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Verbandsgemeinde Herxheim Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018

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(1)

Haushaltssatzung und Haushaltsplan

_______________________________________________________________________________________________________________________

für das Haushaltsjahr 2018

(2)

Inhaltsverzeichnis Seite Farbe

Allgemeine Angaben 1 Weiß

Haushaltssatzung 1 - 6 3-6 Blau

Vorbericht 7-40 Hellblau

Übersicht über die Bewirtschaftungsregeln im Haushaltsplan Muster 10 41 Weiß

Übersicht über die Teilhaushalte und die zugeordneten Produkte Muster 9a 43-47 Rosa

Gesamt- Ergebnis- und Finanzhaushalt Muster 6 49-60 Gelb

Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte Muster 9b 10 -19 Gelb

Teilergebnishaushalte nach Produkt und Konten 20 -142 Gelb

Budget Grundschulen Herxheim und Rohrbach , Projekt Streicherklasse 185-188 Rosa

Stellenplan mit Vorbericht Muster 12 189 - 202 lila

Investitionsübersicht Muster 11 203-214 Orange

Wirtschaftsplan Baubetriebshof mit Stellenplan 1 - 16 Blau

Beteiligungsbericht VG-Werke 215 - 225 Hellblau

Anlagen: 226

Übersicht Umlagegrundlage, Fin.mittelbestände und freie Finanzspitze Muster 5 227 Rosa

Sonderumlage für die Grundschulen Herxheim und Rohrbach 228 Rosa

Bilanz 2014 229-231 Rosa

Schuldenübersicht 232 Rosa

Übersicht Verpflichtungsermächtigung Muster 3 233

Übersicht über den Stand der Kreditaufnahmen Muster 4 234 Rosa

Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse Muster 26 235 Rosa

Übersicht über die Über/Unterdeckung im Finanzhaushalt Muster 27 236 Rosa

Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Muster 28 237 Rosa

Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit Muster 14 238 Rosa

(3)
(4)

S. 1 Verbandsgemeinde Herxheim Landkreis Südliche Weinstraße

Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen

für das Haushaltsjahr 2018

I. Allgemeine Angaben

1. Einwohnerzahl (Wohnbevölkerung)

a) nach der Fortschreibung zum 30.06.2010 14.732 b) nach der Fortschreibung zum 30.06.2011 14.614 c) nach der Fortschreibung zum 30.06.2012 14.677 d) nach der Fortschreibung zum 30.06.2013 14.771 e) nach der Fortschreibung zum 30.06.2014 14.899 f) nach der Fortschreibung zum 30.06.2015 15.024 g) nach der Fortschreibung zum 30.06.2016 15.294 h) nach der Fortschreibung zum 30.06.2017 15.335

2. Kreisumlage 2018 vor. 45,50 %

3. Verbandsgemeindeumlage 2018: 23,00 %

(5)

S. 2

(6)

S. 3

Muster 1 (zu § 95 GemO) Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Herxheim

für das Jahr 2018 vom…………..

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 8.618.570,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.548.330,00 Euro der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

1

auf 70.240,00 Euro 2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 528.650,00 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 843.550,00 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.512.200,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.668.650,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2

auf

1.140.000,00 Euro.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- men erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0,00 Euro

verzinste Kredite auf 1.100.000,00 Euro*

zusammen auf 1.100.000,00 Euro.

Hinweis: Die Kreditermächtigung in Höhe von 1.500.000 € aus 2017 wird übertragen und steht in 2018 zusätzlich zur Verfügung. In gleicher Höhe werden Auszahlungsermächtigungen aus 2017 übertragen. Der neue Kreditbedarf ist teilweise nur vorsorglich veran- schlagt. Aufgenommen werden soll nur ein Teilbetrag von 460.000 € für die Baumaßnahme an der Grundschule Herxheim.

1

Unzutreffendes streichen.

2

Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

(7)

S. 4

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf a)

Abwasserbeseitigung Euro

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- men

0,00 2. Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf 200.000,00

3. Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen auf 0,00

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren

voraussichtlich lnvestitionskredite aufgenommen werden müssen b)

Wasserversorgung Euro

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- men

Davon 600.000 € am Kreditmarkt, 1.345.000 € internes Darlehen

1.945.000,00

2. Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf

200.000,00 3. Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen auf 0,00

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjah-

ren voraussichtlich lnvestitionskredite aufgenommen werden müssen

(8)

S. 5

§ 6 Steuersätze

3

Der Steuersatz für die Vergnügungssteuer ist in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt.

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für Wasserver- sorgung und Abwasserbeseitigung sind in der Satzung über die Festsetzung der Gebühren- und Beitragssätze für die Wasserversor- gung und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Herxheim (Gebühren- und Beitragssatzung (GBS)) festgesetzt.

§ 8 Umlage

4

1. Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsge- meindeumlage.

Der Umlagesatz wird auf 23 % festgesetzt.

Die Umlage wird zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

2. Sonderumlage für die Grundschulen Herxheim und Rohrbach nach § 23 Abs. 2 LFAG

Da die Trägerschaft für die Grundschule Insheim bei der Ortsgemeinde Insheim verblieben ist, muss zur Deckung der Personal- und Sachaufwendungen (§ 63 SchulG) eine Sonderumlage erhoben werden. Für die Verteilung des Bedarfs auf die umlagepflichtigen Ge- meinden gelten die gleichen Grundlagen wie für die Allgemeine Umlage nach § 26 LFAG (Schlüsselzuweisungen und Steuerkraftmess- zahl).

Die Sonderumlage wird zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

Nachrichtlich:

Das Umlagesoll der Sonderumlage ist festgesetzt für das Jahr 2018 auf 681.020 Euro (entspricht Umlagesatz von 4,03 %) .

§ 9 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt voraussichtlich 19.439.906,62 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt 19.532.126,62 Euro und zum 31.12.2018 19.602.366,62 Euro.

3

Erlässt die Gemeinde besondere Satzungen über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze und der sonstigen Gemeindesteuern, ist zum Ausdruck zu bringen, dass die Angaben der Steuersätze in der Haushaltssatzung nur deklaratorisch erfolgen.

4

Nur für Gemeindeverbände.

(9)

S. 6

§ 12 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird im Rahmen der tariflichen Quotenregelung des § 4 TV FlexAZ zugelassen.

§ 13 Leistungszahlungen

5

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 33 Landesbesoldungsgesetz vom 18. Juni 2013 (GVBI. 2013, 157) an Beamtinnen und Be- amte werden festgesetzt:

- für Leistungsstufen und für Leistungsprämien / Leistungszulagen 4.000,00 Euro.

Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, den ...

...

(Unterschrift) Hedi Braun Bürgermeisterin

5

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt § 18 VKA des TVöD.

An die Stelle der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes sind ab 1. Juli 2013 § 29 Abs. 5 und 7 und § 33 Abs. 1 bis 3 Landesbesol-

dungsgesetz getreten; im Übrigen gilt die genannte Landesverordnung fort.

(10)

Vorbericht zum Haushaltsplan

der Verbandsgemeinde 2018

(11)

8

Kostenerstattungen 541.360 € 540.450 € 554.300,00 € 554.300 €

sonstige lfd. Erträge 190.250 € 269.220 € 242.550,00 € 334.000 €

Zinsen, Finanzerträge 157.950 € 290.340 € 200.750,00 € 286.350 €

außerordentliche und periodenfremde Erträge 240 € 2.740 € 240,00 € 240 €

Summe Erträge 7.613.440 € 8.556.120 € 8.301.760,00 € 8.404.810 €

Personalaufwand 3.427.220 € 3.613.500 € 3.868.240,00 € 3.880.000 €

Versorgungsaufwendungen 367.300 € 341.520 € 376.000,00 € 376.000 €

Aufwendung für Sach- und Dienstleistungen 961.860 € 991.900 € 1.045.060,00 € 1.020.060 €

Abschreibungen, 409.020 € 411.120 € 340.400,00 € 340.400 €

Umlagen und Zuweisungen 861.300 € 814.660 € 797.650,00 € 797.650 €

Aufwendungen Soz. Sicherung 690.000 € 939.600 € 720.000,00 € 550.000 €

sonstige lfd. Aufwendungen 752.930 € 827510 € 1.018.410,00 € 1.000.410 €

Zinsen, Finanzaufwand 48.970 € 45.300 € 43.780,00 € 39.780 €

außerordentliche Aufwendungen 0 € 0 € 0 €

Summe Aufwendungen 7.518.600 € 7.985.110 € 8.209.540,00 € 8.004.300 €

Jahresergebnis 94.600 € 571.010 € 92.220,00 € +400.510 €

Verbesserung 2016 / Verbesserung 2017 +476.410 € +308.290 €

2016 2017

Finanzrechnung Ansatz vorläufiges Ergebnis Ansatz Hochrechnung Saldo der ordentlichen/ao Ein /Auszahlungen (Z. 26) 380.700 € 374.603,28 € 474.730 € 1.209.020 €

abzüglich Tilgung -189.000 € -188.992,39 € -196.190 € -196.171 €

Freie Finanzspitze +191.700 € +185.610,89 € +278.540 € +1.012.849 €

Saldo der Ein/Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Z.43) -626.550 € -267.238,27 € -1.667.400 € -615.600 €

Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag (Z.44) -245.850 € +107.365,01 € -1.192.670 € +593.420 €

(12)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 8

9

Haushaltsplanung 2016

Der Haushaltsplan 2016 wies im Ergebnishaushalt einen Überschuss von 94.600 € aus.

