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Entwurf. Verbandsgemeinde Herxheim Haushaltssatzung und Haushaltsplan

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Academic year: 2022

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(1)

Entwurf

Verbandsgemeinde Herxheim

______________________________________________________________________________________________________________________

Haushaltssatzung und Haushaltsplan

_______________________________________________________________________________________________________________________

(2)
(3)

Inhaltsverzeichnis Seite Farbe

Allgemeine Angaben Weiß

Haushaltssatzung 1 - 6 Blau

Vorbericht I - XXXII Hellblau

Haushaltsvermerke Weiß

Gesamt- Ergebnishaushalt 1 -9 Gelb

Ergebnishaushalt nach Teilhaushalten - Übersicht 10 -19 Gelb

Teilergebnishaushalte nach Produkt und Konten 20 -142 Gelb

Budget Grundschulen Herxheim und Rohrbach , Projekt Streicherklasse 143-145 Rosa

Gesamt-Finanzhaushalt 146-160 Grün

Finanzhaushalt nach Teilhaushalten -Übersicht 161 - 170 Grün

Stellenplan mit Vorbericht 171 - 190 Rosa

Investitionsübersicht Muster 9 191 - 205 Orange

Wirtschaftsplan Baubetriebshof mit Stellenplan 1 - 16 Blau

Beteiligungsbericht VG-Werke 206 - 216 Hellblau

Anlagen:

Bilanz 2012 217-219 Rosa

Schuldenübersicht 220 Rosa

Übersicht über voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten Muster 4 221 Rosa

Übersicht Verpflichtungsermächtigung Muster 3 222 Rosa

Übersicht über die Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse Muster 28 223 Rosa Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit Muster 14 224 Rosa Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse Muster 27 225 Rosa

Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Muster 28 226 Rosa

Umlagegrundlage 2016 VG-Umlage 227 Rosa

Sonderumlage für die Grundschulen Herxheim und Rohrbach 228 Rosa

Wirtschaftsplan Baubetriebshof mit Stellenplan 1 - 16 Blau

(4)
(5)

Verbandsgemeinde Herxheim Landkreis Südliche Weinstraße

Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen

für das Haushaltsjahr 2017

I. Allgemeine Angaben

1. Einwohnerzahl (Wohnbevölkerung)

a) nach der Fortschreibung zum 30.06.2009 14.786 b) nach der Fortschreibung zum 30.06.2010 14.732 c) nach der Fortschreibung zum 30.06.2011 14.614 d) nach der Fortschreibung zum 30.06.2012 14.677 e) nach der Fortschreibung zum 30.06.2013 14.771 f) nach der Fortschreibung zum 30.06.2014 14.899 g) nach der Fortschreibung zum 30.06.2015 15.024 h) nach der Fortschreibung zum 30.06.2016 15.294

2. Kreisumlage 2017 45,50 % oder 45,85%

3. Verbandsgemeindeumlage 2017: 23,00 %

(6)

1

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt EURO

der Gesamtbetrag der Erträge auf 8.301.760,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.209.540,00

der Jahresüberschuss auf 92.220,00

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 7.922.530,00

die ordentlichen Auszahlungen auf 7.448.040,00

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 474.490,00

die außerordentlichen Einzahlungen auf 240,00

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 240,00

(7)

2

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 474.000,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.141.400,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -1.667.400,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.500.000,00

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 307.330,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit +1.192.670,00

der Gesamtbetrag der Einzahlungen 9.896.770,00

der Gesamtbetrag der Auszahlungen 9.896.770,00

die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf +111.140

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 €

verzinste Kredite auf 1.500.000 €

zusammen auf 1.500.000 €.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 5.000.000 Euro.

(8)

3 2. Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf 200.000,00

3. Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen auf 0,00 darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich lnvestitionskredite aufgenommen werden müssen b)

Wasserversorgung Euro

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Davon 400.000 € am Kreditmarkt, 1.795.000 € internes Darlehen

2.195.000,00

2. Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf

200.000,00 3. Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen auf 0,00

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich lnvestitionskredite aufgenommen werden müssen

§ 6 Steuersätze

Der Steuersatz für die Vergnügungssteuer ist in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt.

(9)

4

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S.

175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind in der Satzung über die Festsetzung der Gebühren- und Beitragssätze für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Herxheim (Gebühren- und Beitragssatzung (GBS)) festgesetzt.

Erträge und Aufwendungen der Wirtschaftspläne:

Abwasserbeseitigung

Im Erfolgsplan die Erträge auf: 3.382.650,00 €

die Aufwendungen auf: 3.382.650,00 €

Im Vermögensplan die Finanzierungsmittel auf: 4.295.000,00 €

der Finanzierungsbedarf auf: 4.295.000,00 €

Wasserversorgung

Im Erfolgsplan die Erträge auf: 1.926.700,00 €

die Aufwendungen auf: 1.926.700,00 €

Im Vermögensplan die Finanzierungsmittel auf: 2.814.000,00 €

der Finanzierungsbedarf auf: 2.814.000,00 €

(10)

5 Die Umlage wird zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

2. Sonderumlage für die Grundschulen Herxheim und Rohrbach nach § 23 Abs. 2 LFAG

Da die Trägerschaft für die Grundschule Insheim bei der Ortsgemeinde Insheim verblieben ist, muss zur Deckung der Personal- und

Sachaufwendungen (§ 63 SchulG) eine Sonderumlage erhoben werden. Für die Verteilung des Bedarfs auf die umlagepflichtigen Gemeinden gelten die gleichen Grundlagen wie für die Allgemeine Umlage nach § 26 LFAG (Schlüsselzuweisungen und Steuerkraftmesszahl).

Die Sonderumlage wird zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

Nachrichtlich: Das Umlagesoll der Sonderumlage ist festgesetzt für das Jahr 2017 auf 680.270 Euro (entspricht Umlagesatz von 4,555 %).

§ 9 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 beträgt voraussichtlich 18.269.485,82 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt 18.364.085,82 € und zum 31.12.2017: 18.400.705,82 €.

§ 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.

§ 11 Wertgrenze für lnvestitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

(11)

6

§ 12 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird im Rahmen der tariflichen Quotenregelung des § 4 TV FlexAZ zugelassen.

§ 13 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 33 Landesbesoldungsgesetz vom 18. Juni 2013 (GVBI. 2013, 157) an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

- für Leistungsstufen und für Leistungsprämien / Leistungszulagen 4.000,00 Euro.

§ 14 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft

Verbandsgemeindeverwaltung 76863 Herxheim, ………

gez.

Hedi Braun

Bürgermeisterin

(12)

I

Erträge soz. Sicherung 265.330 € 440.330 € 560.440 € 931.440 €

öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 311.560 € 343.560 € 611.590 € 611.590 €

privatrechtliche Leistungsentgelte 178.830 € 205.690 € 219.280 € 339.280 €

Kostenerstattungen 470.510 € 535.000 € 541.360 € 545.360 €

sonstige lfd. Erträge 263.400 € 228.400 € 190.490 € 92.490 €

Zinsen, Finanzerträge 188.200 € 186.300 € 157.950 € 220.450 €

außerordentliche und periodenfremde Erträge 2.000 € 240 € 240 € 240 €

Summe Erträge 6.679.830 € 6.896.510 € 7.613.440 € 8.067.940 €

Personalaufwand 3.482.680 € 3.446.600 € 3.427.220 € 3.586.520 €

Versorgungsaufwendungen 315.700 € 679.410 € 367.300 € 372.100 €

Aufwendung für Sach- und Dienstleistungen 753.270 € 752.370 € 961.860 € 1.034.860 €

Abschreibungen, 437.450 € 437.450 € 409.020 € 409.020 €

Umlagen und Zuweisungen 584.850 € 596.120 € 861.300 € 861.300 €

Aufwendungen Soz. Sicherung 415.000 € 633.530 € 690.000 € 1.012.000 €

sonstige lfd. Aufwendungen 606.570 € 618.500 € 752.930 € 879.930 €

Zinsen, Finanzaufwand 66.030 € 53.200 € 48.970 € 45.970 €

außerordentliche Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 €

Summe Aufwendungen 6.661.550 € 7.217.180 € 7.518.600 € 8.201.700 €

Jahresergebnis +18.280 € -320.670 € 94.600 € -133.760 €

Verschlechterung 2015 / Verschlechterung in 2016 -338.950 € -228.360 €

2015 2016

Finanzrechnung

Ansatz vorläufiges Ergebnis Ansatz Hochrechnung

Saldo der ordentlichen Ein /Auszahlungen (Z. 26) 406.830 € 574.320 € 380.700 € 249.500 €

abzüglich Tilgung -211.460 € -211.440 € -189.000 € 188.992 €

Freie Finanzspitze +195.370 € +362.880 € +191.700 € +60.508 €

Saldo der Ein/Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Z.43) -426.190 € -455.840 € -626.550 € -329.750 €

Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag (Z.44) -19.360 € 118.480 € -245.850 € -80.250 €

(13)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 7

II

Haushaltsplanung 2015

Der Haushaltsplan 2015 wies im Ergebnishaushalt einen Überschuss von 18.280 € aus.

