Ortsgemeinde
Vollmersbach
Verbandsgemeinde
Herrstein-Rhaunen
Landkreis
Birkenfeld
Haushaltssatzung und
Haushaltsplan
Haushaltsjahr
2021
Inhaltsverzeichnis
Seite
Beschluss 3
Haushaltssatzung 6
Vorbericht 8
Stellenplan 26
Übersicht Teilhaushalte 29
Teilhaushalte Zusammenfassung 31
Ergebnishaushalt -Gesamt 32
Finanzhaushalt -Gesamt 37
Ergebnishaushalt nach Leistung und Konto 43
Finanzhaushalt nach Leistung und Konto 76
Investitionsübersicht 108
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 111
Schuldenübersicht 112
Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit -freie Finanzspitze- 113
Schlussbilanz 2018 (letzter Jahresabschluss) 114
Bekanntmachung Auslegung vor Beschluss 120
Haushaltsgenehmigung der Aufsichtsbehörde (Schreiben der Kreisverwaltung Birkenfeld) 121
Bekanntmachung Haushaltssatzung 123
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
Haushaltsplan 2021
Vorbericht
Ortsgemeinde Vollmersbach
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
Funktion des Vorberichts
Der Vorbericht (§ 6 GemHVO) ist eine Anlage des Haushaltsplanes und soll einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der beiden Haushaltsvorjahre geben. Darüber hinaus soll er einen Ausblick auf wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingung der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraumes der Ergebnis- und Finanzplanung geben.
Vorwort
Mit dem Landesgesetz zur Einführung der Kommunalen Doppik vom 02. März 2006 und der (doppischen) Gemeindehaushaltsverordnung vom 18. Mai 2006 sind die Rechtsgrundlagen für die umfassendste Reform des Gemeindehaushaltsrechts seit Bestehen des Landes Rheinland-Pfalz gelegt worden.
Seit dem Jahre 2007 bzw. 2008 führen die Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen sowie alle 50 Ortsgemeinden die Haushaltswirtschaft nach kaufmännischen Regeln -den Grundsätzen der kommunalen Doppik-.
Die kommunale Doppik orientiert sich grundsätzlich am kaufmännischen Rechnungswesen. Aus diesem Grund hat jede Ortsgemeinde u.a. eine Bilanz sowie eine „Gewinn- und Verlustrechnung“ mit Ergebnisplan und Ergebnisrechnung zu erstellen. Hierüber hinaus ist die Gemeinde jedoch verpflichtet, ebenfalls einen Finanzplan sowie eine Finanzrechnung aufzustellen.
Diese Bestandteile des Haushaltsplans gemäß § 96 Absatz 4 GemO sind in der vorgeschriebenen Form vorhanden.
Die fusionierte Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen besteht aus 50 Ortsgemeinden. Um die Arbeitsintensität bei der jährlichen Aufstellung der Haushaltspläne zu regulieren, hat sich die Verwaltung in diesem Jahr dazu entschlossen, bei einigen Gemeinden nur einen Jahreshaushalt 2021 aufzustellen, um dann ab 2022 wieder auf das bewährte System der Doppelhaushalte zurückzugreifen.
Durch die zweite Landesverordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 07.12.2016 (GVBl. S. 597) werden ab dem Haushaltsjahr 2019 nun auch in allen Ortsgemeinden die neuen Vorschriften und Bestimmungen samt der Muster der GemHVO angewendet.
Hierbei sind insbesondere die neuen Posten nach § 2 Abs. 1 GemHVO und der Haushaltsausgleich (§ 18 GemHVO) zu erwähnen.
Hinsichtlich der Postendarstellung nach § 2 GemHVO wird weiterhin zwischen dem Ergebnis- und
Finanzhaushalt unterschieden und jeweils getrennt ausgewiesen. Eine Zusammenfassung zu einem Ergebnis-
und Finanzhaushalt erfolgt nicht. Eine separate Darstellung ist auch weiterhin möglich.
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
Gliederung des Vorberichts
1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft 1.1. Entwicklung der Jahresergebnisse
1.2. Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und –Fehlbeträge 1.3. Entwicklung des Eigenkapitals
2. Haushaltsjahr
2.1. Rahmenbedingungen 2.2. Örtliche Bezugnahme
2.3. Einwohnerzahl zum 30.06.2020 bzw. 31.12.2020 2.4. Ergebnishaushalt
2.5. Finanzhaushalt 2.6. Teilhaushalte
3. Entwicklung der Investitionen
4. Entwicklung der Kredite und der liquiden Mittel 4.1. Entwicklung der Kredite
4.2. Liquide Mittel 5. Stellenplan
6. Ausblick / Allgemeines
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft
1.1. Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse
(gemäß Muster 26 zu § 93 Abs. 4 GemO)
Lfd.
Nr. Ergebnis
(gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E 23 GemHVO) Jahr Betrag (in Euro) 1 5. Haushaltsvorjahr (lt. festgestelltem Jahresabschluss) 2016 -40.493,06 2 4. Haushaltsvorjahr (lt. festgestelltem Jahresabschluss) 2017 39.213,20 3 3. Haushaltsvorjahr (lt. festgestelltem Jahresabschluss) 2018 -55.322,59 4 2. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) 2019 43.951,24 5 1. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2020 -14.920,00
6 Haushaltsjahr (Ansatz) 2021 -111.384,00
7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1-6) -138.955,21
8 1. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2022 -37.759,00
9 2. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2023 -33.485,00
10 3. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2024 -30.057,00
11 Summe -240.256,21
1.2. Übersicht über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt bzw. in der Finanzrechnung
(gemäß Muster 27 zu § 93 Abs. 4 GemO)
Lfd.
Nr. Ergebnis Jahr
Saldo der ordentlichen
und außer- ordentlichen Ein- und Aus- zahlungen (§ 2 Abs. 1 S. 1
Posten F23 GemHVO
./.
planmäßige Tilgung (§ 2
Abs. 1 S. 1 Posten F36 GemHVO
= Betrag
in Euro
1 5. Haushaltsvorjahr (lt. festg. Jahresabschluss) 2016 9.934,65 8.058,49 1.876,16 2 4. Haushaltsvorjahr (lt. festg. Jahresabschluss) 2017 85.078,30 8.131,52 76.946,78 3 3. Haushaltsvorjahr (lt. festg. Jahresabschluss) 2018 -29.335,55 4.430,29 -33.765,84 4 2. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) 2019 76.507,18 4.257,77 72.249,41 5 1. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2020 6.273,00 4.298,00 1.975,00
6 Haushaltsjahr (Ansatz) 2021 -87.199,00 4.338,00 -91.537,00
7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6) 61.258,58 33.514,07 27.744,51
8 1. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2022 -15.379,00 4.379,00 -19.758,00 9 2. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2023 -11.668,00 4.421,00 -16.089,00
10 3. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2024 -8.308,00 4.462,00 -12.770,00
11 Summe 25.903,58 46.776,07 -20.872,49
1.3. Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
(gemäß Muster 28 zu § 95 Abs. 3 GemO)
Lfd.
Nr.
Ergebnis
(gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E 23 GemHVO) Jahr Betrag (in Euro)
nachrichtlich:
aufgelaufenes Eigenkapital
(in Euro) 1 Eigenkapital zum 31.12. des 3. HH-Vorjahres 2018 -55.322,59 875.085,71
2 + Jahresergebnis des 2. HH-Vorjahres 2019 43.951,24 919.036,95
3 + Ansatz für Jahresergebnis des HH-Vorjahres 2020 -14.920,00 904.116,95
4 + Ansatz für Jahresergebnis des HH-Jahres 2021 -111.384,00 792.732,95
5 + geplantes Jahresergebnis des HH-Folgejahres 2022 -37.759,00 754.973,95
6 + geplantes Jahresergebnis des 2. HH-Folgejahres 2023 -33.485,00 721.488,95
7 + geplantes Jahresergebnis des 3. HH-Folgejahres 2024 -30.057,00 691.431,95
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
2. Haushaltsjahr
2.1. Rahmenbedingungen
2.1.1. Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Aufgrund der Corona-Pandemie (COVID-19) erlebte die deutsche Wirtschaft im ersten Halbjahr 2020 einen historischen Rückgang der Wirtschaftsleistung, mithin den stärksten Einbruch in der Nachkriegszeit. So war beispielsweise das Bruttoinlandsprodukt im zweiten Quartal 2020 um 10,1 % zurückgegangen.
