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Haushaltssatzung und Haushaltsplan / Landkreis Osterholz:

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Academic year: 2022

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H a u s h a l t s s a t z u n g u n d

H a u s h a l t s p l a n

2 0 1 4

(2)
(3)

Inhaltsverzeichnis

- 1 -

Haushaltssatzung 3

Zahlen, Daten, Informationen 5

Vorbericht 7

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Auszahlungen 43

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden 44

Bilanz des Landkreises Osterholz zum 31.12.2010 45

Übersicht Ergebnishaushalt 2014 51

Übersicht Finanzhaushalt 2014 52

Gesamtplan 53

Teilhaushalt 1 -Verwaltungsleitung- 57

Teilhaushalt 2 -Wirtschaftsförderung - 65

Teilhaushalt 3 -Gleichstellung- 85

Teilhaushalt 4 -Verwaltungsmodernisierung / Controlling- 93

Teilhaushalt 5 -Tourismus- 103

Teilhaushalt 6 -Amt 10 Hauptamt- 111

Teilhaushalt 7 -Amt 14 Rechnungsprüfungsamt- 167

Teilhaushalt 8 -Amt 20 Kämmereiamt- 177

Teilhaushalt 09 -Amt 30 Rechtsamt- 197

Teilhaushalt 10 -Amt 70 Abfallwirtschaft- 207

Teilhaushalt 11 -Amt 39 Veterinäramt- 215

Teilhaushalt 12 -Amt 40 Amt für Bildung- 233

Teilhaushalt 13 -Amt 50 Sozialamt- 311

Teilhaushalt 14 -Amt 51 Jugendamt- 385

Teilhaushalt 15 -Amt 53 Gesundheitsamt- 435

Teilhaushalt 16 -Amt 32 Ordnungsamt- 453

Teilhaushalt 17 -Amt 36 Straßenverkehrsamt- 483

Teilhaushalt 18 -Amt 61 Planungs- und Naturschutzamt- 513

Teilhaushalt 19 -Amt 63 Bauordnungsamt- 535

Teilhaushalt 20 -Amt 66 Umweltamt- 557

Teilhaushalt 21 -52 Fachstelle Teilhabe- 583

Stellenplan 591

Haushaltssicherungskonzept 603

Beteiligungsbericht 645

Wirtschaftsplan Kreiskrankenhaus 669

Wirtschaftsplan Kreisabfallwirtschaft Osterholz 703

Wirtschaftsplan Tagungshaus Bredbeck 723

(4)

Inhaltsverzeichnis

- 2 -

(5)

Haushaltsatzung

- 3 -

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

des Landkreises Osterholz für das Haushaltsjahr 2014

Aufgrund § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Kreistag des Landkreises Osterholz in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen:

§ 1

(1) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf 152.434.800 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 152.434.800 €

1.3 der außerordentlichen Erträge auf 3.600 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 3.600 €

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 148.058.400 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 135.810.300 €

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 3.664.300€ 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 7.165.400 €

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 3.501.100€ 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 5.116.300 €

festgesetzt.

(2) Der Wirtschaftsplan für das Kreiskrankenhaus für das Haushaltsjahr 2014 wird

im Erfolgsplan mit Erträgen von 22.017.900 €

Aufwendungen von 22.017.900 €

im Vermögensplan mit Einnahmen von 1.203.300 €

Ausgaben von 1.203.300 €

festgesetzt.

(3) Der Wirtschaftsplan für die Kreisabfallwirtschaft Osterholz für das Haushaltsjahr 2014 wird

im Erfolgsplan mit Erträgen von 6.291.500 €

Aufwendungen von 6.291.500 €

im Vermögensplan mit Einnahmen von 152.600 €

Ausgaben von 152.600 €

festgesetzt.

(4) Der Wirtschaftsplan für das Tagungshaus Bredbeck für das Haushaltsjahr 2014 wird

im Erfolgsplan mit Erträgen von 1.289.000 €

Aufwendungen von 1.289.000 €

im Vermögensplan mit Einnahmen von 158.500 €

Ausgaben von 158.500 €

festgesetzt.

(6)

Haushaltssatzung

- 4 -

§ 2

(1) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.501.100 € festgesetzt.

(2) Der Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses weist Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 303.900 € aus.

(3) Der Wirtschaftsplan der Kreisabfallwirtschaft Osterholz weist keine Kreditaufnahme aus.

(4) Der Wirtschaftsplan des Tagungshauses Bredbeck weist keine Kreditaufnahme aus.

§ 3

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 184.000 € festgesetzt.

(2) Der Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses weist keine Verpflichtungsermächtigungen aus.

(3) Der Wirtschaftsplan der Kreisabfallwirtschaft Osterholz weist keine Verpflichtungsermächtigungen aus.

(4) Der Wirtschaftsplan des Tagungshauses Bredbeck weist keine Verpflichtungsermächtigungen aus.

§ 4

(1) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 30.000.000 € festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen durch die Sonderkasse des Kreiskrankenhauses in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

(3) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen durch die Sonderkasse der Kreisabfallwirtschaft Osterholz in Anspruch genommen wer- den dürfen, wird auf 750.000 € festgesetzt.

(4) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen durch die Sonderkasse des Tagungshauses Bredbeck in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000 € festgesetzt.

§ 5

Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 51 % der Steuerkraftzahlen und der Schlüsselzuweisungen / Finanz- hilfen (90%-Anteil) der Gemeinden und der Samtgemeinde festgesetzt.

Osterholz-Scharmbeck, 12. Dezember 2013

(Lütjen) Landrat

(7)

Zahlen, Daten, Informationen

- 5 -

Zahlen, Daten, Informationen

Gesamtfläche des Kreisgebietes 650,77 qkm

Einwohnerzahlen am: 31.12.1995 105.576

31.12.1996 106.011

31.12.1997 106.899

31.12.1998 108.084

31.12.1999 109.538

31.12.2000 110.582

31.12.2001 111.473

31.12.2002 111.992

31.12.2003 112.502

31.12.2004 112.793

31.12.2005 112.741

31.12.2006 112.498

31.12.2007 112.679

31.12.2008 112.486

31.12.2009 112.029

31.12.2010 111.876

31.12.2011 110.842 (Fortschreibung auf Basis des Zensus 2011)

31.12.2012 110.816

davon: Stadt Osterholz-Scharmbeck 30.052

Gemeinde Grasberg 7.584

Samtgemeinde Hambergen 11.782

davon Mitgliedsgemeinde:

Axstedt 1.117

Hambergen 5.722

Holste 1.304

Lübberstedt 734

Vollersode 2.905

Gemeinde Lilienthal 18.239

Gemeinde Ritterhude 14.452

Gemeinde Schwanewede 19.540

Gemeinde Worpswede 9.167

Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Osterholz (Stand: Schuljahr 2012/2013) Schüler/innen

Findorffschule Grasberg 244

Haupt- und Realschule Worpswede 149

Gymnasium Osterholz-Scharmbeck 946

Gymnasium Lilienthal 1.273

Gymnasium Ritterhude 653

Dammschule Schwanewede 34

Christoph-Tornée-Schule Lilienthal 59

Pestalozzischule Osterholz-Scharmbeck 91

Schule am Klosterplatz, Osterholz-Scharmbeck 98 Berufsbildende Schulen Osterholz-Scharmbeck 1.977

davon: Berufsschulen, BGJ, BVJ 928

Berufsfachschule, Fachschulen 450

Fachoberschulen 223

Fachgymnasien 376

Straßen- und Radwege in der Trägerschaft des Landkreises Osterholz

Kreisstraßen 197 km

Radwege 149 km

(8)

Zahlen, Daten, Informationen

- 6 -

(9)

Vorbericht

- 7 -

Vorbericht

Vorbericht

Vorbericht zum Haushaltsplan 2014

Inhaltsübersicht

1. Allgemeine Vorbemerkungen...9

2. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2012...11

3. Überblick über das Haushaltsjahr 2013 ...12

4. Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2014 ...13

4.1 Aufbau des Haushaltsplanes...13

4.2 Ergebnishaushalt 2014...14

4.3 Finanzhaushalt 2014 ...15

4.4 Ergebnishaushalt -Ordentliche Erträge- ...16

4.5 Ergebnishaushalt 2014 -Ordentliche Aufwendungen- ...21

4.6 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen ...30

4.7 Finanzhaushalt 2014 -Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit- ...30

4.8 Finanzhaushalt 2014 -Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit- ...31

4.9 Finanzhaushalt 2014 -Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit-...34

5. Vermeidung der Neuverschuldung nach dem Kontrakt 2016 ...35

7. Auswirkungen des demografischen Wandels im Landkreis Osterholz ...38

8. Haushaltsvermerke -Bildung von Budgets-...41

(10)

Vorbericht

- 8 -

(11)

Vorbericht

- 9 - 1. Allgemeine Vorbemerkungen

Die Haushaltslage des Landkreises Osterholz hat sich in Folge der Ende 2008 begonnenen Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich verschlechtert. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung führte auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene zu massiven Einbrüchen im Steueraufkommen.