Der Saldo der laufenden Ein/Auszahlungen reichte aus um die planmäßigen Tilgungen i.H. von 211.460 € zu decken, so dass der Finanz- haushalt ausgeglichen war und eine freie Finanzspitze von 195.370 € in der Planung auswies.

Eine Kreditaufnahme war nicht veranschlagt.

B) Ausführung der Haushaltsplanung 2015

Der Jahresabschluss 2015 liegt noch nicht vor. Der vorläufige Abschluss ergibt einen Jahresfehlbetrag von 320.670 €.

Bei der Vergnügungssteuer ist mit Mehrerträgen von rd. 3.800 € zu rechnen.

Im Bereich Zuwendungen, Umlagen ist mit Mindererträgen von 46.810 € zu rechnen. Grund hierfür ist, dass die Aufwendungen für die bei- den Grundschulen niedriger lagen als geplant und so bei der Endabrechnung der Schulumlage eine Erstattung von rd. 47.250 € vorgenom- men werden musste. Des Weiteren liegt die Schlüsselzuweisung B2 um 20.690 € unter dem Ansatz.

Bei den Erträgen der sozialen Sicherung kommt es zu Mehreinnahmen von rd. 175.000 €. Da die Aufwendungen für die Asylbewerber in 2015 höher waren als geplant ergeben sich hier Mehrerträge bei entsprechenden Mehraufwendungen auf der Aufwandsseite.

Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten liegen die Erträge rd. 31.890 € über dem Ansatz und bei den privatrechtlichen Leistungs- entgelten um 26.860 € über dem Ansatz.

Mehrerträge von rd. 64.490 € sind bei den Kostenerstattungen zu verzeichnen. Dies liegt vor allem an den höheren Erstattungen von Dritten für Rückstellungen.

Die sonstigen lfd. Erträge liegen um rd. 35.000 € unter dem Ansatz. Dies hängt vor allem mit geringeren Konzessionsabgaben des Wasser- werks zusammen (-44.500 €). Daneben sind hohe Spendeneinnahmen für den Asylbewerberbereich (+21.400 €) und höhere Mahngebühren und Säumniszuschläge (+24.400 €) zu verzeichnen.

Da der erwartete Anstieg des Zinsniveaus nicht eingetreten, ist liegen die sowohl die Zinserträge (- 17.300 €) wie auch die Zinsaufwendun- gen (-rd. 12.800 €) unter dem Ansatz.

Der Abschluss der VG- Werke ergibt insgesamt eine Verbesserung von 11.280 € und von 4.100 € beim Baubetriebshof. Insgesamt liegen die Zins- und Finanzerträge damit um 1.900 € unter dem Ansatz.

Bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen sind Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 327.630 € zu verzeichnen.

Bei den regulären Gehaltszahlungen für aktive Beamte und Beschäftigte kam es zu Einsparungen von rd. 14.500 Bei den Zuführungen zu Rückstellungen für aktive Beamte und Beschäftigte waren Einsparungen von rd. 10.300 € zu verzeichnen. Bei den regulären Versorgungs- aufwendungen wurden rd. 26.400 € mehr verausgabt. Mit Mehraufwendungen von rd. 337.384 € lag die größte Abweichung jedoch bei den Pensions- und Beihilferückstellungen für die Versorgungsempfänger. Die Personalkostenreserve von 10.0000 € musste nicht in Anspruch genommen werden.

Bei den Sach- und Dienstleistungen verlief der Haushaltsvollzug planmäßig (-900 €). Es kam lediglich zu Verschiebungen. Während die Ge-

wässerunterhaltung rd. 26.600 € über dem Ansatz lag, lagen sowohl die Unterhaltungsarbeiten durch den Baubetriebshof, als auch die Heiz-

kosten, unter dem Ansatz.

(14)

III Ansatz. Wie oben bereits erwähnt, waren jedoch auch Mehrerträge in diesen Bereichen zu verzeichnen.

Bei den sonstigen laufenden Aufwendungen kam zu rd. 11.900 € Mehrausgaben. Allein die Aufwendungen für die Änderungen des Flächen- nutzungsplanes lagen hier um 27.200 € über dem Ansatz.

Bei den Zins- und Finanzaufwendungen liegen die Zinsen für die langfristigen Kredite im Bereich der Ansätze. Dagegen kommt es bei der Kassenverzinsung zu Einsparungen von rd. 12.800 €

Insgesamt wird der Jahresabschluss 2015 voraussichtlich statt mit einem Jahresüberschuss von 18.280 € mit einem Fehlbetrag in Höhe von 324.740 € abschließen, was einer Verschlechterung um 343.020 € entspricht.

Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass diese Veränderung hauptsächlich aus den höheren Rückstellungen resultiert. Da diese nicht kassenwirksam sind, wird sich das Ergebnis des Finanzhaushalts (Z.26) sogar um rd. 167.500 € verbessern.

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 werden Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung festgestellt.

Der Jahresabschluss stellt sich voraussichtlich wie folgt dar:

Bilanz: Das Eigenkapital verringert sich voraussichtlich um: -320.670,00 €

Ergebnisrechnung: Der Jahresfehlbetrag beträgt voraussichtlich: 320.670,00 €

Gegenüber der Planung wäre dies eine Verschlechterung um: 338.950,00 €

Finanzrechnung: Der Finanzmittelüberschuss beträgt voraussichtlich: 118.480,00 €

Gegenüber der Planung wären dies eine Verbesserung um: 137.840,00 €

C ) Entwicklung der Schulden = Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen (+): Haushaltsansatz und Einwohnerzahl 30.06.2015, sonst Rechnungsergebnis

HH-Jahr am 01.01.

des Jahres

Zugänge (Aufnahme)

Abgänge (Tilgung)

am 31.12.

des Jahres

Einw. (HWS) am 31.12.

Pro-Kopf- Verschuldung

2007 3.225.825,72 204.513,29 3.021.312,43 14.818 203,89

2008 3.021.312,43 210.739,14 2.810.573,29 14.799 174,67

2009 2.810.573,29 225.620,07 2.584.953,22 14.783 158,93

2010 2.584.953,22 235.509,86 2.349.443,36 14.795 150,27

2011 2.349.443,36 117.460,00 243.608,45 2.223.294,91 14.691 132,19

2012 2.223.294,91 281.356,48 1.941.938,43 14.604 113,12

2013 1.941.938,43 289.916,25 1.652.022,18 14.731 112,15

2014 1.652.022,18 204.780,89 1.447.241,29 14.771 97,98

2015 1.447.241,29 211.442,33 1.235.798,96 14.899 82,95

2016 (+) 1.235.798,96 188.992,39 1.046.806,57 15.024 69,68

(15)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 7

IV

II. Überblick über die Haushaltswirtschaft des ablaufenden Haushaltsjahres 2016 A) Haushaltsplanung 2016

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 be- schlossen. Der Ergebnishaushalt weist im laufenden Jahr einen Überschuss von 94.600 € aus und war damit ausgeglichen.

Im Finanzhaushalt 2016 beläuft sich der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 380.700 €. Der Saldo der Ein- und Auszahlun- gen aus Investitionstätigkeit beträgt -626.550 €. Die freie Finanzspitze errechnet sich auf 191.700 €. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit beträgt 245.850 €. Investitionen sind in Höhe von 793.350 € geplant. Eine Kreditaufnahme in Höhe von 400.000

€ wurde vorsorglich veranschlagt, ebenso wie eine Entnahme aus liquiden Mitteln in Höhe von 34.850 €.