Der Saldo der laufenden Ein/Auszahlungen reichte aus um die planmäßigen Tilgungen i.H. von 189.000 € zu decken, so dass der Finanz- haushalt ausgeglichen war und eine freie Finanzspitze von 191.700 € in der Planung auswies.

Eine Kreditaufnahme war nicht veranschlagt.

B) Ausführung der Haushaltsplanung 2016

Der Jahresabschluss 2016 liegt noch nicht vor. Der vorläufige Abschluss ergibt einen Jahresüberschuss von 571.010 €.

Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer liegen um rd. 8.200 unter dem Ansatz.

Im Bereich Zuwendungen, Umlagen ist mit Mehrerträgen von 220.700 € zu rechnen. Davon 179.000 € entfallen allein auf die Integrationspau- schale des Bundes, die jedoch erst in 2017 zahlungswirksam wurde. Weitere Mehreinnahmen von rd. 26.700 € entfallen auf die Schlüsselzu- weisung B, weil die tatsächlichen Festsetzungen der Grundbeträge höher lagen als zuvor mitgeteilt. Mehreinnahmen ergaben sich auch bei der Auflösung von Sonderposten (+11.700 €) und Personalkostenerstattungen vom Kreis (+5.200 €).

Bei den Erträgen der sozialen Sicherung kommt es zu Mehreinnahmen von rd. 387.700 €. Da die Aufwendungen für die Asylbewerber in 2016 höher waren, ergeben sich entsprechenden Mehraufwendungen auf der Aufwandsseite.

Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten liegen die Erträge rd. 28.600 € unter dem Ansatz und bei den privatrechtlichen Leistungsent- gelten um 158.400 € über dem Ansatz. Davon entfallen allein rd. 50.000 € auf höhere Mieten und Mietnebenkosten (bei entsprechender Erhöhung auf Aufwandsseite).

Die sonstigen lfd. Erträge liegen um rd. 79.000 € über dem Ansatz. Diese Mehreinnahmen entfallen auf höhere Konzessionsabgaben Was- serwerk (+20.900 €), höhere Bußgelder (+8.500 €), höhere Mahngebühren und Säumniszuschläge (+19.800 €) und höhere Versicherungser- stattungen (+14.000 €).

Bei den Zins- und Finanzerträgen sind insgesamt 132.400 € Mehrerträge zu verzeichnen. Während die Zinseinnahmen um rd. 4.600 € unter dem Ansatz liegen, verzeichnen die Abschlüsse der VG-Werke Mehrerträge von. rd. 137.000 €. Noch unbekannt ist das Ergebnis des Baube- triebshofes, das mit einem Gewinn von 9.900 € eingeplant war.

Während die laufenden Personalkosten sowohl bei den Beamten und Beschäftigten planmäßig verliefen, kam es bei den Rückstellungen insgesamt zu Mehraufwendungen von rd. 221.000 €. Die PK-Reserve von 35.000 € wurde nicht benötigt, so dass die Mehraufwendungen sich insgesamt auf 196.300 € beliefen.

Bei den Versorgungsaufwendungen kam es zu Einsparungen von rd. 25.800 €.

Sach- und Dienstleistungen konnten insgesamt mit rd. 30.000 € eingespart werden.

Die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung lagen um rd. 29.200 € über dem Ansatz. Bei den Fahrzeugunterhaltungen konnten dagegen Einsparungen von rd. 60.000 € erzielt werden. Dies insbesondere, da die 10-Jahresinspektion der Drehleiter deutlich günstiger war als geplant.

Die Abschreibungen erfolgten ohne nennenswerte Abweichungen.

Im Bereich der Zuwendungen und Umlagen sind insgesamt Minderausgaben von rd. 46.600 € zu verzeichnen. Während es bei der Hilfe zum

Lebensunterhalt (-8.000 €), beim Anteil für die Schulsozialarbeit (-4.300 €) und bei der Obdachlosenunterbringung (-45.700 €) zu Einsparungen

kam, lagen die Kosten für die Kreisumlage, aufgrund der gestiegenen Schlüsselzuweisung B, um 11.650 € über dem Ansatz.

(13)

10 Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass davon allein 137.000 € (Gewinn Werke) nicht zahlungswirksam sind, die Integrationspauschale (179.000 €) sowie die Endabrechnung der Asylbewerberleistungen erst im Folgejahr geflossen sind.

Das Ergebnis des Finanzhaushalts (Z. 26) hat sich geringfügig um rd. 6.000 € verschlechtert.

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 werden Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung festgestellt.

Der Jahresabschluss stellt sich voraussichtlich wie folgt dar:

Bilanz: Das Eigenkapital erhöht sich voraussichtlich um: 571.010,00 €

Ergebnisrechnung: Der Jahresüberschuss beträgt voraussichtlich: 571.010,00 €

Gegenüber der Planung wäre dies eine Verbesserung um: 476.410,00 €

Finanzrechnung: Der Finanzmittelüberschuss beträgt voraussichtlich: 107.365,01 €

Gegenüber der Planung wären dies eine Verbesserung um: 353.215,01 €

C ) Entwicklung der Schulden = Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen HH-Jahr am 01.01.

des Jahres

Zugänge (Auf- nahme)

Abgänge (Tilgung)

am 31.12.

des Jahres

Einw. (HWS) am 31.12.

Pro-Kopf- Verschuldung

2008 3.021.312,43 210.739,14 2.810.573,29 14.799 174,67

2009 2.810.573,29 225.620,07 2.584.953,22 14.783 158,93

2010 2.584.953,22 235.509,86 2.349.443,36 14.795 150,27

2011 2.349.443,36 117.460,00 243.608,45 2.223.294,91 14.691 132,19

2012 2.223.294,91 281.356,48 1.941.938,43 14.604 113,12

2013 1.941.938,43 289.916,25 1.652.022,18 14.731 112,15

2014 1.652.022,18 204.780,89 1.447.241,29 14.771 97,98

2015 1.447.241,29 211.442,33 1.235.798,96 14.899 82,95

2016 1.235.798,96 188.992,39 1.046.806,57 15.024 69,68

2017 1.046.806,57 Keine Aufnahme 196.170,84 850.635,73 15.335 55,47

(14)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 8

11 II. Überblick über die Haushaltswirtschaft des ablaufenden Haushaltsjahres 2017

A) Haushaltsplanung 2017

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 be- schlossen. Der Ergebnishaushalt weist im laufenden Jahr einen Überschuss von 92.220 € aus und war damit ausgeglichen.

Im Finanzhaushalt 2017 beläuft sich der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 474.730 €. Der Saldo der Ein- und Auszahlun- gen aus Investitionstätigkeit beträgt -1.667.400 €. Die freie Finanzspitze errechnet sich auf 278.540 €. Der Saldo aus Ein- und Auszahlun- gen aus Finanzierungstätigkeit beträgt 1.192.670 €. Investitionen sind in Höhe von 2.141.400 € geplant. Eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.500.000 € wurde veranschlagt, ebenso wie eine Zunahme aus liquiden Mitteln in Höhe von 111.140 €.

B) Ausführung des Haushaltsplanes 2017

Die Erträge werden insgesamt um rd. 103.000 € über dem Ansatz liegen.

