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VERBANDSGEMEINDE BITBURGER LAND. Haushaltssatzung und Haushaltsplan

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Academic year: 2022

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(1)

BITBURGER LAND

und

Haushaltsplan

2022

(2)

Ha us ha lts s a tzun g 3 V orbe ric ht

I . R ü c k b l i c k H a u s h a l t s j a h r 2 0 2 0 / E n t w i c k l u n g H a u s h a l t s j a h r 2 0 2 1 1 1

I I . H a u s h a l t s j a h r 2 0 2 2 1 2

Z u s a m m e n s t e l l u n g P r o d u k t e m i t z u s ä t z l i c h e n E r l ä u t e r u n g e n 1 4

I n v e s t i t i o n s ü b e r s i c h t 2 5

K r e d i t ü b e r s i c h t 3 8

I I I . A l l g e m e i n e s 4 0

I V . S t a t i s t i k 4 1

V . U m l a g e n / F i n a n z z u w e i s u n g e n 4 2

Ha us ha lts pla n

E r g e b n i s h a u s h a l t ( g e s a m t ) 4 6

F i n a n z h a u s h a l t ( g e s a m t ) 4 7

P r o d u k t t e i l h a u s h a l t e 5 0

S t e l l e n p l a n u . S t e l l e n ü b e r s i c h t 2 4 6

An la ge n

B e u r t e i l u n g d e r d a u e r n d e n L e i s t u n g s f ä h i g k e i t

( F r e i e F i n a n z s p i t z e )

2 7 1

B i l a n z 2 7 2

S c h u l d e n ü b e r s i c h t m i t E i n z e l n a c h w e i s d e r K r e d i t e 2 7 3

Ü b e r s i c h t ü b e r d e n S t a n d d e r K r e d i t a u f n a h m e n 2 7 8

B e t e i l i g u n g s ü b e r s i c h t e n 2 7 9

(3)

vom

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), in der z. Zt. gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 24.633.511,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 24.923.920,00 Euro Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) -290.409,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 984.636,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.214.800,00 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.798.500,00 Euro Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -3.583.700,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.599.064,00 Euro

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 3

(4)

zinslose Kredite auf 0,00 Euro

verzinste Kredite auf 5.371.270,00 Euro

Gesamt 5.371.270,00 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 15.000.000,00 Euro festgesetzt.

§ 5 Kredite für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“

Der Gesamtbetrag der Kredite für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“, die im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, wird festgesetzt für den

Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Bitburg-Land“:

zinslose Kredite auf 667.000,00 Euro

verzinste Kredite auf 4.985.000,00 Euro

Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Kyllburg“:

zinslose Kredite auf 0,00 Euro

verzinste Kredite auf 0,00 Euro

Betriebszweig „Burg Rittersdorf“:

zinslose Kredite auf 0,00 Euro

verzinste Kredite auf 0,00 Euro

(5)

Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Bitburg-Land“ auf 1.500.000,00 Euro Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Kyllburg“ auf 100.000,00 Euro

Betriebszweig „Burg Rittersdorf“ auf 300.000,00 Euro

§ 7 Umlagen

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30.11.1999 (GVBI. S. 415), in der z. Zt. gültigen Fassung, erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird auf 39,75 v. H. festgesetzt.

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 5

(6)

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für öffentliche Einrichtungen u.a. der Verbandsgemeinde und des Eigenbetriebs „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“ (§§ 5, 10 und 11 KAG in Verbindung mit den hierzu erlassenen Satzungen in der jeweils gültigen Fassung) werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

Freibadgebühren

(incl. gesetzl. USt.)

Einzelkarten: 2021 2022

a) Erwachsene über 18 Jahre 4,00 EUR 4,00 EUR

b) Feierabendkarte (ab 17 Uhr) 2,50 EUR 2,50 EUR

c) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten 2,50 EUR 2,50 EUR

d) S-free Karten 2,00 EUR 2,00 EUR

Zehnerkarten:

a) Erwachsene über 18 Jahre 35,00 EUR 35,00 EUR

b) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten 20,00 EUR 20,00 EUR

Saisonkarten:

a) Erwachsene über 18 Jahre 60,00 EUR 60,00 EUR

b) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten 35,00 EUR 35,00 EUR

Familiensaisonkarten:

a) Eltern/Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren, Schüler und Studenten 95,00 EUR 95,00 EUR Gruppenkarten / Sonderregelungen:

a) Gruppen mit mindestens 10 Teilnehmern bis 18 Jahre und Schüler je Person 2,00 EUR 2,00 EUR

b) Gruppen mit mindestens 10 Teilnehmern über 18 Jahre je Person 3,50 EUR 3,50 EUR

c) Behinderte ab 50 % gegen Vorlage des Ausweises auf alle Karten Ermäßigung

(Ausgenommen Familiensaisonkarten)

50 % 50 %

(7)

a) Übernahme von Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen je m³ 15,00 EUR 15,00 EUR

b) Übernahme von Fäkalschlamm aus Sammelgruben je m³ 4,00 EUR 4,00 EUR

3. Entsorgung von Abwassergruben im Außenbereich

a) Sammelgruben pro Abfuhr mit 8 m³ Fasswagen 100,00 EUR 100,00 EUR

b) Vollbiologische Kläranlagen pro Abfuhr 8 m³ Fasswagen einschließlich Reinigung 125,00 EUR 125,00 EUR Oberflächenwasser:

1. Wiederkehrender Beitrag je m² gewichtete Abflussfläche 0,23 EUR 0,23 EUR

2. Wiederkehrender Beitrag für entwässerte Fläche Gemeindestraßen je m² 0,30 EUR 0,30 EUR

3. Investitionskostenanteil für entwässerte Straßenflächen für Gemeindestraßen je m² 20,00 EUR 20,00 EUR Beitragssätze für einmalige Beiträge nach KAG:

Die Festsetzung erfolgt per Beschluss durch den Verbandsgemeinderat

Abwasserbeseitigungsgebühren "Betriebszweig Bitburg-Land"

Schmutzwasser / Abwasserabgabe: 2021 2022

1. Schmutzwassergebühr je m³ bereinigter Frischwasserverbrauch (ab 2020 inklusive der Abwasserabgabe) 4,17 EUR 4,17 EUR

2. Fäkalschlammbeseitigung und Entsorgung je m³ Schlamm oder Abwasser 35,00 EUR 35,00 EUR

3. Abwasserabgabe für Kleineinleiter je Person 17,90 EUR 17,90 EUR

4. Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen je m³ Schlamm 42,00 EUR 42,00 EUR

Oberflächenwasser:

je m² angeschlossene und bebaute und/oder befestigte Fläche 0,57 EUR 0,57 EUR

Beitrag für die erstmalige Herstellung einer Entwässerungsanlage:

Schmutzwasser je m² gewichtete Fläche 2,10 EUR 2,10 EUR

Oberflächenwasser je m² gewichtete Fläche 2,00 EUR 2,00 EUR

Beitrag für die räumliche Erweiterung einer Entwässerungsanlage:

Schmutzwasser je m² gewichtete Fläche 5,00 EUR 5,00 EUR

Oberflächenwasser je m² gewichtete Fläche 12,00 EUR 12,00 EUR

Zinssatz für Stundungen "Verbandsgemeindewerke Bitburger Land"

Der Zinssatz für die Stundung von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen sowie laufenden Gebühren beträgt 6 %.

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 7

(8)

§ 9 Festsetzungen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“ wird wie folgt festgesetzt:

Erfolgsplan Vermögensplan

Betriebszweig Erträge Aufwendungen Einnahmen Ausgaben

Abwasserbeseitigung „Bitburg-Land“ 4.844.431 EUR 4.834.734 EUR 8.068.697 EUR 8.068.697 EUR Abwasserbeseitigung „Kyllburg“ 2.213.034 EUR 2.161.760 EUR 2.931.000 EUR 2.931.000 EUR

Burg Rittersdorf 98.565 EUR 127.045 EUR 46.580 EUR 46.580 EUR

(9)

VG Kyllburg

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2014 4.129.597 Euro VG Bitburger Land

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2015 16.408.871 Euro Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2016 18.672.247 Euro Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2017 18.966.812 Euro Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2018 18.596.313 Euro Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2019 19.207.767 Euro Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2020 21.880.453 Euro Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2021 21.462.648 Euro Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2022 21.172.239 Euro

§ 11 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 30 % überschritten sind.

Eine über- oder außerplanmäßige Überschreitung der Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 1.000,-- EUR ist im Einzelfall immer unerheblich.

§ 12 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 EUR sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Bitburg, _______________________

_________________________________

Josef Junk Bürgermeister

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 9

(10)

Vorbericht zum Haushaltsplan

der Verbandsgemeinde Bitburger Land für das Haushaltsjahr 2022

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am 06.11.2013 das Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Bitburger Land beschlossen.

