• Keine Ergebnisse gefunden

Finanzhaushalt 2014 -Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit-

4. Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2014

4.8 Finanzhaushalt 2014 -Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit-

Bezeichnung

Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Plan 2015

Plan 2016

Plan 2017 Einzahlungen für

Investiti-onstätigkeit

7.081.746 4.877.400 3.664.300 2.825.500 2.701.000 3.754.000 Auszahlungen für

Investi-tionstätigkeit

18.245.416 7.760.400 7.165.400 7.039.100 9.551.400 11.417.400

Saldo -11.163.670 -2.883.000 -3.501.100 -4.213.600 -6.850.400 -7.663.400

Gegenüber der letztjährigen Investitionsplanung ergibt sich für die Haushaltsjahre 2014 – 2016 ins-gesamt eine Verbesserung der Salden um 747.600 €.

Die Investitionstätigkeit des Landkreises war zwischen 2010 und 2011 in besonderem Maße durch Maßnahmen im Rahmen verschiedener Investitionsförderprogramme (Ziel 1, Investitionspakt 2009, Konjunkturpaket II) geprägt. Der Umfang dieser Maßnahmen wird durch die in beiden Haushalts-jahren ausgewiesenen Einzahlungen (20,4 Mio. €) und Auszahlungen (35,8 Mio. €) deutlich doku-mentiert.

Aus laufender Verwaltungstätigkeit standen -und stehen auch bis Ende 2016- keine Eigenmittel zur Finanzierung investiver Maßnahmen zur Verfügung. Der sich aus den Einzahlungen und Auszah-lungen für Investitionstätigkeit ergebende Saldo muss deshalb über die Aufnahme von Krediten fi-nanziert werden.

Die hohe Verschuldung des Landkreises aus der Investitionstätigkeit erforderte eine Begrenzung der Neuverschuldung. Im Rahmen des Kontraktes 2016 „Zukunft nachhaltig gestalten“ wurde des-halb unter dem strategischen Ziel „Wiedererlangung und Sicherung der finanziellen Handlungsfä-higkeit“ festgelegt, dass die zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen der Haushaltsjahre 2012 – 2016 erforderlichen Kreditaufnahmen die in diesem Zeitraum anfallenden Auszahlungen zur Til-gung von Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften nicht überschreiten.

Die Investitionsplanung bis 2016 wurde dieser Zielvorgabe entsprechend angepasst.

Vorbericht

- 32 - 4.8.1 Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2014

Im Haushaltsjahr 2014 verteilen sich die Einzahlungen und Auszahlungen auf die Produktbereiche wie folgt:

Bereich Einzahlungen

-Euro-

Auszahlungen -Euro-

Zentrale Verwaltung 12.500 788.400

Schule und Kultur 2.200.000 3.352.400

Soziales und Jugend 0 84.000

Gesundheit und Sport 5.000 1.179.400

Gestaltung der Umwelt 1.446.800 1.761.200

Zentrale Finanzleistungen 0 0

Gesamtbetrag 3.664.300 7.165.400

Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in den Teilfinanzhaushalten auf Pro-duktebene einzeln dargestellt.

Positionen von besonderer Bedeutung sind im Bereich Zentrale Verwaltung die Auszahlungen für die Erneuerung und den Ausbau der ADV-technischen Ausstattung in Höhe von insgesamt 240 T€, im Bereich des Brandschutzes die kommunikationstechnische Nachrüstung eines Einsatzleitwa-gens mit rd. 120 T€ sowie der Erwerb eines neuen Geschwindigkeitsmessgerätes im Bereich der Kommunalen Verkehrsüberwachung für rd. 60. T€. Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit der Anmietung des Kreishauses und der bestehenden Rückkaufsoptionen ein Betrag in Höhe von 282 T€ als Ausleihung (vom Mieter gewährtes Darlehen) zu veranschlagen.

Die Einzahlungen in diesem Bereich resultieren aus Rückflüssen gewährter Darlehen (12.300 €) sowie Erlösen aus der Veräußerung von Altgeräten / Altmobiliar.