 Bei der Vergnügungssteuer ist mit Mehreinnahmen von rd. 16.000 € zu rechnen, da ab 01.07.17 die neue Satzung in Kraft getreten ist.

 Bei den Zuweisungen liegt der Zuschuss für die Erstellung des Gewässerpflegeplans um 6.000 € über dem Ansatz.

 Da inzwischen aber viele Flüchtlinge anerkannt wurden, ist nicht mehr die VG, sondern das Job-Center für die Leistungsgewährung zu- ständig. Statt geplanten 550.000 € Aufwendungen (ohne Bauhof/Hausmeisterkosten) rechnen wir nur noch mit 385.000 €. Somit ist auch nur mit einer Erstattung von diesem Betrag plus Bauhof/Hausmeisterkosten (65.000 €), also mit 460.000 €, zu rechnen. Die Erstattungen liegen damit um 170.000 € unter dem Ansatz.

 Bei den öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Leistungsentgelten ist in Summe mit rd. 62.000 € Verbesserungen zu rechnen. Diese entfallen auf rd. 12.000 € höhere Verwaltungsgebühren und 50.000 € höhere Kostenerstattungsbeträge der Obdachlosenunterkünfte.

 Bei den sonstigen lfd. Erträgen kommt es zu höheren Rückstellungsauflösungen von rd. 100.000 €.

 Bei den Zinserträgen ist aufgrund der allgemeinen Zinslage mit rd. 1.500 € weniger zu rechnen. Die Finanzerträge der Vg-Werke liegen lt.

Zwischenbericht um rd. 85.000 € über dem Ansatz.

Aufwendungen:

Personalaufwendungen:

Bei den Personalkosten kommt es insgesamt zu einer Steigerung von 12.000 €. Während im Beamtenbereich Einsparungen von rd. 19.000 € (Nachbesetzung Büroleiter) zu erwarten sind, kommt es bei den Beschäftigten insgesamt zu einer Erhöhung von 31.000 €. Davon entfallen 4.000

€ auf Stundenmehrungen im Personalreferat, 7.000 € auf Mehrungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (Übergangsphase Kulturreferat) und 20.000

€ entstehen durch Höhergruppierungsansprüche aufgrund der neuen Entgeltordnung.

Bei den Abschreibungen gehen wir von planmäßigen Werten aus.

Sach- und Dienstleistungen:

Bei den geplanten Anschaffungen und Unterhaltungsarbeiten gehen wir von planmäßiger Umsetzung aus.

(15)

12

31310 KE Hausmeister im Asylbereich -15.000 €

-25.000,00 € Insgesamt kommt es damit bei den Sach- und Dienstleistungen zu Einsparungen von 25.000 €.

Die Aufwendungen im Bereich der sozialen Sicherung reduzieren sich bei den Asylbewerberleistungen (s.o.) insgesamt um rd. 170.000 €, da viele Flüchtlinge in 2017 anerkannt wurden und in den Zuständigkeitsbereich der ARGE fallen. Dementsprechend fallen aber auch die Erträge im Sozialbereich niedriger aus.

Sonstige laufende Aufwendungen:

 Die Kosten für die Erstellung des Gewässerpflegeplans erhöhen sich um rd. 7.000 € (bei gleichzeitig höherem Landeszuschuss).

 Da entgegen der Haushaltsplanung eines der beiden neu anzuschaffenden Dienstfahrzeuge nicht käuflich erworben, sondern geleast wird, entstehen außerplanmäßige Leasingkosten von 2.500 €.

 Zu Einsparungen von 27.500 € kommt es voraussichtlich bei den Sachverständigenkosten (geringerer Einsatz von externen Beratungs- dienstleistern, Verschiebung des Klimaschutzgutachtens auf 2018 (wg. Zuschussantrag) und bei den Fortbildungskosten.

Bei den sonstigen laufenden Aufwendungen kommt es insgesamt zu Einsparungen, die in Summe rd. 18.000 € betragen werden.

Zinsaufwendungen:

Hier kommt es wegen der Zinslage zu einer Reduzierung von rd. 4.000 €.

Zusammenfassung: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass sich der Überschuss von 92.220 € auf 400.510 € erhöht, also eine Verbesserung von 308.290 € eintritt.

Finanzrechnung

Die voraussichtlichen Verbesserungen im Ergebnishaushalt von 308.290 € beinhalten einerseits die Finanzerträge der Werke von rd. 85.000 € und höhere Auflösungen aus Rückstellungen von rd. 104.000 €, die nicht kassenwirksam sind. Damit wäre beim Saldo der ord. Ein/Auszahlungen nur eine Verbesserung von 119.290 € erreicht.

Hinzu kommen jedoch noch folgende Verbesserungen:

(16)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 8

13 Im Asylbereich sind 450.000 € enthalten, die die Abrechnung 2016 betreffen.

Lt. gesetzl. Vorgaben musste die Integrationspauschale des Bundes von 165.000 € (nach Weiterleitung an OG Herxheim) noch im Jahr 2016 gebucht werden. Da diese aber erst in 2017 zahlungswirksam wurde, erhöht sich der Saldo der ordentlichen Ein- Auszahlungen um diese 165.000 €.

Insgesamt verbessert sich der Saldo somit um 734.290 € auf 1.209.020 €.

Der Saldo bei den Investitionsein- und auszahlungen (Z.43) verbessert sich voraussichtlich um 1.051.800 € auf -615.600 €.

Das Finanzmittelergebnis verbessert sich insgesamt um 1.786.090 € und liegt dann bei +593.420 €.

Die Darlehen werden planmäßig getilgt.

Während im Haushaltsplan noch eine Darlehensaufnahme von 1.500.000 € geplant war, konnte diese auf das Jahr 2018 verschoben wer- den, da der Baubeginn für die Modernisierung des Rathauses auf Frühjahr 2018 verschoben werden musste.

Es errechnet sich eine freie Finanzspitze von 1.012.849 €, die damit um rd. 734.309 € über dem Ansatz liegt.

C) Entwicklung der Schulden

Der Schuldenstand zu Beginn des Jahres 2017 betrug 1.046.806,57 €. €. Die Darlehen werden planmäßig mit 196.170,84 € getilgt.

Da sich der Beginn der Sanierung des Rathauses ins Frühjahr 2018 verschiebt, musste in 2017 noch kein Darlehen aufgenommen werden.

Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2017: 850.635,73 €.

Die Liquidität kann durch Kassenkredite sichergestellt werden.

III. Überblick über die voraussichtliche Entwicklung im Haushaltsjahr 2 0 1 8 A) Grundlagen der Haushaltswirtschaft

Die Gemeinde hat nach der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Grundlage für die Haushaltswirtschaft ist der Haushaltsplan. Er ist nach der Gemeindeordnung und aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften für die Haushaltsführung verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter wer- den durch den Haushaltsplan nicht begründet.

Für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes dient als Grundlage die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-Doppik). Da-

nach sind die Erträge und Aufwendungen, sowie die Ein- und Auszahlungen nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden

oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen. Sind diese nicht errechenbar, so sind sie sorgfältig zu schätzen.

(17)

14 ten) eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts von 1,9 v.H. für 2017. Für die Jahre 2018 und 2019 werden Wachstumsraten von 2,0 und 1,8 % prognostiziert.

Das Herbstgutachten liefert die Projektionen der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Infolgedessen hat die Bundesregierung ebenfalls ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2017 deutlich angehoben und geht nun von einem Anstieg des BIP von 2,0 und von einem Zuwachs von 1,8 % für das Jahr 2018 aus. Damit wurde die Prognose für beide Jahre um 0,5 bzw. 0,3 % angehoben und stellt fest:

„Gründe für die guten Aussichten sind neben der seit Jahren stabilen Binnennachfrage der Aufschwung der Eurozone. Weltwirtschaft und Welthandel haben sich in diesem Jahr deutlich belebt. Davon hat besonders die deutsche Exportwirtschaft profitiert. Auch die internationalen Wirtschaftsorga- nisationen gehen von einer robusten Entwicklung der Weltwirtschaft aus“. Die Prognose geht unter anderem davon aus, dass di Anzahl der Arbeits- losen weiter sinken wird: in 2017 um 155.000 sowie in 2018 um weitere 70.000 auf dann knapp 2,5 Mio.

