen werden.

Die Jahresrechnung 2004 wurde mit einem Sollfehlbetrag von knapp 7,7 Mio. € abgeschlossen. Unter Berücksichtigung des Sollfehl-betrages aus 2003 ergab sich ein strukturelles Defizit von rd. 3,9 Mio. €.

Die Jahresrechnung 2005 schloss mit einem Sollfehlbetrag von rd. 12,9 Mio. €. Das strukturelle Defizit belief sich dabei auf 5,2 Mio. €.

Die Jahresrechnung 2006 schloss mit einem Sollfehlbetrag von knapp 16,6 Mio. €. Das strukturelle Defizit belief sich dabei rd. 3,7 Mio. €.

Der Verwaltungshaushalt 2007 schließt unter Berücksichtigung des ursprünglich erwarteten und veranschlagten Sollfehlbedarfes 2006 mit einem Gesamtfehlbedarf von knapp 23,6 Mio. €. Das strukturelle Defizit beläuft sich auf 1.809.800,-- €. Aufgrund des verbesserten Rech- nungsergebnisses 2006 und der Haushaltsentwicklung im Jahre 2007 wird derzeit davon ausgegangen, dass das Haushaltsjahr mit einem strukturellen Fehlbetrag von unter 400.000 € abgeschlossen und das kumulierte Gesamtdefizit auf höchstens 17,0 Mio. € begrenzt werden kann.

5. Der Haushalt 2008 weist im Vergleich zum Vorjahr bei nahezu unveränderten Einnahmen des Verwaltungshaushalts deutlich niedrigere Ausgaben aus. Die Reduzierung der Ausgaben von rd. 140,5 Mio. € auf 135,4 Mio. € ist mit rd. 4,8 Mio. € auf die im Rechnungsjahr 2006 er- reichte Verringerung des Fehlbetrages zurückzuführen. Der zum Ausgleich von Fehlbeträgen aus Vorjahren im Haushaltsplan 2007 veran- schlagte Betrag (21.787.200 €) verringert sich im Haushaltsjahr 2008 unter Berücksichtigung der bisherigen Haushaltsentwicklung auf vor- aussichtlich 17,0 Mio. €.

Bei einem Vergleich der Netto-Ausgaben des Verwaltungshaushalts (ohne Ausgleich aufgelaufener Sollfehlbeträge / -bedarfe) ergibt sich ei- ne Reduzierung der Ausgaben um rd. 271.000,-- € (0,63%) von 118.693.400 € in 2007 auf 118.422.500 € in 2008.

6. Die Verschuldung des Landkreises Osterholz aus Investitionskrediten (einschließlich eines Kredits von ursprünglich 4,6 Mio. € für das Son- dervermögen Kreisschulbaukasse, der aus Darlehensrückflüssen getilgt wird) hat am 31.12.2006 insgesamt 55,3 Mio. € betragen. Seit 1991 (68,1 Mio. €) konnte somit ein deutlicher Abbau der Verschuldung erreicht werden.

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20 Vorbericht Landkreis Osterholz

Die aus den Investitionskrediten resultierende Zinsbelastung des Kreishaushalts, mit einem Höchststand im Jahr 1994 von über 4,3 Mio. € konnte kontinuierlich verringert werden und wird sich 2008 -unter Berücksichtigung einer vollen Ausschöpfung des mit der Haushaltssatzung 2007 genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen- voraussichtlich auf etwa 2,6 Mio. € belaufen.

Die grundsätzlich restriktive Kreditfinanzierung und die im langjährigen Vergleich günstigen Zinskonditionen der letzten Jahre, die sowohl bei Anpassungen als auch bei Neuaufnahmen von Krediten dauerhaft gesichert wurden, haben zu einer deutlichen Verringerung der Zinslast geführt.

Unvermeidlich und mit einem erheblichen Planungsrisiko behaftet, ist demgegenüber der Anstieg der Zinsbelastung, die aus der Inanspruch- nahme von Liquiditätskrediten (Kassenkrediten) zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Landkreises resultiert. Die seit 2003 aufgelau- fenen strukturellen Defizite des Verwaltungshaushalts haben am 31.12.2006 einen kumulierten Sollfehlbetrag von insgesamt 16.576.993 € ergeben. Unter Berücksichtigung einer angestrebten Ergebnisverbesserung im Haushaltsjahr 2007 sowie eines strukturellen Fehlbedarfes im Haushaltsjahr 2008 in Höhe von rd. 1,74 Mio. € wird für das Haushaltsjahr 2008 ein Gesamtfehlbetrag von ~ 18,7 Mio. € erwartet. Somit be- steht auch weiterhin ein dauerhaft hoher Bedarf an Liquiditätskrediten. Durch diesen Bedarf und den seit Januar 2006 zu verzeichnenden deutlichen Anstieg der Zinskonditionen im kurzfristigen Bereich ist mit Zinsaufwendungen von mindestens 680.000 € (2007: 460.000 €, 2006: 328.700 €) zu rechnen.

(21)

Landkreis Osterholz Vorbericht 21

Entwicklung der Verschuldung des Landkreises Osterholz -in Tsd. EURO- - ohne Sonderfinanzierung Kreisschulbaukasse -

7.995 11.289 23.059 44.375 51.564 58.205 62.171 61.248 64.615 68.056 66.996 66.041 65.278 64.416 62.750 60.007 57.219 49.096 48.537 48.346 47.825 47.626 50.052 53.450 53.653 59.958 60.639

0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000

1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

(22)

22 Vorbericht Landkreis Osterholz

C. Haushaltskonsolidierung

1. Durch den extrem hohen Rückgang der Einnahmen aus Steuerbeteiligungen (Finanzausgleich und Kreisumlage) war ein Haushaltsausgleich seit 2003 nicht mehr möglich. Die besondere Abhängigkeit des Haushaltsausgleiches von der Entwicklung dieser Einnahmepositionen wird in nachfolgender Darstellung ersichtlich

Haushaltsjahr Schlüsselzuweisungen Zuweisungen für

Auftragsangelegenheiten Kreisumlage Gesamt Veränderung gegenüber

2002

Haushaltsdefizit (strukturell)