B) Ausführung des Haushaltsplanes 2016

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass sich der Überschuss von 94.600 € in einen Fehlbetrag von insgesamt 133.760

€ entwickelt, insgesamt also eine Verschlechterung um 228.360 € eintritt.

Gemäß Zwischenbericht der Werke wird das Wasserwerk statt mit einem Gewinn von 49.900 € nur mit einem Gewinn von 31.000 € ab- schließen, was eine Verschlechterung von 18.900 € bedeutet. Zurzeit ist noch unsicher, ob die Konzessionsabgabe, die mit 98.000 € ein- geplant war, evtl. teilzulässig wäre. Vorsichtshalber wird mit einem Ausfall der Konzessionsabgabe kalkuliert. Sollte diese dann dennoch fließen, würde dies dann sowohl den Ergebnis- wie auch den Finanzhaushalt verbessern. Das Abwasserwerk wird vor. mit einem Gewinn von 182.200 € abschließen und liegt damit um 85.000 € über dem Ansatz. Der Baubetriebshof wird voraussichtlich mit einem Gewinn von 19.900 € abschließen, also 10.000 € über dem Ansatz.

Insgesamt bedeutet dies bei den Finanzerträgen eine Verbesserung um 76.100 € (nicht kassenwirksam). Aufgrund des niedrigen Zinsni- veaus reduzieren sich die Zinserträge um 13.600 €.

Die Verbesserung auf der Ertragsseite resultiert insbesondere aus höheren Erstattungen für Asylbewerber (rd. 371.000 €). Auch die Mieteinnahmen und Nebenkosten (privatrechtliche Entgelte) liegen um rd. 120.000 € über dem Ansatz, da mehr Wohnungen für Asylbe- werber angemietet werden mussten. Beide Mehreinnahmen korrespondieren jedoch mit den entsprechenden Mehraufwendungen.

Bezüglich der Abschreibungen, Sonderposten, Rückstellungen und des Ergebnisses Bauhof wird derzeit noch von planmäßigen Ergebnis- sen ausgegangen. Es kann deshalb noch zu größeren Abweichungen kommen.

Bei den Personalkosten (ohne Rückstellungen) kommt es zwar zu größeren Verschiebungen, jedoch ist in Summe bei den Beamten mit ei- ner Einsparung von rd. 21.700 € und bei den Beschäftigten von rd. 8.300 € zu rechnen. Die Einsparungen betragen insgesamt also rd.

30.000 €. Hierin ist die Verstärkung im Bereich Flüchtlinge (Sachbearbeiter und Sozialarbeit) ebenso berücksichtigt wie die höheren Perso- nalkosten für den Verein Südl. Weinstraße (5.600 €). Einsparungen waren insbesondere zu verzeichnen, da geplante Neueinstellungen später vollzogen werden können als geplant.

Die Rückstellungen im Personalbereich und bei den Versorgungsaufwendungen erhöhen sich um 194.000 €.

Bei den Abschreibungen gehen wir von planmäßigen Werten aus.

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen sind insgesamt Einsparungen von rd. 73.000 € zu erwarten.

(16)

V Einsparungen:

o Drehleiterwartung (-30.000 €)

o Einbau Stahltür im Keller (Sicherung 2. Serverraum): (-2.000 €) o Grundschule Herxheim: San. der ehemaligen Küche (-5.000 €)

Bei den sonstigen lfd. Aufwendungen kommt es insgesamt zu Mehraufwendungen von rd. 127.000 €. Davon entfallen alleine 120.000 € auf höhere Mieten und Mietnebenkosten, sowie weitere 7.000 € auf kleinere Abweichungen bei Einzelkonten.

Wegen der guten Finanzlage der Ortsgemeinden und gleichzeitig Zinsen von 0 % kommt es bei den regulären Zinsaufwendungen zu Ein- sparungen von rd. 3.000 €.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von geplant 380.700 € würde sich somit um 101.500 € reduzie- ren. Allerdings wurde die in 2015 überzahlte Schulumlage von 29.700 € in 2016 erstattet, so dass sich der voraussichtliche Saldo der lfd.

Ein- und Auszahlungen um diesen Betrag reduziert und dann bei 249.500 € liegt, also 131.200 € unter dem Ansatz liegt.

Die Investitionseinzahlungen werden voraussichtlich um rd. 66.600 € höher ausfallen. Gleichzeitig liegen die geplanten Investitionsauszah- lungen um rd. 230.000 € unter dem Ansatz, so dass sich der Investitionssaldo um insgesamt 296.800 € verbessert.

Während einerseits außerplanmäßige Investitionen (Stillalarmierung:8.000 €; neue Telekommunikationsanlage bei der GS Herxheim (6.800

€) zu verzeichnen sind, werden andere Investitionen aufgeschoben (2. Serverschrank: -13.000 €, Umbau Funktisch in Einsatzzentrale der Feuerwehr (-50.000 €) und Bau von Unterstellmöglichkeiten für Kinderfahrzeuge bei der GTS Herxheim (-13.000 €). Andere Investitionen werden günstiger, wie z.B. Kauf von Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen (-155.000 €), Combo für Gerätewart (-6.000 €) und Umlaufgerinne Kaiserbach (-8.000 €).

Insgesamt verbessert sich das Finanzmittelergebnis um 165.600 € auf - 80.250 €.

Die Darlehen werden planmäßig getilgt.

Während im Haushaltsplan noch eine Darlehensaufnahme von 400.000 € geplant war, wurde dieses Darlehen nicht aufgenommen, son- dern aus liquiden Mitteln finanziert.

Es errechnet sich eine freie Finanzspitze von 60.508 €, die damit um rd. 131.192 € unter dem Ansatz liegt.

Insgesamt führen die Veränderungen zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 269.250 € (statt geplant -34.850 €).

(17)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 7

VI C) Entwicklung der Schulden

Der Schuldenstand zu Beginn des Jahres 2016 betrug 1.235.798,96 €. €. Die Darlehen werden planmäßig mit 188.992,39 € getilgt.

Neue Darlehen wurden nicht aufgenommen. Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2016: 1.046.806,57 €.

Die Liquidität kann durch Kassenkredite sichergestellt werden.

III. Überblick über die voraussichtliche Entwicklung im Haushaltsjahr 2 0 1 7 A) Grundlagen der Haushaltswirtschaft

Die Gemeinde hat nach der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Grundlage für die Haushaltswirtschaft ist der Haushaltsplan. Er ist nach der Gemeindeordnung und aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften für die Haushaltsführung verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter wer- den durch den Haushaltsplan nicht begründet.

Für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes dient als Grundlage die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-Doppik). Da- nach sind die Erträge und Aufwendungen, sowie die Ein- und Auszahlungen nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen. Sind diese nicht errechenbar, so sind sie sorgfältig zu schätzen.

Haushaltsrundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport

Das Ministerium des Innern und für Sport erlässt jährlich zur Aufstellung der Haushaltspläne Leitlinien für die kommunale Haushaltswirtschaft. Im

Rundschreiben vom 19.10.2016 wird u.a. folgendes ausgeführt:

(18)

VII und dem kräftigen Konsum getragen. Die Arbeitslosenquote dürfte im kommenden Jahr auf ihrem historischen Tief von 6,1 % verharren. Für die Jahre 2017 und 2018 wird mit einer Fortsetzung des BIP-Wachstums von 1,4 und 1,6 % gerechnet, wobei die leicht gedämpfte Entwicklung im kommenden Jahr nur an der geringeren Anzahl an Arbeitstagen liege und kein konjunktureller Effekt sei.

Während die Bundesregierung in ihrer Herbstprojektion für 2016 nur mit einer Wachstumsrate von 1,8 % rechnet, teilt sie die weiteren Prognosen für die Folgejahre und stellt fest:

„Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft ist solide. Die deutsche Wirtschaft behauptete sich damit in einem vor allem außenwirtschaftlich sehr schwierigen Umfeld. Die Weltwirtschaft läuft nach wie vor nicht rund. Hinzu kommen die Folgen der Brexit-Entscheidung, die in weiten Bereichen noch nicht absehbar sind.“ Darüber hinaus hebt die Prognose hervor, dass die Anzahl der Arbeitslosen bis zum Jahr 2018 um rd. 160.000 Perso- nen auf 2,63 Mio Personen weiter sinken wird.