Diese Herbstprojektion bildet die Grundlage für die November-Steuerschätzung.

1.2 Haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz

Die finanzielle Lage der Gemeinden ist weiterhin sehr angespannt. Die Anspannung zeigt sich insbesondere an den Verbindlichkeiten aus Krediten

zur Liquiditätssicherung, die erneut angestiegen sind. Gründe für die nach wie vor angespannte Haushaltslage sind zum einen die finanziellen

Probleme unter andrem durch den steigen Aufwuchs der Sozial- und Jugendhilfeausgaben und die mangelnde Bundesbeteiligung an diesem im-

mensen Kostenblock. Zum anderen sind die kommunalen Steuereinnahmen trotz der Steigerungsraten der vergangenen Jahre immer noch deutlich

niedriger als der Durchschnitt der Flächenländer. Im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung ist es oberstes Ziel den Haushaltsausgleich zu

erreichen, den bisherigen Aufwuchs der Kredite zur Liquiditätssicherung zu bremsen sowie das Liquiditätskreditniveau zurückzuführen. Sofern sich

die gute konjunkturelle Entwicklung und das niedrige Zinsniveau fortsetzen sowie die Konsolidierungsbemühungen konsequent umgesetzt werden,

bestehen gute Chancen zur Verbesserung der Haushaltssituation. Dies gilt es konsequent zu nutzen.

(18)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 8

15 1.3 Kommunale Haushaltskonsolidierung

Die Haushaltskonsolidierung ist nach wie vor zentrale Herausforderung der nächsten Jahre. Alle Ebenen müssen weiterhin Anstrengungen unter- nehmen, um die Eigendynamik von Ausgabensteigerungen und den Aufwuchs der Liquiditätskredite zu bremsen.

Die kommunalen Gebietskörperschaften sind nach wie vor zu einem strikten Haushaltskonsolidierungskurs aufgefordert, wobei alle gestaltbaren Möglichkeiten –vorrangig zur Ausgabenreduzierung – sowie zur Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen zu nutzen sind, um Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen.

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz zeigt im Kommunalbericht regelmäßig Möglichkeiten auf, die zu einer Verbesserung der Haushalts- und Finanz- situation der Kommunen führen können. Im Kommunalbericht 2017 stellt der Rechnungshof fest, dass die Bedenken vieler Kommunen die Hebes- ätze weiter zu erhöhen unbegründet sind, da z.B. bei der Grundsteuer Ausweichreaktionen der Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht zu befürchten sind und auch, dass die Verwaltungsgerichte in aktuellen Entscheidungen auch drastische Erhöhungen der Grundsteuer B als rechtlich unbedenklich gehalten haben. Insgesamt stellt der Rechnungshof fest, dass Gemeinden mit hohen Liquiditätskreditschulden und anhaltenden Haushaltsdefiziten nach wie vor gehalten sind, verstärkt vorhandene Spielräume bei den Hebesätzen zur Haushaltsverbesserung zu nutzen.

Auch die Landesregierung hält es für unabdingbar, den Empfehlungen des Rechnungshofs zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und vor allem zur Reduzierung des unverändert hohen Ausgabeniveaus zu folgen. Dies gilt insbesondere für Kommunen mit unausgeglichenen Haushalten. Der konsequente Abbau der teilweise hohen Verschuldung und die Erreichung des Haushalsausgleichs sind unter anderem nur möglich, wenn der finanzpolitische Kurs strikter Haushaltskonsolidierung sowohl ausgabe- als auch einnahmeseitig verstärkt fortgesetzt wird. Da einnahmebezogene Maßnahmen alleinkein Garant für den Haushaltsausgleich sind, müssen in verstärktem Umfang Konsolidierungsmöglichkeiten auf der Ausgaben- seite konsequent genutzt werden.

Risiken bestünden hier unter anderem aufgrund des derzeit sehr niedrigen Zinsniveaus, welches bei einem Anstieg zu weiteren Haushalsbelastun- gen führen kann. Dieses Risiko kann nur durch eine Verminderung des Schuldenstandes, insbesondere der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung, begrenzt werden.

2. Hinweise und Orientierungsdaten für die Zuweisungen und Umlagen nach LFAG im Jahr 2018

Für die kommunale Haushaltsplanung kann von folgenden Orientierungsdaten ausgegangen werden:

(19)

16

2013 657,72 EUR

2014 722,28 EUR

2015 696,80 EUR

2016 702,06 EUR

2017 712,07 EUR

2018 750,91 EUR

Schlüsselzuweisung B1: unverändert 10 € /Einwohner

2.2. Schlüsselzuweisung B2:

Der Grundbetrag (ohne Investitionsschlüsselzuweisung) wird festgesetzt auf 1.370 EUR.

Jahr Grundbetrag

2010 928,00 EUR

2011 954,00 EUR

2012 1.005,00 EUR

2013 1.067,00 EUR

2014 1.105,00 EUR

2015 1.160,00 EUR

2016 1.264,00 EUR

2017 1.286,00 EUR

2018 1.370,00 EUR

(20)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 8

17 2.4. Investitionsschlüsselzuweisung

Der Grundbetrag für die Investitionsschlüsselzuweisung wird festgesetzt auf 1.390 EUR.

Jahr Grundbetrag

2010 943,00 EUR

2011 969,00 EUR

2012 1.026,00 EUR 2013 1.088,00 EUR 2014 1.127,00 EUR 2015 1.181,00 EUR 2016 1.285,00 EUR 2017 1.306,00 EUR 2018 1.390,00 EUR

Die Verbandsgemeinde Herxheim erhält voraussichtlich eine Schlüsselzuweisung (B2) in Höhe von 652.167 EUR (VJ. 590.919 EUR), so- wie für ihren überregionalen Wirkungskreis (B1) von 153.350 EUR (VJ. 152.940 EUR).

Daneben wird mit einer Investitionsschlüsselzuweisung in Höhe von 60.289 EUR (VJ. 60.150 EUR) gerechnet.

Insgesamt wird in 2018 bei den Zuweisungen mit Mehreinnahmen in Höhe von 61.797 EUR gerechnet.

2.7 Finanzausgleichsumlage

Die landesdurchschnittliche Steuerkraft als Grundlage für die Berechnung wird auf 1.067,26 EUR festgesetzt (VJ: 969,52 EUR).

2.8. Umlage zur Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit:

Der Umlagesatz wird auf 1,063247 % festgesetzt.

Die anzurechnende Gewerbesteuerumlage ist für das 4. Quartal 2016 mit 5 % und für das 1. bis 3. Quartal 2017 mit 4,5 % zu ermitteln.

Hieraus errechnet sich für die VG eine Umlagepflicht von rd. 74.511 € (VJ: 75.371 €).

2.10. Umlage Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

Die Umlage FHöV wird für Verbandsgemeinden auf 0,53 €/Einwohner festgesetzt.

Für die Verbandsgemeinde errechnet sich somit ein Betrag von rd. 8.150 €.

(21)

18 Es bleibt den Gemeinden aber freigestellt, alle Änderungen bereits früher anzuwenden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat sich für diese Variante entschieden. Da unser Softwareanbieter die neuen Bestimmungen bereits um- gesetzt und auch die neuen Muster zur Verfügung gestellt hat, haben wir uns für die Anwendung der neuen Vorschriften bereits ab Haushalt 2018 entschieden. Dies ist der Grund, warum manche Muster nun anders dargestellt sind. Der Hauptunterschied liegt aber darin, dass nun der Ergebnis- und Finanzhaushalt in einer gemeinsamen Übersicht dargestellt werden und auf diese Weise viele doppelte Ausdrucke erspart werden.

Erläuterung der Ansätze im Ergebnishaushaltsplan 2018

Das laufende Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit ist der Saldo aus der Summe der laufenden Erträge und der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit und liegt bei -87.140 €. Hinzu kommt das Finanzergebnis (Z. 19, d.h. der Saldo aus Zins- und Finanzerträgen und Auf- wendungen), das bei +157.380 € liegt. In den Finanzerträgen sind die erwarteten Gewinne von Wasser- und Abwasserwerk mit insgesamt 243.800 € und der voraussichtliche Verlust des Baubetriebshofes von -48.800 € enthalten (Spiegelbildmethode). Die Summe der beiden Sal- den ergibt einen Jahresüberschuss in Höhe von 70.240 €. Der Plan des Haushaltsjahres 2017 sah als Jahresergebnis einen Überschuss von 92.220 € vor. Dort waren die geplanten Gewinne aus den Werken i.H. von 169.400 € und des Bauhofes von 29.800 € berücksichtigt.