Glücklicherweise sind seit der Lockerung des harten Shutdowns ab Mai 2020 erste Erholungen der deutschen Wirtschaft zu verzeichnen. So erholte sich der deutsche Außenhandel im Mai bereits um 8,2 %.
Der Arbeitsmarkt, d. h. die Beschäftigung und die Arbeitslosigkeit haben sich durch den verbreiteten Einsatz von Kurzarbeit und mit der Belebung der Geschäftstätigkeit stabilisiert. Es ist allerdings auch davon auszugehen, dass das Stellenangebot und somit die Nachfrage nach Arbeitskräften weiterhin verhalten sein wird, da die Unternehmen zunächst eine Rückkehr zur Regel-Arbeitszeit abwarten werden, bevor Neueinstellungen vorgenommen werden.
Die zukünftige Entwicklung der Weltwirtschaft, aber auch der deutschen Wirtschaft, wird maßgeblich vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie sowie den Maßnahmen und Verhaltensänderungen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Virus abhängen.
Die Bundesregierung geht in ihrer Interimsprojektion vom 1. September 2020 davon aus, dass das Vorkrisenniveau des Bruttoinlandsprodukts erst zu Beginn des Jahres 2022 wieder erreicht werden wird.
Der Arbeitskreis „Steuerschätzung“ hat aufgrund der historischen Ausnahmesituation eine „Corona-Sonder- Steuerschätzung“ in der Zeit vom 8. bis 10. September 2020 vorgenommen.
(Quelle: Haushaltsrundschreiben des MdI RLP vom 28.10.2020)
2.1.2. Haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz
Die derzeitige Corona-Pandemie reißt Löcher in die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Gemeinden sehen sich u. a. einer starken Abnahme der Gewerbesteuerzahlungen gegenüber. Sofern der Landtag Rheinland-Pfalz dem „Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und anderer Landesgesetze mit Kommunalbezug“ in seiner November-Sitzung zustimmen wird, erfolgt im Dezember 2020 eine Gewerbesteuerkompensationszahlung in Höhe von rd. 412 Millionen Euro.
Die allgemein zu erwartenden Mindererträge werden voraussichtlich nicht dazu führen, dass auch die Aufwendungen entsprechend zurückgeführt werden können, zumal gerade die Kommunen in der derzeitigen Krise wichtige Akteure sind, welche die vorhandenen Strukturen [Daseinsvorsorge, Gesundheitsvorsorge, Stärkung der örtlichen Wirtschaft mittels (Bau-) Aufträgen etc.] aufrechterhalten müssen, um den wirtschaftlichen Abschwung zu bremsen. Teilweise werden bestimmte Aufwendungen zunehmen.
Um die Kommunen vor Ort zu unterstützen, hat das Land in einem ersten Schritt den kreisfreien Städten und Landkreisen im April 2020 Finanzmittel in Höhe von rund 100 Millionen Euro zur Bewältigung der Corona- Krisensituation zur Verfügung gestellt.
Weiterhin ist mit dem Entwurf „Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und anderer Landesgesetze mit Kommunalbezug“ beabsichtigt, einerseits durch eine steigende Finanzausgleichsmasse und andererseits durch die Einführung einer Asymmetrie der positiven (25 v. H.) und negativen (50 v. H.) Finanzreserve im Verhältnis zur Verstetigungssumme zu einer Verbesserung der kommunalen Haushaltssituation beizutragen.
(Quelle: Haushaltsrundschreiben des MdI RLP vom 28.10.2020)
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
2.1.3. Hinweise zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts im Jahr 2021 im Rahmen der Auswirkungen der Corona-Pandemie
Das Schreiben vom 22. April 2020 "Hinweise zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts im Rahmen der Auswirkungen der Corona-Pandemie" gilt für das Haushaltsjahr 2021 sinngemäß fort. Je nach den weiteren Entwicklungen behält sich das Ministerium ein erneutes Rundschreiben zur Anpassung an die dann aktuellen Lagen vor.
Zur Klarstellung wird insbesondere auf Nr. 3 des Schreibens vom 22. April 2020 (Seite 5/7) hingewiesen:
"Von Forderungen zur Verbesserung der Einnahmeseite (Erhöhung der Umlagesätze bei Gemeindeverbänden bzw. der Realsteuerhebesätze bei Gemeinden), … sollen die Kommunalaufsichtsbehörden für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 infolge der gegebenen außerordentlichen Situation absehen. Auf die nach § 18 Abs. 4 GemHVO verpflichtende Darstellung der Gemeinde … kann wegen der außerordentlichen Situation für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 verzichtet werden; von der Erhebung von Rechtsbedenken sollen die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden in diesen Fällen Abstand nehmen."
Zudem wird auf Nr. 5 des Schreibens vom 22. April 2020 (Seite 6/7) verwiesen: "Generell kann aber festgehalten werden, dass in den Jahren 2020 und 2021 eine Anhebung der Deckelung der Ausgaben im freiwilligen Leistungsbereich dann in Betracht kommt, wenn die Kommune nachvollziehbar darlegt, dass die Überzeichnung des freiwilligen Ausgabenbereichs krisenbedingt erfolgt ist, … .“
Allerdings wird die Finanzausgleichsmasse nach der Finanzplanung ansteigen. Im Jahr 2021 wird die Zunahme gegenüber dem Jahr 2019 rd. 299 Mio. Euro betragen. Im Jahr 2022 wird die Zunahme gegenüber dem Jahr 2019 rd. 333 Mio. Euro betragen. Unter Berücksichtigung etwa von Preis- sowie Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2019 bis 2022 sowie der realisierten Einnahmen bleibt abzuwarten, wie sich die kommunale Finanzsituation im Jahr 2021 und im Jahr 2022 tatsächlich entwickeln wird und in welchem Ausmaß sich Corona-Belastungen ergeben werden.
Ansätze für das Haushaltsjahr 2022 in Doppelhaushalten 2021/2022 stehen deshalb unter einem besonderen Risiko. Gleichwohl werden die Kommunalaufsichtsbehörden von der Obersten Kommunalaufsicht angehalten, sowohl für das Haushaltsjahr 2021 als auch bei Doppelhaushalten 2021/2022 für das Haushaltsjahr 2022 so zu agieren, wie im Schreiben vom 22. April 2020 für das Haushaltsjahr 2020 dargestellt. Jedoch sollen die Kommunalaufsichtsbehörden insbesondere für das Jahr 2022 auf § 98 Abs. 2 GemO hinweisen ("Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn …").
(Quelle: Haushaltsrundschreiben des MdI RLP vom 28.10.2020)
2.1.4. Orientierungsdaten für die Entwicklung der Steuereinnahmen
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ beim Bundesministerium der Finanzen hat in seiner Sondersitzung vom 8. bis 10. September 2020 auf der Basis des geltenden Steuerrechts das Steueraufkommen für die Jahre 2020 bis 2024 geschätzt. Demnach können alle staatlichen Ebenen - ausgehend vom Jahr 2020 - bis zum Jahr 2024 mit steigenden Steuereinnahmen rechnen. Allerdings ist zu beachten, dass die rheinland- pfälzischen Kommunen voraussichtlich erst ab dem Jahr 2022 wieder annähernd das Niveau des Jahres 2019 erreichen werden.
(Quelle: Haushaltsrundschreiben des MdI RLP vom 28.10.2020)
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
2.2. Örtliche Bezugnahme
Die Erträge des Ergebnishaushaltes 2021 umfassen einen Gesamtbetrag in Höhe von 735.954,00 €. Die Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 847.338,00 €.