2002 14.753.080 € 3.334.936 € 32.129.742 € 50.217.758 € 0

2003 10.802.880 € 3.430.416 € 30.817.053 € 45.050.349 € -5.167.409 € 3.809.309 € 2004 11.447.288 € 3.480.496 € 30.264.304 € 45.192.088 € -5.025.670 € 3.867.367 € 2005 11.088.128 € 3.537.032 € 30.122.167 € 44.747.327 € -5.470.431 € 5.186.586 € 2006 11.331.848 € 3.548.352 € 31.397.903 € 46.278.103 € -3.939.655 € 3.713.731 € 2007 13.635.000 € 3.462.400 € 35.700.000 € 52.797.400 € 2.579.642 € 1.809.800 € 2008 12.950.000 € 3.296.900 € 37.790.000 € 54.036.900 € 3.819.142 € 1.738.900 €

Während bei der Kreisumlage trotz eines gegenüber 2002 verringerten Hebesatzes 2007 und 2008 mit deutlichen Mehreinnahmen gegenüber 2002 gerechnet werden kann, werden die Schlüsselzuweisungen des Landes erheblich unter dem 2002 vereinnahmten Betrag bleiben. Der 2008 gegenüber 2007 erwartete Rückgang der Schlüsselzuweisungen ist im Wesentlichen auf 2007 wirkende Einmal-Effekte (erhebliche Nachzahlung aus der Verbundabrechnung 2006, vorgezogene Verbundabrechnung 2007) zurückzuführen.

2. Die Einnahmeerwartungen für 2008 und für die Folgejahre sind den vom niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport für den Fi- nanzplanungszeitraum bekannt gegebenen Orientierungsdaten und den angenommenen positiven Einschätzungen angepasst worden. Die auf- grund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwarteten Steuermehreinnahmen lassen bei einer gleichzeitigen Fortsetzung der eigenen Konsolidierungsanstrengungen für den Finanzplanungszeitraum stetige Verbesserungen erwarten.

Nach der aktualisierten Planung für den Finanzplanungszeitraum 2007 bis 2011, die nach dem jetzigen Kenntnisstand und der geltenden Rechtslage aufgestellt wurde, wird für das Haushaltsjahr 2011 ein jahresbezogener Überschuss von knapp 320.000 € erwartet. Der aus Vor- jahren aufsummierte und in den Folgejahren durch weitere Überschüsse schnellstmöglich auszugleichende Gesamtfehlbedarf wird dann knapp 21.0 Mio. € betragen.

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Landkreis Osterholz Vorbericht 23

3. Die Haushalts- und Finanzwirtschaft des Landkreises Osterholz ist wie bisher auch weiterhin sehr stark auf Sparsamkeit ausgerichtet. Die aufgelaufenen und noch erwarteten Haushaltsdefizite können nicht allein durch die nach der Finanzplanung erwarteten Einnahme- steigerungen ausgeglichen werden. Durch die bestehenden Rechts- und Leistungsverpflichtungen und die langjährig betriebenen Konsoldie- rungsmaßnahmen sind weiteren Reduzierungen von Ausgaben jedoch Grenzen gesetzt. Insgesamt scheinen hier nur noch geringe Entlastun- gen erreichbar. Insbesondere gilt dies für die sog. Verwaltungskosten. Die Entwicklung im Personalbereich belegt eindeutig, dass auf diesem Gebiet die Entlastungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Jahr Personalkosten Stellenbesetzung (umgerechnet auf Vollzeitstellen)

1993 14.535.311 € 377,5

1994 14.806.514 € 376,5

1995 15.209.221 € 371,0

1996 15.006.920 € 357,0

1997 14.274.476 € 339,0

1998 13.898.264 € 323,5

1999 14.230.080 € 315,0

2000 14.226.764 € 306,0

2001 14.653.989 € 306,0

2002 15.422.216 € 303,5

2003 15.957.110 € 307,5

2004 16.128.877 € 303,5

2005 15.797.318 € 298,5

2006 16.232.108 € 301,0

Von 1993 bis 2006 wurden insgesamt 76,5 Vollzeitstellen abgebaut. Davon entfallen 29,5 Stellen auf Ausgliederungen (Eigenbetriebe

„Kreisabfallwirtschaft“ und „Tagungshaus Bredbeck“; Kulturstiftung Landkreis Osterholz). Innerhalb der Kernverwaltung erfolgte ein Abbau um 47 Vollzeitstellen. Dieser Stellenabbau in der Kernverwaltung konnte trotz einer Vielzahl neuer und zusätzlicher Aufgabenwahrnehmun- gen und einer tariflichen Reduzierung der Arbeitszeiten durch den Einsatz neuer Technik, durch gezielte Maßnahmen zur Optimierung der Geschäftsprozesse und einer an den Grundsätzen der Sparsamkeit ausgerichteten Personalbedarfsbemessung erreicht werden. Durch den Ab- bau der Stellen konnte eine dauerhafte jährliche Entlastung des Kreishaushaltes von rd. 1,2 Mio. € erreicht werden.

4. Die vom Landkreis vorgehaltenen Einrichtungen und Leistungen, die dem Grunde oder der Höhe nach nicht durch Gesetz vorgegeben und in- soweit grundsätzlich beeinflussbar sind („Freiwillige Leistungen“) haben in starkem Maße die zukunftsorientierte Entwicklung des Landkrei- ses zum Inhalt (insbesondere Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung, Tourismusförderung, Bildung sowie Kunst- und Kulturpflege). Eine

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24 Vorbericht Landkreis Osterholz

Reduzierung dieser vergleichsweise maßvollen Leistungen hätte einen erheblichen Verlust der daraus resultierenden positiven wirtschaftli- chen Auswirkungen auf den gesamten Landkreis zur Folge.

Im Übrigen muss berücksichtigt werden, dass die „Freiwilligen Leistungen“ ein Kernstück der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung sind.

5. Gemäß § 82 Abs. 6 NGO ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. In dem Haushaltssicherungskonzept ist der Zeitraum festzulegen, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll. Außerdem sind die Maßnahmen darzustellen, durch die der ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut und das Entstehen eines neuen Fehlbedarfs künftiger Jah- re vermieden werden soll.