Die negativen Auswirkungen dieser Krise auf die steuerabhängigen Einnahmen des Landkreises aus den Finanzausgleichsleistungen des Landes (Schlüsselzuweisungen) und der Kreisumlage führten ab 2010 zu Einnahmeausfällen in einem bislang nie dagewesenen Ausmaß.

In den Haushaltsjahren 2006 – 2008 konnte die Haushaltssituation des Landkreises durch den Ende 2005 einsetzenden gesamtwirtschaftlichen Aufschwung kontinuierlich verbessert werden. Der Sollfehlbetrag im Haushaltsjahr 2006 konnte durch einen deutlichen Anstieg der steuerabhängigen Einnahmen und einen Rückgang der Sozialleistungen gegenüber der ursprünglichen Planung um mehr als 5,2 Mio. € reduziert wer- den, wies jedoch, bei einem Gesamtfehlbetrag von knapp 16,6 Mio. € immer noch ein jahresbezogenes Defi- zit von rd. 3,7 Mio. € aus.

Die positive Entwicklung setzte sich im Haushaltsjahr 2007 fort. Der weitere Anstieg der steuerabhängigen Einnahmen, insbesondere der Kreisumlage und ein nochmaliger Rückgang des Zuschussbedarfes bei den Sozialleistungen führten dazu, dass erstmals seit 2003 nicht nur ein jahresbezogener Haushaltsausgleich sondern vielmehr ein vergleichsweise erheblicher struktureller Überschuss von über 2,7 Mio. € erreicht wer- den konnte. Der seit 2003 aufgelaufene Gesamtfehlbetrag 2007 konnte damit auf 13.864.948 € verringert werden.

Im Haushaltsjahr 2008 führten die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst zu einem deutlichen Anstieg der Personalausgaben, verbunden mit einer weiteren Erhöhung in 2009. Auch waren erhebliche Preissteigerun- gen beim Bezug von Bauleistungen und im Bereich der Energieversorgung zu verzeichnen. Insbesondere durch eine steigende Zahl von Unterbringungsfällen im Bereich der Jugendhilfe ergab sich zudem ein deutli- cher Anstieg der Sozialleistungen. Gleichwohl konnte das Haushaltsjahr 2008 -bei einem gegenüber 2007 leicht rückläufigen Aufkommen aus Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage- mit einem strukturellen Über- schuss von knapp 2,8 Mio. € abgeschlossen werden. Der Gesamtfehlbetrag aus Vorjahren wurde auf knapp 11,6 Mio. € verringert.

Der Haushaltsplan 2009 - der erstmalig nach den Grundsätzen des „Neuen kommunalen Rechnungswesen“

(NKR) als doppischer Haushalt aufgestellt wurde - trug der in 2008 im Ausgabebereich eingetretenen Ent- wicklung entsprechend Rechnung. Die gegenüber dem Vorjahr wiederum deutlich erhöhten Einnahmen gli- chen dabei lediglich die Mehrbelastungen aus, die durch die deutlich steigenden Ausgaben zu verzeichnen waren. Die nach dem neuen Haushaltsrecht auszuweisenden zusätzlichen Aufwendungen für den Ressour- cenverbrauch (Abschreibungen für den Wertverlust des abnutzbaren Vermögens, Rückstellungen für zukünf- tige Belastungen) führten zu einer weiteren Verschlechterung des Gesamtergebnisses, so dass der Gesamt- ergebnishaushalt ein Defizit von 4.014.400 € auswies.

Durch eine noch positive Entwicklung der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage, einen deutlichen An- stieg der sonstigen Transfererträge, der Verwaltungsgebühren und Kostenerstattungen konnten Mehrauf- wendungen für aktives Personal und Versorgung sowie ein deutlicher Anstieg der Sozialtransferaufwendun- gen vollständig kompensiert werden. Darüber hinaus konnte das Gesamtergebnis gegenüber der Planung um rund 4,47 Mio. € verbessert werden. Das Haushaltsjahr 2009 schloss danach mit einem jahresbezogenen Überschuss im ordentlichen Ergebnis von 446.120 €. Der im Rahmen der Eröffnungsbilanz 2009 um Haus- haltsreste bereinigte Sollfehlbetrag aus Vorjahren reduzierte sich danach auf knapp 9,3 Mio. €.

Der Haushalt 2010 wies bedingt durch die erwarteten massiven Einbrüche der steuerabhängigen Einnahmen und den weiteren Anstieg pflichtiger Mehraufwendungen, insbesondere im Bereich der Sozialtransferleistun- gen im Ergebnishaushalt ein Defizit von über 13,9 Mio. € aus. Durch Verbesserungen auf der Ertragsseite, insbesondere bei den Kostenersätzen im Sozialbereich, den öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Ent- gelten und den sonstigen ordentlichen Erträgen, sowie deutliche Minderaufwendungen bei den Aufwendun- gen für aktives Personal, den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und den Zinsaufwendungen konnte das ordentliche Ergebnis auf ein Defizit von 8,0 Mio. € reduziert werden. Der Gesamtfehlbetrag zum 31.12.2010 stieg damit auf rd. 17,3 Mio. €.

Der Ergebnishaushalt 2011 wies bei ansteigenden Erträgen und weiter steigenden Aufwendungen ein Defizit von rd. 13,8 Mio. € aus. Durch Mehrerträge, insbesondere den Kostenerstattungen und -umlagen, in Höhe von rd. 1,6 Mio. € und eine, durch verschiedene Sondereffekte verstärkte, deutliche Minderung der Aufwen-

(12)

Vorbericht

- 10 -

dungen um 5,8 Mio. € konnte das Jahresergebnis auf ein Defizit von rd. 6,4 Mio. € begrenzt werden. Der Gesamtfehlbetrag stieg damit zum 31.12.2011 auf rd. 23,7 Mio. €.

Die Planung für das Haushaltsjahr 2012 wies bei nochmals deutlich ansteigenden Erträgen und einem mode- raten Anstieg der Aufwendungen gleichwohl ein jahresbezogenes Defizit von rd. 7,6 Mio. € aus. Aufgrund zusätzlicher Ertragszuwächse von rd. 3 Mio. € und einer deutlichen Reduzierung der Aufwendungen um 4,8 Mio. € konnte ein Haushaltsdefizit vermieden und ein ordentliches Ergebnis in Höhe von 123 T€ erreicht wer- den.

Der Haushaltsplan 2013 weist bei ordentlichen Erträgen in Höhe von knapp 142,6 Mio. € und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 144,8 Mio. € ein jahresbezogenes Defizit von knapp 2,2 Mio. € aus. Aufgrund der aktuellen Haushaltsentwicklung wird davon ausgegangen, dass bei einer Fortsetzung dieser positiven Ent- wicklung auch 2013 ein jahresbezogenes Defizit vermieden werden kann.

Der Haushaltsplan 2014 zeigt eine nochmalige deutliche Verbesserung der Haushaltsentwicklung auf. Ge- genüber dem Vorjahr ist ein weiterer überproportionaler Anstieg der Erträge bei einem vergleichsweise durchschnittlichen Anstieg der Aufwendungen zu verzeichnen. Erstmals nach 2002 kann damit wieder ein jahresbezogen ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Auch die nach derzeitigen Erkenntnissen prog- nostizierte Entwicklung in den Folgejahren weist durchgängig positive Gesamtergebnisse aus.

Bei dieser Planung ist aber zu berücksichtigen, dass die günstige Entwicklung überwiegend auf dem weiteren Anstieg der steuerabhängigen Erträge (Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage) des Landkreises beruht und auf der Basis der Steuerschätzungen vom November 2013 und der vom Land Niedersachsen in der mittelfristi- gen Finanzplanung berücksichtigten Orientierungsdaten erfolgt ist.

Die Haushaltslage des Landkreises ist in sehr hohem Maß von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab- hängig. Größere Einbußen bei den steuerabhängigen Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage können weder durch eine Erhöhung sonstiger Einnahmen noch durch eine Kürzung der steuer- baren Ausgaben aufgefangen werden.