Das Gesetz wurde am 22.11.2013 ausgefertigt und am 29.11.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz verkündet.

Gemäß § 21 des Gesetzes tritt das Fusionsgesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Die Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Kyllburg wurden zum 1. Juli 2014 aufgelöst.

Gleichzeitig wurde aus ihren Ortsgemeinden die neue Verbandsgemeinde Bitburger Land gebildet.

(11)

Der Rückblick nach § 6 GemO über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft der beiden Haushaltsvorjahre ergibt sich u.a. aus nachfolgenden Übersichten (GemO Muster 26 – 28):

Die in den Haushaltsvorjahren veranschlagten Investitionen werden gem. § 10 GemHVO, soweit sie nicht fertiggestellt bzw. abgeschlossen sind, im Haushaltsplan 2022 der Verbandsgemeinde Bitburger Land nicht mehr veranschlagt.

Die Haushaltsmittel werden nach § 17 Absatz 2 GemHVO übertragen.

Ausnahmen hierzu sind bei den Investitionsmaßnahmen dargestellt.

der Jahresergebnisse

Muster 26 zu § 93 Abs.4 GemO

des Eigenkapitals

Muster 28 zu § 95 Abs.3 GemO

lfd.

Nr. Jahr

Ergebnis (gem. § 2 Abs.1 Posten E 23

GemHVO)

nachrichtlich:

aufgelaufenes Eigenkapital

zum 31.12.

Saldo der ordentl.

u. außerordentl.

Ein- u. Auszahlungen (§ 2 Abs. 1 S. 1 Posten F23

GemHVO)

./.

planmäßige Tilgung (§ 2 Abs. 1 S. 1 Posten F 36

GemHVO)

= vorzutragende

Beträge

1 Eigenkapital zum 31.12. des Haushaltsjahres* 2016 18.672.247 €

2 5. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis*) 2017 294.565 € 18.966.812 € 1.448.843 € 741.228 € 707.614 € 3 4. Haushaltsvorjahr (vorläufiges Jahresergebnis*) 2018 -370.499 € 18.596.313 € 606.723 € 801.973 € -195.250 € 4 3. Haushaltsvorjahr (vorläufiges Jahresergebnis*) 2019 611.454 € 19.207.767 € 1.736.978 € 861.309 € 875.669 € 5 2. Haushaltsvorjahr (vorläufiges Jahresergebnis) 2020 2.672.686 € 21.880.453 € 3.055.322 € 1.259.960 € 1.795.363 € 6 1. Haushaltsvorjahr (Ansatz d. Haushaltsvorjahres - einschl. Nachträge) 2021 -417.805 € 21.462.648 € 1.099.850 € 1.009.850 € 90.000 €

7 Jahresergebnis (Ansatz des Haushaltsjahres) 2022 -290.409 € 21.172.239 € 984.636 € 981.520 € 3.116 €

8 2.499.992 € - - - 3.276.512 €

9 1. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2023 260.231 € 21.432.470 € 1.485.076 € 1.096.810 € 388.266 €

10 2. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2024 291.011 € 21.723.481 € 1.453.621 € 1.153.540 € 300.081 €

11 3. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2025 314.102 € 21.746.572 € 1.435.412 € 1.196.580 € 238.832 €

12 3.365.336 € - - - 4.203.691 €

* Werte incl. Sondertilgungen u. Landeszuw endungen f. Sondertilgungen anl. Fusion

Übersicht über die Entwicklung:

Verbandsgemeinde BITBURGER LAND

der Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge

Muster 27 zu § 93 Abs.4 GemO

Zwischensumme

Summe

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 11

(12)

Haushaltsplanung

Der Haushaltsplan ist das wichtigste Instrument zur Steuerung der finanzwirksamen Vorgänge und besteht aus einem Ergebnis- und einem Finanzhaushalt. Beide Haushalte, der Ergebnis- sowie der Finanzhaushalt, werden in Produkte, nach einem festgelegten Produktrahmenplan gegliedert.

Entsprechend den Vorschriften ist darüber hinaus der Haushalt der Verbandsgemeinde angemessen in Teilhaushalte zu gliedern.

Die Teilhaushalte sind produktorientiert auf der Grundlage des vom zuständigen Ministerium vorgegebenen Produktrahmenplans funktional oder nach der örtlichen Organisation institutionell zu gliedern.

Die entsprechend dem amtlichen Produktrahmenplan im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Bitburger Land gebildeten 86 Produkte sind in einer Produktübersicht dargestellt. Jedes Produkt enthält einen Teilergebnis- und einen Teilfinanzhaushalt.

Die Produktübersicht ergibt sich aus nachfolgender „Zusammenstellung des Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2022“ und wird insoweit nicht nochmals

gesondert dargestellt.

(13)

Die Ergebnisrechnung, Bilanz und Finanzrechnung sind systematisch miteinander verbunden. Die Ergebnisrechnung gibt ihren Saldo aus Erträgen und Aufwendungen (Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag) an die Position „Eigenkapital“ auf der Passivseite der Bilanz ab. Die Finanzrechnung gibt ihren Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen an die Position „Liquide Mittel“ auf der Aktivseite der Bilanz ab. Die Bilanz stellt darüber hinaus das weitere Vermögen und die Schulden zum Bilanzstichtag dar.

Finanzrechnung

Einzahlungen ./.

Auszahlungen

Liquiditätssaldo

Bilanz

Aktiva Passiva

Vermögen Eigenkapital

Liquide Mittel Fremdkapital

Ergebnisrechnung

Erträge ./.

Aufwendungen

Ergebnissaldo

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 13

(14)

2021 in € 2022 in € in € 2021 in € 2022 in € in € EH = Ergebnishaushalt; FH = Finanzhaushalt

1.1.1.0 Verwaltungsführung -422.730 -452.420 -29.690 -422.730 -452.420 -29.690

1.1.1.3 Öffentlichkeitsarbeit -347.700 -260.290 87.410 -347.700 -260.290 87.410

1.1.1.4 Gremien -309.480 -320.490 -11.010 -309.480 -320.490 -11.010

1.1.1.6 Gleichstellung -1.800 -1.800 0 -1.800 -1.800 0

1.1.2.0 Personal, Aus- und Fortbildung -1.259.640 -961.600 298.040 -518.520 -467.590 50.930

1.1.3.0 Organisation -126.250 -245.680 -119.430 -126.250 -245.680 -119.430

1.1.4.2 Liegenschaften (einschl. Miet- und Pachtobjekte) -122.760 -123.120 -360 -115.710 -116.070 -360

1.1.4.3 Bauhof 0 0 0 12.100 11.850 -250

1.1.4.4 Technikunterstützte Informationsverarbeitung (TuI) -300.360 -390.680 -90.320 -241.410 -332.530 -91.120

1.1.4.5 Sonstige zentrale Dienste -1.008.740 -1.073.680 -64.940 -960.640 -1.023.330 -62.690

1.1.4.6 Versicherungen -2.000 -2.000 0 -2.000 -2.000 0

1.1.6.0 Finanzen -564.250 -549.530 14.720 -564.250 -549.530 14.720

1.1.6.2 Zahlungsabwicklung -287.530 -318.100 -30.570 -287.530 -318.100 -30.570

1.1.6.3 Abgaben -115.970 -118.450 -2.480 -115.970 -118.450 -2.480

1.1.6.4 Mahnung und Vollstreckung -200.440 -213.430 -12.990 -200.440 -213.430 -12.990

1.1.6.5 Beiträge -63.070 -65.270 -2.200 -63.070 -65.270 -2.200

1.1.9.0 Recht -101.180 -104.950 -3.770 -101.180 -104.950 -3.770

1.2.1.0 Statistik und Wahlen -20.000 -25.000 -5.000 -20.000 -25.000 -5.000

1.2.2.1 Sicherheit und Ordnung -175.810 -180.100 -4.290 -175.810 -180.100 -4.290

1.2.2.3.1 Personenstandswesen -212.580 -231.060 -18.480 -212.580 -231.060 -18.480

(15)