Die Abschreibungen wurden direkt aus der Anlagenbuchhaltung importiert. Insgesamt betragen die Abschreibungen 448.920 € (Vorjahr:

340.400 €. Die Steigerung hängt vor allem mit den neuen Feuerwehrfahrzeugen und der höheren Afa der Betriebs-und Geschäftsausstattung bei der Feuerwehr zusammen. Die „Auflösung der Sonderposten“ (d.h. die Verteilung der erhaltenen Zuschüsse auf die Nutzungsdauer) stellen Erträge dar und sind mit 180.260 € kalkuliert (VJ: 144.250 €).

Alle Unterhaltungsmaßnahmen werden unabhängig von ihrer Größenordnung grundsätzlich im Ergebnishaushalt veranschlagt. Hierfür sind 377.180 € eingeplant (VJ: 302.450 €). Die größeren Unterhaltungsarbeiten wie auch die Anschaffungen unter 1.000 € netto (neue Wertgrenze

seit 2015) sind in der Tabelle zu den jeweiligen Teilhaushalten aufgelistet.

Die laufenden Betriebskosten sind mit 240.150 € kalkuliert (VJ: 222.550 €). Hier sind höhere Stromkosten und höhere Reinigungskosten

kalkuliert.

(22)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 8

19 Die Personalaufwendungen der aktiven Beamten und Beschäftigten, sowie der Ehrenbeamten sind (ohne Rückstellungen) mit 3.608.460 € kalkuliert. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung um 156.320 €, also um 4,53 %. Die Aufwendungen für die Versorgungsempfänger (ohne Rückstellungen) sind mit 378.000 € geplant, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 3.000 €, also um 0,8 % bedeutet. Insge- samt liegen die Personalkosten bei 3.986.460 € (VJ: 3.827.140 €), was insgesamt einer Steigerung um 4,16 % entspricht. Kalkuliert wurden Erhöhungen von 2,35 % bei den Beamten (ab 1.1.18) und von 2,5 % bei den Beschäftigten (ab 1.2.18). Einzelheiten sind dem Vorbericht zum Stellenplan zu entnehmen. Außerdem wurden die durch Tarife und gesetzliche Regelungen eintretenden Steigerungen in Dienstaltersstufen und die unter Berücksichtigung der Überleitung ins neue Tarifrecht noch zu gewährenden Strukturausgleiche berücksichtigt.

Die Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen, sowie die Zuführungen für die Bildung von Rückstellungen für Altersteilzeit, Über- stunden und Urlaub sind Aufwendungen (nur im Ergebnishaushalt) und erhöhen die Rückstellungen in der Bilanz. Insgesamt ist 2018 für die Zuführung zu Rückstellungen ein Betrag in Höhe von 447.750 € für die aktiven Beamten und Beschäftigten (VJ: 417.100 €) eingeplant. Zur Gegenfinanzierung wird als Ertrag die Auflösung von Rückstellungen gebucht, die mit 50.000 € veranschlagt ist (VJ Ansatz: 35.400 €). Insge- samt sind für aktives Personal und Versorgungsempfänger unter Berücksichtigung der Auflösungen 397.750 € Rückstellungen veranschlagt.

Die Effektiv-Personalkosten (inkl. dem Saldo der Rückstellungen) liegen bei 4.384.210 € (VJ: 4.208.840 €) und haben sich gegenüber dem Vorjahr um 4,17 % erhöht (s. folgende Tabelle).

Insgesamt muss bei der Betrachtung der Personalkosten aber auch berücksichtigt werden, dass durch die Erhebung von Verwaltungskosten- beiträgen sowie durch Personalkostenerstattungen (insbesondere von den Werken, Landkreis und Ortsgemeinden) eine Refinanzierung in nicht unbeträchtlicher Höhe erfolgt.

So sind Personalkostenerstattungen von 398.200 € (VJ: 417.800 €) und Verwaltungskostenbeiträge von 126.100 € (VJ: 95.500 €) im Haushalt 2018 eingeplant.

Auch wenn man berücksichtigt, dass umgekehrt die Verbandsgemeinde Personalkostenzuschüsse an Kreis und an andere Ortsgemeinden in Höhe von 53.800 € (VJ: 52.100 €) zu leisten hat, bleibt ein positiver Saldo von +470.500 € (VJ: +461.200).

Dies immerhin ein Anteil von 11,8 % (VJ: 13,36 %).

(23)

20 Versorgungsempfänger 250.430 € 294.599 € 305.226 € 339.608 € 335.260 € 375.000,00 378.000,00 3.000,00 € 0,80%

Gesamt PK ohne Rückst. 3.162.147 € 3.250.910 € 3.332.388 € 3.431.192 € 3.539.475 € 3.827.140,00 3.986.460,00 159.320,00 € 4,16%

Entwicklung der Rückstellungen:

RE 2012 RE 2013 RE 2014 Vorl. Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Differenz in %

Erg. 2015 vorl.Erg. 18/17

Beamte 490.999 € 229.451 € 342.928 € 325.795 € 378.696 € 365.000 € 417.000 € 52.000 € 14,25%

Beschäftigte 48.622 € 5.875 € 13.140 € 25.691 € 25.296 € 50.000 € 19.000 € -31.000 € -62,00%

Ehrenbeamte/Sonstige 4.104 € 2.076 € 2.319 € 4.263 € 5.288 € 1.100 € 1.100 € 0 € 0,00%

Summe Aktive 543.725 € 237.402 € 358.387 € 355.749 € 409.280 € 416.100 € 437.100 € 21.000 € 5,05%

Rückstellungen

Versorgungsempfänger 114.798 € 0 € 74.136 € 339.884 € 6.261 € 1.000 € 10.650 € 9.650 € 965,00%

Gesamt 658.523 € 237.402 € 425.744 € 695.633 € 415.541 € 417.100 € 447.750 € 30.650 € 7,35%

Rückstellungen

Auflösung Rückstell. -47.877 € -435.526 € -158.517 € -58.756 € -26.672 € -35.400 € -50.000 € -14.600 € 41,24%

Saldo Rückstellungen 610.646 € -198.124 € 267.227 € 636.877 € 388.869 € 381.700 € 397.750 € 16.050 € 4,20%

Gesamt PK inkl. Rückstellungen 3.772.793 € 3.048.824 € 3.599.615 € 4.068.069 € 3.928.344 € 4.208.840,00 € 4.384.210,00 € 175.370 € 4,17%

(24)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 8

21 Immaterielle

Rechte

3% Gebäude

15%

Infrastruktur- vermögen

10%

Fahrzeuge 23%

Maschinen /BGA 19%

Gebäude auf fremdem Grund u.Boden

29%

Abschreibungen 2018

EUR 448.920

(25)

22 Größere Positionen im Ergebnishaushalt des Teilhaushalts 1

Produkt Maßnahme Ansatz 2018

Aufwendungen

Ansatz 2018 Erträge 11120 Rathaus/Allgemeine Verwaltung:

- Allgemeine Unterhaltung Gebäude außerhalb Baumaßnahme

- Geschäftsausstattung

(Ersatzbeschaffung Büromöbel für 8 Arbeitsplätze, Reserve (2.000 €)

- Kommunalberatung, Organisationsuntersuchung (externe Beratungs- leistungen), Prüfauftrag Umsatzsteuer

- Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes, neu veranschlagt Förderung: 65 %

6.000 € 16.000 €

15.000 € 50.000 €

87.000 €

32.500 €

32.500 € 11130 Öffentlichkeitsarbeit

- weitere Kosten für neu Homepage VG 4.050 €

11195 LEADER (integriertes ländliches Entwicklungskonzept 2014-2020 für die Region Südpfalz)

- jährliche anteilige Kosten für Leader-Regionalmanagement

5.000 € 5.000 €

11196 LEADER: Projekt Nähwirkstatt - Zuwendung (vor.60%)

27.700 €

17.440 €

(26)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 8

23 11197 LEADER: Biodiversität

- Kostenbeteiligung am Projekt Biodiversität (neu veranschlagt) - Erarbeitung des übergreifenden Projektes Biodiversitätsstrategie

6.000 € 1.000 € 7.000 €

11440 EDV:

- unvorhersehbare Anschaffungen Hardware 3.000 € 54710 ÖPNV:

- Verkehrsuntersuchung zur Verbesserung des Personennahverkehrs, 2. Phase

10.000 €

Besondere Veranschlagungen im Teilhaushalt 1: 143.750 € 49.940 € Im Finanzhaushalt dieses Teilhaushaltes sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 1.479.200 € (VJ 1.375.200 €) vorgesehen.