Die Grundausrichtung des Haushaltssicherungskonzeptes orientiert sich im Wesentlichen an den Finanzzielen, die in den vom Kreistag mit dem Hauptverwaltungsbeamten geschlossenen Zielvereinbarungen

Kontrakt 2000 „Schlanke Verwaltung“ -Kreistagsbeschluss vom 04.12.1997-

Kontrakt 2006 „Der zukunfts- und leistungsorientierte Landkreis“ -Kreistagsbeschluss vom 28.02.2002- Kontrakt 2011 „Konsolidieren und gestalten“ -Kreistagsbeschluss vom 21.02.2007-

festgelegt wurden sowie an den Inhalten der früheren Haushaltskonsolidierungskonzepte. So werden bei den verwaltungsmäßig beeinflussba- ren Ausgaben auch weiterhin Einschränkungen angestrebt. Auch wenn das Einsparpotential durch die Konsolidierungsmaßnahmen vergange- ner Jahre nahezu ausgeschöpft ist und nur noch vergleichsweise „kleine“ Erfolge zu erreichen sind, sieht der Landkreis Osterholz die kontinu- ierliche Überprüfung dieser Ausgaben als Daueraufgabe an.

Darüber hinaus wird auch weiterhin mit Nachdruck das Ziel verfolgt, durch zukunftsorientierte Maßnahmen der Bildungs-, Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung den Sozialhaushalt nachhaltig zu entlasten und die gemeindliche Steuerkraft zu stärken.

Bei der gegenwärtigen Finanzsituation, die vor allem Folge einer insgesamt unzureichenden Einnahmeausstattung der Kreisebene ist, und den ungewissen -weil von der zukünftigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängigen- Aussichten auf eine nachhaltige Besserung in den Folgejahren, ist die gesetzlich geforderte Festlegung eines Zeitraumes, innerhalb dessen der vollständige Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann, nahezu unmöglich.

Die aktuelle, jedoch mit erheblichen Unwägbarkeiten behaftete Finanzplanung geht davon aus, dass der strukturelle Fehlbedarf im Verwal- tungshaushalt ab 2008 kontinuierlich reduziert und im Haushaltsjahr 2011 ein geringer jahresbezogener Überschuss erreicht werden kann.

Eine Prognose, bis zu welchem Zeitpunkt ein vollständiger Abbau des bis 2011 erwarteten Gesamtfehlbetrages von rd. 21,0 Mio. € erreicht werden kann, ist derzeit nicht möglich.

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Landkreis Osterholz Vorbericht 25

D. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2006

Der Kreistag des Landkreises Osterholz hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 am 01.12.2005 beschlossen und die Endsummen des Haushaltsplanes wie folgt festgesetzt:

Verwaltungshaushalt

Einnahme 109.585.700,-- €

Ausgabe 131.372.900,-- €

Sollfehlbedarf 21.787.200,-- €

Vermögenshaushalt

Einnahme und Ausgabe 19.385.300,-- €

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung des Ausgabebedarfes des Vermögenshaushaltes wurde auf 8.024.400, -- € festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.

Die Haushaltssatzung wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport mit der Maßgabe genehmigt, dass Kredite nur bis zur Höhe von insgesamt 6.024.400,-- € aufgenommen werden dürfen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.06.2006 den Beitritt zu der eingeschränkt er- teilten Genehmigung beschlossen.

Das Haushaltsjahr 2006 schloss mit folgendem Rechnungsergebnis ab:

Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt

Soll-Einnahmen 113.099.911,08 € 13.045.923,18 € 126.145.834,26 €

Soll-Ausgaben 129.676.904,27 € 13.045.923,18 € 142.722.827,45 €

Sollfehlbetrag 16.576.993,19 € 16.576.993,19 €

Gegenüber der Planung konnte eine Ergebnisverbesserung von insgesamt 5.210.206,81 € erreicht werden.

Die Zahlungsfähigkeit der Kreiskasse war stets sichergestellt. Fast durchgängig mussten jedoch Kassenkredite zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden. Der Jahreshöchststand der Kassenkredite wurde am 08.12.2006 mit einem Betrag von 19,3 Mio. € verzeichnet.

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26 Vorbericht Landkreis Osterholz

E. Überblick über das Haushaltsjahr 2007

Der Kreistag des Landkreises Osterholz hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 am 21.02.2007 beschlossen und die Endsummen des Haushaltsplanes wie folgt festgesetzt:

Verwaltungshaushalt

Einnahme 116.883.600,-- €

Ausgabe 140.480.600,-- €

Sollfehlbedarf 23.597.000,-- €

Vermögenshaushalt

Einnahme und Ausgabe 12.722.500,-- €

Der Sollfehlbedarf des Verwaltungshaushalts ergibt sich aus einem strukturellen Fehlbedarf von 1.809.800,-- € und dem veranschlagten Sollfehlbe- darf des Haushaltsjahres 2006 von 21.787.200,-- €.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung des Ausgabebedarfes des Vermögenshaushaltes wurde auf 3.352.400,-- € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 22,0 Mio. € festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen wurden in Höhe von insgesamt 2.810.000,-- € veranschlagt.

Der Hebesatz der Kreisumlage wurde auf 51,0 % der Steuerkraftzahlen und der zu 90 % anzurechnenden Schlüsselzuweisungen und Finanzhilfen nach NFAG der Gemeinden /Samtgemeinde festgesetzt.

Die Haushaltssatzung wurde am 18.06.2007 vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport genehmigt.

Schon aufgrund des verbesserten Rechnungsergebnisses 2006 wird sich für das Haushaltsjahr 2007 eine Verringerung des Sollfehlbetrages um über 5,2 Mio. € ergeben. Darüber hinaus kann nach dem bisherigen Verlauf der Haushaltsausführung auch eine deutliche Reduzierung des planmäßig erwarteten strukturellen Sollfehlbedarfes angenommen werden. Insbesondere durch erhebliche Mehreinnahmen bei der Kreisumlage sowie verschie- dene kleinere Verbesserungen kann derzeit von einer jahresbezogenen Verbesserung von rd. 1,4 Mio. € ausgegangen werden. Unter Berücksichti- gung des Sollfehlbetrages 2006 (~16.577.000 €) wird insoweit ein voraussichtliches Gesamtdefizit von höchstens 17,0 Mio. € erwartet.