1.2.2.3.3 Einwohnerwesen -232.470 -241.220 -8.750 -232.470 -241.220 -8.750

1.2.2.4 Gewerbe -9.470 -10.970 -1.500 -9.470 -10.970 -1.500

1.2.2.6 Schiedsamt -900 -900 0 -900 -900 0

1.2.3.0 Verkehrsangelegenheiten -47.830 -50.360 -2.530 -47.830 -50.360 -2.530

1.2.4.4 Tierseuchen -5.000 -5.000 0 -5.000 -5.000 0

1.2.6.0 Brandschutz -1.244.560 -1.312.560 -68.000 -977.460 -1.036.460 -59.000

2.0.1.0 Schulträgeraufgaben, allgemeine Schulverwaltung -220.260 -285.760 -65.500 -209.210 -274.710 -65.500

2.1.1.1 Prümtalgrundschule Bettingen -238.051 -246.200 -8.149 -218.451 -228.200 -9.749

2.1.1.2 Wilhelm-Busch Grundschule Bickendorf-Seffern -215.722 -187.930 27.792 -196.322 -167.580 28.742

2.1.1.3 Grundschule Burbach -103.304 -135.205 -31.901 -99.954 -129.305 -29.351

2.1.1.4 Grundschule Dudeldorf -190.947 -214.220 -23.273 -165.297 -189.070 -23.773

2.1.1.5 Grundschule Idesheim -153.125 -154.675 -1.550 -142.840 -145.340 -2.500

2.1.1.6 Grundschule Neidenbach -110.212 -131.667 -21.455 -103.062 -124.517 -21.455

2.1.1.7 Grundschule Oberkail -83.795 -90.781 -6.986 -81.345 -88.331 -6.986

2.1.1.8 Grundschule Don-Bosco-Grundschule Wolsfeld -214.993 -233.531 -18.538 -196.993 -216.681 -19.688

2.1.3.1 Ganztagsgrundschule Kyllburg -252.740 -242.854 9.886 -187.490 -178.904 8.586

2.1.3.2 Hackschnitzelheizungsanlage GTS Kyllburg -12.700 -13.400 -700 -5.600 -4.800 800

2.1.3.3 Photovoltaikanlage GTS Kyllburg 1.290 1.450 160 7.690 7.850 160

2.1.3.4 Ganztagsgrundschule Rittersdorf -229.957 -343.300 --113.343 -208.507 -321.900 -113.393

2.4.2.1 Lernmittelfreiheit-Schulbuchausleihe 0 0 0 0 0 0

2.6.2.2 Förderung der Musikpflege -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000 0

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 15

(16)

2.8.1.0 Heimat- u. Brauchtumspflege, Vereins- u. Kulturförd.,

Konzerte -9.000 -5.500 3.500 -9.000 -5.500 3.500

3.1.1.1 Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) -152.150 -126.600 25.550 -152.150 -126.600 25.550

3.1.1.2 Grundsich.im Alter u.b.Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB

XII) -42.180 -171.710 -129.530 -42.180 -171.710 -129.530

3.1.2.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes -150.000 -150.000 0 -150.000 -150.000 0

3.1.2.3 Einmalige Leistungen (§ 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 u. 2 SGBII) -5.000 -12.000 -7.000 -5.000 -12.000 -7.000

3.1.3.0 Hilfen für Asylbewerber (§ 2 AsylbLG) -131.370 -73.550 57.820 -131.370 -73.550 57.820

3.1.3.1 Hilfen für Asylbewerber (§ 1 AsylbLG) -30.260 12.000 42.260 -30.260 12.000 42.260

3.1.4.1 Integration -1.800 -1.800 0 -1.800 -1.800 0

3.3.1.0 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege -1.020 -1.040 -20 -1.020 -1.040 -20

3.5.1.0 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen -104.820 -44.670 60.150 -104.820 -44.670 60.150

3.6.2.0 Sonstige Jugendarbeit -70.730 -70.760 -30 -70.730 -70.760 -30

3.6.5.0 Kindertagesstätten -Allgemein- 884.461 666.368 -218.093 884.461 666.368 -218.093

3.6.5.1 Kindertagesstätte Badem -180.505 -169.378 11.127 -180.405 -169.378 11.027

3.6.5.2 Kindertagesstätte Burbach -168.292 -128.463 39.829 -168.292 -128.463 39.829

3.6.5.3 Kindertagesstätte Kyllburg -207.576 -174.183 33.393 -207.576 -174.183 33.393

3.6.5.4 Kindertagesstätte Neidenbach -217.798 -154.335 63.463 -217.798 -154.335 63.463

3.6.5.5 Kindertagesstätte Oberkail -192.210 -142.119 50.091 -192.210 -142.119 50.091

4.2.4.0 Sporthalle Hermesdorf -52.130 -51.670 460 -58.430 -57.970 460

4.2.4.1 Sportanlage Kyllburg -20.954 -21.034 -80 -19.804 -19.884 -80

4.2.4.2 Freibad Kyllburg -207.720 -173.460 34.260 -195.070 -166.360 28.710

4.2.4.3 Sonstige kommunale Sportstätten -25.100 -23.450 1.650 -9.500 -7.950 1.550

(17)

4.2.4.5 Turnhalle Idenheim -62.480 -50.000 12.480 -46.930 -34.450 12.480

5.1.1.0 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen -422.220 -405.340 16.880 -422.220 -405.340 16.880

5.1.1.3 Dorferneuerung und Städtplanung -130.660 -140.090 -9.430 -130.410 -139.840 -9.430

5.2.1.0 Bau- und Grundstücksordnung -130.660 -107.560 23.100 -130.660 -107.560 23.100

5.2.3.2 Schlossanlage Malberg -176.330 -179.210 -2.880 -160.430 -163.310 -2.880

5.3.3.1 Kommunale Wasserversorgung 0 0 0 0 0 0

5.4.1.0 Gemeindestraßen -65.150 -70.520 -5.370 -64.950 -70.320 -5.370

5.4.7.5 Bürgerbus -6.500 -8.000 -1.500 -6.500 -8.000 -1.500

5.5.1.2 Rad- und Wanderwege -168.910 -169.390 -480 -106.760 -106.690 70

5.5.2.1 Öffentl. Gewässer, wasserbaul. Anlagen, Gewässerschutz -156.050 -175.720 -19.670 -131.750 -151.370 -19.620

5.5.3.0 Friedhofs- und Bestattungswesen -117.900 -120.810 -2.910 -117.900 -120.810 -2.910

5.5.5.0 Kommun.Land- u.Forstwirtschaft, Jagd- u. Fischereiwesen -85.790 -90.440 -4.650 -85.790 -90.440 -4.650

5.7.1.0 Zweckverband Kommunaler Wirtschaftspark A60 -22.050 -23.820 -1.770 -3.100 -4.870 -1.770

5.7.1.1 Zweckverband IGZ Badem -56.770 -49.344 7.426 -56.770 -49.344 7.426

5.7.1.2 Zweckverband Flugplatz Bitburg -115.700 -100.520 15.180 -115.700 -100.520 15.180

5.7.3.0 Gemeinde-/Bürgerhäuser, Grillhütten, Freizeitanlagen -3.800 -3.800 0 0 0 0

5.7.5.0 Zweckverband Feriengebiet Bitburger Land incl. TI Kyllburg -301.250 -301.655 -405 -299.450 -299.855 -405

5.7.5.1 Zweckverband Stausee Bitburg -84.000 -100.000 -16.000 -84.000 -100.000 -16.000

5.7.5.3 Burg Rittersdorf -34.980 -28.480 6.500 -34.980 -28.480 6.500

6.1.1.0 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 12.286.355 12.609.757 323.402 12.286.355 12.609.757 323.402

6.1.2.0 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft -240.320 -190.800 49.520 -240.320 -190.800 49.520

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 17

(18)

6.2.3.1 VG-Werke Abwasserbeseitigung (Bitburg-Land) 0 0 0 0 0 0

6.2.3.2 VG-Werke Abwasserbeseitigung (Kyllburg) 0 0 0 0 0 0

6.2.3.3 VG-Werke Burg Rittersdorf 0 0 0 0 0 0

Summe -417.805 -290.409 127.396 1.099.850 984.636 -115.214

(19)

Buchungsstelle Ort des Schadens Bezeichnung des Schadensobjekts geschätzte Kosten zur Wiederherstellung (Brutto)

1.2.6.0.523385 Bettingen Feuerwehrgerätehaus 130.000,00 €

1.2.6.0.523385 Oberkail Feuerwehrgerätehaus 50.000,00 €

1.2.6.0.523385 Pickließem Feuerwehrgerätehaus 20.000,00 €

1.2.6.0.523385 Abfallentsorgung verschiedener Gemeinden Abfallentsorgung 200.000,00 €

2.1.1.1.523385 Bettingen Schulturnhalle 200.000,00 €

4.2.4.2.523385 Freibad Kyllburg Freibad 500.000,00 €

5.5.1.2.523385 Kylltalradweg Bereich Kyllburg Radweg 100.000,00 €

5.5.2.1.523385 Gewässer III. Ordnung versch. Gemeinden Gewässer III. Ordnung 2.000.000,00 €

Summe: 3.200.000,00 €

Zur Wiederherstellung der durch das Hochwasser geschädigten Gebäude und Anlagen wird eine entsprechende Landeszuwendung in gleicher Höhe erwartet. Diese wird bei den einzelnen betroffenen Produkten bei dem Sachkonto 414426 veranschlagt.