(13)

Vorbericht

- 11 - 2. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2012

Der Kreistag des Landkreises Osterholz hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 am 29.02.2012 beschlossen.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wurde

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf 135.756.800 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 143.365.700 €

1.3 der außerordentlichen Erträge auf 4.600 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 4.600 €

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 131.922.000 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 132.335.600 €

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 4.808.600 € 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 10.672.000 €

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 5.863.600 € 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 4.730.000 €

festgesetzt.

Trotz des deutlichen Wiederanstiegs der steuerabhängigen Erträge und einem moderaten Anstieg der or- dentlichen Aufwendungen schließt der Ergebnishaushalt mit einem jahresbezogenen Gesamtdefizit von 7.604.300 €.

Der Finanzsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beläuft sich auf -413.600 €, der Gesamtfinanzsaldo auf -5.143.600 €.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- men wurde auf 5.863.400 € festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 6.032.000 € und der Höchstbetrag der Li- quiditätskredite auf 35.000.000 € festgesetzt.

Die Haushaltssatzung wurde am 18.06.2012 vom Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration ge- nehmigt.

Gegenüber der Haushaltsplanung konnte im Ergebnishaushalt insgesamt eine Verbesserung um rd. 7,6 Mio.

€ erreicht werden. Neben dem Anstieg der ordentlichen Erträge um gut 2,9 Mio. € konnte wiederum eine deutliche Verringerung der ordentlichen Aufwendungen um rd. 4,8 Mio. € erreicht werden. Unter Berücksich- tigung des außerordentlichen Ergebnisses ergab sich letztlich ein positives Gesamtergebnis von knapp 59 T€.

Im Finanzhaushalt ergab sich -trotz einer nur teilweisen Inanspruchnahme der zulässigen Investitionskredite- eine Verbesserung des jahresbezogenen Finanzsaldos um rd. 2,4 Mio. €.

Aufgrund der aus Vorjahren resultierenden Fehlbeträge konnte die Zahlungsfähigkeit der Kreiskasse auch im Jahr 2012 nur durch die laufende Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten sichergestellt werden. Zum Jah- resende 2012 waren Liquiditätskredite in Höhe von insgesamt 32 Mio. € in Anspruch genommen. Der Höchststand belief sich am 08.03.2012 auf 36,0 Mio. €. Der niedrigste Stand konnte am 20.01.2011 - für die Dauer von 5 Tagen - mit 20,0 Mio. € verzeichnet werden.

(14)

Vorbericht

- 12 - 3. Überblick über das Haushaltsjahr 2013

Der Kreistag des Landkreises Osterholz hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 am 12.12.2012 beschlossen.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wurde

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf 142.595.600 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 144.751.100 €

1.3 der außerordentlichen Erträge auf 12.700 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 12.700 €

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 138.282.100 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 132.765.800 €

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 4.877.400 € 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 7.760.400 €

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.883.000 € 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 4.916.900 €

festgesetzt.

Trotz des deutlichen Wiederanstiegs der steuerabhängigen Erträge und einem moderaten Anstieg der or- dentlichen Aufwendungen schließt der Ergebnishaushalt mit einem jahresbezogenen Gesamtdefizit von 2.142.800 €.

Der Finanzsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beläuft sich auf 5.516.300 €, der Gesamtfinanzsaldo auf 599.400 €.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- men wurde auf 2.883.000 € festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 2.474.500 € und der Höchstbetrag der Li- quiditätskredite auf 35.000.000 € festgesetzt.

Die Haushaltssatzung wurde am 08.04.2013 vom Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration ge- nehmigt.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Haushaltsausführung wird davon ausgegangen, dass ein jahresbezoge- nes Defizit im Ergebnishaushalt vermieden werden kann.

(15)

Vorbericht

- 13 - 4. Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2014

4.1 Aufbau des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan ist entsprechend der gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschriften in einen Er- gebnishaushalt und einen Finanzhaushalt zu unterteilen.

Im Ergebnishaushalt werden die Erträge (Ressourcenzuwachs) und Aufwendungen (Ressourcen- verbrauch) eines Haushaltsjahres dargestellt. Gegenüber der kameralen Darstellung, die fast aus- schließlich Einnahmen und Ausgaben (also Geldfluss) aufzeigte, sind damit auch nicht zahlungs- wirksame Veränderungen der Ressourcen wie z.B. Abschreibungen und Rückstellungen zu doku- mentieren. Der Ergebnishaushalt ist insoweit mit einer kaufmännischen Gewinn- und Verlustrech- nung vergleichbar.

Der Ergebnishaushalt ist darüber hinaus Gradmesser der dauernden wirtschaftlichen Leistungsfä- higkeit des Landkreises. Das Abschlussergebnis wirkt sich unmittelbar auf das als „Nettoposition“

bezeichnete und in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital des Landkreises aus.

Im Finanzhaushalt sind alle Einzahlungen und Auszahlungen (Geldfluss) aus der laufenden Verwal- tungstätigkeit, für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für Finanzierungstä- tigkeiten darzustellen. Der Finanzhaushalt gibt insoweit eine Vorschau der voraussichtlichen Ent- wicklung der Liquidität des Landkreises.

Der Gesamthaushalt des Landkreises ist entsprechend der Verwaltungsgliederung in 21 Teilhaus- halte (Verwaltungsleitung, Stabsstellen, Fachämter) unterteilt. Für jeden Teilhaushalt werden der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt dargestellt.

Innerhalb der Teilhaushalte werden die Produkte der jeweiligen Organisationseinheit mit einer ent- sprechenden Produktbeschreibung, den Auftragsgrundlagen, den Zielen und Zielgruppen und ent- sprechenden Kennzahlen dargestellt. Für jedes Produkt werden ein Teilergebnis- und ein Teilfi- nanzhaushalt abgebildet.

In den Teilfinanzhaushalten auf Produktebene werden die jeweiligen Investitions- und Investitions- förderungsmaßnahmen dargestellt.

(16)

Vorbericht

- 14 -

4.2 Ergebnishaushalt 2014

Der Gesamtergebnishaushalt weist folgende Erträge und Aufwendungen aus:

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Ordentliche Erträge 138.672.960 142.595.600 152.434.800 154.384.300 156.104.300 157.311.200 Ordentliche Aufwendun-

gen

138.549.368 144.751.100 148.502.200 148.696.500 149.739.000 149.745.900 Ordentliches Ergebnis 123.591 -2.155.500 3.932.600 5.687.800 6.365.300 7.565.300 Außerordentliche Erträge 138.452 12.700 3.600 4.900 2.400 3.600 Außerordentliche Auf-

wendungen

203.327 0 0 0 0

Außerordentliches Er- gebnis

-64.875 12.700 3.600 4.900 2.400 3.600

Gesamtergebnis 58.716 -2.142.800 3.936.200 5.692.700 6.367.700 7.568.900

Nach der mit dem Haushaltsplan 2013 für 2014 aufgestellten Finanzplanung wurde bei Erträgen und Aufwendungen in Höhe von jeweils rd.144,2 Mio. € für 2014 ein nahezu ausgeglichenes Ge- samtergebnis (- 1.700 €) erwartet.

Derzeit kann für 2014 von einem weiteren deutlichen Anstieg der Erträge ausgegangen werden.

Gegenüber dem Vorjahresansatz ergibt sich ein Zuwachs um rd. 9,8 Mio. €, gegenüber der Finanz- planung vom Vorjahr eine Verbesserung um rd. 8,1 Mio. €. Bei den ordentlichen Aufwendungen ist gegenüber 2013 ein Anstieg um 3,7 Mio. € zu verzeichnen. Der Umfang der ordentlichen Aufwen- dungen liegt damit rund 4,3 Mio. über den Erwartungen der letztjährigen Finanzplanung. Durch den deutlich über der Aufwandssteigerung liegenden Zuwachs der Erträge ergibt sich in 2014 -erstmals wieder nach zuletzt 2002- jahresbezogen ein planmäßig ausgeglichener Haushalt mit einem struk- turellen Überschuss von nahezu 4,0 Mio. €.

Unter Berücksichtigung der auf den Steuerschätzungen und den Orientierungsdaten des Landes basierenden finanzplanerischen Annahmen und den derzeit bekannten sonstigen Fakten kann für 2015 und die Folgejahre mit weiteren leichten Ertragssteigerungen gerechnet werden. Bei den Auf- wendungen wird ebenfalls nur von einem moderaten Anstieg im Finanzplanungszeitraum ausge- gangen, so dass bis 2017 ein Anstieg des jahresbezogenen Überschusses auf annähernd 7,6 Mio.