Diese Herbstprojektion bildet die Grundlage für die November-Steuerschätzung.

1.2 Haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz

Die finanzielle Lage der Gemeinden ist – trotz Erreichens eines positiven Finanzierungssaldos im vergangenen Jahr erstmals seit 26 Jahren – bei unterschiedlicher Betroffenheit der einzelnen Gebietskörperschaftsgruppen, weiterhin sehr angespannt. Wesentliche Folgeerscheinungen der Haushaltsdefizite ist der nach wie vor hohe Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung, die im vergangenen Jahr, im Vergleich zu den Vorjahren moderat, angestiegen ist. Im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung muss es oberstes Ziel sein, den Haushaltsausgleich zu erreichen den bisherigen Aufwuchs der Kredite zur Liquiditätssicherung zu bremsen sowie das Liquiditätskreditniveau zurückzuführen. Dies gerade angesichts der positiven Entwicklung bei den Erträgen und Einzahlungen, insbesondere den Steuern. Darüber hinaus ist weiterhin eine Daueraufgabe in den Auswirkungen des demografischen Wandels zu sehen, da der langfristig zu erwartende Rückgang der Bevölkerungszahlen und der sich verän- dernde Altersaufbau der Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten Kostendruck in den öffentlichen Haushalten erzeugen können.

1.3 Kommunale Haushaltskonsolidierung

Die Haushaltskonsolidierung ist nach wie vor zentrale Herausforderung der nächsten Jahre. Alle Ebenen müssen weiterhin Anstrengungen unter- nehmen, um die Eigendynamik von Ausgabensteigerungen und den Aufwuchs der Liquiditätskredite zu bremsen.

Die kommunalen Gebietskörperschaften sind nach wie vor zu einem strikten Haushaltskonsolidierungskurs aufgefordert, wobei alle gestaltbaren

Möglichkeiten –vorrangig zur Ausgabenreduzierung – sowie zur Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen zu nutzen sind, um Einnahmen und

Ausgaben in Einklang zu bringen.

(19)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 7

VIII Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz zeigt im Kommunalbericht regelmäßig Möglichkeiten auf, die zu einer Verbesserung der Haushalts- und Fi- nanzsituation der Kommunen führen können. Insbesondere wird betont, dass die Hebesatzanpassungen bei der Grundsteuer B deutlich hinter der Entwicklung der Inflationsrate zurückbleiben. Da unabhängig davon einnahmebezogene Maßnahmen noch kein Garant für den Ausgleich seien, müssten auch Konsolidierungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite konsequent genutzt werden. Risiken bestünden hier aufgrund stetig steigen- der Personal- und Sozialausgaben, die spätestens in Phasen des konjunkturellen Abschwungs wieder zu Finanzierungsdefiziten führen können.

Es sei daher vorrangiges Gebot, dass der Ausgabenzuwachs dauerhaft hinter der Einnahmenentwicklung zurückbleibt.

Der Landtag hat in Bezug auf den Kommunalbericht am 15.09.2016 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Kommunalbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Kommunalaufsicht sollte darauf hingewirkt werden, dass die Kommunen die Empfehlungen des Rechnungshofs zur angemessenen Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten, zur Ausgabenbegrenzung so- wie zur wirtschaftlicheren Aufgabenerledigung umsetzen.“

2. Hinweise und Orientierungsdaten für die Zuweisungen und Umlagen nach LFAG im Jahr 2017

Für die kommunale Haushaltsplanung kann von folgenden Orientierungsdaten ausgegangen werden:

2.1. Schlüsselzuweisung A gem. § 8 LFAG:

Der Schwellenwert beträgt unverändert 75 % der landesdurchschnittlichen Steuerkraft je Einwohner (Zeitraum 1.10.2013 bis 30.09.2016) aus 949,43 EUR, demnach 712,07 EUR

Jahr Schwellenwert

2009 600,00 EUR

2010 558,84 EUR

2011 537,50 EUR

2012 603,16 EUR

2013 657,72 EUR

2014 722,28 EUR

2015 696,80 EUR

2016 702,06 EUR

2017 712,07 EUR

Schlüsselzuweisung B1: unverändert 10 € /Einwohner

(20)

IX

2010 928,00 EUR

2011 954,00 EUR

2012 1.005,00 EUR

2013 1.067,00 EUR

2014 1.105,00 EUR

2015 1.160,00 EUR

2016 1.264,00 EUR

2017 1.285,00 EUR

2.4. Investitionsschlüsselzuweisung

Der Grundbetrag für die Investitionsschlüsselzuweisung wird festgesetzt auf 1.305 EUR.

Jahr Grundbetrag

2009 976,00 EUR

2010 943,00 EUR

2011 969,00 EUR

2012 1.026,00 EUR 2013 1.088,00 EUR 2014 1.127,00 EUR 2015 1.181,00 EUR 2016 1.285,00 EUR

2017 1.305,00 EUR

Die Verbandsgemeinde Herxheim erhält voraussichtlich eine Schlüsselzuweisung (B2) in Höhe von 587.702 EUR (VJ. 598.067 EUR), so- wie für ihren überregionalen Wirkungskreis (B1) von 152.940 EUR (VJ. 150.240 EUR).

Daneben wird mit einer Investitionsschlüsselzuweisung in Höhe von 60.130 EUR (VJ. 62.024 EUR) gerechnet.

Insgesamt wird in 2017 bei den Zuweisungen mit Mindereinnahmen in Höhe von 9.559 EUR gerechnet.

2.7 Finanzausgleichsumlage

Die landesdurchschnittliche Steuerkraft als Grundlage für die Berechnung wird auf 969,52 EUR festgesetzt.

(21)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 7

X 2.8. Umlage zur Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit:

Der Umlagesatz wird auf 1,145654 % festgesetzt.

Die anzurechnende Gewerbesteuerumlage ist sowohl für das 4. Quartal 2015 als auch für das 1. bis 3. Quartal 2016 mit 5 % zu ermitteln.

Hieraus errechnet sich für die VG eine Umlagepflicht von rd. 75.371 € (VJ: 71.655 €).

2.10. Umlage Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

Die Umlage FHöV wird für Verbandsgemeinden auf 0,50 €/Einwohner festgesetzt.

Für die Verbandsgemeinde errechnet sich somit ein Betrag von rd. 7.650 €.

IV. Doppik

1.1. Gliederung des Haushalts

Mit der Einführung der Doppik wurden für die Verbandsgemeinde 5 Teilhaushalte, auf der Grundlage der neuen Organisationsstruktur, gebil- det. In 2017 wurde im Teilhaushalt 1 das Produkt 11135: „Veranstaltungen und Aktionen“ und das Produkt 11196: „LEADER: Projekt Näh- wirkstatt“ sowie im Teilhaushalt 4 (Bürgerdienste) das Produkt 31416: Soziale Einrichtungen – Kleiderkammer „Lichtblick“.

Erläuterung der Ansätze im Ergebnishaushaltsplan 2017

Das laufende Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit ist der Saldo aus der Summe der laufenden Erträge und der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit und liegt bei -64.990 €. Hinzu kommt das Finanzergebnis (Z. 23), d.h. der Saldo aus Zins- und Finanzerträgen und Auf- wendungen, der bei +156.970 € liegt. In den Finanzerträgen sind die erwarteten Gewinne von Wasser- und Abwasserwerk mit insgesamt 169.400 € und des Baubetriebshofes von 29.800 € enthalten (Spiegelbildmethode). Die Summe der beiden Salden plus dem außerordentli- chen Ergebnis von 240 € ergibt einen Jahresüberschuss in Höhe von 92.220 €. Der Plan des Haushaltsjahres 2016 sah als Jahresergebnis einen Überschuss von 94.600 € vor. Dort waren die geplanten Gewinne aus den Werken i.H. von 142.100 € und des Bauhofes von 9.900 € berücksichtigt.

Die Abschreibungen wurden direkt aus der Anlagenbuchhaltung importiert. Insgesamt betragen die Abschreibungen 340.400 € (Vorjahr:

409.020 €. Die „Auflösung der Sonderposten“ (d.h. die Verteilung der erhaltenen Zuschüsse auf die Nutzungsdauer) stellen Erträge dar und sind mit 144.250 € kalkuliert (VJ: 150.490 €).