Produkt Bezeichnung der Maßnahme Auszahlungen Einzahlungen

11120 MN 72

MN 21

Allgemeine Verwaltung

- Rathaus: energetische Modernisierung und funktionale Verbesserungen Restmittel aus 2017 stehen zur Verfügung, weitere 1,4 Mio in 2018 und Mehrkosten in 2019, Umsetzung 2018/19 (GK: 2,95 Mio €)

- Zuschuss Investitionsstock (gem. Bescheid in 18 und 19 je 453.000 € - Neuanschaffung Tresor für die VG-Kasse

1.400.000 €

4.000 € 1.404.000 €

453.000 €

11130 Öffentlichkeitsarbeit

Einführung eines Bürger-Geo-Informationssystems (Schulungskosten 1.000 € im Ergebnishaushalt)

2.200 € 11195

MN 86

LEADER:

Eigenanteil für Durchführung von geförderten Projekten (Vorsorgeposition)

10.000 € 11440

MN 32 Mn 81

EDV:

-Vorlaufkosten Dokumentenmanagement - Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit:

2. Serverraum wird doch außerhalb der Umbaumaßnahme

10.000 €

12.000 €

(27)

24

Summe Investitionen im Teilhaushalt 1 1.479.200 € 465.000 €

Teilhaushalt 2: Schule, Kultur und Sport

In diesem Teilhaushalt sind neben den 11 Produkten, die sich auf die Schulen in Trägerschaft der VG und dem Pamina-Schulzentrum bezie- hen, noch die Produkte: Volkshochschule, Partnerschaft mit Ruanda, Sportförderung und Kommunale Tourismusförderung enthalten. Kalku- liert wird in diesem Teilhaushalt mit Erträgen i.H. von 321.590 € (VJ: 261.420 €). Die Aufwendungen des Teilhaushalts sind veranschlagt mit 1.111.980 € (VJ: 959.810 €). Die Personalaufwendungen betragen voraussichtlich 463.080 € (VJ: 444.120 €). 420.500 € sind für Sach- und Dienstleistungen vorgesehen (VJ: 304.850 €). Davon entfallen alleine 100.000 € auf die Heizungserneuerung bei der Grundschule Rohrbach (s. Tabelle) und 37.250 € auf Anschaffungen von Gegenständen unter 1.000 €.

Bereits während des Haushaltsjahres 2017 wurde in diesem Teilhaushalt das neue Produkt 24325 „Sonstige schulische Aufgaben –Schüler- ferienbetreuung“ gebildet. Als Zusatzangebot zu den bereits seit Jahren durchgeführten „Kinderferienwochen“ der VG-Jugendpflege, wird als weiteres Angebot eine Schülerferienbetreuung für Grundschüler in den Ferien (geplant: 1 Woche Osterferien, 1 Wochen Sommerferien und 1 Woche in den Herbstferien) angeboten.

Größere Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018 im Teilhaushalt 2:

2111022

Grundschule Herxheim Ansatz 2018

Aufwendungen 21110 Grundschule Herxheim: Unterhaltung Gebäude

- Erneuerung Holzfensterbänke Neubau - allgem. Unterhaltung

- Umbau ehemalige Küche in Besprechungszimmer erst nach erfolgter Umbaumaßnahme in 2019

7.000 € 15.000 €

22.000 €

(28)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 8

25 21113 Sporthalle der Grundschule Herxheim

- Reparatur Steuerung Licht/Fenster (neu veranschlagt) - Sanierung Duscharmaturen

- allgem. Unterhaltung

5.000 € 3.000 € 2.000 € 10.000 €

Grundschule Rohrbach

21130 Grundschule Rohrbach: Unterhaltung Gebäude - Heizungsaustausch (Vorsorgeposition),

gg. anteilige KE von OG Rohrbach wg. gemeinsamer Heizung DGH/Rathaus/Bauhof (vor. rd. 35 %) also 40.000 €,

- Überprüfung/Reparatur Jalousien - Taubenabwehr

- allgem. Unterhaltung

100.000 €

5.000 € 5.000 € 3.000 € 113.000 €

Gesamtsumme der Unterhaltungen im Teilhaushalt 2: 145.000 €

Anschaffungen geringfügiger Gegenstände (< 1.000 € netto)

Produkt Maßnahme Ansatz 2018

21110 Grundschule Herxheim:

- 2 Klassensätze Stühle und Tische - 15 Küchenstühle (kindgerecht) - 2 Stellwände für Elternabende - Bürodrehstuhl

- Laptop

- Hebelschneidemaschine - Unvorhergesehenes

8.200 € 1.250 €

600 € 250 €

700 € 400 €

100 € 11.500 €

21110 Hausmeisterbedarf:

- Nass/Trockensauger neu veranschlagt (1.400 €), - sonstige Kleinwerkzeuge

1.400 € 600 € 2.000 €

21111 Grundschule Herxheim, Betreuende Grundschule

- Anschaffung von neuen beweglichen Spielgeräten 1.000 €

(29)

26 - Neumöblierung Lehrerzimmer

- Ersatzbeschaffung Spülmaschine

- Kleinanschaffungen (Micro CD-Anlage, CD Player, CD-Sets, usw.)

2.500 € 750 € 1.150 €

9.250 € 21130 Taubenvergrämung (Dienstleistungen, Falkner) 12.000 €

Gesamtsumme : 37.250 €

Folgende Investitionen mit einer Investitionssumme von 562.000 €sind vorgesehen:

21110 MN 22

MN 84:

Grundschule Herxheim

Ergänzung Betriebs- Geschäftsausstattung:

- 2 Smartboard, neues Medienprojekts Barrierefreie Grundschule:

- Einbau Außenaufzug und Errichtung einer behindertengerech- ten Toilette

Restmittel von vor. 365.000 € werden übertragen, Mehrkosten (30.000 €) und Kosten für Einsatz Bauhof (10.000 €) neu ver- anschlagt

Plus Mehrkosten für ELektrosanierung - Landeszuschuss (55 % angenommen) - Kreiszuschuss

- Zuschuss für LED Umstellung im Altbau

Auszahlungen

7.000 €

40.000 €

485.000 €

Einzahlungen

220.000 €

41.000 €

27.000 €

288.000 €

(30)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 8

27 MN 88

MN 73

Trampolin für Schulhof der Grundschule Herxheim

- Kosten Trampolin (7.500 €), Einbau (2.500 €) neu veranschl.

- Spende vom Förderverein Garage für Kinderfahrzeuge GTS

Kann nicht mit MN 84 umgesetzt werden, getrennt veranschlagt

10.000 €

15.000 €

7.500 €

Gesamt- Investitionen GS Herxheim 557.000 € 268.500 €

21130 MN 84

Grundschule Rohrbach Barrierefreie Grundschule:

- Vorlaufkosten Planung neu veranschlagt

die erforderlichen Mehrkosten werden neu veranschlagt, ebenso wie der Landeszuschuss (noch nicht bewilligt) Gesamt- Investitionen GS Rohrbach

5.000 €

5.000 €

Gesamt-Investitionen im Teilhaushalt 2 562.000 € 268.500 €

Teilhaushalt 3: Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

Insgesamt sind in diesem Teilhaushalt 5 Produkte zusammengefasst. Hier sind im Ergebnishaushalt Erträge aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 309.740 € (VJ: 308.620 €) veranschlagt. Aufwendungen sind in Höhe von 1.096.140 € (VJ:1.082.730 €) veranschlagt.

Bei den Sach- und Dienstleistungen sind insgesamt 171.080 € eingeplant (VJ: 187.750 €). Davon entfallen allein 110.000 € auf die Gewäs- serunterhaltung.