€ erwartet wird.

Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen wird im Einzelnen unter Ziffer 4.4 ff dargestellt.

Insgesamt ergeben sich nach dem derzeitigen Planungsstand für die Haushaltsjahre 2014 – 2017 Ergebnisüberschüsse in Höhe von fast 23,6 Mio. €. Die bis 31.12.2012 aufgelaufenen Altfehlbeträ- ge aus Vorjahren belaufen sich demgegenüber auf rd. 23,4 Mio. €. Unter Berücksichtigung des pla- nerischen Defizits 2013 in Höhe von rd. 2,1 Mio. € kann eine vollständige Tilgung kumulierter Alt- fehlbeträge innerhalb des Finanzplanungszeitraumes demnach nicht erreicht werden, so dass auch für 2014 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist.

Dabei ist trotz der positiven Entwicklung auch weiterhin eine strikte Disziplin bei den steuerbaren Aufwendungen zwingend geboten. Die allein auf den Annahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung begründeten weiteren Ertragszuwächse sind keinesfalls gesichert. Die nachhaltige Konsolidierung des Kreishaushalts zur dauerhaften Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit erfordert auch weiterhin eine Begrenzung beeinflussbarer Aufgaben.

(17)

Vorbericht

- 15 - 4.3 Finanzhaushalt 2014

Der Gesamtfinanzhaushalt weist folgende Einzahlungen und Auszahlungen aus:

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Einzahlungen aus laufen-

der Verwaltungstätigkeit

134.838.208 138.282.100 148.058.400 150.087.000 151.931.500 153.762.200 Auszahlungen aus lau-

fender Verwaltungstätig- keit

126.717.406 132.765.800 135.810.300 136.609.900 137.658.600 138.258.700

Finanzsaldo aus laufen- der Verwaltungstätigkeit

8.120.803 5.516.300 12.248.100 13.477.100 14.272.900 15.503.500

Einzahlungen aus Investi- tionstätigkeit

7.081.746 4.877.400 3.664.300 2.825.500 2.701.000 3.754.000 Auszahlungen aus Investi-

tionstätigkeit

18.245.416 7.760.400 7.165.400 7.039.100 9.551.400 11.417.400 Finanzsaldo aus Investi-

tionstätigkeit

-11.163.670 -2.883.000 -3.501.100 -4.213.600 -6.850.400 -7.663.400

Einzahlungen aus Finan- zierungstätigkeit

5.000.000 2.883.000 3.501.100 4.213.600 6.850.400 0 Auszahlungen aus Finan-

zierungstätigkeit

4.691.746 4.916.900 5.116.300 5.128.700 5.140.200 5.220.900 Finanzsaldo aus Finan-

zierungstätigkeit

308.254 -2.033.900 -1.615.200 -915.100 1.710.200 -5.220.900

Gesamtfinanzsaldo -2.734.613 599.400 7.131.800 8.348.400 9.132.700 2.619.200

Abweichungen zwischen den Erträgen des Ergebnishaushaltes und den Einzahlungen aus laufen- der Verwaltungstätigkeit bzw. den Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit resultieren aus nicht zahlungswirksamen Erträgen(z.B. Auflö- sung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuweisungen für Straßenbaumaßnahmen) bzw.

nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (z.B. Abschreibungen auf Straßen) sowie nicht zahlungs- wirksamen internen Leistungsverrechnungen zwischen einzelnen Produkten.

Der Gesamtfinanzsaldo stellt die jahresbezogene Entwicklung des Geldflusses dar, also die vor- aussichtliche Differenz zwischen allen Ein- und Auszahlungen. Negative Finanzsalden haben -zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Landkreises- regelmäßig die Aufnahme neuer Liquiditäts- kredite zur Folge. Nach der Planung kann für 2014 und die Folgejahre ein kontinuierlicher Anstieg der Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit erwartet werden. Unter Berücksichti- gung der aus den Einzahlungsüberschüssen abzudeckenden Fehlbeträge aus Vorjahren (Ende 2012: rd. 25,2 Mio. €) und der ebenfalls daraus zu deckenden Auszahlungen für die Tilgung der In- vestitionskredite kann bei entsprechendem Mittelfluss bereits im Haushaltsjahr 2017 ein aus lau- fender Verwaltungstätigkeit resultierender Zahlungsüberschuss (freie Finanzspitze) in Höhe von fast 7,7 Mio. € zur Eigenfinanzierung von Investitionsmaßnahmen erreicht und auf eine Kreditauf- nahme zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen vollständig verzichtet werden.

Die Entwicklung der Einzahlungen und Auszahlungen wird unter Ziffer 4.7 ff dargestellt.

(18)

Vorbericht

- 16 - 4.4 Ergebnishaushalt -Ordentliche Erträge-

4.4.1 Steuern und Abgaben

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017

Jagdsteuer 55.051 55.000 55.000 55.000 55.000 55.000

Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4.

Gesetzes für moderne DL am Arbeitsmarkt

1.014.309 1.015.000 1.015.000 1.015.000 1.015.000 1.015.000

Gesamtbetrag 1.069.360 1.070.000 1.070.000 1.070.000 1.070.000 1.070.000

Bei diesen Ertragsarten sind für 2014 und die Folgejahre keine Veränderungen zu erwarten.

4.4.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Schlüsselzuweisungen im

Rahmen des Finanzaus- gleiches

17.699.360 18.076.700 19.505.400 20.177.400 20.836.800 21.546.100

Zuweisungen des Landes für Aufgaben des übertra- genen Wirkungskreises

3.430.568 3.433.700 3.562.700 3.676.700 3.750.200 3.825.900

Zuweisungen und Zu- schüsse für lfd. Zwecke

6.471.104 6.283.900 2.149.400 2.129.300 2.039.300 2.039.300

Kreisumlage 42.710.998 45.240.000 48.384.300 49.520.000 50.316.500 51.126.000

Leistungsbeteiligungen für die Umsetzung der Grundsicherung für Ar- beitssuchende

18.320.130 19.545.000 18.375.000 18.375.000 18.375.000 18.375.000

Gesamtbetrag 88.632.160 92.579.300 91.976.800 93.878.400 95.317.800 96.912.300

Für 2012 konnte nach den in 2010 und 2011zu verkraftenden Ertragseinbrüchen bei den Schlüs- selzuweisungen und der Kreisumlage erstmals wieder das Ertragsaufkommen des Jahres 2009 er- reicht werden. Nach der Steuerschätzung und den Orientierungsdaten des Landes ist für 2014 und die Folgejahre mit einem kontinuierlichen Anstieg der Schlüsselzuweisungen zu rechnen. Aufgrund des Anstiegs der gemeindlichen Steuerkraft kann bei einem unveränderten Hebesatz (51%) und der nach der Steuerschätzung prognostizierten Entwicklung auch bei der Kreisumlage mit weiteren Ertragszuwächsen gerechnet werden. Der Rückgang bei den Zuweisungen und Zuschüssen für lfd.

Zwecke um rd. 4,1 Mio. € resultiert aus einer veränderten haushaltsrechtlichen Zuordnung der Bundesleistungen für die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die entsprechenden Zahlungen (rd. 4,3 Mio. €) sind ab 2014 der Ertragsart Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Zif- fer 4.4.7) zuzuordnen. Der Rückgang bei der Leistungsbeteiligung für die Umsetzung der Grundsi- cherung korrespondiert mit einem Rückgang der entsprechenden Aufwendungen.

Die nach den Steuerschätzungen prognostizierte positive Entwicklung der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage kann keinesfalls als gesichert angesehen werden. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die den Steuerschätzungen zugrundeliegenden Zuwachsraten bei der Ent- wicklung der gemeindlichen Steuereinnahmen der erwarteten durchschnittlichen Entwicklung auf Landesebene entsprechen. Ob die Entwicklung auf Kreisebene entsprechend verläuft, bleibt abzu- warten.