Personalaufwendungen

Es sind Personalaufwendungen i.H.v. 11.814.410 € veranschlagt.

Hierin enthalten sind Tarif- und Besoldungssteigerungen für das Jahr 2022 incl. der Zahlungen im Sozial- und Erziehungsdienst (Kindertagesstätten).

In den Gesamtpersonalaufwendungen sind Personalkosten aus dem Kindertagesstättenbereich i.H.v. 3.262.190 € enthalten.

Zu diesen Personalkosten wird vom Kreis/Land eine Zuwendung von max. 87,5 % gewährt. Die ungedeckten Personalkosten sind entsprechend dem Umlagesystem (50 % Kinderzahl / 50 % Einwohnerzahl) von den Ortsgemeinden im Gebiet der ehemaligen VG Kyllburg zu erstatten.

Die Auszahlungen an den KVR-Fonds sind bei der Buchungsstelle 1.1.2.0/9003.707115 mit insgesamt 35.000 € veranschlagt.

1.1.3.0 Produkt Organisation

Bei der Buchungsstelle 1.1.3.0.562900 sind für die Organisationsplanung Mittel in Höhe von 140.000 € vorgesehen.

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 19

(20)

1.2.6.0 Produkt Brandschutz

Im Bereich Brandschutz ist im Ergebnishaushalt ein Fehlbetrag von insg. 1.312.560 € eingeplant.

Hierin enthalten sind Aufwendungen i.H.v. 805.500 € entsprechend der Mittelanmeldung aus dem Bereich Feuerwehrwesen Sach- und Dienstleistungen sowie sonstige Aufwendungen für: Aufwendungen für Energie, Wasser, Abwasser, Abfall, Heizenergie, Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen der VG-eigenen Feuerwehrhäuser, Unterhaltung der Feuerwehrfahrzeuge, Unterhaltung und Reparatur der Löschgeräte, Ausstattungs- u. Ausrüstungsgegenstände, Aus- und Fortbildung, Versicherungen u.a.

Für die an die Ortgemeinden zu zahlenden Mieten und Pachten für gemeindeeigene Feuerwehrgerätehäuser werden insg.74.500 € eingeplant.

Für die Anmietung von Räumen zur Einrichtung einer zentralen Gerätemeisterei sind weitere 25.500 € vorgesehen.

2.1.1.1 Produkt Grundschule Bettingen

Bei Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (BSt. 2.1.1.1.523100) sind die üblichen Aufwendungen eingestellt:

Der Gesamtansatz beträgt 10.000 €.

Bei den Geräten, Ausstattungs- Ausrüstungsgegenständen einschl. Turnhalle (BSt. 2.1.1.1.523800) sind in 2022 incl. der jährlichen Aufwendungen in den Haushaltsmitteln von insgesamt 7.920 € die Anschaffung von Bluetooth Lautsprecher (800 €), und Akku-Geräte für den Hausmeister (600 €) berücksichtigt.

2.1.1.2 Produkt Grundschule Bickendorf-Seffern

Bei Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (BSt. 2.1.1.2.523100) sind die üblichen Aufwendungen eingestellt:

Der Gesamtansatz beträgt 15.000 €.

Bei den Geräten, Ausstattungs-, Ausrüstungsgegenständen einschl. Turnhalle (BSt. 2.1.1.2.523800) sind in dem Gesamtbetrag von 5.675 € die jährlichen Aufwendungen sowie die Anschaffung von Bluetooth-Lautsprechern (900 €) berücksichtigt.

2.1.1.3 Produkt Grundschule Burbach

Bei Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (BSt. 2.1.1.3.523100) sind neben den üblichen Aufwendungen folgende Kosten zusätzlich eingestellt:

Innenanstrich Klassenräume u. Herrichtung Abstellraum (20.000 €) Der Gesamtansatz beträgt 25.000 €.

Bei den Geräten, Ausstattungs-, Ausrüstungsgegenständen einschl. Turnhalle (BSt. 2.1.1.3.523800) sind neben den jährlichen Aufwendungen folgende Kosten zusätzlich eingestellt:

Instandsetzung Sportgeräte u. Ersatzbeschaffungen (jährl. 1.200,-- €).

Der Gesamtansatz beträgt 3.500 €.

(21)

2.1.1.5 Produkt Grundschule Idesheim

Bei Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (BSt. 2.1.1.5.523100) sind die üblichen Aufwendungen eingestellt.

Der Gesamtansatz beträgt 10.000 €.

Bei den Geräten, Ausstattungs-, Ausrüstungsgegenständen einschl. Turnhalle (BSt. 2.1.1.2.523800) sind in dem Gesamtbetrag von 5.140 € die jährlichen Aufwendungen sowie die Anschaffung von Bluetooth-Lautsprechern (960€) und von Trocknungsständern berücksichtigt.

2.1.1.6 Produkt Grundschule Neidenbach

Bei Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (BSt. 2.1.1.6.523100) sind neben den üblichen Aufwendungen folgende Kosten zusätzlich eingestellt:

Innenanstrich Klassenräume u.a. (15.000 €) Der Gesamtansatz beträgt 20.000 €.

Bei den Geräten, Ausstattungs-, Ausrüstungsgegenständen einschl. Turnhalle (BSt. 2.1.1.6.523800) sind neben den jährlichen Aufwendungen folgende Kosten zusätzlich eingestellt:

Schaukästen, Mobiliar (1.800 €) u. Sonnenschutz Büro (1.500 €).

Der Gesamtansatz beträgt 6.300 €.

2.1.1.7 Produkt Grundschule Oberkail

Bei Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (BSt. 2.1.1.7.523100) sind die üblichen jährlichen Aufwendungen eingestellt:

Der Gesamtansatz beträgt 5.000 €.

Bei den Geräten, Ausstattungs- Ausrüstungsgegenständen (BSt. 2.1.1.7.523800) sind die üblichen Aufwendungen eingestellt:

Der Gesamtansatz beträgt 2.000 €.

2.1.1.8 Produkt Grundschule Wolsfeld

Bei Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (BSt. 2.1.1.8.523100) sind neben den üblichen Aufwendungen von 12.000 € auch die Kosten für den Anstrich des Gebäudes mit 25.000 € berücksichtigt, so dass insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 37.000 € veranschlagt sind.

Bei den Geräten, Ausstattungs-, Ausrüstungsgegenständen einschl. Turnhalle (BSt. 2.1.1.8.523800) sind in 2022 incl. der jährlichen Aufwendungen in den Haushaltsmitteln von insgesamt 4.630 € die Anschaffung einer Beschallungsanlage (750 €) u. Schaukästen für den Eingangsbereich (800 €) berücksichtigt.

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 21

(22)

Bei den Geräten, Ausstattungs-, Ausrüstungsgegenständen einschl. Turnhalle (BSt. 2.1.3.1.523800) sind neben den jährlichen Aufwendungen folgende Kosten zusätzlich eingestellt:

Spielgeräte GTS (1.200 €)

Der Gesamtansatz beträgt 4.200 €.

2.1.3.4 Produkt Ganztagsgrundschule Rittersdorf

Bei Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (BSt. 2.1.3.4.523100) sind die üblichen Aufwendungen mit 12.000 € veranschlagt.

Zudem werden für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen Haushaltsmittel von 90.000 € vorgesehen, so dass insgesamt 102.000 € bei der Buchungsstelle 2.1.3.4.523100 veranschlagt werden.

Bei den Geräten, Ausstattungs-, Ausrüstungsgegenständen einschl. Turnhalle (BSt. 2.1.3.4.523800) sind neben den jährlichen Aufwendungen folgende Kosten zusätzlich eingestellt:

versch. Geräte für den Unterricht (Kint-Boxen, Ordner, Schach, Imkerbedarf) (1.200 €) Abdeckung Sprunggrube (250 €),

Tafeln magnetisch (800 €)

2.8.1.0 Produkt Heimat- u. Brauchtumspflege, Vereins- u. Kulturförderung, Konzerte

Bei der Buchungsstelle 2.8.1.0.541500 sind u.a. die Zuschüsse für die Partnerschaft Klein-Strehlitz i.H.v. 5.000 € vorgesehen.

3.6.5.1 – 3.6.5.5 Produkte Tageseinrichtungen für Kinder (Kindertagesstätten)

In den Gesamtpersonalaufwendungen sind Personalkosten aus dem Kindertagesstättenbereich i.H.v. 3.262.190 € enthalten.