Im Produktbereich Schule und Kultur entfallen die Einzahlungen in Höhe von 2.200.000 € und Aus-zahlungen in gleicher Höhe auf die Abwicklung von Kreisschulbaukassendarlehen.

Auf den Erwerb beweglichen Anlagevermögens entfallen insgesamt 342 T€. Davon entfallen rd.

320 T€ auf die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für die kreisgetragenen Schulen.

Auf Baumaßnahmen an den kreisgetragenen Schulen entfallen 2014 investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 510 T€. Diese Mittel sind vollständig für die Sanierung der Beleuchtung und der Bodenbeläge im Gymnasium Osterholz-Scharmbeck vorgesehen. Mit dieser Maßnahme kann die langjährige Grundsanierung des Gymnasiums abgeschlossen werden. Abweichend von der In-vestitionsplanung wird 2014 darüber hinaus für die geplante bauliche Erweiterung des Schulzent-rums Moormannskamp ein Investitionszuschuss an die Gemeinde Ritterhude in Höhe von 300 T€

eingeplant. Der Zuschussbetrag entspricht dem anteiligen Nutzungsverhältnis für die im Schulzent-rum untergebrachten Gymnasialklassen.

Die Auszahlungen im Bereich Soziales und Jugend umfassen die Zuweisungen des Landkreises an die Gemeinden und andere Träger für investive Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Jugendheimen in Höhe von insgesamt 84 T€.

Im Produktbereich Gesundheit und Sport sind die an das Land Niedersachsen zu zahlende Kran-kenhausumlage (rd. 1.170 T€) und 10 T€ für den Erwerb beweglichen Anlagevermögens im Ge-sundheitsamt eingeplant. Die Einzahlungen resultieren aus Darlehensrückflüssen.

Die wesentlichen Einzahlungen und Auszahlungen im Produktbereich Gestaltung und Umwelt ver-teilen sich auf folgende Einzelbereiche:

Bezeichnung Einzahlungen

-Euro-

Auszahlungen -Euro-

Kreisstraßen 1.350.700 1.661.000

Naturschutz und Landschaftspflege 95.000 100.200

Wirtschaftsförderung 0 0

Tourismus 0 0

Gesamtbetrag 1.445.700 1.761.200

Vorbericht

- 33 -

Im Bereich der Kreisstraßen wurden Auszahlungen für investive Maßnahmen an Kreisstraßen und Radwegen (u.a. Sanierung der K 28, Neubau Radweg K 21, Ausbau der K 23) in Höhe von 1.604 T€ veranschlagt. Diesen Auszahlungen stehen erwartete Einzahlungen aus Fördermitteln des Lan-des in Höhe von 1.347 T€ gegenüber. Für den Erwerb beweglichen Anlagevermögens der Stra-ßenmeisterei (Ersatzbeschaffung für ein Werkstattfahrzeug sowie einen Sicherungsanhänger und verschiedene Kleingeräte) wurden Auszahlungen in Höhe von insgesamt 57 T€ eingeplant. Als Veräußerungserlöse für Altgeräte werden rd. 3 T€ erwartet.

Im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege entfallen von den Auszahlungen 90 T€

auf Grunderwerbsvorhaben, und 10 T€ auf kleinere Baumaßnahmen und Beschaffungen. Diesen Auszahlungen stehen Zuwendungen von anderen Bereichen (Ersatzzahlungen nach dem NNatG) in Höhe von 95 T€ gegenüber.

Für Auszahlungen im Bereich der Wirtschafts- und Tourismusförderung wurden nach Abschluss der bisherigen Förderperiode und der unklaren Ausgangslage für weitere Fördermöglichkeiten kei-ne Mittel berücksichtigt.