(19)

Vorbericht

- 17 -

Der Bereich der Zuweisungen und Umlagen auf Basis des NFAG weist seit 2002 folgende Entwick- lung auf:

Haus- haltsjahr

Schlüssel- zuweisungen

Zuw. f. Auftrags- angelegenheiten

Kreisumlage Gesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr

Hebe- satz

KU

2002 16.822.208 3.334.936 32.129.742 52.286.886 52 2003 12.317.992 3.430.416 30.817.053 46.565.461 -5.721.425 52 2004 13.052.776 3.480.496 30.264.304 46.797.576 232.115 51 2005 12.643.248 3.537.032 30.122.167 46.302.447 -495.129 51 2006 12.921.337 3.548.352 31.397.903 47.867.592 1.565.145 51 2007 15.838.632 3.302.800 37.015.000 56.156.432 8.288.840 51 2008 14.699.700 3.224.760 38.941.847 56.866.307 709.875 51 2009 15.918.752 3.467.813 42.557.966 61.944.531 5.078.224 51 2010 12.515.912 3.355.800 38.603.339 54.475.051 -7.469.480 51 2011 15.755.360 3.377.768 39.205.246 58.338.374 3.863.323 51 2012 17.699.360 3.430.568 42.710.998 63.840.926 5.502.552 51 2013 18.076.700 3.433.700 45.240.000 66.750.400 2.909.474 51 2014 19.505.400 3.562.700 48.384.200 71.452.400 4.702.000 51 2015 20.177.400 3.676.700 49.520.000 73.374.100 1.921.700 51 2016 20.836.700 3.750.200 50.316.500 74.903.500 1.529.400 51 2017 21.546.100 3.825.900 51.126.000 76.498.000 1.594.500 51

4.4.3 Auflösungserträge aus Sonderposten

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Auflösung von Sonder-

posten aus Investitions- zuweisungen und - zuschüssen

3.155.516 3.805.600 3.965.800 3.872.900 3.792.200 3.178.000

Gesamtbetrag 3.155.516 3.805.600 3.965.800 3.872.900 3.792.200 3.178.000

Sonderposten sind die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenen investitionsbezogenen Zu- wendungen. Dies sind z.B. vom Land geleistete GVFG-Mittel für Straßenbaumaßnahmen, Zuwen- dungen im Rahmen der Ziel 1-Förderung, des Konjunkturpakets II oder des Investitionspakts 2009.

Die jeweilige Investition (z.B. Straßenbaumaßnahme) wird zunächst auf der Aktivseite der Bilanz in Höhe ihres Vermögenswertes –unabhängig von der Finanzierung- aktiviert. Auf der Passivseite der Bilanz ist ihre Finanzierung darzustellen. Demzufolge sind für die Investition erhaltene Zuwendun- gen Dritter als Sonderposten auf der Passivseite einzustellen.

Der Vermögenswert ist in den folgenden Jahren abzuschreiben. Die jährlichen Abschreibungswerte werden im jeweiligen Ergebnishaushalt als Aufwand veranschlagt (siehe hierzu auch die Erläute- rungen unter 4.5.5). Im gleichen Maße wie der Vermögenswert abzuschreiben ist, sind auch die in diesem Zusammenhang gebildeten Sonderposten aufzulösen („abzuschreiben“) und als Ertrag im Ergebnishaushalt zu veranschlagen.

Für 2013 und die Folgejahre ergibt sich ein gegenüber 2011/2012 deutlicher Anstieg der Auflö- sungserträge. Ursächlich hierfür sind die seit 2010 mit hohen Fördermitteln umgesetzten Investiti- onsmaßnahmen.

(20)

Vorbericht

- 18 -

Von dem Gesamtbetrag in Höhe von nahezu 4,0 Mio. € entfallen rd. 1,06 Mio. € auf das Produkt 571002 (EU-Förderung/Regionalmanagement) und hier insbesondere auf das Projekt Breitband- versorgung. knapp 600 T€ € entfallen auf das Produkt 575001 (Tourismusförderung -Masterplan Worpswede-) und rd. 530 T€ auf das Produkt 542100 (Kreisstraßen). Rd. 340 T€ entfallen auf den Schulbereich weitere 110 T€ auf das Naturschutzgroßprojekt Hamme-Niederung. 1,3 Mio. € entfal- len auf im Produkt 611001 (Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen) gebildete Sonderposten für die in der Vergangenheit -bis 2008- vereinnahmten Schlüsselzuweisungen für investive Zwecke.

4.4.4 sonstige Transfererträge

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Ersatz von sozialen Leis-

tungen außerhalb von Einrichtungen

2.335.108 2.143.800 2.008.300 2.008.300 2.008.300 2.008.300

Ersatz von sozialen Leis- tungen innerhalb von Einrichtungen

3.184.447 2.944.200 2.974.500 3.016.500 3.059.500 3.089.500

Schuldendiensthilfen 185.136 172.600 160.700 150.800 140.600 130.200

Gesamtbetrag 5.704.691 5.260.600 5.143.500 5.175.600 5.208.400 5.228.000

Bei den sozialen Ersatzleistungen handelt sich um reine Ersatzleistungen wie Kostenbeiträge, Un- terhaltsbeiträge, Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rückzahlungen gewährter Hilfen.

Bei den innerhalb von Einrichtungen gewährten Leistungen ist nach der Entwicklung der Vorjahre eine Anpassung der Einnahmeerwartung vorgenommen worden. Ein 2012 vergleichbares Ergebnis wird nach gegenwärtiger Einschätzung nicht erreicht werden können.

Bei den Schuldendiensthilfen handelt es sich fast ausschließlich um Erträge im Zusammenhang mit der Abwicklung von Maßnahmen im Rahmen der Sonderfinanzierungen Kreisschulbaukasse.

4.4.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Verwaltungsgebühren 3.151.195 3.434.400 3.574.700 3.247.900 2.998.400 2.923.900 Benutzungsgebühren und

ähnliche Entgelte

4.053.582 3.941.300 4.320.200 4.327.500 4.327.500 4.307.500

Gesamtbetrag 7.204.778 7.375.700 7.894.900 7.575.400 7.325.900 7.231.400

Die öffentlich-rechtlichen Entgelte verteilen sich auf folgende Bereiche:

Bereich

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Ordnungsamt (einschließl.

Rettungsdienst)

3.741.585 3.763.300 4.066.000 4.062.200 4.062.200 4.047.700 Straßenverkehrsamt

(einschließl. Kommunale Verkehrsüberwachung)

1.392.630 1.284.500 1.282.500 1.282.500 1.282.500 1.282.500

Bauordnungsamt 1.293.889 1.789.000 1.891.500 1.586.500 1.337.000 1.257.000

Sonstige 776.673 538.900 654.900 644.200 644.200 644.200

Gesamtbetrag 7.204.778 7.375.700 7.894.900 7.575.400 7.325.900 7.231.400

Gegenüber dem Vorjahr wird mit einem deutlichen Zuwachs des Gebührenaufkommens gerechnet.

Der Anstieg der Entgelte im Bereich des Ordnungsamtes korreliert dabei jedoch im Wesentlichen mit der Entwicklung der Aufwendungen im Rettungsdienst. Im Bereich des Straßenverkehrsamtes

(21)

Vorbericht

- 19 -

wird bei der Zulassung von Fahrzeugen und den Fahrerlaubnissen mit einer gleichbleibenden Ge- bührenentwicklung gerechnet. Im Bauordnungsamt wird mit einem Anstieg des Gebührenaufkom- mens um rd. 100 T€ gerechnet. In den übrigen Bereichen ist aufgrund der bisherigen Entwicklung ebenfalls mit einem Anstieg des Gebührenaufkommens um rd. 100 T€ zu rechnen.

4.4.6 Privatrechtliche Entgelte

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Mieten und Pachten 152.949 210.900 214.900 214.900 214.900 214.900 Erträge aus Verkauf 13.373 19.800 16.300 16.300 16.300 16.300 Sonstige private Leis-

tungsentgelte

125.837 50.100 36.700 36.700 36.700 36.700

Gesamtbetrag 292.160 280.800 267.900 267.900 267.900 267.900

Die Mieten und Pachten ergeben sich aus einer Vielzahl von Miet- bzw. Pachtverhältnissen. Der Anstieg der Entgelte gegenüber 2012 resultiert aus der langfristigen Vermietung des bislang von der Kreis- und Stadtbibliothek genutzten Gebäudes.

Bei den Erträgen aus Verkauf handelt es sich fast ausschließlich um Kostenbeteiligungen, die für die Verpflegung der Schüler der Schule am Klosterplatz geleistet werden.

Bei den sonstigen privaten Leistungsentgelten handelt es sich in erster Linie um Kostenersätze von Versicherungsträgern. Bis 2012 wurden unter dieser Position auch Personalkostenerstattungen des Landes oder von verbundenen Unternehmen u.a. nachgewiesen. Diese Erstattungen sind nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben ab 2013 unter den Erstattungen und Umlagen (siehe Ziffer 4.4.7) ausgewiesen.