Alle Unterhaltungsmaßnahmen werden unabhängig von ihrer Größenordnung grundsätzlich im Ergebnishaushalt veranschlagt. Hierfür sind 302.450 € eingeplant (VJ: 352.850 €). Die größeren Unterhaltungsarbeiten wie auch die Anschaffungen unter 1.000 € netto (neue Wertgren-

ze seit 2015) sind in der Tabelle zu den jeweiligen Teilhaushalten aufgelistet.

Die laufenden Betriebskosten sind mit 222.550 € kalkuliert (VJ: 198.00 €). Hier sind höhere Heizungskosten und höhere Reinigungskosten

kalkuliert.

(22)

XI bericht zum Stellenplan zu entnehmen.

Die Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen, sowie die Zuführungen für die Bildung von Rückstellungen für Altersteilzeit, Über- stunden und Urlaub sind Aufwendungen (nur im Ergebnishaushalt) und erhöhen die Rückstellungen in der Bilanz. Insgesamt ist 2017 für die Zuführung zu Rückstellungen ein Betrag in Höhe von 417.100 € für die aktiven Beamten und Beschäftigten (VJ: 379.180 €) eingeplant. Zur Gegenfinanzierung wird als Ertrag die Auflösung von Rückstellungen gebucht, die mit 35.400 € veranschlagt ist (VJ Ansatz: 26.500 €). Ins- gesamt sind für aktives Personal und Versorgungsempfänger unter Berücksichtigung der Auflösungen 381.700 € Rückstellungen veran- schlagt.

Die Effektiv-Personalkosten (inkl. dem Saldo der Rückstellungen) liegen bei 4.208.840 € (VJ: 3.951.309 €) und haben sich gegenüber dem Vorjahr um 6,52 % erhöht (s. folgende Tabelle).

Insgesamt muss bei der Betrachtung der Personalkosten aber auch berücksichtigt werden, dass durch die Erhebung von Verwaltungskos- tenbeiträgen sowie durch Personalkostenerstattungen (insbesondere von den Werken, Landkreis und Ortsgemeinden) eine Refinanzierung in nicht unbeträchtlicher Höhe erfolgt.

So sind Personalkostenerstattungen von 417.800 € (VJ: 401.600 €) und Verwaltungskostenbeiträge von 95.500 € (VJ: 132.000 €) im Haus- halt 2016 eingeplant.

Auch wenn man berücksichtigt, dass umgekehrt die Verbandsgemeinde Personalkostenzuschüsse an Kreis und an andere Ortsgemeinden in Höhe von 52.100 € (VJ: 78.300 €) zu leisten hat, bleibt ein Saldo von +461.200 € (VJ: +455.300 €) als effektive Entlastung stehen.

Bezogen auf die Gesamt-Personalkosten von 3.452.140 € (ohne Berücksichtigung der Versorgungsaufwendungen und der Rückstellungen)

ist dies immerhin ein Anteil von 13,36 % (VJ: 14,06%).

(23)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 7

XII Entwicklung der Personalkosten:

RE 2011 RE 2012 vorl. vorl. Vorl. Ansatz 2016 Ansatz 2017 Differenz in %

Erg.2013 Erg. 2014 Erg. 2015 17/16

Beamte 1.182.367 € 1.172.550 € 1.110.200 € 1.069.593 € 1.110.599 € 1.164.080 € 1.190.150,00 26.070,00 € 2,24 Beschäftigte 1.673.781 € 1.679.366 € 1.798.202 € 1.906.566 € 1.917.123 € 1.962.420 € 2.144.690,00 182.270,00 € 9,29

PK-Reserve 35.000 € 40.000,00 5.000,00 € 14,29

Ehrenbeamte/Sonstige 55.860 € 59.801 € 48.658 € 51.003 € 63.863 € 77.400 € 77.300,00

-100,00 €

-0,13

Summe Aktive ohne Rücks. 2.912.008 € 2.911.717 € 2.957.060 € 3.027.162 € 3.091.585 € 3.238.900 € 3.452.140,00 213.240,00 €

6,58 Versorgungsempfänger 201.249 € 250.430 € 294.599 € 305.226 € 339.608 € 359.000 € 375.000,00 16.000,00 € 4,46

Gesamt PK ohne Rückst. 3.113.257 € 3.162.147 € 3.251.659 € 3.332.388 € 3.431.193 € 3.597.900 € 3.827.140,00 229.240,00 € 6,37

Entwicklung der Rückstellungen:

RE 2011 RE 2012 vorl. vorl. Vorl. Vorl. Ansatz 2017 Differenz in %

Erg.2013 Erg.2014 Erg. 2015 Erg. 2016 17/16

Beamte 14.869 € 490.999 € 229.451 € 336.603 € 325.795 € 369.610 € 365.000 €

-4.610 €

-1,25

Beschäftigte 53.396 € 48.622 € 1.815 € 13.140 € 24.954 € 4.000 € 50.000 € 46.000 € 1150

Ehrenbeamte/Sonstige 954 € 4.104 € 1.425 € 1.865 € 4.263 € 0 € 1.100 € 1.100 €

Summe Aktive 69.219 € 543.725 € 232.691 € 351.608 € 355.012 € 373.610 € 416.100 € 42.490 € 11,37

Rückstellungen

Versorgungsempfänger 544.796 € 114.798 € 0 € 74.136 € 339.344 € 5.570 € 1.000 €

-4.570 €

-82,05

Gesamt 614.015 € 658.523 € 232.691 € 425.744 € 694.356 € 379.180 € 417.100 €

37.920 € 10

Rückstellungen

Auflösung Rückstell.

-180.396 € -47.877 € -435.526 € -158.517 € -58.748 € -25.771 € -35.400 € -9.629 €

37,36 Saldo Rückstellungen 433.619 € 610.646 €

-202.835 € 267.227 € 635.608 € 353.409 € 381.700 €

28.291 € 8,01

Gesamt PK inkl. Rückstellun-

gen 3.546.876 € 3.772.793 € 3.048.824 € 3.599.615 € 4.066.801 € 3.951.309 € 4.208.840,00 €

257.531 € 6,52

(24)

XIII

(25)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 7

XIV Personal

42%

Versorgungsauf- wendungen

4%

Zuführung Rückstellungen 5%

Sach- u. Dienstleistungen 13%

Abschreibungen 4%

Umlagen und Zuweisungen 10%

Soziale Sicherung 9%

Zinsen,Finanzauf- wendungen

3%

Sonstige 12%

Aufwendungen Ergebnishaushalt 2017 - EUR 8.209.540 €

(26)

XV Rechte

3% Gebäude

19%

Infrastruktur- vermögen

10%

Fahrzeuge 21%

Maschinen /BGA 19%

Gebäude auf fremdem Grund u.Boden

29%

(27)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 7

XVI Teilhaushalt 1: Zentrale Verwaltung, Organisation und Finanzen

Die laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit wurden in diesem Teilhaushalt 647.030 € (VJ: 512.730 €) veranschlagt. Hierin enthalten sind auch Konzessionsabgaben des Wasserwerkes in Höhe von 127.000 €. Hinzu kommen die Finanzerträge von insgesamt 199.200 € (Baubetriebshof, Wasser- und Abwasserwerk). Demgegenüber stehen laufende Aufwendungen in Höhe von 3.056.840 € (VJ: 2.719.380

€). Der größte Anteil hiervon entfällt auf die Personalaufwendungen mit 1.984.490 € (VJ: 1.702.970 €) und Versorgungsaufwendungen von 376.000 € (VJ: 367.000 €).

Weiterhin sind Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Bewirtschaftung und Unterhaltung von Gebäuden, Fahrzeuge, Ausstat- tungsgegenstände) von 205.300 € (VJ: 171.700 €) veranschlagt. Ein weiterer wichtiger Posten, der mit 423.370 (VJ: 359.370 €) zu Buche schlägt, sind die „sonstigen laufenden Aufwendungen“. Hierzu gehören u.a. Mieten und Pachten, Geschäftsaufwendungen und Beiträge.