4.8.2 Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2015 – 2017 und Abweichungen von der bisherigen Planung

Unter Berücksichtigung der mit dem Kontrakt 2016 „Zukunft nachhaltig gestalten“ vereinbarten Vermeidung einer Netto-Neuverschuldung für Investitionsmaßnahmen der Haushaltsjahre 2012 - 2016 wurde die Investitionsplanung der Haushaltsjahre 2014 – 2016 unter der vorrangigen Prämis-se einer Vermeidung zusätzlicher Kreditbedarfe vorgenommen. Zusätzliche - im Planungszeitraum bislang nicht vorgesehene Maßnahmen – konnten nur bei entsprechenden Minderausgaben oder zeitlicher Zurückstellung anderer Maßnahmen eingeplant werden. Nach der bisherigen Planung er-gab sich für Investitionsmaßnahmen der Haushaltsjahre 2013 – 2016 ein Gesamtfinanzierungsbe-darf in Höhe von 18.195.700 €. Mit der aktuellen Planung wurde dieser BeGesamtfinanzierungsbe-darf um rd. 748 T€ auf 17.448.100 € verringert.

Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit verteilen sich auf die Produktbereiche wie folgt:

2015 2016 2017

Bereich

Einzahlungen Auszahlungen Einzahlungen Auszahlungen Einzahlungen Auszahlungen

Zentrale Verwaltung 12.600 667.900 12.600 726.700 12.000 729.500

Schule und Kultur 2.150.000 3.953.300 2.150.000 6.546.300 2.150.000 6.705.800

Soziales und Jugend 0 105.000 0 105.000 0 110.000

Gesundheit und Sport 4.900 1.208.400 3.600 1.240.300 2.900 1.273.100

Gestaltung der Umwelt 658.000 1.104.500 534.800 933.100 1.589.100 2.599.000

Zentrale Finanzleistungen 0 0 0 0 0 0

Gesamt 2.825.500 7.039.100 2.701.000 9.551.400 3.754.000 11.417.400

Im Bereich Zentrale Verwaltung haben sich gegenüber der letztjährigen Finanzplanung für die Plan-jahre 2015 – 2016 keine nennenswerten Veränderungen ergeben. Neben den für die regelmäßige Erneuerung und den Ausbau der ADV-technischen Ausstattung benötigten Mittel in Höhe von je-weils 240 T€ jährlich sowie den im Zusammenhang mit der Anmietung des Kreishauses zu gewäh-renden Ausleihungen (Mieterdarlehen) von jährlich rd. 270 T€ und den erforderlichen Mitteln für die Erneuerung beweglicher Vermögensgegenstände der Grundausstattung sind für 2015 Mittel für die Ersatzbeschaffung eines Kommunalschleppers (40 T€) sowie eines Aufsitzmähers (12 T€) einge-plant. Für 2016 ist die -in der bisherigen Planung ebenfalls berücksichtigte Ersatzbeschaffung eines LKW im Bereich des Brandschutzes (60 T€) und 2017 die Ersatzbeschaffung eines neuen Mess-fahrzeuges im Bereich der Kommunalen Verkehrsüberwachung (40 T€) eingeplant.

Im Bereich Schule und Kultur waren nach der letztjährigen Investitionsplanung für 2015 Auszahlun-gen in Höhe von insgesamt knapp 5,5 Mio. € berücksichtigt. Neben den Mitteln der Kreisschulbau-kasse (Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von jeweils 2,1 Mio. €) war hier ein 1. Teilbetrag in Höhe von 3,0 Mio. € für den Neubau eines Unterrichtsgebäudes für die bisherige Zweigstelle der Berufsbildenden Schulen berücksichtigt. Für die Fortsetzung der Maßnahme waren für 2016 weite-re 3,0 Mio. € eingeplant. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird voweite-rerst zurückgestellt.

Vorbericht

- 34 -

Die in der bisherigen Investitionsplanung nur mit Planungskosten (2015: 100 T€, 2016: 500 T€) be-rücksichtigte notwendige Sanierung des Hauptgebäudes soll dafür vorgezogen werden. Für die Planjahre 2015 – 2017 wurden für diese Maßnahme insgesamt 9,5 Mio. € eingeplant.