Somit ergibt sich im Ergebnishaushalt 2021 ein Fehlbetrag in Höhe von -111.384,00 Euro, s. a. § 1 Ziffer 1 der Haushaltssatzung.
Im Teilhaushalt 1 betragen in 2021 die Personalaufwendungen 55.100,00 €. Hier handelt es sich um den Gemeindearbeiter (Beschäftigter der Ortsgemeinde) sowie den geringfügig Beschäftigten und die Reinigungskraft. Die Personalkosten wurden auf die einzelnen Produkte verursachungsgerecht aufgeteilt.
Die Aufteilung der Personalkosten wurde vom Gemeinderat erarbeitet und festgelegt. Die jährliche Belastung in Form der Personalaufwendungen sind eine große Belastung für die Ortsgemeinde. Ohne einen fest angestellten Gemeindearbeiter ist die Ortsgemeinde jedoch nicht in der Lage, die anfallenden Aufgaben innerhalb der Ortsgemeinde zu erledigen. Daher sind Einsparungen in diesem Bereich kaum möglich.
Die Auflösung von Sonderposten aus Zuschüssen, Einmalbeiträgen und Grabnutzungsentgelten sowie die Abschreibungen wurden entsprechend den Daten der Anlagenbuchhaltung in den Haushalt aufgenommen.
Die Abschreibungen (netto) betragen 68.129,00 Euro im Haushaltsjahr 2021.
Beim Produkt 111001 (Verwaltungssteuerung) wurde als Aufwand die Zuführung und damit Bildung einer Ehrensoldrückstellung in Höhe von 6.000,00 € berücksichtigt. Gleichzeitig wurden 4.000,00 € als Auflösung aus Ehrensoldrückstellungen in den Haushalt eingestellt.
Die Haushaltsansätze für die Verfügungs- und Repräsentationsmittel wurden im Vergleich zum Vorjahr unverändert übernommen.
Unter dem Produkt 114001 (zentrale Dienste) wurde für die Unterhaltung und den Betrieb des Gemeindefahrzeuges ein Betrag in Höhe von 3.100,00 € festgesetzt (u.a. für Reparaturen, TÜV, Kraftstoff).
Weiterhin wurden für die Unterhaltung kleinerer Maschinen und technischen Anlagen sowie für Neuanschaffungen unter 800,00 € ein Betrag in Höhe von insgesamt 1.200,00 € vorgesehen.
Wegen der aktuellen Corona-Pandemie wurden pauschal 500,00 € für z.B. Masken oder Desinfektionsmittel in den Haushalt aufgenommen.
Als jährliche Spenden wurden 2.950,00 € u.a. an den Sportverein, die Feuerwehr und Waldjugendspiele eingestellt. Hinzu kommt noch das „Begrüßungsgeld für Neugeborene“ zur Förderung der Bevölkerungsentwicklung in Höhe von je 500,00 €.
Als Mitgliedsbeiträge für u.a. den Gemeinde- und Städtebund und KAV wurden insgesamt 1.800,00 € berücksichtigt.
Beim Produkt 281001 (Heimat- und Kulturpflege) wurden für das Weinfest Erträge in Höhe von 4.000,00 € in den Haushalt eingestellt. Demgegenüber stehen Aufwendungen für das Weinfest von 5.000,00 €.
Im Bereich der Kindergartenumlage wurde aufgrund der Steuerkraft und der voraussichtlichen Aufwendungen der Kindertagesstätten innerhalb der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen der Ansatz für die Kindergartenumlage auf 48.600,00 € in 2021 festgesetzt. Als Rechnungsabschluss 2019 wurden hier 38.183,75 € angeordnet.
Der Unterhaltungsaufwand für den Kinderspielplatz (Produkt 366001) wurde mit einem Betrag in Höhe von 300,00 € veranschlagt.
Für den DSL-Ausbau wurde unter dem Produkt 536101 für das Haushaltsjahr 2022 der 10 %ige Kostenanteil eingeplant. Dieser beläuft sich auf 3.430,00 €. Im Vorjahr (2020) sind noch keinerlei Kosten angefallen. Im Jahr 2021 wird voraussichtlich auch keine Abrechnung bzw. Fertigstellung erfolgen.
Unter dem Produkt Straßen (541101) wurde für die Unterhaltung der Straßen einschließlich Winterdienst ein Ansatz von 2.200,00 € vorgesehen.
Keinerlei Berücksichtigung im Haushaltsplan 2021 fanden die notwendigen Straßensanierungen in der Ortslage. Diese dringend erforderlichen Sanierungen müssen in der Zukunft auf jeden Fall erfolgen. Diese Maßnahmen müssen in Form eines Straßenausbaus mit entsprechenden Ausbaubeiträgen durchgefürt werden.
Diese Investition wird vermutlich im nächsten Doppelhaushalt (2022/2023) in den Haushalt aufgenommen.
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
Im Bereich der Straßenbeleuchtung (Produkt 541102) wurden für die Strombezugskosten noch 3.500,00 € eingeplant. Weiterhin wurde für die Bau- und Unterhaltungspauschale an die OIE ein Betrag von 3.500,00 € vorgesehen. Eine Umstellung auf LED-Beleuchtung ist ebenfalls im Haushaltsjahr 2021 eingeplant (siehe unten). Durch die Umstellung auf LED-Technik kann ein jährlicher Betrag in Höhe von ca. 4.100,00 € eingespart werden. Diese volle Einsparung wurde erst ab dem Haushaltsjahr 2022 mit einem Haushaltsansatz für Strombezugskosten in Höhe von 2.000,00 € berücksichtigt.
Weiterhin wurden insgesamt 3.000,00 € für Stromanschlüsse an Straßenleuchten (u.a. für Geschwindigkeitsmessanlagen) vorgesehen.
Für die Straßenoberflächenentwässerung wurden jährlich 10.520,00 € eingeplant, welche an die VG-Werke Herrstein-Rhaunen zu zahlen sind.
Für die Konzessionsabgaben wurde der Ansatz auf 13.000,00 € festgesetzt.
Beim Produkt 551001 (Öffentliches Grün) wurden für die Unterhaltung der Ortslage 1.000,00 € eingeplant.
Für den Friedhof (Produkt 553001) wurden 600,00 € Unterhaltungskosten und 800,00 € Bewirtschaftungskosten eingeplant.
Beim Produkt 555101 (Kommunale Forstwirtschaft) wurden die von Landesforsten vorgelegten Zahlen übernommen. Im Bereich der kommunalen Forstwirtschaft ergibt sich für das Haushaltsjahr 2021 ein Überschuss in Höhe von 5.695,00 €. In diesem Überschuss ist bereits die einmalige Zahlung der
„Bundeswaldprämie“ (Nachhaltigkeitsprämie) in Höhe von 5.280,00 € und die Pauschalförderung vom Land aufgrund der Extremwetterereignisse in Höhe von 1.810,00 € enthalten. Weiterhin kann im Jahr 2021 mit größeren Holzverkäufen gerechnet werden.
Unter dem Produkt Kommunale Landwirtschaft (555301) wurde die Landpacht auf 900,00 € festgesetzt. Die Entschädigung für die Containerstandplätze durch den AWB beläuft sich auf jährlich 620,00 €.
Ebenfalls ist die Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes vorgesehen. Hierfür sind 19.850,00 € Aufwendungen und 17.870,00 € Zuschuss (90 %) vorgesehen. Somit wurde der Eigenanteil in Höhe von 1.980,00 € in den Haushalt aufgenommen, da die Abwicklung über die Verbandsgemeinde erfolgt.
Unter dem Produkt Wirtschaftswege (555901) sind 1.000,00 € für die Unterhaltung der Wirtschaftswege enthalten. Die tatsächlich entstandenen Kosten werden am Jahresende durch die Jagdgenossenschaft erstattet.
Unter dem Produkt 573102 (Bürgerhaus) wurden als Erträge insgesamt 3.500,00 € als Benutzungsgebühren eingeplant. Diese wurden aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2021 geringer kalkuliert.