Zu diesen Personalkosten wird vom Kreis/Land eine Zuwendung von max. 87,5 % gewährt. Die ungedeckten Personalkosten sind entsprechend dem Umlagesystem (50 % Kinderzahl / 50 % Einwohnerzahl) von den Ortsgemeinden im Gebiet der ehemaligen VG Kyllburg zu erstatten.

4.2.4.0 Produkt Sporthalle Hermesdorf

Für Unterhaltungs- und Betriebskosten ist ein Gesamtansatz von 45.000 € veranschlagt.

4.2.4.1 Produkt Sportanlage Kyllburg

Bei Unterhaltung der Sportanlage/Sportplatzgebäude Kyllburg (BSt. 4.2.4.1.523100) sind die üblichen jährlichen Aufwendungen eingestellt:

Enthalten sind auch Kosten von Fremdfirmen zur Gebäudereinigung. Beim Umkleidegebäude erfolgt eine prozentuale Beteiligung der Stadt Kyllburg.

Der Gesamtansatz beträgt 10.000 €.

(23)

4.2.4.5 Produkt Turnhalle Idenheim

Seit dem Haushaltsjahr 2019 werden die Erträge und Aufwendungen der Turnhalle Idenheim bei dem Produkt 4.2.4.5 nachgewiesen.

Im Ergebnishaushalt 2022 ist ein Fehlbetrag von insg. 50.000 € eingeplant.

5.1.1.0 Produkt Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Für den Planungsaufwand zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, insbes. im Bereich Windenergie, wird ein Betrag i.H.v.

10.000 € vorgesehen.

5.2.3.2 Produkt Schlossanlage Malberg

Bei der Unterhaltung der Schlossanlage einschl. Außenanlagen (BSt. 5.2.3.2.523100) sind jährliche Aufwendungen i.H.v. rd. 30.000 € veranschlagt.

Zusätzlich fallen folgende Kosten an:

Umstellung Beleuchtung Kapelle auf LED u. Anstrich rd. 20.000 €.

Der Gesamtansatz 2022 beträgt 50.000 €

(Vorjahr 50.000 € einschl. Ausbaubeiträge Schlossstraße, Anstrich/Reparatur Fenster/Türen, Internetanbindung)

5.5.1.2 Produkt Rad- und Wanderwege

In den Haushaltsjahren 2021 u. 2022 werden neben den jährlichen Unterhaltungskosten von rd. 11.000 € bei der Buchungsstelle 5.5.1.2.523380 zusätzlich projektunabhängige kommunale Mittel - LEADER (je 25.450 €) veranschlagt.

5.5.2.1 Produkt Öffentl. Gewässer, wasserbaul. Anlagen, Gewässerschutz

Im Haushaltsplan 2022 werden bei der BSt. 5.5.2.1.523390 (Unterhaltungskosten Gewässer III. Ordnung) Haushaltsmittel von 50.000 € berücksichtigt.

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 23

(24)

5.7.5.0 Umlage an Zweckverband Feriengebiet Bitburger Land incl. TI Kyllburg 285.305 €

5.7.5.1 Umlage an Zweckverband Stausee Bitburg 100.000 €

5.7.5.3 Verlustabdeckung Burg Rittersdorf 28.480 €

6.1.1.0 Produkt Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen

Insgesamt wird im „Bereich Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ im Haushaltsjahr 2022 der Verbandsgemeinde Bitburger Land ein Überschuss i.H.v 12.609.757 € (Ansatz Überschuss Vorjahr 2021 = 12.609.757 €) erwartet.

Im Haushalt ist die Verbandsgemeindeumlage i.H.v. 10.048.470 € eingeplant.

Die allgemeine VG-Umlage wurde in der Vorjahreshöhe von 39,75 % eingeplant.

Die aus dem kommunalen Finanzausgleich resultierenden Einnahmen der Ortsgemeinden sind wesentlicher Bestandteil der Berechnung der VG-Umlage (Schlüsselzuweisungen und Steuerkraftmesszahl).

6.1.2.0 Produkt Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

Insbesondere die Zinsaufwendungen für die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten wurden weiterhin historisch relativ tief veranschlagt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine verlässliche Schätzung und Planung aufgrund der Zinsmarktentwicklung sehr schwer möglich ist.

Tilgungsleistungen für Investitionsmaßnahmen:

801.520 € aktuell laufende Kredite

180.000 € für in 2022 voraussichtlich neu aufzunehmende, bereits genehmigte Kredite

Weitere Erläuterungen befinden sich in der Produktbeschreibung bzw. unter den jeweiligen Planungsstellen.

(25)

1.1.4.3/0040 Produkt Bauhof

Der Bauhof beabsichtigt im Haushaltsjahr 2022 einen gebrauchten Radlader mit Schnellwechselsystem zur Be- und Entladung von Palettenware, Grabenverbau und Stahlplatten etc. zu erwerben. Hierbei werden Kosten von rd. 45.000 € erwartet.

Zudem ist die Anschaffung eines weiteren gebrauchten Kastenwagens vorgesehen, damit bei den teilweise sehr weiten Wegestrecken flexibler und schneller reagiert werden kann. Für den Erwerb eines solchen Fahrzeuges wird mit Kosten von rd. 20.000,00 € gerechnet.

VG-Anteil (Investitionskredit) 65.000 €

Gesamtkosten 65.000 €

1.1.4.4/8001. Produkt Technikunterstützte Informationsverarbeitung (TuI)

Sachanlagen (bewegliche Sachen des Anlagevermögens) > 1.000,-- € netto (BGA)

Im Haushaltsjahr 2022 ist u.a. die Anschaffung einer neuen Telefonanlage, Erneuerung der Soft- u. Hardware der Schließanlage u. Zeiterfassung sowie die Ertüchtigung des Netzwerkes in der Verwaltungsstelle Kyllburg vorgesehen.

Es wird mit Gesamtkosten von rd. 160.000 € gerechnet, an denen sich die Verbandsgemeindewerke Bitburger Land mit einem Betrag von 18.000 € beteiligen.

Kostenbeteiligung VG Werke Bitburger Land 18.000 €

VG-Anteil (Investitionskredit) 160.000 €

Gesamtkosten 142.000 €

1.1.4.5/8001. Produkt Sonstige zentrale Dienste

Sachanlagen (bewegliche Sachen des Anlagevermögens) > 1.000,-- € netto (BGA)

Nach dem Gemeindehaushaltsrecht sind abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände (> 1.000,-- € netto), wie z.B. Büroausstattung, Kopierer, Drucker, Telekommunikationseinrichtungen, Geräte und Maschinen, im Anlagevermögen der Bilanz zu erfassen und über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Veranschlagung/Buchung erfolgt nicht im Ergebnishaushalt, sondern nur im Finanzhaushalt.

Sofern für die Beschaffung keine anderen Mittel zur Verfügung stehen sind die Investitionsauszahlungen grds. über Kredit zu finanzieren. In vorherigen Haushaltsgenehmigungsverfahren wurde von der Kreisverwaltung empfohlen hierfür einen Pauschalbetrag zu veranschlagen.

VG-Anteil (Investitionskredit) 30.000 €

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 25

(26)

1.2.6.0/0150. Beschaffung eines HLF10/10 für die Freiwillige Feuerwehr Badem

Im Haushaltsjahr 2020 war die Anschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Freiwillige Feuerwehr Badem vorgesehen.

Die Anschaffungskosten für das Fahrzeug wurden mit 270.000 € beziffert und im Haushaltsjahr 2020 veranschlagt.

Dabei wurde mit einer Landeszuwendung von 58.000 € berechnet.

Nunmehr ist für die Freiwillige Feuerwehr Badem die Anschaffung eines HLF10/10 (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) vorgesehen und notwendig geworden, so dass im Haushaltsplan 2020 bereits Mehrkosten von 100.000 € veranschlagt waren.

Nach den letzten Kostenermittlungen wird von weiteren Mehrausgaben in Höhe von 70.000,00 € gerechnet, die im Haushaltsplan 2022 veranschlagt sind.

Die Gesamtmaßnahme stellt sich somit wie folgt dar:

Landeszuwendung 84.000 €

VG-Anteil (Investitionskredit) 356.000 €

Gesamtkosten 440.000 €

1.2.6.0/0163. Beschaffung eines MZF Pick Up

Das MZF Pick Up (Mehrzwecktransportfahrzeug) ist für den Gebrauch in der gesamten VG Bitburger Land als Logistikfahrzeug vorgesehen und soll zur Einhaltung der Einsatzstellenhygiene eingesetzt werden. Das Fahrzeug verfügt über eine große Watfähigkeit und kann deshalb auch bei

Starkregenereignissen sowie Hochwasser zu Erkundung und Logistikfahrten eingesetzt werden.