Größere Positionen im Ergebnishaushalt des Teilhaushalts 1

Produkt Maßnahme Ansatz 2017

Aufwendungen

Ansatz 2017 Erträge 11120 Rathaus:

- Allgemeine Unterhaltung Gebäude

- Reparatur von weiteren Einbauschränken (neue Bänder) Zwischensumme Unterhaltung

- Ergänzung und Ersatzbeschaffung Büromöbel

- Geschäftsausstattung (neue Wertgrenze 1.000 € netto) Zwischensumme Anschaffungen gwg

- Kommunalberatung,

Organisationsuntersuchung (externe Beratungsleistungen), Prüfauftrag Umsatzsteuer

25.000 € 3.000 € 28.000 €

18.000 € 2.000 € 20.000 €

20.000 € 68.000 € 11195 LEADER (integriertes ländliches Entwicklungskonzept 2014-2020 für

die Region Südpfalz)

- jährliche anteilige Kosten für Leader-Regionalmanagement - Kostenbeteiligung am Projekt Biodiversität

5.000 € 6.000 € 11.000 €

11196 LEADER: Projekt Nähwirkstatt (neues Produkt) - Zuwendung (mit 60% gerechnet)

24.000 €

14.400 € 11420 Liegenschaften:

- Erstellung eines Energie- und Klimakonzeptes 15.000 €

(28)

XVII neu veranschlagt

Besondere Veranschlagungen im Teilhaushalt 1: 131.000 € 14.400 €

Im Finanzhaushalt dieses Teilhaushaltes sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 1.375.200 € (VJ 76.000 €) vorgesehen.

Produkt Bezeichnung der Maßnahme Auszahlungen Einzahlungen

11120 MN 72

MN 81

Allgemeine Verwaltung

- Rathaus: energetische Modernisierung und funktionale Verbesserungen neu veranschlagt, Umsetzung 2017/18 (GK: 2,7 Mio €)

- Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit:

2. Serverraum im Keller wird zusammen mit MN 72 umgesetzt

1.300.000 €

0 € 1.300.000 €

11130 Öffentlichkeitsarbeit

Einführung eines Bürger-Geo-Informationssystems 3.200 € 11195

MN 86

LEADER:

Eigenanteil für Durchführung von geförderten Projekten (Vorsorgeposition)

10.000 € 11450 Zentrale Dienste

- Anschaffung von 2 Dienstwagen, davon ein Elektro-Fahrzeug (als Ersatz von Vectra und Astra)

- Verkaufserlöse Altfahrzeuge - Anschaffung von 2 Elektro-Bikes - Errichtung einer E-Tankstelle

50.000 €

2.000 € 10.000 € 62.000 €

5.000 €

Summe Investitionen im Teilhaushalt 1 1.375.200 € 5.000 €

(29)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 7

XVIII Teilhaushalt 2: Schule, Kultur und Sport

In diesem Teilhaushalt sind neben den 10 Produkten, die sich auf die Schulen in Trägerschaft der VG und dem Pamina-Schulzentrum be- ziehen, noch die Produkte: Volkshochschule, Partnerschaft mit Ruanda, Sportförderung und Kommunale Tourismusförderung enthalten.

Kalkuliert wird in diesem Teilhaushalt mit Erträgen i.H. von 261.420 € (VJ: 268.840 €). Die Aufwendungen des Teilhaushalts sind veran- schlagt mit 959.810 € (VJ: 953.320 €). Die Personalaufwendungen betragen voraussichtlich 444.120 € (VJ: 437.750 €). 304.850 € sind für Sach- und Dienstleistungen vorgesehen (VJ: 295.050 €). Davon entfallen 39.000 € auf folgende größere Unterhaltungsarbeiten (s. Tabelle) und 32.300 € auf Anschaffungen von Gegenständen unter 1.000 €.

Größere Bauunterhaltungsmaßnahmen 2017 im Teilhaushalt 2:

2111022

Grundschule Herxheim Ansatz 2017

Aufwendungen 21110 Grundschule Herxheim: Unterhaltung Gebäude

- Erneuerung Holzfensterbänke Neubau - allgem. Unterhaltung

- Umbau ehemalige Küche in Besprechungszimmer erst nach erfolgter Umbaumaßnahme in 2018

7.000 € 15.000 €

22.000 € 21113 Sporthalle der Grundschule Herxheim

- Reparatur Steuerung Licht/Fenster - Austausch Brauchwasser-Solarfühler - Wartung Notbeleuchtung

- allgem. Unterhaltung

5.000 € 2.000 € 1.000 € 2.000 € 10.000 €

Grundschule Rohrbach

21130 Grundschule Rohrbach: Unterhaltung Gebäude - Ersatzbeschaffung Wasser-Hebepumpe - allgem. Unterhaltung

4.000 € 3.000 € 7.000 €

Gesamtsumme der Unterhaltungen im Teilhaushalt 2: 39.000 €

(30)

XIX - Klassensatz Stühle und Tische

- 15 Küchenstühle (kindgerecht) - 2 Stellwände für Elternabende - Mobiltelefon (200)

- Unvorhergesehenes

4.200 € 1.000 €

500 € 200 €

100 € 6.000 €

21110 Beratungskosten für Projekt: Naturnahe Lebensräume 1.000 € 21110 Hausmeisterbedarf:

- Nass/Trockensauger (800 €), Rollbox, Plattenwagen (400 €), Kleinwerkzeuge (200 €), Abdeckmatten für Kabel (200 €)

1.600 €

21111 Grundschule Herxheim, Betreuende Grundschule

- Anschaffung von neuen beweglichen Spielgräten 1.000 € 21112 Grundschule Herxheim, Ganztagsschule

- Kühlschrank mit Gefrierfach - sonstige Kleinanschaffungen

500 € 1.000 € 1.500 €

21113 Grundschulsporthalle - Kletterwand Holz

- Reparatur der Bodenhülsen

- allgemeine Unterhaltung der Spiel-Sportgeräte, - Kleinanschaffungen

1.000 € 500 € 500 € 500 € 2.500 €

21130 Grundschule Rohrbach:

- Neumöblierung Klassensäle (höhenverstellbar wg. Kombiklassen) - Lehrer-PC-Arbeitsplatz

- 3 Lehrertische und 2 Drehstühle - Übungsschwebebalken

- Transportkasten für Sprungkästen, Transportrollen für Turnbänke - Rundung

14.600 €

1.000 €

1.200 €

440 €

420 €

40 €

17.700 €

(31)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 7

XX 21110 Beratungskosten für Projekt: Naturnahe Lebensräume 1.000 €

Gesamtsumme : 32.300 €

Folgende Investitionen mit einer Investitionssumme von 488.500 € sind vorgesehen:

21110 MN 22

MN 84:

Grundschule Herxheim

Ergänzung Betriebs- Geschäftsausstattung:

- 1 Smartboard

Barrierefreie Grundschule:

- Einbau Außenaufzug und Errichtung einer behindertengerech- ten Toilette, inkl. Unterstellmöglichkeiten Kinderfahrzeuge - Landeszuschuss

- Kreiszuschuss

Auszahlungen

3.500 €

415.000 €

418.500 €

Einzahlungen

288.400 € 41.100 € 329.600 € MN 88 Trampolin für Schulhof der Grundschule Herxheim

- Kosten Trampolin (7.500 €), Einbau (2.500 €) - Spende vom Förderverein

10.000 €

7.500 €

Gesamt- Investitionen GS Herxheim 428.500 € 337.100 €

21130 MN 22

MN 34

Grundschule Rohrbach

Ergänzung Betriebs- Geschäftsausstattung:

- 1 Smartboard mit Seitenflügel

Schlussrate Kostenerstattung an OG Rohrbach für Sanierung Dorfgemeinschaftshaus

4.000 €

46.000 €

(32)

XXI - Beteiligung an den Kosten der OG Rohrbach

Gesamt- Investitionen GS Rohrbach

5.000 € 60.000 €

Gesamt-Investitionen im Teilhaushalt 2 488.500 € 337.100 €

Teilhaushalt 3: Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

Insgesamt sind in diesem Teilhaushalt 5 Produkte zusammengefasst. Hier sind im Ergebnishaushalt Erträge aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 308.620 € (VJ: 119.220 €) veranschlagt. Aufwendungen sind in Höhe von 1.082.730 € (VJ:799.670 €) veranschlagt.

Die große Erhöhung hängt vor allem mit den vielen angemieteten Objekten für Flüchtlingsunterkünfte zusammen. Bei den Sach- und Dienstleistungen sind insgesamt 187.750 € eingeplant (VJ: 149.250 €). Davon entfallen allein 110.000 € auf die Gewässerunterhaltung.