Weiterhin kann mit jährlichen Pachterträgen für die Gaststätte incl. Nebenkosten in Höhe von 6.000,00 € gerechnet werden. Dieser Betrag wurde ebenfalls aufgrund Corona um 3.200,00 € verringert.
Demgegenüber stehen Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung. Weiterhin wurden Beträge hinsichtlich Steuerzahlungen unter diesem Produkt eingeplant.
Der neu entstandene Bürgerfitnessraum wird unter dem Produkt 573108 (sonstige allgemeine öffentliche Einrichtungen) veranschlagt.
Hier wurden 8.310,00 € Spenden für den Bürgerfitnessraum eingeplant. Hierbei handelt es sich u.a. um Spenden durch den Förderverein.
Jeder Nutzer des Fitnessraumes wird Mitglied in dem Förderverein. Der monatliche Beitrag beträgt 10,00 €.
Der Förderverein zahlt die Beiträge am Jahresende als Spende an die Ortsgemeinde.
Für die Unterhaltung des Fitnessraumes sind 500,00 € jährlich eingeplant.
Die Ausstattung des Bürgerfitnessraumes erfolgte mit Fitnessgeräten. Diese Geräte wurden von der Ortsgemeinde geleast (Abschluss eines Leasingvertrages). Die Leasingraten sind mit 7.810,00 € jährlich im Haushalt veranschlagt.
Nach Ablauf des Leasingvertrages (4 Jahre Laufzeit) hat die Ortsgemeinde jedoch keinerlei wirtschaftliches Eigentum an den Geräten erworben.
Im Bereich der sonstigen bebauten Grundstücke (573201) sind insgesamt 400,00 € Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen für das Feuerwehrgerätehaus eingestellt.
Im Bereich der Steuern (Produkt 611001) wurde die Grundsteuer B mit 51.900,00 € veranschlagt. Für die
Gewerbesteuer wurden 250.000,00 € eingeplant.
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
Die Höhe der Gewerbesteuer 2021 ist aufgrund der Corona-Pandemie sehr schwierig zu kalkulieren. Im Jahr 2019 lag die Höhe der Gewerbesteuer noch bei über 300.000,00 €, im Jahr 2020 nur noch bei rund 240.000,00 €. Aufgrund der aktuellen Pandemie wurde der Betrag lediglich mit 250.000,00 € für 2021 festgesetzt.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und Einkommensteuer wurden entsprechend den zu erwartenden Erträgen angepasst.
Aufgrund der hohen Steuerkraft im Vorjahr (1. bis 3. Quartal 2020 und insbesondere das 4. Quartal 2019 mit über 160.000,00 € Einnahmen) ist mit hohen Umlagenbelastungen im Jahr 2021 zu rechnen. Dies ändert sich nochmal in den Folgejahren ab 2022.
Auf der Aufwandsseite ist die Gewerbesteuerumlage sowie die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage eingeplant. Ebenfalls wurde die Höhe der Finanzausgleichsumlage mit 10.670,00 € eingeplant.
Unter dem Produkt Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft (612001) wurden die Zinsaufwendungen und Zinserträge berücksichtigt.
Für das vorhandene Darlehen ist eine jährliche Annuität in Höhe von 5.052,00 € zu zahlen. Die Zinsaufwendungen belaufen sich im Jahr 2021 auf insgesamt 714,00 €.
Im Bereich des
Finanzhaushaltes belaufen sich die Einzahlungen und Auszahlungen auf einenGesamtbetrag in Höhe von 852.387,00 € im Jahr 2021.
Der Haushaltsausgleich wird dadurch erreicht, dass beim Produkt 116201 (Zahlungsabwicklung) unter dem Konto 694440 im Haushaltsjahr 2021 ein Betrag in Höhe von 130.787,00 € dem Kassenbestand der Ortsgemeinde, welcher bei der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse geführt wird, entnommen wird. In den Folgejahren wird ebenfalls mit einer Entnahme gerechnet.
Der Kassenbestand (liquide Mittel) der Ortsgemeinde beträgt zum 31.12.2018 (letzter Jahresabschluss) insgesamt -96.329,90 €. Da die Haushaltsjahre 2019 und 2020 noch nicht abgeschlossen sind, kann kein endgültiger Kassenbestand zum 31.12.2019 und 31.12.2020 angeführt werden. Der vorläufige beträgt zum 31.12.2019 -22.571,24 € und zum 31.12.2020 12.642,49 €.
Damit hat die Ortsgemeinden seit vielen Jahren zum 31.12.2020 nochmal einen positiven Bestand. Diese positive Entwicklung ist jedoch in erster Linie aufgrund der sehr guten Gewerbesteuereinnahmen entstanden.
Die entsprechenden Umlagebelastungen finden jedoch erst im Haushaltsjahr 2021 statt.
Durch die geplante hohe Entnahme im Haushaltsjahr 2021 sinkt der Geldmittelbestand zum 31.12.2021 voraussichtlich auf -118.144,51 €.
Die Ansätze des Finanzhaushaltes wurden im Wesentlichen aus dem Ergebnishaushalt übernommen.
Daneben sind zusätzlich die Investitionen dargestellt (siehe auch Investitionsplan).
Für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik wurden 43.280,00 € im Haushalt 2021 vorgesehen. Demgegenüber stehen insgesamt 21.530,00 € Zuschüsse von Land bzw. Bund (PtJ). Somit hat die Ortsgemeinden einen Eigenanteil in Höhe von 21.750,00 € bei einer gleichzeitig jährlichen Stromeinsparung in Höhe von ca. 4.100,00 € zu tragen.
Unter dem Produkt 555301 (Kommunale Landwirtschaft) sind Landankäufe im Wege der Flurbereinigung eingeplant.
Insgesamt möchte die Ortsgemeinde Landankäufe von 31.000,00 € vornehmen. Demgegenüber steht ein Landeszuschuss aus dem Programm „Blau-Plus“ in Höhe von 12.600,00 €.
Damit müsste die Ortsgemeinde einen Eigenanteil in Höhe von 18.400,00 € aufwenden.
Für Anschaffungen von Vermögensgegenständen sind bei den Produkten 114001 und 573102 insgesamt 1.600,00 € vorgesehen.
Im Bereich der Hebesätze liegt die Ortsgemeinde auf dem Niveau der Nivellierungssätze. Die Grundsteuer A beträgt 435 %, die Grundsteuer B 370 % und die Gewerbesteuer 365 %.
Aufgrund der finanziellen Situation und der geplanten zuküftigen Investitionen (u.a. Neubaugebiet, Straßenausbau) ist eine Erhöhung ab dem Haushaltsjahr 2022 bei der Gewerbesteuer und Grundsteuer B vorgesehen.
Die Belastung für die Zinszahlungen der vorhandenen Investitionskredite belaufen sich in 2021 auf insgesamt 714,00 €. Die Tilgungshöhe in 2021 beläuft sich auf 4.338,00 €.
Der Schuldenstand zum 31.12.2020 in Form der Investitionskredite beträgt insgesamt 77.530,46 €.
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
Die Höhe der Erträge im Bereich der Gewerbesteuer hat im Jahr 2019 ihren Höhepunkt erreicht und ist durch die Corona-Pandemie im Jahr 2020 eingebrochen.
Der Kreisumlagesatz beträgt für das Haushaltsjahr 2021 unverändert 44,3 %.
-50.000,00 € 0,00 € 50.000,00 € 100.000,00 € 150.000,00 € 200.000,00 € 250.000,00 € 300.000,00 € 350.000,00 €
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Entwicklung Gewerbesteuer
0,00 € 50.000,00 € 100.000,00 € 150.000,00 € 200.000,00 € 250.000,00 € 300.000,00 € 350.000,00 €
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Entwicklung Kreisumlage
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
Der Verbandsgemeindeumlagesatz beträgt wie in den Vorjahren auch für das Haushaltsjahr 2021 35,0%.
2.3. Einwohnerzahl
Die Einwohnerzahl der Ortsgemeinde Vollmersbach betrug zum 30.06.2020 insgesamt 458 Einwohner.