Als Standort des Fahrzeuges ist derzeit die Gerätemeisterei in Kyllburg vorgesehen. Zuwendungen für die Anschaffung werden nicht erwartet.

VG-Anteil 65.000 €

Gesamtkosten 65.000 €

(27)

VG-Anteil 50.000 €

Gesamtkosten 50.000 €

1.2.6.0/0165. Anschaffung eines Teleskopradladers

Durch die steigenden Anforderungen an das Einsatzgeschehen wird im Haushaltsjahr 2022 die Anschaffung eines Teleskopradladers vorgesehen.

Dieser kann zur Brandbekämpfung, Logistik- / Transportaufgaben und als Hilfsmittel in der Gerätemeisterei Kyllburg eingesetzt werden.

Auch für diese Anschaffung werden keine Zuwendungen erwartet.

VG-Anteil 95.000 €

Gesamtkosten 95.000 €

1.2.6.0/8001. Sachanlagen (bewegliche Sachen des Anlagevermögens) > 1.000,-- € netto (BGA);

1) Sanierung FW-Gerätehäuser einschl. Zuschuss an OGs

2) Ersatzbeschaffungen

3) Schutzausrüstung etc.

4) Persönliche Schutzausrüstung und Uniformen für die Jugendfeuerwehr

Für die Beschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (z.B. Tragkraftspritzen, Maschinen, techn. Anlagen) werden in Absprache mit der Wehrleitung im Haushaltsplan 2022 Mittel i.H.v. 183.000 € vorgesehen, die für die Anschaffung der in der Anlage aufgeführten Gerätschaften vorgesehen sind.

Neben diesen Kosten sind auch Sanierungsarbeiten (Investitionen als Wertverbesserungen) an Feuerwehrgerätehäusern, auch die im Eigentum von Ortsgemeinden stehen (Zuwendung an OG‘s), vorgesehen. Hierfür werden 85.000 € veranschlagt.

Für Schutzausrüstungen und Uniformen werden insgesamt 405.000 € vorgesehen.

Veranschlagung im Haushaltsplan 2022 der Verbandsgemeinde Bitburger Land:

Sanierung von FW-Gerätehäusern einschl. Zuschuss an OG’s 85.000 €

Ersatzbeschaffungen (Fahrzeuge, Maschinen u. technische Anlagen) 183.000 €

Schutzausrüstungen und Uniformen 400.000 €

Schutzausrüstungen und Uniformen für die Jugendfeuerwehr 5.000 €

Gesamtkosten = VG Investitionskredit 673.000 €

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 27

(28)

An der Grundschule Bickendorf-Seffern werden in 2022 Haushaltsmittel i.H.v. 24.000 € für folgende Maßnahmen veranschlagt:

Waschbecken mit Warmwasseranschluss in Klassenräumen (3.000 €) – Standort Bickendorf Sonnenschutz (3.000 €) – Standort Bickendorf

Hangbepflanzung (3.000 €) – Standort Seffern

Brandschutzmaßnahmen (15.000 €) – Standort Seffern

VG-Anteil (Investitionskredit) 24.000 €

2.1.1.4/0154. Grundschule Dudeldorf – Hochbaumaßnahmen

Im Haushaltsjahr 2022 ist die Dachsanierung des Schulgebäudes mit Gesamtkosten von rd. 200.000 € vorgesehen.

VG-Anteil (Investitionskredit) 200.000 €

2.1.1.7/0110. Grundschule Oberkail – Sanierungsmaßnahmen

Im Haushaltsjahr 2021 wurde die Sanierung und Erneuerung der Schülertoiletten nach aktualisierter Kostenermittlung mit 60.000 € veranschlagt.

Die voraussichtlich hierfür entstehenden Mehrkosten werden durch eine nachträgliche Bewilligung von Zuwendungsmitteln abgedeckt.

Zusätzlich zu der Veranschlagung im Jahr 2021 sind im Jahr 2022 noch folgende Maßnahmen u.a. aufgrund der Gefahrenverhütungsschau der Brandschutzstelle des Eifelkreises auszuführen:

Verschiedene Brandschutzmaßnahmen, Sanierung Haupteingang, Keller-/Lagerraum (insg. 60.000 €)

VG-Anteil (Investitionskredit) 60.000 €

2.1.1.8/0145 Grundschule Wolsfeld – Gebäudesanierung

Für die Umnutzung und Umbau der Garage zwecks Nutzung als Werkstatt für den Hausmeister waren im Haushaltsjahr 2020 Mittel i.H.v. 15.000 € veranschlagt.

Im Haushaltsplan 2021 waren nunmehr 50.000 € für den Umbau der Garage in eine Werkstatt veranschlagt.

Die erwarteten Mehrkosten von rd. 10.000 € werden im Haushaltsplan 2022 nunmehr veranschlagt.

VG-Anteil (Investitionskredit) 10.000 €

(29)

Veranschlagung/Buchung erfolgt nicht im Ergebnishaushalt, sondern nur im Finanzhaushalt. Sofern für die Beschaffung keine anderen Mittel zur Verfügung stehen sind die Investitionsauszahlungen grds. über Kredit zu finanzieren.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten i.H.v. 15.900 € setzen sich wie folgt zusammen:

GS Bettingen 0 €

GS Bickendorf-Seffern 0 €

GS Burbach Mobiliar 1.900 €

GS Dudeldorf Teeküche für ein Klassenzimmer 4.000 €

GS Idesheim 0 €

GS Neidenbach 0 €

GS Oberkail Verdunkelung Klassenräume 10.000 €

GS Wolsfeld 0 €

GS Kyllburg 0 €

GS Rittersdorf 0 €

Gesamtkosten = VG-Investitionskredit 15.900 €

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 29

(30)

Die Maßnahme war in den Vorjahreshaushaltsplänen 2019 und 2020, sowie nochmals aktualisiert 2021 veranschlagt.

Aufgrund VG-Ratsbeschlusses v. 01.10.2020 zur Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde bei der Aufstellung des Haushaltes 2021 von einer Mitfinanzierung über das Bundesprogramm ausgegangen.

Die Zuwendungen wurden in den Haushaltsfolgejahren 2022 – 2023 aufgrund vorsichtiger Haushaltsplanung mit 45 % der Nettokosten eingeplant.

Die Kosten für den 2. Bauabschnitt (Gebäudesanierung) sind noch nicht beziffert und in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt.

Lt. Schätzungen des Planungsbüros für den 1. Bauabschnitt (Becken, Technik u.a.) erfolgte im Haushaltsplan 2021 die Darstellung wie folgt:

Bezeichnung: Auszahlungen

brutto

Auszahlungen netto

Zuwendungen

45 % v. Nettokosten

Kreditbedarf:

2021 Planung 214.200 € 180.000 €

Genehm. aus Vorjahr

2022 Teil-Bauausführung 1.BA, Planung 1.767.150 € 1.485.000 € 668.250 € 816.750 € 2023 Teil-Bauausführung 1.BA, Planung 2.514.470 € 2.113.000 € 950.850 € 1.162.150 €

Summe 4.495.820 € 3.778.000 € 1.619.100 € 1.978.900 €

Zur Mitfinanzierung der bis einschl. 2021 anfallenden Planungskosten wurde die im Haushalt 2020 erteilte Kreditgenehmigung i.H.v. 260.000,-- €, die grds. bis zum 31.12.2021 gilt, als auskömmlich betrachtet. Eine erneute Kreditveranschlagung war daher im Haushaltsjahr 2021 aus v.g. Gründen nicht erforderlich.

Veranschlagung aktualisiert im Haushaltsplan 2022 ff.:

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 05.05.2021 Fördermittel i.H.v. bis zu 1,7 Mio. Euro (Zuschussanteil:

45 % der förderfähigen Kosten) für die Sanierung des Freibades in Kyllburg beschlossen.

Nach vorheriger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht hat der Verbandsgemeinderat am 04.10.2021 den vorliegenden Kosten- und Finanzierungsvorschlag, unter Verwendung der noch verbleibenden sg. „Hochzeitsprämie“ als Eigenanteil, beschlossen.

Da die Ausgabeermächtigungen nach § 17 (2) GemHVO bestehen bleiben und eine Kreditgenehmigung aus dem Jahr 2022 grds. bis zum

31.12.2023 gilt, erfolgt eine vollständige Veranschlagung der Maßnahme, ohne die Vorplanung, im Haushaltsjahr 2022.

(31)

Auszahlungen/Finanzierung 1. BA 4.500.000 € 3.782.000 € 1.700.000 € 933.800 € 1.148.200 €

Veranschlagung Planung 2021 - Info 214.200 € 180.000 €

Genehm. aus Vorjahr

2022/2023 Bauausführung 1.BA u. a. 4.285.800 € 3.602.000 € 1.700.000 € 933.800 € 968.200 €

4.2.4.3/0052. Investitionszuwendungen an Vereine u.a.