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Landkreis Osterholz Vorbericht 27

F. Ausblick auf das Haushaltsjahr 2008

1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 schließt mit folgenden Endsummen ab:

Verwaltungshaushalt

Einnahme = 116.683.600,-- €

Ausgabe = 118.422.500,-- €

Sollfehlbedarf 2007 = 17.000.000,-- € = 135.422.500,-- €

Sollfehlbedarf = 18.738.900,-- €

Vermögenshaushalt

Einnahme und Ausgabe = 12.981.800,-- €

Der Verwaltungshaushalt 2008 schließt strukturell mit einem Sollfehlbedarf von 1.738.900,-- € ab. Nach Veranschlagung des voraussichtlichen Sollfehlbedarfs 2007 ergibt sich ein Gesamt-Sollfehlbedarf von 18.738.900,-- €.

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von insgesamt 2.085.000,-- € veranschlagt. Davon entfallen 800.000,-- € auf im Haushaltsjahr 2009 vorgesehene Fortsetzung der Sanierungsmaßnahmen an der Schule Worpswede, 400.000,-- € auf Projektmaßnahmen im GR-Gebiet sowie 885.000,-- € auf Sanierungsvorhaben an Kreisstraßen.

Zur Finanzierung des Ausgabebedarfs im Vermögenshaushalt sind Kreditaufnahmen von insgesamt 3.732.300,-- € vorgesehen. Davon entfallen 500.000,-- € auf zinslose Kredite aus der Kreisschulbaukasse und 3.232.300,-- € auf den Kreditmarkt.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite (Kassenkredite) wird gegenüber 2007 um 1,0 Mio. € reduziert und auf 21,0 Mio. € festgesetzt.

Der Hebesatz der Kreisumlage wird gegenüber dem Vorjahr unverändert auf 51,0 v.H. der Steuerkraftzahlen und der zu 90 % anzurechnenden Schlüsselzuweisungen und Finanzhilfen nach NFAG der Gemeinden (Samtgemeinde) festgesetzt.

2. Die Gesamtsumme der Einnahmen des Verwaltungshaushalts reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um 200.000,-- €. Die Gesamtsumme der Ausgaben des Verwaltungshaushalts verringert sich unter Berücksichtigung des veranschlagten voraussichtlichen Sollfehlbedarfes des Haushalts-

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28 Vorbericht Landkreis Osterholz

jahres 2007 (17.000.000 €) um 5.058.100,-- € (-3,60%). Die Netto-Ausgabensenkung (ohne Berücksichtigung der jeweils veranschlagten Soll- fehlbedarfe) beläuft sich gegenüber 2007 auf 270.900,-- € (-0,2%).

3. Bei den Einnahmen aus dem Finanzausgleich einschließlich der Kreisumlage ist 2008 gegenüber den Vorjahresansätzen insgesamt mit einer Verbesserung zu rechnen. Diese Verbesserung resultiert jedoch ausschließlich aus einem weiteren Anstieg der Kreisumlage, bei der, unter Be- rücksichtigung des gemeindlichen Steueraufkommens und der den Gemeinden zufließenden Finanzhilfen gegenüber den Planansätzen 2007 mit Mehreinnahmen von knapp 2,1 Mio. € gerechnet wird.

Bei den Schlüsselzuweisungen im Rahmen des Finanzausgleiches werden gegenüber den Vorjahresansätzen Mindereinnahmen von 685.000 € erwartet. Ursächlich für den erwarteten Rückgang ist einerseits die Tatsache, dass das Land abweichend von der bisherigen Praxis einer nach- träglichen Steuerverbundabrechnung die für 2007 erwartete positive Abrechnung bereits in den Finanzausgleich 2007 einstellt, andererseits der Umstand, dass im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs als zusätzliche Berechnungsgröße ein Flächenfaktor eingeführt wurde, der sich wegen der geringen Fläche des Landkreises nachteilig auswirkt.

Bei der Finanzplanung der Folgejahre wurden die Annahmen des Landes zur weiteren Entwicklung berücksichtigt.

Ansatz 2007

Ansatz 2008

Finanzplan 2009

Finanzplan 2010

Finanzplan 2011 Schlüsselzuweisungen 13.635.000 12.950.000 13.180.000 13.500.000 13.800.000 Zuweisungen übertragener Wirkungskreis 3.462.400 3.296.900 3.297.000 3.298.000 3.299.000

Kreisumlage 35.700.000 37.790.000 38.650.000 39.460.000 40.820.000

insgesamt 52.797.400 54.036.900 55.127.000 56.258.000 57.919.000 struktureller Haushaltsfehlbedarf 1.809.800 1.738.900 1.489.500 1.063.100 -318.800

Die Ausgestaltung des Finanzausgleiches hat deutliche Auswirkungen auf die Entwicklung der kommunalen Haushalte. Auf die Übersicht unter C. 1. wird verwiesen. Insbesondere die Reduzierung der Verbundquote, die auch nach der 2007 erfolgten Teilrücknahme noch deutliche Ein- nahmeeinbußen für den Landkreis zur Folge hat aber auch der eingeführte Flächenfaktor wirken als zusätzliche Belastungsfaktoren.

4. Der Haushaltsplan 2008 weist Ausgaben für Sozialleistungen von 70.586.000 € aus. Bezogen auf die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts entspricht dies einem Anteil von über 52 %. Bei einer ausschließlich jahresbezogenen Betrachtung der Ausgaben (ohne den veranschlagten Soll-

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Landkreis Osterholz Vorbericht 29

fehlbedarf von 17.000.000 €) erhöht sich der Anteil der Sozialleistungen auf 59,6 %. Bei Einnahmen von insgesamt 52.600.900 € verringert sich der Zuschussbedarf gegenüber 2007 um rd. 110.000 € auf insgesamt 17.985.100 €.

Die Ansatzermittlungen wurden nach dem jetzigen Kenntnisstand und der derzeitigen Rechtslage vorgenommen; die Auswirkungen der Zusam- menlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe sowie die aus dem Optionsmodell resultierenden zusätzlichen Aufgaben des Landkreises wurden dabei berücksichtigt.