Nach der letztjährigen Planung ergaben sich für den Zeitraum 2014 – 2016 Investitionsmaßnahmen mit einem Netto-Finanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt 7.891.500 €. Unter Berücksichtigung der veränderten Planung verringert sich dieser Finanzierungsbedarf nunmehr um knapp 540 T€ auf 7.532.000 €.

Im Bereich Soziales und Jugend werden investive Zuschüsse für die Sanierung von Kindertages-stätten und Jugendheimen geplant. Die Einrichtungen stehen in Trägerschaft von Gemeinden oder freien Trägern. Die Planung der von den Investitionskosten abhängigen Zuschüsse wird durch kurz-fristige Planungen / Planungsänderungen der jeweiligen Träger sowie der Abgrenzungsproblematik zwischen investiven Maßnahmen und Erhaltungsaufwand erheblich erschwert. Für die Planungs-jahre 2014 – 2016 sah die bisherige Investitionsplanung Auszahlungen in Höhe von jährlich 150 T€, insgesamt somit 450 T€ vor. Unter Berücksichtigung einer Teilverlagerung der Zuschüsse in den Aufwandsbereich wurden die Auszahlungen für 2014 auf 84 T€, für 2015/16 auf jeweils 105 T€ und für 2017 auf 110 T€ begrenzt.

Die Höhe der Auszahlungen im Bereich Gesundheit und Sport wird maßgeblich durch die an das Land zu zahlende Krankenhausumlage bestimmt. Aufgrund der aktualisierten Planung werden für die Haushaltsjahre 2014 – 2017 Umlagezahlungen zwischen 1,17 und 1,27 Mio. € eingeplant. Ge-genüber der bisherigen Planung ergibt sich daraus eine Mehrbelastung von jährlich rd. 53 T€.

Die bisherige Planung im Bereich Gestaltung der Umwelt sah für die Haushaltsjahre 2014 – 2016 einen Netto-Finanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt 1,33 Mio. € vor. Die Planung wird nachhal-tig durch die im Rahmen des Straßenbaues erzielbaren Fördermittel des Landes und dessen Priori-tätensetzung beeinflusst. Auch für die Investitionsplanung der Jahre 2014 – 2017 ergeben sich daraus Abweichungen gegenüber der bisherigen Planung. Der ursprünglich für 2014 geplante Be-ginn der Sanierung der Kreisstraße 35 muss auf 2015 verschoben werden. Unter Berücksichtigung dieser Verschiebung und weiterer Anpassungen verringert sich der Netto-Finanzierungsbedarf mit der aktualisierten Planung um 147 T€ auf nunmehr 1,18 Mio. €.

Neben Mitteln für die Sanierung der Kreisstraße 35 sind 2015 Restmittel für den Neubau des Rad-weges an der Kreisstraße 21 (Friedensheim) in Höhe von 146 T€ eingeplant. Weitere investive Straßenbaumaßnahmen sind 2015 nicht vorgesehen. Für 2016 sind weitere Mittel für die Sanierung der Kreisstraße 35 vorgesehen. 2017 ist dann die Sanierung des 3. BA der Kreisstraße 28 vorge-sehen.

Für den Erwerb beweglichen Vermögens, insbesondere die notwendige Ersatzbeschaffung von Einsatzgeräten der Kreisstraßenmeisterei wurden für den Zeitraum 2014 – 2017 Auszahlungen in Höhe von insgesamt rd. 422 T€ eingeplant.

Für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurden, vorwiegend für den aus naturschutzrechtlicher Sicht erforderlichen Erwerb von Grundstücken im Finanzplanungszeitraum Auszahlungen in Höhe von insgesamt knapp 405 T€ eingeplant. Diesen Auszahlungen stehen er-wartete Einnahmen aus Ersatzzahlungen nach dem NNatG in Höhe von insgesamt 380 T€ gegen-über.