4.4.7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Den Kostenerstattungen und –umlagen stehen in jedem Falle entsprechende Aufwendungen des Landkreises gegenüber. Der Umfang der Kostenerstattungen ist vielfach durch gesetzliche Rege- lungen festgelegt.

Die Kostenerstattungen und- umlagen verteilen sich auf folgende Bereiche:

Bereich

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Zentrale Verwaltung 915.435 848.800 755.000 646.500 649.000 664.200 Schule und Kultur 700.638 848.000 880.500 857.700 834.500 766.300 Soziales und Jugend 27.974.180 27.516.100 37.476.400 38.054.400 38.717.000 39.077.000

Gesundheit und Sport 815 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000

Gestaltung der Umwelt 528.047 449.900 462.800 430.800 405.700 410.000 Gesamtbetrag 30.119.114 29.664.800 39.576.700 39.991.400 40.608.200 40.919.500

Im Bereich der Zentralen Verwaltung ergibt sich ein Rückgang bei den Kostenerstattungen für den Museumsverbund, die Personalkostenabrechnung für die Gemeinde Worpswede sowie die Durch- führung von Wahlen.

Die Veränderungen im Bereich Schule und Kultur resultieren im Wesentlichen aus der Anpassung der Planungsdaten an die tatsächliche Inanspruchnahme und Abwicklung von Sonderfinanzie- rungsmaßnahmen (Kreisschulbaukasse) und die Anpassung des Nutzungsentgeltes für den ge- meindlich genutzten Teil in der Haupt- und Realschule Worpswede.

Die Erstattungen im Produktbereich Soziales und Jugend erhöhen sich buchmäßig um rd.10,0 Mio.

€. Dabei wirkt sich die unter Ziffer 4.4.2 dargestellte Verlagerung der Bundesleistungen für die Ver- waltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu dieser Ertragsart mit einem Anteil von 4,3 Mio.

€ aus, so dass im Vergleich zum Vorjahr ein tatsächlicher Anstieg der Erträge um rund 5,7 Mio. € erwartet wird. Davon entfallen 2,5 Mio. € auf steigende Erstattungsleistungen des Landes im Rah-

(22)

Vorbericht

- 20 -

men des Quotalen Systems und rd. 2,7 Mio. € auf die zusätzlichen Erstattungen im Bereich der Grundsicherung im Alter. Im Kinder- und Jugendhilfebereich wird durch eine gesteigerte Heranzie- hung bei der Unterbringung/Betreuung in Einrichtungen ein Anstieg Erstattungsleistungen um rd.

450 T€ erwartet.

Im Produktbereich Gestaltung der Umwelt ist nach Abschluss verschiedener Förderprogramme (Leader, Masterplan Worpswede) gegenüber 2012 ein Rückgang zu verzeichnen.

4.4.8 Zinsen und ähnliche Finanzerträge

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017

Zinserträge 31.773 6.500 3.900 3.700 3.700 3.500

Gewinnanteile aus ver- bundenen Unternehmen und Beteiligungen

951.500 951.000 951.000 951.000 951.000 951.000

Sonstige Finanzerträge 0 0 0 0 0 0

Gesamtbetrag 983.273 957.500 954.900 954.700 954.700 954.500

Aufgrund der Liquiditätslage und der aktuellen Zinskonditionen kann bis zum Ende des Finanzpla- nungszeitraumes nur mit geringen Zinserträgen aus der kurzfristigen Geldanlage gerechnet wer- den. Unter die Position „Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen“ wird die jährliche Gewinnausschüttung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband (EEW) ausgewiesen.

4.4.9 aktivierte Eigenleistungen

Vermögen, welches mit eigenen Mitteln (z.B. Personal- oder Sachaufwand) hergestellt wird, ist ebenso in der Bilanz auszuweisen (zu aktivieren) wie erworbenes oder durch externe Firmen her- gestelltes Vermögen. Dieser Wert muss im Ergebnishaushalt als Ertrag verbucht werden, um die hier entstandenen Aufwendungen auszugleichen.

Erträge aus aktivierten Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt 2014 nicht vorgesehen, da Eigen- leistungen dieser Art nicht erbracht werden.

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017

Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0

Gesamtbetrag 0 0 0 0 0 0

4.4.10 Bestandsveränderungen

Unter dieser Position sind Mehr- oder Mindererträge im Zusammenhang mit Herstellungs- und Ab- satzmengen bei Eigenerzeugnissen zu verbuchen. Da der Landkreis keine Eigenerzeugnisse in diesem Sinne herstellt, ist hier kein Ansatz zu bilden.

4.4.11 Sonstige ordentliche Erträge

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Bußgelder / Zwangsgelder 1.002.003 983.400 1.053.700 1.053.600 1.053.600 1.053.600 Säumniszuschläge,

Mahn- und sonstige Ge- bühren –Kreiskasse–

156.355 110.000 120.000 120.000 125.000 125.000

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

353.550 507.900 410.600 424.400 380.600 371.000

Gesamtbetrag 1.511.907 1.601.300 1.584.300 1.598.000 1.559.200 1.549.600

(23)

Vorbericht

- 21 -

Bei den Buß- und Zwangsgeldern ist im Bereich der kommunalen Verkehrsüberwachung mit einem Anstieg zu rechnen. Bei den Säumniszuschlägen und Mahngebühren ist nach einer Anpassung der Gebührenordnung ebenfalls von einem leicht erhöhten Aufkommen auszugehen.

Bei den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (Pensions- und Beihilferückstellungen, Al- tersteilzeit, Urlaub, Überstunden) wird nach dem gegenwärtigen Planungsstand ein kontinuierlicher Rückgang erwartet.

4.5 Ergebnishaushalt 2014 -Ordentliche Aufwendungen-

4.5.1 Aufwendungen für aktives Personal

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Dienstaufwendungen 14.967.280 16.174.300 16.927.700 17.345.000 17.526.700 17.709.700 Beiträge zu Versorgungs-

kassen

2.483.124 2.409.100 2.438.800 2.496.200 2.534.300 2.572.400 Beiträge zur gesetzlichen

Sozialversicherung

2.272.772 2.477.800 2.583.800 2.665.200 2.698.600 2.732.000 Beihilfen und Unterstüt-

zungsleistungen

171.857 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 Zuführung zu Pensions-

rückstellungen

0 1.372.300 1.569.300 1.096.500 1.090.600 1.083.300 Zuführungen zu Beihilfe-

rückstellungen

129.345 190.000 221.300 154.700 153.800 152.800 Zuführungen zu Rückstel-

lungen für Altersteilzeit und andere Maßnahmen

304.863 81.400 81.200 80.000 80.000 80.000

Gesamtbetrag 20.329.240 22.854.900 23.972.100 23.987.600 24.234.000 24.480.200

Der Aufwand für aktives Personal wurde nach den im Haushaltsjahr 2014 voraussichtlich besetzten Stellen im Stellenplan unter Berücksichtigung der besoldungs- und tarifrechtlichen Veränderungen sowie der Vorgaben zur Bildung der entsprechenden Rückstellungen ermittelt. Bei den Planungen wurden zudem für die beabsichtigte Wahrnehmung der sozialpädagogischen Familienhilfen durch eigenes Personal ab April 2014 fünf zusätzliche Stellen und ab 2015 weitere fünf Stellen berück- sichtigt. Unter Beachtung der Vorgaben des Kontraktes 2016 wurden die bislang für diese Aufga- benwahrnehmung eingesetzten Sachaufwendungen im Bereich des Jugendamtes zur Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen entsprechend reduziert. Insgesamt tritt gegenüber 2013 eine Erhöhung um rd. 1,1 Mio. € ein. Von dem Gesamtanstieg entfallen 2014 rd. 200 T€ auf die zusätzli- chen Stellen im Jugendamt, 80 T€ auf steigende Versorgungs- und Sozialversicherungsbeiträge sowie 230 T€ auf höhere Pflichtzuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen.

4.5.2 Aufwendungen für Versorgung

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Aufwendungen für Ver-

sorgung

782.569 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 Gesamtbetrag 782.569 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000

Als Aufwendungen für die Versorgung sind hier die vom Landkreis in Krankheitsfällen zu leistenden Beihilfen an Versorgungsempfänger und gegebenenfalls erforderliche Zuführungen zu Rückstellun- gen für Pensionsempfänger auszuweisen. Die Zahlung der Versorgungsbezüge der pensionierten Beamten erfolgt durch die Niedersächsische Versorgungskasse. Die vom Landkreis an die Versor- gungskasse zu leistenden Umlagezahlungen sind bei den Aufwendungen für aktives Personal aus- gewiesen. Die deutlich höheren Aufwendungen in 2012 ergaben sich aus dem Wechsel mehrerer Beamter in den Ruhestand und damit verbundenen Zuführungen zu Rückstellungen für Pensions- empfänger.