Der dem bundesweiten Trend entsprechende regelmäßige und deutliche Anstieg der Ausgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe konnte bereits 2007 vermieden werden. Nach Einschätzung der voraussichtlichen Entwicklung innerhalb der einzelnen Leistungsarten wird davon aus- gegangen, dass der Zuschussbedarf in diesem Bereich gegenüber dem Haushaltsjahr 2007 um knapp 300.000 € verringert werden kann.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zur Gesamtentwicklung des Sozialhaushaltes im Haushaltsjahr 2008 wird auf die Ausführungen in Abschnitt G1. dieses Vorberichtes verwiesen.

5. Im Schulhaushalt tritt gegenüber 2007 eine Mehrbelastung von rd. 680.000 € ein. Im Sammelnachweis 3 -Sächlicher Verwaltungs- und Be- triebsaufwand- ist gegenüber 2007 zwar eine Minderausgabe von knapp 200.000 € zu verzeichnen, dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass in 2007 allein für nicht vermögenswirksame Renovierungsarbeiten zur Herrichtung der alten Pestalozzischule zusätzlich ein Betrag von 320.000 € veranschlagt war. Der Umfang der notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen an kreiseigenen Schulen erfordert auch in 2008 einen deutlich steigenden Mittelbedarf. Darüber hinaus ist durch die Entwicklung der Energiepreise mit einem weiteren Anstieg bei den Bewirtschaftungskos- ten zu rechnen.

Die für die Nutzung gemeindlicher Schulgebäude zu erstattenden Bewirtschaftungskosten erhöhen sich gegenüber 2007 um 363.100 € auf 891.900 €. Dieser Mehrbedarf ist im Wesentlichen auf die deutlichen Erhöhungen der Energiekosten zurückzuführen. Die an die Gemeinden zu leistenden Zuweisungen nach § 118 NSchG steigen um rd. 160.000 € auf insgesamt rd. 2.822.200 €.

Bei der Schülerbeförderung ist aufgrund steigender Beförderungsentgelte mit einer Mehrbelastung von rd. 70.000 € zu rechnen.

Eine weitere Belastung des Schulhaushaltes tritt durch die 2007 begonnene Sanierung des Gymnasiums Lilienthal ein. Für die im Rahmen eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes umgesetzte Maßnahme sind Zinszahlungen zu leisten. Für den 2008 voraussichtlich fälligen ersten Teilbetrag wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Gesamtkosten Zinsleistungen in Höhe von 255.000 € eingeplant.

6. Die Personalausgaben (Sammelnachweis 1) werden mit 16.939.500 € veranschlagt. Gegenüber 2007 (16.733.900 €) tritt damit eine Erhöhung der Brutto-Ausgabe um 205.600,-- € ein.

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30 Vorbericht Landkreis Osterholz

Zur Entwicklung der Personalkosten trifft die zwischen Kreistag und Landrat geschlossene Zielvereinbarung -Kontrakt 2011 „Konsolidieren und gestalten“- folgende Regelung:

Die Personalausgaben verbleiben auf dem Stand der Brutto-Personalkosten (Ergebnis 2006: 16.265.700 €). Zugelassen wird lediglich eine jährliche Steigerungsrate in Höhe der vorgegebenen tarif- und besoldungsrechtlichen Vorgaben. Zusätzliche Personalausgaben sind nur möglich, wenn dadurch dauerhafte Mehreinnahmen oder Einsparungen in mindestens gleicher Höhe erreicht werden.

Bei der Ansatzermittlung wurden tarif- und besoldungsrechtlich erwartete Veränderungen mit einem Steigerungsbetrag von insgesamt 462.800 € berücksichtigt. Dabei handelt es sich insbesondere um eine Erhöhung der Tariflöhne (2%; 243.000 €), die Erhöhung der Beamtenbesoldung (3%;

93.000 €) sowie die nach den Vorgaben des TVöD zu berücksichtigenden Aufwendungen der leistungsorientierten Bezahlung in Höhe von ~ 101.000 €. Zusätzliche Stellen gegenüber 2006, die entsprechend der Kontraktvorgaben zu Mehreinnahmen bzw. Einsparungen führen , insoweit also gegenfinanziert sind, wirken sich mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 318.100 € aus. Die nach dem Kontrakt 2011 zulässige Obergrenze der Personalkosten von insgesamt 17.046.600 € wird damit um 107.100 € unterschritten.

7. Die sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Gruppe 50–66) steigen gegenüber 2007 um 219.900 € (+1,36%) auf 16,35 Mio. €. Die Erhöhung entfällt mit 144.600 € auf die 2008 neu eingerichtete Haushaltsstelle 1.65000.51100 –Unterhaltung von Radwegen; Verkehrssichernde Maßnahmen- sowie mit 148.000 € auf die unter der Haushaltsstelle 1.79100.63000 veranschlagten „Projektkosten Leader“. Beiden Positionen stehen zur teilweisen Deckung Einnahmepositionen (HHSt. 1.65000.17200 -Zuschuss aus der kommunalen Verkehrsüberwachung-; 100.000 € bzw. HHSt. 1.79100.17200 -Zuschuss von den Gemeinden-; 74.000 €) gegenüber.

8. Der Mittelbedarf für den Schuldendienst ist anhand der vorliegenden Zins- und Tilgungspläne ermittelt worden. Für die anstehenden Verände- rungen wurde eine entsprechende Hochrechnung vorgenommen; dabei wurde berücksichtigt, dass die 2008 eingeplanten Kreditaufnahmen erst in der zweiten Jahreshälfte getätigt werden. Weiter wurde ein leichter, jedoch kontinuierlicher Anstieg des Zinsniveaus berücksichtigt. Für die In- anspruchnahme von Liquiditätskrediten -Finanzierung der durch das Haushaltsdefizit fehlenden liquiden Mittel- wird ein Zinsaufwand von 680.000,-- € veranschlagt.

9. Nach dem derzeitigen Stand der Planung des Vermögenshaushaltes, lässt sich eine Netto-Neuverschuldung im Haushaltsjahr 2008 noch nicht vermeiden. Die Höhe der 2008 veranschlagten ordentlichen Tilgungsleistungen beläuft sich auf 3.282.000 €. Die für die Finanzierung der erfor- derlichen Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr erforderliche Kreditaufnahme beläuft sich demgegenüber auf 3.732.300 €. Davon entfallen 500.000,-- € auf zinsfreie Kreditaufnahmen aus der Kreisschulbaukasse und 3.232.300 € auf Kredite vom Kreditmarkt. Die Neuverschuldung im Haushaltsjahr 2008 wird danach voraussichtlich 450.300 € betragen. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung (Tilgungsleistungen : 3.208.800;

Kreditaufnahme: 3.976.100 €) wird die Netto-Neuverschuldung 2008 somit um 317.000 € verringert. Auf die ergänzenden Erläuterungen unter Abschnitt I. Investitionsprogramm und Finanzplanung 2007-2011 wird verwiesen..