Zum 31.12.2020 betrug die Einwohnerzahl 456.
2.4. Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt zeigt alle geplanten Erträge und Aufwendungen und ist vergleichbar einer betrieblichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Er enthält eine periodengerechte Darstellung aller anfallenden Erträge (Kontenklasse 4) und Aufwendungen (Kontenklasse 5). Dazu gehören auch Positionen, die nicht zahlungswirksam sind, wie z.B. die Abschreibungen und Rückstellungen und deren Gegenpart, die Auflösung von Sonderposten (z.B. aus Zuwendungen und Beiträgen).
Nicht Gegenstand des Ergebnishaushaltes sind alle im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit stehenden Einzahlungen aus Zuwendungen und Krediten und die Auszahlungen für Investitionen selbst sowie die Auszahlungen für die Tilgung von Investitionsdarlehen.
Der Ergebnishaushalt 2021 weist Erträge von insgesamt 735.954,00 Euro und Aufwendungen von insgesamt 847.338,00 Euro aus. Somit ergibt sich ein negatives Jahresergebnis (Jahresfehlbetrag) i. H. v. -111.384,00 Euro (Posten E 23).
Nachfolgend sind die wesentlichen Summen und Salden des Ergebnishaushaltes dargestellt:
Bezeichnung Lfd.
Nr.
2019 2020 2021 2022 2023 2024
Ergebnis Ansatz Vorjahr Ansatz Plan Plan Plan
€ € € € € €
Lfd. Erträge Verwaltungstätigkeit E 08 784.353,41 656.308,00 735.494,00 744.366,00 762.561,00 787.406,00 - Lfd. Aufwendungen Verwaltungstätigkeit E 15 738.480,81 669.474,00 845.864,00 781.152,00 795.115,00 816.573,00
= Ergebnis Verwaltungstätigkeit E 16 45.872,60 -13.166,00 -110.370,00 -36.786,00 -32.554,00 -29.167,00
+ Zins- u. sonst. Finanzerträge E 17 70,53 460,00 460,00 460,00 460,00 460,00
- Zins- u. sonst. Finanzaufwendungen E 18 1.991,89 2.214,00 1.474,00 1.433,00 1.391,00 1.350,00
= Ordentliches Ergebnis E 20 43.951,24 -14.920,00 -111.384,00 -37.759,00 -33.485,00 -30.057,00
+ Außerordentliches Ergebnis E 21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
+ Saldo interne Leistungsbeziehungen E 22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
= Jahresergebnis E 23 43.951,24 -14.920,00 -111.384,00 -37.759,00 -33.485,00 -30.057,00 0,00 €
50.000,00 € 100.000,00 € 150.000,00 € 200.000,00 € 250.000,00 €
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Entwicklung VG-Umlage
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
Darin zeigt sich, dass die laufenden Erträge nicht ausreichen, um die laufenden Aufwendungen zu decken, so dass sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ein negativer Saldo i. H. v. 110.370,00 Euro ergibt.
Dieses wird noch durch Zinsaufwendungen per Saldo in Höhe 1.014,00 Euro belastet, so dass es zu einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -111.384,00 Euro kommt.
Die nachfolgende Grafik verdeutlicht, dass die Erträge nicht ausreichen werden, um die Aufwendungen zu decken.
2.4.1. Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt
Der Haushalt ist in der Haushaltsplanung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist (ohne Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen aus Haushaltsvorjahren nach neuer gesetzlicher Regelung).
Aufgrund des negativen Jahresergebnis 2021 ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht erreicht.
2.4.2. Wesentliche Abweichungen
Hier kann auf die Ausführungen unter Punkt 2.2. verwiesen werden.
2.4.3. Entwicklung Eigenkapital
Der Ergebnishaushalt beeinflusst durch sein Jahresergebnis unmittelbar das Eigenkapital in der Bilanz.
Aufgrund des voraussichtlich negativen Jahresergebnisses in 2021 stellt sich die Entwicklung negativ dar.
Da auch im Jahr 2022 sowie den Folgejahren mit negativen Jahresergebnissen kalkuliert wurden, stellt sich die Entwicklung des Eigenkapitals negativ dar (siehe Schaubild).
0,00 € 100.000,00 € 200.000,00 € 300.000,00 € 400.000,00 € 500.000,00 € 600.000,00 € 700.000,00 € 800.000,00 € 900.000,00 €
2019 (Rechnung)
2020 (Plan)
2021 (Ansatz)
2022 (Ansatz)
2023 (Plan)
2024 (Plan) Erträge Aufwendungen
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
2.5. Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt umfasst alle zahlungswirksamen Vorgänge (Ein- und Auszahlungen) des Haushaltsjahres. Dazu gehören die deckungsgleichen, zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt und darüber hinaus auch die Ein- und Auszahlungen für Investitionen sowie Kreditaufnahmen und deren Tilgung. Letztere werden ausschließlich im Finanzhaushalt dargestellt.
Die Zuordnung zum jeweiligen Haushaltsjahr bestimmt sich ausschließlich nach dem Zeitpunkt der Kassenwirksamkeit der Zahlung, nicht aber nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung oder der Rechnungsstellung.
Nachfolgend sind die wesentlichen Summen und Salden des Finanzhaushaltes dargestellt. Im Vergleich dazu die letzten Ergebnisse aus den Vorjahren.
Bezeichnung Lfd.
Nr.
2019 2020 2021 2022 2023 2024
Ergebnis Ansatz Vorjahr Ansatz Plan Plan Plan
€ €
€€ € €
Saldo ordentliche und außerordentliche Ein- und
Auszahlungen F 23 76.507,18 6.273,00
-87.199,00-15.379,00 -11.668,00 -8.308,00
Saldo aus Investitionstätigkeit F 33 1.509,25 -450,00
-39.250,00900,00 900,00 900,00 Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag F 34 78.016,43 5.823,00 -126.449,00 -14.479,00 -10.768,00 -7.408,00
Aufnahme von Investitionskrediten F 35 0,00 0,00
0,000,00 0,00 0,00
Tilgung von Investitionskrediten F 36 4.257,77 4.298,00
4.338,004.379,00 4.421,00 4.462,00 Saldo Ein-/Auszahlungen
Investitionskredite F 37 -4.257,77 -4.298,00
-4.338,00-4.379,00 -4.421,00 -4.462,00 Veränderung Forderungen gegenüber
der Verbandsgemeinde F 38 0,00 0,00
0,000,00 0,00 0,00
Veränderung Verbindlichkeiten
gegenüber der Verbandsgemeinde F 39 -73.758,66 -1.525,00
130.787,0018.858,00 15.189,00 11.870,00 Saldo Ein-/Auszahlungen
Finanzierungstätigkeit F 40 -78.016,43 -5.823,00
126.449,0014.479,00 10.768,00 7.408,00 Verwendung Finanzmittelüberschuss /
Deckung Finanzmittelfehlbetrag F 42 -78.016,43 -5.823,00
126.449,0014.479,00 10.768,00 7.408,00 nachrichtlich: Ausgleich
Finanzhaushalt (F23-F36) F44 72.249,41 1.975,00
-91.537,00-19.758,00 -16.089,00 -12.770,00
0,00 €200.000,00 € 400.000,00 € 600.000,00 € 800.000,00 € 1.000.000,00 € 1.200.000,00 €
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Entwicklung Eigenkapital
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen („operatives Geschäft“) beträgt im Haushaltsjahr 2021 -87.199,00 Euro. Die Tilgungshöhe beläuft sich auf 4.338,00 Euro. Dies bedeutet, dass keine positive freie Finanzspitze besteht (siehe „Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit -freie Finanzspitze-“).
2.5.1. Haushaltsausgleich Finanzhaushalt
Der Haushalt ist in der Haushaltsplanung ausgeglichen, wenn im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Posten F 23 GemHVO) ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken, soweit die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten nicht anderweitig gedeckt sind.