(24)

Vorbericht

- 22 - 4.5.3 Personalaufwand insgesamt

Bereits seit 1997 ist die Begrenzung der Personalaufwendungen wesentlicher Bestandteil der zwi- schen dem Kreistag und dem Hauptverwaltungsbeamten geschlossenen Kontrakte (Zielvereinba- rungen). Der 1997 geschlossene Kontrakt 2000 „Schlanke Verwaltung“ beinhaltete eine Reduzie- rung des Personals der Kreisverwaltung bis zum Jahr 2000 um 52,5 Stellen.

Der 2002 geschlossene Kontrakt 2006 „Der zukunfts- und leistungsorientierte Landkreis“ beinhalte- te eine nochmalige Reduzierung des Personals bis zum Jahr 2006 um weitere 10 Stellen sowie ei- ne Begrenzung der Personalausgaben.

Mit dem 2007 geschlossenen Kontrakt 2011 “Konsolidieren und gestalten“ wurden die Personal- ausgaben wiederum begrenzt. Zugelassen wurde lediglich eine jährliche Steigerungsrate in Höhe der vorgegebenen tarif- und besoldungsrechtlichen Vorgaben. Zusätzliche Personalausgaben wa- ren nur möglich, wenn dadurch dauerhafte Mehreinnahmen oder Einsparungen in mindestens glei- cher Höhe erreicht wurden.

Die Kontraktziele konnten eingehalten werden.

Die Begrenzung der Personalkosten ist auch Gegenstand des Kontraktes 2016 „Zukunft nachhaltig gestalten“. Die Personalkosten verbleiben danach auf dem Stand der Brutto-Personalkosten (Er- gebnis 2011: 19.361.306 €). Zugelassen wird lediglich eine jährliche Steigerungsrate in Höhe der vorgegebenen tarif- und besoldungsrechtlichen Vorgaben. Zusätzliche Personalausgaben sind nur möglich, wenn dadurch dauerhafte Mehreinnahmen oder Einsparungen in mindestens gleicher Hö- he und bei Einrichtung zusätzlicher Stellen zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlages von 20%

der zusätzlichen Personalausgaben erreicht werden.

4.5.4 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Unterhaltung des unbe-

weglichen Vermögens

2.241.205 2.718.000 2.700.200 2.527.200 2.409.200 2.479.200 Unterhaltung des beweg-

lichen Vermögens und Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände

510.520 474.500 470.300 474.100 478.800 473.200

Mieten und Pachten 907.669 998.700 1.178.900 1.252.600 1.292.300 1.222.900 Bewirtschaftung der

Grundstücke und bauli- chen Anlagen

1.884.526 2.179.800 2.200.900 2.306.100 2.404.300 2.519.900

Haltung von Fahrzeugen 228.105 257.300 258.500 258.500 258.800 258.800 Besondere Aufwendun-

gen für Beschäftigte

214.291 228.500 241.300 243.600 245.500 245.200 Besondere Verwaltungs-

und Betriebsaufwendun- gen

5.028.676 5.337.900 5.337.800 5.284.300 5.310.600 5.220.500

Gesamtbetrag 11.014.992 12.194.700 12.387.900 12.346.400 12.399.500 12.419.700

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erhöht sich gegenüber 2013 um knapp 200 T€.

Bei der Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens ergeben sich -abhängig von den jeweils erfor- derlichen besonderen Bauunterhaltungsmaßnahmen- sowohl produkt- als auch jahresbezogen teil- weise erhebliche Schwankungen. Gegenüber 2013 verringert sich der Aufwand in 2014 um knapp 18 T€.

Für die bauliche Unterhaltung der Kreisstraßen, Radwege und der unterhaltungspflichtigen Brücken werden 2014 insgesamt 1.587.000 € eingeplant. Gegenüber 2013 ergibt sich ein Rückgang um 8 T€.

(25)

Vorbericht

- 23 -

Für die bauliche Unterhaltung der kreiseigenen Hochbauten werden Mittel in Höhe von 1.108.200 € eingeplant. Gegenüber 2013 ergibt sich ein Rückgang um knapp 10 T€. Vom Gesamtbetrag entfal- len rd. 735 T€ auf die bauliche Unterhaltung kreiseigener Schulgebäude, davon allein 260 T€ auf Maßnahmen am Gymnasium Osterholz-Scharmbeck, 160 T€ auf die IGS Lilienthal (Standort Gras- berg) und 140 T€ auf die Berufsbildenden Schulen.

Die Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens und den Erwerb geringwerti- ger Vermögensgegenstände bleiben gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert bei rd. 470 T€.

Von dem Gesamtbetrag entfallen rd. 150 T€ auf den Erwerb von geringwertigen Vermögensge- genständen, davon allein 108 T€ auf Ausstattungsgegenstände der Schulen. 323 T€ entfallen auf Wartungs- und Instandsetzungsaufwendungen für das bewegliche Vermögen, davon allein 155 T€

auf die Pflege und Wartung der EDV-Ausstattung.

Der Aufwand für Mieten und Pachten erhöht sich gegenüber 2013 um rd. 180 T€ auf rd. 1,18 Mio.

€. Die Mietzahlungen für das Kreishaus reduzieren sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 10 T€ und belaufen sich auf rd. 823 T€. Die Aufwendungen für die Nutzung des Campus-Gebäudes ein- schließlich der Mensa erhöhen sich gegenüber 2013 durch die nunmehr ganzjährige Nutzung um rd. 128 T€ auf voraussichtlich 228 T€. Darüber hinaus wurden für die Nutzung des gemeindlichen Schulgebäudes in Lilienthal durch die IGS anteilige Nutzungsentgelte in Höhe von knapp 62 T€ ein- geplant. Weitere Aufwendungen in Höhe von rd. 55 T€ entfallen auf Mietzahlungen für Mobilbau- klassen an den Gymnasien in Osterholz-Scharmbeck und Lilienthal.

Bei den Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen wird ge- genüber 2013 ein leichter Anstieg erwartet. Insgesamt werden hier rd. 2,2 Mio. € eingeplant. Davon entfallen annähernd 1,64 Mio. € auf die Bewirtschaftungskosten für kreisgetragene Schulen und rd.

560 T€ auf die übrigen Einrichtungen des Landkreises. Bei der Planung wurde davon ausgegan- gen, dass insbesondere durch die energetischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der vorge- nommenen baulichen Investitionen eine weitere Senkung des Energieverbrauches erreicht und damit erwartete Kostensteigerungen kompensiert werden können.

Die Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen bleiben mit rd. 259 T€ gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant. Von den Gesamtaufwendungen entfallen 120 T€ € auf Fahrzeuge der Kreisstra- ßenmeisterei, 87 T€ auf Dienstwagen / Selbstfahrer, rd. 35 T€ auf Fahrzeuge im Bereich des Brand- / Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes und 17 T€ auf die Fahrzeuge der kommunalen Verkehrsüberwachung.

Die besonderen Aufwendungen für Beschäftigte umfassen neben den Mitteln für die allgemeine Ausbildung von Nachwuchskräften (85 T€) und den Kosten für die Fortbildung der Mitarbeiter (127 T€) auch Aufwendungen für spezielle Ausbildungen z.B. im Bereich der kommunalen Verkehrs- überwachung sowie Aufwendungen für die Ausstattung der Mitarbeiter mit besonderen Dienst- und Schutzbekleidungen. Der Anstieg der Aufwendungen gegenüber 2013 um knapp 13 T€ resultiert aus erhöhten Aufwendungen für die allgemeine Ausbildung und die zusätzliche Ausstattung von Mitarbeitern mit notwendiger Schutzbekleidung.

Zu den besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen gehören die Aufwendungen, die kei- nem der bisher dargestellten Zwecke zuzuordnen sind. Insbesondere zu erwähnen sind hier die Kosten für den Rettungsdienst (3,05 Mio. €), Projektkosten im Sozialbereich - u.a. Pflegestützpunkt, Frauenschutz, Familienförderung, PACE- (210 T€), die Kosten der Datenverarbeitung (353 T€), Lehr- und Lernmittel, Schulveranstaltungen und Verpflegungskosten kreisgetragener Schulen (320 T€), Gebühren für Prüfingenieure und Abführung von Fremdgebühren (355 T€) sowie Aufwendun- gen für verkehrssichernde Maßnahmen aus Mitteln der kommunalen Verkehrsüberwachung (180 T€). Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ein Anstieg der Gesamtaufwendungen um knapp 7 T€.