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Landkreis Osterholz Vorbericht 31

10. Die Gesamtsumme für eigene Investitionen beträgt insgesamt etwa 5,62 Mio. € (Vorjahr 5,67 Mio. €). Davon entfallen rd. 4,0 Mio. € auf Bau- maßnahmen und rd. 1,6 Mio. € auf den Erwerb beweglichen bzw. unbeweglichen Vermögens. Die Mittel werden insbesondere für folgende Vor- haben eingesetzt:

- Fortsetzung der Sanierungsmaßnahme am Gymnasium Osterholz-Scharmbeck,

- notwendige Sanierungsmaßnahmen in den Berufsbildenden Schulen und der Findorffschule Grasberg, - Planungskosten- und –honorare für die Sanierung des Gymnasiums Lilienthal,

- Ausstattung der kreiseigenen Schulen, insbesondere der Oberstufe des Gymnasiums Ritterhude - ADV-Ausstattung der Gesamtverwaltung.

Für die nicht förderfähigen Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen werden Eigenmittel des Landkreises in Höhe von rd. 1,2 Mio. € bereitge- stellt. Davon entfallen allein 600.000 € auf die erforderliche Sanierung der Rampen an der Brücke „Tietjens Hütte“.

Für Grunderwerb und Projektmaßnahmen im Rahmen des GR-Vorhabens hat der Landkreis im Jahr 2008 bei Zuwendungen des Bundes und des Landes in Höhe von rd. 760.000 € und voraussichtlichen Ausgaben in Höhe von 788.000 € einen Eigenanteil von 28.000 € aufzubringen. Zusätz- lich entsteht für dieses Vorhaben im Verwaltungshaushalt 2008 ein Zuschussbedarf von 98.500 €.

Für Investitionszuwendungen an Dritte (Zuweisungen, Zuschüsse, Darlehen) sind insgesamt knapp 4,1 Mio. € veranschlagt. Von diesem Betrag entfallen 2.190.600 € auf die Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse, 1.095.000,-- € auf die vermögenswirksame Krankenhausumlage, 260.000,-- € auf die zweckgebundene Weiterleitung von Mitteln aus der Feuerschutzsteuer an die Gemeinden. Weitere 260.000 € entfallen auf Investitionszuweisungen an die Träger von Einrichtungen der Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder und Sportstätten. Für KMU- Fördermaßnahmen im Rahmen des Ziel 1-Programmes wurden 100.000 € eingeplant. Dieser Position stehen Einnahmen aus gemeindlichen / be- trieblichen Kofinanzierungsleistungen in Höhe von 66.600 € gegenüber.

11. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt wird mit 3.402.900 € veranschlagt. Dieser Betrag ergibt sich aus der Sum- me der ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 3.282.000 € abzüglich des Tilgungsanteiles (230.100 €) für den aufgenommenen Kredit

„Sonderprogramm Kreisschulbaukasse zuzüglich der im Rahmen von kreditähnlichen Rechtsgeschäften finanzierten und 2008 anfallenden Til- gungsanteile für den Neubau der Pestalozzischule (204.000 €) und die Sanierung des Gymnasiums Lilienthal (147.000 €).

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32 Vorbericht Landkreis Osterholz

G1. Erläuterung zu den wesentlichen Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts

Sammelnachweis 001 -Personalausgaben- (Seite 383)

Gegenüberstellung: Haushaltsjahr 2008 16.939.500,00 €

Haushaltsjahr 2007 16.733.900,00 €

Mehrbedarf 205.600,00 €

Der Mehrbedarf ergibt sich im Wesentlichen durch die Auswirkungen, mit denen durch die Einführung des TVöD und die allgemeinen Tarif- und Besoldungsentwicklungen gerechnet werden muss.

Auf die Erläuterungen unter F. 6 wird verwiesen.

Sammelnachweis 002 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Seite 387)

Gegenüberstellung: Haushaltsjahr 2008 855.900,00 €

Haushaltsjahr 2007 835.400,00 €

Mehrbedarf 20.500,00 €

Der Mehrbedarf entsteht insbesondere durch höhere Kosten für die bauliche Unterhaltung. Die Veränderungen bei den übrigen Ausgabeansätzen heben sich größtenteils gegeneinander auf.

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Landkreis Osterholz Vorbericht 33

Sammelnachweis 003 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand für kreiseigene Schulen (Seite 391)

Gegenüberstellung: Haushaltsjahr 2008 2.782.900,00 €

Haushaltsjahr 2007 2.980.000,00 €

Minderbedarf -197.100,00 €

Die für die Unterbringung der Arbeitsvermittlung der ProArbeit erforderlichen Renovierungsarbeiten im ehemaligen Gebäude der Pestalozzischule führten in 2007 zu einem einmaligen Mehrbedarf bei der Bauunterhaltung in Höhe von rd. 360.000 €. 2008 werden umfangreiche Bauunterhal- tungsmaßnahmen in den Berufsbildenden Schulen erforderlich. Darüber hinaus führen steigende Energiekosten zu einem Mehrbedarf (66.300 €) bei den Bewirtschaftungskosten.

Einzelplan 0 Allgemeine Verwaltung A 03000.61000

(Seite 79)

Für die Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen werden Mittel in Höhe von 45.000 € benötigt.

E/A 05200.16100 05200.67200 (Seite 80)

Für die 2008 anstehenden Landtagswahlen werden für Kostenerstattungen an die Gemeinden voraussichtlich Mittel in Höhe von 148.000 € benötigt. Dieser Ausgabe steht jedoch eine Kostenerstattung in entsprechender Höhe gegenüber.

A 06000.65500 (Seite 82)

Für die Überprüfung und Bewertung von Einsparmöglichkeiten im Bereich der Energiekosten werden Mittel in Höhe von 30.000 € benötigt.