Aufgrund dessen, dass der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 negativ ist, ist der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2021 bereits nicht erreicht. Tilgungsbeträge sind in Höhe von 4.338,00 Euro vorhanden.
2.5.2. Investitionstätigkeit
Insgesamt sind Auszahlungen für Investitionen im Haushaltsjahr 2021 i. H. v. 75.880,00 Euro eingeplant.
Diesen stehen Einzahlungen i. H. v. 36.630,00 Euro entgegen. Hieraus ergibt sich eine Differenz von 39.250,00 Euro.
Eine vollständige Investitionsübersicht kann der entsprechenden Investitionsübersicht im Haushaltsplan entnommen werden.
Wie oben bereits erwähnt, müssen zur Finanzierung der Investitionen keine neuen Investitionskredite 2021 aufgenommen werden.
Die Gesamtfinanzierung kann wie folgt dargestellt werden:
Investitionsfinanzierung 2021
Eigenfinanzierung Investitionskredite
Zuwendungen und Zuschüsse
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
2.6. Teilhaushalte
Der Haushalt wurde in 2 Teilhaushalte gegliedert:
Teilhaushalt 1 „Gemeindeaufgaben“
Teilhaushalt 2 „Finanzwirtschaft“
Gemäß § 4 Abs. 3 GemHVO wurde für die Produkte des Haupt-Produktbereiches „6 – Zentrale Finanzdienstleistungen“ ein eigener Teilhaushalt eingerichtet. Hier werden u.a. die Steuereinnahmen und die Transferleistungen des Finanzausgleichs, also die Haupteinnahmequellen und die Umlagelasten abgebildet.
3. Entwicklung der Investitionen
Wie bereits oben erläutert, ergeben sich im Haushaltsjahr 2021 Auszahlungen für Investitionen i. H. v.
75.880,00 Euro.
Eine vollständige Übersicht der einzelnen Investitionen ergibt sich aus dem Haushaltsplan bzw. der Investitionsübersicht.
Die nachfolgende Grafik zeigt die im Jahr 2020 geplanten Investitionen sowie die von 2021 bis 2024 geplanten Investitionen und deren Finanzierungssalden.
-10.000,00 € 0,00 € 10.000,00 € 20.000,00 € 30.000,00 € 40.000,00 € 50.000,00 € 60.000,00 € 70.000,00 € 80.000,00 €
2020 2021 2022 2023 2024
Auszahlungen Einzahlungen Auszahlungen per Saldo
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
4. Entwicklung der Kredite
Übersicht über den Stand der Kreditaufnahmen und ähnlicher Vorgänge (gemäß Muster 4 zu § 1 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO)
Lfd.
Nr. Art
(gemäß § 47 Abs. 5 Nr. 4 GemHVO)
Stand Beginn Haushaltsvorjahr
2020
Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres
2021
Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres
2021
€ € €
1 Anleihen 0,00 0,00 0,00
2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
für Investitionen 81.828,39 77.530,46 73.192,46
3 Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der
Einheitskasse 22.571,24 0,00 118.144,51
4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen (z.B. Leasingverträge) 29.489,76 17.824,61 10.014,61
5 Summe der Kreditaufnahmen 133.889,39 95.355,07 201.351,58
4.1. Entwicklung der Kredite
€-
€20.000,00
€40.000,00
€60.000,00
€80.000,00
€100.000,00
€120.000,00
€140.000,00
€160.000,00
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
4.2. Liquide Mitte
Die liquiden Mittel stellen sich wie folgt dar. Da das Haushaltsjahr 2020 noch nicht abgeschlossen ist, handelt es sich beim Stand zum 31.12.2020 bisher nur um einen vorläufigen Kassenbestand.
Stand zum 31.12.2020 12.642,49 €
voraussichtliche Entnahme 2021 - 130.787,00 €
Stand zum 31.12.2021 - 118.144,51 €
voraussichtliche Entnahme 2022 - 18.858,00 €
Stand zum 31.12.2022 - 137.002,51 €
voraussichtliche Entnahme 2023 - 15.189,00 €
Stand zum 31.12.2023 - 152.191,51 €
voraussichtliche Entnahme 2024 - 11.870,00 €
Stand zum 31.12.2024 - 164.061,51 €
5. Stellenplan
Der Stellenplan (§ 5 Abs. 1 GemHVO) hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten (Planstellen) sowie der Beschäftigten, die über die Dauer eines Jahres hinaus eingestellt werden, darzustellen.
Eine vollständige und detaillierte Übersicht des Stellenplans ergibt sich aus dem Haushaltsplan bzw. dem dazugehörigen Stellenplan.
6. Ausblick / Allgemeines
Die Haushaltssituation der Ortsgemeinde Vollmersbach muss auch in den kommenden Haushaltsjahren als angespannt angesehen werden.
Die laufenden Einzahlungen reichen nicht aus, um die laufenden Auszahlungen zu decken. Hierbei entsteht ein jährliches Defizit.
Für die kommenden Jahre ist weiterhin eine strenge Haushaltsdisziplin durch die Ortsgemeinde zu beachten.
Maßgeblich für den Handlungsspielraum ist in erster Linie die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen.
Für das Haushaltsjahr 2021 (und Folgejahre) hat die Ortsgemeinde keine positive freie Finanzspitze.
Für die künftigen Haushaltsjahre plant die Ortsgemeinde einige Investitionen.
Hier soll u.a. der dringend notwendige Ausbau der Ortsstraßen innerhalb der Ortsgemeinde erfolgen.
Weiterhin ist die Erschließung eines Neubaugebietes vorgesehen.
Diese Investitionen können jedoch nur mit neuen Schulden und somit neuen Investitionskrediten finanziert werden.
Mit Aufnahme neuer Schulden müssen auch neue Zins- und Tilgungsleistungen finanziert werden.
Vorbericht der Ortsgemeinde Vollmersbach 2021
Aus diesem Grund hat die Ortsgemeinde eine Erhöhung der Steuersätze im Bereich der Grundsteuer B und
Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Die genaue Höhe wird im nächsten Haushaltsplan
ab dem 01.01.2022 festgelegt.
