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Archiv "Börsebius: Prinzessin auf der Erbse" (29.10.1993)

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VARIA WIRTSCHAFT

PKV: Wechsel gut überlegen

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversi- cherung (PKV) veranlassen manchen Arzt, nach einer Al- ternative Ausschau zu halten und auf günstigere Konkur- renzofferten umzusteigen.

Hier heißt es aufpassen, denn alle „kochen nur mit Wasser".

Es gibt Beispiele, in denen einige Vermittler mit Alter- nativ-Angeboten mit alten Prämien werben, obgleich das eigene Unternehmen in Kür- ze ebenfalls erhöhen muß.

Die privaten Krankenver- sicherungen haben in der Re- gel die gleiche Bestandsstruk- tur; sie haben gleichermaßen mit den Kostenproblemen im Gesundheitswesen zu kämp-

fen. Nur die Zeitpunkte der Erhöhungen sind verschie- den. Diese Zeitdifferenz ma- chen sich clevere Vertreter für ihre Zwecke zu eigen.

„Umsteigen" in der PKV sollte gut überlegt seih: Man muß die Versicherungsprämi- en des höheren Eintrittsalters zahlen und verzichtet quasi auf die bis dahin angesam- melte Alterungsrückstellung beim bisherigen Versicherer.

Viele kommen vom „Regen in die Traufe": Zunächst gibt es beim neuen Unternehmen einen preiswerteren Schutz, dann aber ereilt den Neukun- den auch hier eine Prämi- enerhöhung — er ist in der gleichen Situation wie zuvor.

Ähnlich — wenn auch mit größerer Zeitverzögerung — verhält es sich bei neugegrün- deten PKV-Unternehmen.

Sie haben zunächst kleine und gesunde Bestände, profi- tieren also von den Selektions- vorteilen zu Beginn. Dadurch ergeben sich vorübergehend gewisse Beitragsvorteile. Die

Recht

und Steuer

Steuer-Einspruch — Steu- erzahler müssen ihren Ein- spruch gegen einen Steuerbe- scheid nicht per Einschreiben verschicken. Können sie durch Zeugen nachweisen, daß sie den Brief fristgerecht zur Post gebracht haben, so muß das Finanzamt dies an- erkennen, da Briefe „bei rich- tiger Adressierung mit an Si-

Erfahrung zeigt, daß dieser Anlaufeffekt nicht lange vor- hält. Die Newcomer müssen nachziehen, wobei beträchtli- che Erhöhungen erforderlich werden. Entscheidend ist da- her die langfristige Beitrags- entwicklung — unabhängig von den Bedingungsvorteilen in Gruppenverträgen. BE

cherheit grenzender Wahr- scheinlichkeit ankommen"

(Finanzgericht Köln, 3 K 3432/92). "VVB Steuerschätzung — Auch wenn ein Finanzamt bei einer Steuerschätzung erheblich zu hohe Beträge ansetzt, folgt daraus nicht zwangsläufig ei- ne Verpflichtung zur Aufhe- bung des Bescheides, falls keine Willkür nachgewiesen wird (Bundesfinanzhof, IV R 34/90). WB

A

ch, was mag es den ge- plagten Sparer wohl frommen, fällt sein Blick auf eine großformatige An- nonce der DWS.

Bedarf es bei der DWS, bekanntlich eine Investment- gruppe der Deutschen Bank, eigentlich der großaufge- machten Überschrift? „Zins- management professionell"

heißt es da und darunter über den DWS-Akkurenta 1999:

„Der neue Laufzeitfonds, der Zinstrends aktiv nutzt." Na klar, man will ja — als aufge- klärter Anleger — schließlich wissen, was einem denn so verkauft wird — Großbank hin, Großbank her.

Beruhigung und Freude ob der gelungenen Geldanlage kennen beim weiteren Studi- um des Prospektes fast keine Grenzen, zumal vor Ort der freundliche Anlageberater auch den Hinweis nicht ver- gißt, die Vorläufer „96, 97 und 98" hätten ja bewiesen, wie gut sich damit Geld verdienen läßt. Hab's nachgeprüft, stimmt tatsächlich.

„Der neue DWS-Akkuren- ta 1999 verfolgt eine flexible Anlagepolitik, die sich (wie die seiner Vorgänger auch) auf erstklassige europäische Ren-

Börsebius

ten- und Geldmarktpapiere konzentriert." Prima, diese Annonce liest sich einfach gut, und auch der Name Akkuren- ta vermittelt mir Assoziatio- nen wie akkurat, sicher, renta- bel und gut schlafen. Ist wohl auch beabsichtigt.

Da ich meine Mitwirkungs- pflicht als aufgeklärter Sparer ernst nehme, übersehe ich den Hinweis in der Annonce nicht, daß der Verkaufsprospekt

„die allein verbindliche Grundlage für den Erwerb un- serer Fonds" darstellt. Also flugs zur Bank und auf zum Studium des Prospektes.

Einverstanden, den Ausga- beaufschlag von 2 Prozent kann man ja akzeptieren, um- sonst gibt's nirgends etwas.

Aber bei den laufenden — zu- sätzlichen jährlichen — Kosten komme ich schon ins Grübeln.

Da erhält die DWS jährlich bis zu 0,5 Prozent des Fondsver- mögens; da kassiert die Depot-

bank Deutsche Bank bis zu 0,1 Prozent als Vergütungstätig- keit. Gemach, es kommt noch etwas. Zusätzlich fallen bei je- dem Kauf und Verkauf die

„ganz normalen" Bankspesen an, also bei Aktien beispiels- weise 1 Prozent beim Kauf und

1 Prozent beim Verkauf.

Riskante Geschäfte

Nun bin ich aber platt.

Nach dem Prospekt dürfen bis zu 10 Prozent des Vermö- gens in Päpieren gehandelt werden, die nicht zum amtli- chen Handel an einer Börse zugelassen sind, und weitere 5 Prozent können in andere Fonds investiert werden.

Mit großem Erstaunen le- se ich überdies, daß der Ak- kurenta auch Optionsge- schäfte abschließen darf, und das in nicht geringem Umfan-

Leserservice: Börsebi- us-Telefonberatung — Wie an jedem 1. Samstag im Monat, können Sie auch am 6. November 1993 in der Zeit von 9 bis 13 Uhr Börsebius (Reinhold Rombach) anrufen: Tele- fonnummer 0221/35 15 87.

Die kostenlose Telefonbe- ratung ist ein Service des Deutschen Ärzteblattes.

ge. Als ich dann im Prospekt auch noch darauf stoße, daß bis zu 20 Prozent des Fonds- vermögens in Finanztermin- kontrakte ohne Absicherung gesetzt werden dürfen — not- falls auch in den Sand —, wird mir ganz flau im Magen.

Gefaßt lese ich den Pro- spekt zu Ende, nehme fast schon ergeben zur Kenntnis, daß beim Akkurenta auch Devisentermingeschäfte ab- geschlossen werden dürfen und auch „die Aufnahme von Krediten bis zu 10 Prozent des Sondervermögens" zuläs- sig ist. Also, da will ich aber noch mal gründlich drüber schlafen. Fürchte bloß, daß mich die Erbsen gar zu sehr zwacken. Börsebius

Prinzessin auf der Erbse

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 43, 29. Oktober 1993 (67) A1-2873

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