Einzelplan 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung E/A 11100.10000

11100.10020 11100.57100 (Seite 87)

Aufgrund der seit einigen Jahren rückläufigen Entwicklung im Bereich der Zulassungen und Fahrerlaubniswesen ist auch im nächsten Jahr von geringeren Einnahmen auszugehen. Bei den mit diesem Bereich zusammenhängenden Sachkosten wird von Minderausgaben in Höhe von 50.000 € ausgegangen.

(34)

34 Vorbericht Landkreis Osterholz

A 11100.62000 (Seite 87)

Die zweckgebunden, für verkehrssichernde Maßnahmen zu verwendenden Überschüsse aus der kommunalen Ver- kehrsüberwachung belaufen sich auf 218.800 €. Davon werden 35.000 € für die Anschaffung eines zusätzlichen PKW (HHSt. 2.11100.93500) und 183.800 € für verkehrssichernde Maßnahmen eingeplant.

Einzelplan 2 Schulen

E/A 20000.16200 20000.72200 (Seite 104)

Sonderfinanzierungsregelung für Schulbaumaßnahmen:

Durch die alljährlich in die Abrechnungen einfließenden „neuen“ Maßnahmen kommt es zu erheblichen Schwankun- gen bei den Abrechnungsbeträgen. Die Erstattung von den Gemeinden wird sich deshalb um 105.200 € verringern.

Bei den im Rahmen der Sonderfinanzierung zu leistenden Schuldendiensthilfen wird aufgrund der z.Z. vorliegenden Bewilligungen mit Minderausgaben in Höhe von 30.200 € gerechnet.

A 23020.84800 (Seite 117)

Für die im Rahmen der Finanzierung der Sanierung des Gymnasiums Lilienthal (Kaufpreisstundungsvereinbarung) zu leistenden Zinsen werden 255.000 € (Halbjahresbetrag) veranschlagt.

A 21410.67200 (Seite 109)

Die den Gemeinden zu erstattenden Bewirtschaftungskosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 363.100 € und belau- fen sich auf insgesamt 891.900 €.

A 21440.67200 (Seite 111) A 22510.67200

(Seite 114) A 22520.67200

(Seite 115) A 23020.67200

(Seite 117) A 23030.67200

(Seite 118) A 21700.71200

(Seite 112)

Die Zuweisungen an die Gemeinden nach § 118 NSchG belaufen sich auf insgesamt 2.822.000 €. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg von 160.200 €. Der Zuweisungssatz entspricht dem Beschluss des Kreistages vom 04.12.1997.

A 22100.71200 (Seite 113) A 28100.71200

(35)

Landkreis Osterholz Vorbericht 35

A 28100.71210 A 28100.71220

(Seite 123) A 23030.72200

(Seite 117)

Der Landkreis Osterholz beteiligt sich an den Investitionskosten für die Erweiterung des Schulzentrums Moormanns- kamp und dem Umbau der Riesschule soweit diese für die Unterbringung des Gymnasiums Ritterhude erforderlich sind. Es wird 2008 mit einer Kostenbeteiligung in Höhe von 80.000 € gerechnet.

A 29000.63900 (Seite 124)

Im Bereich der Schülerbeförderung ist aufgrund steigender Beförderungsentgelte mit Mehrausgaben in Höhe von 70.000 € zu rechnen.

Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege A 30000.71800

(Seite 128)

Der Liquiditätszuschuss an die Kulturstiftung wird sich auch 2008 auf 400.000 € belaufen.

E 36010.17100 (Seite 138)

Durch die Verlängerung des GR-Projektes und den daraus resultierenden Bewilligungen des Landes ist bei den Perso- nalkostenerstattungen mit Mehreinnahmen in Höhe von 24.800 € zu rechnen.

A 36010.84800 (Seite 138)

Fördermittel des Landes, die nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zweckentsprechend verwandt wer- den, sind zu verzinsen. Zurzeit wird mit einer 2008 fälligen Zinsforderung in Höhe von 43.100 € gerechnet.

Einzelplan 4 Soziale Sicherung E UA 40500

UA 48210 (Seite 145 / 230)

Bei den sog. Optionsaufgaben wird zwischen aktiven Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und passiven Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) unterschieden. Für die in diesem Zusammenhang entstehenden Sach- und Personalkosten erhalten Landkreis, Gemeinden und ProArbeit Bundesmittel. Lt. Vorgabe des Bundes sind diese Zahlungen teilweise als Kostenerstattung und teilweise als Leistungsbeteiligung anzusehen. Durch die Umsetzung dieser Vorgaben ergeben sich in den Unterabschnitten 40500 und 48210 erhebliche Verschiebungen gegenüber dem Vorjahr.

E/A UA 48200 (Seite 228)

Originäre Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

Hierunter fallen die Kosten für Unterkunft und Heizung. Nach der neuesten Rechtsprechung hat sich die Angemes-

(36)

36 Vorbericht Landkreis Osterholz

90000.09200 (Seite 271)

senheit der Unterkunftskosten an der tatsächlichen Wohnungsmarktlage zu orientieren. Aus diesem Grunde ist eine Ansatzerhöhung um 215.000 € erforderlich.

An den Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligt sich der Bund zurzeit mit 31,2 %. Es ist jedoch davon auszuge- hen, dass die Quote auf 30,0 % abgesenkt wird. Die Kostenbeteiligung des Bundes würde 3.410.000 € betragen.

Darüber hinaus beteiligt sich das Land wegen des Wegfalls des Landeswohngeldes mit einem ergänzenden Zuschuss an den dem Landkreis entstehenden Kosten. Für 2008 wird von einer Landesbeteiligung von 1.280.000 ausgegangen..

E/A UA 48210 (Seite 230)

Optionsaufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

Aufgrund der Entwicklung in 2007 ist in diesem Bereich ein Rückgang der Kosten zu erwarten.

Die in diesem Unterabschnitt anfallenden Kosten trägt der Bund zu 100 % E 41900.16102

(Seite 181)

Einnahmen aus dem Quotalen System

Nachdem die für den Landkreis Osterholz Anwendung findende Landesquote für 2006 auf 78% festgesetzt wurde, ist auch für 2008 von einer Landesquote in Höhe von 78 % auszugehen. Gegenüber dem Ansatz 2007 wird mit Mehrein- nahmen in Höhe von 200.000 € gerechnet.