Hauptplan 2021
90 Vollmersbach
Stellenplan
Muster 12 (zu § 5 Abs. 1 bis 3 GemHVO)
Hauptplan 2021
90 Vollmersbach
Stellenplan
Muster 12 (zu § 5 Abs. 1 bis 3 GemHVO)
Teilhaushalt Beamte/Beschäftigte
Bes.- Gruppe
Einstiegs- amt
Zahl der Stellen Stellenvermerke und
Erläuterungen Entgelt-
gruppe
Soll Haushalts-
jahr 2021
Haushaltsvorjahr 2020
Soll Ist 30.06 Haushaltsjahr 2021
1 2 3 4 5 6 7
A. Verwaltung
Teilhaushalt: (1 ) Gemeindeaufgaben Tariflich Beschäftigte
Beschäftigte/Beschäftigter EGr. 5 1,000 1,000 1,000
Summe Tarifbeschäftigte Teilhaushalt (1) 1,000 1,000 1,000
Summe Beamte und Tarifbeschäftigte Teilhaushalt (1)
1,000 1,000 1,000
Summe Beamte Verwaltung 0,000 0,000 0,000
Summe Tarifbeschäftigte Verwaltung 1,000 1,000 1,000
Summe Beamte und Tarifbeschäftigte Verwaltung 1,000 1,000 1,000
Hauptplan 2021
90 Vollmersbach
Stellenplan
Muster 12 (zu § 5 Abs. 1 bis 3 GemHVO)
Hauptplan 2021
90 Vollmersbach
Übersicht über die Teilhaushalte und die zugeordneten Produkte
Muster 9a (zu § 4 Abs. 4 GemHVO)
Teilhaushalt: 1 | Gemeindeaufgaben
Produkt Bezeichnung Leistung Bezeichnung
1110 Verwaltungssteuerung 111001 Verwaltungssteuerung
1120 Personal 112001 Personal
1140 Zentrale Dienste 114001 Zentrale Dienste
1162 Zahlungsabwicklung 116201 Zahlungsabwicklung
1212 Wahlen und sonstige Abstimmungen 121201 Wahlen und sonstige Abstimmungen
2622 Förderung der Musikpflege 262201 Förderung der Musikpflege
2810 Heimat- und sonstige Kulturpflege 281001 Heimat- und sonstige Kulturpflege
3652 Kindergärten 365201 Kindergärten
3660 Einrichtungen der Jugendarbeit 366001 Einrichtungen der Jugendarbeit
4210 Förderung des Sports 421001 Förderung des Sports
5225 Grunderwerb zur Weiterveräußerung 522501 Grunderwerb zur Weiterveräußerung 5361 Versorgung mit technischer Informations- und
Telekommunikationsinfrastruktu
536101 Versorgung mit technischer Informations- und Telekommunikationsinfrastruktu
5411 Gemeindestestraßen 541101 Straßen
541102 Verkehrsausstattung öffentlicher Verkehrsflächen wie Straßenbeleuchtung, Signalanlagen und Verkehrszeichen
541105 Brücken, Über- und Unterführungen 541106 Fahrradweg
5414 Straßenoberflächenentwässerung 541401 Straßenoberflächenentwässerung
5415 Konzessionsabgaben 541501 Konzessionsabgaben
5461 Kommunale Parkplätze und Parkbuchten 546101 Kommunale Parkplätze und Parkbuchten 5510 Öffentliches Grün, Landschaftsbau 551001 Öffentliches Grün, Landschaftsbau 5530 Friedhofs- und Bestattungswesen 553001 Friedhofs- und Bestattungswesen
5551 Kommunale Forstwirtschaft 555101 Kommunale Forstwirtschaft
5553 Kommunale Landwirtschaft 555301 Kommunale Landwirtschaft
5559 Wirtschaftswege 555901 Wirtschaftswege
5731 Kommunale allgemeine Einrichtungen und Unternehmen
573101 Durchführung von Märkten
573102 Mehrzweckhallen, Dorfgemeinschaftshäuser, Bürgerhäuser
573108 Sonstige allgemeine öffentliche Einrichtungen (Bürgerfitnessraum)
5732 Sonstige bebaute Grundstücke 573201 Sonstige bebaute Grundstücke
5751 Tourismusförderung 575101 Tourismusförderung
Hauptplan 2021
90 Vollmersbach
Übersicht über die Teilhaushalte und die zugeordneten Produkte
Muster 9a (zu § 4 Abs. 4 GemHVO)
Teilhaushalt: 2 | Finanzwirtschaft
Produkt Bezeichnung Leistung Bezeichnung
6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
611001 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 612001 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
90 Vollmersbach Betragsangaben in EUR
Teilhaushalte - Zusammenfassung Hauptplan
Ergebnishaushalt: Ergebnishaushalt Teilhaushalte
Rechng.-Erg.
Vorvorjahr 2019
Vorjahr 2020
Planjahr 2021
Planjahr 2022
Planjahr 2023
Planjahr 2024
1 Gemeindeaufgaben - 139.262,21 - 151.166,00 - 167.750,00 - 170.716,00 - 167.774,00 - 168.777,00
2 Finanzwirtschaft 183.213,45 136.246,00 56.366,00 132.957,00 134.289,00 138.720,00
Summe Teilhaushalte Ergebnishaushalt: 43.951,24 - 14.920,00 - 111.384,00 - 37.759,00 - 33.485,00 - 30.057,00
Finanzhaushalt: Finanzhaushalt Teilhaushalte
Rechng.-Erg.
Vorvorjahr 2019
Vorjahr 2020
Planjahr 2021
Planjahr 2022
Planjahr 2023
Planjahr 2024
1 Gemeindeaufgaben - 199.183,94 - 131.948,00 - 52.028,00 - 128.578,00 - 129.868,00 - 134.258,00
2 Finanzwirtschaft 199.183,94 131.948,00 52.028,00 128.578,00 129.868,00 134.258,00
Summe Teilhaushalte Finanzhaushalt: - 0,00
Seite 32
Hauptplan 2021
90 Vollmersbach
Ergebnishaushalt Vollmersbach
Muster 7 (zu § 2 Abs. 1 GemHVO)
lfd.
Nr. Ergebnishaushalt
Ergebnisse des Haushalts- vorvorjahres
Ansätze des Haushalts-
vorjahres einschl.
Nachträge
Ansätze des Haushalts-
jahres
Planungsdaten des Haushalts- folgejahres
Planungsdaten des zweiten
Haushalts- folgejahres
Planungsdaten des dritten Haushalts- folgejahres
2019 2020 2021 2022 2023 2024
E1 Steuern und ähnliche Abgaben 673.951,23 554.820,00 621.160,00 643.560,00 661.860,00 687.260,00
401100 | Grundsteuer A 564,27 570,00 560,00 560,00 560,00 560,00
401200 | Grundsteuer B 54.828,48 50.550,00 51.900,00 51.900,00 51.900,00 51.900,00
401310 | Gewerbesteuer - Gewerbesteuerzahlungen laufendes Jahr 300.974,18 200.000,00 250.000,00 260.000,00 270.000,00 280.000,00
402100 | Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 267.213,11 258.000,00 263.600,00 275.500,00 283.000,00 297.500,00
402200 | Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 22.319,11 20.500,00 23.300,00 23.400,00 23.500,00 23.600,00
403300 | Hundesteuer 1.790,83 1.700,00 1.700,00 1.700,00 1.700,00 1.700,00
405210 | vom Land - Familienleistungsausgleich 26.261,25 23.500,00 30.100,00 30.500,00 31.200,00 32.000,00
E2 Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige 26.080,29 26.671,00 33.984,00 26.377,00 26.313,00 26.366,00
414410 | Zuweisungen vom öffentlichen Bereich - Bund 5.280,00
414420 | Zuweisungen vom öffentlichen Bereich - Land 1.810,00
414900 | von übrigen Bereichen 2.523,71 3.342,00 3.565,00 3.615,00 3.666,00 3.719,00
415100 | Sonderposten aus Zuwendungen 23.556,58 23.329,00 23.329,00 22.762,00 22.647,00 22.647,00
E3 Erträge der sozialen Sicherung
E4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 27.771,62 25.517,00 26.865,00 24.744,00 24.703,00 24.095,00
432100 | Entgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen 4.090,00 4.200,00 3.500,00 4.200,00 4.200,00 4.200,00
432240 | Entgelte - für das Bestattungswesen 350,00 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00
437100 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und ähnliche Entgelte 22.539,00 19.754,00 21.975,00 19.181,00 19.181,00 18.595,00
439100 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Grabnutzungsentgelte 792,62 963,00 790,00 763,00 722,00 700,00
E5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 21.635,25 26.600,00 24.015,00 20.315,00 20.315,00 20.315,00
441100 | Erträge aus Verkäufen von Vorräten (keine Steuer) 9.156,54 11.800,00
441101 | Erträge aus Verkäufen von Vorräten (innergemeinschaftlich 0%) 400,00 400,00 400,00 400,00
441104 | Erträge aus Verkäufen von Vorräten (5,5% / 10,7%) 12.715,00 5.815,00 5.815,00 5.815,00
441200 | Mieten und Pachten 10.774,71 10.800,00 900,00 900,00 900,00 900,00
441205 | Mieten und Pachten (19%) 6.000,00 9.200,00 9.200,00 9.200,00
441600 | Eintrittsgelder für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und Einrichtungen 1.704,00
441900 | Sonstige 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00
E6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.446,30 2.330,00 3.170,00 3.070,00 3.070,00 3.070,00
442420 | vom öffentlichen Bereich - vom Land 174,80 200,00 300,00 200,00 200,00 200,00
442430 | vom öffentlichen Bereich - von Gemeinden und Gemeindeverbänden 603,25 630,00 700,00 700,00 700,00 700,00
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Hauptplan 2021
90 Vollmersbach
Ergebnishaushalt Vollmersbach
Muster 7 (zu § 2 Abs. 1 GemHVO)
lfd.