Im Ergebnishaushalt dieses Teilhaushalts sind folgende größere Unterhaltungsmaßnahmen geplant:

Unterhaltungen im Teilhaushalt 3 AZ EZ

55210 Gewässer:

- allgem. Unterhaltung, Grünpflegearbeiten (Fremdfirmen) - Baumfällungen an Gewässern

- Gehölz/Reinigungsarbeiten zw. Herxheim und Herxheimweyher, am Saugraben und am Quodbach

Summe der Unterhaltungen

35.000 € 30.000 € 45.000 € 110.000 €

Fortschreibung des Gewässerentwicklungsplanes - Landeszuwendung (90 %), wurde bereits bewilligt

50.000 €

45.000 € Gesamtsumme im Teilhaushalt 3:

(ohne Einsatz Baubetriebshof: 35.000 €) 160.000 € 45.000 €

(33)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 7

XXII In diesem Teil- Finanzhaushalt sind 2017 10.000 € für Investitionen eingeplant.

Investitionen im Teilhaushalt 3 AZ

55210 MN 90

Gewässer

Aufwertung des Klingbachs/Panzergrabens durch Anlegung eines durchgängi- gen Radweges bis zum Gemarkungsbeginn Rülzheim

- Vorlaufkosten 10.000 €

Teilhaushalt 4: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brandschutz, Soziales und Generationen

In diesem Teilhaushalt liegt das laufende Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit bei -1.358.880 € (VJ: - 1.278.180 €). Die Personalaufwendun- gen stellen mit 870.080 € (VJ: 779.370 €) die größte Position dar.

Der Aufwand der sozialen Sicherung liegt 2017 bei 720.000 € (VJ: 690.000 €). Grund sind wesentlich höhere Ausgaben für Asylbewerber (inkl. den Leistungen des Baubetriebshofes). In 2017 sind 640.000 € eingeplant, also 90.000 € mehr als im Vorjahr. Hiervon werden vor- aussichtlich 630.000 € durch den Landkreis erstattet.

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende liegt bei unverändert 160.000 €. Während die Fallzahlen für „Einheimische“ sinken, steigt der Aufwand für die anerkannten Flüchtlinge.

Im Bereich Brandschutz, der ebenfalls in Teilhaushalt 4 angesiedelt ist, sind im Ergebnishaushalt folgende Anschaffungen vorgesehen:

12610 Brandschutz Auszahlungen

Gebäudeunterhaltung:

Herxheim: neue Türen in Schlauchwerkstatt und Raum 4 im Keller Beleuchtungskonzept FW-Haus, Umstellung auf LED Feuerwehremblem am Schlauchturm

Ergänzung Videoanlage

Umbau Federbruchsicherung Hallentore Austausch Rolladen im Schlauchturm Sonstiges

3.500 €

3.000 €

2.000 €

3.000 €

1.200 €

1.500 €

500 €

1.750 €

(34)

XXIII Sonstiges

VG: Wartung Sektionaltore Sonstiges

Fahrzeugunterhaltung:

- Restreparatur am RW 1 - Austausch Schieber am HLF - Kundendienst Fahrzeuge allgemein - Unvorhergesehene Reparaturen usw.

--- -Anschaffungen geringwertiger Gegenstände (<1.000 € netto):

Herxheim:

- Aktualisierung Beladung TLF und MZF - Türöffnungswerkzeug

- Ersatz Hohlstrahlrohre - sonstiges für FW HX Insheim:

- Kombischlauchrohr, - Hohlstrahlrohr ,

- Multifunktionswerkzeug und Verteiler

Hayna:

- Motorsäge - Leinwand - Kleinteile:

1.050 € 1.700 € 2.300 € 30.000 €

1.500 € 1.500 € 10.000 € 10.600 € 23.600 €

3.000 € 1.000 € 3.375 € 6.390 € 13.745 €

1.785 €

1.000 €

250 €

215 €

1.465 €

(35)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 7

XXIV Herxheimweyher:

- Atemschutz-Überwachungstafel

Rohrbach:

- Ersatzbeschaff. Bürostühle - Faxgerät

- Flutlichttrage

VG-allgemein und Gerätewart:

- Ausstattung Funkwerkstatt

- Aufbewahrungsboxen für Kleidung - Systemtrenner (Trinkwasserschutz) - Ersatzbeschaffung Schläuche

- Sonstiges Atemschutz:

- 14 Totmannwarner - Umrüstung Trageplatten

- Sonstige Kleinausstattungsgegenstände

Reserve und zur Rundung

Summe gwg Brandschutz (nach Aufrundung )

130 €

480 € 280 € 640 € 1.400 €

300 € 600 € 20.000 € 2.000 € 2.185 € 25.085 €

4.200 € 2.700 € 1.200 € 8.100 €

2.270 €

54.000 €

Fahrzeugunterhaltung 23.600 €

UH Betriebs- und Geschäftsausstattung 25.800 €

UH Gebäude 30.000 €

Unterhaltungen Brandschutz insgesamt 79.400 €

Im Teilhaushalt 4 Bürgerdienste sind im Finanzhaushalt Auszahlungen für Investitionen i.H. von 244.700 € vorgesehen.

Es handelt sich dabei ausschließlich um Investitionen für den Brandschutz.

(36)

XXV - Rettungsplattform (Rüstwagen FW Herxheim)

- Rollgliss mit Zubehör

- Stromerzeuger mit Strahler (FW Insheim) - Rollwagen (FW Insheim)

- Rohrdichtkissen-Set (FW Insheim) - Erweiterung TH-Satz (FW Rohrbach)

- 1. Phase des Rollcontainer-Konzeptes (2017-2020), VG allgemein - Wehrleiter (Blaulicht), VG-allgemein

- Unvorhergesehenes, Rundung

3.000 € 2.500 € 11.300 € 2.500 € 1.600 € 3.200 € 12.500 € 1.500 € 2.400 € 40.500 €

MN 24 EDV Ausstattung

- Arigon-Software (Modul Interface) - Arigon (Vomatec, PC, Scanner, Tablet)

4.000 € 44.000 € 48.000 €

MN 54 FEZ:

Umbau Funktisch und Einbau Lüftung/Klimaanlage

60.000 € 5.000 € 65.000 €

MN 60 Digitale Alarmierung:

Neu veranschlagt: 30.000 €

Mehrkosten FEZ für Digitale Alarmierung

(Gleichzeitig Landeszuschuss von 50 %: 17.500 €

30.000 €

5.000 € 35.000 €

MN 66 Anschaffung MTF für Feuerwehr Insheim

(Kosten für Aufbauten sind neu veranschlagt) 22.100 € MN 75 Anschaffung MTF für Feuerwehr Rohrbach

(Kosten für Aufbauten sind neu veranschlagt) 22.100 € MN 79 Errichtung eines Vordaches beim Feuerwehrhaus Herxheimweyher

(neu veranschlagt) 7.000 €

MN 91 Umbau Atemschutzwerkstatt

In 2017: nur Vorlaufkosten (Umsetzung dann in 2018) 5.000 €

Zwischensumme Investitionen Brandschutz 244.700 €

(37)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 7

XXVI Teilhaushalt Zentrale Finanzdienstleistungen

Dieser Teilhaushalt fasst die beiden Produkte „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlage“ und „Sonstige allgemeine Finanz- wirtschaft“ zusammen.

Der Ansatz für die Vergnügungssteuer, als einzige Steuer deren Aufkommen der VG zusteht, ist mit 50.000 € veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung um 11.000 €, die mit dem Betrieb einer neuen Spielhalle mit 12 Spielgeräten zusammenhängt.

Aufgrund der vorläufigen Berechnungen für den Finanzausgleich wird mit Schlüsselzuweisungen (B1, B2 und Investitionsschlüsselzuwei- sung) in Höhe von insgesamt 800.770 € gerechnet (Vorjahr 810.331 €). Die Investitionsschlüsselzuweisung i.H. von 62.000 € wird nur im Finanzhaushalt gebucht.

Die Einzahlungen aus der VG-Umlage (23%) sind in Höhe von 4.021.160 €, die Einzahlungen aus der Schulumlage in Höhe von 680.270 € veranschlagt.

