Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 106|
Heft 47|
20. November 2009 A 2379 BÖRSEBIUSEnde mit Schrecken oder . . .
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ausende Anleger haben in den Jahren 1995 bis 2004 einem gewissen Helmut Falk ordentlich viel Geld anvertraut. Etwas mehr als 1,1 Milliarden Euro flossen in die gleichnamigen Immobilien- fonds, die mit Hochglanzprospek- ten die Leute lockten.Seit einigen Jahren nun beschäf- tigt sich die versammelte Justiz mit dem mittlerweile 70-jährigen Falk und seinen Fonds. Nebst Hinter- männern. Der Vorwurf lautet auf Anlagebetrug, und zwar geht es hier um die sogenannten Zinsfonds, in die auch noch mal fast 3 000 In- vestoren getrieben wurden. Diese Fonds hatten die Aufgabe, Kredite an andere Falk-Fonds zu vergeben, die mangels Attraktivität nicht ver- äußerbar waren, um deren Überle- ben zu sichern.
Als die Rettungsaktion aber schiefging, musste die Falk-Gruppe im Jahr 2005 Insolvenz anmelden.
In der Folge gingen viele Fonds aus
der Falk-Dynastie über die Wupper.
Allein 20 der 80 geschlossenen Falk-Immobilienfonds sind mittler- weile schon pleite.
Bitter für die Anleger ist bloß:
Nicht nur das eingesetzte Kapital ist für immer weg, sondern der Insol- venzverwalter möchte auch noch bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurückhaben. Derlei Rückforderun- gen sind durchaus rechtens, und in- soweit handelte der Insolvenzver- walter Josef Nachmann folgerich- tig, als er die widerborstigen Anle- ger mit Zahlungsklagen überzog.
So ganz sicher war sich Verwal- ter Nachmann aber dann doch nicht, und so schloss er mit gut drei Vierteln der Betroffenen einen Ver- gleich, der ihm statt der geforderten 31,2 immerhin 18,6 Millionen Euro einbrachte. Nur die Anleger des Fonds Nr. 40 widersetzten sich dem Vergleich mit der Begründung, die Forderungen des Insolvenzverwal- ters könnten mit den Forderungen
eines jeden Anlegers gegen die Falk-Treuhänderin „Prometa“ ver- rechnet werden, da diese mitverant- wortlich für Fehler im Anlagepro- spekt sei. Tatsächlich ist die Sache noch nicht ausgestanden und bleibt spannend, denn der Bundesge- richtshof (BGH) entscheidet wohl schon im nächsten Jahr, inwieweit ein Treuhänder haftbar ist. Zwar wäre im Erfolgsfall beim Treuhän- der mangels Masse kein Geld zu holen, aber: Der Anleger könnte die (viel höheren) Ansprüche gegen die Prometa mit den Forderungen des Insolvenzverwalters verrechnen. Und wäre dann auch fein raus.
Die überaus spannende Frage ist nur, ob der geschlossene Vergleich noch Bestand hat, wenn der BGH den Schadensersatzanspruch gegen die Treuhänderin Prometa bestätigt.
Der Falk-Insolvenzverwalter geht natürlich davon aus, dass die ge- schlossenen Vergleiche Bestands- kraft haben, etliche Anlegeranwälte sehen das genau anders, dann näm- lich wäre aufgrund einer Tatsachen- entscheidung der Vergleich ausge- hebelt und könnte angefochten wer- den. Das kann sich quälend ziehen.
Also Ring frei zur x-ten Runde. ■