Auf Grund der bestehenden Zuschussrichtlinien der Verbandsgemeinde sind Zuschüsse für Maßnahmen des

SV Badem (5.000 €), SV Koosbüsch (5.000 €), DJK Nattenheim (5.000 €), OG Wolsfeld (2.600 €), SV Wolsfeld (2.000 €), in einer Gesamthöhe von rd 19.600 € eingeplant.

VG-Anteil (Investitionskredit) 19.600 €

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 31

(32)

Unterhaltungskosten in einem Zeitraum von 7 Jahren (Rasenplatz) und 12 Jahren (Tennenplatz) erwartet.

Der Rasenplatz steht in Unterhaltungslast der Stadt Kyllburg und der Tennenplatz sowie die Laufbahn um den Rasenplatz in Unterhaltungslast der Verbandsgemeinde.

Die Umrüstungsarbeiten auf LED Technik werden vom Bund gefördert, außerdem soll für den Bereich des Rasenplatzes eine Beteiligung durch die Stadt Kyllburg erfolgen.

Bundeszuwendung LED-Umrüstung (je Anlage 12.250 €) 24.500 €

Kostenbeteiligung Stadt Kyllburg (3/4 der Restkosten LED Rasenplatz) 17.050 €

VG-Eigenanteil (Investitionskredit) 28.450 €

Gesamtkosten (je Anlage 35.000 €) 70.000 €

4.2.4.5/8001. Sportanlage/Turnhalle Idenheim - Sachanlagen > 1.000,-- € netto LED-Umrüstung Leuchtenköpfe Flutlicht Tennenplatz

Zur Umrüstung auf LED Technik ist im Jahr 2022 der Austausch der Leuchtenköpfe der Flutlichtanlage des Tennenplatzes geplant. Es wird eine Refinanzierung der Investitionskosten über die eingesparten Stromkosten und Berücksichtigung eingesparter Unterhaltungskosten in einem Zeitraum von 11 Jahren erwartet.

Die Umrüstungsarbeiten auf LED Technik werden vom Bund gefördert.

Bundeszuwendung LED-Umrüstung 12.250 €

VG-Eigenanteil (Investitionskredit) 22.750 €

Gesamtkosten 35.000 €

(33)

Investitionen Schlossanlage Malberg:

5.2.3.2/5244. Schloss Malberg – 5. BA Sanierung Brauhaus (ab 2022)

Zur Weiterführung der Sanierungsmaßnahmen an der Schlossanlage Malberg sind in Abstimmung mit den Denkmalpflegebehörden des Landes und des Eifelkreises im Jahr 2022 folgende Maßnahmen geplant:

Sanierung Brauhaus (Dachsanierung, Neueindeckung, Sanierung Fassade).

Landeszuwendung GDKE 160.000 €

VG-Eigenanteil (Investitionskredit) 20.000 €

Gesamtkosten 180.000 €

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 33

(34)

zusammen mit der VG Prüm in verschiedenen Gesprächen das weitere Vorgehen festgelegt. Vereinbart wurde, dass die anfallenden Kosten für das Projekt zu gleichen Teilen von den beiden beteiligten Verbandsgemeinden getragen werden.

Im Laufe des Jahres 2015 wurde in Gesprächen mit Vertretern des LBM Gerolstein vereinbart, dass im Rahmen der Umsetzung des Radwegeprojektes auch eine Sicherung des Straßenkörpers der L 5 baulich umgesetzt werden muss. Aus diesem Grund soll die Maßnahme nun als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem LBM und der VG Prüm weitergeführt werden.

Im Haushaltsjahr 2018 und 2020 waren die Planungskosten für diese Maßnahme in Höhe von 10.000 € bereits berücksichtigt; die Maßnahme konnte jedoch bislang nicht umgesetzt werden.

Um im anstehenden Haushaltsjahr 2022 nunmehr zusammen mit den genannten Partnern die ersten planerischen Schritte einleiten zu können, wird erneut ein Betrag von 20.000,00 € für die gemeinsame Beauftragung eines Planungsbüros im Haushalt zur Verfügung gestellt.

VG-Anteil (Investitionskredit) 20.000,00 €

5.5.1.2/0123. Sanierung Rad- und Wanderwegebrücke Wißm.-Hermesdorf

Die Wander- und Radwegebrücke über die Prüm befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand, der eine zeitnahe Erneuerung des Brückenoberbaus erfordert. Zusammen mit dem LBM Gerolstein wurde das Bauwerk untersucht und die Kompletterneuerung des Oberbaus als einzig sinnvolle Lösung erachtet. Auf Grund der Tatsache, dass die Brücke fast während des gesamten Tages beschattet ist, erscheint eine Erneuerung in Stahlbauweise angebracht. Die Kosten für die Erneuerung werden vom Land Rheinland-Pfalz übernommen.

Zur Anbindung des neuen Bauwerks ist es erforderlich, die Anrampung in Richtung Wissmannsdorf baulich zu überarbeiten. Die Kosten von rd.

20.000 € werden jeweils zur Hälfte von der Ortsgemeinde Wißmannsdorf und der Verbandsgemeinde Bitburger Land übernommen.

VG-Anteil (Investitionskredit) 10.000,00 €

5.5.1.2/0161. Prümtalradweg Gemarkungen Oberweis u. Bettingen

Im Bereich der Gemarkungen Bettingen und Oberweis war der Prümtalradweg im Rahmen eines Pilotprojekts mit bit. Fräsgut befestigt worden.

Es zeigt sich nun, dass diese Befestigung einer Optimierung bedarf, so dass die Ortsgemeinden die Aufbringung einer bit. Tragdeckschicht beantragt haben. Von Seiten des LBM kann hierzu eine Förderung in Höhe von 70% in Aussicht gestellt werden.

Durch die Maßnahme wäre dann auf dem gesamten Radweg eine durchgängige Asphaltfahrbahn vorhanden.

Sofern die Ortsgemeinden Oberweis und Bettingen einen verbreiterten Ausbau wünschen, sind diese Mehrkosten von den Ortsgemeinden zu übernehmen.

Landeszuwendung (Restbetrag) 63.000 €

VG-Anteil (Investitionskredit) 27.000 €

Gesamtkosten 90.000 €

(35)

40.000 €, eingeplant werden.

Landeszuwendung (Restbetrag) 40.000 €

VG-Anteil (Investitionskredit) 10.000 €

Gesamtkosten 50.000 €

Investitionen Öffentliche Gewässer

5.5.2.1/0072. Ökokontomaßnahme Dalsberg

Für die Ökokontomaßnahme „Dalsberg“ in Fließem werden erneut Haushaltsmittel i.H.v. 4.000 € zur Verfügung gestellt.

Die Maßnahme wird wie folgt in den Haushaltsplan 2022 eingestellt:

VG-Anteil (Investitionskredit) 4.000 €

5.5.2.1/0121. Hochwasserschutzmaßnahmen

Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat die Umsetzung von verschiedenen Hochwasserschutzkonzepten beschlossen.

Bislang wurden im Haushaltsplan 2018 Haushaltsmittel i.H.v. 100.000 €, im Haushaltsjahr 2019 Haushaltsmittel i.H.v. 300.000 €, in 2020 Haushaltsmittel i.H.v. 200.000 € sowie in 2021 ebenfalls 200.000 € veranschlagt.

Insgesamt werden diese Kosten mit 90 % aus Landesmitteln gefördert.

Für weitere Hochwasserschutzkonzepte werden im Haushaltsjahr 2022 Kosten von 200.000 € erwartet.

Landeszuwendung 180.000 €

VG-Anteil (Investitionskredit) 20.000 €

Gesamtkosten 200.000 €

Die in 2020 erteilte Kreditgenehmigung wurde noch nicht in Anspruch genommen und wird hiermit nochmals beantragt.

Die Höhe des Investitionskredites beträgt bei der Maßnahme 0121 somit 40.000 €

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 35

(36)

vollständig abgerechnet werden. Die vg. Ausgabeermächtigungen bleiben nach § 17 (2) GemHVO bestehen.

Zur Erlangung einer neuen Kreditgenehmigung wird nur die Kreditsumme im Haushaltsjahr 2022 nochmals veranschlagt.