Steigende Aufwendungen in Teilbereichen -z.B. im Rettungsdienst um 100 T€- konnten durch eine Vielzahl sinkender Aufwendungen in anderen Teilbereichen fast vollständig kompensiert werden.

(26)

Vorbericht

- 24 - 4.5.5 Abschreibungen

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Abschreibungen auf im-

materielle Vermögensge- genstände und Sachanla- gen

8.962.549 10.341.600 10.557.600 10.492.900 10.493.500 9.908.600

Abschreibungen auf Fi- nanzvermögen

268.961 0 262.500 262.500 262.500 262.500

Gesamtbetrag 9.231.509 10.341.600 10.820.100 10.755.400 10.756.000 10.171.100

Abschreibungen stellen die Wertminderung abnutzbarer Vermögensgegenstände dar und sind als Aufwand (Verbrauch von Ressourcen) im Ergebnishaushalt zu veranschlagen. Berechnungsgrund- lage für die Abschreibungen sind die in der Anlagenbuchhaltung mit ihren Anschaffungs- und Her- stellungskosten erfassten Vermögenswerte und die nach entsprechenden Abschreibungstabellen ermittelten jeweiligen Nutzungsdauern.

Neben den abnutzbaren Vermögenswerten des Sachvermögens (Gebäude, Straßen, bewegliche Vermögensgegenstände) sind auch die vom Landkreis ab 2009 geleisteten Investitionszuwendun- gen abzuschreiben.

Der Umfang des aus den Abschreibungen resultierenden Aufwands ist abhängig von dem Wert der aktivierten Vermögensgegenstände und der jeweiligen Nutzungsdauer. Insoweit kann es jahresbe- zogen zu erheblichen Schwankungen bei den Ansätzen kommen. Gegenüber dem Jahresergebnis 2012 ist für 2013 ein Anstieg des Abschreibungsaufwands für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen um fast 1,4 Mio. € auf 10,3 Mio. €, für 2014 ein nochmaliger Anstieg um über 200 T€ auf voraussichtlich 10,56 Mio. € zu verzeichnen. Wie aus der nachstehenden Bereichsübersicht erkennbar, ist der deutlichste Anstieg gegenüber 2012 (+1,2 Mio. €) im Produktbereich „Gestaltung der Umwelt“ zu verzeichnen. Mit einem Zuwachs von 580 T€ entfällt der weitaus größte Anstieg da- bei auf das Produkt „EU-Förderung / Regionalmanagement und die hier gewährten Investitionszu- weisungen, insbesondere für das Projekt Breitbandversorgung. Im Produkt „Tourismusförderung“

steigt der Abschreibungsaufwand durch die Umsetzung des Masterplan Worpswede im Vergleich zu 2012 um knapp 350 T€.

Der Abschreibungsaufwand erhöht sich nach der Aktivierung zwischenzeitlich abgeschlossener In- vestitionsmaßnahmen gegenüber 2012 außerdem im Produkt „Straßen, Brücken und Radwege“

um knapp 190 T€ und im Produkt „Naturschutzgroßprojekt Hamme-Niederung um rd. 50 T€.

Bei den Abschreibungen auf Finanzvermögen handelt es sich um Abgänge (u.a. befristete bzw. un- befristete Niederschlagungen) bilanzierter Forderungen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern. Der Planansatz in Höhe von 262.500 € ergibt sich aus den durchschnittlichen Ab- schreibungen der vergangenen Jahre.

Die Abschreibungen verteilen sich nach dem Produktrahmen wie folgt:

Bereich

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Zentrale Verwaltung 549.841 618.200 860.500 836.500 799.900 830.100 Schule und Kultur 1.555.434 1.758.700 1.716.700 1.675.400 1.707.900 1.736.600 Soziales und Jugend 203.685 83.100 135.400 142.800 151.000 151.200 Gesundheit und Sport 162.740 219.000 202.400 241.000 280.800 322.400 Gestaltung der Umwelt 6.759.809 7.662.600 7.905.100 7.859.700 7.816.400 7.130.800

Zentrale Finanzleistungen 0 0 0 0 0 0

Gesamtbetrag 9.231.509 10.341.600 10.820.100 10.755.400 10.756.000 10.171.100

Sofern die Vermögensgegenstände durch Investitionszuwendungen Dritter gefördert wurden (z.B.

GVFG-Mittel im Bereich des Straßenbaues) sind für diese Zuwendungen Sonderposten gebildet worden (siehe Ziffer 4.4.3). Diese Sonderposten werden entsprechend der Nutzungsdauer des ge- förderten Vermögenswertes aufgelöst und als Erträge im Ergebnishaushalt veranschlagt. Sie tra- gen insoweit zur teilweisen Gegenfinanzierung des Abschreibungsaufwandes bei.

(27)

Vorbericht

- 25 -

2014 ergeben sich aus der Auflösung entsprechender Sonderposten insgesamt 3.965.800 €. Die Erträge verteilen sich wie folgt:

Bereich

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Zentrale Verwaltung 24.614 13.400 9.700 5.900 5.100 5.100 Schule und Kultur 328.257 351.400 350.900 333.300 324.200 314.500

Soziales und Jugend 505 400 100 0 0 0

Gesundheit und Sport 4.967 4.800 4.800 4.600 4.600 4.600

Gestaltung der Umwelt 1.466.488 2.105.000 2.269.700 2.198.500 2.127.700 1.523.200 Zentrale Finanzleistungen 1.330.685 1.330.600 1.330.600 1.330.600 1.330.600 1.330.600 Gesamtbetrag 3.155.516 3.805.600 3.965.800 3.872.900 3.792.200 3.178.000

Der Anstieg gegenüber 2012 um rd. 800 T€ resultiert aus den im Produktbereich Gestaltung der Umwelt eingeworbenen Fördermitteln.

Bei dem unter “Zentrale Finanzleistungen” veranschlagten Betrag handelt es sich um die Auflö- sungserträge aus den bis einschließlich 2008 erhaltenen und investitionsgebundenen Finanzaus- gleichsmitteln. Diese Mittel sind keinem speziellen Vermögenswert zuzuordnen.

Innerhalb des Finanzplanungszeitraumes stellt sich der den Ergebnishaushalt belastende Netto- aufwand (Abschreibungen abzüglich Erträge aus der Auflösung der Sonderposten) wie folgt dar:

Bezeichnung 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Nettoaufwand (Abschrei- bungen abzüglich Erträge aus der Auflösung der Sonderposten)

6.075.993 6.536.000 6.854.300 6.882.500 6.963.800 6.993.100

4.5.6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Zinsaufwendungen an

Land

177 200 200 200 0 0

Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

2.191.046 2.489.400 2.305.000 2.355.600 2.335.000 2.400.000 Zinsaufwendungen für

kreditähnliche Rechtsge- schäfte

541.792 515.900 489.000 461.000 432.100 402.100

Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite

326.700 450.000 300.000 175.000 75.000 20.000 Sonstige Finanzaufwen-

dungen

3.557 0 0 0 0 0

Gesamtbetrag 3.063.271 3.455.500 3.094.200 2.991.800 2.842.100 2.822.100

Die Zinsaufwendungen an Land und Kreditinstitute resultieren aus den bis einschließlich 2013 auf- genommenen bzw. noch aufzunehmenden Krediten für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen. Unter Berücksichtigung der noch andauernden Niedrigzinsphase kann der Ansatz gegenüber dem Vorjahr um rd. 180 T€ reduziert werden. Der Zinsaufwand für die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte resultiert aus den PPP-Projekten zum Neubau der Pestalozzischule und der Sa- nierung des Gymnasiums Lilienthal.

Der aus Vorjahren resultierende und durch Liquiditätskredite auszugleichende negative Gesamtfi- nanzsaldo belief sich zum 31.12.2012 auf rd. 25,1 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Plandaten ist zum 31.12.2013 mit einem Rückgang auf 24,5 Mio. € zu rechnen. Durch die positiven Gesamtfi- nanzsalden der Haushaltsjahre 2014 – 2017 ist dann bis Ende 2017 ein vollständiger Abbau der Li- quiditätskredite zu erwarten.

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