Im Ergebnishaushalt dieses Teilhaushalts sind folgende größere Unterhaltungsmaßnahmen geplant:

Unterhaltungen im Teilhaushalt 3 AZ EZ

55210 Gewässer:

- allgem. Unterhaltung, Grünpflegearbeiten (Fremdfirmen) - Baumfällungen an Gewässern

- Gehölz/Reinigungsarbeiten zw. Herxheim und Herxheimweyher, am Saugraben und am Quodbach

Summe der Unterhaltungen

35.000 €

30.000 €

45.000 €

110.000 €

(31)

28 In diesem Teil- Finanzhaushalt sind 2018 10.000 € für Investitionen eingeplant.

Investitionen im Teilhaushalt 3 AZ

55210 MN 95

Gewässer

- Vorlaufkosten für neue MN, die aus dem Gewässerentwicklungsplan entwickelt werden 10.000 €

Teilhaushalt 4: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brandschutz, Soziales und Generationen

In diesem Teilhaushalt liegt das laufende Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit bei -1.348.560 € (VJ: -1.358.880 €). Die Personalaufwendungen stellen mit 817.310 € (VJ: 870.080 €) die größte Position dar.

Der Aufwand der sozialen Sicherung liegt 2018 bei 537.350 € (VJ: 720.000 €). Grund sind wesentlich geringere Ausgaben für Asylbewerber (inkl. den Leistungen des Baubetriebshofes. In 2018 sind 344.500 € eingeplant, also 295.500 € weniger als im Vorjahr. Hiervon werden voraussichtlich 357.000 € durch den Landkreis erstattet.

Besondere Mehraufwendungen beim Produkt Brandschutz gibt es 2018 für die Feierlichkeiten anlässlich des 150-jährigen Bestehens der Freiwilligen Feuerwehr Herxheim. Neben einer Broschüre und einem Festbankett, ist auch ein großes Fachsymposium in der Festhalle geplant. Insgesamt sind hierfür 17.500 € veranschlagt, die zum Teil durch Spenden und Teilnehmerbeiträge in Höhe von vor. 8.000 € gegen- finanziert werden.

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende liegt bei unverändert 160.000 €. Während die Fallzahlen für „Einheimische“ sinken, steigt der Auf- wand für die anerkannten Flüchtlinge.

Neu gebildet wurde das Produkt: 31417: Soziale Einrichtungen – „TAFEL“. In diesem Produkt werden die Miet- und Mietnebenkosten für

die ersten beiden Jahre als Zuweisung für lfd. Zwecke des Bereichs Soziale Sicherung gebucht.

(32)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 8

29 Im Bereich Brandschutz, der ebenfalls in Teilhaushalt 4 angesiedelt ist, sind im Ergebnishaushalt folgende Anschaffungen vorgesehen:

12610 Brandschutz Auszahlungen

Gebäudeunterhaltung:

Herxheim: Anstrich Hallenboden

Beleuchtungskonzept FW-Haus, Umstellung auf LED Austausch Kunststoffsichtelemente bei Hallentor 2 Ergänzung Videoanlage

Bauliche Veränderung i.R. Umbau Atemschutzwerkstatt Sonstiges

Insheim: Innenanstrich

Rückbau Einsatzzentrale, Neue Elektroinstallation Rohrbach: Erneuerung des Hallenbodens, Vorlaufkosten, neu veranschlagt

VG: Wartung Sektionaltore

Fahrzeugunterhaltung:

- neue Bereifung Rüstwagen - HLF-Inspektion

- DLK-Jahresprüfung

- Kundendienst Fahrzeuge allgemein - Unvorhergesehene Reparaturen usw.

2.000 € 3.000 € 3.000 € 200 € 4.000 € 1.800 € 14.000 €

1.000 € 3.000 € 5.000 €

2.000 € 11.000 €

25.000 €

2.500 € 1.000 € 1.800 € 10.000 € 11.200 € 26.500 €

12610 Brandschutz Auszahlungen

Anschaffungen geringwertiger Gegenstände (<1.000 € netto):

Herxheim:

- Aktualisierung Beladung TLF und MZF (neu veranschlagt) - Schränke, Regale Funkwerkstatt

3.000 €

1.000 €

(33)

30 Hayna:

- Spülmaschine - Farblaserdrucker

- Sonstige Kleinanschaffungen Herxheimweyher:

- Hohlstrahlrohre B und C

- Sonstige Kleinanschaffungen

Rohrbach:

- Beladung für HLF 10

VG-allgemein und Gerätewart:

- Ersatzbeschaffung Schläuche, Leinen, Haltegurte, Verbandskäst.

- Einsatzmonitore Gerätehäuser - Sonstiges

Atemschutz:

- Atemluftflaschen - Fluchthaube

- Sonstige Kleinausstattungsgegenstände

Reserve und zur Rundung

2.650 €

800 € 350 € 600 € 1.750 €

1.300 € 500 € 1.800 €

7.100 €

4.500 € 2.000 € 500 € 7.000 €

6.000 € 1.400 € 1.200 € 8.600 €

5.450 €

5.450 €

(34)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 8

31 Summe gwg Brandschutz (nach Aufrundung ) 44.500 €

Fahrzeugunterhaltung 26.500 €

UH Betriebs- und Geschäftsausstattung 20.000 €

UH Gebäude 25.000 €

Unterhaltungen Brandschutz insgesamt 74.500 €

Im Teilhaushalt 4 Bürgerdienste sind im Finanzhaushalt Auszahlungen für Investitionen i.H. von 461.000 € vorgesehen.

Es handelt sich dabei ausschließlich um Investitionen für den Brandschutz.

Die Investitionsauszahlungen verteilen sich wie folgt:

12610 Produkt Brandschutz 12610 Investitionen Auszahlungen MN 24 Betriebs- und Geschäftsausstattung:

- Schmutzwasserpumpe (FW Rohrbach für HLF 10)) - Stromerzeuger (FW Rohrbach für HLF 10)

- Rettungszylinder (FW Rohrbach für HLF 10), - Abstützsystem (FW Rohrbach für HLF 10)

- Erweiterung TH-Satz (FW Rohrbach) neu veranschlagt

- 2. Phase des Rollcontainer-Konzeptes (2017-2020), VG allgemein - Wehrleiter (Blaulicht), VG-allgemein neu veranschlagt

- Unvorhergesehenes, Rundung

4.100 € 9.000 € 2.400 € 2.200 € 3.200 € 12.500 € 2.000 € 2.500 € 37.900 €

MN 24 EDV Ausstattung

- Arigon-Software (Modul Interface) - Arigon (Vomatec, PC, Scanner, Tablet) - Crash Recovery System (Software)

4.000 € 16.000 € 1.500 € 21.500 €

MN 54 FEZ:

Umbau Funktisch (neu veranschlagt) und Einbau Lüftung/Klimaanlage (neu veranschlagt)

60.000 € 8.000 € 68.000 €

MN 60 Digitale Alarmierung:

Neu veranschlagt: 14 Meldeempfänger €

Gleichzeitig Landeszuschuss von 50 %: 1.100 €

2.900 €

(35)

32 MN 92 Anschaffung HLF 10 für FW Rohrbach

(Erlös Altfahrzeug i.H. 5.000 € im EHH)

240.000 € MN 94 Räumliche Erweiterung Feuerwehrhaus Herxheim

Vorlaufkosten 5.000 €

Zwischensumme Investitionen Brandschutz 461.000 €

Teilhaushalt Zentrale Finanzdienstleistungen

Dieser Teilhaushalt fasst die beiden Produkte „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlage“ und „Sonstige allgemeine Finanzwirt- schaft“ zusammen.

Der Ansatz für die Vergnügungssteuer, als einzige Steuer deren Aufkommen der VG zusteht, ist mit 103.000 € veranschlagt. Hier wirkt sich zum einen der ganzjährige Betrieb der neuen Spielhalle aus, ebenso wie die neue Berechnungsgrundlage, die seit 1.7.2017 gilt.

Aufgrund der vorläufigen Berechnungen für den Finanzausgleich wird mit Schlüsselzuweisungen (B1, B2 und Investitionsschlüsselzuwei- sung) in Höhe von insgesamt 865.806 € gerechnet (Vorjahr 804.609 €). Die Investitionsschlüsselzuweisung i.H. von 60.289 € wird nur im Finanzhaushalt gebucht.