E 41100.16100 (Seite 157)

Ausgleichszahlung des Landes gem. § 18 NPflegeG

Nachdem das Land die Investitionskostenförderung für die vollstationäre Dauerpflege eingestellt hat, müssen diese Kosten seit 2004 wieder aus Sozialhilfemitteln aufgebracht werden. Die eingesparten Mittel des Landes werden durch eine „Ausgleichszahlung“ erstattet. Im Zusammenhang mit der für 2008 anstehenden Neuregelung der Kostenerstat- tung wird von Mehreinnahmen in Höhe von 180.000 € ausgegangen.

E/A Abschnitt 45 (Seite 202 ff)

Kinder- und Jugendhilfe nach dem KJHG

Der Zuschussbedarf in diesem Aufgabenbereich kann aufgrund der Entwicklung in 2006 und 2007 nochmals um rd.

338.000 € reduziert werden. Die Bemühungen um Vermeidung von stationären Hilfen haben sich insofern als erfolg- reich erwiesen.

A 45410.76200 45410.76210 (Seite 209)

Die Ausgaben für Gebührenübernahmen in den Bereichen Kindertagesstätten und Ganztags-, Krippen und Hort- betreuungen werden durch die vom Land finanzierte Gebührenfreiheit des letzten Kindergartenjahres deutlich verrin- gert. Im Haushaltsjahr 2008 wird mit Minderausgaben in Höhe von 159.600 € gerechnet.

A 46450.71210 (Seite 229)

Entsprechend der 2006 abgeschlossenen Jugendhilfevereinbarung erhalten die Gemeinden für die Umsetzung der Krippenbetreuung Zuschüsse in Höhe von insgesamt 589.000 €.

(37)

Landkreis Osterholz Vorbericht 37

Einzelplan 5 Gesundheit, Sport, Erholung E/A 50100.16400

50100.65500 (Seite 238)

Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe

Das Projekt „Einführung eines zahnärztlichen Dienstes im Landkreis Osterholz“ soll zukünftig als feste Institution weitergeführt werden. Zurzeit finden Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden über die Fortführung statt.

Nach derzeitigem Stand ist eine Voraussetzung, dass der Landkreis seinen Kostenanteil um 5.000 € erhöht.

A 59000.50020 (Seite 243)

Unterhaltung von Brücken in der Hammeniederung

Nachdem vom Wasser- und Bodenverband Teufelsmoor mehrere Brücken im Verlauf von Wirtschaftswegen in der Hammeniederung übernommen wurden, muss für deren Unterhaltung im Haushaltsjahr 2008 mit Ausgaben in Höhe von 5.000 € gerechnet werden.

Einzelplan 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr A 61300.63000

(Seite250)

Durch die Wiedereinstellung eines eigenen Prüfstatikers ist der Umfang der erforderlichen Prüfungen durch beauftrag- te Fachbüros deutlich zurückgegangen. Für das Haushaltsjahr 2008 wird der Ansatz deshalb um 60.000 € reduziert.

A 65000.51000 (Seite 253)

Für die laufende Unterhaltung der Kreisstraßen werden 321.000 € veranschlagt. Davon entfallen ~28.000 € auf die gesetzlich vorgeschriebene Wartung der Lichtsignalanlagen, ~85.000 € auf die Unterhaltung der Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen, ~19.000 € auf die Beseitigung von Abfällen auf Parkplätzen und in Seitenräumen, ~28.000 € auf die vorgeschriebene Räumung der Straßenseitengräben und ~5.000 € auf die Beseitigung von Unfallschäden.

Für die eigentliche Unterhaltung der Fahrbahnen, Randbefestigungen, Brücken und Entwässerungseinrichtungen verbleiben danach noch Mittel in Höhe von rd. 156.000 €.

A 65000.51100 65000.17200 (Seite 253)

Im Rahmen verkehrssichernder Maßnahmen durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen an Radwegen werden ab 2008 im Verwaltungshaushalt nachgewiesen. Dem stehen die Zuweisungen aus dem Aufkommen der kommunalen Verkehrsüberwachung gegenüber.

(38)

38 Vorbericht Landkreis Osterholz

Einzelplan 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung E/A 79100.61200

79100.16200 (Seite 261)

Zur Koordination und Begleitung der Umsetzung des Ziel 1 - Programmes werden wiederum Projektmittel in Höhe von 100.000 € eingeplant. Ein Teil der Ausgaben wird von den Gemeinden erstattet, so dass sich eine Nettobelastung des Landkreises in Höhe von 50.000 € ergibt.

E/A 79100.63000 79100.17200 (Seite 261)

Leader-Programm:

Für den Fall einer erfolgreichen Bewerbung werden Projektfördermittel in Höhe von 148.000 € veranschlagt. Den Gesamtausgaben steht eine Kostenbeteiligung der Gemeinden in Höhe von 74.000 € gegenüber.

A 79100.71600 (Seite 261)

Der Zuschuss an die NETZ GmbH verringert sich gegenüber 2007 um rd. 120.000,-- € und wird auf 105.000.-- € fest- gesetzt.

Einzelplan 8 Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen E/A 88000.14000

88000.50020 88000.54030 (Seite 267)

Die Nachnutzung des Gebäudes der ehemaligen Pestalozzischule führt bei der Bauunterhaltung und den Bewirtschaf- tungskosten zu voraussichtlichen Mehrausgaben in Höhe von 50.600 €. Dem gegenüber stehen Mieteinnahmen in Höhe von 56.000 €, welche neben den laufenden Kosten auch die Finanzierungskosten für die erforderlich gewesenen Baumaßnahmen beinhaltet.

Einzelplan 9 Allgemeine Finanzwirtschaft

E/A UA 90000 (Seite 272)

Die Entwicklung der allgemeinen Finanzzuweisungen und Umlagen ist ausführlich unter Punkt F.3 dieses Vorberich- tes dargestellt.

A 91000.80100- 91000.87700 (Seite 274)

Der Zinsaufwand ist unter Berücksichtigung der laufenden Kredite, anstehender Zinsanpassungen und Neuaufnahmen sowie der zur Sicherstellung der Kassenliquidität erforderlichen Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten ermittelt worden.

Referenzen

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