Nr. Ergebnishaushalt
Ergebnisse des Haushalts- vorvorjahres
Ansätze des Haushalts-
vorjahres einschl.
Nachträge
Ansätze des Haushalts-
jahres
Planungsdaten des Haushalts- folgejahres
Planungsdaten des zweiten
Haushalts- folgejahres
Planungsdaten des dritten Haushalts- folgejahres
2019 2020 2021 2022 2023 2024
442480 | vom öffentlichen Bereich - von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 620,00 620,00 620,00 620,00
442500 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen von privaten Unternehmen 50,00 50,00 50,00 50,00
442900 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen von übrigen Bereichen 1.668,25 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00
E7 Sonstige laufende Erträge 32.468,72 20.370,00 26.300,00 26.300,00 26.300,00 26.300,00
462500 | Konzessionsabgaben 13.501,72 14.600,00 13.000,00 13.000,00 13.000,00 13.000,00
462900 | Sonstige -Spenden und Waldwildschadenpauschale- 10.500,00 5.000,00 8.410,00 8.410,00 8.410,00 8.410,00
466140 | Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen, Sonderposten und Rückstellungen - Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
8.467,00 770,00 4.890,00 4.890,00 4.890,00 4.890,00
E8 Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit 784.353,41 656.308,00 735.494,00 744.366,00 762.561,00 787.406,00
E9 Personal- und Versorgungsaufwendungen 64.839,95 71.125,00 76.685,00 77.766,00 78.868,00 79.992,00
501100 | Bürgermeister 8.700,00 9.100,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00
501200 | Beigeordnete 377,00 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00
502210 | Arbeitnehmer - Vergütungen 39.867,21 41.074,00 41.860,00 42.696,00 43.551,00 44.421,00
502220 | Arbeitnehmer - Leistungszulagen 718,02 720,00 752,00 752,00 752,00 752,00
502910 | Sonstige - Vergütungen 700,00 700,00 700,00 700,00
503200 | Arbeitnehmer -Versorgungskasse- 3.145,26 3.174,00 3.237,00 3.301,00 3.366,00 3.434,00
504200 | Arbeitnehmer -Sozialversicherung- 8.664,93 8.551,00 8.939,00 9.117,00 9.299,00 9.485,00
504900 | Sonstige -Sozialversicherung- 612,09 620,00 950,00 950,00 950,00 950,00
506290 | Arbeitnehmer - Sonstige (Vermögenswirksameleistungen -VL-) 79,80 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00
508200 | Arbeitnehmer -Zuführung Rückstellungen Urlaub/Überstunden- 770,00 1.040,00 1.040,00 1.040,00 1.040,00
509000 | Pauschalierte Lohnsteuer 437,00 440,00 440,00 440,00
509100 | Pauschalierte Lohnsteuer 53,64 76,00
511300 | ehrenamtlich Tätige -Versorgungsaufwendungen- 2.622,00 2.560,00 2.690,00 2.690,00 2.690,00 2.690,00
517100 | Zuführungen zu Ehrensoldrückstellungen 3.900,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00
E10 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 96.004,36 103.130,00 118.810,00 112.560,00 109.130,00 109.130,00
522100 | Straßenbeleuchtungskosten 3.743,90 5.500,00
523100 | Unterhaltung (keine Steuer) 6.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00
523105 | Unterhaltung (19 %) 500,00 500,00 500,00 500,00
523120 | Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen - Außenanlagen 909,37 1.300,00 523130 | Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen - Gebäude
einschließlich der Bestandteile, die dem Gebäude zuzurechnen sind
13.951,39 4.800,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00
523200 | Bewirtschaftung (keine Steuer) 17.440,00 15.940,00 15.940,00 15.940,00
Seite 34
Hauptplan 2021
90 Vollmersbach
Ergebnishaushalt Vollmersbach
Muster 7 (zu § 2 Abs. 1 GemHVO)
lfd.
Nr. Ergebnishaushalt
Ergebnisse des Haushalts- vorvorjahres
Ansätze des Haushalts-
vorjahres einschl.
Nachträge
Ansätze des Haushalts-
jahres
Planungsdaten des Haushalts- folgejahres
Planungsdaten des zweiten
Haushalts- folgejahres
Planungsdaten des dritten Haushalts- folgejahres
2019 2020 2021 2022 2023 2024
523203 | Bewirtschaftung (7 %) 200,00 200,00 200,00 200,00
523205 | Bewirtschaftung (19 %) 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00
523210 | Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen - Grundstücke
136,24 400,00
523230 | Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen - Gebäude einschließlich der Bestandteile, die dem Gebäude zuzurechnen sind
13.350,48 13.500,00 7.600,00 7.600,00 7.600,00 7.600,00
523300 | Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (Straßen, Wege, Plätze u.a.) 3.200,00 3.200,00 3.200,00 3.200,00
523390 | Unterhaltung des Infrastrukturvermögens - Sonstiges 1.012,52 3.550,00
523500 | Fahrzeugunterhaltung - Wartungs- und Instandsetzungskosten (sowie Betriebs- und Schmierstoffe) 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00
523510 | Fahrzeugunterhaltung - Wartungs- und Instandsetzungskosten (sowie Betriebs- und Schmierstoffe) 1.541,45 3.100,00
523600 | Unterhaltung der Maschinen und technischen Anlagen 359,20 680,00 700,00 700,00 700,00 700,00
523800 | Geringwertige Geräte, Ausstattungs-, Ausrüstungs- und sonstige Gebrauchsgegenstände 900,00 700,00 700,00 700,00 700,00
523805 | Geringwertige Geräte, Ausstattungs-, Ausrüstungs- und sonstige Gebrauchsgegenstände (19%) 250,00 250,00 250,00 250,00
523830 | Geringwertige Geräte, Ausstattungs-, Ausrüstungs- und sonstige Gebrauchsgegenstände 250,00 250,00 250,00 250,00
524900 | Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen 580,00 80,00 80,00 80,00
525310 | an Sondervermögen - an Eigenbetriebe 11.167,00 11.170,00
525420 | an den öffentlichen Bereich - an das Land 825,00 700,00 830,00 830,00 830,00 830,00
525430 | an den öffentlichen Bereich - an Gemeinden und Gemeindeverbände 38.183,75 43.430,00 50.580,00 52.030,00 48.600,00 48.600,00
525500 | Kostenerstattungen an private Unternehmen 4.152,37 3.500,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00
529100 | sonstige Aufwendungen für Sachleistungen 401,89 6.000,00 9.820,00 9.820,00 9.820,00 9.820,00
529200 | sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen 6.269,80 4.600,00 5.760,00 3.060,00 3.060,00 3.060,00
529304 | Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen - Waldarbeiterlöhne inkl. Nebenkosten (5,5% / 10,7%) 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00
E11 Abschreibungen 70.411,86 68.539,00 68.129,00 62.936,00 62.217,00 61.541,00
539900 | Sonstige Abschreibungen 70.411,86 68.539,00 68.129,00 62.936,00 62.217,00 61.541,00
E12 Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen 491.566,42 417.670,00 566.730,00 512.580,00 529.590,00 550.600,00
541900 | an übrige Bereiche 2.750,00 850,00 2.950,00 2.950,00 2.950,00 2.950,00
543100 | Gewerbesteuerumlage 53.000,57 19.180,00 23.970,00 24.930,00 25.890,00 26.850,00
544120 | Allgemeine Umlagen an das Land - Finanzausgleichsumlage 1.751,00 10.670,00 10.700,00 10.750,00 10.800,00
544210 | Allgemeine Umlagen an Gemeindeverbände - Landkreise 242.485,00 222.140,00 297.640,00 264.000,00 270.000,00 280.000,00
544230 | Allgemeine Umlagen an Gemeindeverbände - Verbandsgemeinden 191.579,85 175.500,00 231.500,00 210.000,00 220.000,00 230.000,00
E13 Aufwendungen der sozialen Sicherung
E14 Sonstige laufende Aufwendungen 15.658,22 9.010,00 15.510,00 15.310,00 15.310,00 15.310,00