Für die Bildung der Pflicht-Versorgungsrücklage ist ein Betrag in Höhe von 23.000 € eingeplant.

Zur Finanzierung der nicht durch Zuwendungen finanzierten Kosten für die Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahme Rathaus (Eigenan- teil) ist die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 1.500.000 € eingeplant. Die Tilgung wird erst nach Fertigstellung der Maß- nahme beginnen. Es ist vorgesehen den Kredit in einer Summe in 2017 aufzunehmen, allerdings soll die Auszahlung in 2 Teilbeträgen in 2017 und 2018 erfolgen. Dennoch muss der Kredit in voller Höhe in 2017 veranschlagt werden.

Bei voller Berücksichtigung des Darlehensbetrages in 2017 würden sich die liquide Mittel um 111.140 € erhöhen.

1.5 Vorläufige Umlagegrundlagen Entwicklung der Umlagegrundlagen

Jahr Grundsteuer A und B

Gewerbe- und Umsatzsteuer

Einkommensteuer u.

Ausgleichsbeträge

Schlüsselzuwei- sungen der OG

Umlagegrundlage insgesamt

2003 1.306.865,00 1.717.758,00 4.026.711,00 251.854,00 7.303.188,00

2004 1.309.547,00 2.677.434,00 4.181.314,00 205.405,00 8.373.700,00

2005 1.367.669,00 3.447.138,00 4.204.866,00 222.501,00 9.242.174,00

2006 1.383.209,00 4.889.969,00 4.255.889,00 289.012,00 10.818.079,00

2007 1.393.328,00 4.624.912,00 4.651.347,00 442.961,00 11.112.548,00

2008 1.418.714,00 4.580.412,00 5.116.720,00 437.623,00 11.553.469,00

2009 1.452.793,00 4.655.463,00 5.966.573,00 321.185,00 12.396.014,00

2010 1.494.170,00 4.156.290,00 5.680.872,00 364.344,00 11.695.676,00

2011 1.576.591,00 5.222.322,00 5.557.231,00 276.331,00 12.632.480,00

2012 1.606.866,00 3.353.394,00 5.931.203,00 401.416,00 11.292.879,00

2013 1.592.978,00 4.350.120,00 6.499.187,00 463.746,00 12.906.031,00

2014 1.745.722,00 4.422.664,00 6.976.369,00 556.287,00 13.701.042,00

2015 1.761.710,00 5.342.738,00 7.124.254,00 431.133,00 14.659.835,00

(38)

XXVII Soweit die eigenen Finanzmittel der Verbandsgemeinde nicht ausreichen, werden die von ihr benötigten Mittel als Umlage von den Orts- gemeinden aufgebracht, § 72 GemO.

Die konkrete Ermittlung des Umlagebedarfs erfolgt nach den Verwaltungsvorschriften zu § 72 GemO in einem abgestuften Verfahren. Hier- zu ist zunächst der Umlagebedarf zum Ausgleich des Finanzhaushaltes zu ermitteln. Dieser Bedarf ist mindestens so zu bemessen, dass der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

(Ziffer 26 Finanz- HH)

ausreicht, um die Auszahlungen zur planmä- ßigen Tilgung von Investitionskrediten

(Ziffer 46 Finanz-HH)

zu decken.

Umlage-Bedarfsermittlung Betrag/EUR

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- u. Auszah- lungen

-3.546.430 € (ohne Einzahlungen aus VG-Umlage)

zuzüglich: Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten -196.190 €

Umlagebedarf somit: 3.742.620 €

abzüglich: Einzahlungen aus VG-Umlage lt. Plan 4.021.160 € übersteigender Betrag (= freie Finanzspitze) 278.540 €

Gleichzeitig sind die von der VG einzuplanenden Erträge aus der VG-Umlage gemäß § 26 Abs. 1 LFAG grundsätzlich so zu bemes- sen, dass im Ergebnishaushalt, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren, mindestens ein ausgeglichenes Jahresergebnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 28 GemHVO) ausgewiesen werden kann.

Bei 23 % errechnet sich im Ergebnishaushalt 2017 ein Überschuss von 92.220 €. Damit ist auch der Ergebnishaushalt ausgeglichen.

(39)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 7

XXVIII 21,00%

22,00%

23,00%

24,00%

25,00%

26,00%

27,00%

28,00%

0 € 500.000 € 1.000.000 € 1.500.000 € 2.000.000 € 2.500.000 € 3.000.000 € 3.500.000 € 4.000.000 € 4.500.000 €

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Umlagenentwicklung

VG Umlage Schulumlage Umlageprozentsatz

(40)

XXIX in €

2003 777.434 35,00 272.102

2004 597.690 37,00 221.145

2005 523.238 37,00 193.598

2006 310.910 38,00 118.145

2007 412.341 38,00 156.689

2008 446.680 39,00 174.205

2009 490.541 40,00 196.216

2010 521.386 41,00 213.768

2011 399.064 41,00 163.617

2012 741.571 41,50 311.460

2013 mit Zensus

644.978 733.806

43,10 277.985

316.270

2014 625.453 43,50 272.072

2015 639.309 43,85 280.337

2016 598.067 43,85 262.252

2017 587.702 Vor. 45,85

Bei 45,50

269.460 267.400

1.8 Schlüsselzuweisungen

Die Orientierungsdaten für den kommunalen Finanzausgleich führen bei der Berechnung der

Schlüsselzuweisung 2017 zu einem Betrag von 953.349 EUR Davon erhält die Ortsgemeinde Herxheim aufgrund ihrer zentralörtlichen Bedeutung

(Mittelzentrum im mittelzentralen Verbund – LEP IV) einen Betrag von 365.647 EUR

In diesem Betrag ist die Schlüsselzuweisung für den überregionalen Wirkungskreis mit

enthalten. Die Schlüsselzuweisung B II beläuft sich auf 587.702 EUR

Daneben erhält die Verbandsgemeinde Herxheim eine Investitionsschlüsselzuweisung in Höhe von 60.130 EUR

Die Schlüsselzuweisung B1 liegt bei 152.940 EUR

(41)

VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 7

XXX Entwicklung der Schlüsselzuweisungen:

Jahr Schlüsselzuweisung B1 Schlüsselzuweisung B2 Investitionsschlüsselzuweisung Summe

2006 144.484,00 EUR 310.910,00 EUR 46.132,00 EUR 501.526,00 EUR

2007 144.203,00 EUR 412.341,00 EUR 52.173,00 EUR 608.717,00 EUR

2008 143.484,00 EUR 448.052,00 EUR 48.864,00 EUR 640.400,00 EUR

2009 148.480,00 EUR 490.541,00 EUR 49.104,00 EUR 688.125,00 EUR

2010 147.860,00 EUR 521.386,00 EUR 45.840,00 EUR 715.086,00 EUR

2011 147.320,00 EUR 399.064,00 EUR 43.470,00 EUR 589.854,00 EUR

2012 146.140,00 EUR 741.571,00 EUR 71.875,00 EUR 959.586,00 EUR

2013 mit Zensus

146.770,00 EUR 644.978,00 EUR 733.807,00 EUR

60.627,00 EUR 852.375,00 EUR

941.204,00 EUR

2014 147.710,00 EUR 628.137,00 EUR 63.932,00 EUR 839.779,00 EUR

2015 148.990,00 EUR 639.309,00 EUR 61.540,00 EUR 849.839,00 EUR

2016 150.240,00 EUR 598.067,00 EUR 62.024,00 EUR 810.331,00 EUR

2017 152.940,00 EUR 587.702,00 EUR 60.130,00 EUR 800.770,00 EUR

Die Schlüsselzuweisungen liegen damit in 2017 um 9.561 € unter dem Vorjahreswert.

1.9 Zinsen für Kredite

Die Zinsaufwendungen für Kredite sind im Ergebnishaushalt mit 43.780 € veranschlagt. Auf die laufenden Darlehen entfallen 37.730 €.

Für die Aufnahme des neuen Darlehens wurden vorsorglich 2.000 € Zinsen eingestellt. Die weiteren Mittel dienen der Sicherung der Liqui-

dität (Kassenkredite) und der Verrechnung der Kassenbestandsverzinsung unter den Ortsgemeinden. Insgesamt sind 4.050 € eingeplant.

Referenzen

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