1.2.6.0/0116. Beschaffung eines TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Seffern

Kreditgenehmigung 2020 129.000,00 €

1.2.6.0/0122. Zentrales Feuerwehr Servicezentrum

Kreditgenehmigung 2020 292.250,00 €

1.2.6.0/0127. Beschaffung eines MTF für die Freiwillige Feuerwehr Nieder-/Oberstedem

Kreditgenehmigung 2019 und 2020 110.000,00 €

1.2.6.0/0129. Beschaffung eines GW-TS für die Freiwillige Feuerwehr Schleid

Kreditgenehmigung 2020 10.000,00 €

1.2.6.0/0133 Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Gindorf

Kreditgenehmigung 2020 22.300,00 €

1.2.6.0/0134 Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Neidenbach

Kreditgenehmigung 2020 698.550,00 €

1.2.6.0/0135 Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Baustert

Kreditgenehmigung 2020 688.920,00 €

1.2.6.0/0148. Beschaffung eines TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Metterich

Kreditgenehmigung 2020 129.000,00 €

1.2.6.0/0150 Beschaffung eines HLF10/10 für die Freiwillige Feuerwehr Badem

Kreditgenehmigung 2020 212.000,00 €

1.2.6.0/0153 Digitale Alarmierung

Kreditgenehmigung 2020 191.350,00 €

(37)

5.5.2.1/0094 Aktion Blau – Langbach, Dudeldorf

Kreditgenehmigung 2020 30.000,00 €

5.5.2.1/0121 Hochwasserschutzmaßmahmen

Kreditgenehmigung 2020 30.000,00 €

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 37

(38)

Nr.

1.1.4.3

0040 Auszahlungen für Fahrzeuge des Bauhofes - gebrauchter Radlader sowie Kastenwagen 0 € 65.000 € 65.000 € 65.000 €

1.1.4.4 8001 Sachanlagen > 1.000,-- € netto -EDV - 18.000 € 160.000 € 142.000 € 142.000 €

1.1.4.5 8001 Sachanlagen > 1.000,-- € netto - insbesondere Büroeinrichtung 0 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € Zwischensumme: Produktgruppe 1.1.4 - Zentrale Dienste 18.000 € 255.000 € 237.000 € 237.000 € 1.2.6.0 0116 Auszahlungen für Fahrzeuge - TSF-W für FFW Seffern (Kreditgenehmigung 2020) 0 € 0 € 0 € 129.000 €

1.2.6.0 0122 Zentrales Feuerwehr Servicezentrum (Kreditgenehmigung 2020) 0 € 0 € 0 € 292.250 €

1.2.6.0 0127 Auszahlung MTF für FFW Nieder-/Oberstedem (Kreditgenehmigung 2019+2020) 0 € 0 € 0 € 110.000 € 1.2.6.0 0129 Auszahlungen für Fahrzeuge - GW-TS - FFW Schleid (Kreditgenehmigung 2020) 0 € 0 € 0 € 10.000 €

1.2.6.0 0133 Erweiterung FW-Gerätehaus Gindorf (Kreditgenehmigung 2020) 0 € 0 € 0 € 22.300 €

1.2.6.0 0134 Neubau FW-Gerätehaus Neidenbach (Kreditgenehmigung 2020) 0 € 0 € 0 € 673.550 €

1.2.6.0 0135 Neubau FW-Gerätehaus Baustert (Kreditgenehmigung 2020) 0 € 0 € 0 € 688.920 €

1.2.6.0 0148 Auszahlungen für Fahrzeuge - TSF-W für FFW Metterich (Kreditgenehmigungen 2020) 0 € 0 € 0 € 129.000 € 1.2.6.0 0150 Auszahlungen für Fahrzeuge – MLF Badem (Mehrkosten 2022 u. Kreditgenehmigung

2020) 0 € 70.000 € 70.000 € 282.000 €

1.2.6.0 0151 Auszahlungen für Fahrzeuge - GW-TS - FFW Heilenbach (Kreditgenehmigungen 2020) 0 € 0 € 0 € 34.000 €

1.2.6.0 0153 Digitale Alarmierung (Kreditgenehmigung 2020) 0 € 0 € 0 € 191.350 €

1.2.6.0 0163 Anschaffung eines MZF Pick Up 0 € 65.000 € 65.000 € 65.000 €

1.2.6.0 0164 Anschaffung eines MTF 0 € 50.000 € 50.000 € 50.000 €

1.2.6.0 0165 Anschaffung eines Teleskopradladers 0 € 95.000 € 95.000 € 95.000 €

1.2.6.0 5236 Auszahlungen für Fahrzeuge – TSF-W für FFW Oberkail 0 € 0 € 0 € 129.000 €

1.2.6.0 8001 Zuschuss zur Sanierung von FW-Gerätehäusern 0 € 85.000 € 85.000 € 85.000 €

1.2.6.0 8001 Sachanlagen > 1.000,-- € netto (Fahrzeuge, Maschinen u. technische Anlagen) 0 € 183.000 € 183.000 € 183.000 €

1.2.6.0 8001 Anschaffung von Sachanlagen (z. Bsp. Schutzbekleidung u.a.) 0 € 400.000 € 400.000 € 400.000 €

1.2.6.0 8001 Persönliche Schutzausrüstung u. Uniformen für Jugendfeuerwehren 0 € 5.000 € 5.000 € 5.000 €

Zwischensumme: Produktgruppe 1.2.6 - Brandschutz 0 € 953.000 € 953.000 € 3.574.370 €

(39)

GS Burbach: Sachanlagen > 1.000,-- € netto

2.1.1.4 0154 GS Dudeldorf: Hochbaumaßnahmen 0 € 200.000 € 200.000 € 200.000 €

2.1.1.4 8001 GS Dudeldorf: Sachanlagen > 1.000,-- € netto 0 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €

2.1.1.7 8001 GS Oberkail: Sachanlagen > 1.000,-- € netto 0 € 10.000 € 10.000 € 10.000 €

2.1.1.7 0110 GS Oberkail: Sanierungsmaßnahmen (Brandschutz, Haupteingang, Keller-/Lagerraum) 0 € 60.000 € 60.000 € 60.000 € 2.1.1.8 0145 GS Wolsfeld: Hausmeisterwerkstatt (Umbau der Garage) - Mehrkosten 0 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € Zwischensumme: Haupt-Produktbereich 2 - Schulen und Kultur 0 € 309.900 € 309.900 € 309.900 €

4.2.4.2 0099 Sanierung Freibad Kyllburg 1.700.000 € 3.602.000 € 1.902.000 € 1.902.000 €

4.2.4.3 0052 Investitionszuwendungen an Vereine 0 € 19.600 € 19.600 € 19.600 €

4.2.4.1 8001 Sportanlage Kyllburg: LED-Umrüstung Flutlicht Rasen- u. Tennenplatz 41.550 € 70.000 € 28.450 € 28.450 € 4.2.4.5 8001 Sportanlage/Turnhalle Idenheim: LED-Umrüstung Flutlicht Tennenplatz 12.250 € 35.000 € 22.750 € 22.750 € 5.2.3.2 5244 Schloß Malberg – 5. BA Sanierung Brauhaus (ab 2022) 160.000 € 180.000 € 20.000 € 20.000 € 5.5.1.2 0084 Ausbau einer Radwegeverbindung im Bereich der Gemarkungen Seffern und

Nimshuscheid 0 € 20.000 € 20.000 € 20.000 €

5.5.1.2 0123 Sanierung Rad- und Wanderwegebrücke Wißm.-Hermesdorf 0 € 10.000 € 10.000 € 10.000 €

5.5.1.2 0161 Prümtalradweg Gemarkungen Oberweis u. Bettingen 63.000 € 90.000 € 27.000 € 27.000 €

5.5.1.2 0162 Verdichtung des Radwegenetzes 40.000 € 50.000 € 10.000 € 10.000 €

5.5.2.1 0072 Ökokontomaßnahmen Dalsberg 0 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €

5.5.2.1 0094 Aktion Blau – Langbach, Dudeldorf 0 € 0 € 0 € 30.000 €

5.5.2.1 0095 Einrichtung eines ÖkoKontos 0 € 0 € 0 € 50.000 €

5.5.2.1 0121 Hochwasserschutzmaßnahmen (weitere Kosten) 180.000 € 200.000 € 20.000 € 40.000 €

Zwischensumme: Haupt-Produktbereich 4 - Gesundheit und Sport sowie 5 - Gestaltung Umwelt 2.196.800 € 4.280.600 € 2.083.800 € 2.183.800 €

   Zwischensumme:  2.214.800 € 5.798.500 € 3.583.700 € 6.305.070 €

4.2.4.2 0099 Sanierung Freibad Kyllburg - abzüglich Verwendung Zuwendung aus "Hochzeitsprämie" 0 € 0 € 0 € -933.800 €

   Gesamtsumme:  2.214.800 € 5.798.500 € 3.583.700 € 5.371.270 €

2022 HH-Satzung m. Plan VG BITBURGER LAND - Seite 39

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