Die Einzahlungen aus der VG-Umlage (23%) sind in Höhe von 4.266.400 €, die Einzahlungen aus der Schulumlage in Höhe von 681.020 € veranschlagt.

Für die Bildung der Pflicht-Versorgungsrücklage ist ein Betrag in Höhe von 17.000 € eingeplant.

Zur Finanzierung der nicht durch Zuwendungen finanzierten Kosten für die Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahme Rathaus (Eigenanteil) war bereits in 2017 die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 1.500.000 € eingeplant. Dieser Investitionskredit wurde 2017 durch die Kommunalaufsicht genehmigt. Da sich der Baubeginn jedoch nun ins Frühjahr 2018 verlagert, musste der Kredit bisher noch nicht aufgenommen werden. Die Kreditermächtigung gilt somit auch für die Aufnahme im Jahr 2018 fort und darf nicht nochmals veranschlagt werden. Die Tilgung wird erst nach Fertigstellung in 2019 beginnen. Es ist vorgesehen den Kredit in einer Summe in 2018 aufzunehmen. Ob dieser dann tatsächlich in voller Höhe bereits in 2018 oder zum Teil erst in 2019 abgerufen wird, hängt vom Baufortschritt ab.

Vorsorglich wurde in der Haushaltssatzung eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von 1,1 Mio € vorgesehen, die dann auch noch in 2019 zur

Verfügung stünde, selbst wenn sich 2019 kein negativer Investitionssaldo ergeben sollte. Tatsächlich aufgenommen werden soll nur ein

(36)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 8

33 Darlehen zur Finanzierung der Baumaßnahme an der Grundschule Herxheim in Höhe von 460.000 €. Vorteil dabei ist, dass für die Berech- nung der Schulumlage dann nur der Schuldendienst einbezogen wird und so die Ortsgemeinden über die Schulumlage nicht zu stark zu belastet. werden.

1.5 Vorläufige Umlagegrundlagen Entwicklung der Umlagegrundlagen

Jahr Grundsteuer A und B

Gewerbe- und Umsatzsteuer

Einkommensteuer u.

Ausgleichsbeträge

Schlüsselzuwei- sungen der OG

Umlagegrundlage insgesamt

2004 1.309.547,00 2.677.434,00 4.181.314,00 205.405,00 8.373.700,00

2005 1.367.669,00 3.447.138,00 4.204.866,00 222.501,00 9.242.174,00

2006 1.383.209,00 4.889.969,00 4.255.889,00 289.012,00 10.818.079,00

2007 1.393.328,00 4.624.912,00 4.651.347,00 442.961,00 11.112.548,00

2008 1.418.714,00 4.580.412,00 5.116.720,00 437.623,00 11.553.469,00

2009 1.452.793,00 4.655.463,00 5.966.573,00 321.185,00 12.396.014,00

2010 1.494.170,00 4.156.290,00 5.680.872,00 364.344,00 11.695.676,00

2011 1.576.591,00 5.222.322,00 5.557.231,00 276.331,00 12.632.480,00

2012 1.606.866,00 3.353.394,00 5.931.203,00 401.416,00 11.292.879,00

2013 1.592.978,00 4.350.120,00 6.499.187,00 463.746,00 12.906.031,00

2014 1.745.722,00 4.422.664,00 6.976.369,00 556.287,00 13.701.042,00

2015 1.761.710,00 5.342.738,00 7.124.254,00 431.133,00 14.659.835,00

2016 1.768.585,00 6.847.163,00 7.747.067,00 353.478,00 16.716.293,00

2017 1.855.815,00 7.952.199,00 7.309.765,00 366.703,00 17.484.482,00

2018 1.838.799,00 7.935.412,00 8.384.861,00 390.656,00 18.549.728,00

(37)

34 dass im Ergebnishaushalt mindestens ein ausgeglichenes Jahresergebnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 28 GemHVO, Posten E23) ausgewiesen werden kann. Bei einem Umlagesatz von 23 % sind beide Voraussetzungen erfüllt.

Umlage-Bedarfsermittlung Betrag/EUR Zu deckende Auszahlungen Summe

(F15+F18+F21+F36)

7.746.910 € Minus Einzahlungen

(ohne VG-Umlage)

Summe F8+F17+F21

- 3.878.110 €

Differenz = Umlagebedarf 3.868.800 €

Umlage bei 23 % 4.266.400 €

Freie Finanzspitze Ausgleich FHH F44 +397.600 €

Bedeutet Jahresergebnis E23 +70.240 €

(38)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 8

35 21,00%

22,00%

23,00%

24,00%

25,00%

26,00%

27,00%

28,00%

0 € 500.000 € 1.000.000 € 1.500.000 € 2.000.000 € 2.500.000 € 3.000.000 € 3.500.000 € 4.000.000 € 4.500.000 €

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Umlagenentwicklung

VG Umlage Schulumlage Umlageprozentsatz

(39)

36

2007 412.341 38,00 156.689

2008 446.680 39,00 174.205

2009 490.541 40,00 196.216

2010 521.386 41,00 213.768

2011 399.064 41,00 163.617

2012 741.571 41,50 311.460

2013 mit Zensus

644.978 733.806

43,10 277.985

316.270

2014 625.453 43,50 272.072

2015 639.309 43,85 280.337

2016 598.067 43,85 262.252

2017 590.919 45,50 268.868

2018 652.167 45,50 296.736

1.8 Schlüsselzuweisungen

Die Orientierungsdaten für den kommunalen Finanzausgleich führen bei der Berechnung der

Schlüsselzuweisung 2018 zu einem Betrag von 1.042.823 EUR Davon erhält die Ortsgemeinde Herxheim aufgrund ihrer zentralörtlichen Bedeutung

(Mittelzentrum im mittelzentralen Verbund – LEP IV) einen Betrag von -389.834 EUR und die Ortsgemeinde Rohrbach für ausländische Stationierungskräfte einen Betrag von -822 EUR

Die Schlüsselzuweisung B II für die VG beläuft sich auf 652.167 EUR

Daneben erhält die Verbandsgemeinde Herxheim eine Investitionsschlüsselzuweisung in Höhe von 60.289 EUR

Die Schlüsselzuweisung B1 liegt bei 153.350 EUR

(40)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 8

37 Entwicklung der Schlüsselzuweisungen:

Jahr Schlüsselzuweisung B1 Schlüsselzuweisung B2 Investitionsschlüsselzuweisung Summe

2007 144.203,00 EUR 412.341,00 EUR 52.173,00 EUR 608.717,00 EUR

2008 143.484,00 EUR 448.052,00 EUR 48.864,00 EUR 640.400,00 EUR

2009 148.480,00 EUR 490.541,00 EUR 49.104,00 EUR 688.125,00 EUR

2010 147.860,00 EUR 521.386,00 EUR 45.840,00 EUR 715.086,00 EUR

2011 147.320,00 EUR 399.064,00 EUR 43.470,00 EUR 589.854,00 EUR

2012 146.140,00 EUR 741.571,00 EUR 71.875,00 EUR 959.586,00 EUR

2013 mit Zensus

146.770,00 EUR 644.978,00 EUR 733.807,00 EUR

60.627,00 EUR 852.375,00 EUR

941.204,00 EUR

2014 147.710,00 EUR 628.137,00 EUR 63.932,00 EUR 839.779,00 EUR

2015 148.990,00 EUR 639.309,00 EUR 61.540,00 EUR 849.839,00 EUR

2016 150.240,00 EUR 598.067,00 EUR 62.024,00 EUR 810.331,00 EUR

2017 152.940,00 EUR 590.919,00 EUR 60.150,00 EUR 804.009,00 EUR

2018 153.350,00 EUR 652.167,00 EUR 60.289,00 EUR 865.806,00 EUR

Die Schlüsselzuweisungen liegen damit in 2018 um 61.797 € über dem Vorjahreswert.

1.9 Zinsen für Kredite

Die Zinsaufwendungen für Kredite sind im Ergebnishaushalt mit 43.780 € veranschlagt. Auf die laufenden Darlehen entfallen 31.130 €.

Für die Aufnahme des neuen Darlehens wurden vorsorglich 6.000 € Zinsen eingestellt. Die weiteren Mittel dienen der Sicherung der Liqui-

dität (Kassenkredite) und der Verrechnung der Kassenbestandsverzinsung unter den Ortsgemeinden. Insgesamt sind 1.590 € eingeplant.

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